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JASCHKE | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

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0.3 SiGe-Check (LPH 0)

 

Die Baustell V ist nun seit 1998 in Kraft und basiert auf EU-Richtlinien aus dem Jahr 1992, im europäischen Vergleich waren wir mit der nationalen Umsetzung des Gesetztes bereits im Verzug, viele europäische Länder haben das Gesetz bereits 1995 vollumfänglich umgesetzt. Wenn man sich heute fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung auf deutschen Baustellen umsieht, wird diese Verordnung immer noch nicht korrekt umgesetzt - leider verlässt man sich in Deutschland zu sehr auf das 'Sicherheitsnetz' der Berufsgenossenschaften, die im Falle eines Unfalles oft für die körperlichen Schäden aufkommen.

Allen Bauherren bieten wir daher einen 'SiGe-Check' an, in dem wir die gesetzliche Notwendigkeit für einen 'Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators' für die vorgesehene Baumaßnahme prüfen.

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1.3 SiGe-Plan (LPH 3)

 

Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen werden in der Planungsphase (Beauftragung des SiGeKo in der LPH 3) die zur Ausführung notwendigen sicherheitsrelevanten Maßnahmen gemeinsam mit dem Architekten (Entwurfsverfasser), dem Bauleiter und der Bauherrschaft geplant. Planungsphase:

 

  • ​Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung

  • Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen

  • Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

 

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2.3 Vorankündigung (LPH 7)

Vorankündigung in Abstimmung mit dem Bauherren, dem Architekten und der Bauleitung an die Baurechtsbehörde bzw. da zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermitteln!

 

 

3.3 SiGe - Koordination (LPH 8 - Bauüberwachung)

In der Ausführungsphase wird nur protokolliert und hingewiesen, eine Einmischung in den Kompetenzbereich der Bauleitung erfolgt nicht! Nur in absoluten Notfällen 'Unmittelbaren Gefahren' für Leib und Leben wird durch uns in den Bauablauf eingegriffen!

 

  • Protokollieren der sekundären Verkehrssicherungspflicht im Sinne des Auftraggebers (Bauherrschaft)

  • laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (sofern der SiGe-Plan beauftragt wurde!)

  • Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Weitergabe an die verantwortliche Bauleitung zur Beseitigung der Mängel

 

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4.3 SiGe-Hinweise

Bei kleineren überschaubaren Baumaßnahmen wird oft auf die 'Pos. 1.3 # SiGe-Plan' und die 'Pos. 5.3 # SiGe-Unterlage' aus ökonomischen Gründen verzichtet, da für den Gebäudebetrieb und die damit einhergehenden 'Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen' jedoch auch anfallen, fassen wir in der 'Pos. 4.3 # SiGe-Hinweise' die während der Baumaßnahme ersichtlich gewordenen sicherheitsrelevanten Hinweise für 'Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen' am Gebäude zusammen!

 

 

5.3 SiGe - Unterlage

Die Unterlage (Baumerkmalsakte), wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme dem Bauherren übergeben und beinhaltet, die während des Betriebs des Gebäudes notwendigen Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

 

Inhalt und Aufbau einer Unterlage (Baumerkmalsakte)

Die Unterlage gliedert sich in zwei Teile:

 

Im ersten Teil sollten alle rechnerischen und zeichnerischen Unterlagen sowie die Genehmigungs- und Prüfunterlagen des jeweiligen Bauprojektes gesammelt werden, um anhand dieser Pläne z.B. den Verlauf von Versorgungsleitungen in den Außenanlagen jederzeit rekapitulieren zu können.

 

Im zweiten Teil sollten die notwendigen, sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten bauteilbezogen aufgeführt werden. ,,Spätere Arbeiten" im Sinne der EG-Baustellenrichtlinie sind Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach DIN 31051, die wegen ihres geringen Umfangs nicht die Erstellung eines SiGe-PLAN erfordern

 

Arbeitsschritte zur Erstellung einer Unterlage Im Folgenden sind die einzelnen Arbeitsschritte zur Erstellung des Teils 2 der Unterlage detailliert aufgeführt

 

Zunächst sind die vorhandenen Baupläne zu studieren. Mit Hilfe der Kataloge der BauBG kann dann das Bauwerk in Bauteile bzw. Anlagenteile gegliedert werden und die zu erwartenden späteren Arbeiten ermittelt werden. Die voraussichtliche Häufigkeit der späteren Arbeiten (jährlich, quartalsweise, monatlich etc.) geht in die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen des Bauherrn bei der Auswahl der geeignetsten Sicherheitseinrichtungen ein und sollte deshalb ebenfalls eingetragen werden.

 

Mit Hilfe der Kataloge der BauBG können weiterhin die möglichen Gefährdungen bei den ermittelten späteren Arbeiten sowie die zur Gefährdungsabwehr relevanten sicherheitstechnischen Einrichtungen eingetragen werden. Es wird empfohlen, darüber hinaus einen entsprechenden Kostenvergleich anzustellen. Damit sind die grundsätzlichen Überlegungen abgeschlossen, und der Bauherr ist in der Lage, eine fundierte Entscheidung zur Auswahl der geeignetsten und kostengünstigsten Sicherheitseinrichtung zu treffen.

 

Liegt die Entscheidung des Bauherrn fest, sind die mit der gewählten sicherheitstechnischen Einrichtung verbundenen Baumaßnahmen im Detail zu planen und in den Bauzeichnungen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Plannummern können in der Unterlage eingetragen werden.

 

Schließlich sind die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen in der Ausschreibung zu erfassen. Die im Leistungsverzeichnis können ebenfalls in der Unterlage erfasst werden.

 

Enthalten die eingegangenen Angebote Sondervorschläge, die zur Ausführung kommen, oder ergeben sich während der Bauausführung Änderungen bezüglich der geplanten Sicherheitseinrichtungen, muss die Unterlage entsprechend angepasst werden.  Nach Abnahme des Bauwerkes mit den sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten ist dem Bauherrn die komplette Unterlage (Teil 1 und 2) zu erläutern und zu übergeben.

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Zusatzleistungen während der Projektabwicklung

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6-1 Ergänzende Zusatzleistungen

 

(Z) Ergänzende Leistungen zu Pos. 1.3; Pos. 2.3; Pos. 3.3; Pos. 4.3 und Pos. 5.3

 

  • Analyse der Ausschreibungen, ZTV (Zusätzliche technischen Vertragsbedingungen) und Bauverträge

  • Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten (Zusatztermine zur Beratung)

  • Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen mit der BauBG oder dem Gewerbeaufsichtsamt (Zusatztermin)

  • ...

 

(A) Mögliche Auslagen während der Beratung

 

  • Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen für die Bauphase​

>> Planzeichnungen, wie z.B. 'Flucht- und Rettungspläne' lassen wir von externen Spezialisten durchführen!​

  • ...

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9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt

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Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.

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9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD]

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Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen.

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21.11.2008

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung  15.01.2024)

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