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[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten]

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Barrierefreiheit (Gebäude und gebäudenahes Umfeld)

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Barrierefreiheit für Gebäude und das gebäudenahe Umfeld - mit unseren Sachverständigenleistungen und Gutachten auf Grundlage der DIN EN 17210 und DIN 18040. Ein barrierefreies bzw. barrierearmes Gebäude sollte für Menschen mit ‚Handicap‘ eigenständig nutzbar sein.

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Eine Barrierefreiheit bezieht dabei die unterschiedlichsten Einschränkungen mit ein. Die motorischen (Bewegung) und sensorischen (Sehen und Hören) Fähigkeiten werden im Sinne der Barrierefreiheit so weit wie es technisch möglich ist kompensiert.

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Als Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit unterstützen wir Bauherren und Planer dabei, Immobilien für alle zugänglich zu machen. Als qualifizierte ‚Fachplaner (Sachverständige) für Barrierefreies Bauen‘ analysieren und bewerten wir die baulichen Gegebenheiten, um individuelle Lösungen zu entwickeln. Egal ob es um den Umbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder gewerblichen Räumen geht, gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Rahmen-bedingungen für die Zertifizierungen nach DGNB bzw. QNG erfüllt werden können.

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Neben den Planungsleistungen bei Bau bzw. Umbau kommt es leider immer häufiger auch zu Fragestellungen zur vertraglich geschuldeten Barrierefreiheit nach dem Erwerb einer Immobilie. Durch die langjährigen praktischen Erfahrungen ist es mir möglich, die Auslegung der vorhandenen ‚Barrierefreiheit‘ im Kontext zu den technischen Bestimmungen objektiv zu bewerten und sachlich darzustellen. Sollte es tatsächlich nachträglichen Handlungsbedarf geben, erarbeiten wir gerne einen Lösungsvorschlag zur Herstellung einer für die Betroffenen nutzbaren Barrierefreiheit.

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01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 08.02.2024)

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