
IMPRESSUM
Angaben gemäß §5 TMG:
Rouven Jaschke
Randenweg 1e
D-78183 Hüfingen
Telefon: +49 (0) 7707 2079857 (Bitte BÜROZEITEN beachten!)
E-Mail: info@rouven-jaschke.de
WhatsApp: +49 7707 2079857 (Bild-/Textnachrichten)
Umsatzsteuer-ID: DE 242 944 798
Berufsbezeichnung: Ingenieur [Dipl.-Ing. (FH)], verliehen durch die Fachhochschule Biberach an der Riss; eingetragen als Pflichtmitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg als 'Beratender Ingenieur (Mitgliedsnummer 809)' und weitere berufsspezifische Qualifikationen zur Ausübung der angebotenen Leistungen.
Kammer: Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Lenore-Volz-Straße 3, D-70372 Stuttgart
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Ingenieurgesetz Baden-Württemberg + Ingenieurkammergesetz Baden-Württemberg
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: SV Sparkassen Versicherung AG; 70376 Stuttgart (seit 01.01.2022), HDI Versicherung AG; 30650 Hannover (01.01.2014 bis 31.12.2021), Bayrischer Versicherungsverband AG; 80530 München (01.07.2005 bis 31.12.2013)
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. [Quelle: eRecht24]
TOP

Datenschutzerklärung
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Analytics
Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA. Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
IP-Anonymisierung # Wir haben auf dieser Website die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
Browser Plugin # Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren:
https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Widerspruch gegen Datenerfassung # Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert: Google Analytics deaktivieren Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de Auftragsdatenverarbeitung Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.
Demografische Merkmale bei Google Analytics # Diese Website nutzt die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Diese Daten können keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Sie können diese Funktion jederzeit über die Anzeigeneinstellungen in Ihrem Google-Konto deaktivieren oder die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics wie im Punkt “Widerspruch gegen Datenerfassung” dargestellt generell untersagen.
Facebook-Plugins (Like-Button)
Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/. Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter https://de-de.facebook.com/policy.php. Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.
Google+
Unsere Seiten nutzen Funktionen von Google+. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA. Erfassung und Weitergabe von Informationen: Mithilfe der Google+-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google+-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden. Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google+-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen. Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.
Unsere Website nutzt Funktionen des Netzwerks LinkedIn. Anbieter ist die LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court, Mountain View, CA 94043, USA. Bei jedem Abruf einer unserer Seiten, die Funktionen von LinkedIn enthält, wird eine Verbindung zu Servern von LinkedIn aufbaut. LinkedIn wird darüber informiert, dass Sie unsere Internetseiten mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Wenn Sie den "Recommend-Button" von LinkedIn anklicken und in Ihrem Account bei LinkedIn eingeloggt sind, ist es LinkedIn möglich, Ihren Besuch auf unserer Internetseite Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch LinkedIn haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von LinkedIn unter: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy
XING
Unsere Website nutzt Funktionen des Netzwerks XING. Anbieter ist die XING AG, Dammtorstraße 29-32, 20354 Hamburg, Deutschland. Bei jedem Abruf einer unserer Seiten, die Funktionen von XING enthält, wird eine Verbindung zu Servern von XING hergestellt. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt dabei nach unserer Kenntnis nicht. Insbesondere werden keine IP-Adressen gespeichert oder das Nutzungsverhalten ausgewertet. Weitere Information zum Datenschutz und dem XING Share-Button finden Sie in der Datenschutzerklärung von XING unter: https://www.xing.com/app/share?op=data_protection
SSL-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von "http://" auf "https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Widerspruch Werbe-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
Quelle: https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html
Copyright
Das Copyright und allen damit verbundenen Rechte an den oben genannten Internetauftritten liegen ausschließlich beim Hersteller und Betreiber [siehe Impressum]. Eine Vervielfältigung, das Kopieren der Grafiken, der Dateien, der Texte, der Bilder sowie der Inhalte und Bestandteile dieser Internetseiten in andere elektronische oder gedruckte Publikationen, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Das Zitieren oder Weitervertreiben der Informationen – auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch uns. Das Copyright bezieht sich auf den Inhalt, alle Bilder und Grafiken, alle Texte, das Design der Internetseiten und alles im Zusammenhang mit diesen Internetseiten.
Disclaimer
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Quellenangabe: https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html

Allgemeine Beratungs- und Planungsbedingungen (AGB)
§ 01 Geltungsbereich
01.1 Diese allgemeinen Beratungs- und Planungsbedingungen finden Anwendung auf die mit Rouven Jaschke als Auftragnehmer (AN) geschlossenen Dienstleistungsverträge.
01.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich aufgenommen wurden.
01.3 Bei Beauftragung durch bevollmächtigte Dritte (z.B. Architekten, Generalplaner, Bauträger, Bauunternehmen, Hausverwalter, etc.) hat der bevollmächtigte Dritte unaufgefordert mit der Auftragsbestätigung die gültige Vollmacht des Bauherren mit vorzulegen; sollte dies nicht geschehen, ist der beauftragende dritte Auftraggeber und Rechnungsempfänger aller nach diesen AGB geleisteten Beratungs- und Planungsleistungen.
§ 02 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Leistungserbringung
02.1 Vertragsgegenstand ist die im Ingenieurvertrag festgelegte Beratungs- und/oder Planungsleistung.
02.2 Der Leistungsumfang der zu erbringenden Beratungs- und/oder Planungsleistung wird im Vertrag schriftlich fixiert. Bei fehlenden Angaben im Vertrag wird die Leistung auf Basis der projektspezifischen Erfordernisse auf Stundenbasis erbracht.
02.3 Der AN kann nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber auf Subunternehmer zurückgreifen. Der AN bleibt jedoch in allen Fällen der direkte Ansprechpartner für den AG. Jegliche den Vertrag oder die Leistungserbringung betreffende Kommunikation hat über den AN zu erfolgen. Eine direkte Absprache zwischen den nach geordneten Unternehmern (Subunternehmern) und dem AG haben eine sofortige Auflösung des Vertrages zur Folge (= außerordentliche Kündigung durch den AG wegen Verletzung des § 10; Nr. 10.1). Bei direkten Absprachen (Leistung, Termine, etc.) zwischen Auftraggeber und Subunternehmer ist der AN von der Haftung gegenüber dem AG freigestellt.
§ 03 Leistungsänderungen
Der AN ist verpflichtet, Änderungsverlangen des AG nachzukommen, sofern dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der zeitlichen Kapazitäten zumutbar ist. Änderungen müssen dem AN zur Wirksamkeit schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) vorliegen. Der AN wird daraufhin die Konsequenzen hinsichtlich der Termine, Kosten und Qualitäten hinsichtlich der durchzuführenden Änderungen darlegen. Erst nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der eintretenden Konsequenzen werden die Änderungen ausgeführt.
§ 04 Schweigepflicht des Auftragnehmers / Datenschutzbestimmungen
04.1 Der AN ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen des AG, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des AG erfolgen.
04.2 Der AN übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
04.3 Die anvertrauten personenbezogenen Daten können unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen durch den AN im Rahmen der Auftragsdurchführung verarbeitet werden.
04.4 Gemäß der Berufsordnung für "Beratende Ingenieure" wirbt der Ingenieur alleinig durch seine Leistung. Der AG willigt daher ein, dass der AN unter Nennung von Namen und Bauort mit seiner am Objekt durchgeführten Leistung werben darf.
§ 05 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Bereitstellung von Unterlagen
05.1 Der AG ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen zeitnah bereitzustellen.
05.2 Sollte es zur Auftragsdurchführung notwendig sein, in öffentliche Register (Energieversorger, Grundbuch, Kataster, Liegenschaftskataster, Baulastenverzeichnis, etc.) Einsicht zu nehmen, hat der AG dem AN entsprechende Vollmachten zu erteilen.
05.3 Die ggf. notwendigen Vollmachten von Dritten (z.B. Eigentümergemeinschaften, Mietern, etc.) hat der AG oder dessen Bevollmächtigter zu beschaffen.
05.4 Die vom AG übergebenen Unterlagen werden nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit geprüft; es findet lediglich im Rahmen der Auftragsdurchführung eine Plausibilitätskontrolle statt. Für fehlende oder nicht richtige Unterlagen haftet der AG; der AN ist im Falle der unvollständigen Unterlagen von einer Haftung freigestellt.
§ 06 Vergütung / Angebots- und Zahlungsbedingungen
06.1 Die vom AN erbrachten Beratungs- und/oder Planungsleistungen sind der Leistung entsprechend zu honorieren. Das Honorar richtet sich nach den zeitlichen Erfordernissen des AN und wird auf Basis der aktuellen Stundensätze nach Aufwand abgerechnet. Alternativ zur Stundenabrechnung können Pauschalhonorare bzw. die Vergütung nach HOAI vertraglich vereinbart werden. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen.
06.2 Die dem AN entstehenden Auslagen (Nebenkosten der Auftragsdurchführung) sind vom AG zu erstatten. Die Erstattungen werden mittels Einzelnachweises oder nach vertraglicher Vereinbarung pauschaliert mit 7,5 % (Zone 1) bzw. 9,5% (Zone 2) der Honorarsumme abgerechnet. Gebühren von öffentlichen Ämtern werden dem AG gesondert in Rechnung gestellt.
06.3 Zahlungen können nur auf das Geschäftsgirokonto geleistet werden; eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
06.4 Alle Forderungen werden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) mit Rechnungsstellung fällig.
06.5 Bei längeren andauernden Verzögerungen bei der Bauausführung bzw. der Auftragsdurchführung hat der AN das Recht auf Neufestsetzung der Honorierung, falls die Verzögerung länger als 6 Monate anhält. Die vertraglich vereinbarte Bearbeitungsdauer verlängert sich in diesem Fall entsprechend der Verzögerung.
06.6 Mehrere AG (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
06.7 Angebote des AN haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab Angebotserstellung.
06.8 Zahlungsziel, -erinnerung, -verzug / Mahnverfahren / Vorkasse
Zahlungsziel
Das Zahlungsziel für alle Forderungen ist auf 10 Tage nach Rechnungsstellung festgesetzt. Nach verstrichenem Zahlungsziel ist der AN berechtigt, die Bearbeitung bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen auszusetzen. Jeder AG hat die individuellen Banklaufzeiten seiner Hausbank mit einzukalkulieren - der für uns als AN relevante Stichtag ist das Datum der Gutschrift auf unserem Geschäftsgirokonto!
Bei Nichteinhaltung von Zahlungszielen durch den AG sind selbstverständlich auch alle evtl. gewährten Nachlässe nichtig!
Zahlungserinnerung
Nach verstrichenem Zahlungsziel erhalten die säumigen AG vom AN eine 'Zahlungserinnerung/1. Mahnung'; nach Erhalt dieser Erinnerung bitten wir den AG im eigenen Interesse, die offene Rechnung (ggf. Rechnungen) innerhalb von 10 Tagen (Nachfrist) zu begleichen. Nach Ablauf dieser Nachfrist wird das betroffene Projekt nicht mehr vom AN bearbeitet, und eine Wiederaufnahme der Leistungen durch den AN bedarf dann der Vorkasse.
Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug (vgl. § 286 BGB) tritt automatisch nach 30 Tagen ab Rechnungszustellung unabhängig einer weiteren Zahlungsaufforderung ein. Ab diesem Tag berechnen wir Verzugszinsen entsprechend dem aktuellen Kontokorrentzinssatz des Geschäftsgirokontos des AN bei der SPK SWB. Zudem wird das betroffene Projekt nicht weiter von uns bearbeitet. Ein eingetretener Zahlungsverzug wird als einseitige vorzeitige Vertragskündigung durch den AG angesehen. Mit dem eintretenden Zahlungsverzug berechnen wir 40,00 € (brutto)* als Bearbeitungsgebühr für die '2. Mahnung / Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens'; die Gerichtsgebühren und anfallenden Verzugszinsen werden im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens zusammen mit der Rechnung zzgl. Bearbeitungsgebühren dann vom Mahngericht am Amtsgericht Stuttgart eingetrieben. Eine Weitergabe der offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen behalten wir uns in Einzelfällen vor.
* In der pauschalen Bearbeitungsgebühr (vgl. § 288 BGB) ist die Anfertigung einer kompletten Akte des Auftrages für die weitere Beitreibung der Forderungen für den beauftragten Anwalt inbegriffen; hier entstehen Kosten für Kopien, Versand per Einschreiben. Diese Akten umfassen meist 40-100 Seiten, so dass anhand des Einzelpreises für Kopien und Versand die erhöhte Bearbeitungspauschale jederzeit auf Wunsch auch als Einzelaufstellung erfolgen kann!
Mahnungen (Mahnverfahren)
Auf ein langwieriges, mehrstufiges Mahnverfahren wird verzichtet; nach eingetretenem Verzug und verstrichener Nachfrist werden die offenen Forderungen beim Mahngericht am zuständigen Amtsgericht Stuttgart eingereicht oder alternativ an ein privates Inkassounternehmen zur Eintreibung der offenen Posten weitergegeben. Eine weitere Bearbeitung des Projektes erfolgt nach dem Eröffnen des Mahnverfahrens nicht mehr und eine Wiederaufnahme der Bearbeitung ist ausgeschlossen.
Vorkasse
Bei bereits selbst gemachten negativen Erfahrungen mit der Zahlungsmoral, bei einem sehr schlechten Bonitätsindex (die Bonität wird standardmäßig bei Aufträgen über 2.500,00 € (netto) Honorarsumme durch uns bei Creditreform, o. ä. geprüft) oder bei sehr hohen Auslagekosten (z.B. hohe Anfahrtskosten, etc.) behalten wir uns das Recht auf anteilige bzw. vollständige Vorausbezahlung der Leistungen ausdrücklich vor. Bei ausländischem AG ohne EU-Meldeanschrift wird grundsätzlich Vorkasse veranschlagt, da hier die Risiken der Zahlungsausfälle aus Erfahrung leider zu groß sind und die gerichtliche Betreibung von offenen Forderungen mit erheblichen Kosten und einem unübersehbaren Zeitaufwand versehen sind (z.B. Schweiz, Russland, etc.). Das Recht auf Vorkasse behalten wir uns auch bei bereits negativ aufgefallenen Kundengruppen ausdrücklich vor!
Wiederaufnahme der Bearbeitung bei verpasstem Zahlungsziel bzw. eingetretenem Zahlungsverzug
Wenn bei einem Projekt das Zahlungsziel überschritten wird, pausiert die Bearbeitung bis zum vollständigen Zahlungseingang; sollte zwischenzeitlich der Zahlungsverzug eingetreten sein, ist der AN nicht verpflichtet, die Bearbeitung wieder aufzunehmen. Sollte aus Kulanz die weitere Bearbeitung jedoch durch den AN durchgeführt werden, ist die Wiederaufnahme der Bearbeitung abhängig vor der aktuellen Auslastung des Büros! Mit eingetretenem Verzug sind jegliche Terminzusagen hinfällig und das Projekt wird wie ein neues Projekt behandelt (vgl. hierzu auch die Bearbeitungszeiten gemäß Priorisierung!).
§ 07 Mängelbeseitigung / Gewährleistung
07.1 Ein auftretender Mangel in Bezug auf die Beratungs- und/oder Planungsleistungen ist binnen 6 Monaten nach Bekanntwerden dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Soweit eine Nachbesserung durch den Auftragnehmer möglich ist, ist dem AN eine angemessene Frist von min. 4 Wochen zur Nachbesserung zu gewähren. Sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein oder auf Basis der mangelhaften Leistung bereits ein Folgemangel aufgetreten sein, greift § 8.
07.2 Bei Fehlschlagen der Mangelbeseitigung kann der AG auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
07.3 Der AN erbringt Planungs- und/oder Beratungsleistungen, die den gesetzlichen Gewährleistungsfristen des § 634a BGB unterliegen. Danach ist eine Gewährleistungsfrist bei Leistungen gemäß der HOAI (Entwurfsplanung und Bauantragsplanung) von 5 Jahren ab Leistungsabnahme durch den AG zu gewähren (Leistungsabnahme = Zahlung des Planungshonorars). Bei Beratungs- und Planungsleistungen, die dem Umfang nach nicht in der HOAI geklärt sind, ist die Gewährleistungsfrist auf 3 Jahre (Regelverjährungsfrist gemäß § 195 BGB) begrenzt.
§ 08 Haftung
08.1 Der AN haftet dem AG, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung des AN steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
08.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet der AN nur in Höhe des typischerweise unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 1.000.000,00 € begrenzt (vgl. Berufshaftpflichtversicherung). Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der AN verpflichtet, dem AG eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Der AN haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den AG.
08.3 Schadensersatzansprüche des AG gegen den AN verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen müssen, in jedem Fall aber in 5 Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist.
§ 09 Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht)
Die Leistungen des AN unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG); bei allen Planungs- und/oder Beratungsleistungen werden individuelle auf das jeweilige Objekt abgestimmte Lösungsansätze entwickelt, daher sind die ingenieurtechnischen Lösungen das geistige Eigentum des AN. Die unerlaubte Vervielfältigung von Plänen oder der Nachbau von entwickelten Bauwerken oder Bauteilen ist untersagt. Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars geht lediglich das uneingeschränkte Nutzungsrecht auf den AG über. Die Verwertungsrechte der Planungs- und/oder Beratungsleistung verbleiben beim AN.
§ 10 Treuepflicht / Höhere Gewalt
10.1 Der AN führt seine Leistungen auf Basis der geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aus. Die entstehenden Beratungs- und/oder Planungsergebnisse sind individuell angefertigte Lösungsansätze und können nicht auf andere Projekte übertragen werden. Bei Änderungen in der Gesetzgebung und bei den sonstigen Arbeitsgrundlagen (Fördermittelkriterien, etc.) ist ggf. eine Anpassung der Arbeitsleistung des AN notwendig; diese Anpassungen sind auf Basis der geltenden Stundensätze zusätzlich zu vergüten.
10.2 Bei der Ausschreibung (Angebotseinholung) und Vergabe von Bauleistungen kann es aus saisonalen und konjunkturellen Gründen zu Verzögerungen kommen. In Abhängigkeit von Gewerken kann es zu Verzögerungen kommen, wenn keine oder zu wenige Angebote eingehen. Für die Vergabe von Aufträgen muss mindestens ein gültiges Angebot zur Auswertung eingehen; um jedoch einen repräsentativen Preis für die Bauleistung zu ermitteln und einen Preisspiegel zu erstellen, sind mindestens 3 Angebote notwendig. Sollten trotz einer ausreichenden Anzahl von Angebotsaufforderungen zu wenige Angebote zur Auswertung eingehen, ist eine Verzögerung aufgrund einer weiteren Ausschreibungsrunde nicht durch den AN zu vertreten.
10.3 Alle Baumaßnahmen unterliegen den natürlichen Umweltbedingungen. Eine durch die Wetterlage (Schneefall, Frost oder starke Regenfälle) im zeitlichen Ablauf gestörte Baumaßnahme fällt unter "Höhere Gewalt". Die Wettereinflüsse werden, soweit dies statistisch möglich ist, von uns in der Terminplanung mitberücksichtigt - können jedoch nicht vollständig vorausgeplant werden.
10.4 Eine allgemeine Pandemielage, die zu Beeinträchtigungen des allgemeinen Arbeitslebens führen kann, ist als 'Höhere Gewalt' zu verstehen; die sich daraus ergebenden Risiken bzgl. 'Kosten', 'Terminen' und 'Qualitäten' sind nicht vorhersehbar und können nicht in der Planung berücksichtigt werden!
§ 11 Fördermittel / Baukosten / Energiekennwerte
11.1 Für die im Rahmen der Beratung angesetzten Fördermittel kann keine Garantie durch den AN übernommen werden. Die Gewährung von öffentlichen oder privaten Fördermitteln wird jeweils vom Fördermittelgeber geprüft und gewährt.
11.2 Die der Beratung/Planung zugrundeliegenden Kostenermittlungen haben informativen Charakter. Eine exakte Kostenermittlung kann nur durch Ausschreibung der Bauleistungen erstellt werden. Die Baupreise unterliegen saisonalen, regionalen und konjunkturellen Schwankungen, auf die in der Beratung & Planung keine Rücksicht genommen werden kann.
11.3 Die tatsächlichen Energiekennwerte unterliegen dem Faktor „Mensch“ und können daher von den Werten aus der Berechnung (Bedarfsorientiertem Energieausweis) abweichen.
§ 12 Kündigung des Vertrages
12.1 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftrag entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungsabschnitte zum Ende des laufenden Abschnittes mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen ordentlich gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.
12.2 Bei einer außerordentlichen Kündigung sind die bis dahin angefallenen Arbeitsstunden des AN zzgl. der entstandenen Auslagen zu vergüten.
12.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.4 Ein eintretender Zahlungsverzug (vgl. 06.8) wird als einseitige außerordentliche Vertragskündigung angesehen.
§ 13 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrungspflicht von Unterlagen
13.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen gegenüber dem AG hat der AN das Zurückbehaltungsrecht an den zur Bearbeitung des Projektes überlassenen Unterlagen.
13.2 Die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen erlischt nach 10 Jahren automatisch - eine Abholaufforderung wird nicht versendet.
§ 14 Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen
14.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag richtet sich nach der Lage des Beratungsobjektes, sofern dieses in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Bei Beratungsobjekten im europäischen Ausland ist der Gerichtsstand auf Konstanz als zuständiges Landgericht für den Hauptsitz des AN festgelegt.
14.2 Für alle Ansprüche aus den Dienstleistungsverträgen mit dem AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit den europäischen Richtlinien.
14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 15 Salvatorische Klausel
Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.


Leitgedanken des Büroinhabers
... mein persönliches Verständnis von "Ökonomie" in Verbindung mit "Ethik und Moral" ...
"Ein wahrhaft großer Mann wird weder einen Wurm zertreten noch vor dem Kaiser kriechen."
(Benjamin Franklin) … dies gilt aus meiner Sicht auch für "große" Frauen!
Das Zitat von Benjamin Franklin trifft noch nicht vollständig auf mich zu, die darin enthaltene Kernaussage ist jedoch für mich ein Ausdruck an Wertschätzung des Einzelnen und zeugt von Respekt gegenüber den Mitmenschen, daher habe ich dieses Zitat als Vorwort zu meinen Leitgedanken gewählt. Denn es ist in meinen Augen erstrebenswert ein "großer" Mann zu werden. Übertragen in unsere Zeit könnte man auch einfach sagen:
"Behandle dein Gegenüber so wie du selbst behandelt werden möchtest!"
Gesundheit & Wohlbefinden
Das höchste Gut eines jeden Menschen ist seine "physische und psychische Gesundheit". Daher ist es für mich selbstverständlich, dass ich niemanden direkt mit meinem Handeln gesundheitlich schädige, noch das ich mit meinen Leistungen indirekt Menschen Gesundheitsgefahren aussetze. Es ist mir aus eigener familiärer Erfahrung ein Anliegen, mich direkt für die Sicherheit und Gesundheit einzusetzen, aus diesem Grunde bieten wir die Leistung "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination" mit an.
Auch als Selbstständiger bin ich nicht 'ständig selbst' am Arbeiten, sondern habe mir in den letzten Jahren meine ganz persönliche "Work-Life-Balance" erarbeitet. Dazu gehört es, dass ich mir wie jeder andere Mensch auch ein paar Tage Urlaub im Jahr gönne, an denen ich nicht arbeite. Des Weiteren ist es mir auch nicht möglich rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu arbeiten.
Daher werden die "Arbeits- und Bürozeiten" so gut es möglich ist eingehalten. Da wir alle im Alltag dem Stress durch Arbeit unterliegen, ist es sehr wichtig, dass jeder seine Erholungsphasen nimmt, daher zeugt es von gegenseitigem Respekt, die Auszeiten (Feierabend, Wochenende, Urlaub, etc.) des anderen zu respektieren.
"Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahre zu geben,
sondern den Jahren mehr Leben zu geben" (Alexis Carrel)
Individuelle Würde & Gleichberechtigung (Integration)
Die individuelle Würde des Einzelnen ist zu achten, ungeachtet der ethnischen Herkunft, der religiösen Überzeugung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder des Geschlechts. Gleichberechtigung sollte sich aus meiner Sicht durch alle Lebenslagen und Lebenssituationen hindurch durchsetzen.
Inklusion
Leider sind die Gesundheit und Unversehrtheit nicht jedem gegeben, so dass es mir aus persönlichen Gründen auch ein Anliegen ist, die Inklusion von Menschen mit physischem und/oder psychischem Handicap unter Achtung der persönlichen Selbstbestimmung der Betroffenen mit allen meinen zur Verfügung stehenden Kräften zu unterstützen.
Integrität & Unabhängigkeit
Meine persönliche Integrität ist für mich der wichtigste Grundstein meines täglichen Handelns. Die damit verbundene Unabhängigkeit von jeglichen Beeinflussungen durch Provisionsabhängigkeiten und Verkaufserlösen ist somit grundlegend gegeben. Bei allen von mir erbrachten Dienstleistungen (Beratung und Planung) handle ich daher auf Basis meiner persönlichen Integrität und meine Beratungs- bzw. Planungsleistungen sind daher frei von Beeinflussungen als objektive und neutrale Schlussfolgerungen zu verstehen.
Respekt & Wertschätzung
Ein respektvoller Umgang mit allen und eine Wertschätzung der Leistungen eines jeden Einzelnen ist für mich eine Selbstverständlichkeit, jedoch können diese Grundprinzipien immer nur auf Gegenseitigkeit beruhen. Die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und auch der jeweiligen ‚AGBs‘ sind für mich persönliche eine Grundvoraussetzung für einen respektvollen Umgang miteinander.
Achtung von Gesetzen, Verordnungen und Regeln
Die öffentlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen, usw.) werden von mir und meinen Mitarbeitern beachtet. Insbesondre auch die berufsständischen Regelungen: "Berufsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg" und "Europäischer Verhaltenskodex für die Kammern der Ingenieure".
Ökologie & Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit fängt für mich dort an, wo man über das "Morgen" nachdenkt. Daher ist es im Rahmen unserer Leistungen im Bereich "Energieeffizienz + Nachhaltigkeit" für uns selbstverständlich die Nachhaltigkeit unserer vorgeschlagenen Maßnahmen zu hinterfragen. Jedoch gilt es dabei immer auch das "Heute" nicht aus den Augen zu verlieren, so ist es zwar sehr erstrebenswert nachhaltige ökologische Baustoffe einzusetzen, jedoch kann dies nicht um jeden Preis erfolgen. Es muss immer noch eine Abwägung zwischen Sinn und Zweck der jeweiligen Maßnahmen abgewogen werden.
Die Energiewende ist ein nachhaltiges Ziel, was ich mit allen mir zu Verfügung stehenden Mittel unterstütze. Der Ausbau der regenerativen Energienutzung für das Transportwesen (E-Mobilität, etc.), der weitere Ausbau des Schienenverkehrs, die Nutzung von regenerativen Energien zur Stromerzeugung und zur Wärmebereitung sind Bestandteile einer möglichen Energiewende. Aber mein primäres Ziel ist die "Einsparung von Energie", als zweites folgt dann der "effiziente Umgang" mit der eingesetzten Energie und als drittes Teilziel ist dann die "regenerative Energieerzeugung" zu sehen.
Bildung & Wissen
Es ist ein persönliches Privileg, dass ich eine gute Schulbildung, Ausbildung, sowie ein Hochschulstudium und weitere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genossen habe. Das dabei angesammelte Wissen werde ich nicht nur für meine eigenen Zwecke einsetzen, sondern sehe es als meine Verpflichtung, das Wissen auch mit der Allgemeinheit zu teilen und auch an andere weiterzugeben.
Als Pflichtmitglied der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, habe ich eine Verpflichtung mich im Sinne meiner Kunden fort- und weiterzubilden, diese Fortbildungsverpflichtung wird seitens der Kammer dokumentiert. Für die Zulassung zu den 'Fördermitteln des Bundes' sind zusätzliche Fortbildungen für mich verpflichtend. Die Zulassung als 'DGNB Auditor' ist an eine fortlaufende Fort- und Weiterbildungsverpflichtung geknüpft, so dass ich mich in allen meinen Tätigkeitsfeldern immer auf dem aktuellen Stand der Dinge halte.
Transparenz & Kommunikation
Während der Auftragsausführung pflegen wir eine offene zielführende Kommunikation. Eine transparente und für den Auftraggeber nachvollziehbare Dokumentation der Auftragsdurchführung wird durch getroffene Qualitätsstandards angestrebt und fortlaufend verbessert. Über allgemeine organisatorische Belange des Büros informiere ich auf www.rouven-jaschke.de bzw. unter FACEBOOK bzw. INSTAGRAM. Leider ist es mir nicht möglich jedem Einzelnen alle organisatorischen Termine persönlich mitzuteilen.
Eine offene zielführende Kommunikation ist nicht mit einer dauerhaften telefonischen Erreichbarkeit gleichzusetzen, alle Fragen, die man hat, kann man uns/mir gerne per Mail zukommen lassen, diese werden dann so bald als möglich von uns beantwortet. Hier dann gleich noch der Hinweis: 'So bald als möglich' heißt, sobald es mir möglich ist, nicht, sobald es die Fragenden wünschen, wer keine Geduld aufbringen kann, wird sich in noch mehr Geduld üben müssen. Es lässt sich auch noch klarer definieren: 'Wir sagen nur dann etwas, wenn es tatsächlich etwas zu berichten gibt! Eine 'BlaBla‘-Kommunikation, die nur aus leeren Phrasen besteht und nur geführt wird, um gesprochen zu haben, lehne ich persönlich als absolute Zeitverschwendung ab - wenn es etwas zu sagen oder zu berichten gibt, werden wir uns ganz sicher äußern!
Wie auch schon mehrfach öffentlich geäußert, werden Fragen wie 'Ist es fertig? ' oder 'Wann ist es fertig?' von mir persönlich nicht mehr beantwortet, da es zu diesen beiden Fragen einfache Antworten gibt: 'Es ist dann fertig, wenn es fertig ist' und wenn es fertig ist, liegt es im Grundgedanken jedes Auftrags, dass Sie als Kunde es dann auch schnellstmöglich erhalten und mit dem fertiggestellten Auftrag auch von mir eine Rechnung erhalten. Wer in Zeiten von Personal- und Materialmangel sich und sein Anliegen für besonders wichtig hält (Davon völlig unabhängig. gibt es echte Notfälle, die immer dazwischen genommen werden, die haben für mich aber nie eine Begründung in rein monetären Anliegen der Bauherren), wird sich entweder in Geduld üben müssen - da ich mir die Zeit nehme, die eine sachlich/fachliche Bearbeitung eines Auftrages benötigt oder wird sich anderweitig nach jemandem umsehen müssen, der sich dem alt tradierten Grundsatz 'Kunde ist König' noch verpflichtet fühlt. Für meinen Teil kann ich sagen: 'Ich löse gerne Probleme, darin bin ich auch sehr gut - aber es sind nicht meine eigenen Probleme und mit viel Erfahrung habe ich gelernt, die Probleme anderer nicht zu meinen werden zu lassen!'
Loyalität, Vertraulichkeit und Datenschutz
Die mir bzw. dem Team des Ingenieurbüros zugänglich gemachten Informationen werden von uns vertraulich behandelt, eine Datenweitergabe findet nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Auftraggeber statt.
Honorar & Lohn
Die von mir und meinen Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen, erfordern ein hohes Maß an Ausbildung und fortlaufender Weiterbildung. Die für die Ausführung unserer Beratungen und Dienstleistungen notwendige Ausstattung (Soft- und Hardware, Geräte, usw.) müssen daher auch immer auf dem neusten Stand der Technik und der Gesetzgebung sein. Um die Leistungen daher in der gewohnten Qualität unabhängig von sonstigen Zahlungen (Verkauf von Leistungen, Material, etc. oder Provisionsgeschäften jeder Art) zu erbringen, wurden alle anfallenden Kosten in unsere Honorare einkalkuliert, die Honorare spiegeln eine faire Preisgestaltung wider und können gerne bei uns im Büro eingesehen werden. Die faire Preisgestaltung gibt mir wenig Spielraum für Nachlässe, da meine Mitarbeiter und auch ich selbst gerne unserer Leistung und Qualifikationen entsprechend entlohnt werden.
Hierbei gilt es insbesondere festzuhalten, wer eine Leistung in vollem Umfang nach dem 'Leistungsbild der HOAI' anfordert, muss auch in gleichem Masse bereit sein ein volles der HOAI entsprechendes Honorar zu bezahlen! An mich persönlich habe ich den Anspruch sachlich/fachlich gut zu sein, was eine gewisse Gründlichkeit erfordert, dies benötigt Zeit zur Bearbeitung und vor allem Zeit, um sich notwendiges Wissen anzueignen, daher bin ich sicher nicht der günstigste Anbieter für einfache Problemstellungen.
Gesellschaftliche Verantwortung
Die aktuellen Strömungen in der Gesellschaft kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren und kann daher auch keinerlei Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen.

BÜROZEITEN
In normalen Arbeitswochen in ich in der Regel persönlich im Büro von MO-DO jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter +49 (0) 7707 2079857 erreichbar, leider kann ich das nicht immer garantieren, da meine Präsenz auf Baustellen an manchen Tagen unabdingbar ist. Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, bitte ich um Benachrichtigung per Mail unter info@rouven-jaschke.de, dann werde ich mich schnellstmöglich Ihrem genannten Anliegen annehmen.
In einer Zeit, in der jeder ein 'Smartphone' mit sich führt, wird dem klassischen 'Telefonat' immer noch zu viel Beachtung geschenkt, zur Dokumentation aller telefonischer Kommunikation geht zusätzlich Arbeitszeit verloren, wo ein einfaches Bild mit einer einfachen Frage per Mail oder WhatsApp doch zum einen die Fragen besser klärt - weil man es auch optisch sieht (!) - und gleichzeitig die notwendige Dokumentation sicherstellt!
Alle Aufträge und Anfragen werden schnellstmöglich entsprechen ihrer Prioritäten bearbeitet, aber ich verzichte bewusst auf eine dauerhafte Erreichbarkeit per Telefon bzw. Handy! In akuten Notfällen (!!!) erreicht man mich per WhatsApp +49 7707 2079857
Die Prioritäten lege ich an objektiven Maßstäben fest, durch vermehrtes Nachfragen oder gar Drängeln werde ich nicht schneller, es führt eher dazu, dass die Priorität für das entsprechende Problem sinkt!
Alle Kunden können davon ausgehen, dass ich so viel mir persönlich möglich ist auch zeitnah abarbeite, aber auch ich bin nur ein Mensch und meine Arbeitswoche ist auch begrenzt!

Planbare arbeitsfreie Tage
In der Regel kündige ich es vorher unter www.facebook.com/ibjaschke und www.instagram.com/ib_jaschke nochmals an!)
-
Weihnachten & Neujahr (2 Wochen Urlaub) (FR vor dem 23.12. bis erster MO nach 'Drei König')
-
Fasnacht (1 Woche Urlaub) (Weiberfasnacht bis MO nach 'Aschermittwoch')
-
Tag der Arbeit (1 Woche Urlaub) ('Tag der Arbeit' bis MO nach dem 04.05.)
-
Tag der Einheit (1 Woche Urlaub) (FR vor 'Tag der Einheit' bis MO nach 'Tag der Einheit')
-
Allerheiligen (1 Woche Urlaub) (FR vor 'Allerheiligen' bis MO nach 'Allerheiligen')
Die Urlaubszeiten entsprechen einem normalen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen in Anlehnung an die tariflichen Rahmenvereinbarungen aus dem Tarifvertrag zwischen 'ASIA - Arbeitgeberverband Selbstständiger Ingenieure und Architekten' und 'Verdi'.



ARBEITSREGION 'SÜDBADEN +'
Zone 1
In unserem Kernarbeitsgebiet (1) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 7,50 % auf die Honorarkosten abgerechnet.
„Schwarzwald-Baar-Kreis“ [VS,DS] mit den Städten und Gemeinden:
Bad Dürrheim; Blumberg; Bräunlingen; Brigachtal; Dauchingen; Donaueschingen; Furtwangen; Gütenbach; Hüfingen (Headoffice/Postanschrift); Königsfeld; Mönchweiler; Niedereschach; St. Georgen; Schönwald; Schonach; Triberg; Tuningen; Unterkirnach; Villingen-Schwenningen; Vöhrenbach
Landkreis „Breisgau-Hochschwarzwald“ [FR, NEU, MÜL] mit den Städten und Gemeinden:
Breitnau; Eisenbach (Hochschwarzwald); Feldberg (Schwarzwald); Friedenweiler; Hinterzarten; Lenzkirch; Löffingen; Schluchsee; St. Märgen; St. Peter; Titisee-Neustadt; Au; Auggen; Bad Krozingen; Badenweiler; Ballrechten-Dottingen; Bötzingen; Bollschweil ; Breisach am Rhein; Buchenbach; Buggingen; Ebringen; Ehrenkirchen; Eichstetten am Kaiserstuhl; Eschbach; Glottertal; Gottenheim; Gundelfingen; Hartheim; Heitersheim; Heuweiler; Horben; Ihringen; Kirchzarten; March; Merdingen; Merzhausen; Müllheim; Münstertal (Schwarzwald); Neuenburg am Rhein; Oberried; Pfaffenweiler; Schallstadt; Sölden; Staufen im Breisgau; Stegen; Sulzburg; Umkirch; Vogtsburg im Kaiserstuhl; Wittnau
Landkreis „Rottweil“ [RW] mit den Städten und Gemeinden:
Aichhalden; Bösingen; Deißlingen; Dietingen; Dornhan; Dunningen; Epfendorf; Eschbronn; Fluorn-Winzeln; Hardt; Lauterbach; Oberndorf am Neckar; Rottweil; Schenkenzell; Schiltach; Schramberg; Sulz am Neckar; Villingendorf; Vöhringen; Wellendingen; Zimmern ob Rottweil
Landkreis „Tuttlingen“ [TUT] mit den Städten und Gemeinden:
Aldingen; Bärenthal; Balgheim; Böttingen; Bubsheim; Buchheim; Deilingen; Denkingen; Dürbheim; Durchhausen; Egesheim; Emmingen-Liptingen; Fridingen an der Donau; Frittlingen; Geisingen; Gosheim; Gunningen; Hausen ob Verena; Immendingen; Irndorf; Königsheim; Kolbingen; Mahlstetten; Mühlheim an der Donau; Neuhausen ob Eck; Reichenbach; Renquishausen; Rietheim-Weilheim; Seitingen-Oberflacht; Spaichingen; Talheim; Trossingen; Tuttlingen; Wehingen; Wurmlingen
Landkreis „Waldshut-Tiengen“ [WT, SÄK] mit den Städten und Gemeinden:
Albbruck am Hochrhein; Bad Säckingen; Bernau im Schwarzwald; Bonndorf; Dachsberg; Dettighofen; Dogern; Eggingen; Görwihl; Grafenhausen; Häusern; Herrischried; Höchenschwand; Hohentengen am Hochrhein; Ibach; Jestetten; Klettgau; Küssaberg; Lauchringen; Laufenburg; Lottstetten; Murg; Rickenbach; St. Blasien; Stühlingen; Todtmoos; Ühlingen-Birkendorf; Waldshut-Tiengen; Wehr; Weilheim; Wutach; Wutöschingen
Landkreis „Konstanz“ [KN, BÜS, STO] mit den Städten und Gemeinden:
Aach; Allensbach; Bodman-Ludwigshafen; Büsingen am Hochrhein; Eigeltingen; Engen; Gaienhofen; Gailingen; Gottmadingen; Hilzingen; Hohenfels; Konstanz; Moos; Mühlhausen-Ehingen; Mühlingen; Öhningen; Orsingen-Nenzingen; Radolfzell; Reichenau; Rielasingen-Worblingen; Singen; Steißlingen; Stockach; Tengen; Volkertshausen
Stadtkreis „Freiburg im Breisgau“ [FR] mit den Stadtteilen:
Freiburg im Breisgau (Meeting-Point im Co-Working-Space) (Rieselfeld, Vauban, Weingarten, Haslach, Wiehre, Günterstal, Oberau, Altstadt, Neuburg, Herdern, Zähringen, Stühlinger, Mooswald, Landwasser, Brühl, Betzenhausen, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Munzingen, Tiengen, St. Georgen, Hochdorf, Lehen, Opfingen, St. Nikolaus, Waltershofen)
Landkreis „Emmendingen“ [EM] mit den Städten und Gemeinden:
Bahlingen; Biederbach; Denzlingen; Elzach; Emmendingen; Endingen; Forchheim; Freiamt; Gutach; Herbolzheim; Kenzingen; Malterdingen; Reute; Rheinhausen; Riegel; Sasbach; Sexau; Simonswald; Teningen; Vörstetten; Waldkirch; Weisweil; Winden; Wyhl
Zone 2
In der erweiterten Arbeitsregion (2) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 9,50 % auf die Honorarkosten abgerechnet.
Landkreis „Lörrach“ [LÖ] mit den Städten und Gemeinden:
Aitern; Binzen; Böllen; Efringen-Kirchen; Eimeldingen; Fischingen; Fröhnd; Grenzach-Wyhlen; Häg-Ehrsberg; Hasel; Hausen im Wiesental; Inzlingen; Kandern; Kleines Wiesental; Lörrach; Malsburg-Marzell; Maulburg; Rheinfelden (Baden); Rümmingen; Schallbach; Schliengen; Schönau im Schwarzwald; Schönenberg; Schopfheim; Schwörstadt; Steinen; Todtnau; Tunau; Utzenfeld; Weil am Rhein; Wembach; Wieden; Wittlingen; Zell im Wiesental
"Zollernalbkreis“ [BL, HCH] mit den Städten und Gemeinden:
Albstadt; Balingen; Bisingen; Bitz; Burladingen; Dautmergen; Dormettingen; Dottershausen; Geislingen; Grosselfingen; Haigerloch; Hausen am Tann; Hechingen; Meßstetten; Nusplingen; Obernheim; Rangendingen; Ratshausen; Rosenfeld; Schömberg; Straßberg; Weilen unter den Rinnen; Winterlingen; Zimmern unter der Burg
Landkreis 'Tübingen' [TÜ] mit den Gemeinden:
Ammerbuch; Bodelshausen; Dettenhausen; Dußlingen; Gomaringen; Hirrlingen; Kirchentillinsfurt; Kusterdingen; Mössingen; Nehren; Neustetten; Ofterdingen; Rottenburg am Neckar; Starzach; Tübingen
„Ortenaukreis“ [OG, KEL, WOL, LR] mit den Städten und Gemeinden:
Achern; Appenweier; Bad Peterstal-Griesbach; Berghaupten; Biberach; Durbach; Ettenheim; Fischerbach; Friesenheim; Gengenbach; Gutach; Haslach im Kinzigtal; Hausach; Hofstetten; Hohberg; Hornberg; Kappel-Grafenhausen; Kappelrodeck; Kehl; Kippenheim; Lahr; Lauf; Lautenbach; Mahlberg; Meißenheim; Mühlenbach; Neuried; Nordrach; Oberharmersbach; Oberkirch; Oberwolfach; Offenburg; Ohlsbach; Oppenau; Ortenberg; Ottenhöfen; Renchen; Rheinau; Ringsheim; Rust; Sasbach; Sasbachwalden; Schuttertal; Schutterwald; Schwanau; Seebach; Seelbach; Steinach; Willstätt; Wolfach; Zell am Harmersbach
Landkreis "Rastatt" [RA, BH] mit den Städten und Gemeinden:
Au am Rhein; Bietigheim; Bischweier; Bühl; Bühlertal; Durmersheim; ElchesheimIllingen; Forbach; Gaggenau; Gernsbach; Hügelsheim; Iffezheim; Kuppenheim; Lichtenau; Loffenau; Muggensturm; Ötigheim; Ottersweier; Rastatt; Rheinmünster; Sinzheim; Steinmauern; Weisenbach
Stadtkreis „Baden-Baden“ [BAD] mit den Stadtteilen:
Baden-Baden (Balg; Ebersteinburg; Gaisbach; Geroldsau; Haueneberstein; Lichtental; Neuweier; Oos; Sandweier; Steinbach; Varnhalt)
Landkreis „Freudenstadt“ [FDS, HOR] mit den Städten und Gemeinden:
Alpirsbach; Bad Rippoldsau-Schapbach; Baiersbronn; Dornstetten; Empfingen; Eutingen im Gäu; Freudenstadt; Glatten; Grömbach; Horb am Neckar; Loßburg; Pfalzgrafenweiler; Schopfloch; Seewald; Waldachtal; Wörnersberg
Landkreis 'Calw' [CW] mit den Gemeinden:
Altensteig; Althengstett; Bad Herrenalb; Bad Liebenzell; Bad Teinach-Zavelstein; Bad Wildbad; Calw; Dobel; Ebhausen; Egenhausen; Enzklösterle; Gechingen; Haiterbach; Höfen an der Enz; Nagold; Neubulach; Neuweiler; Oberreichenbach; Ostelsheim; Rohrdorf; Schömberg; Simmersfeld; Simmozheim; Unterreichenbach; Wildberg
Landkreis 'Böblingen [BB,LEO] mit den Gemeinden:
Aidlingen; Altdorf; Böblingen; Bondorf; Deckenpfronn; Ehningen; Gärtringen; Gäufelden; Grafenau; Herrenberg; Hildrizhausen; Holzgerlingen; Jettingen; Leonberg; Magstadt; Mötzingen; Nufringen; Renningen; Rutesheim; Schönaich; Sindelfingen; Steinenbronn; Waldenbuch; Weil der Stadt; Weil im Schönbuch; Weissach
Stadtkreis 'Stuttgart' [S] mit den Stadtteilen:
Stuttgart-Mitte; Stuttgart-Ost; Stuttgart-West; Stuttgart-Süd; Stuttgart-Nord; Bad Cannstadt; Birkach; Botnang; Degerloch; Feuerbach; Hedelfingen; Möhringen; Mühlhausen; Münster; Obertürkheim; Plieningen; Sillenbuch; Stammheim; Untertürkheim; Vaihingen; Wangen; Weilimdorf; Zuffenhausen
Landkreis 'Esslingen' [ES, NT] mit den Gemeinden:
Aichtal; Aichwald; Altbach; Altdorf; Altenriet; Baltmannsweiler; Bempflingen; Beuren; Bissingen an der Teck; Deizisau; Denkendorf; Dettingen unter Teck; Erkenbrechtsweiler; Esslingen am Necker; Filderstadt; Frickenhausen; Großbettlingen; Hochdorf; Holzmaden; Kirchheim unter Teck; Kohlberg; Köngen; Leinfelden-Echterdingen; Lenningen; Lichtenwald; Neckartailfingen; Neidlingen; Neuffen; Neuhausen auf den Fildern; Notzingen; Nürtingen; Oberboihingen; Ohmden; Ostfildern; Owen; Plochingen; Reichenbach an der Fils; Schlaitdorf; Unterensingen; Weilheim an der Teck; Wendlingen am Necker; Wernau (Neckar); Wolfschlugen
Landkreis 'Reutlingen [RT] mit den Gemeinden:
Bad Urach; Dettingen an der Ems; Engstingen; Eningen unter Achalm; Gomadingen; Grabenstetten; Grafenberg; Hayingen; Hohenstein; Hülben; Lichtenstein; Mehrstetten; Metzingen; Münsingen; Pfronstetten; Pfullingen; Pliezhausen; Reutlingen; Riederich; Römerstein; Sonnenbühl; St. Johann; Trochtelfingen; Walddorfhäslach; Wannweil; Zwiefalten
Landkreis „Sigmaringen“ [SIG,SLG] mit den Städten und Gemeinden:
Bad Saulgau; Herbertingen; Hohentengen; Mengen; Krauchenwies; Meßkirch; Sauldorf; Wald; Pfullendorf; Ostrach; Illmensee; Herdwangen-Schönach; Leibertingen; Beuron; Schwenningen; Stetten am kalten Markt; Bingen; Sigmaringen; Scheer; Sigmaringendorf; Hettingen; Neufra; Gammertingen; Veringenstadt
"Bodenseekreis" [FN, ÜB, TT] mit den Städten und Gemeinden:
Bermatingen; Daisendorf; Deggenhausertal; Eriskirch; Frickingen; Friedrichshafen; Hagnau; Heiligenberg; Immenstaad; Kressbronn; Langenargen; Markdorf; Meckenbeuren; Meersburg; Neukirch; Oberteuringen; Owingen; Salem; Sipplingen; Stetten; Tettnang; Überlingen; Uhldingen-Mühlhofen
Zone 3 (Deutschland)
Natürlich stehen wir Ihnen auch außerhalb unseres Kernarbeitsgebietes gerne beratend zur Verfügung. Für alle Bereich außerhalb unserer Kernarbeitsregion nehmen Sie zur individuellen Angebotserstellung bitte mit unserem Büro KONTAKT auf. Im restlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Zone 3) erbringen wir auf Anfrage ebenfalls alle Leistungen, hier ist dann eine Einzelabrechnung der Nebenkosten erforderlich.
Zone 4 (Schweiz)
In der Schweiz bieten wir aus steuerlichen und organisatorischen Gründen nur 'Dienstleistungen' an! bei Rückfragen: info@rouven-jaschke.de
Zone 5 (Italien - Provinz Imperia)
Beratung - Immobilien in Ligurien - In 'Ligurien' bieten wir Beratungsleistungen zu bestehenden Gebäuden ('Bauen im Bestand') an, da mich persönlich hier die Perfektion des 'Unperfekten' selbst in den Bann gezogen hat.
Hinweis: Durch die Beschäftigung mit 'Bauen im Bestand' und den damit auch regionalen Besonderheiten der Architekturgestaltung, beschäftigen wir uns nicht nur mit der deutschen Baukultur und beschränken uns nicht nur auf unser Kernarbeitsgebiet 'Südbaden+', sondern sind auch an den Bauweisen in anderen europäischen Regionen interessiert. Hier beschäftigen wir uns insbesondere mit den in Ligurien (Italien) üblichen 'Rustico'. Durch die alte Bausubstanz in Kombination mit neuer Technik, kann man architektonisch wertvolle Gebäude in die Natur integrieren!


Meeting-Point bis 31.12.2026 im Co-Working-Space ‚Gründersaal‘
JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Jurastraße 27/1 ▪ D-72072 Tübingen
Meeting-Point bis 31.10.2026 im Co-Working-Space ‚St. Johann‘
JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Brückengasse 1b ▪ D-78462 Konstanz
Meeting-Point bis 31.07.2027 im Co-Working-Space ‚CoWorking Freiburg‘
JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Kaiser-Joseph-Straße 254 ▪ D-79098 Freiburg im Breisgau
Meeting-Point bis 30.09.2026 im Co-Working-Space ‚Startblock‘
JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Schwarzwaldstraße 64 ▪ D-79532 Lörrach

































Mitgliedschaften/Qualifikationen
-
Diplom-Ingenieur (FH) (Bauingenieurwesen/Projektmanagement (Bau))
-
Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg;
-
Beratender Ingenieur (Mitgliedsnummer 809)
-
Entwurfsverfasser nach §43 LBO BW
-
Nachhaltigkeitskoordinator, eingetragen im Bundesregister für Nachhaltigkeit
-
Fachingenieur für 'Energieeffizienz' (Energetische Bewertung von Gebäuden)
-
Fachingenieur für 'Bauphysik' (Thermische Bauphysik)
-
Fachingenieur für 'Bauen im Bestand' (Energetische Modernisierung)
-
Sachverständiger für 'Energieberatung' (Ing BW FL 11)
-
Sachverständiger für 'Energieeffizienz' (Ing BW FL 30)
-
-
Mitglied der DGNB e.V. (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.)
-
DGNB Auditor
-
DGNB Auditor ‚Gebäude im Betrieb‘ (ehem. DGNB ESG-Manager)
-
DGNB geprüfter Experte zur EU-Taxonomie (ehem. DGNB ESG-Manager)
-
DGNB geprüfter Experte für Ökobilanzierung
-
Initiative ‚Phase Nachhaltigkeit‘
-
-
Fachplaner (Sachverständiger) für barrierefreies Bauen
-
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
-
(Geprüfter) Sachverständiger für Immobilienbewertung
-
Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien
-
Zugelassener 'Energie-Effizienz-Experte' für Förderprogramme des Bundes durch dena
-
Energieberatung für Wohngebäude (BAFA 'Vor-Ort-Berater (iSFP)') [EBW]
-
Sanierung Wohngebäude – Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen [BEG WG und BEG EM]
-
Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude) mit LCA (Ökobilanzierung) [KFN, WEF und KNN]
-
Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN 18599 (BAFA) [EBN - Modul 2]
-
Sanierung Nichtwohngebäude – Effizienzgebäude und Einzelmaßnahmen [BEG NWG und BEG EM]
-
Klimafreundlicher Neubau (Nichtwohngebäude) mit LCA (Ökobilanzierung) [KFN und KNN]
-
-
Zertifizierter Energieberater der WTA
-
Sanierung Wohngebäude im Denkmal (zertifizierter Energieberater der WTA) [BEG WG Denkmal]
-
Sanierung Nichtwohngebäude im Denkmal (zertifizierter Energieberater der WTA) [BEG NWG Denkmal]
-
-
Energieberater für 'Photovoltaiknutzung im Gebäude'
-
Registrierter 'Energieausweisaussteller' für Wohn- & Nichtwohngebäude (EnEV/GEG) beim DIBt
-
'Bauleiter' nach §45 LBO BW
-
'Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator' nach BauStellV
-
Fachkraft für 'Arbeitssicherheit'
-
REFA Fachkraft
-
Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau)
Sonstige Eintragungen und Mitgliedschaften:
-
Ausgezeichnete Energieberatung nach der Leitlinie von Zukunft Altbau (KEA BW)
Fortbildungen
-
Denkmal meets Art (2027) (19.02.2027)
-
Das Gründach als Multitalent – Begrünung und Photovoltaik für eine nachhaltige Stadtentwicklung (12.11.2026)
-
Einfach bauen – Wirtschaftlich und langlebig mit nachhaltigen Materialien
-
EU-Taxonomie als Wettbewerbsvorteil
-
Serielle Sanierung (Energieagentur Konstanz)
-
Das Gebäudemodernisierungsgesetz – Und was es für eure Arbeit bedeutet“
-
Baulicher Holzschutz & Wiederverwendung tragender Holzbauteile
-
Zukunft des Bauens: effizient, seriell und nachhaltig
-
Praxisdialog online zum Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Seriell sanieren - Ihr Haus fit für die Zukunft
-
Weite Spannweiten, große Wirkung: High-Performance-Holztragwerke
-
Bestandsbauten zukunftsfähig machen: tragfähige und energieeffiziente Lösungen für den Gebäudebestand
-
Praxisdialog online zur Prüfung von Wärmepumpenangeboten
-
Klimagerechter planen und bauen - CO2-Reduktion mithilfe von LCA
-
Die Welt im Umbruch – wollen wir Zuschauer oder Gestalter sein? [Joachim Gauck]
-
Laubholz als Chance für den urbanen Wohnungsbau - Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt LaubÖkoLet"
-
Grundausbildung ‚BNKIBNG (QNG) Auditor‘
-
Umgang mit Bestand und Denkmalschutz: Balance zwischen Erhalt und Transformation finden
-
Wohnungsbau in Kommunen
-
Einfach effizient: Moderne Attikalösungen mit Ytong
-
ZERTIVA-Onboarding: Ihr exklusiver Vorab-Einblick
-
Multipor: Wenn von außen nichts geht: Innendämmung mit System
-
Serielle Sanierung
-
Denkmal meets Art (2026) - Wenn Wände erzählen. Strategien für den Umgang mit historischen Oberflächen
-
Holzbau im Bestand
-
Von der Decke bis zum Dach: nachhaltige und beständige Flachdach- und Tiefgaragendämmung mit Multipor
-
Ökobilanz im Bestand - Methoden für klimawirksame Bauentscheidungen
-
Energieeffizienz ohne Bauschäden
-
Thermischer Komfort durch klimagerechtes Planen
-
Ökobilanz & Lebenszyklus - Graue Energie
-
N!BBW-Themenworkshop
-
FLEXGrid — Freie Formen mit aufspannbaren Holzgitterschalen
-
Luft & Licht. Fenster - Fassade - Ausbau. Ökologisch & Nachhaltig
-
Aspekte des abwehrenden Brandschutzes beim Holzbau
-
Experiment und Expertise – Sichere Umsetzung innovativer Konzepte im Holzbau
-
Architects@Work Stuttgart
-
N!BBW-Themenworkshop zur Ökobilanzierung / LCA
-
Architects‘ Darling 2025
-
Katastrophe Mensch? Wie wir die Welt verändern [Dirk Steffens]
-
Erfolgreich trotz Gegenwind: PV- & Speicher zukunftssicher beraten, planen und bauen!
-
Solarstrom selbst produzieren – Das müssen Sie vor der Installation der eigenen Anlage wissen!
-
Serielle Sanierung: große Gebäudebestände nachhaltig, wirtschaftlich und sozialverträglich dekarbonisieren
-
Ausgebrannt? Die Ziegelindustrie vor dem Lehm-Comeback
-
N!BBW-Einsteigerworkshop
-
Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm
-
Hitze, Dürre, Starkregen - Zieht euch warm an, es wird noch heißer! [Sven Plöger]
-
Auf Zukunftskurs: Öffentliches Bauen mit Holz - Bauvergabe im Holzbau - von der Idee bis zum Baubeginn
-
(Geprüfter) Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien (DEKRA D1)
-
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Bauteilen
-
Moderne Deckenkonstruktion aus Holz und Lehm
-
Energiekarawane ‚Konstanz‘ (Industriegebiet)
-
Energiekarawane ‚Konstanz‘ (Litzelstetten)
-
Energiekarawane ‚Konstanz‘ (Stadelhofen)
-
Traumpaar Lehm und Holz - Lehmbauprodukte in der Holzbaupraxis
-
Bundständer, Bundseiten, Bundzeichen - auf Spurensuche nach historischen Zimmerungstechniken
-
KOMMUNALE FUNKTIONSGEBÄUDE IN HOLZ - KLIMABEWUSSTES UND RESSOURCENSCHONENDES BAUEN
-
Berechnung und Erstellung von Ökobilanzierungen - LCA für klimafreundliche Wohn- & Nichtwohngebäude
-
Bauliches Recycling - Wie gelingt die Wiederverwendung von Bauteilen und -materialien aus dem Rückbau?
-
Berechnungsbeispiel Musteranlage
-
Berechnung von bestehenden Heizungsanlagen mit DanBasic
-
Grafische Gebäudeerfassung
-
Die Grundlagen der BEG / GEG / EnSimiMaV
-
Hydraulischer Abgleich... endlich verständlich!
-
Klimafreundlicher Neubau - Nachhaltig Bauen, Förderung erhalten!
-
Mineralische Innendämmung für wohngesundes Klima
-
Die veränderliche Welt der Förderprogramme oder: Wo Sie bei Multipor sparen können
-
HottCAD-Erfassung Grundkurs
-
QNG-Projektmanagement: Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven bei der Materialrecherche
-
Kompaktkurs Ökobilanzierung
-
KlimaKompass (SVS) - „Wo stehen wir in Sachen Klimaschutz?“ [Prof. Dr. Mojib Latif]
-
DGNB Jahreskongress 2024
-
Denkmal meets Art (2024)
-
Wärmebrücken in Neubau und Bestand
-
Energiedialog für Energieberater der Region (SPK SWB)
-
Generis
-
BAFA Transformationskonzept - BEW-Modul 5
-
Kreisläufe der Zukunft: Zirkularität als Standard etablieren mit dem Gebäuderessourcenpass
-
LCA - Lebenszyklusanalyse und Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN 17463
-
Energiedialog für Energieberater der Region (SPK Freiburg-Nördlicher Breisgau)
-
solid UNIT - Kreislaufwirtschaft mineralischer Baustoffe
-
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023/2024) und die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
-
Cicular Economy in der Praxis - Was ist möglich?
-
Zum DGNB-Auditor in Vollzeit
-
Energieberater für Baudenkmale
-
Mit Contracting-Beratung Energieeffizienz umsetzen
-
Gebäuderessourcenpass der DGNB - was er umfasst und wie man ihn nutzen kann
-
Klimafreundlicher Neubau (KFN) - Gemeinsames Webinar KfW/GIH
-
Wie Gebäude einen Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) leisten
-
Durchblick im Förderdschungel 2023 - Was wird in puncto Energieeffizienz gefordert, um zu fördern?
-
Is the real estate industry ready for a circular economy? Study results on the EU taxonomy criteria for buildings
-
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lüftungssystemen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
-
Die neue Holzbaurichtlinie für Baden-Württemberg - Teil 1 - Weg frei für den klimafreundlichen Holzbau
-
GIH Online-Seminar: Neuerungen beim iSFP für Wohngebäude
-
Aktueller Stand zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): QNG-Siegel und DGNB Zertifizierung
-
GIH Bundesverband | DGNB Zertifizierung mit der Fortbildung zum DGNB Consultant für die NH-Klassen
-
Kursergänzung Energieaudit DIN 16247
-
Qualitätsmanagement im Holzbau in den Leistungsphasen 5 und 8 AHO"
-
Planende für Barrierefreies Bauen
-
Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (DIN 18599)
-
Konstruktiver Holzbau: LEICHT UND WEIT
-
Expertenwissen' Nachhaltiges ESG-konformes Immobilienmanagement'
-
Holz-Beton-Verbundbauweise - Planung und Ausführung am Beispiel eines Hallentragwerks
-
Prüfung 'DGNB Consultant'
-
Brandschutz bei Installationen im Holzbau richtig planen und ausführen!
-
Bestandsgebäude durch Sanierung zukunftsfähig machen
-
Nutzerkomfort, Technik und Prozesse in der Gebäudezertifizierung
-
Ökologie und Ökonomie in der Gebäudezertifizierung
-
Das DGNB System für Quartiere
-
Grundlagen des DGNB Systems
-
Forum: "'Auf Holz bauen 2022'
-
Prüfung 'Grundlagen des Nachhaltigen Bauens'
-
DENSITY. Strategien zum systematischen Nachverdichtung und Transformation von Zeilenbauten
-
Grundlagen des Nachhaltigen Bauens
-
NH-Klassen und QNG - Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude
-
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Grundlagen und Anwendung
-
Auffrischungskurs DIN V 18599
-
Lüftungskonzept & Wohnraumlüftung
-
Fensterlüftung im Kreuzfeuer der Energieeinsparung und das neue GEG
-
Neue Gesetze und Strukturen in der Bundesförderung für Wohngebäude
-
Energiesparendes Bauen und Sanieren V
-
Energiesparendes Bauen und Sanieren III
-
Von der EnEV und EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz und Neuerungen in DIN 4108
-
Energiesparendes Bauen und Sanieren I
-
Nachhaltiges Bauen und Sanieren
-
Energiesparendes Bauen Sanieren II
-
Energiesparendes Bauen Sanieren IV
-
DIN 18599 komplett - Energetische Nachweise für Nichtwohngebäude
-
Normen der Energieeffizienz in Deutschland, Frankreich und der Schweiz
-
Grenzüberschreitende Mobilität der Fachleute aus der Baubranche
-
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
-
Beton - Bauen für die Zukunft
-
Vorsitzender des Gutachterausschusses der Gemeinde Hinterzarten [01.06.2009 bis 31.08.2012]
-
Qualifizierung 'Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator' gemäß Anlagen B&C zur RAB 30
-
Freier Sachverständiger im GoValue - Netzwerk [08.12. 2007 bis 31.12.2012]
-
Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS
-
Workshop
-
Gutachten Werkstatt
-
Sachverständigenwesen; Honorierung; Haftung; Berufshaftpflicht
-
Berücksichtigung bautechnischer Sachverhalte bei der Bewertung
-
Zins- und Rentenrechnung, häufig vorkommende Rechte
-
Geschäfts- und Gewerbegrundstücke
-
Grundlagen der Gutachtenerstellung
-
Wohnungs- und Teileigentum
-
Freiberufliche Berufspraxis als Bauingenieur (Bauleitung im SF-Bau) [01.03.2007 bis 31.10.2007]
-
Grundlagen des Immobilienrechts
-
Workshop
-
Grundlagen marktkonformer Wertermittlung
-
Qualifizierungsseminar "Anlagentechnik"
-
Energetische Gebäudesanierung
-
Einführung in die Sachverständigentätigkeit - Sachverständige für EnEV /Gesamtenergieeffizienz
-
Freiberufliche Berufspraxis als Bauingenieur (Tragwerksplanung) [01.04.2005 bis 28.02.2007]
-
Diplomarbeit: ‚Systeme zur Vorkalkulation der Technischen Gebäudeausrüstung im Schlüsselfertigbau‘
-
Fachhochschule Biberach a. d. R. - Studiengang 'Bauingenieurwesen/Projektmanagement (Bau)'
-
Berufspraxis als Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau)
-
PM-Symposium
-
REFA im Baubetrieb
-
Arbeitsschutz auf Baustellen
-
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
-
Praxissemester im Bereich Projektsteuerung
-
PM-Symposium - Chancen für die Zukunft
-
Fachhochschule Konstanz - Studiengang 'Bauingenieurwesen'
-
Fachhochschule Karlsruhe - Studiengang 'Bauingenieurwesen'
-
Berufspraxis als Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau)
-
Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife
-
Ausbildung zum Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau)
-
Einjährige Berufsfachschule für Bauzeichner

Entlohnung der erbrachten Leistungen
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend Jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."
(John Ruskin, 1819-1900, englischer Sozialreformer)
Honorierung der Leistungen
Soweit es kalkulatorisch möglich ist, werden Leistungen in Anlehnung an die HOAI2021 oder eine der Ergänzungen der AHO zur HOAI2021 ermittelt und abgerechnet, da viele Leistungen speziell in der individuellen Beratung jedoch nicht in den Leistungsbeschreibungen erfasst sind, sind diese Beratungsleistungen sowie alle weiteren nicht nach HOAI2021 abrechenbaren Leistungen nach Stundenaufwand zu honorieren!
Rechnungen stellen wir in der Regel entsprechend der möglichen stufenweisen Beauftragung, die Erfahrung aus den vergangenen Jahren hat jedoch gezeigt, dass ein auskömmliches Honorar für die in Leistungsphase 8.1 erbrachten Leistungen nur gegeben ist, wenn hier alle Beteiligten auch die normalen Spielregel befolgen und ein reibungsloser Bauablauf und damit ein Terminplan auch eingehalten werden kann, da hier zunehmend jedoch jeder macht was er gerade für sich selbst für richtig und wichtig hält – dies betrifft sowohl die Auftraggeberseite (Bauherren, als auch die ausführenden Handwerksbetriebe - legen wir anhand der Honorarordnung und dem damit möglichen Terminplan (inkl. einer angemessenen Terminreserve) eine monatliche Abschlagszahlung fest!
Stundensatz - Büroinhaber
Es ist beim Stundensatz des Büroinhabers zu beachten, dass die 'Ausbildung' im Zusammenhang mit der vielseitigen Qualifikation, sich selbstverständlich auch im Stundensatz widerspiegelt. Die Abrechnung im Stundensatz findet nur bei Zusatzleistungen Anwendung, die 'normalen' Leistungen sind entweder pauschaliert oder werden über die HOAI abgerechnet.
Der Stundensatz und die Pauschalen werden jährlich zum 01.07. (Tarifvertrag) und 01.01. (Kosten fürs Folgejahr) überprüft.
Die Honorarermittlungen erfolgen so transparent wie möglich, jedermann soll die Preisgestaltung nachvollziehen können, jedoch habe ich für mich selbst nicht den Anspruch immer der billigste zu sein. Es geht um eine faire Preisgestaltung anhand der Qualifikationen, daher gibt es für 'einfache' Aufgabenstellungen auch immer kostengünstigere Anbieter auf dem Markt, allerdings gibt es für komplexere Aufgabenstellungen, bei denen mehr als nur eine der Qualifikationen gefragt ist - nur ganz wenige, die diese Qualifikationen dann in Kombination aus einer Hand anbieten können!

Abrechnungsgrundsätze zum Stundenaufwand
-
Telefongespräche sind Arbeitszeit und werden abgerechnet! (min. 0,25 Std./Telefonat!)
-
Fahrtzeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet, jedoch sind wir bemüht Termine zu kombinieren zur Minimierung der Fahrtzeiten!
-
Beratungen, auch ohne konkretes Ergebnis sind honorarpflichtige Arbeitszeit!
-
Nebenkosten werden mit einem pauschalen Zuschlag von 7,5% (Zone 1) bzw. 9,5% (Zone 2) oder nach im Einzelnachweis (Zone 3/4/5) abgerechnet! (vgl. AGB § 06).
Trouble Shooting - Stundensatz mit praxisnahem Zuschlag
Für die systematische Fehleranalyse, Diagnose und Behebung von akuten Störungen berechnen wir einen Stundensatz in Höhe von 269,00 Euro zzgl. Nebenkosten entsprechend der Zonen und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit diesem erhöhten Stundensatz kompensieren wir die kurzfristigere Reaktionszeit in den ‚Notfällen‘ und das Abrufen von der gebündelten Kompetenz in allen Leistungsbereichen des Büroinhabers.
Kalkulationsgrundlage für alle Honorare
-
HOAI2021 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (01/2021)
-
HOAI2002 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure >> nur §34 'Wertermittlungen'" (01/2002)
-
AHO - Heft-Nr. 1 "HOAI - Planen und Bauen im Bestand" (10/2018)
-
AHO - Heft-Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung" (03/2020)
-
AHO - Heft-Nr. 14 "Tafelfortschreibung Erweiterte Honorartabellen" (06/2001)
-
AHO - Heft-Nr. 15 "Leistungen nach Baustellenverordnung" (03/2011)
-
AHO - Heft-Nr. 19 "Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft" (01/2018)
-
AHO - Heft-Nr. 23 "Leistungen nach Energieeinsparverordnung" (12/2008)
-
AHO - Heft-Nr. 33 "Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung" (02/2016)
-
AHO - Heft-Nr. 34 "Besondere Leistungen bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume" (01/2016)
-
AHO - Heft-Nr. 40 "Planung der Barrierefreiheit - Erstellung von Barrierefrei-Konzepten" (02/2021)
-
DGNB - Leistungsbild 'DGNB Auditor' (01/2021)
-
DGNB - Leistungsbild 'ESG-Manager' (06/2025)
-
Tarifvertrag zwischen 'ASIA - Arbeitgeberverband Selbstständiger Ingenieure und Architekten' und 'Verdi' (Stand: 01.05.2023)

Auslagen für externe Hilfestellungen
Alle Hilfsleistungen (Laboruntersuchungen, Messungen, etc.) bei der Auftragsdurchführung werden von uns als Auslagen mit Koordinierungsaufschlag von 10% in Rechnung gestellt.
Sonderfall ‚Gerichtsauftrag‘
Im Falle eines Sachverständigenauftrags durch das Gericht, greifen die rechtlichen Vorgaben aus dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ab der Beauftragung durch das Gericht, alle vorangegangenen Leistungen sind entsprechend der Honorarvereinbarung zu honorieren!
Honorartabelle H-AR
Hinweis zur aktuellen Preisgestaltung
DA der deutsche Gesetz- und Fördermittelgeber in Form der aktuellen Bundesregierung gerne Chaos und Verunsicherung verursacht, ist die Preisgestaltung für mich als Ingenieur nicht ganz einfach. Durch ständige Änderungen an Gesetzen und Fördermittelkriterien haben die erarbeiten Arbeitsunterlagen zu den angebotenen Leistungen - an manchen Tagen ein Verfallsdatum über Nacht - was die Kalkulation der tatsächlich zur Projektbearbeitung zur Verfügung stehender Stunden sehr erschwert.
Die deutsche Politik spricht vom Bürokratieabbau, diesen bearbeitet sie jedoch nur aus dem Blickwinkel der öffentlichen Verwaltung, die Bürokratie im Arbeitsalltag nimmt stetig zu >> z.B. werden plötzlich zu statistischen Zwecken wieder Daten bei Fördermittelbestätigungen abgefordert, die pro Projekt zusätzliche Arbeitszeit verbrauchen, die aber keiner bezahlen möchte!
Die staatliche 'Deutsche Energie Agentur' erhöht wegen angeblich höherer Verwaltungsaufwendungen die Zulassungsgebühren von 249,90 €/a auf 481,30 €/a und reduziert gleichzeitig die zulässigen Niederlassungen des Ingenieurbüros von 5 auf 3, was dazu führt, dass zum einen der Aktionsradius drastisch eingeschränkt wird - was zur Reduzierung des potenziellen Umsatzes führt und natürlich alle 'Schriftstücke' des Ingenieurbüros neu erstellt bzw. überarbeitet werden müssen - allein diese Willkür der dena GmbH führt zu Mehrkosten von mehreren tausend Euro!
Die deutsche Politik - zumindest in der aktuellen Konstellation möchte nicht das die Wirtschaft profitabel arbeiten kann, durch die Maßnahmen der Politik - muss man als selbstständiger Ingenieur froh sein, wenn man am Ende des Jahres noch wirtschaftlich handlungsfähig ist!
Wenn sich die Rahmenbedingungen in Deutschland nicht zugunsten der wirtschaftlich handelnden Menschen ändert - und das sehr zeitnah innerhalb von Wochen, wird das 'Dienstleistungsangebot' drastisch reduziert werden, was zur Folge haben wird, dass zumindest die im Markt überlebenden Akteure wirtschaftlich auskömmliche Honorare generieren können!
Weitere Anpassungen des Stundensatzes, der Nebenkosten und der kalkulierten Pauschalhonorare kann ich auch im laufenden Geschäftsbetrieb nicht ausschließen, ich bitte um Verständnis!
Hüfingen, den 09.08.2026
Rouven Jaschke

Leistungsportfolio
JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Kauf- & Sanierungsberatung
Erstberatung mit bautechnischer Substanz
GModG-Dialog
GModG-Compliance-Check
Energiebedarfsausweis
GA-Check
Sanierungskonzept > WG (iSFP) > NWG (SFP BW)
TDD - Erweiterte Beratung im Bestand (CAPEX/OPEX - ESG)
Projektentwicklung
SiGe-Check
Kostenschätzung nach DIN 276
Gutachten ‚Schäden an Gebäuden‘
Immobilienbewertung
Beratung ‚Nachhaltigkeit im Bestand‘
ESG-Reporting zur EU-Taxonomie (Gebäuderesourcenpass/Klimaschutzplan)
Bauen im Bestand | Neubau NZEB/Z-EB
Leistungsmodule 'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit'
Z-EB | (T)Räume zum Leben, Arbeiten und Erholen
jaschke.ing | Bauherrenaufgaben
Projektsteuerung (Kosten, Termine und Qualitäten)
Sicherjeits- & Gesundheitsschutzkoordination
Trouble Shooting (Bau & Immobilien)

In über 30 Jahren, in unterschiedlichen Rollen als:
Bauzeichner, Bauingenieur, Tragwerksplaner, Projektmanager, Projektsteuerer, Bauleiter, Entwurfsverfasser, Energie-Effizienz-Experte, DGNB Auditor, Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator, Sachverständiger, Berater, ...
sind einige interessante Projekte bereits bearbeitet worden ... und ich freue mich immer wieder auf neue Herausforderungen!

Beratung für
B2C
Eigentümer
Beratung-Planung-Bauleitung 'La Dolce Vita'
Achtung: Die Beratung-Planung-Bauleitung in Italien pausiert aktuell, da auf Grund von personellen Veränderungen das Team für Italien neu zusammengestellt werden muss. Um uneingeschränkt für unsere Kunden zur Verfügung zu stehen, bereite ich mich persönlich aktuell auf die Zulassung als 'Bauingenieur und Energieberater' vor.
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: info@rouven-jaschke.de
Die Beratung und Planung in Italien wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE!

Beratung für
B2C
Eigentümer
Beratung zu Bau & Immobilien in der Schweiz
Achtung: In der Schweiz können wir aus steuerlichen Gründen nur 'Dienstleistungen' anbieten, die klassischen Tätigkeiten als Bauingenieur bzw. Projektsteuerer mit Präsenz auf den Baustellen sind organisatorisch, wegen der Schweizer Regularien nicht möglich.
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: info@rouven-jaschke.de
Die Beratung in der SChweiz wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE!

„Sorry not Sorry“
In den letzten Monaten kam es zu vielen kleinen terminlichen Verzögerungen, die sich leider auf die laufende Projektbearbeitung ausgewirkt haben. Da ich auf keine der Verzögerungen selbst großen Einfluss nehmen konnte, tut es mir zwar leid, dass einige Kunden auf Ihre Bearbeitung warten mussten, jedoch gibt es für mich keinen Grund mich für die Gesamtlage in der Baubranche mit allen Widrigkeiten zu entschuldigen. Wie ich seit Jahren betone ‚Es ist dann fertig, wenn es fertig ist!‘
-
Der Personalmangel im Bausektor nimmt stetig zu, so dass es für alle Planenden in der Koordinierung von Baumaßnahmen zunehmend schwierig wird einen verlässlichen Terminplan zu erarbeiten, den wenn es zu Schlüsselgewerken‘ (z.B. Heizung/Sanitär, Elektro, Lüftung, …) keine Angebote gibt, kann man die Gesamtmaßnahme zeitlich nicht planen und schon gar nicht irgendwelche Versprechen zu Fertigstellungsterminen geben!
-
Auch wenn die Pandemie offiziell für beendet erklärt wurde, so haben wir auf den Baustellen immer noch terminliche Komplikationen, wenn Gewerke aufgrund einer Erkrankung ausfallen. Jeder Ausfall hat immer Auswirkungen auf das Gesamtsystem einer Baustelle!
-
Die gestörten Lieferketten aus den Hochzeiten der Pandemie scheinen nur ein Anfang gewesen zu sein, mit den kriegerischen Unruhen auf der ganzen Welt haben sich die Lieferketten weiter verschlechtert, so dass jeder Bauherr auch in seiner Entscheidungsfindung gefragt ist. Das magische Dreieck von „Terminen, Kosten(+) und Qualitäten(-)“ muss ein ausgewogenes Verhältnis haben. Eine einseitige Verschiebung innerhalb dieses Dreiecks hat immer Auswirkungen auf die beiden anderen Parameter!
-
Die durch den Krieg angetriebenen Preissteigerungen bei Material, Logistik und Energie stellen uns vor Herausforderungen, die oft nur durch einen erhöhten Planungs- oder Koordinierungsaufwand in den Griff zu bekommen sind, den auch hier gilt das ausgewogene Verhältnis von „Terminen(+), Kosten und Qualitäten(-)“.
-
Die ‚Nachhaltigkeit‘ in der Baubranche wurde viele Jahrzehnte vernachlässigt und wurde sehr lange der so genannten Selbstverpflichtung der handelnden Akteure überlassen. Das diese Selbstverpflichtung in der Marktwirtschaft nur dann tatsächlich greift, musste durch den Gesetzgeber eingegriffen werden. Durch die geänderte Förderkultur im Bausektor wird beim Neubau nur noch der ‚Klimafreundliche Neubau‘ gefördert, welcher eine Erhöhung der Bauqualität im Sinne der Nachhaltigkeit fordert. Hier verschiebt sich das magische Dreieck erneut und die „Termine(+), Kosten(+) und Qualitäten“ müssen durch die Planenden erneut justiert werden.
-
Leider fehlt es den beteiligten aus der Politik an der Realität im Bausektor. Die berechtigten Neujustierungen in der Gesetzgebung im Sinne des Klimaschutzes bzgl. ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘ sind dringende Gebote unserer Zeit, der versprochene Bürokratieabbau wäre hier ein Anfang, jedoch ist die Baubranche ein sehr ‚träger‘ Tanker und benötigt für alle Änderungen einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Monaten. Wenn dann Änderungen nicht absehbar sind und plötzlich während einer laufenden Planung alles umgeworfen werden muss wegen völlig geänderter Rahmenbedingungen, dauert alles eben etwas länger!
Nachdem ich nun 3 Jahre einen großen Bogen um ‚Covid19‘ machen konnte, hat es mich nun im vergangenen Dezember'2023 selbst doch noch erwischt und ich musste meiner Gesundheit eine Priorität einräumen. Auch wenn die akute Infektion nur wenige Tage angedauert hat, so sind die Nachwirkungen leider auch jetzt noch spürbar und ich bin noch nicht so belastbar wie zuvor und habe mir selbst für die Zukunft nun vorgenommen das Arbeitspensum zu reduzieren (.. was oft immer noch mehr ist, als sich so manch ein Gewerkschaftler überhaupt vorstellen kann!) und der eigenen Gesundheit mehr Zeit einzuräumen.
Aufgrund meiner eigenen Infektion mit ‚Corona‘ möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals auf die allgemein gültigen Infektionsschutzregeln hinweisen. Wer erkrankt ist oder sich krank fühlt hat eine Verpflichtung gegenüber seinen Mitmenschen, sich von anderen Menschen fernzuhalten! Für meinen Alltag gelten nach wie vor die festgehaltenen Schutzmaßnahmen aus der Pandemie.
‚Es ist wie es ist!‘, ... da ich in der gesamten Situation, das mir menschenmögliche ermögliche,
haben meine Tage auch nur 24 Stunden und das Jahr auch nur begrenzte Tage,
so dass mir am Ende jeder Woche, zwar bewusst ist, dass irgendjemand noch auf etwas wartet,
aber was von außen meine Terminplanung beeinflusst, kann ich nicht ändern
und werde mich dafür auch nie entschuldigen!
Sorry not Sorry

„Gesundheit ist kein Zustand des Körpers, sondern des Geistes.“
(Mary Baker Eddy)
… und weil der gesunde Menschenverstand uns zur Vorsicht ermahnt, bleiben einige grundlegenden Regel
auch für die Zukunft erhalten ...
Hinweis 'COVID 19'
Die weltweite Pandemie hat auch auf die Arbeitswelt im Bausektor seine Auswirkungen!
Die Grundlegenden Hygieneregeln gelten selbstverständlich auf Baustellen genauso wie im Büro:
-
Wir verzichten bewusst auf das ‚Händeschütteln‘, wir bitten dies als Umsichtigkeit zu verstehen! (Dies werden wir auch unabhängig der Inzidenzwerte zukünftig beibehalten!)
-
Wo immer der Mindestabstand von 1,5-2,0 m nicht eingehalten werden kann, bitten wir um den gegenseitigen Respekt und tragen auch zukünftig ‚Maske‘! (Dies wäre auch zukünftig wünschenswert zur Reduzierung der Grippeinfektionen bzw. Erkältungswellen)
-
Niesen und Husten Sie in die Armbeuge! (Was bereits unabhängig von Corona der Normalfall sein sollte!)
-
Reinigen Sie regelmäßig Ihre Hände und desinfizieren Sie Ihre Hände!
-
Verwenden Sie Ihr eigenes Werkzeug und reinigen Sie dies regelmäßig!
Die aktuelle Situation mit ‚CORONA‘ führt zu einigen organisatorischen Besonderheiten, die laufenden Baustellenkontrollen finden vorzugsweise ohne weitere Teilnehmer statt, die Besprechungen werden vermehrt per Mail, Videokonferenz, Chat und Telefon abgewickelt! Notwendige Besprechungen und Beratungen finden nur unter den ‚CORONA-REGELN‘ statt!
Termine nach Vereinbarung!
Auf den Baustellen selbst sind die Anweisungen der Bauleitung bzw. des Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators hinsichtlich der erhöhten Gesundheitsprävention zwingend zu befolgen, bei Zuwiderhandlungen müssen Firmen mit Betretungsverboten für Baustellen rechnen! Einschlägige Vorgaben hierzu gibt die BG Bau, die Handwerkskammer bzw. die Industrie- und Handelskammer bekannt!
ACHTUNG für den Schutz der eigenen Gesundheit gelten folgen Grundsätze:
-
Beratungstermine im Büro 'Hüfingen' finden nicht mehr statt!
-
Es gilt grundsätzlich die 3G-Regelung (Es ist für uns Arbeit und somit ein Arbeitsplatz, egal wo wir die Beratung durchführen!)
-
Termine im Objekt (Innenräume) finden nur statt bei Inzidenzen unter 35 mit einer Teilnehmerzahl von max. 5 Personen!
-
Termine im Freien finden nur mit max. 10 Personen statt!
-
Bei Zuwiderhandlung gegen das objektive situationsbedingte 'Gebot des Masketragens', brechen wir Termine ohne weitere Diskussion ab!
Wegen der vermehrten Nachfrage, nochmal zur Erläuterung - JA - diese Regeln halten wir weiterhin ein, ein Arbeitsausfall durch eine doch vermeidbare Erkrankung oder das doch vorhandene Risiko für bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen ist nach wie vor gegeben und für mich selbst kann ich das Risiko soweit minimieren wie ich es für richtig erachte = 'Meine Gesundheit geht hier den rein wirtschaftlichen Interessen vor!'

(Stamm-)Literaturverzeichnis
AHO-Arbeitskreis 'Barrierefreies Bauen'; Planung der Barrierefreiheit - Erstellung von Barrierefrei-Konzepten; 1. Auflage [Nr. 40 - Stand 02/2021] | 2021
AHO-Arbeitskreis 'Energieeinsparverordnung'; Leistungen nach Energieeinsparverordnung; 1. Auflage [Nr. 23 - Stand 12/2008] | 2021
AHO-Fachkommission 'Baustellenverordnung'; Leistung nach Baustellenverordnung; 2. Auflage [Nr. 15 - Stand 03/2011] | 2011
AHO-Fachkommission 'Nachhaltigkeitszertifizierung'; Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung; 1. Auflage [Nr. 33 - Stand: 02/2016] | 2016
AHO-Fachkommission 'Planen und Bauen im Bestand'; HOAI- Planen und Bauen im Bestand; 2. Auflage [Nr. 1 - Stand: 10/2018] | 2018
AHO-Fachkommission 'Projektsteuerung/Projektmanagement'; Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung; 5. Auflage [Nr. 9 - Stand: 03/2020] | 2020
AHO-Schriftenreihe; Tafelfortschreibung - Erweiterte Honorartabellen; 1. Auflage [Nr. 14 - Stand: 06/2001] | 2001
AHO-Fachkommission 'Projektsteuerung/Projektmanagement'; Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft; 2. Auflage [Nr. 19 - Stand: 01/2018] | 2018
AHO-Fachkommission 'Objektplanung Gebäude und Innenräume'; Besondere Leistungen bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume; 1. Auflage [Nr. 34 - Stand: 01/2016] | 2016
Arnim, Achim von und Schlotterbeck, Karlheinz; Landesbauordnung für Baden-Württemberg; 5. Auflage | 2001
Asensio Cerver, Francisco; Häuser der Welt; 1. Auflage | 2000
Bayerlein, Walter; Bleutge, Katharina und Roeßner, Wolfgang; Praxishandbuch Sachverständigenrecht; 6., überarbeitete und erweiterte Auflage | 2021
Beck-Texte im dtv; Baugesetzbuch u.a.; 42. Auflage | 2010
Beck-Texte im dtv; Bürgerliches Gesetzbuch u.a.; 49. Auflage | 2001
Beck-Texte im dtv
Mietgesetze u.a.
31. Auflage | 1996
Beck-Texte im dtv
Umweltrecht u.a.
14. Auflage | 2001
Beck-Texte im dtv
Verdingungsordnung für Bauleistungen u.a.
16. Auflage | 1995
Texte im dtv
Verdingungsordnung für Bauleistungen u.a.
20. Auflage | 2000
Beck'sche Textausgaben
Landesbauordnung für Baden-Württemberg
2. Auflage | 2010
Beer, Klaus
Bewehren nach DIN 1045-1 (2008)
2. Auflage | 2009
Beton Marketing Deutschland GmbH
Bauteilkatalog
6. Auflage | 2009
Beton Marketing Deutschland GmbH
Beton - Herstellung nach Norm
1. Auflage | 2009
Beton Marketing Deutschland GmbH
Energieeffizienz im Hochbau
1. Auflage | 2008
Beton Marketing Deutschland GmbH
Nachhaltiges Bauen mit Beton
1. Auflage | 2011
Beilhardt, Karl u.a.
Grundzüge der englischen Grammatik
14. Auflage | 1973
Bielefeld, Bert und Fröhlich, Peter
Flächen und Rauminhalte - DIN 277 und alle relevanten Richtlinien
17. Auflage | 2019
Bielefeld, Bert und Fröhlich, Peter
Hochbaukosten nach DIN 276, DIN 18960 und weiteren Richtlinien
17. Auflage | 2020
Birkenbihl, Vera F.
Englisch - Sprachtraining und Kommunikation
1. Auflage | 2003
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Konstruktionsdetails mit Baupreisen (K1)
1. Auflage | 2005
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Objektdaten - Technische Gebäudeausrüstung (G1)
1. Auflage | 2006
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Objektdaten - Technische Gebäudeausrüstung (G2)
1. Auflage | 2008
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Objektdaten 'Altbau' (A7)
1. Auflage | 2011
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Objektdaten 'Energieeffizientes Bauen' (E1)
1. Auflage | 2011
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Konstruktionsdetails mit Baupreisen (K3)
1. Auflage | 2011
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Baukosten 'Altbau'
1. Auflage | 2012
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Objektdaten 'Energieeffizientes Bauen' (E5)
1. Auflage | 2013
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Baukosten - Gebäude Altbau
1. Auflage | 2014
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Baukosten - Positionen Altbau
1. Auflage | 2014
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Objektdaten - Innenräume (IR1)
1. Auflage | 2015
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Baupreise 2025 – Altbau
1. Auflage | 2025
BKI Baukosteninformationszentrum
BKI Baupreise 2025 – Neubau
1. Auflage | 2025
Bogusch, Norbert und Weber, Helmut
Prüfungsfragen für Bausachverständige - Fragen u. Lösungen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Sachverständigen für 'Schäden an Gebäuden'
5. Auflage | 2015
Braas GmbH
Handbuch – Geneigte Dächer
9. Auflage | 2014
Brenneke, Wolfgang u.a.
Dachatlas - Geneigte Dächer
1. Auflage | 1975
Bundesingenieurkammer
HOAI 2009 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
1. Auflage | 2009
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Erneuerbare Energien – Innovationen für eine nachhaltige Energiezukunft
7., aktualisierte Auflage | 2009
Bundesverband der deutschen Zementindustrie
Beton - Herstellung nach Norm
12. Auflage | 1999
Bundesverband der deutschen Zementindustrie
Beton - Prüfung nach Norm
10. Auflage | 1996
Bundesverband der deutschen Ziegelindustrie e.V.
Baulicher Brandschutz – Brandschutz im Wohnungsbau
5. Auflage | 1998
Bundesverband der deutschen Ziegelindustrie e.V.
Baulicher Schallschutz – Schallschutz mit Ziegel
3. Auflage | 1999
Bundesverband der deutschen Ziegelindustrie e.V.
Baulicher Wärmeschutz
5. Auflage | 1997
CO2online
Fördergeld für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
1. Auflage | 2015
CO2online
Klimaschutz und Energieeffizienz
1. Auflage | 2015
Cointereaux, Francois
Pise Baukunst - Der Lehmbau
1803 | Reprint
Daleiden, Paul
Häuser aus Glas
1. Auflage | 2007
Daniels, Klaus
Gebäudetechnik - Ein Leitfaden für Architekten und Ingenieure
3. Auflage | 1999
DBSV – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Absicherung von Baustellen
Stand 2016
DBSV – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Taktile Beschriftungen
Stand 2016
DBSV – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude
Stand 2016
DBSV – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Unterwegs mit Seh- und Gehbehinderung
Stand 2016
dena GmbH
Auf einen Blick: Der Energieausweis kompakt.
Ausgabe 02/08 | 2008
dena GmbH
Auf einen Blick: Der Energieausweis kompakt.
Ausgabe 12/09 | 2009
dena GmbH
Der Energieausweis für Wohngebäude.
Ausgabe 09/07 | 2007
dena GmbH
Der Energieausweis für Wohngebäude.
Ausgabe 07/09 | 2009
dena GmbH
Gesund wohnen.
3. Auflage | 2010
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
DGNB-Report 'Bauen für eine bessere Welt'
1. Auflage | 2020
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
DGNB-Report 'Bauprodukte im Blick der Nachhaltigkeit'
1. Auflage | 2022
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
DGNB-Report 'Klimapositiver Gebäudebestand'
1. Auflage | 2022
Domschky, Katja
Marketing für Architekten und Ingenieure
1. Auflage | 2016
dnf Verlag
Englisch Grundwortschatz – Die wichtigsten 1000 Wörter
1.Auflage | 1995
Döring, Kurt
Fachzeichnen für Maurer - Teil 1
1. Auflage | 1966
Döring, Kurt
Fachzeichnen für Maurer - Teil 2
1. Auflage | 1966
Dörke, Wolfram und Dehne, Erhard
Grundbau in Beispielen - Teil 1
3. Auflage | 2002
Dörke, Wolfram und Dehne, Erhard
Grundbau in Beispielen - Teil 2
2. Auflage | 2000
Dörke, Wolfram und Dehne, Erhard
Grundbau in Beispielen - Teil 3
1. Auflage | 2001
Dudenredaktion
Duden 'Rechtschreibung' (Band 1)
20. Auflage | 1991
Dudenredaktion
Duden 'Rechtschreibung' (Band 1)
21. Auflage | 1996
European Economic and Social Committee
Let's speak sustainable construction (Multilingual Glossery)
1. Auflage | 2011
Fiedler, Jeannine
BAUHAUS
10. Auflage | 2006
Fischer-Uhlig, Horst
Das Buch des Dachausbaus
5. Auflage | 1995
Fouad, Nabil A. und Richter, Torsten
Leitfaden Thermographie im Bauwesen
1. Auflage | 2006
Frei, Otto
Der umgekehrte Weg
1. Auflage | 1990
Frick, Otto; Knöll, Karl, u.a.
Baukonstruktionslehre - Teil 1
31. Auflage | 1997
Frick, Otto; Knöll, Karl, u.a.
Baukonstruktionslehre - Teil 2
29. Auflage | 1993
Friedrich, Wilhelm
Tabellenbuch Bautechnik
310. Auflage | 1992
Fröhlich, Peter
Hochbaukosten - Flächen – Rauminhalte
11. Auflage | 2002
Galla, Renate u.a.
Fachkunde für Bauzeichner
2. Auflage | 1990
Geiger, Klaus
Baukompass - Alle wichtigen bautechnischen Begriffe für Jedermann
1. Auflage | 1996
German, Wilhelm
Grimsehl - Physik I
1. Auflage | 1967
German, Wilhelm
Grimsehl - Physik II
1. Auflage | 1967
GIH Bundesverband e.V.
Handbuch Gebäudeenergieberatung – Grund- und Fachwissen zum Lernen und Nachschlagen
5., komplett überarbeitete Neuauflage | 2022
Goris, Alfons
Stahlbetonbau-Praxis nach DIN 1045 neu - Band 1
2. Auflage | 2004
Goris, Alfons
Stahlbetonbau-Praxis nach DIN 1045 neu - Band 2
2. Auflage | 2004
Graebe, Horst
Kongruente Abbildungen
2. Auflage | 1968
Graef, August und Max
Das Parkett
1898 | Reprint
Grellmann, Carl Traugott
Lehrbuch der praktischen Zimmerkunst
1856 | Reprint
Griesel, Heinz und Postel, Helmut
Informatik heute - Algorithmen und Datenstrukturen - Band 1
1. Auflage | 1991
Gumtau, Hanner u.a.
Englisch Mittelstufe
10. Auflage | 1990
Gutsch, Heinz
Lehrbuch der Chemie für den technischen Unterricht
6. Auflage | 1966
Hadamovsky, Hans-Friedrich und Jonas, Dieter
Solaranlagen
1. Auflage | 2000
Harasim, Alfons
Statik - kurz und bündig
1. Auflage | 1970
Hafer, Hannelore und Böhmer, Egon
Glasarchitektur
2. Auflage | 1986
Härig, Siegfried, Klausen, Dietmar und Hoscheid, Rudolf
Technologie der Baustoffe
14. Auflage | 2003
Hartmann, Günther
Praktische Akustik - Band 1 Einführung
1. Auflage | 1964
Harke, Werner
Smart Home - Vernetzung von Haustechnik und Kommunikationssystemen im Wohnungsbau
1. Auflage | 2004
Haus & Grund Deutschland
Taschenbuch für Hauseigentümer
29. Jahrgang | 2002
Hawkes, Nigel
Wunderwerke
3. Auflage | 1996
Hebel AG
Hebel Handbuch Wohnbau
7. Auflage | 1998
Hendreich, Evelyn und Schäfer, Ursel
Immobilienbewertung im Bild
2. Auflage | 2023
Henning, Steffen und Jagnow, Kati
Anwendungsleitfaden zur DIN V 18599 – Ausgabe 2011-12
1. Auflage | 2016
Hermans, Mike
Der Architekt und andere Bauwesen
1. Auflage | 2016
Heywang, Fritz u.a.
Physik für technische Berufe
8. Auflage | 1970
Heywang, Fritz u.a.
Physik für Techniker
7. Auflage | 1969
Hoefer, Gerhard
Kleines Lexikon der Wirtschaft
16. Auflage | 1992
Hoffmann, Manfred
Zahlentafeln für den Baubetrieb
5. Auflage | 1999
Holschemacher, Klaus und Klug, Yvette
Lastannahmen nach neuen Normen
1. Auflage | 2007
Holzmann, Günther u.a.
Technische Mechanik - Teil 1 Statik
8. Auflage | 1990
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
HOAI 2013 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
1. Auflage | 2013
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
HOAI 2021 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
1. Auflage | 2021
Innenministerium Baden-Württemberg
Wohnen und Bauen für die Zukunft -barrierefrei-
2. Auflage | 2004
Jaschke, Rouven
Systeme zur Vorkalkulation der Gewerke der Technischen Gebäudeausrüstung im Schlüsselfertigbau
Diplomarbeit | 2005
Jurecka, Charlotte
Brücken
2. Auflage | 1986
Kalksandstein-Information GmbH & Co.KG
DIN 1053-1 Mauerwerk Teil 1: Berechnung und Ausführung
1. Auflage | 1997
Klatt, Edmund
Langenscheid Wörterbuch Englisch
8. Auflage | 1983
Keldungs, Karl-Heinz; Ganschow, Joachim; Arbeiter, Norbert
Leitfaden für Bausachverständige – Rechtsgrundlagen - Gutachten - Haftung
4., überarbeitete Auflage | 2018
Khuon, Ernst von
Die sieben Weltwunder
1. Auflage | 1969
Killer, Wilhelm Korbinian
Bautechnisches Englisch im Bild
3. Auflage | 1976
Klett Verlag
Learning English A2 neu – Grammatisches Beiheft
1.Auflage | 1972
Koch, Oliver
Immobilien in Italien
1. Auflage | 2004
Kohl, Anton u.a.
Baufachkunde 1 – Grundlagen
19. Auflage | 1990
Köninger, Otto
Die Konstruktion in Eisen
1902 | Reprint
Kottjé, Johannes
Welches Haus passt zu mir?
1. Auflage | 2006D
Krauth, Theodor und Meyer, Franz Sales
Das Schreinerbuch
1899 | Reprint
Krauth, Theodor und Meyer, Franz Sales
Das Zimmermannsbuch
1895 | Reprint
Kuhn, Wilfried
Physik - Band 1 (Gesamtband)
1. Auflage | 1975
Jong, Cees de und Mattie, Erik
Architectural Competitions 1792-1949
1. Auflage | 1994
Jong, Cees de und Mattie, Erik
Architectural Competitions 1950-TODAY
1. Auflage | 1994
Lampugnani, Vittorio Magnago
Lexikon der Architektur des 20. Jahrhunderts
1. Auflage | 1983
Landeszentrale für politische Bildung
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und Landesverfassung Baden-Württemberg
1. Auflage | 1984
Leipold, Dieter
Erbrecht
11. Auflage | 1996
Leixner, Otto
Einführung in die Architektur
1919 | Reprint
Leonhardi, Arnold
New Diczionary
1. Auflage | 1960
Lind, Detlef und Scheid, Harald
Abiturwissen – Stochastik
8. Auflage | 1999
Littek, Frank
Richtig sparen beim Bauen
3. Auflage | 2003
Lohmeyer, Gottfried
Baustatik 1 – Grundlagen
6. Auflage | 1991
Lohmeyer, Gottfried
Baustatik 2 – Festigkeitslehre
8. Auflage | 2001
Lohmeyer; Gottfried
Stahlbetonbau - Bemessung, Konstruktion, Ausführung
5. Auflage | 1994
Lohmeyer, Gottfried u.a.
Weiße Wanne - einfach und sicher
8. Auflage | 2007
Maas, Prof. Dr.-Ing. Anton und Steinbrecher, Dipl.-Ing. Jutta
Trainingshandbuch für Energieberater – Lernhilfen, Prüfungsfragen und Aktualisierung des Fachwissens
3., vollständig überarbeite Auflage auf Grundlage des GEG2020 |
Macor, Katja und Kirner, Oliver
Frankreichimmobilien
5. Auflage | 2010
Mayrzedt, Hans und Fissenewert, Horst
Handbuch Bau-Betriebswirtschaft
1. Auflage | 2001
mb AEC Software GmbH
Bemessungstafel 'Stahlbeton nach Eurocode 2'
3. Auflage| 2024
mb AEC Software GmbH
Bemessungstafel 'Stahlbau nach Eurocode 3'
3. Auflage| 2024
mb AEC Software GmbH
Bemessungstafel 'Holzbau nach Eurocode 5'
2. Auflage | 2024
mb AEC Software GmbH
Bemessungstafel 'Mauerwerk nach Eurocode 6'
2. Auflage | 2024
Meffle, Günter u.a.
Buchführung für Wirtschafts- und Handelsschulen
1. Auflage | 1985
Meschkowski, Herbert und Schütz, Helmut
Schülerduden - Die Mathematik I
3. Auflage | 1972
Ministerium für Umwelt und Verkehr
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
1. Auflage | 2001
Mohs, Karl
Backofenbau vom Back-Stein zum Backofen
1926 | Reprint
Nehmzow, Karl-Heinz
Wirtschaftserkunde
5. Auflage | 1969
Neimke, Lothar
Das Sachverständigengutachten – Grundlagen für den Aufbau und Inhalt eines Gutachtens
3., durchgesehene Auflage | 2012
Neufert, Ernst
Bauentwurfslehre
27. Auflage | 1970
Neufert, Peter und Neff, Ludwig
Gekonnt Planen | Richtig Bauen
2. Auflage | 1997
Nücke, Erwin und Reinhard, Alfred
Physikaufgaben für technische Berufe
11. Auflage | 1969
Opderbecke, Adolf
Der Maurer
1910 | Reprint
Opderbecke, Adolf
Der Zimmermann
1913 | Reprint
Österreichische Gesellschaft für Architektur
Architektur in Wien
4. Auflage | 1995
Oxfort University Press
Oxfort Student’s Dictionary of Current Enlish
1.Auflage | 1978
Papula, Lothar
Mathematische Formelsammlung für Ingenieure und Naturwissenschaftler
4. Auflage | 1994
Pevsner, Nikolaus; Honour, Hugh und Fleming, John
Lexikon der Weltarchitektur
3. Auflage | 1992
Piltz, Herbert u.a.
Technologie der Baustoffe
8. Auflage | 1985
PocketRAT
Hilfe bei Eigenleistungen am Bau
1. Auflage | 2009
Pothorn, Herbert
Das große Buch der Baustile
1. Auflage | 2007
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Energiesparbuch für das Eigenheim
1. Auflage | 1980
Reichel, Doris
Ferienimmobilien in Italien
4. Auflage | 2006
Reichel, Doris
Ferienimmobilien in Italien
8. Auflage | 2021
Reichold, Klaus und Graf, Bernhard
Bauwerke die Geschichte schrieben
1. Auflage | 1999
Reid, Richard
Baustilkunde
1980 | Reprint
Riemer, Wolfgang und Scheid, Harald
Abiturwissen - Lineare Algebra und Analytische Geometrie
7. Auflage | 1998
Ruske, Wolfgang
Glas
1. Auflage | 1988
Ruske, Wolfgang
Holz-Glas-Architektur
1. Auflage | 1988
Rußwurm, Dieter
Bewehren von Stahlbeton-Tragwerken
1. Auflage | 2002
Sage, Konrad
Handbuch der Haustechnik - Band 1 'Heizungsanlagen, Elektrische Anlagen, Förderanlagen'
1. Auflage | 1967
Sage, Konrad
Handbuch der Haustechnik - Band 2 'Lufttechnische Anlagen, Gesundheitstechnische Anlagen, Industrielle Förderanlagen'
1. Auflage | 1967
Schach, Rainer und Sperling, Wolfgang
Baukosten - Kostensteuerung in Planung und Ausführung
1. Auflage | 2001
Scharf, Hans u.a.
Physik für mittlere Schulen - Teil 1
1. Auflage | 1959
Schäfer, C.
Die Holzarchitektur Deutschlands
1888 | Reprint
Scheid, Harald
Abiturwissen – Analysis
10. Auflage | 1999
Scheid, Harald
Schülerduden - Die Mathematik II
3. Auflage | 1991
Schierenbeck, Henner
Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre
12. Auflage | 1995
Schmidtbleicher, Günter
Der Tischler/Schreiner
3. Auflage | 1971
Schmitz, Hans-Peter
Baukostentabelle zur exakten Kostenplanung und -ko0ntrolle
1. Auflage | 2004
Schneider, Klaus-Jürgen u.a.
Bautabellen für Ingenieure
13. Auflage | 1998
Schneider, Klaus-Jürgen u.a.
Bautabellen für Ingenieure
15. Auflage | 2002
Schoch, Dipl.-Ing. Torsten
Neuer Wärmebrückenkatalog – Beispiele und Erläuterungen nach DIN 4108 Beiblatt 2
5., aktualisierte und erweiterte Auflage | 2023
Schoch, Torsten
Neuer Wärmebrückenkatalog - Beispiele und Erläuterungen nach neuer DIN 4108 Beiblatt 2
1. Auflage | 2005
Schoch, Dipl.-Ing. Torsten
Wärmebrückenberechnung
3., vollständig überarbeite Auflage | 2021
Schramek, Ernst-Rudolf
Taschenbuch für Heizung- + Klimatechnik
71. Auflage | 2003
Schweizer, Wilhelm
Ebene Trigonometrie
12. Auflage | 1974
Schweizer, Wilhelm
Rechnen und Raumlehre 2
1. Auflage | 1987
Seiler. Eckhard
Zeitstress - ade!
6. Auflage | 1989
Seiler, Jörg
Selbst Fliesen und Platten verlegen
1. Auflage | 1995
Sieber, Helmut und Huber, Leopold
Mathematische Begriffe und Formeln
1. Auflage | 1976
Sieber, Helmut und Huber, Leopold
Mathematische Formeln - Erweiterte Ausgabe E
1. Auflage | 1980
Sieber, Helmut und Huber, Leopold
Mathematische Tafeln
2. Auflage | 1975
Sonneborn, Siegfried
Dachwohnfenstersysteme
1. Auflage | 1995
Sperling, Wolfgang
Sprüche zum Bauen | Gedichte vom Lieben und Leben
1. Auflage | 2004
Sprengnetter Immobilienbewertung (Band 1-4)
Marktdaten und Praxishilfen
Loseblattsammlung, fortlaufend aktualisiert
Sprengnetter Immobilienbewertung (Band 5-16)
Lehrbuch und Kommentar
Loseblattsammlung, fortlaufend aktualisiert
Stade, Franz
Die Holzkonstruktion
1904 | Reprint
Steimle, Fritz
Handbuch Haustechnische Planung
1. Auflage | 2000
Time-Life Bücher (Redaktion)
Klempner- und Elektroarbeiten
5. Auflage | 1987
Time-Life Bücher (Redaktion)
Schränke und Regale
6. Auflage | 1987
Umweltministerium Baden-Württemberg
Umwelt- und Klimaschutz in Kindertageseinrichtungen
1. Auflage | 2008
Umweltministerium Baden-Württemberg
Stromsparbroschüre für Senioren
1. Auflage | 2008
Unglaube, Daniela
Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung
2. Auflage | 2024
Volger, Karl und Laasch, Erhard
Haustechnik
9. Auflage | 1994
Volze, Harald
Sachverständigenfragen
3., neu bearbeite Auflage | 2010
Wagner, Walter u.a.
Praktische Baustatik 1
19. Auflage | 1994
Wagner, Walter u.a.
Praktische Baustatik 2
15. Auflage | 1998
Wagner, Walter u.a.
Praktische Baustatik 3
8. Auflage | 1997
Waltermann, Aloy u.a.
Grundlagen der Handelsbuchführung
4. Auflage | 1989
Warth, Otto
Die Konstruktion in Holz
1900 | Reprint
Warth, Otto
Die Konstruktion in Stein
1903 | Reprint
Weis, Bruno
Grundlagen der Beleuchtungstechnik
1. Auflage | 2001
Werner, Gerhard und Zimmer, Karlheinz
Holzbau 1 - Grundlagen nach DIN 1052 und Eurocode 5
3. Auflage | 2004
Werner, Gerhard und Zimmer, Karlheinz
Holzbau 2 - Dach- und Hallentragwerke nach DIN 1052 und Eurocode 5
3. Auflage | 2004
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Barrierefreies Bauen
3. Auflage | 2008
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Denkmalpflege in Baden-Württemberg
1. Auflage | 2007
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Energiekosten senken – Gewinn steigern
1. Auflage | 2008
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Energie-Sparbüchle
1. Auflage | 2008
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Energiesparen durch Wärmepumpenanlagen
10., aktualisierte Auflage | 2007
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Energiesparen durch Wärmepumpenanlagen
10., aktualisierte Auflage | 2009
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Energieverbrauch unter Dach und Fach?
1. Auflage | 2007
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Erdbebensicher Bauen
6., neu bearbeitete Auflage | 2008
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg – Vorteile und Nutzungsmöglichkeiten
3. Auflage | 2010
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Holzenergiefibel – Holzenergienutzung – Technik - Planung - Genehmigung
4. Auflage | 2008
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Innovative Holzheizung mit Pellets
2. Auflage | 2010
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Mittelgroße Wärmepumpenanlagen – Nutzung der Umweltwärme für Gebäude und Betriebe
5. Auflage | 2007
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Moderne energieeffiziente Lüftungsanlagen für gesundes Wohnen
3. Auflage | 2007
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Recycling im Hochbau
1. Auflage | 2000
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Solarfibel – Städtebauliche Maßnahmen, Energetische Wirkzusammenhänge und Anforderungen
5. Auflage | 2007
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
7. Auflage | 2008
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Unterwegs zu den erneuerbaren Energien
3., erweiterte Auflage | 2001
Wissenschaftlichen Rat der Dudenredaktion
Duden 'Fremdwörterbuch' (Band 5)
4. Auflage | 1982
Zellinger, Anton
Immobilien in Italien
1. Auflage | 2005
Zimmermann, Günter
Bauschäden Sammlung - Band 5
1. Auflage | 1983
Zimmermann, Günter
Bauschäden vermeiden und beseitigen
1. Auflage | 1980




























