

JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit' â–ª 'Projektmanagement' â–ª 'Sachverständigengutachten'
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Energieausweisausteller für Wohn- und Nichtwohngebäude
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Notwendigkeit des Energieausweises inkl. der Registrierung (DIBt)?
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Energieausweise nach GEG (Gebäude Energie Gesetz) für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude als Bedarfsausweis für Verkauf, Vermietung oder Aushang!
>> Gültigkeit von 10 Jahren bei den Energieausweisen beachten!
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Energieausweise gibt es in ganz Europa, die Vergleichbarkeit der einzelnen ausweise ist mit Hilfe von gut geschulten Experten darstellbar. Die Einführung der Energieausweise 2002 sollte für mehr Transparenz im Immobilienmarkt sorgen.
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In Deutschland ist der Energieausweis seit 2002 Pflicht für alle Neubauten, seit 2009 ist der Energieausweis auch bei der Neuvermietung bzw. dem Verkauf von Immobilien verpflichtend. Mit dem 01.01.2013 wurde die unaufgeforderte Vorlageverpflichtung durch den Verkäufer bzw. Vermieter eingeführt. Seit Frühjahr 2016 (EnEV2016) sind die relevanten Kennzahlen eines Gebäudes 'Primärenergiebedarf' und 'H'T-Wert (Qualität der Gebäudehülle)' bereits bei der Vermarktung mit zu Veröffentlichen, was bereits bei der Immobilienrecherche zu Vergleichswerten führen wird. Durch die direkte Vergleichbarkeit von einzelnen Immobilienangeboten, wird es für Immobilienbesitzer immer schwerer werden eine unsanierte Immobilie zu vermieten bzw. zu verkaufen, für diesen Fall haben wir den Leistungsbereich "Marktfähigkeitsanalyse" ins Leben gerufen, in der Marktfähigkeitsanalyse wird der Immobiliewert im Verhältnis zu den notwendigen Investitionsmaßnahmen, die zur langfristigen Sicherung der Vermietbarkeit notwendig sind gesetzt.
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Entgegen den Vermietern bzw. Verkäufern wird es den Immobilieninteressent auch nicht leicht fallen, die Fülle an Daten richtig zu bewerten und die Gesamtkosten eines Immobilienerwerbs richtig zu beziffern, daher haben wir für Immobilieninteressenten ein Leistungsbild der 'Kauf- und Sanierungsberatung' zusammengestellt, wo die Frage der Wertigkeit der Immobilie und der notwendige Sanierungsbedarf geklärt wird.
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ACHTUNG: Der Energieausweis ist unaufgefordert bei Vermietung oder Verkauf dem Mieter bzw. Käufer vorzuzeigen bzw. zu übergeben! Alle Beteiligten sollten im Rahmen von Mietverträgen bzw. Kaufverträgen auf den Energieausweis achten, speziell für Vermieter bzw. Verkäufer besteht die Gefahr, dass Sie sich bei Nichtvorlegen einer Ordnungswidrigkeit strafbar machen, die bei erheblichen Versäumnissen (z.B. größerem Immobilienbestand und mehrfacher Zuwiderhandlung) ein Ordnungsgeld bis zu 15.000,00 € vorsieht! Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Energieausweises haftet immer der Verkäufer/Vermieter.
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Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei Arten von Energieausweisen, die beide gleichberechtigt gültig sind, jedoch sind bei der Betrachtung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis die Datengrundlagen bei der Ausstellung der jeweiligen Ausweise zu hinterfragen!
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Seit einigen Jahren werden die Energieausweise statistisch erfasst und stichprobenartig auch auf Ihre Richtigkeit geprüft! Die Registrierung der Energieausweise erlaubt unter anderem eine Erfassung der klimaschädlichen Schadstoffe bei der Wärmeerzeugung und somit lässt der Energieausweis einen Rückschluss auf den Gebäudebestand im Hinblick auf das gesetzte Ziel der 'Klimaneutralität des Gebäudebestandes' zu!
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Verbrauchsausweis
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Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch von 3 aufeinanderfolgenden Heizperioden statistisch um die Klimafaktoren bereinigt und wäre bei richtiger Verbrauchserfassung auch direkt mit dem Bedarfsausweis vergleichbar, wenn die Verbräuche lückenlos erfasst sind:
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Kaminofen berücksichtigt?
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Elektrischer Heizlüfter ?
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elektrischer Zusatzheizer (z.B. Infrarotspiegel im Bad) ?
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die Nutzung der Immobilie in Zukunft bzw. in der Vergangenheit einer üblichen Nutzung entspricht! (z.B. Einfamilienwohnhaus mit 6 Zimmern - ist statistisch mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern belegt, wenn jedoch altersbedingt nur noch ein älteres Ehepaar darin wohnt, ist die Nutzung nicht statistisch vergleichbar!) und ganz besonderen Wert sollte auf die durchgängige Belegung geachtet werden (z.B. der punktuell genutzte Zweitwohnsitz kann nicht über den Verbrauch erfasst werden, da die Verbrauchsdaten völlig unzureichend für eine Bewertung sind!)
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Wenn jedoch die Nutzung der 'Theoretischen Nutzung' entspricht, die Leerstandszeiten den normalen Urlaubsabwesenheiten entsprechen und die zur Beheizung der Räume und zur Warmwasserbereitung verwendeten Brennstoffe lückenlos erfasst sind, ist der Verbrauchsausweis eine für den Verkäufer/Vermieter kostengünstige Möglichkeit den gesetzlichen Anforderungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Einschränkungen für ältere Gebäude an einen Energieausweis gerecht zu werden.
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Da wir nun aus der Erfahrung seit 2002 gelernt haben, dass diese Verbrauchsauswertung oft sogar von den 'Eigentümern' selbst getätigt werden und 'Online' dann eine Auswertung stattfindet, ohne dass hier die Plausibilität des Ergebnisses dann fachkundig hinterfragt werden kann, ist der auf dem Verbrauch basierende Energieausweis oft nicht das verwendete Papier wert!
Daher distanzieren wir uns ausdrücklich von den Verbrauchsausweisen und bietet diese Art der Energieausweisausstellung auch nicht an!
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ACHTUNG: Speziell für Wohneigentümergemeinschaften ist es sinnvoll, der der alle 10 Jahre anstehenden Erneuerung des Energieausweises evtl. hier im Zuge der Verlängerung eine umfassendere Betrachtung des Gebäudes zu beauftragen! da aus Erfahrung alle Eigentümergemeinschaften nicht immer die Differenz zwischen den tatsächlich anstehenden Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten und den tatsächlich angesparten Rücklagen vor Augen haben!
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Daher empfehlen wir hier eine konkrete Anfrage an uns, ob nicht eins der Kombi-Angebote für die WEG sinnvoller wäre:
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Energieausweis + Sanierungsfahrplan (Anrechenbarkeit von 5% (der geforderten 15% regenerativen Wärmeerzeugung) der Pflichterfüllung der EEWärmeG BW bei Heizungserneuerung und Betrachtung der energetisch relevanten Bauteile!)
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Energieausweis + Gutachten zum Gebäudezustand (Aufzeigen von notwendigen Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen)
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Energieausweis + Sanierungsfahrplan + Gutachten zum Gebäudezustand
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WICHTIG für alle WEG-Hausverwalter/Immobilienmakler, die Leistungen rund um Wohngebäude/Wohnanlagen bieten wir hier auch zu Sonderkonditionen an, wenn es sich um ein 'Gesamtpaket' handelt! Bitte einfach per mail info@rouven-jaschke.de unverbindlich anfragen - DANKE!
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Als Eigentümergemeinschaft, muss man hier auch immer bedenken, dass es eine zeitliche Verzögerung durch die notwendigen Beschlussfassungen der Eigentümerversammlungen gibt! Diese Kombinationen ergeben einen Investitionsplan für die nächsten 10 Jahre, so dass hier durch die Verwaltung entsprechend auch die Rücklagen gebildet werden können, ohne dass es zu massiven Sonderumlagen kommen muss! (Bei Hinzunahme des Sanierungsplans, ist ggf. ein Teil des anfallenden Honorars bis zu 80% förderfähig!)
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[Pos. 7.2]
Energieausweise für Wohn- & Nichtwohngebäude im Bestand
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Bedarfsberechnung nach §80 GEG (DIN 18599) inkl. Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!)
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Zusatzleistungen während der Projektabwicklung
[Pos. SB]
Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt
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Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.
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[Pos. EV] [DOWNLOAD]
(Eigentümer-)Versammlungen
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Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen.
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07.11.2006
gez. Rouven Jaschke
(letzte Änderung 08.01.2023)
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