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[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten [Sachgebiet 1400 - Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken]]


Immobilienbewertung

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Die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wird zu vielen wirtschaftlichen Gelegenheiten benötigt. Eine unabhängige Betrachtung von Immobilien ist notwendig bei Erbschaft, Scheidung, Veräußerung (ggf. Einkauf) und Beleihung.

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Der Verkehrswert einer Immobilie wird über die verfügbaren Verfahren (Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren) ermittelt und dient dem Auftraggeber zur steuerlichen oder finanziellen Darlegung gegenüber dem Finanzamt oder den Finanzinstituten. Bei den privatrechtlichen Fragen bei einem Verkauf/Ankauf bzw.  bei einer wirtschaftlichen Trennung ist eine unabhängige Bewertung ein fairer Weg zur Wertfindung.

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Durch die praktische Erfahrung als (geprüfter) ‚Sachverständiger für Immobilienbewertung‘ ist eine Bewertung von komplexen Immobilien (Wohn- und Nichtwohngebäude) möglich. Durch die Expertise aus dem Arbeitsgebiet ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘ ist der Werteinfluss der ‚energetischen Qualität von Gebäuden‘ ein fester Bestandteil meiner Immobilienbewertungen nach ImmoWertV.

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01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 08.02.2024)​

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