

JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit' â–ª 'Projektmanagement' â–ª 'Sachverständigengutachten'
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
BAFA Energieauditor (EBN-Modul 1/DIN 16247-1)
Leistungsbild 'Energieaudit' (gemäß BAFA-Leitfaden zum Energieaudit (DIN 16247-1) nach §§ 8ff. EDL-G)
Ziffer 5.1 Einleitender Kontakt
In einem einleitenden Kontakt muss der Energieauditor mit der Organisation die Rahmenbedingungen des Energieaudits festlegen. Mit dem Unternehmen sind Vereinbarungen über die Ziele, Grenzen, Gründlichkeit, Zeitraum, usw. zu treffen. Relevante Informationen über Kontext, energetische Gesamtsituation, Einflüsse auf den Energieverbrauch, Format des Berichtes, sind zu erfragen und das Unternehmen ist über die für die Durchführung des Energieaudits benötigten Ressourcen aufzuklären.
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Ziffer 5.2 Auftakt Besprechung
Ziel der Auftakt-Besprechung ist es, den vorhergehenden, einleitenden Kontakt zu vertiefen. Das jeweilige Unternehmen wird entsprechend über die Ziele, den Anwendungsbereich, die Grenzen und die Tiefe des Energieaudits informiert und die praktische Ausgestaltung des Energieaudits wird abgestimmt. Es ist vom Unternehmen eine Person zu benennen, welche unternehmensintern für das Energieaudit verantwortlich ist und dem Energieauditor bei der Durchführung des Energieaudits unterstützt. Der Energieauditor muss mit dem Unternehmen eine Vereinbarung für benötigte Ressourcen (Betriebsmittel und Daten, Zugänge zu den relevanten Bereichen, Sicherheit, Datenschutz, ggf. Messmittel, etc.) treffen.
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Ziffer 5.3 Datenerfassung
Der Energieauditor muss Informationen und Daten der energieverbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen erfassen und die quantifizierbaren Parameter, die den Energieverbrauch beeinflussen, ermitteln. Vorherige Untersuchungen im Unternehmen in Bezug auf Energie und Energieeffizienz bzw. der Betrieb von Energiemanagementsystemen, sowie Energietarife, aber auch Konstruktions-, Betriebsund Wartungsdokumente und relevante Wirtschaftsdaten sind hier zu berücksichtigen. Die Energieverbräuche einer 12-monatigen, aufeinanderfolgenden Datenbasis werden in einer zeitlichen Auflösung (z.B. jährliche oder monatliche Rechnungen, 15-minütige Ablesungen) für die verschiedenen eingesetzten Energieträger über eine elektronische Datenerfassung (z.B. Excel, geeignete Software) gesammelt und entsprechend verarbeitet und analysiert. Darüber hinaus sind alle betrieblichen Entwicklungen und Ereignisse in der Vergangenheit, die den Energieverbrauch innerhalb einer Verpflichtungsperiode beeinflusst haben könnten zur erfassen. Vor allem sind die vorgeschlagenen Energieeffizienzmaßnahmen aus einem ggf. vorherigen Energieaudit aufzunehmen und zu bewerten.
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Ziffer 5.4 Außeneinsatz
Der Energieauditor muss die zu prüfenden Objekte begehen, um den Energieeinsatz zu evaluieren bzw. zu plausibilisieren. Daneben sind Bereiche und Prozesse zu ermitteln, in denen zusätzliche Daten benötigt werden. Arbeitsabläufe sowie das Nutzerverhalten und ihr Einfluss auf den Energieverbrauch und die Effizienz sind zu untersuchen und zu analysieren. Auf dieser Basis soll der energetische IST-Zustand auf Schwachstellen untersucht und erste Verbesserungsvorschläge identifiziert werden. Es sollte sichergestellt werden, dass bereits vorhandene Messungen unter realen Bedingungen stattfinden und verlässlich sind. Die Begehung vor Ort dient zur Aufnahme und Untersuchung der Energieeffizienz von wesentlichen Energieverbrauchern und Systemen. Es sind alle relevanten Daten und Dokumente der unterschiedlichen Energieverbraucher und Systeme dem Energieauditor bereitzustellen.
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Ziffer 5.5 Analyse
In dieser Phase stellt der Energieauditor die bestehende Situation der energiebezogenen Leistung fest. Hierbei muss eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs- und Versorgungsseite stattfinden. Auf dieser Grundlage bestimmt er Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz. Diese Verbesserungsmöglichkeiten müssen nach festgelegten Kriterien bewertet werden. Die Zuverlässigkeit der Daten, die angewandten Berechnungsmethoden sowie die getroffenen Annahmen sind aufzuzeigen. Die sich an die Begehung und die Datenerfassung anschließende Detailanalyse der Daten und Informationen untersucht die Aufteilung der Energieströme auf die verschiedenen Verbraucher und die damit verbundene Identifizierung von Energieeffizienzmaßnahmen. Damit ist die Frage zu klären, welche Verbraucher benötigen die meiste Energie und stellen damit die größten Hebel zur Energieeinsparung dar (Feststellung der Hauptenergieverbraucher). Es wird in Abhängigkeit von der Datenlage die zeitliche Verbrauchsstruktur analysiert (Lastprofile). Damit soll u.a. die Frage geklärt werden, ob außerhalb der Nutzungs- oder Produktionszeiten ein Energiefluss von Verbrauchern stattfindet. Damit können oftmals geringinvestive organisatorische Maßnahmen zur Energieeinsparung gefunden werden (z.B. Grundlastoptimierung, Nutzerverhalten. Schließlich werden für die vor Ort gefundenen, ineffizienten Energieverbraucher effizientere Geräte ermittelt. Dabei wird die Bestandssituation bezüglich des Energieverbrauchs zum Bezugspunkt (Ausgangsbasis) detailliert auf Schwachstellen analysiert, auf die sich mögliche Einsparungen beziehen. Für das Festlegen dieser energetischen Ausgangsbasis werden, soweit möglich, Einflussparameter, wie beispielsweise die Witterung, über eine sinnvolle Bereinigung herausgerechnet. Die durch die höhere Effizienz der Austauschgeräte mögliche Energieeinsparung ist die Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der zu tätigenden Investition. Ebenso werden weitere, nicht energiebezogene Gewinne, wie z.B. eine erhöhte Produktivität oder geringerer Wartungsaufwand berücksichtigt. Diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat mehrere Sichtweisen, die über die weit verbreitete reine statische Amortisationsberechnung hinausgehen. Dahinter steht einerseits eine dynamische Berechnung, die sowohl Energiepreissteigerungen wie auch Kapitalkosten berücksichtigt, andererseits spielt die Lebensdauer der Geräte bzw. Anlagen eine wichtige Rolle. Denn je länger ein effizienteres Gerät eingesetzt werden kann, desto häufiger ergibt sich die jährliche Energieeinsparung gegenüber der Ist-Situation und desto größer ist damit die summierte Energieeinsparung. Diesem Umstand trägt die reine Amortisationsbetrachtung keine Rechnung. Daher ist die Amortisationszeit als Kriterium für Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzvorhaben ungeeignet. Eine dynamische Betrachtung erfolgt z.B. über eine Kapitalwertbetrachtung oder die interne Verzinsung.
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Ziffer 5.6 Energieauditbericht
Der Bericht des Energieauditors muss transparent, schlüssig und nachvollziehbar sein. Er enthält eine Zusammenfassung, allgemeine Informationen zum Hintergrund und zur Durchführung, die detaillierte Dokumentation des Energieaudits (Untersuchung und Analyse des energetischen IST-Zustandes) und die Potentialanalyse der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz.
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Ziffer 5.7 Abschlusspräsentation
Um die Durchführung des Energieaudits abschließen zu können, muss der Energieauditor dem Unternehmen in einer Abschlusspräsentation die Ergebnisse des Audits erläutern. Anschließend wird der endgültige Energieauditbericht ausgehändigt und das Energieaudit ist damit fertiggestellt.
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[Pos. 8.2‘A]
Energieaudit für ‚KMU‘ (EBN-Modul 1/DIN 16247-1)
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Ziele, Anforderungen, Anwendungsbereich und Grenzen des Energieaudits, Zeitraum seiner Durchführung und Anforderungen an die Daten, die vor Beginn des Audits zu sammeln sind, müssen vor dem Audit vereinbart werden. Das eigentliche Audit besteht aus einer Auftaktbesprechung, der Datenerfassung (historische Daten zum Energieverbrauch, vorherige Untersuchungen in Bezug auf Energie und Energieeffizienz, Energietarife etc.), einem Außeneinsatz (Begehung des zu prüfenden Objektes, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, wo zusätzliche Daten benötigt werden), einer Analyse (unter anderem: Energieflüsse und Energiebilanz sowie den Energieverbrauch beeinflussende Faktoren ermitteln, geeignete Energiekennzahlen festlegen, mögliche Einsparungen und dazu notwendige Investitionen evaluieren) und der Erstellung eines Berichts. Dieser wird in einer Abschlussbesprechung übergeben und erläutert. Analyse der energetisch relevanten Komponenten aus Gebäude, Prozesse und Transport.
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Zusatzleistungen während der Projektabwicklung
[Pos. SB]
Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt
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Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.
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[Pos. EV] [DOWNLOAD]
(Eigentümer-)Versammlungen
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Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen.
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07.11.2006
gez. Rouven Jaschke
(letzte Änderung 21.11.2022)
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