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  • JASCHKE | Arbeitsregion

    Arbeitsregion # ARBEITSREGION 'Südbaden+' [Zone 1; Zone 2a; Zone 2b] # ARBEITSREGION 'Deutschland' [Zone 3] # ARBEITSREGION 'Schweiz' [Zone 4] # ARBEITSREGION 'Italien-Ligurien-Imperia' [Zone 5] Arbeitsregion 'Südbaden+' ARBEITSREGION 'SÜDBADEN + ' In unserem Kernarbeitsgebiet (1) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 7,50 % auf die Honorarkosten abgerechnet. „Schwarzwald-Baar-Kreis“ [VS,DS] mit den Städten und Gemeinden: Bad Dürrheim; Blumberg; Bräunlingen; Brigachtal; Dauchingen; Donaueschingen; Furtwangen; Gütenbach; Hüfingen (Headoffice/Postanschrift); Königsfeld; Mönchweiler; Niedereschach; St. Georgen; Schönwald; Schonach; Triberg; Tuningen; Unterkirnach; Villingen-Schwenningen; Vöhrenbach Landkreis „Breisgau-Hochschwarzwald“ [FR, NEU, MÜL] mit den Städten und Gemeinden: Breitnau; Eisenbach (Hochschwarzwald); Feldberg (Schwarzwald); Friedenweiler; Hinterzarten; Lenzkirch; Löffingen; Schluchsee; St. Märgen; St. Peter; Titisee-Neustadt; Au; Auggen; Bad Krozingen; Badenweiler; Ballrechten-Dottingen; Bötzingen; Bollschweil ; Breisach am Rhein; Buchenbach; Buggingen; Ebringen; Ehrenkirchen; Eichstetten am Kaiserstuhl; Eschbach; Glottertal; Gottenheim; Gundelfingen; Hartheim; Heitersheim; Heuweiler; Horben; Ihringen; Kirchzarten; March; Merdingen; Merzhausen; Müllheim; Münstertal (Schwarzwald); Neuenburg am Rhein; Oberried; Pfaffenweiler; Schallstadt; Sölden; Staufen im Breisgau; Stegen; Sulzburg; Umkirch; Vogtsburg im Kaiserstuhl; Wittnau Landkreis „Rottweil“ [RW] mit den Städten und Gemeinden: Aichhalden; Bösingen; Deißlingen; Dietingen; Dornhan; Dunningen; Epfendorf; Eschbronn; Fluorn-Winzeln; Hardt; Lauterbach; Oberndorf am Neckar; Rottweil; Schenkenzell; Schiltach; Schramberg; Sulz am Neckar; Villingendorf; Vöhringen; Wellendingen; Zimmern ob Rottweil Landkreis „Tuttlingen“ [TUT] mit den Städten und Gemeinden: Aldingen; Bärenthal; Balgheim; Böttingen; Bubsheim; Buchheim; Deilingen; Denkingen; Dürbheim; Durchhausen; Egesheim; Emmingen-Liptingen; Fridingen an der Donau; Frittlingen; Geisingen; Gosheim; Gunningen; Hausen ob Verena; Immendingen; Irndorf; Königsheim; Kolbingen; Mahlstetten; Mühlheim an der Donau; Neuhausen ob Eck; Reichenbach; Renquishausen; Rietheim-Weilheim; Seitingen-Oberflacht; Spaichingen; Talheim; Trossingen; Tuttlingen; Wehingen; Wurmlingen Landkreis „Waldshut-Tiengen“ [WT, SÄK] mit den Städten und Gemeinden: Albbruck am Hochrhein; Bad Säckingen; Bernau im Schwarzwald; Bonndorf; Dachsberg; Dettighofen; Dogern; Eggingen; Görwihl; Grafenhausen; Häusern; Herrischried; Höchenschwand; Hohentengen am Hochrhein; Ibach; Jestetten; Klettgau; Küssaberg; Lauchringen; Laufenburg; Lottstetten; Murg; Rickenbach; St. Blasien; Stühlingen; Todtmoos; Ühlingen-Birkendorf; Waldshut-Tiengen; Wehr; Weilheim; Wutach; Wutöschingen Landkreis „Konstanz“ [KN, BÜS, STO] mit den Städten und Gemeinden: Aach; Allensbach; Bodman-Ludwigshafen; Büsingen am Hochrhein; Eigeltingen; Engen; Gaienhofen; Gailingen; Gottmadingen; Hilzingen; Hohenfels; Konstanz (Meeting-Point im Co-Working-Space) ; Moos; Mühlhausen-Ehingen; Mühlingen; Öhningen; Orsingen-Nenzingen; Radolfzell; Reichenau; Rielasingen-Worblingen; Singen; Steißlingen; Stockach; Tengen; Volkertshausen Stadtkreis „Freiburg im Breisgau“ [FR] mit de n Stadtteilen: Freiburg im Breisgau (Meeting-Point im Co-Working-Space) (Rieselfeld, Vauban, Weingarten, Haslach, Wiehre, Günterstal, Oberau, Altstadt, Neuburg, Herdern, Zähringen, Stühlinger, Mooswald, Landwasser, Brühl, Betzenhausen, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Munzingen, Tiengen, St. Georgen, Hochdorf, Lehen, Opfingen, St. Nikolaus, Waltershofen) Landkreis „Emmendingen“ [EM] mit den Städten und Gemeinden: Bahlingen; Biederbach; Denzlingen; Elzach; Emmendingen; Endingen; Forchheim; Freiamt; Gutach; Herbolzheim; Kenzingen; Malterdingen; Reute; Rheinhausen; Riegel; Sasbach; Sexau; Simonswald; Teningen; Vörstetten; Waldkirch; Weisweil; Winden; Wyhl Landkreis „Lörrach“ [LÖ] mit den Städten und Gemeinden: Aitern; Binzen; Böllen; Efringen-Kirchen; Eimeldingen; Fischingen; Fröhnd; Grenzach-Wyhlen; Häg-Ehrsberg; Hasel; Hausen im Wiesental; Inzlingen; Kandern; Kleines Wiesental; Lörrach (Meeting-Point im Co-Working-Space) ; Malsburg-Marzell; Maulburg; Rheinfelden (Baden); Rümmingen; Schallbach; Schliengen; Schönau im Schwarzwald; Schönenberg; Schopfheim; Schwörstadt; Steinen; Todtnau; Tunau; Utzenfeld; Weil am Rhein; Wembach; Wieden; Wittlingen; Zell im Wiesental "Zollernalbkreis“ [BL, HCH] mit den Städten und Gemeinden: Albstadt; Balingen; Bisingen; Bitz; Burladingen; Dautmergen; Dormettingen; Dottershausen; Geislingen; Grosselfingen; Haigerloch; Hausen am Tann; Hechingen; Meßstetten; Nusplingen; Obernheim; Rangendingen; Ratshausen; Rosenfeld; Schömberg; Straßberg; Weilen unter den Rinnen; Winterlingen; Zimmern unter der Burg Landkreis 'Tübingen' [TÜ] mit den Gemeinden: Ammerbuch; Bodelshausen; Dettenhausen; Dußlingen; Gomaringen; Hirrlingen; Kirchentillinsfurt; Kusterdingen; Mössingen; Nehren; Neustetten; Ofterdingen; Rottenburg am Neckar; Starzach; Tübingen (Meeting-Point im Co-Working-Space) In der erweiterten Arbeitsregion (2a/2b) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 9,50 % auf die Honorarkosten abgerechnet. „Ortenaukreis“ [OG, KEL, WOL, LR] mit den Städten und Gemeinden: Achern; Appenweier; Bad Peterstal-Griesbach; Berghaupten; Biberach; Durbach; Ettenheim; Fischerbach; Friesenheim; Gengenbach; Gutach; Haslach im Kinzigtal; Hausach; Hofstetten; Hohberg; Hornberg; Kappel-Grafenhausen; Kappelrodeck; Kehl; Kippenheim; Lahr; Lauf; Lautenbach; Mahlberg; Meißenheim; Mühlenbach; Neuried; Nordrach; Oberharmersbach; Oberkirch; Oberwolfach; Offenburg; Ohlsbach; Oppenau; Ortenberg; Ottenhöfen; Renchen; Rheinau; Ringsheim; Rust; Sasbach; Sasbachwalden; Schuttertal; Schutterwald; Schwanau; Seebach; Seelbach; Steinach; Willstätt; Wolfach; Zell am Harmersbach Landkreis "Rastatt" [RA, BH] mit den Städten und Gemeinden: Au am Rhein; Bietigheim; Bischweier; Bühl; Bühlertal; Durmersheim; ElchesheimIllingen; Forbach; Gaggenau; Gernsbach; Hügelsheim; Iffezheim; Kuppenheim; Lichtenau; Loffenau; Muggensturm; Ötigheim; Ottersweier; Rastatt; Rheinmünster; Sinzheim; Steinmauern; Weisenbach Stadtkreis „Baden-Baden“ [BAD] mit den Stadtteilen: Baden-Baden (Balg; Ebersteinburg; Gaisbach; Geroldsau; Haueneberstein; Lichtental; Neuweier; Oos; Sandweier; Steinbach; Varnhalt) Landkreis „Freudenstadt“ [FDS, HOR] mit den Städten und Gemeinden: Alpirsbach; Bad Rippoldsau-Schapbach; Baiersbronn; Dornstetten; Empfingen; Eutingen im Gäu; Freudenstadt; Glatten; Grömbach; Horb am Neckar; Loßburg; Pfalzgrafenweiler; Schopfloch; Seewald; Waldachtal; Wörnersberg Landkreis 'Calw' [CW] mit den Gemeinden: Altensteig; Althengstett; Bad Herrenalb; Bad Liebenzell; Bad Teinach-Zavelstein; Bad Wildbad; Calw; Dobel; Ebhausen; Egenhausen; Enzklösterle; Gechingen; Haiterbach; Höfen an der Enz; Nagold; Neubulach; Neuweiler; Oberreichenbach; Ostelsheim; Rohrdorf; Schömberg; Simmersfeld; Simmozheim; Unterreichenbach; Wildberg Landkreis 'Böblingen [BB,LEO] mit den Gemeinden: Aidlingen; Altdorf; Böblingen; Bondorf; Deckenpfronn; Ehningen; Gärtringen; Gäufelden; Grafenau; Herrenberg; Hildrizhausen; Holzgerlingen; Jettingen; Leonberg; Magstadt; Mötzingen; Nufringen; Renningen; Rutesheim; Schönaich; Sindelfingen; Steinenbronn; Waldenbuch; Weil der Stadt; Weil im Schönbuch; Weissach Stadtkreis 'Stuttgart' [S] mit den Stadtteilen: Stuttgart-Mitte; Stuttgart-Ost; Stuttgart-West; Stuttgart-Süd; Stuttgart-Nord; Bad Cannstadt; Birkach; Botnang; Degerloch; Feuerbach; Hedelfingen; Möhringen; Mühlhausen; Münster; Obertürkheim; Plieningen; Sillenbuch; Stammheim; Untertürkheim; Vaihingen; Wangen; Weilimdorf; Zuffenhausen Landkreis 'Esslingen' [ES, NT] mit den Gemeinden: Aichtal; Aichwald; Altbach; Altdorf; Altenriet; Baltmannsweiler; Bempflingen; Beuren; Bissingen an der Teck; Deizisau; Denkendorf; Dettingen unter Teck; Erkenbrechtsweiler; Esslingen am Necker; Filderstadt; Frickenhausen; Großbettlingen; Hochdorf; Holzmaden; Kirchheim unter Teck; Kohlberg; Köngen; Leinfelden-Echterdingen; Lenningen; Lichtenwald; Neckartailfingen; Neidlingen; Neuffen; Neuhausen auf den Fildern; Notzingen; Nürtingen; Oberboihingen; Ohmden; Ostfildern; Owen; Plochingen; Reichenbach an der Fils; Schlaitdorf; Unterensingen; Weilheim an der Teck; Wendlingen am Necker; Wernau (Neckar); Wolfschlugen Landkreis 'Reutlingen [RT] mit den Gemeinden: Bad Urach; Dettingen an der Ems; Engstingen; Eningen unter Achalm; Gomadingen; Grabenstetten; Grafenberg; Hayingen; Hohenstein; Hülben; Lichtenstein; Mehrstetten; Metzingen; Münsingen; Pfronstetten; Pfullingen; Pliezhausen; Reutlingen; Riederich; Römerstein; Sonnenbühl; St. Johann; Trochtelfingen; Walddorfhäslach; Wannweil; Zwiefalten Landkreis „Sigmaringen“ [SIG,SLG] mit den Städten und Gemeinden: Bad Saulgau; Herbertingen; Hohentengen; Mengen; Krauchenwies; Meßkirch; Sauldorf; Wald; Pfullendorf; Ostrach; Illmensee; Herdwangen-Schönach; Leibertingen; Beuron; Schwenningen; Stetten am kalten Markt; Bingen; Sigmaringen; Scheer; Sigmaringendorf; Hettingen; Neufra; Gammertingen; Veringenstadt "Bodenseekreis" [FN, ÜB, TT] mit den Städten und Gemeinden: Bermatingen; Daisendorf; Deggenhausertal; Eriskirch; Frickingen; Friedrichshafen; Hagnau; Heiligenberg; Immenstaad; Kressbronn; Langenargen; Markdorf; Meckenbeuren; Meersburg; Neukirch; Oberteuringen; Owingen; Salem; Sipplingen; Stetten; Tettnang; Überlingen; Uhldingen-Mühlhofen Natürlich stehen wir Ihnen auch außerhalb unseres Kernarbeitsgebietes gerne beratend zur Verfügung. Für alle Bereich außerhalb unserer Kernarbeitsregion nehmen Sie zur individuellen Angebotserstellung bitte mit unserem Büro KONTAKT auf. Im restlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Zone 3) erbringen wir auf Anfrage ebenfalls alle Leistungen, hier ist dann eine Einzelabrechnung der Nebenkosten erforderlich. ARBEITSREGION 'Schweiz ' (Zone 4) >> Nachhaltigkeit - Zertifizierung in der Schweiz In der deutschsprachigen Schweiz bieten wir die Leistungen in der Thematik 'Nachhaltigkeit im DGNB/SGNI-System' an. ARBEITSREGION ' Italien- Ligurien-Imperia ' (Zone 5) >> Beratung - Immobilien in Ligurien In 'Ligurien' bieten wir Beratungsleistungen zu bestehenden Gebäuden ('Bauen im Bestand') an, da mich persönlich hier die Perfektion des 'Unperfekten' selbst in den Bann gezogen hat. Hinweis: Durch die Beschäftigung mit 'Bauen im Bestand' und den damit auch regionalen Besonderheiten der Architekturgestaltung, beschäftigen wir uns nicht nur mit der deutschen Baukultur und beschränken uns nicht nur auf unser Kernarbeitsgebiet 'Südbaden+', sondern sind auch an den Bauweisen in anderen europäischen Regionen interessiert. Hier beschäftigen wir uns insbesondere mit den in Ligurien (Italien) üblichen 'Rustico'. Durch die alte Bausubstanz in Kombination mit neuer Technik, kann man architektonisch wertvolle Gebäude in die Natur integrieren! 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 09.05.2025 ) Arbeitsregion 'DACH-Region' Arbeitsregion 'Italien-Ligurien-Imperia''

  • JASCHKE | Gutachten zu 'Bauen im Bestand'

    [Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten] Baudenkmale und erh altenswerte Bausubstanz Bei Sanierungen von (historischen) Bestandsgebäuden tritt häufig die Frage nach der technischen Machbarkeit im Sinne der gesetzlichen Vorgaben auf. Wenn das Gebäude noch nicht auf der Liste der Denkmalschutzbehörden steht, kann durch eine gutachterliche Betrachtung ein Gutachten als ‚Erhaltenswerte Bausubstanz‘ in der energetischen Betrachtung den denkmal-geschützten Gebäuden gleichgestellt werden und es bestehen Ausnahmen zur Energieeffizienz nach GEG. Im Bereich des Denkmalschutzes ist es ein Hauptziel die denkmalgeschützten Gebäude zu erhalten. Bei historischen Gebäuden treten häufig Verformungen auf, die mit dem notwendigen Sachverstand für die strukturellen Probleme und die damit einhergehenden Schäden analysiert und bewertet werden müssen. Das detaillierte Verformungsgutachten des Sach-verständigen ist hierbei ein wichtiger Bestandteil zur Entscheidungsfindung, ob und wie das Gebäude mit Reparaturen oder Restaurierungsmaßnahmen erhalten werden kann. Es ist immer erstrebenswert bestehendes im Sinne der Nachhaltigkeit zu erhalten, jedoch führen wir diese Sachverständigengutachten objektiv und ergebnisoffen durch und es kann neben dem Erhalt auch ein Rückbau als bestmögliche Option zum Ergebnis haben. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 08 .02.2024)

  • JASCHKE | Planung & Bauleitung 'NearlyZeroEnergyBuilding'

    Planung & BAuleitung 'NearlyZeroEnergyBuilding (NZEB)' Planung & Bauleitung 'NearlyZeroEnergyBuilding' [0.7] Beratung 'Nachhaltigkeit' [1.1] Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (LPH 1-3) [1.7-1] Pre-Check zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.2-1] Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) [1.2-2] Zuschlag für Wohneinheiten [1.2-3] Zuschlag für Nichtwohnungszonen nach DIN 18599 [1.2-4] Planungsoptimierung zum Effizienzhaus/-gebäude >> Effizienzhaus 40 EE/NH (LCA/QNG ) inkl. Nachweis zu PVPf-VO BW [1.2-5] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | A [1.2-6] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | B [1.2-7] Wärmebrückennachweise | Detailiertere Wärmebrückennachweise [1.2-8] Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108 [1.2-9] Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 [1.3] SiGe-Plan [1.7-2] Ökobilanz | LCA nach QNG-Richtlinien [2.1-1] Genehmigungsplanung (LPH 4) [2.1-2] Werkplanung, Ausschreibung und 'Mithilfe bei der Vergabe' (LPH 5-7) [2.2] Fördermittelberatung 'KFN/WEF' | Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) [2.3] SiGe-Vorankündigung [2.7-1] Planungsbegleitung [DGNB-System] | 'Nachhaltigkeit - Umsetzung der Ziele' [2.7-2] Barrierefreiheit (DIN 18040) | Bestätigung zur Barrierefreiheit [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse | Analyse zur Flexibilität der Nutzung [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse | 'LCC - LifeCycle-Costing' [2.7-5] Freigabe für Materialien | Baubiologische Begleitung [2.7-6] Analyse zu Rückbau und Recycling | 'Cradle to Cradle' (Kreislauffähigkeit) [3.1] Ba uleitung (LPH 8.1) [3.2] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Energieeffizienz' | 'Energie-Effizienz-Experte' [3.3] Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination [3.7] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Nachhaltigkeit' | 'DGNB Auditor' [4.1] Dokumentation (LPH 8.2) [4.2-1] Fördermittelberatung 'KFN/WEF' | Belegliste für Fördermittelabruf [4.2-2] Fördermittelberatung 'KFN/WEF' | Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) [4.2-3] Fördermittelberatung 'KFN/WEF' | Bestätigung nach Durchführung (BnD/gBnD) [4.3] SiGe-Hinweise [4.7-1] Protokollierung im DGNB-System | Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Ressourcennutzung, Klimawirkung und Kreislauffähigkeit | DGNB Gebäuderessorcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude (ESG-Management) | Klimaschutzplan 2040 [5.2] Energieausweis(e) nach GEG [5.3] SiGe-Unterlage [5.7] Audit 'Nachhaltigkeit' | Zertifizierung im DGNB-System inkl. QNG [5.1] Objektbetreuung während der Gewährleistungsfristen [Pos. 6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [Pos. 9-SB] Statusbericht [Pos. 9-EV] Teilnahme an (Eigentümer-)Versammlungen JASCHKE | Planung & Bauleitung 'N earlyZ eroE nergyB uilding' 0.7 Beratung ‚ Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qu alitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' vo n Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, o b das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnah men einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.1 Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (LPH 1-3) LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ortsbesichtigung c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf d) Formulieren der E ntscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse LPH 2 - Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse LPH 3 - Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20 b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen c) Objektbeschreibung d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung f) Fortschreiben des Terminplans g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Kriterien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.2-1 Bedarfsb erechnung (GEG) D ie Grundleistungen bei der Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) umfassen viele kleine Teilleistungen, die in den Leistungsphasen 1-7 der Architekturplanung erbracht werden, meist wir das Leistungspaket jedoch gebündelt in der Leistungsphase 3 abgerufen (Sinnvollster Moment zur Einarbeitung der bauphysikalischen Anforderungen in Kombination mit den Fördermittelkriterien)! [vgl. Leistungsbild 'Wärmeschutz & Energiebilanzierung' (vgl. HOAI2021 Anlage 1 zu §3 Absatz 1 Nr. 1.2)] 1. Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung b) Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele 2. Mitwirken bei der Vorplanung a) Analyse der Grundlagen b) Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäuden und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen c) Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes d) Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen e) Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen f) Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen g) Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung (integrierte Zusatzleistung) 3. Mitwirken bei der Entwurfsplanung a) Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude b) Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf c) Bemessen der Bauteile des Gebäudes d) Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten 4. Mitwirken bei der Genehmigungsplanung a) Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden b) Aufstellen der förmlichen Nachweise c) Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen 5. Mitwirkung bei der Ausführungsplanung a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen b) Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen 6. Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe a) Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen 7. Mitwirkung bei der Vergabe a) Mitwirken beim Prüfen und Bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen 1.2-2 Zulage zur Bedarfsberechnung für Wohnungen (DIN 18599) Für den Mehraufwand in der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 für Mehrfamilienhäuser wird der zusätzliche Aufwand pro Wohneinheit berechnet. 1.2-3 Zulage zur Bedarfsbe rechnung für ‚Nichtwohnungs-Zonen‘ (DIN 18599) Für den Mehraufwand in der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 für Zonen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, wird der zusätzliche Aufwand pro Zone berechnet. 1.2-4 Planungsoptimierung zum ‚E ffizienzhaus/Effizienzgebäude‘ (BEG/KFN) Auf Basis, der unter Pos. 1.2-1/2/3 getätigten Bedarfsberechnung kann, geprüft werden, wie weit eine Optimierung hin zum 'Effizienzhaus/Effizienzgebäude' oder der stufenweise Einsatz von ‚Einzelmaßnahmen‘ unter wirtschaftlichen Aspekten möglich ist. Neubau: Errichtung eines Effizienzhauses in der Stufe EH 40 NH, EH 40 EE oder eines Effizienzgebäudes in der Stufe EG 40 NH, EG 40 EE; für die Z15/Z20-Darlehen der L-Bank gilt die theoretische Stufe EH 55 EE + jeweils die Zusatzanforderung aus LCA (Pos. 1.7-2) bzw. QNG (Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3, 5.7 und 6-1) Sanierung: Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und/oder Gebäudetechnik), Sanierung zum Effizienzhaus (EH = Wohngebäude) in den Stufen EH Denkmal, EH Denkmal EE, EH Denkmal NH, EH 85, EH 85 EE, EH 85 NH, EH 70, EH 70 EE, EH 70 NH, EH 70 EE WPB, EH 70 NH WPB, EH 55, EH 55 EE, EH 55 NH, EH 55 EE WPB, EH 55 NH WPB, EH 40, EH 40 EE, EH 40 NH, EH 40 EE WPB, EH 40 NH WPB oder Effizienzgebäude (EG = Nichtwohngebäude) in den Stufen EG Denkmal, EG Denkmal EE, EG Denkmal NH, EG 70, EG 70 EE, EG 70 EE WPB, EG 70 NH, EG 55, EG 55 EE, EG 55 EE WPB, EG 55 NH, EG 40, EG 40 EE, EG 40 EE WPB, EG 40 NH und die Kriterien für Z15/Z20-Darlehen der L-Bank (analog zum EH 55 EE) inkl. der evtl. möglichen Bonusförderungen für ‚Klimabonus‘ und ‚Geschwindigkeitsbonus‘ (Zusatzförderungen für Wärmepumpen) Bei den Förderstufen mit WPB-Zusatz, sollte ein qualifizierter auf dem Bedarf basierender Energieausweis vorliegen, um die Zusatzförderung einwandfrei rechtfertigen zu können! (vgl. Pos. 1.2-1, 1.2-2 und 1.2-3) Die Bonusförderung für ‚Serielles Sanieren (SerSan)‘ ist in Zusammenarbeit mit der Bauplanung & Bauleitung zu erörtern. Bei allen Förderstufen mit NH-Zusatz (Neubau-Förderprogramme KFWG-Q und KFNWG-Q und der Bonusförderung ‚NH‘ im Bestand) ist die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem QNG-Siegel zwingend erforderlich! (vgl. Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3, 5.7 und 6-1) Die Neubauförderung in den Programmen KFWG und KFNWG ist nur bei zeitgleicher Ökobilanzierung auf Basis der QNG-Richtlinien möglich (vgl. Pos. 1.7-2) Aktuelle Fördermittelbedingungen sind unter www.kfw.de bzw. www.bafa.de abrufbar. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a). 1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a). 1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)). 1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2) In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen. 1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachp lanung für eine mechanische Lüftungsanlage. 1.3 SiGe-Plan (LPH 3) Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen werden in der Planungsphase (Beauftragung des SiGeKo in der LPH 3) die zur Ausführung notwendigen sicher heitsrel evanten Maßnahmen gemeinsam mit dem Architekten (Entwurfsverfasser), dem Bauleiter und der Bauherrschaft ge plant. Planungsphase: Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen Ausarbeiten eines Sicherheits - und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) 1.7-2 Ökobilanzi erung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriter iu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheid ungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen. 2 .1-1 Genehmigun gsplanung (LPH 4) LPH 4 - Genehmigungsplanung a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Einreichen der Vorlagen c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 2.1-2 Werkplanung, Ausschreibung und Mithilfe bei der Vergabe (LPH 5-7) LPH 5 - Ausführungsplanung a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1 c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen d) Fortschreiben des Terminplans e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der Gewerke orientierten Bearbeitung während der Objektausführung f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe a) Aufstellen eines Vergabeterminplans b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner b) Einholen von Angeboten c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise d) Führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung 2.2 BEG/KFN-Fördermittel | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 0.2 oder 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW). Die Antragsstellung erfolgt immer durch den Bauherren selbst über seine Hausbank oder direkt beim Zuschussgeber (KFW, L-Bank oder BAFA). Eine Vollmacht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus. Die Fördermittelgeber setzen Fristen im Rahmen der Fördermittelprogramme, diese Fristen kann nur der Fördermittelempfänger (Auftraggeber) überwachen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 2.3 Vorankündigung (LPH 7) Vorankündigung in Abst immung mit dem Bauherren, dem Architekten und der Bauleitung an die Baurechtsbehörde bzw. da zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermitteln! 2.7-1 Planungsbegl eitu ng ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koor dination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.1 Bauleitung (Objekt-/Bauüberwachung nach §45 LBO BW (LPH 8.1)) LPH 8.1 - Objektüberwachung a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch) f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran 3.2 Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG/KFN) Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäu den immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen. 3.3 SiGe - Koordination (LPH 8 - Bauüberwachung) In der Ausführungsphase wird nur protokolliert und hingewiesen, eine Einmischung in den Kompetenzbereich der Bauleitung erfolgt nicht! Nur in absoluten Notfällen 'Unmittelbaren Gefahren' für Leib und Leben wird durch uns in den Bauablauf eingegriffen! Protokollieren der sekundären Verkehrssicherungspflicht im Sinne des Auftraggebers (Bauherrschaft) laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (sofern der SiGe-Plan beauftragt wurde!) Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Weitergabe an die verantwortliche Bauleitung zur Beseitigung der Mängel 3.7 Baubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 1.2-1 4.1 Dokumentation (LPH 8.2) LPH 8.2 - Dokumentation a) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts b) Übergabe des Objekts c) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche d) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 4.2-1 Belegliste für den Fördermittelabruf Die im Fördermittelantrag (Pos. 2.2) beantragten Fördermittel sind an Kriterien gebunden, die im Zuge des Fördermittelabruf geprüft werden müssen. In allen Fördermittelprogrammen ist hierfür eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Kosten (Belegliste) seitens der Fördermittelgeber (BAFA/KFW) gefordert. A CHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG; BEG NWG; KFN bzw. WEF) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-2 Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege) In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-3 Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN) Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG bzw. BEG NWG) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.3 SiGe-Hinweise Bei kleineren überschaubaren Baumaßnahmen wird oft auf die 'Pos. 1.3 # SiGe-Plan' und die 'Pos. 5.3 # SiGe-Unterlage' aus ökonomischen Gründen verzichtet, da für den Gebäudebetrieb und die damit einhergehenden 'Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen' jedoch auch anfallen, fassen wir in der 'Pos. 4.3 # SiGe-Hinweise' die während der Baumaßnahme ersichtlich gewordenen sicherheitsrelevanten Hinweise für 'Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen' am Gebäude zusammen! 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umw 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.2 Energieausw eis(e) nach Baumaßnahmen (Neubau oder Sanierung) Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) 5.3 SiGe - Unte rlage Die Unterlage (Baumerkmalsakte), wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme dem Bauherren übergeben und beinhaltet, die während des Betriebs des Gebäudes notwendigen Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Inhalt und Aufbau einer Unterlage (Baumerkmalsakte) Die Unterlage gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil sollten alle rechnerischen und zeichnerischen Unterlagen sowie die Genehmigungs- und Prüfunterlagen des jeweiligen Bauprojektes gesammelt werden, um anhand dieser Pläne z.B. den Verlauf von Versorgungsleitungen in den Außenanlagen jederzeit rekapitulieren zu können. Im zweiten Teil sollten die notwendigen, sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten bauteilbezogen aufgeführt werden. ,,Spätere Arbeiten" im Sinne der EG-Baustellenrichtlinie sind Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach DIN 31051, die wegen ihres geringen Umfangs nicht die Erstellung eines SiGe-PLAN erfordern Arbeitsschritte zur Erstellung einer Unterlage Im Folgenden sind die einzelnen Arbeitsschritte zur Erstellung des Teils 2 der Unterlage detailliert aufgeführt Zunächst sind die vorhandenen Baupläne zu studieren. Mit Hilfe der Kataloge der BauBG kann dann das Bauwerk in Bauteile bzw. Anlagenteile gegliedert werden und die zu erwartenden späteren Arbeiten ermittelt werden. Die voraussichtliche Häufigkeit der späteren Arbeiten (jährlich, quartalsweise, monatlich etc.) geht in die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen des Bauherrn bei der Auswahl der geeignetsten Sicherheitseinrichtungen ein und sollte deshalb ebenfalls eingetragen werden. Mit Hilfe der Kataloge der BauBG können weiterhin die möglichen Gefährdungen bei den ermittelten späteren Arbeiten sowie die zur Gefährdungsabwehr relevanten sicherheitstechnischen Einrichtungen eingetragen werden. Es wird empfohlen, darüber hinaus einen entsprechenden Kostenvergleich anzustellen. Damit sind die grundsätzlichen Überlegungen abgeschlossen, und der Bauherr ist in der Lage, eine fundierte Entscheidung zur Auswahl der geeignetsten und kostengünstigsten Sicherheitseinrichtung zu treffen. Liegt die Entscheidung des Bauherrn fest, sind die mit der gewählten sicherheitstechnischen Einrichtung verbundenen Baumaßnahmen im Detail zu planen und in den Bauzeichnungen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Plannummern können in der Unterlage eingetragen werden. Schließlich sind die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen in der Ausschreibung zu erfassen. Die im Leistungsverzeichnis können ebenfalls in der Unterlage erfasst werden. Enthalten die eingegangenen Angebote Sondervorschläge, die zur Ausführung kommen, oder ergeben sich während der Bauausführung Änderungen bezüglich der geplanten Sicherheitseinrichtungen, muss die Unterlage entsprechend angepasst werden. Nach Abnahme des Bauwerkes mit den sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten ist dem Bauherrn die komplette Unterlage (Teil 1 und 2) zu erläutern und zu übergeben. 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung d es Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. 5.1 Objektbetreuung während der Gewährleistungsfristen (LPH 9) LPH 9 - Objektbetreuung a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Zusatzleis tun gen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerver sammlung (WE G), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 18.02.2024) 0.7 1.1 1.7-1 1.2-2 1.2-3 1.2-4 1.2-5 1.2-6 1.2-7 1.2-8 1.2-9 1.3 1.7-2 2.1-1 2.1-2 2.2 2.3 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.1 3.2 3.3 3.7 4.1 4.2-1 4.2-2 4.2-3 4.3 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.2 5.3 5.7 5.1 6-1 9-SB 9-EV

  • JASCHKE | Gutachten zu 'Schäden an Gebäuden'

    [Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten (Sachgebiet 6300 - Schäden an Gebäuden)] JASCHKE | Sachverständigengutachten 'Schäden an Gebäuden' Die Betrachtung von ‚Schäden an Gebäuden‘ erfolgt im Auftrag von Immobilieneigentümern, Bauherren, Mietern oder auch Gerichten zur Klärung eines Sachverhalts am Gebäude. Die Fragestellung an den Sachverständigen stellt hierbei immer eine scheinbar bauliche Abweichung vom vertraglich geschuldeten Zustand dar. Dabei handelt es sich um .. 'Mängel' während der Bauausführung, die bereits vor- oder während der Abnahme durch den Auftraggeber festgestellt werden Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch mechanische, chemische oder physikalische Einwirkungen im laufe der Zeit entstanden sind. Durch den Sachverständigen werden zunächst die Schadensursache und der Schadensumfang ermittelt. Durch die detaillierte Analyse der Schäden wird ein Sanierungskonzept durch den Experten dargelegt, in diesem Konzept wird die Beseitigung der Schadensursache und aller damit entstandener Kollateralschäden für die Schadenshöhe ermittelt. Das Gutachten kann dann als Leitfaden bei der Beseitigung des Schadens dienen oder bietet die Grundlage für die oft damit verbunden Schadensersatzforderungen dienen. Je nach Schaden am Gebäude sollte der langwierige Weg über die gerichtlichen Instanzen jedoch immer überdacht werden. Ein Schaden sollte immer zeitnah behoben werden, um weitere ‚Schäden am Gebäude‘ oder gar gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner zu minimieren. Bei Schadensereignissen, die durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind, ist es in den meisten Fällen sinnvoll sich nicht ganz in die Hände der Versicherung zu begeben. Eine objektive Schadensbeseitigung ist nicht gewährleistet, wenn Schadensfeststellung, Schadensgutachten, Schadensbeseitigung und Schadensregulierung durch die Versicherung selbst oder durch Firmen, die zum Versicherungskonzern gehören durchgeführt werden! 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 08.02.2024)

  • JASCHKE | GEG-Pflichtberatung

    GEG-Pflichtberatung JASCHKE | GEG-Pflichtberatung 0.0-2 GEG-Pflicht beratung (nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilienwohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigste n Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt) Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 18.12.2024)

  • JASCHKE | Auftraggeber

    Auftraggeber Auftraggeber/Projekte # Private Bauherren # Hotel- und Gaststättengewerbe # Bau- und Immobilienwirtschaft # Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk # Gesundheit, Kirche und Soziales # Öffentliche Auftraggeber Auftraggeber/Projekte aus dem 'Hotel- und Gastgewerbe' Golfclub Rheinblick e.V. Golfanlage mit Restaurant Hotel 'Vier-Jahres-Zeiten' am Schluchsee Hotelerie & Gastronomie La Palma Gastronomie Hotel Saigerhöh Hotelerie & Gastronomie Pension Silberdistel Hotelerie & Gastronomie Hotel Santa Isabel Hotelerie & Gastronomie Hotel Jägerhaus Hotelerie & Gastronomie Höhengasthof Grüner Baum Hotelerie & Gastronomie Erfurths Bergfried Hotelerie & Gastronomie Hotel Albtalblick Hotelerie & Gastronomie Gasthaus 'Zur Linde' Hotelerie & Gastronomie Thurner Wirtshaus Hotelerie & Gastronomie Landhaus Sonnenhof Hotelerie & Gastronomie Hotel Thomahof Hotelerie & Gastronomie Elztal Hotel Hotelerie & Gastronomie Schwarzwaldgasthaus 'Zum Engel' Hotelerie & Gastronomie Gasthaus 'Kalte Herberge' Hotelerie & Gastronomie Hotel Ludinmühle Hotelerie & Gastronomie Naturfreundehaus Hotelerie & Gastronomie Parkhotel Waldeck Hotelerie & Gastronomie Hotel Schwörer Hotelerie & Gastronomie Apartmenthaus Regina Hotelerie Schwarzwaldpension Kräutle Hotelerie & Gastronomie Tadim Gastronomie Tadim Gastronomie AG 'Hotel- & Gastgewerbe' Auftraggeber/Projekte aus der 'Bau- und Immobilienwirtschaft' Grauer Immobilien GmbH Hausverwaltung Familienheim Hausach eG Hausverwaltung Grießhaber Immobilien- und Verwaltungs-GmbH Hausverwaltung BMA Hausmanagement Hausverwaltung Pro Immobilien GmbH Bauträger Neckar-Wohnbau GmbH Bauträger Pro Immobilien Kreativbau GmbH Bauträger Strittmatter GmbH Hausverwaltung Familienheim Hochschwarzwald e.G. Bauträger Lippl Bau e.K. Bauunternehmung SF-Bau Reichmann Immobilien Immobilienvermarktung IVS Immobilien-Verwaltungs-Service GmbH Hausverwaltung Strittmatter Hausverwaltung Prisma Immobilien Immobilienvermarktung Bruno Stärk Immobilien Hausverwaltung WIG Schwarzwälder GmbH & Co.KG Bauträger Strulik Immobilien Immobilienvermarktung Herbst Immobilien Immobilienvermarktung Mauch Baudienstleistungen GbR Bauträger Moser SF-Bau GmbH & Co.KG Bauunternehmung SF-Bau Bauunternehmung Weber GmbH & Co.KG Bauträger Staub SF-Bau GmbH Bauträger Häring Wohnen+Objekte GmbH Bauträger Klump + Ruf Architekturbüro Schwaninger Immobilien Immobilienvermarktung Dipl.-Ing. Horst Dietsche Büro für Baustatik helibau GmbH Bauträger Sparkasse Hochschwarzwald Immobilienvermarktung Rother KG Hausverwaltung Kersting KG Hausverwaltung Kuhn Immobilien Hausverwaltung Jordan Bau GmbH Bauträger digabau GmbH Bauträger Kaiser Immobilien Hausverwaltung Bauverein Neustadt e.G. Baugenossenschaft MC Immobilien GmbH Bauträger Schrade Immobilien & Service Hausverwaltung AG 'Bau- und Immobilienwirtschaft' Auftraggeber/Projekte aus 'Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk' Renner Natursteine Handwerksbetrieb KBS Industrieelektronik GmbH Gewerbebetrieb evtn GmbH Energieversorger Autohaus VAZ GmbH & Co. KG Autohaus | KFZ-Werkstatt dormakaba EAD GmbH Gewerbebetrieb Zimmereiwerk GbR Handwerksbetrieb LIDL Einzelhandel ZG Raiffeisen e.G. Einzelhandel | KFZ-Werkstatt dm Einzelhandel REWE Einzelhandel Wiebelt GmbH & Co.KG Einzelhandel Dr. Weick Executive Search GmbH Personalberatung Volksbank Überlingen Bank Sprengnetter 'GoValue GmbH' Immobilienbewerter Novila GmbH & Co.KG Einzelhandel Hundeschule Bader Hundeschule Blumen Schöner GmbH Einzelhandel Halsrup + Walcher GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb GWS Schwörer GmbH Gewerbebetrieb Kern GmbH Entsorgungsbetrieb Scherzinger Pumpen GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb Farben Beha GmbH & Co.KG Einzelhandel | Handwerksbetrieb mesa Parts GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb IMS Gear SE & Co. KG aA Gewerbebetrieb Framo Morat GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb Steiert Präzisionsformenbau GmbH Gewerbebetrieb Tritschler GmbH Gewerbebetrieb Steuerkanzlei Beckmann Steuerberatung Adler Schwarzwaldschinken GmbH Nahrungsmittelindustrie AG 'Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk' Auftraggeber/Projekte aus der 'Gesundheit, Kirche und Soziales' Klinik in den Zarten Klinikbetrieb Caritas Seniorenzentrum St. Raphael Pflegeeinrichtung St. Cyriak Katholische Kirchengemeinde AG 'Gesundheitseinrichtungen' Auftraggeber/Projekte von 'Öffentlichen Auftraggebern' Stadt Konstanz Kommune Gemeinde March Kommune Stadt Furtwangen im Schwarzwald Kommune Gemeinde Hinterzarten Kommune Gemeinde Lenzkirch Kommune Gemeinde Schluchsee Kommune Stadt Titisee-Neustadt Kommune AG 'Öffentliche Auftraggeber' 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 14.10 .2024)

  • JASCHKE | Gutachten zum 'Immobilienwert'

    [Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten [Sachgebiet 1400 - Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken]] JASCHKE | Sachverständigengutachten 'Immobilienbewertung | Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken' Die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wird zu vielen wirtschaftlichen Gelegenh eiten benötigt. Eine unabhängige Betrachtung von Immobilien ist notwendig bei Erbschaft, Scheidung, Veräußerung (ggf. Einkauf) und Beleihung. Der Verkehrswert einer Immobilie wird über die verfügb aren Verfahren (Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren) ermittelt und dient dem Auf tra gg eber zur steuerli chen oder finanziellen Darlegung gegenübe r dem Finanzamt oder den Finanzinstituten. Bei den priva trechtlichen Fragen bei einem Verkauf/Ankauf bzw. bei einer wirtschaftlichen Trennung ist eine unabhängige Bewertung ein fairer Weg zur Wertfindung. Durch die praktische Erfahrung als (geprü fter) ‚Sachverständiger für Immobilienbewertung‘ ist eine Bewertung von komplexen Immobilien (Wohn- und Nichtwohngebäude) möglich. Durch die Expertise aus dem Arbeitsgebiet ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘ ist der Werteinfluss der‚ energetischen Qualität von Gebäuden‘ ein fester Bestandteil meiner Immobilienbewertungen nach Imm oWertV. Der Zusammenhang zwischen Immobilienwert und energetischer Qualität ist ein zunehmend wichtiges Thema in der Immobilienbewertung. Energetische Qualität bezieht sich auf die Effizienz eines Gebäudes in Bezug auf den Energieverbrauch, einschließlich der Wärmedämmung, der Heizungs- /Kühlsysteme sowie der Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Gebäude mit hoher energetischer Qualität weist in der Regel eine bessere Dämmung, moderne Heiztechnologien und gegebenenfalls Solaranlagen auf. Diese Eigenschaften führen zu einem geringeren Energieverbrauch und damit zu niedrigeren Betriebskosten für die Bewohner. In Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Umweltbewußtheit sind Käufer und Mieter zunehmend bereit, für Immobilien mit hoher energetischer Effizienz mehr zu bezahlen. Darüber hinaus können Immobilien mit guter energetischer Qualität von staatlichen Förderungen oder steuerlichen Vorteilen profitieren, was ihren Marktwert zusätzlich steigern kann. Auch die gesetzlichen Vorgaben, wie etwa die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland, beeinflussen den Immobilienmarkt, da sie Mindeststandards für die energetische Qualität von Gebäuden festlegen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die energetische Qualität eines Gebäudes einen direkten Einfluss auf seinen Wert hat. Immobilien mit hoher Energieeffizienz sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch wirtschaftlich attraktiver, was sie zu einer lohnenden Investition macht. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 08 .02.2024)

  • JASCHKE | Klimaschutzplan für Gebäude

    Klimaschutzplan für Gebäude JASCHKE | Klimaschutzplan für Gebäude 4 .7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude im Betrieb‘ >> Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken! Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First " , zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan st ellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 21.10.2022 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 20.01.2024)

  • JASCHKE | Zeiten & Prioritäten

    Buerozeiten Arbeitszeiten, Bürozeiten, Urlaubszeiten, usw. # Bürozeiten (Wochenplaner) # Urlaubszeiten (Jahresplaner) # Download 'Jahreskalender' # Objektive Einteilung von Prioritäten 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 16.04.2025) Wochenplaner BÜROZEITEN: jeweils MO-DO jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr bin ich in der Regel persönlich im Büro unter +49 (0) 7707 2079857 erreichbar, leider kann ich das nicht immer garantieren, da meine Präsenz auf Baustellen an manchen Tagen unabdingbar ist. Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, bitte ich um Benachrichtigung per Mail unter info@rouven-jaschke.de , dann werde ich mich schnellstmöglich Ihrem genannten Anliegen annehmen. In einer Zeit, in der jeder ein 'Smartphone' mit sich führt, wird dem klassischen 'Telefonat' immer noch zu viel Beachtung geschenkt, zur Dokumentation aller telefonischer Kommunikation geht zusätzlich Arbeitszeit verloren, wo ein einfaches Bild mit einer einfachen Frage per Mail oder WhatsApp doch zum einen die Fragen besser klärt - weil man es auch optisch sieht (!) - und gleichzeitig die notwendige Dokumentation sicherstellt! Alle Aufträge und Anfragen werden schnellstmöglich entsprechen ihrer Prioritäten bearbeitet, aber ich verzichte bewusst auf eine dauerhafte Erreichbarkeit per Handy! In akuten Notfällen (!!!) erreicht man mich unter der Mail sos@rouven-jaschke.de . Die Prioritäten lege ich an objektiven Maßstäben fest, durch vermehrtes Nachfragen oder gar Drängeln werde ich nicht schneller, es führt eher dazu, das die Priorität für das entsprechende Problem sinkt! Alle Kunden können davon ausgehen, dass ich soviel mir persönlich möglich ist auch zeitnah abarbeite, aber auch ich bin nur ein Mensch und meine Arbeitswoche ist auch begrenzt! Planbare arbeitsfreie Tage (In der Regel kündige ich es vorher nochmals an!) >>> www.facebook.com/ibjaschke und www.instagram.com/ib_jaschke Weihnachten & Neujahr (2 Wochen Urlaub) (FR vor dem 23.12. bis erster MO nach 'Drei König') Fasnacht (1 Woche Urlaub) (Weiberfasnacht bis MO nach 'Aschermittwoch') Tag der Arbeit (1 Woche Urlaub) ('Tag der Arbeit' bis MO nach dem 04.05.) Tag der Einheit (1 Woche Urlaub) (FR vor 'Tag der Einheit' bis MO nach 'Tag der Einheit') Allerheiligen (1 Woche Urlaub) (FR vor 'Allerheiligen' bis MO nach 'Allerheiligen') Jahresplaner Download 'Jahreskalender' Berufsausbildung 1992 - 1993 - 1994 Berufstätigkeit - Fachhochschulreife - Studium - Praktika 1995 - 1996 - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 Selbstständigkeit - 'JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen' 2005 - 2006 - 2007 - 2008 - 2009 - 2010 - 2011 - 2012 - 2013 - 2014 2015 - 2016 - 2017 - 2018 - 2019 - 2020 - 2021 - 20 22 - 2023 - 2024 2025 - 2026 - 2027 - 2028 - 2029 - 2030 - 2031 - 2032 - 2033 - 2034 2035 - 2036 - 2037 - 2038 - 2039 - 2040 - 2041 - 2042 - 2043 - 2044 2045 - 2046 Download 'Jahreskalender' Prioritätensetzung Objektive Einteilung nach Prioritäten Wie aus den oben genannten Erläuterungen und Darstellung ersichtlich, nehme ich nur an FR-Vormittag Termine auf Baustellen an und an den MO/DO-Nachmittagen besteht die Möglichkeit für Termine mit Bauherrinnen und Bauherren, an allen anderen Tagen bin ich mit der Bearbeitung von Projekten beschäftigt! Die Kommunikation findet vorwiegend über Mail statt, da dies der kosteneffizienteste Weg für die Kunden darstellt! (z.B. Mailbeantwortung = 0,25 Std. vs. Telefonanfrage mit anschließendem Protokoll = 0,50 Std. >> Auch Telefonzeiten sind Arbeitszeiten!) Neben den oben genannten planbaren 'arbeitsfreien' Tagen gibt es leider als menschliches Individuu m auch bei mir Tage, an denen es die Gesundheit erfordert nicht zu arbeiten!

  • JASCHKE | Gutachten zur 'Barrierefreiheit'

    [Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten] Barrierefreiheit (Gebäude und gebäudenahes Umfeld) Die DIN 18040 ist eine Norm, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden und Freiräumen festlegt. Sie dient dazu, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zu gewährleisten. Hier sind einige zentrale Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit nach DIN 18040 relevant sind: 1. Zugänglichkeit von Eingängen: Sind die Eingänge zu Gebäuden ohne Stufen erreichbar? Gibt es automatische Türen oder ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer? 2. Bewegungsflächen: Sind die Bewegungsflächen innerhalb der Räume ausreichend dimensioniert, um eine einfache Navigation mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Gehhilfen zu ermöglichen? 3. Sanitärräume: Entsprechen die sanitären Einrichtungen den Anforderungen an die Barrierefreiheit? Gibt es beispielsweise Haltegriffe, ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer und niedrige Waschbecken? 4. Treppen und Aufzüge: Sind Treppen mit Handläufen ausgestattet und gibt es Aufzüge, die barrierefrei zugänglich sind? Sind die Aufzüge groß genug für Rollstühle? 5. Leitsysteme: Gibt es visuelle und akustische Leitsysteme, die Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen unterstützen? Sind Informationen in Braille oder in einfacher Sprache verfügbar? 6. Parkmöglichkeiten: Sind ausreichend barrierefreie Parkplätze vorhanden und gut gekennzeichnet? Liegen diese in der Nähe der Eingänge? 7. Öffentliche Verkehrsmittel: Sind die Haltestellen und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs barrierefrei zugänglich? 8. Nutzung von Außenanlagen: Sind Wege, Rampen und Zugänge zu Außenanlagen so gestaltet, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich sind? 9. Sicherheitsaspekte: Sind Flucht- und Rettungswege ebenfalls barrierefrei gestaltet? Gibt es spezielle Hinweise für Menschen mit Behinderungen? 10. Nutzerfreundlichkeit: Wurden die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen in der Planung berücksichtigt? Gibt es Möglichkeiten zur Rückmeldung von Nutzern zur Barrierefreiheit? Diese Fragestellungen helfen dabei, die Barrierefreiheit eines Gebäudes oder einer Anlage zu bewerten und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der DIN 18040 entspricht. Barrierefreiheit für Gebäude und das gebäudenahe Umfeld - mit unseren Sachverständigenleistungen und Gutachten auf Grundlage der DIN EN 17210 und DIN 18040. Ein barrierefreies bzw. barrierearmes Gebäude sollte für Menschen mit ‚Handicap‘ eigenständig nutzbar sein. Eine Barrierefreiheit bezieht dabei die unterschiedlichsten Einschränkungen mit ein. Die motorischen (Bewegung) und sensorischen (Sehen und Hören) Fähigkeiten werden im Sinne der Barrierefreiheit so weit wie es technisch möglich ist kompensiert. Als Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit unterstützen wir Bauherren und Planer dabei, Immobilien für alle zugänglich zu machen. Als qualifizierte ‚Fachplaner (Sachverständige) für Barrierefreies Bauen‘ analysieren und bewerten wir die baulichen Gegebenheiten, um individuelle Lösungen zu entwickeln. Egal ob es um den Umbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder gewerblichen Räumen geht, gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Rahmen-bedingungen für die Zertifizierungen nach DGNB bzw. QNG erfüllt werden können. Neben den Planungsleistungen bei Bau bzw. Umbau kommt es leider immer häufiger auch zu Fragestellungen zur vertraglich geschuldeten Barrierefreiheit nach dem Erwerb einer Immobilie. Durch die langjährigen praktischen Erfahrungen ist es mir möglich, die Auslegung der vorhandenen ‚Barrierefreiheit‘ im Kontext zu den technischen Bestimmungen objektiv zu bewerten und sachlich darzustellen. Sollte es tatsächlich nachträglichen Handlungsbedarf geben, erarbeiten wir gerne einen Lösungsvorschlag zur Herstellung einer für die Betroffenen nutzbaren Barrierefreiheit. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 08 .02.2024 )

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