top of page

JASCHKE | Energieausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude

​

Hinweis: Als 'Energie-Effizienz-Experte', Fachingenieur für 'Bauphysik' und 'Energieeffizienz', Sachverständiger für 'Energieberatung' und 'Energieeffizienz' ist die zwar rechtlich noch mögliche Verbrauchsauswertung (Energieausweis auf Basis des Energieverbrauchs) nicht die AUfgabe eines Ingenieurs und die bei der reinen Verbrauchsauswertung erhaltenen Erkenntnisse bringen keine Erkenntnisse zu den Schwachstellen des Gebäudes, der Verbrauchsausweis sagt daher mehr über die Bewohner aus, als über das ausgewertete Gebäude. Daher biete ich nur bedarfsorientierte Energieausweise an.

​

​

5.2 Energieausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude nach Baumaßnahmen

​

Bedarfsberechnung nach §80 GEG (DIN 18599) inkl. Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!)

​

​

​

7.2-1/2/3/4 Energieausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand

​

Bedarfsberechnung nach §80 GEG (DIN 18599) inkl. Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!)

​

​

07.11.2006

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 15.01.2024)

​

[Pos. 5.2]
[Pos. 7.2] Bedarfsberechnung
energieausweis-dena.gif
bottom of page