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JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit ▪ Projektmanagement ▪ Sachverständigengutachten
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
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- JASCHKE | Gutachten zu 'Schäden an Gebäuden'
[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten (Sachgebiet 6300 - Schäden an Gebäuden)] JASCHKE | Sachverständigengutachten 'Schäden an Gebäuden' Die Betrachtung von ‚Schäden an Gebäuden‘ erfolgt im Auftrag von Immobilieneigentümern, Bauherren, Mietern oder auch Gerichten zur Klärung eines Sachverhalts am Gebäude. Die Fragestellung an den Sachverständigen stellt hierbei immer eine scheinbar bauliche Abweichung vom vertraglich geschuldeten Zustand dar. Dabei handelt es sich um .. 'Mängel' während der Bauausführung, die bereits vor- oder während der Abnahme durch den Auftraggeber festgestellt werden Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch mechanische, chemische oder physikalische Einwirkungen im laufe der Zeit entstanden sind. Durch den Sachverständigen werden zunächst die Schadensursache und der Schadensumfang ermittelt. Durch die detaillierte Analyse der Schäden wird ein Sanierungskonzept durch den Experten dargelegt, in diesem Konzept wird die Beseitigung der Schadensursache und aller damit entstandener Kollateralschäden für die Schadenshöhe ermittelt. Das Gutachten kann dann als Leitfaden bei der Beseitigung des Schadens dienen oder bietet die Grundlage für die oft damit verbunden Schadensersatzforderungen dienen. Je nach Schaden am Gebäude sollte der langwierige Weg über die gerichtlichen Instanzen jedoch immer überdacht werden. Ein Schaden sollte immer zeitnah behoben werden, um weitere ‚Schäden am Gebäude‘ oder gar gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner zu minimieren. Bei Schadensereignissen, die durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind, ist es in den meisten Fällen sinnvoll sich nicht ganz in die Hände der Versicherung zu begeben. Eine objektive Schadensbeseitigung ist nicht gewährleistet, wenn Schadensfeststellung, Schadensgutachten, Schadensbeseitigung und Schadensregulierung durch die Versicherung selbst oder durch Firmen, die zum Versicherungskonzern gehören durchgeführt werden! 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 08.02.2024)
- JASCHKE | Energieausweise
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude JASCHKE | Energiebedarfsausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude Hinweis: Als 'Energie-Effizienz-Experte' , Fachingenieur für 'Bauphysik' und 'Energieeffizienz ' , Sachverständiger für 'Energieberatung' und 'Energieeffizienz' ist die zwar rechtlich noch mögliche Verbrauchsauswertung (Energieausweis auf Basis des Energieverbrauchs) nicht die Aufgabe eines Ingenieurs und die bei der reinen Verbrauchsauswertung erhaltenen Erkenntnisse bringen keine Erkenntnisse zu den Schwachstellen des Gebäudes, der Verbrauchsausweis sagt daher mehr über die Bewohner aus, als über das ausgewertete Gebäude. Daher biete ich nur bedarfsorientierte Energieausweise an. Eine Bedarfsberechnung stellt eine ganzheitliche Betrachtung der thermischen Gebäudehülle in Kombination mit der verbauten Gebäudetechnik für Heizung, Warmwasser und Lüftung dar. Diese komplexe Abbildung der 'Energetischen Qualität' eines Gebäudes mit der dazugehörenden dreidimensionalen Gebäudeeingabe in die Software (Hottgenroth Energieberater mit HottCAD) ist, wenn man auf die individuellen Parameter eines jeden Gebäudes eingehen soll, eine ingenieurtechnische Sachverständigenleistung, zumal bei jedem Energieausweis auch auf mögliche Modernisierungen eingegangen werden sollte, solche Modernisierungsvorschläge sind nur möglich, wenn man das Gebäude auch vor Ort besichtigt hat. Die im Internet kursierenden Angebotspreise für Energieausweise sind daher auf die Aussagekraft der darin enthaltenen Ergebnisse zu hinterfragen! Jede fachliche Kompetenz hat seinen Preis und kann nicht verschenkt werden! 5.2 Energiebedarfsausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude nach Planungs-/Baumaßnahmen Bedarfsberechnung nach §80 GEG (DIN 18599) inkl. Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) >> Energiebedarfsausweis nach vorheriger Bedarfsberechnung im Rahmen einer 'Energieplanung - Neubau/Bestand (Pos. 1.2-1 ff) oder Energieberatung - Bestand (Pos. 0.2-1 ff). Honorarangebot >> Ausstellung 'Energiebedarfsausweis nach vorheriger Bedarfsberechnung 99,00 € (netto)/Ausweis zzgl. Nebenkosten zzgl. gesetzlicher MwSt., zzgl. der vom DIBt erhobenen Registrierungsgebühren für den Energieausweis 9,80 €/Ausweis (netto) zzgl. gesetzlicher MwSt. 7.2 -1/2/3/4 Energieausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand Bedarfsberechnung nach §80 GEG (DIN 18599) inkl. Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) >> unabhängige Energiebedarfsausweis, ohne weitere Planungsleistungen. 07.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 23.04.2025) [Pos. 5.2] [Pos. 7.2] Bedarfsberechnung


