

JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit' â–ª 'Projektmanagement' â–ª 'Sachverständigengutachten'
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
(Neubau von Wohn-/Nichtwohngebäuden inkl. Wohneigentumsförderung für Familien))
[Pos. 0.7]
[Pos. 1.2] Bedarfsberechnung (DIN 18599)
[Pos. 1.2a] Planungsoptimierung zum Effizienzhaus/-gebäude
[Pos. 1.7]
[Pos. 2.2] Fördermittelberatung | Bestätigung zum Antrag
[Pos. 2.7]
[Pos. 2.7a]
[Pos. 2.7b]
[Pos. 2.7c]
[Pos. 2.7d]
[Pos. 2.7e]
[Pos. 2.7f]
[Pos. 3.2] Baubegleitung durch den Sachverständigen
[Pos. 3.7]
[Pos. 4.2] Fördermittelberatung | Bestätigung nach Durchführung
[Pos. 4.2-E] Erfassung von Einzelbelegen bei Eigenleistung
[Pos. 4.7]
[Pos. 5.2] Energieausweis nach Baumaßnahmen
[Pos. 6.2] Ergänzende Zusatzleistungen 'Energieeffizienz'

# BEG KfN (KFW)
JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
'Energie-Effizienz-Experte' (Sachverständiger) für Fördermittel des Bundes (BEG)
Energieplanung
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[Pos. 1.2]
Bedarfsberechnung (GEG)
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Die Grundleistungen bei der Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) umfassen viele kleine Teilleistungen, die in den Leistungsphasen 1-7 der Architekturplanung erbracht werden, meist wir das Leistungspaket jedoch gebündelt in der Leistungsphase 3 abgerufen (Sinnvollster Moment zur Einarbeitung der bauphysikalischen Anforderungen in Kombination mit den Fördermittelkriterien)! [vgl. Leistungsbild 'Wärmeschutz & Energiebilanzierung' (vgl. HOAI2021 Anlage 1 zu §3 Absatz 1 Nr. 1.2)]
​1. Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung
b) Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele
2. Mitwirken bei der Vorplanung
a) Analyse der Grundlagen
b) Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäuden und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen
c) Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes
d) Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen
e) Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen
f) Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen
g) Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung (integrierte Zusatzleistung)
3. Mitwirken bei der Entwurfsplanung
a) Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude
b) Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf
c) Bemessen der Bauteile des Gebäudes
d) Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten
4. Mitwirken bei der Genehmigungsplanung
a) Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden
b) Aufstellen der förmlichen Nachweise
c) Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen
5. Mitwirkung bei der Ausführungsplanung
a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 & 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
b) Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen
6. Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe
a) Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen
7. Mitwirkung bei der Vergabe
a) Mitwirken beim Prüfen und Bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen
[Pos. 1.2a]
Planungsoptimierung zum ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ (BEG)
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Auf Basis, der unter Pos. 1.2 getätigten Bedarfsberechnung kann, geprüft werden, wie weit eine Optimierung hin zum 'Effizienzhaus/Effizienzgebäude' oder der stufenweise Einsatz von ‚Einzelmaßnahmen‘ unter wirtschaftlichen Aspekten möglich ist.
Neubau: Errichtung eines Effizienzhauses/-gebäudes in der Stufe EH 40 EE (LCA)/EG 40 EE (LCA) oder eines Effizienzhauses/-gebäudes in der Stufe EH 40 NH/EG 40 NH, für die Kriterien bei Z15/Z20-Darlehen der L-Bank gilt die theoretische Stufe EH 55 EE
Sanierung: Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und/oder Gebäudetechnik), Sanierung zum Effizienzhaus (EH) in den Stufen EH Denkmal, EH Denkmal EE, EH 85, EH 85 EE, EH 70, EH 70 EE, EH 70 EE WPB, EH 55, EH 55 EE, EH 55 EE WPB, EH 40, EH 40 EE, EH 40 EE WPB oder Effizienzgebäude (EG) in den Stufen EG Denkmal, EG Denkmal EE, EG Denkmal NH, EG 70, EG 70 EE, EG 70 EE WPB, EG 70 NH, EG 55, EG 55 EE, EG 55 EE WPB, EG 55 NH, EG 40, EG 40 EE, EG 40 EE WPB, EG 40 NH und die Kriterien für Z15/Z20-Darlen der L-Bank (analog zum EH 55 EE)
Bei allen Förderstufen mit NH-Zusatz ist die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem QNG-Siegel zwingend erforderlich! (vgl. Pos. 0.7, 1.7, 2.7, 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 3.7, 4.7, 5.7 und 6.7)
Bei den Förderstufen mit WPB-Zusatz, sollte ein qualifizierten auf dem Bedarf basierender Energieausweis vorliegen, um die Zusatzförderung einwandfrei rechtfertigen zu können! (vgl. Pos. 7.2, 7.2-M und 7.2-N)
Aktuelle Fördermittelbedingungen sind unter www.kfw.de bzw. www.bafa.de abrufbar.
Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich.
[Pos. 2.2]
Fördermittelberatung | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID)
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Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW).
Die Antragsstellung erfolgt immer über den Bauherren selbst über seine Hausbank (Darlehen der KFW-Bank = BEG WG, BEG NWG bzw. BEG KfN) oder als Zuschussantrag über das Online-Portal der BAFA für Zuschüsse (BEG EM). Eine Vollmacht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus.
Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich.
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[Pos. 3.2]
Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG)
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Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäuden immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen.
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[Pos. 4.2]
Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID)
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Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! (ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG, BEG NWG bzw. BEG KfN) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM).
Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich.
[Pos. 4.2-E]
Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege)
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In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg.
[Pos. 5.2]
Energieausweis(e) nach Baumaßnahmen (Neubau oder Sanierung)
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Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!)
[Pos. 6.2]
Ergänzende Zusatzleistungen ‚Energieeffizienz‘
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Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2, 1.2, 1.2-M, 1.2-N, 1.2a, 2.2, 3.2, 4.2 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Energieberatung‘, ‚Energieplanung‘, ‚Integrale Architektur‘ bzw. ‚Bauen im Bestand‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen.
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(Z) Ergänzende Leistungen zu Pos. 1.2; Pos. 2.2; Pos. 3.2; Pos. 4.2 und Pos. 5.2
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Prüfen von Nebenangeboten (LPH 7 > sofern nicht unter Pos. 3.2 beauftragt!))
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Mitwirken bei der Baustellenkontrolle (LPH 8 > sofern nicht unter Pos. 3.2 beauftragt!)
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Abänderungen in den Nachweisen auf Grund von Planungsänderungen, müssen ggf. in die Bedarfsberechnung eingepflegt werden! ​
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Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Wettbewerbe​
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Bestandsaufnahme bestehender Gebäude (z.B. bei unvollständigen Bauakten!)
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Ermitteln und Bewerten von Kennwerten des Bestandsgebäudes​
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Mitwirken bei Vorgaben für Zertifizierungen (Sofern nicht paralell 'Nachhaltigkeit' beauftragt wurde)
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Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung (sofern nicht unter Pos. 1 beauftragt!)​
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Mitwirken an Projekt-, Käufer- oder Mieterbaubeschreibungen
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Erstellen eines fachübergreifenden Bauteilkatalogs
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Mitwirken bei Vorkontrollen in Zertifizierungsprozessen (Sofern nicht paralell 'Nachhaltigkeit' beauftragt wurde)
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Mitwirken beim Einholen von Zustimmungen im Einzelfall
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Mitwirken beim Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattplanung der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
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Mitwirken bei Audits in Zertifizierungsprozessen (Sofern nicht paralell 'Nachhaltigkeit' beauftragt wurde)
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Nachweise nach EWärmeG BW (Nachweis der ersatzweisen Erfüllung des EWärmeG BW) ggf. 'Antrag auf Befreiung'
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Nachweise zur Photovoltaik-Pflich für Dächer (KSG BW bzw. PVPf-VO BW) ggf. 'Antrag auf Befreiung'
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Mitwirkung bei Bewerbungen für Auszeichnungen (z.B. KFW-Award)
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(A) Mögliche Auslagen während der Beratung
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Schadensanalyse bestehender Gebäude​
>> Schadensanalysen, wie z.B. Schimmelbegutachtungen lassen wir von externen Spezialisten durchführen!​​
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Rechnerische Nachweise für Wärmebrücken
>> Detailnachweise, wie z.B. punktförmige oder linienförmige Wärmebrücken lassen wir extern durchführen!
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Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen, Gebäuden und Freiräumen
>> Simulationsberechnungen lassen wir von externen Spezialisten durchführen!​​
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Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften (LPH 8/9)
>> Überprüfungen der Ausführung wie z.B. die 'Blower-Door-Messung' lassen wir von externen Spezialisten durchführen!​
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Zusatzleistungen während der Projektabwicklung
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[Pos. SB]
Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt
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Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.
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[Pos. EV] [DOWNLOAD]
(Eigentümer-)Versammlungen
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Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen.
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15.11.2006
gez. Rouven Jaschke
(letzte Änderung 25.01.202)
