

JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit' â–ª 'Projektmanagement' â–ª 'Sachverständigengutachten'
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
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Erstberatung (Initialberatung) zur Energieeffizienz von Bestandsgebäuden
Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilienwohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘!
Bei der gemeinsamen Begehung des Beratungsobjektes gehen wir nur am Rand auf die selbstverständlichen Energiespartipps (Allgemeine Stromeinsparungen, Lüftungsverhalten, …) ein. Als Fachingenieur für Bauphysik und Energieeffizienz gehen wir primär auf das Gebäude ein. Natürlich können Sie während der Begehung auch Fragen stellen – soweit diese allgemeingültig von uns beantwortet werden können, geben wir hierzu auch Antworten.
Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren!
Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857
Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich
Die Erstberatung selbst bieten wir Ihnen gemäß §48/80 GEG kostenfrei an, jedoch sind die Unkosten (Fahrtkosen, Porto, etc.) durch den Beratungsempfänger zu tragen. Die Unkosten stellen wir pauschal mit 69,00 € (inkl. MwSt.) nach der erfolgten Erstberatung in Rechnung.
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Download: ANFRAGE/AUFTRAG - ERSTBERATUNG (Initialberatung nach §48/80 GEG)
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Den Auftrag können Sie uns per Mail oder per Brief zukommen lassen, soweit zuvor nicht schon vereinbart, werden wir uns nach Auftragseingang zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen per Mail in Verbindung setzen. [RJ]
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01.07.2005
gez. Rouven Jaschke
(letzte Änderung 19.10.2023)
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