

JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit' ▪ 'Projektmanagement' ▪ 'Sachverständigengutachten'
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
[Pos. 0.5] Gutachten zum Gebäudezustand (Investitionsbedarf)
[Pos. 7.5] Schadensgutachten [Instandhaltungen & -setzungen]
[Pos. SV-S] Gutachten zur Schäden an Gebäuden




JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Fachingenieur für 'Bauen im Bestand'
Bestandsgebäude (Substanz-Mängel-Schäden)
Bei Gebäuden können Schäden mit den unterschiedlichen Ursachen auftreten. Daher gilt es bei allen Schäden zuerst die Schadensursache herauszufinden, wenn man dabei auf die ‚zerstörerische‘ Untersuchung der Schadensstelle verzichten möchte, geht diese Beurteilung der Schadensursache nur mit Rückschlüssen aus der langjährigen Berufserfahrung.
[Pos. 0.5]
Gutachten zum Gebäudezustand (Investitionsbedarf)
Der Gebäudezustand spielt beim Immobilieneinkauf für potenzielle Käufer eine zunehmende Rolle, nach Feststellung von bautechnischen Zuständen kann das notwendige Budget für die anstehenden Baumaßnahmen besser kalkuliert werden. Bei der Erfassung vom Gebäudezustand gehen wir hierbei auf die Schäden an der Bausubstanz ein, also auf die anstehenden Kosten, die in jedem Fall bei einer zukunftsorientierten Nutzung der Immobilie anfallen (Sowieso-Kosten).
[Pos. 4.5]
(Mängel-)Gutachten
Leider sind am Bauprozess auch nur Menschen beteiligt, so dass nicht immer alles planmäßig verläuft. Wenn mal etwas nicht so aussieht wie gewünscht oder etwas nicht den gewünschten Zweck erfüllt könnte es sich um einen Mangel handeln, allerdings muss man hier immer mit dem Fachwissen an die Sache herangehen, denn nicht jeder scheinbare Mangel, den man als Bauherr als Mangel wahrnimmt, ist auch im rechtlichen Sinne als Mangel anzumahnen. Ein echter Mangel muss durch den Verursacher beseitigt werden, soweit dies technisch möglich ist und der 'Verursacher' auch wirtschaftlich noch zur Mängelbeseitigung in der Lage ist. Oft findet man im Gespräch mit den Handwerkern Lösungen zu solchen Problemen, es ist manchmal eine Kompromisslösung, aber am Ende sollten alle beteiligten Parteien mit einem guten Gefühl auseinandergehen.
[Pos. 7.5]
Schadensgutachten [Instandhaltungen & Instandsetzungen]
Bei bestehenden Immobilien kommt es je nach gebäudealter zu Ermüdungserscheinungen der Bausubstanz (Undichtigkeiten an Dach, Fassade und Fenster/Türen), oder es tauchen nach 5-7 Jahren erste verdeckte Baumängel auf, die zu Schadensbildern in den Innenräumen führen (Feuchte Keller, Schimmelbildungen, etc.) aber natürlich kommt es auch zu Schäden an Gebäuden durch 'Fehlnutzung' (Schimmelbildung, etc.). Bei allen 'Schäden' an bestehenden Gebäuden ist es notwendig, dass sachgerecht die Ursache behoben wird und erst dann der eigentliche Schaden optisch beseitigt wird.
[Pos. SV-S]
Gutachten zu Schäden an Gebäuden
Sachverständigengutachten im Themenbereich ‚Schäden an Gebäuden‘ nach erfasster Fragestellung des Auftraggebers.
Zusatzleistungen während der Projektabwicklung
[Pos. SB]
Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt
Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.
[Pos. EV] [DOWNLOAD]
(Eigentümer-)Versammlungen
Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen.
01.07.2005
gez. Rouven Jaschke
(letzte Änderung 07.01.2023)
