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[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten]

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Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz

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Bei Sanierungen von (historischen) Bestandsgebäuden tritt häufig die Frage nach der technischen Machbarkeit im Sinne der gesetzlichen Vorgaben auf. Wenn das Gebäude noch nicht auf der Liste der Denkmalschutzbehörden steht, kann durch eine gutachterliche Betrachtung ein Gutachten als ‚Erhaltenswerte Bausubstanz‘ in der energetischen Betrachtung den denkmal-geschützten Gebäuden gleichgestellt werden und es bestehen Ausnahmen zur Energieeffizienz nach GEG.


Im Bereich des Denkmalschutzes ist es ein Hauptziel die denkmalgeschützten Gebäude zu erhalten. Bei historischen Gebäuden treten häufig Verformungen auf, die mit dem notwendigen Sachverstand für die strukturellen Probleme und die damit einhergehenden Schäden analysiert und bewertet werden müssen. Das detaillierte Verformungsgutachten des Sach-verständigen ist hierbei ein wichtiger Bestandteil zur Entscheidungsfindung, ob und wie das Gebäude mit Reparaturen oder Restaurierungsmaßnahmen erhalten werden kann.
Es ist immer erstrebenswert bestehendes im Sinne der Nachhaltigkeit zu erhalten, jedoch führen wir diese Sachverständigengutachten objektiv und ergebnisoffen durch und es kann neben dem Erhalt auch ein Rückbau als bestmögliche Option zum Ergebnis haben.

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01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 08.02.2024)

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