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Leitgedanke zur Inklusion


Leider ist die Gesundheit und Unversehrtheit nicht jedem gegeben, so dass es mir aus persönlichen Gründen auch ein Anliegen ist, die Inklusion von Menschen mit physischem und/oder psychischem Handicap unter Achtung der persönlichen Selbstbestimmung der Betroffenen mit allen meinen zur Verfügung stehenden Kräften zu unterstützen.

01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen

Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur

Fachplaner (Sachverständiger) für 'Barrierefreies Bauen'

Barrierefreiheit von Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld

Die Untersuchung von Gebäuden im Bestand oder auch in der Gebäudeplanung hinsichtlich der Barrierefreiheit ist auf viele Teilbereiche zu verstehen, denn die ‚Barrierefreiheit‘ soll Menschen mit Handicap jeglicher Ausprägung die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Hierzu zählen im Gebäude und im gebäudenahen Umfeld insbesondere folgende Ansätze aus der DIN 18040:

 

  • Brandschutz: Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen (Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1)

  • Zwei-Sinne-Prinzip: Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.

  • Leitsysteme: Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.

  • Kommunikation, Ausstattung Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.

  • Naturräume, Grünanlagen, Spielplätze öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.

[Pos. 2.7a]

Konformitätsbestätigung zur 'Barrierefreiheit' >> DGNB Kriterium "Barrierefreiheit"

 

Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen.

[Pos. SV-B]

Gutachten zur Barrierefreiheit von Gebäuden und dem Gebäudeumfeld

Sachverständigengutachten im Themenbereich ‚Barrierefreiheit‘ nach erfasster Fragestellung des Auftraggebers.

 

 

Zusatzleistungen während der Projektabwicklung

 

[Pos. SB]

Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt

Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.

[Pos. EV] [DOWNLOAD]

(Eigentümer-)Versammlungen

Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen.

08.02.2023

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 15.05.2023)

SV 'Barrierefreiheit'
[Pos. 2.7a] Bestätigung zur Barrierefreiheit
[Pos. SV-B] Gutachten zur Barrierefreiheit
Zusatzleistunge während der Projektabwicklung
[Pos. SB] Statusbericht
[Pos. EV] (Eigentümer-)Versammlung
Schreibheft

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