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  • JASCHKE | Wärme- & Feuchteschutznachweis nach GEG

    Wärme- & Feuchteschutznachweis nach GEG JASCHKE | Wärme- & Feuchtschutznachweise nach GEG 1.2-1 Bedarfsb erechnung (GEG) D ie Grundleistungen bei der Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) umfassen viele kleine Teilleistungen, die in den Leistungsphasen 1-7 der Architekturplanung erbracht werden, meist wir das Leistungspaket jedoch gebündelt in der Leistungsphase 3 abgerufen (Sinnvollster Moment zur Einarbeitung der bauphysikalischen Anforderungen in Kombination mit den Fördermittelkriterien)! [vgl. Leistungsbild 'Wärmeschutz & Energiebilanzierung' (vgl. HOAI2021 Anlage 1 zu §3 Absatz 1 Nr. 1.2)] 1. Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung b) Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele 2. Mitwirken bei der Vorplanung a) Analyse der Grundlagen b) Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäuden und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen c) Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes d) Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen e) Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen f) Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen g) Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung (integrierte Zusatzleistung) 3. Mitwirken bei der Entwurfsplanung a) Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude b) Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf c) Bemessen der Bauteile des Gebäudes d) Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten 4. Mitwirken bei der Genehmigungsplanung a) Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden b) Aufstellen der förmlichen Nachweise c) Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen 5. Mitwirkung bei der Ausführungsplanung a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen b) Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen 6. Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe a) Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen 7. Mitwirkung bei der Vergabe a) Mitwirken beim Prüfen und Bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen 1.2-2 Zulage zur Bedarfsberechnung für Wohnungen (DIN 18599) Für den Mehraufwand in der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 für Mehrfamilienhäuser wird der zusätzliche Aufwand pro Wohneinheit berechnet. 1.2-3 Zulage zur Bedarfsberechnung für ‚Nichtwohnungs-Zonen‘ (DIN 18599) Für den Mehraufwand in der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 für Zonen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, wird der zusätzliche Aufwand pro Zone berechnet. 1.2-4 Planungsoptimierung zum ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ (BEG/KFN) Auf Basis, der unter Pos. 1.2-1/2/3 getätigten Bedarfsberechnung kann, geprüft werden, wie weit eine Optimierung hin zum 'Effizienzhaus/Effizienzgebäude' oder der stufenweise Einsatz von ‚Einzelmaßnahmen‘ unter wirtschaftlichen Aspekten möglich ist. Neubau: Errichtung eines Effizienzhauses in der Stufe EH 40 NH, EH 40 EE oder eines Effizienzgebäudes in der Stufe EG 40 NH, EG 40 EE; für die Z15/Z20-Darlehen der L-Bank gilt die theoretische Stufe EH 55 EE + jeweils die Zusatzanforderung aus LCA (Pos. 1.7-2) bzw. QNG (Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3, 5.7 und 6-1) Sanierung: Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und/oder Gebäudetechnik), Sanierung zum Effizienzhaus (EH = Wohngebäude) in den Stufen EH Denkmal, EH Denkmal EE, EH Denkmal NH, EH 85, EH 85 EE, EH 85 NH, EH 70, EH 70 EE, EH 70 NH, EH 70 EE WPB, EH 70 NH WPB, EH 55, EH 55 EE, EH 55 NH, EH 55 EE WPB, EH 55 NH WPB, EH 40, EH 40 EE, EH 40 NH, EH 40 EE WPB, EH 40 NH WPB oder Effizienzgebäude (EG = Nichtwohngebäude) in den Stufen EG Denkmal, EG Denkmal EE, EG Denkmal NH, EG 70, EG 70 EE, EG 70 EE WPB, EG 70 NH, EG 55, EG 55 EE, EG 55 EE WPB, EG 55 NH, EG 40, EG 40 EE, EG 40 EE WPB, EG 40 NH und die Kriterien für Z15/Z20-Darlehen der L-Bank (analog zum EH 55 EE) inkl. der evtl. möglichen Bonusförderungen für ‚Klimabonus‘ und ‚Geschwindigkeitsbonus‘ (Zusatzförderungen für Wärmepumpen) Bei den Förderstufen mit WPB-Zusatz, sollte ein qualifizierter auf dem Bedarf basierender Energieausweis vorliegen, um die Zusatzförderung einwandfrei rechtfertigen zu können! (vgl. Pos. 1.2-1, 1.2-2 und 1.2-3) Die Bonusförderung für ‚Serielles Sanieren (SerSan)‘ ist in Zusammenarbeit mit der Bauplanung & Bauleitung zu erörtern. Bei allen Förderstufen mit NH-Zusatz (Neubau-Förderprogramme KFWG-Q und KFNWG-Q und der Bonusförderung ‚NH‘ im Bestand) ist die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem QNG-Siegel zwingend erforderlich! (vgl. Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3, 5.7 und 6-1) Die Neubauförderung in den Programmen KFWG und KFNWG ist nur bei zeitgleicher Ökobilanzierung auf Basis der QNG-Richtlinien möglich (vgl. Pos. 1.7-2) Aktuelle Fördermittelbedingungen sind unter www.kfw.de bzw. www.bafa.de abrufbar. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a). 1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a). 1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)). 1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2) In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen. 1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachplanung für eine mechanische Lüftungsanlage. 1.2-0 (Einzel-)B auteilnachweis im Bestand Beim Austausch von einzelnen Bauteilen im Bestand sind die zu bearbeitenden Bauteile hinsichtlich der bauphysikalischen Eigenschaften auf die aktuelle Gesetzeslage abzustimmen. Bauteilnachweise nach § 48 GEG mit den Mindestanforderungen aus Anlage 7 GEG. 5.2 Energieausweis(e) nach Baumaßnah men (Neubau oder Sanierung) Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) Zusatzleis tunge n während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerver sammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 15.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 24 .01.2024)

  • JASCHKE | Gutachten zur 'Barrierefreiheit'

    [Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten] Barrierefreiheit (Gebäude und gebäudenahes Umfeld) Die DIN 18040 ist eine Norm, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden und Freiräumen festlegt. Sie dient dazu, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zu gewährleisten. Hier sind einige zentrale Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit nach DIN 18040 relevant sind: 1. Zugänglichkeit von Eingängen: Sind die Eingänge zu Gebäuden ohne Stufen erreichbar? Gibt es automatische Türen oder ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer? 2. Bewegungsflächen: Sind die Bewegungsflächen innerhalb der Räume ausreichend dimensioniert, um eine einfache Navigation mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Gehhilfen zu ermöglichen? 3. Sanitärräume: Entsprechen die sanitären Einrichtungen den Anforderungen an die Barrierefreiheit? Gibt es beispielsweise Haltegriffe, ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer und niedrige Waschbecken? 4. Treppen und Aufzüge: Sind Treppen mit Handläufen ausgestattet und gibt es Aufzüge, die barrierefrei zugänglich sind? Sind die Aufzüge groß genug für Rollstühle? 5. Leitsysteme: Gibt es visuelle und akustische Leitsysteme, die Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen unterstützen? Sind Informationen in Braille oder in einfacher Sprache verfügbar? 6. Parkmöglichkeiten: Sind ausreichend barrierefreie Parkplätze vorhanden und gut gekennzeichnet? Liegen diese in der Nähe der Eingänge? 7. Öffentliche Verkehrsmittel: Sind die Haltestellen und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs barrierefrei zugänglich? 8. Nutzung von Außenanlagen: Sind Wege, Rampen und Zugänge zu Außenanlagen so gestaltet, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich sind? 9. Sicherheitsaspekte: Sind Flucht- und Rettungswege ebenfalls barrierefrei gestaltet? Gibt es spezielle Hinweise für Menschen mit Behinderungen? 10. Nutzerfreundlichkeit: Wurden die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen in der Planung berücksichtigt? Gibt es Möglichkeiten zur Rückmeldung von Nutzern zur Barrierefreiheit? Diese Fragestellungen helfen dabei, die Barrierefreiheit eines Gebäudes oder einer Anlage zu bewerten und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der DIN 18040 entspricht. Barrierefreiheit für Gebäude und das gebäudenahe Umfeld - mit unseren Sachverständigenleistungen und Gutachten auf Grundlage der DIN EN 17210 und DIN 18040. Ein barrierefreies bzw. barrierearmes Gebäude sollte für Menschen mit ‚Handicap‘ eigenständig nutzbar sein. Eine Barrierefreiheit bezieht dabei die unterschiedlichsten Einschränkungen mit ein. Die motorischen (Bewegung) und sensorischen (Sehen und Hören) Fähigkeiten werden im Sinne der Barrierefreiheit so weit wie es technisch möglich ist kompensiert. Als Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit unterstützen wir Bauherren und Planer dabei, Immobilien für alle zugänglich zu machen. Als qualifizierte ‚Fachplaner (Sachverständige) für Barrierefreies Bauen‘ analysieren und bewerten wir die baulichen Gegebenheiten, um individuelle Lösungen zu entwickeln. Egal ob es um den Umbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder gewerblichen Räumen geht, gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Rahmen-bedingungen für die Zertifizierungen nach DGNB bzw. QNG erfüllt werden können. Neben den Planungsleistungen bei Bau bzw. Umbau kommt es leider immer häufiger auch zu Fragestellungen zur vertraglich geschuldeten Barrierefreiheit nach dem Erwerb einer Immobilie. Durch die langjährigen praktischen Erfahrungen ist es mir möglich, die Auslegung der vorhandenen ‚Barrierefreiheit‘ im Kontext zu den technischen Bestimmungen objektiv zu bewerten und sachlich darzustellen. Sollte es tatsächlich nachträglichen Handlungsbedarf geben, erarbeiten wir gerne einen Lösungsvorschlag zur Herstellung einer für die Betroffenen nutzbaren Barrierefreiheit. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 08 .02.2024 )

  • JASCHKE | Fachplanung 'Effizient Sanieren (BEG)'

    Effizient Sanieren Fachplanung 'Effizient Sanieren' [0.0-1] Erstberatung (Initialberatung) [0.0-2] GEG-Pflichtberatung [0.0-3] Allgemeine Energieberatung [0.2-1] Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘ [0.2-2] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ [0.2-3] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung [0.2-4] Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘ [0.2-5] Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘ [0.2-6] Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘ [0.7] Beratung zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.7-1] Pre-Check zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.2-5] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | A [1.2-6] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | B [1.2-7] Wärmebrückennachweise | Detailiertere Wärmebrückennachweise [1.2-8] Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108 [1.2-9] Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 [1.2-0] (Einzel-)Bauteilnachweis im Bestand [1.7-2] Ökobilanz | LCA nach QNG-Richtlinien [2.2] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung zum Antrag (TPB-ID/BzA/gBzA) [2.7-1] Planungsbegleitung [DGNB-System] | 'Nachhaltigkeit - Umsetzung der Ziele' [2.7-2] Barrierefreiheit (DIN 18040) | Bestätigung zur Barrierefreiheit [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse | Analyse zur Flexibilität der Nutzung [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse | 'LCC - LifeCycle-Costing' [2.7-5] Freigabe für Materialien | Baubiologische Begleitung [2.7-6] Analyse zu Rückbau und Recycling | 'Cradle to Cradle' (Kreislauffähigkeit) [3.2] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Energieeffizienz' | 'Energie-Effizienz-Experte' [3.7] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Nachhaltigkeit' | 'DGNB Auditor' [4.2-1] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste für Fördermittelabruf [4.2-2] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste bei Eigenleistungen [4.2-3] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung nach Durchführung (TPN-ID/BnD/gBnD) [4.7-1] Protokollierung im DGNB-System | Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Ressourcennutzung, Klimawirkung und Kreislauffähigkeit | DGNB Gebäuderessorcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude (ESG-Management) | Klimaschutzplan 2040 [5.2] Energieausweis(e) nach GEG [5.7] Audit 'Nachhaltigkeit' | Zertifizierung im DGNB-System inkl. QNG [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht [9-EV] (Eigentümer-)Versammlungen 0.0-1 0.0-2 JASCH KE | Fachplanung 'Effizient Sanieren' 0.0-1 Erstb eratung (Initialberatung nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanier ung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab gekl ärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren . (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt) 0.0-2 GEG -P flicht beratung (nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt) 0.0-3 Allgemeine Energieberatung Die ‚Allgemeine Energieberatung‘ geht auf die baulichen Aspekte wie die GEG-Pflichtberatung (siehe 0.0-2) ein und geht darüber hinaus auf allgemeine Energiesparmöglichkeiten im Alltag ein. (Energieberatung ca. 60-90 min am Objekt) 0.2-1 Sanieru ngskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘ Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gült iger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)‘ nach BAFA-Kriterien ausgestellt. Förderung max. 650,00 € (brutto) für Wohngebäude (bis 2 Wohneinheiten). Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. 0.2-2 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 WE‘ Wie 0.2-1 mit Förderung von max. 850,00 € (brutto) (ab 3 Wohneinheiten). 0.2-3 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Wohnanlagen ab 3 WE inkl. der Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung‘ Die Erläuterung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ggf. in Höhe von max. 500,00 € (brutto) zusätzlich gefördert, der Zuschuss ermöglich eine kostenneutrale Erläuterung. Gesamtzuschuss max. 1.100,00 € (brutto) 0.2-4 Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘ Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gütiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘ ausgestellt. Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 200 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 850,00 € (netto) gefördert. 0.2-5 Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘ Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche < 500 m²‘ Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 2.500,00 € (netto) gefördert. 0.2-6 Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘ Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche > 500 m²‘ Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF > 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 4.000,00 € (netto) gefördert. Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt immer durch den Auftraggeber! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!) 0. 7 Beratung ‚ Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qu alitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, o b das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnah men einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Krit erien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a). 1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a). 1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)). 1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2) In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen. 1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachplanung für eine mechanische Lüftungsanlage. 1.2-0 (Einzel-)B auteilnachweis im Bestand Beim Austausch von einzelnen Bauteilen im Bestand sind die zu bearbeitenden Bauteile hinsichtlich der bauphysikalischen Eigenschaften auf die aktuelle Gesetzeslage abzustimmen. Bauteilnachweise nach § 48 GEG mit den Mindestanforderungen aus Anlage 7 GEG. 1.7-2 Ökobilanzi erung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriteriu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen. 2.2 BEG/KFN-Fördermittel | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 0.2 oder 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW). Die Antragsstellung erfolgt immer durch den Bauherren selbst über seine Hausbank oder direkt beim Zuschussgeber (KFW, L-Bank oder BAFA). Eine Vollm acht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus. Die Fördermittelgeber setzen Fristen im Rahmen der Fördermittelprogramme, diese Fristen kann nur der Fördermittelempfänger (Auftraggeber) überwachen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 2.7-1 Planungsbegl eitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koor dination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.2 Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG/KFN) Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäu den immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen. 3.7 Baubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 4.2-1 Belegliste für den Fördermittelabruf Die im Fördermittelantrag (Pos. 2.2) beantragten Fördermittel sind an Kriterien gebunden, die im Zuge des Fördermittelabruf geprüft werden müssen. In allen Fördermittelprogrammen ist hierfür eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Kosten (Belegliste) seitens der Fördermittelgeber (BAFA/KFW) gefordert. A CHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG; BEG NWG; KFN bzw. WEF) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-2 Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege) In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-3 Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN) Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG bzw. BEG NWG) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umw 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.2 Energieausw eis(e) nach Baumaßnahmen (Neubau oder Sanierung) Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung d es Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. Zusatzleis tun gen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerver sammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 15.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 07.08.2024) 0.0-3 0.2-1 0.2-2 0.2-3 0.2-4 0.2-5 0.2-6 0.7 1.7-1 1.2-5 1.2-6 1.2-7 1.2-8 1.2-9 1.2-0 1.7-2 2.2 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.2 3.7 4.2-1 4.2-2 4.2-3 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.2 5.7 6-1 9-SB 9-EV

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    Kontakt Kontakt Absenden Vielen Dank! Homepage Rouven Jaschke (DE) mail (Office) je 06:30 bis 18:30 Uhr WhatsApp je 06:30 bis 18:30 Uhr WebChat je 09:00 bis 12:00 Uhr Home (DE) 'Leben-Arbeiten-Erholen' fon je 09:00 bis 12:00 Uhr Messenger je 07:30 bis 18:30 Uhr Instagram Social Media Ingenieurkammer BW 'Beratender Ingenieur' DGNB e.V. DGNB Auditor Phase Nachhaltigkeit Initiative Homepage Beratung-Planung-Bauleitung mail (RJ) je 07:30 bis 18:30 Uhr facebook Social-Media Linkedin Business-Profil Homepage Rouven Jaschke (IT) Fördermittel (BEG) ENERGIEEFFIZIENZEXPERTE dena Registriert als Energieausweisaussteller BAFA BAFA "EBW; EBN-Modul 1; EBN-Modul 2; BEW; EEW" trion Climate e.V. Mitglied im Verein DIBt Registriert als Energieausweisaussteller Photovoltaik Netzwerk Energieberater CO2Online Kompetenzpartner Homepage 'Casa RoJa' EnergieExperten AVA-Profil Haus & Co. Kompetenzpartner Heinze Kompetenzpartner ArchitektenWeb Kompetenzpartner HOAI Kompetenzpartner mail (SOS) Notfallkontakt Google Business-Profil Skype ONLINE-MEETING Zoom ONLINE-MEETING Teams ONLINE-MEETING REGIOSTARS Kompetenzpartner DSA e.V. Mitglied im Verein Home (IT) 'Leben-Arbeiten-Erholen' Babbel Sprachkurs 'Italienisch'

  • JASCHKE | Leitgedanken

    Leitgedanken Leitgedanken des Büroinhabers ... mein persönliches Verständnis von "Ökonomie" in Verbi ndung mit "Ethik und Moral" ... # Gesundheit & Wo hlbefinde n # Individuelle Würde & Gleichberechtigung (Integration) # Inklu sion # Integrität & Unabhä ngigkeit # Respekt & Wertschätzung # Achtung von Gesetzen, Verordnungen und Regeln # Ökologie & Nachhaltigkeit # Bildung & Wissen # Transparenz & Kommunikation # Loyalität, Vertraulichkeit und Datenschutz # Honorar & Lohn # Gesellschaftliche Verantwortung Leitgedanken des Büroinhabers * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * "Ein wahrhaft großer Mann wird weder einen Wurm zertreten noch vor dem Kaiser kriechen." (Benjamin Franklin) .. dies gilt aus meiner Sicht auch für "große" Frauen! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Das Zitat von Benjamin Franklin trifft noch nicht vollständig auf mich zu, die darin enthaltene Kernaussage ist jedoch für mich ein Ausdruck an Wertschätzung des Einzelnen und zeugt von Respekt gegenüber den Mitmenschen, daher habe ich dieses Zitat als Vorwort zu meinen Leitgedanken gewählt. Denn es ist in meinen Augen erstrebenswert ein "großer" Mann zu werden. Übertragen in unsere Zeit könnte man auch einfach sagen: * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * "Behandle d ein Gegenüber so wie du selbst behandelt werden möchtest!" * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Gesundheit & Wohlbefinden Das höchste Gut eines jeden Menschen ist seine "physische und psychische Gesundheit". Daher ist es für mich selbstverständlich, dass ich niemanden direkt mit meinem Handeln gesundheitlich schädige, noch das ich mit meinen Leistungen indirekt Menschen Gesundheitsgefahren aussetze. Es ist mir aus eigener familiärer Erfahrung ein Anliegen, mich direkt für die Sicherheit und Gesundheit einzusetzen, aus diesem Grunde bieten wir die Leistung "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination" mit an. Auch als Selbstständiger bin ich nicht 'ständig selbst' am Arbeiten, sondern habe mir in den letzten Jahren meine ganz persönliche "Work-Life-Balance" erarbeitet. Dazu gehört es, dass ich mir wie jeder andere Mensch auch ein paar Tage Urlaub im Jahr gönne, an denen ich nicht arbeite. Des Weiteren ist es mir auch nicht möglich rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu arbeiten. Daher werden die "Arbeits- und Bürozeiten" so gut es möglich ist eingehalten. Da wir alle im Alltag dem Stress durch Arbeit unterliegen, ist es sehr wichtig, dass jeder seine Erholungsphasen nimmt, daher zeugt es von gegenseitigem Respekt, die Auszeiten (Feierabend, Wochenende, Urlaub, etc.) des anderen zu respektieren. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * "Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahre zu geben, sondern den Jahren mehr Leben zu geben" (Alexis Carrel) * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Individuelle Würde & Gleichberechtigung (Integration) Die individuelle Würde des Einzelnen ist zu achten, ungeachtet der ethnischen Herkunft, der religiösen Überzeugung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder des Geschlechts. Gleichberechtigung sollte sich aus meiner Sicht durch alle Lebenslagen und Lebenssituationen hindurch durchsetzen. Inklusion Leider sind die Gesundheit und Unversehrtheit nicht jedem gegeben, so dass es mir aus persönlichen Gründen auch ein Anliegen ist, die Inklusion von Menschen mit physischem und/oder psychischem Handicap unter Achtung der persönlichen Selbstbestimmung der Betroffenen mit allen meinen zur Verfügung stehenden Kräften zu unterstützen.. Integrität & Unabhängigkeit Meine persönliche Integrität ist für mich der wichtigste Grundstein meines täglichen Handelns. Die damit verbundene Unabhängigkeit von jeglichen Beeinflussungen durch Provisionsabhängigkeiten und Verkaufserlösen ist somit grundlegend gegeben. Bei allen von mir erbrachten Dienstleistungen (Beratung und Planung) handle ich daher auf Basis meiner persönlichen Integrität und meine Beratungs- bzw. Planungsleistungen sind daher frei von Beeinflussungen als objektive und neutrale Schlussfolgerungen zu verstehen. Respekt & Wertschätzung Ein respektvoller Umgang mit allen und eine Wertschätzung der Leistungen eines jeden Einzelnen ist für mich eine Selbstverständlichkeit, jedoch können diese Grundprinzipien immer nur auf Gegenseitigkeit beruhen. Die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und auch der jeweiligen ‚AGBs‘ sind für mich persönliche eine Grundvoraussetzung für einen respektvollen Umgang miteinander. Achtung von Gesetzen, Verordnungen und Regeln Die öffentlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen, usw.) werden von mir und meinen Mitarbeitern beachtet. Insbesondre auch die berufsständischen Regelungen: "Berufsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg" und "Europäischer Verhaltenskodex für die Kammern der Ingenieure". Ökologie & Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit fängt für mich dort an, wo man über das "Morgen" nachdenkt. Daher ist es im Rahmen unserer Leistungen im Bereich "Energieeffizienz + Nachhaltigkeit" für uns selbstverständlich die Nachhaltigkeit unserer vorgeschlagenen Maßnahmen zu hinterfragen. Jedoch gilt es dabei immer auch das "Heute" nicht aus den Augen zu verlieren, so ist es zwar sehr erstrebenswert nachhaltige ökologische Baustoffe einzusetzen, jedoch kann dies nicht um jeden Preis erfolgen. Es muss immer noch eine Abwägung zwischen Sinn und Zweck der jeweiligen Maßnahmen abgewogen werden. Die Energiewende ist ein nachhaltiges Ziel, was ich mit allen mir zu Verfügung stehenden Mittel unterstütze. Der Ausbau der regenerativen Energienutzung für das Transportwesen (E-Mobilität, etc.), der weitere Ausbau des Schienenverkehrs, die Nutzung von regenerativen Energien zur Stromerzeugung und zur Wärmebereitung sind Bestandteile einer möglichen Energiewende. Aber mein primäres Ziel ist die "Einsparung von Energie", als zweites folgt dann der "effiziente Umgang" mit der eingesetzten Energie und als drittes Teilziel ist dann die "regenerative Energieerzeugung" zu sehen. Bildung & Wissen Es ist ein persönliches Privileg, dass ich eine gute Schulbildung, Ausbildung, sowie ein Hochschulstudium und weitere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genossen habe. Das dabei angesammelte Wissen werde ich nicht nur für meine eigenen Zwecke einsetzen, sondern sehe es als meine Verpflichtung, das Wissen auch mit der Allgemeinheit zu teilen und auch an andere weiterzugeben. Als Vollmitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, habe ich eine Verpflichtung mich im Sinne meiner Kunden fort- und weiterzubilden, diese Fortbildungsverpflichtung wird seitens der Kammer dokumentiert. Für die Zulassung zu den 'Fördermitteln des Bundes' sind zusätzliche Fortbildungen für mich verpflichtend. Die Zulassung als 'DGNB Auditor' ist an eine fortlaufende Fort- und Weiterbildungsverpflichtung geknüpft, so dass ich mich in allen meinen Tätigkeitsfeldern immer auf dem aktuellen Stand der Dinge halte. Transparenz & Kommunikation Während der Auftragsausführung pflegen wir eine offene zielführende Kommunikation. Eine transparente und für den Auftraggeber nachvollziehbare Dokumentation der Auftragsdurchführung wird durch getroffene Qualitätsstandards angestrebt und fortlaufend verbessert. Über allgemeine organisatorische Belange des Büros informiere ich auf www.rouven-jaschke.de bzw. unter FACEBOOK bzw. INSTAGRAM. Leider ist es mir nicht möglich jedem Einzelnen alle organisatorischen Termine persönlich mitzuteilen. Eine offene zielführende Kommunikation ist nicht mit einer dauerhaften telefonischen Erreichbarkeit gleichzusetzen, alle Fragen, die man hat, kann man uns/mir gerne per Mail zukommen lassen, diese werden dann so bald als möglich von uns beantwortet. Hier dann gleich noch der Hinweis: 'So bald als möglich' heißt, sobald es mir möglich ist, nicht, sobald es die Fragenden wünschen, wer keine Geduld aufbringen kann, wird sich in noch mehr Geduld üben müssen. Es lässt sich auch noch klarer definieren: 'Wir sagen nur dann etwas, wenn es tatsächlich etwas zu berichten gibt! Eine 'BlaBla‘-Kommunikation, die nur aus leeren Phrasen besteht und nur geführt wird, um gesprochen zu haben, lehne ich persönlich als absolute Zeitverschwendung ab - wenn es etwas zu sagen oder zu berichten gibt, werden wir uns ganz sicher äußern! Wie auch schon mehrfach öffentlich geäußert, werden Fragen wie 'Ist es fertig? ' oder 'Wann ist es fertig?' von mir persönlich nicht mehr beantwortet, da es zu diesen beiden Fragen einfache Antworten gibt: 'Es ist dann fertig, wenn es fertig ist' und wenn es fertig ist, liegt es im Grundgedanken jedes Auftrags, dass Sie als Kunde es dann auch schnellstmöglich erhalten und mit dem fertiggestellten Auftrag auch von mir eine Rechnung erhalten. Wer in Zeiten von Personal- und Materialmangel sich und sein Anliegen für besonders wichtig hält (Davon völlig unabhängig. gibt es echte Notfälle, die immer dazwischen genommen werden, die haben für mich aber nie eine Begründung in rein monetären Anliegen der Bauherren), wird sich entweder in Geduld üben müssen - da ich mir die Zeit nehme, die eine sachlich/fachliche Bearbeitung eines Auftrages benötigt oder wird sich anderweitig nach jemandem umsehen müssen, der sich dem alt tradierten Grundsatz 'Kunde ist König' noch verpflichtet fühlt. Für meinen Teil kann ich sagen: 'Ich löse gerne Probleme, darin bin ich auch sehr gut - aber es sind nicht meine eigenen Probleme und mit viel Erfahrung habe ich gelernt, die Probleme anderer nicht zu meinen werden zu lassen!' Loyalität, Vertraulichkeit und Datenschutz Die mir bzw. dem Team des Ingenieurbüros zugänglich gemachten Informationen werden von uns vertraulich behandelt, eine Datenweitergabe findet nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Auftraggeber statt. Honorar & Lohn Die von mir und meinen Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen, erfordern ein hohes Maß an Ausbildung und fortlaufender Weiterbildung. Die für die Ausführung unserer Beratungen und Dienstleistungen notwendige Ausstattung (Soft- und Hardware, Geräte, usw.) müssen daher auch immer auf dem neusten Stand der Technik und der Gesetzgebung sein. Um die Leistungen daher in der gewohnten Qualität unabhängig von sonstigen Zahlungen (Verkauf von Leistungen, Material, etc. oder Provisionsgeschäften jeder Art) zu erbringen, wurden alle anfallenden Kosten in unsere Honorare einkalkuliert, die Honorare spiegeln eine faire Preisgestaltung wider und können gerne bei uns im Büro eingesehen werden. Die faire Preisgestaltung gibt mir wenig Spielraum für Nachlässe, da meine Mitarbeiter und auch ich selbst gerne unserer Leistung und Qualifikationen entsprechend entlohnt werden. Hierbei gilt es insbesondere festzuhalten, wer eine Leistung in vollem Umfang nach dem 'Leistungsbild der HOAI' anfordert, muss auch in gleichem Masse bereit sein ein volles der HOAI entsprechendes Honorar zu bezahlen! An mich persönlich habe ich den Anspruch sachlich/fachlich gut zu sein, was eine gewisse Gründlichkeit erfordert, dies benötigt Zeit zur Bearbeitung und vor allem Zeit, um sich notwendiges Wissen anzueignen, daher bin ich sicher nicht der günstigste Anbieter für einfache Problemstellungen. Gesellschaftliche Verantwortung Die aktuellen Strömungen in der Gesellschaft kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren und kann daher auch keinerlei Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen. 01.07. 2005 gez. Rouven Jasc hke (letzte Änderung 12.06.2024) Gesundheit & Wohlbefinden Individuelle Würde & Gleichberechtigung Inklusion Achtung von Gesetzen, Verordnungen und Regeln Integrität & Unabhängigkeit Respekt & Wertschätzung Bildung & Wissen Transparenz & Kommunikation Ökologie & Nachhaltigkeit Loyalität, Vertraulichkeit und Datenschutz Honorar & Lohn Gesellschaftliche Verantwortung

  • JASCHKE | Gutachten zur Energetische Qualität von Gebäuden

    [Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten - (Sachgebiet 2420 - Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden)] JASCHKE | Sachverständigengutachten 'Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden' Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes ist eine detaillierte Analyse, die die energetische Leistungsfähigkeit eines Gebäudes bewertet. Das Ziel eines solchen Gutachtens ist es, Verbesserungspotenziale zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Betriebskosten aufzuzeigen und gleichzeitig die Umweltbelastungen zu minimieren. Ein solches Gutachten ist oft erforderlich, wenn ein Gebäude saniert, verkauft oder vermietet wird, oder wenn bestimmte Förderprogramme in Anspruch genommen werden sollen. Hier sind die wesentlichen Schritte und Aspekte, die ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes umfasst: 1. Energieverbrauchsanalyse Erfassung des bisherigen Energieverbrauchs: Der Gutachter analysiert die Verbrauchsdaten der letzten Jahre (Strom, Heizung, Warmwasser) und überprüft, wie effizient das Gebäude diese Ressourcen nutzt. Ermittlung des aktuellen Energiebedarfs: Der Energiebedarf wird unter Berücksichtigung der Gebäudetechnologie, Isolierung, Heizsysteme und der Nutzung des Gebäudes kalkuliert. 2. Gebäudehülle Wärmedämmung: Untersuchung der Außenwände, Fenster, Türen, Dach und des Kellers hinsichtlich ihrer Dämmqualität und Wärmeschutzes. Gutachten können Schwachstellen wie unzureichende Dämmung oder undichte Stellen aufzeigen, die zu hohen Heizkosten führen. Luftdichtheit: Die Untersuchung der Luftdichtheit des Gebäudes, um Wärmeverluste durch undichte Stellen zu identifizieren. Dies erfolgt oft durch ein sogenanntes Blower-Door-Testverfahren. 3. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HVAC) Heizungssystem: Eine Bewertung der Heizungsanlage, ihrer Effizienz und ihres Alters (z.B. ob ein älteres Heizsystem wie eine Öl-Heizung ineffizient ist und durch ein moderneres, energieeffizienteres System ersetzt werden sollte). Lüftung: Überprüfung der Lüftungsanlagen und der Luftqualität im Gebäude. In gut isolierten Gebäuden kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erforderlich sein, um den Energieverbrauch zu senken. Klimaanlage: Falls vorhanden, wird auch die Klimaanlage auf ihre Effizienz hin untersucht. 4. Erneuerbare Energien Solarthermie oder Photovoltaik: Überprüfung der Möglichkeit, Solarenergie zu nutzen, um den Energieverbrauch zu senken. Solaranlagen können zur Warmwasserbereitung oder Stromproduktion eingesetzt werden. Wärmepumpe: Wenn es sinnvoll ist, wird auch die Möglichkeit der Nutzung einer Wärmepumpe in Betracht gezogen, die in vielen Fällen eine energieeffiziente Alternative zu klassischen Heizsystemen darstellt. 5. Energieeffizienzklasse und Zertifikate Energieausweis: Ein wichtiger Bestandteil eines Gutachtens zur Energieeffizienz ist die Erstellung eines Energieausweises. Dieser gibt die Energieeffizienz des Gebäudes an und stellt sicher, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. Der Ausweis enthält die Einstufung des Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse (A bis H). Fördermöglichkeiten: In manchen Fällen wird auch geprüft, ob und welche Förderprogramme (z.B. KfW-Förderung in Deutschland) für Sanierungen oder Investitionen in erneuerbare Energien in Anspruch genommen werden können. 6. Empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Sanierungsmaßnahmen: Der Gutachter empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dies können bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Dämmung, die Installation eines effizienteren Heizsystems oder der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarenergie oder Wärmepumpen sein. Kosten-Nutzen-Analyse: Eine Abschätzung der Investitionskosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie eine Berechnung der Amortisationszeit, d.h., wie lange es dauert, bis die Einsparungen den Aufwand für die Umsetzung decken. 7. Bericht und Empfehlungen Dokumentation: Der Gutachter erstellt einen ausführlichen Bericht, der alle ermittelten Daten und Ergebnisse zusammenfasst. Der Bericht enthält auch die empfohlenen Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz. Langfristige Strategie: Der Gutachter kann Empfehlungen für langfristige energieeffiziente Strategien geben, um den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren. Nutzen eines Energieeffizienz-Gutachtens - Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes bietet viele Vorteile, darunter: Reduzierung der Betriebskosten: Durch Identifizierung von Einsparpotenzialen kann der Energieverbrauch gesenkt und somit auch die Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Umweltschutz: Ein energieeffizienter Betrieb eines Gebäudes verringert den CO2-Ausstoß und trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei. Wertsteigerung des Gebäudes: Ein energieeffizienter Bau kann den Wert eines Gebäudes erhöhen und es für potenzielle Käufer oder Mieter attraktiver machen. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere bei Neubauten oder Renovierungen. Ein Gutachten hilft dabei, diese Anforderungen zu erfüllen. Fazit: Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes ist eine wertvolle Grundlage für alle, die ihre Energiekosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Es hilft, ineffiziente Bereiche im Gebäude zu identifizieren und Lösungen zur Optimierung zu entwickeln Die Fragestellungen zur energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden können unterschiedliche Beweggründe haben. Die Energieeffizienz von Gebäuden wird durch den Energieausweis seit 2002 auf Basis der EnEV (2002-2020) bzw. des GEG (seit 2020) ausgegeben. Der Energieausweis kann rechtlich auf Basis des Verbrauchs oder auf Basis des Bedarfs ausgegeben werden. In beiden Verfahren können hier Ungereimtheiten auftreten, die das Ergebnis verfälschen, hier gilt es fachkundig den Bedarf zu ermitteln und den Grund für ggf. vorhandene Abweichungen zu ermitteln. Durch mangelhafte Planung oder Ausführung können Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden am Gebäude entstehen, in diesen Fällen ist abzuklären, ob ein baulicher Mangel auf Grund einer fehlerhaften Planung oder einer mangelhaften Ausführung besteht. Jedoch nicht alle Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden haben bauliche Ursachen, auch das Nutzerverhalten der Bewohner hat hier einen erheblichen Einfluss. Bei energetischen Aufgabenstellungen spielen auch immer die diversen Fördermittel eine größer werdende Rolle. Die Zuschüsse der BAFA aus den Programmen EBW, EBN, EEW und BEW bzw. die Fördermittel der KFW aus den Programmen BEG EM, BEG WG, BEG NWG, KFN, KNN und WEF sind wichtige wirtschaftliche Aspekte der ‚Energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden‘. Durch die grundlegende Ausbildung als Bauingenieur mit der fachlichen Spezialisierung als Fachingenieur für Bauphysik, Energieeffizienz und ‚Bauen im Bestand‘ in Kombination mit den Zusatzqualifikationen für alle relevanten Fördermittel als ’Energie-Effizienz-Experte‘ mit der Zulassung für Neubau, Sanierung und im Denkmal für Wohn- und Nichtwohngebäude ist mir eine ganzheitliche Betrachtung bei allen Fragestellungen zur Thematik ‚Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohn gebäuden‘ möglich. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 27.11 .2024 )

  • JASCHKE | Transformationskonzepte

    Modul 5: Transformationspläne Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört u. a. ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können.

  • JASCHKE | PROJEKTMANAGEMENT

    Projektmanagement JASCHKE | Projektmanagement # Kauf- & Sanieru ngsberatung # ESG-Management # Beratung in Ligurien (IT) # Nachhaltigkeit - Zertifizierung in der Schweiz (CH) # PR 'Wärmewende' # Objektbetreuung im Bestand # Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination # Projektsteuerung # Planung & Bauleitung 'NearlyZeroEnergyBuilding' 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 13.01.2024) JASCHKE | Projektmanagement

  • JASCHKE | Gutachten zu 'Bauen im Bestand'

    [Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten] Baudenkmale und erh altenswerte Bausubstanz Bei Sanierungen von (historischen) Bestandsgebäuden tritt häufig die Frage nach der technischen Machbarkeit im Sinne der gesetzlichen Vorgaben auf. Wenn das Gebäude noch nicht auf der Liste der Denkmalschutzbehörden steht, kann durch eine gutachterliche Betrachtung ein Gutachten als ‚Erhaltenswerte Bausubstanz‘ in der energetischen Betrachtung den denkmal-geschützten Gebäuden gleichgestellt werden und es bestehen Ausnahmen zur Energieeffizienz nach GEG. Im Bereich des Denkmalschutzes ist es ein Hauptziel die denkmalgeschützten Gebäude zu erhalten. Bei historischen Gebäuden treten häufig Verformungen auf, die mit dem notwendigen Sachverstand für die strukturellen Probleme und die damit einhergehenden Schäden analysiert und bewertet werden müssen. Das detaillierte Verformungsgutachten des Sach-verständigen ist hierbei ein wichtiger Bestandteil zur Entscheidungsfindung, ob und wie das Gebäude mit Reparaturen oder Restaurierungsmaßnahmen erhalten werden kann. Es ist immer erstrebenswert bestehendes im Sinne der Nachhaltigkeit zu erhalten, jedoch führen wir diese Sachverständigengutachten objektiv und ergebnisoffen durch und es kann neben dem Erhalt auch ein Rückbau als bestmögliche Option zum Ergebnis haben. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 08 .02.2024)

  • JASCHKE | Projektsteuerung

    Projektsteuerung Projektsteuerung (Kosten) [0.4] Kostenschätzung [1.4-1] Grobterminplan [1.4-2] Kostenberechnung [2.4-1] Termine 'Planung' [2.4-2] Bauzeitenplan [2.4-3] Kostenanschlag [3.4] Controlling 'Kosten' [4.4] Kostenfeststellung [5.4] Kostenanalyse [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht [9-EV] (Eigentümer-)Versammlungen "Wer bauen will der schlag voran, was Kosten er dazu muss han. Er würd' sonst vor dem End abstahn. Der ist ein Narr, der bauen will und nicht voranschlägt, was das zu kosten wird und ob er es vollbringen mag nach seinem Anschlag." aus "Das Narrenschiff" (1494) von Sebastian Brant (1457 bis 1521) Dichter und Humanist Strasbourg/Basel (Sprüche zum Bauen; Wolfgang Sperling) JASCHKE | Projektsteuerung (Kosten) 0.4 Kostenschätzung Der in der Literatur und der Normung vorgesehene erste Kostenrahmen als Budgetierung für ein Projekt hat sich als realitätsfremd erwiesen, bei der Genauigkeit in der ersten Ebene (KG 100-800) ist die Aussagekraft der 8 Kostengruppen sehr vage, da hierfür grundlegende Annahmen getroffen werden müssen, die sich nur durch die zweite Kostenebene darstellen lassen. Daher empfehlen wir die Kostenschätzung nach DIN 276 nicht wie vorgesehen in der LPH 2 'Vorplanung' sondern diese erste Kostenschätzung mit der zweiten Ebene der Kostengruppen in die LPH 0 'Projektentwicklung' vorzuziehen! Die Kostenschätzung soll als Grundlage der Entscheidungsfindung für die weitere Projektplanung dienen. Die Genauigkeit der Kostenschätzung liegt bei ca. +/- 30 %. (ACHTUNG: Bei 'Bauen im Bestand' ist die Genauigkeit bei ca. +/- 40 %) 1.4 Kostenberechnung Die Kostenberechnung nach DIN 276 geht weiter ins Detail und bezieht sich auf die dritte Ebene der Kostengruppen, das heißt auf die Einerstellen. Sie ist Teil der LPH 3 'Entwurfsplanung' und dient als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen im Projekt. Die Genauigkeit der Kostenberechnung liegt bei ca. +/- 20 %. (ACHTUNG: Bei 'Bauen im Bestand' ist die Genauigkeit bei ca. +/- 30 %) 2.4 Kostenanschlag Der Kostenanschlag nach DIN 276 ist Teil der LPH 7 'Mitwirkung bei der Vergabe'. Die Kostendarstellung im Rahmen dieser Stufe ist Basis für die Vergabe der ausgeschriebenen Bauleistungen und dient der Budgetierung der Baumaßnahme. 3.4 Controlling ‚Kosten‘ In der Ausführungsphase werden die Kosten protokolliert und auf Fehlentwicklungen so früh wie möglich hingewiesen, eine Einmischung in den Kompetenzbereich der Bauleitung erfolgt nicht! 4.4 Kostenfeststellung Die finale Phase der Kostenermittlung ist die Kostenfeststellung nach DIN 276. Sie kennzeichnet die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Baukosten. Auch diese werden nach Kostengruppen entsprechend der DIN 276 bis zur dritten Ebene aufgegliedert und folgen der Struktur, die mit dem Kostenanschlag vorliegt. Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlichen Kosten. Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls zu Vergleichen und Dokumentationen. Grundlage für die Kostenfeststellung sind: geprüfte Abrechnungsbelege, z.B. Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistung, usw. Planungsunterlagen, z.B. Abrechnungszeichnungen Erläuterungen 5.4 Kostenanalyse Eine Kostenanalyse führen wir gemeinsam mit Bauträgern oder Fertighausherstellern nach erfolgreichem Projektabschluss immer gerne durch, da man durch die Auswertung der Kosten in Verbindung mit dem Projektverlauf für spätere Projekte bessere Kennzahlen zur Kostenschätzung. Zusatzleis tungen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 19 .01.2024) Projektsteuerung (Kosten) [Pos. 0.4] Kostenschätzung [Pos. 1.4] Kostenberechnung [Pos. 2.4] Kostenanschlag [Pos. 3.4] Controlling 'Kosten' [Pos. 4.4] Kostenfeststellung [Pos. 5.4] Kostenanalyse [Pos. 6.4] Ergänzende Zusatzleistungen 'Projektsteuerung (Kosten)' Pos. SB # Statusbericht Pos. EV # Eigentümerversammlung

  • JASCHKE | Literaturverzeichnis

    Literaturverzeichnis Das vorliegende Literaturverzeichnis enthält die Quellen, die zur Erstellung unserer Sachverständigengutachtens herangezogen werden. Die ausgewählten Werke und Fachartikel bieten die Grundlage für die Analyse und die in unseren Gutachten getroffenen Schlussfolgerungen. Es werden ausschließlich vertrauenswürdige Quellen verwendet, um eine fundierte und sachgerechte Bewertung zu gewährleisten. Alle zitierten Werke und Veröffentlichungen sind entsprechend den geltenden wissenschaftlichen Standards vollständig und korrekt aufgeführt, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der verwendeten Informationen sicherzustellen. Hinweis: Soweit verfügbar ist die Literatur mit 'amazon.de' verlinkt, durch diese Verlinkung als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Die damit ggf. generierten Einnahmen werden von mir vollständig den regionalen Vereinen gespendet! AHO-Arbeitskreis 'Barrierefreies Bauen' (2021 | 1. Auflage); Planung der Barrierefreiheit - Erstellung von Barrierefrei-Konzepten [Nr. 40 - Stand 02/2021]; Reguvis, Berlin AHO-Arbeitskreis 'Energieeinsparverordnung' (2008 | 1. Auflage); Leistungen nach Energieeinsparverordnung [Nr. 23 - Stand: 12/2008]; Bundesanzeiger Verlag, Berlin AHO-Fachkommission 'Baustellenverordnung' (2011 | 2. Auflage); Leistung nach Baustellenverordnung [Nr. 15 - Stand 03/2011]; Bundesanzeiger Verlag, Berlin AHO-Fachkommis sion 'Na chhaltigkeitszertifizierung' (2016 | 1. Auflage); Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung [Nr. 33 - Stand: 02/2016]; Bundesanzeiger Verlag, Berlin AHO-Fachkommission 'Planen und Bauen im Bestand' (2018 | 2. Auflage); HOAI- Planen und Bauen im Bestand [Nr. 1 - Stand: 10/2018]; Bundesanzeiger Verlag, Berlin AHO-Fachkommission 'Projektsteuerung/Projektmanagement' (2020 | 5. Auflage); Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung [ Nr. 9 - Stand: 03/2020]; Reguvis, Berlin AHO-Schriftenreihe (2001 | 1. Auflage); Tafelfortschreibung - Erweiterte Honorartabellen [Nr. 14 - Stand: 06/2001]; Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln AHO-Fachkommission 'Projektsteuerung/Projektmanagement' (2018 | 2. Auflage); Ergänzende Leistungsbilder im Projekmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft [ Nr. 19 - Stand: 01/2018]; Reguvis, Berlin AHO-Fachkommission 'Objektplanung Gebäude und Innenräume' (2016 | 1. Auflage); Besondere Leistungen bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume [Nr. 34 - Stand: 01/2016]; Bundesanzeiger Verlag, Berlin Arnim, Achim von und Schlotterbeck, Karlheinz (2001 | 5. Auflage); Landesbauordnung für Baden-Württemberg ; Richard Boorberg Verlag, Stuttgart Asensio Cerver, Francisco (2000 | 1. Auflage); Häuser der Welt ; Könnemann Verlagsgesellschaft GmbH, Köln Beck-Texte im dtv (2010 | 42. Auflage); Baugesetzbuch u.a.; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck-Texte im dtv (2001 | 49. Auflage); Bürgerliches Gesetzbuch u.a.; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck-Texte im dtv (1996 | 31. Auflage); Mietgesetze u.a.; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck-Texte im dtv (2001 | 14. Auflage); Umweltrecht u.a.; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck-Texte im dtv (1995 | 16. Auflage); Verdingungsordnung für Bauleistungen u.a.; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck-Texte im dtv (2000 | 20. Auflage); Verdingungsordnung für Bauleistungen u.a. ; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck'sche Textausgaben (2010 | 2. Auflage); Landesbauordnung für Baden-Württemberg ; Verlag C. H. Beck, München Beer, Klaus (2009 | 2. Auflage); Bewehren nach DIN 1045-1 (2008) ; Vieweg + Teubner | GWV Fachverlag Gmbh, Wiesbaden Beton Marketing Deutschland GmbH (2009 | 6. Auflage); Bauteilkatalog ; Verlag Bau + Technik, Wuppertal Beton Marketing Deutschland GmbH (2009 | 1. Auflage); Beton - Herstellung nach Norm ; Verlag Bau + Technik, Wuppertal Beton Marketing Deutschland GmbH (2008 | 1. Auflage); Energieeffizienz im Hochbau ; Verlag Bau + Technik, Wuppertal Beton Marketing Deutschland GmbH (2011 | 1. Auflage); Nachhaltiges Bauen mit Beton ; Stijlroyal Design & Strategie, Wiesbaden Beilhardt , Karl u.a. (1973 | 14. Auflage); Grundzüge der englischen Grammatik ; Ernst Klett Verlag, Stuttgart Bielefeld, Bert und Fröhlich, Peter (2019 | 17. Auflage); Flächen und Rauminhalte - DIN 277 und alle relevanten Richtlinien ; Springer Vieweg, Wiesbaden Bielefeld, Bert und Fröhlich, Peter (2020 | 17. Auflage); Hochbaukosten nach DIN 276, DIN 18960 und weiteren Richtlinien ; Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Wiesbaden Birkenbihl, Vera F. (2003 | 1. Auflage); Englisch - Sprachtraining und Kommunikation ; Tandem Verlag GmbH, Königswinter BKI Baukosteninformationszentrum (2005); BKI Konstruktionsdetails mit Baupreisen (K1) ; BKI Bukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2006); BKI Objektdaten - Technische Gebäudeausrüstung (G1) ; BKI Baukosteninformationszentrum , Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2008); BKI Objektdaten - Technische Gebäudeausrüstung (G2 ) ; BKI Baukosteninformationszentrum , Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2011); BKI Objektdaten 'Altbau ' (A7) ; BKI Baukosteninformationszentrum , Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2011); BKI Objektdaten 'Energieeffizientes Bauen' (E1) ; BKI Baukosteninformationszentrum , Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2011); BKI Konstruktionsdetails mit Baupreisen (K3) ; BKI Bauk osteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2012); BKI Baukosten 'Altbau' ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2013); BKI Objektdaten 'Energieeffizientes Ba uen' (E5) ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2014); BKI Baukosten - Gebäude Altbau ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2014); BKI Baukosten - Positionen Altbau ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2015); BKI Objektdaten - Innenräume (IR1) ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2025); BKI Baupreise 2025 - Altbau ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2025); BKI Baupreise 2025 - Neubau ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart Bogusch, Norbert und Weber, Helmut (2015 | 5. Auflage); Prüfungsfragen für Bausachverständige - Fragen und Lösungen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Sachverständigen für 'Schäden an Gebäuden' ; Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart Brenneke, Wolfgang u.a. (1975 | 1. Auflage); Dachatlas - Geneigte Dächer ; Institut für internationale Architektur-Dokumentation, München Bundesingenieurkammer (2009 | 1. Auflage); HOAI 2009 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ; Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln Bundesverband der deutschen Zementindustrie (1999 | 12. Auflage); Beton - Herstellung nach Norm ; Verlag Bau + Technik, Düsseldorf Bundesverband der deutschen Zementindustrie (1996 | 10. Auflage); Beton - Prüfung nach Norm ; Verlag Bau + Technik, Düsseldorf CO2online (2015 | 1. Auflage); Fördergeld für Energieeffizienz und erneuerbare Energien ; CO2online, Berlin CO2online (2015 | 1. Auflage); Klimaschutz und Energieeffizienz ; CO2online, Berlin Cointereaux, Francois (1803 | Reprint); Pise Baukunst - Der Lehmbau ; Reprint Verlag Leipzig, Leipzig Daleiden, Paul (2007 | 1. Auflage); Häuser aus Glas ; Blottner Fachverlag, Taunusstein Da niels, Klaus (1999 | 3. Auflage); Gebäudetechnik - Ein Leitfaden für Architekten und Ingenieure ; Oldenbourg Industrieverlag, München Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (2020); DGNB-Report 'Bauen für eine bessere Welt' ; DGNB e.V., Stuttgart Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Ba uen (2022); DGN B-Report ' Bauprodukte im Blick der Nachhaltigkeit' ; DGNB e.V., Stuttgart Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Ba uen (2022); DGN B-Report ' Klimapositiver Gebäudebestand' ; DGNB e.V., Stuttgart Döring,Kurt (1966 | 1. Auflage); Fachzeichnen für Maurer - Teil 1 ; Ernst Klett, Stuttgart Döring,Kurt (1966 | 1. Auflage); Fachzeichnen für Maurer - Teil 2 ; Ernst Klett, Stuttgart Dörke, Wolfram und Dehne, Erhard (2002 | 3. Auflage); Grundbau in Beispielen - Teil 1 ; Werner Verlag, Düsseldorf Dörke, Wolfram und Dehne, Erhard (2000 | 2. Auflage); Grundbau in Beispielen - Teil 2 ; Werner Verlag, Düsseldorf Dörke, Wolfram und Dehne, Erhard (2001 | 1. Auflage); Grundbau in Beispielen - Teil 3 ; Werner Verlag, Düsseldorf Dudenredaktion (1991 | 20. Auflage); Duden 'Rechtschreibung' (Band 1) ; Dudenverlag, Mannheim Dudenredaktion (1996 | 21. Auflage); Duden 'Rechtschreibung' (Band 1) ; Dudenverlag, Mannheim European Economic and Social Committee (2011 | 1. Auflage); Let's speak sustainable construction (Multilingual Glossery) ; Visits and Publications Unit, Brüssel Fiedler, Jeannine (2006 | 10. Auflage); BAUHAUS ; Tandem Verlag GmbH Fischer-Uhlig, Horst (1995 | 5. Auflage); Das Buch vom Dachausbau ; Eberhard Blottner Verlag, Taunusstein Fouad, Nabil A. und Richter, Torsten (2006 | 1. Auflage); Leitfaden Thermographie im Bauwesen ; Fraunhofer IRB Verlag Frei, Otto (1990 | 1. Auflage); Der umgekehrte Weg ; Rudolff Müller GmbH, Köln Frick, Otto; Knöll, Karl, u.a. (1997 | 31. Auflage); Baukonstruktionslehre - Teil 1 ; B.G. Teubner, Stuttgart Frick, Otto; Knöll, Karl, u.a. (1993 | 29. Auflage); Baukonstruktionslehre - Teil 2 ; B.G. Teubner, Stuttgart Friedrich, Wilhelm (1992 | 310. Auflage); Tabellenbuch Bautechnik ; Dümmler Verlag, Bonn Fröhlich, Peter (2002 | 11. Auflage); Hochbaukosten - Flächen - Rauminhalte ; Friedrich Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig Galla, Renate u.a. (1990 |2. Auflage); Fachkunde für Bauzeichner ; B.G. Teubner, Stuttgart Geiger, Klaus (1996 | 1. Auflage); Baukompass - Alle wichtigen bautechnischen Begriffe für Jedermann ; Haufe Verlagsgruppe, Freiburg im Breisgau German, Wilhelm (1967 | 1. Auflage); G rimsehl - Physik I ; Ernst Klett Verlag, Stuttgart German, Wilhelm (1967 | 1. Auflage); Grimsehl - Physik II ; Ernst Klett Verlag, Stuttgart GIH Bundesverband e.V. (2022 | 5. Auflage); Handbuch zur Gebäudeenergieberatung ; C. Maurer Druck und Verlag, Geislingen a. d. Steige Goris, Alfons (2004 | 2. Auflage); Stahlbetonbau-Praxis nach DIN 1045 neu - Band 1 ; Bauwerk Verlag, Berlin Goris, Alfons (2004 | 2. Auflage); Stahlbetonbau-Praxis nach DIN 1045 neu - Band 2 ; Bauwerk Verlag, Berlin Graebe, Horst (1968 | 2. Auflage); Kongruente Abbildungen ; HerderVerlag KG, Freiburg im Breisgau Graef, August und Max (1898 | Reprint); Das Parkett ; Reprint Verlag, Leipzig Grellmann, Carl Traugott (1856 | Reprint); Lehrbuch der praktischen Zimmerkunst ; Reprint Verlag, Leipzig Griesel, Heinz und Postel, Helmut (1991 | 1. Auflage); Informatik heute - Algorithmen und Datenstrukturen - Band 1 ; Schroedel Schulbuchverlag GmbH, Hannover Gumtau, Hanner u.a. (1990 | 10. Auflage); Englisch Mittelstufe ; Manz Verlag, München Gutsch, Heinz (1966 | 6. Auflage); Lehrbuch der Chemie für den technischen Unterricht ; R. 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Auflage); Praktische Baustatik 3 ; B.G. Teubner, Stuttgart Waltermann, Aloy u.a. (1989 | 4. Auflage); Grundlagen der Handelsbuchführung ; Merkur Verlag, Rinteln Warth, Otto (1900 | Reprint); Die Konstruktion in Holz ; Verlag T.H. Schhäfer, Hannover Warth, Otto (1903 | Reprint); Die Konstruktion in Stein ; Verlag T.H. Schäfer, Hannover Weis, Bruno (2001 | 1. Auflage); Grundlagen der Beleuchtungstechnik ; Richard Pflaum GmbH & Co. KG, München Werner, Gerhard und Zimmer, Karlheinz (2004 | 3. Auflage); Holzbau 1 - Grundlagen nach DIN 1052 und Eurocode 5 ; Springer Verlag, Berlin Werner, Gerhard und Zimmer, Karlheinz (2004 | 3. Auflage); Holzbau 2 - Dach- und Hallentragwerke nach DIN 1052 und Eurocode 5 ; Springer Verlag, Berlin Wissenschaftlichen Rat der Dudenredaktion (1982 | 4. Auflage); Duden 'Fremdwörterbuch' (Band 5) ; Dudenverlag, Mannheim Zellinger, Anton (2005 | 1. Auflage); Immobilien in Italien ; Signum Verlag, Wien Zimmermann, Günter (1983 | 1. Auflage); Bauschäden Sammlung - Band 5 ; Forum Verlag, Stuttgart Zimmermann, Günter (1980 | 1. Auflage); Bauschäden vermeiden und beseitigen ; Rationalisierungs-Kuratorium der deutschen Wirtschaft (RKW), Eschborn Als weitere Quellen wird tagesaktuell das Internet zur Recherche bei den Rechtsgrundlagen und die Sammlung der Normen (DIN; VDE, ..) aus dem Beuth Verlag hinzugezogen. 01.07. 2005 gez. Rouven Jasc hke (letzte Änderung 17.09.2025)

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    Erstberatung (Initialberatung) JASCHKE | Erstberatung 0.0-1 Erstberatung (Initi alberatung nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanier ung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilienwohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren . (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt) Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 18.12.2024)

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