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  • JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen

    Energieeffizienz + Nachhaltigkeit - Projekmanagement - Sachverständigengutachten - www.rouven-jaschke.de - Bauingenieur - Energieberater - Auditor Klimafreundlicher Neubau qng Zertifizierung mit QNG Impressum Klimafreundlicher Neubau 1/17 # Fachplanung 'Klimafreundlicher Neubau (inkl. LCA/QNG )' B2C/B2B/B2G - KFN (EH/EG 40), WEF (EH 40) bzw. KNN (EH 55) ggf. mit N!BBW # Fachplanung 'Effizient Sanieren (inkl. iSFP )' B2C/B2B/B2G - BEG EM, BEG WG und BEG NWG ggf. mit N!BBW # Fachplanung 'Effizientes Denkmal (inkl. iSFP )' B2C/B2B/B2G - BEG EM, BEG WG-Denkmal und BEG NWG-Denkmal ggf. mit N!BBW # Kauf- & Sanierungsberatung B2C- Energieeffizienz, Immobilienwert, Barrierefreiheit, Schäden und 'Bauen im Bestand' # Objektbetreuung im Bestand ('Beratung, Planung & Bauleitung') inkl. iSFP ) B2C/B2B - BEG EM, BEG WG , BEG NWG, BEG WG-Denkmal und BEG NWG-Denkmal ggf. mit N!BBW # Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination B2C/B2B - SiGeKo im Hochbau # P lanung & Bauleitung 'N early Z ero E nergy B uilding' (inkl. LCA/QNG ) B2C - KFN (EH 40), WEF (EH 40) bzw. KNN (EH 55) ggf. mit N!BBW # Sachverständigengutachten B2C/B2B/B2G - Energieeffizienz, Immobilienwert, Barrierefreiheit, Schäden und 'Bauen im Bestand'

  • JASCHKE | Literaturverzeichnis

    Literaturverzeichnis Das vorliegende Literaturverzeichnis enthält die Quellen, die zur Erstellung unserer Sachverständigengutachtens herangezogen werden. Die ausgewählten Werke und Fachartikel bieten die Grundlage für die Analyse und die in unseren Gutachten getroffenen Schlussfolgerungen. Es werden ausschließlich vertrauenswürdige Quellen verwendet, um eine fundierte und sachgerechte Bewertung zu gewährleisten. Alle zitierten Werke und Veröffentlichungen sind entsprechend den geltenden wissenschaftlichen Standards vollständig und korrekt aufgeführt, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der verwendeten Informationen sicherzustellen. Hinweis: Soweit verfügbar ist die Literatur mit 'amazon.de' verlinkt, durch diese Verlinkung als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Die damit ggf. generierten Einnahmen werden von mir vollständig den regionalen Vereinen gespendet! AHO-Arbeitskreis 'Barrierefreies Bauen' (2021 | 1. Auflage); Planung der Barrierefreiheit - Erstellung von Barrierefrei-Konzepten [Nr. 40 - Stand 02/2021]; Reguvis, Berlin AHO-Arbeitskreis 'Energieeinsparverordnung' (2008 | 1. Auflage); Leistungen nach Energieeinsparverordnung [Nr. 23 - Stand: 12/2008]; Bundesanzeiger Verlag, Berlin AHO-Fachkommission 'Baustellenverordnung' (2011 | 2. Auflage); Leistung nach Baustellenverordnung [Nr. 15 - Stand 03/2011]; Bundesanzeiger Verlag, Berlin AHO-Fachkommis sion 'Na chhaltigkeitszertifizierung' (2016 | 1. Auflage); Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung [Nr. 33 - Stand: 02/2016]; Bundesanzeiger Verlag, Berlin AHO-Fachkommission 'Planen und Bauen im Bestand' (2018 | 2. Auflage); HOAI- Planen und Bauen im Bestand [Nr. 1 - Stand: 10/2018]; Bundesanzeiger Verlag, Berlin AHO-Fachkommission 'Projektsteuerung/Projektmanagement' (2020 | 5. Auflage); Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung [ Nr. 9 - Stand: 03/2020]; Reguvis, Berlin AHO-Schriftenreihe (2001 | 1. Auflage); Tafelfortschreibung - Erweiterte Honorartabellen [Nr. 14 - Stand: 06/2001]; Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln AHO-Fachkommission 'Projektsteuerung/Projektmanagement' (2018 | 2. Auflage); Ergänzende Leistungsbilder im Projekmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft [ Nr. 19 - Stand: 01/2018]; Reguvis, Berlin AHO-Fachkommission 'Objektplanung Gebäude und Innenräume' (2016 | 1. Auflage); Besondere Leistungen bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume [Nr. 34 - Stand: 01/2016]; Bundesanzeiger Verlag, Berlin Arnim, Achim von und Schlotterbeck, Karlheinz (2001 | 5. Auflage); Landesbauordnung für Baden-Württemberg ; Richard Boorberg Verlag, Stuttgart Asensio Cerver, Francisco (2000 | 1. Auflage); Häuser der Welt ; Könnemann Verlagsgesellschaft GmbH, Köln Beck-Texte im dtv (2010 | 42. Auflage); Baugesetzbuch u.a.; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck-Texte im dtv (2001 | 49. Auflage); Bürgerliches Gesetzbuch u.a.; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck-Texte im dtv (1996 | 31. Auflage); Mietgesetze u.a.; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck-Texte im dtv (2001 | 14. Auflage); Umweltrecht u.a.; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck-Texte im dtv (1995 | 16. Auflage); Verdingungsordnung für Bauleistungen u.a.; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck-Texte im dtv (2000 | 20. Auflage); Verdingungsordnung für Bauleistungen u.a. ; Deutscher Taschenbuch Verlag, München Beck'sche Textausgaben (2010 | 2. Auflage); Landesbauordnung für Baden-Württemberg ; Verlag C. H. Beck, München Beer, Klaus (2009 | 2. Auflage); Bewehren nach DIN 1045-1 (2008) ; Vieweg + Teubner | GWV Fachverlag Gmbh, Wiesbaden Beton Marketing Deutschland GmbH (2009 | 6. Auflage); Bauteilkatalog ; Verlag Bau + Technik, Wuppertal Beton Marketing Deutschland GmbH (2009 | 1. Auflage); Beton - Herstellung nach Norm ; Verlag Bau + Technik, Wuppertal Beton Marketing Deutschland GmbH (2008 | 1. Auflage); Energieeffizienz im Hochbau ; Verlag Bau + Technik, Wuppertal Beton Marketing Deutschland GmbH (2011 | 1. Auflage); Nachhaltiges Bauen mit Beton ; Stijlroyal Design & Strategie, Wiesbaden Beilhardt , Karl u.a. (1973 | 14. Auflage); Grundzüge der englischen Grammatik ; Ernst Klett Verlag, Stuttgart Bielefeld, Bert und Fröhlich, Peter (2019 | 17. Auflage); Flächen und Rauminhalte - DIN 277 und alle relevanten Richtlinien ; Springer Vieweg, Wiesbaden Bielefeld, Bert und Fröhlich, Peter (2020 | 17. Auflage); Hochbaukosten nach DIN 276, DIN 18960 und weiteren Richtlinien ; Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Wiesbaden Birkenbihl, Vera F. (2003 | 1. Auflage); Englisch - Sprachtraining und Kommunikation ; Tandem Verlag GmbH, Königswinter BKI Baukosteninformationszentrum (2005); BKI Konstruktionsdetails mit Baupreisen (K1) ; BKI Bukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2006); BKI Objektdaten - Technische Gebäudeausrüstung (G1) ; BKI Baukosteninformationszentrum , Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2008); BKI Objektdaten - Technische Gebäudeausrüstung (G2 ) ; BKI Baukosteninformationszentrum , Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2011); BKI Objektdaten 'Altbau ' (A7) ; BKI Baukosteninformationszentrum , Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2011); BKI Objektdaten 'Energieeffizientes Bauen' (E1) ; BKI Baukosteninformationszentrum , Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2011); BKI Konstruktionsdetails mit Baupreisen (K3) ; BKI Bauk osteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2012); BKI Baukosten 'Altbau' ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2013); BKI Objektdaten 'Energieeffizientes Ba uen' (E5) ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2014); BKI Baukosten - Gebäude Altbau ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2014); BKI Baukosten - Positionen Altbau ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2015); BKI Objektdaten - Innenräume (IR1) ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2025); BKI Baupreise 2025 - Altbau ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart BKI Baukosteninformationszentrum (2025); BKI Baupreise 2025 - Neubau ; BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart Bogusch, Norbert und Weber, Helmut (2015 | 5. Auflage); Prüfungsfragen für Bausachverständige - Fragen und Lösungen zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Sachverständigen für 'Schäden an Gebäuden' ; Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart Brenneke, Wolfgang u.a. (1975 | 1. Auflage); Dachatlas - Geneigte Dächer ; Institut für internationale Architektur-Dokumentation, München Bundesingenieurkammer (2009 | 1. Auflage); HOAI 2009 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ; Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln Bundesverband der deutschen Zementindustrie (1999 | 12. Auflage); Beton - Herstellung nach Norm ; Verlag Bau + Technik, Düsseldorf Bundesverband der deutschen Zementindustrie (1996 | 10. Auflage); Beton - Prüfung nach Norm ; Verlag Bau + Technik, Düsseldorf CO2online (2015 | 1. Auflage); Fördergeld für Energieeffizienz und erneuerbare Energien ; CO2online, Berlin CO2online (2015 | 1. Auflage); Klimaschutz und Energieeffizienz ; CO2online, Berlin Cointereaux, Francois (1803 | Reprint); Pise Baukunst - Der Lehmbau ; Reprint Verlag Leipzig, Leipzig Daleiden, Paul (2007 | 1. Auflage); Häuser aus Glas ; Blottner Fachverlag, Taunusstein Da niels, Klaus (1999 | 3. Auflage); Gebäudetechnik - Ein Leitfaden für Architekten und Ingenieure ; Oldenbourg Industrieverlag, München Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (2020); DGNB-Report 'Bauen für eine bessere Welt' ; DGNB e.V., Stuttgart Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Ba uen (2022); DGN B-Report ' Bauprodukte im Blick der Nachhaltigkeit' ; DGNB e.V., Stuttgart Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Ba uen (2022); DGN B-Report ' Klimapositiver Gebäudebestand' ; DGNB e.V., Stuttgart Döring,Kurt (1966 | 1. Auflage); Fachzeichnen für Maurer - Teil 1 ; Ernst Klett, Stuttgart Döring,Kurt (1966 | 1. Auflage); Fachzeichnen für Maurer - Teil 2 ; Ernst Klett, Stuttgart Dörke, Wolfram und Dehne, Erhard (2002 | 3. Auflage); Grundbau in Beispielen - Teil 1 ; Werner Verlag, Düsseldorf Dörke, Wolfram und Dehne, Erhard (2000 | 2. Auflage); Grundbau in Beispielen - Teil 2 ; Werner Verlag, Düsseldorf Dörke, Wolfram und Dehne, Erhard (2001 | 1. Auflage); Grundbau in Beispielen - Teil 3 ; Werner Verlag, Düsseldorf Dudenredaktion (1991 | 20. Auflage); Duden 'Rechtschreibung' (Band 1) ; Dudenverlag, Mannheim Dudenredaktion (1996 | 21. Auflage); Duden 'Rechtschreibung' (Band 1) ; Dudenverlag, Mannheim European Economic and Social Committee (2011 | 1. Auflage); Let's speak sustainable construction (Multilingual Glossery) ; Visits and Publications Unit, Brüssel Fiedler, Jeannine (2006 | 10. Auflage); BAUHAUS ; Tandem Verlag GmbH Fischer-Uhlig, Horst (1995 | 5. Auflage); Das Buch vom Dachausbau ; Eberhard Blottner Verlag, Taunusstein Fouad, Nabil A. und Richter, Torsten (2006 | 1. Auflage); Leitfaden Thermographie im Bauwesen ; Fraunhofer IRB Verlag Frei, Otto (1990 | 1. Auflage); Der umgekehrte Weg ; Rudolff Müller GmbH, Köln Frick, Otto; Knöll, Karl, u.a. (1997 | 31. Auflage); Baukonstruktionslehre - Teil 1 ; B.G. Teubner, Stuttgart Frick, Otto; Knöll, Karl, u.a. (1993 | 29. Auflage); Baukonstruktionslehre - Teil 2 ; B.G. Teubner, Stuttgart Friedrich, Wilhelm (1992 | 310. Auflage); Tabellenbuch Bautechnik ; Dümmler Verlag, Bonn Fröhlich, Peter (2002 | 11. Auflage); Hochbaukosten - Flächen - Rauminhalte ; Friedrich Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig Galla, Renate u.a. (1990 |2. Auflage); Fachkunde für Bauzeichner ; B.G. Teubner, Stuttgart Geiger, Klaus (1996 | 1. Auflage); Baukompass - Alle wichtigen bautechnischen Begriffe für Jedermann ; Haufe Verlagsgruppe, Freiburg im Breisgau German, Wilhelm (1967 | 1. Auflage); G rimsehl - Physik I ; Ernst Klett Verlag, Stuttgart German, Wilhelm (1967 | 1. Auflage); Grimsehl - Physik II ; Ernst Klett Verlag, Stuttgart GIH Bundesverband e.V. (2022 | 5. Auflage); Handbuch zur Gebäudeenergieberatung ; C. Maurer Druck und Verlag, Geislingen a. d. Steige Goris, Alfons (2004 | 2. Auflage); Stahlbetonbau-Praxis nach DIN 1045 neu - Band 1 ; Bauwerk Verlag, Berlin Goris, Alfons (2004 | 2. Auflage); Stahlbetonbau-Praxis nach DIN 1045 neu - Band 2 ; Bauwerk Verlag, Berlin Graebe, Horst (1968 | 2. Auflage); Kongruente Abbildungen ; HerderVerlag KG, Freiburg im Breisgau Graef, August und Max (1898 | Reprint); Das Parkett ; Reprint Verlag, Leipzig Grellmann, Carl Traugott (1856 | Reprint); Lehrbuch der praktischen Zimmerkunst ; Reprint Verlag, Leipzig Griesel, Heinz und Postel, Helmut (1991 | 1. Auflage); Informatik heute - Algorithmen und Datenstrukturen - Band 1 ; Schroedel Schulbuchverlag GmbH, Hannover Gumtau, Hanner u.a. (1990 | 10. Auflage); Englisch Mittelstufe ; Manz Verlag, München Gutsch, Heinz (1966 | 6. Auflage); Lehrbuch der Chemie für den technischen Unterricht ; R. Oldenbourg Verlag, München Hadamovsky, Hans-Friedrich und Jonas, Dieter (2000 | 1. Auflage); Solaranlagen ; Vogel Buchverlag, Würzburg Harasim, Alfons (1970 | 1. Auflage); Statik - kurz und bündig ; Vogel-Verlag, Würzburg Hafer, Hannelore und Böhmer, Egon (1986 | 2. Auflage); Glasarchitektur ; Rudolff Müller GmbH, Köln Härig, Siegfried, Klausen, Dietmar und Hoscheid, Rudolf (2003 | 14. Auflage); Technologie der Baustoffe ; C.F. Müller Verlag, Heidelberg Hartmann, Günther (1964 | 1. Auflage); Praktische Akustik - Band 1 Einführung ; R. Oldenbourg Verlag, München Harke, Werner (2004 | 1. Auflage); Smart Home - Vernetzung von Haustechnik und Kommunikationssystemen im Wohnungsbau ; C.F. Müller Verlag, Hürthig GmbH & Co. KG, Heidelberg Haus & Grund Deutschland (2002 | 29. Jahrgang); T aschenbuch für Hauseigentümer ; Haus & Grund Deutschland - Verlag und Service GmbH, Berlin Hawkes, Nigel (1996 | 3. Auflage); Wunderwerke ; Bechtermünz Verlag, Augsburg Hebel AG (1998 | 7. Auflage); Hebel Handbuch Wohnbau ; Hebel AG, Emmering Henning, Steffen und Jagnow, Kati (2016 | 1. Auflage); A nwendungsleitfaden zur DIN 18599 ; BoD - Books on Demand GmbH, Norderstedt Hermans, Mike (2016 | 1. Auflage); Der Architekt und andere Bauwesen ; DOM Publisher, Berlin Heywang, Fritz u.a. (1970 | 8. Auflage); Physik für technische Berufe ; Verlag Handwerk und Technik GmbH, Hamburg Heywang, Fritz u.a. (1969 | 7. Auflage); Physik für Techniker ; Verlag Handwerk und Technik GmbH, Hamburg Hoefer, Gerhard (1992 | 16. Auflage); Kleines Lexikon der Wirtschaft ; Verlag Dr. Max Gehlen, Bad Homburg von der Höhe Hoffmann, Manfred (1999 |5. Auflage); Z ahlentafeln für den Baubetrieb ; B.G. Teubner Verlag, Stuttgart Holschemacher, Klaus und Klug, Yvette (2007 | 1. Auflage); Lastannahmen nach neuen Normen ; Bauwerk Verlag, Berlin Holzmann, Günther u.a. (1990 | 8. Auflage); Technische Mechanik - Teil 1 Statik ; B.G. Teubner, Stuttgart Ingenieurkammer Baden-Württemberg (2013 | 1. Auflage); HOAI 2013 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ; Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Köln Ingenieurkammer Ba den-Württemberg (2021 | 1. Auflage); HOAI 2021 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ; Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Hürth Jaschke, Rouven (2005 | Diplomarbeit); Systeme zur Vorkalkulation der Gewerke der Technischen Gebäudeausrüstung im Schlüsselfertigbau Jurecka, Charlotte (1986 | 2. Auflage); Brücken ; Verlag Anton Schroll, Wien Klatt, Edmund (1983 | 8. Auflage); Langenscheid Wörterbuch Englisch ; EBG-Verlags-GmbH, Kornwestheim Keldungs, Ka rl-Heinz, Ga nschow, Joachim und Arbeiter, Norbert (2017 | 4. Auflage); Leitfaden für Bausachverständige - Rechtsgrundlagen, Gutachten, Haftung ; Springer Vieweg, Wiesbaden Khuon, Ernst von (1969 | 1. Auflage); Die sieben Weltwunder ; Verlag DAS BESTE GmbH, Stuttgart Killer, Wilhelm Korbinian (1976 | 3. Auflage); Bautechnisches Englisch im im Bild ; Bauverlag GmbH, Wiesbaden Koch, Oliver (2004 | 1. Auflage); Immobilien in Italien ; Compact Verlag, München Kohl, Anton u.a. (1990 | 19. Auflage); Baufachkunde 1 - Grundlagen ; B.G. Teubner, Stuttgart Köninger, Otto (1902 | Reprint); Die Konstruktion in Eisen; Verlag T.H. Schäfer, Hannover Kottjé, Johannes (2006 | 1. Auflage); Welches Haus passt zu mir? ; Deutsche Verlagsanstalt, München Krauth, Theodor und Meyer, Franz Sales (1899 | Reprint); Das Schreinerbuch ; Reprint Verlag, Leipzig Krauth, Theodor und Meyer, Franz Sales (1895 | Reprint); Das Zimmermannsbuch ; Weltbild Verlag GmbH, Augsburg Kuhn, Wilfried (1975 | 1. Auflage); Physik - Band 1 (Gesamtband) ; Georg Westermann Verlag, Braunschweig Jong, Cees de und Mattie, Erik (1994 | 1. Auflage); Architectural Competitions 1792-1949 ; Benedikt Taschen Verlag, Köln Jong, Cees de und Mattie, Erik (1994 | 1. Auflage); Architectural Competitions 1950-TODAY ; Benedikt Taschen Verlag, Köln Lampugnani, Vittorio Magnago (1983 | 1. Auflage); Lexikon der Architektur des 20. Jahrhunderts ; Verlag 'Gerd Hatje, Stuttgart Landeszentrale für politische Bildung (1984); Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und Landesverfassung Baden-Württemberg Leipold, Dieter (1996 | 11. Auflage); Erbrecht ; J.B.C. Mohr, Tübingen Leixner, Otto (1919 | Reprint); Einführung in die Architektur ; Reprint Verlag, Leipzig Leonhardi, Arnold (1960 | 1. Auflage); New Diczionary ; Verlag Lambert Lensing, Dortmund Lind, Detlef und Scheid, Harald (1999 | 8. Auflage); Abiturwissen - Stochastik ; Ernst Klett Verlag für Wissen und Bildung GmbH, Stuttgart Littek, Frank (2003 | 3. Auflage); Richtig sparen beim Bauen ; Eberhard Blottner Verlag GmbH, Taunusstein Lohmeyer, Gottfried (1991 | 6. Auflage); Baustatik 1 - Grundlagen ; B.G. Teubner, Stuttgart Lohmeyer, Gottfried (2001 | 8. Auflage); Baustatik 2 - Festigkeitslehre ; B.G. Teubner, Stuttgart Lohmeyer; Gottfried (1994 | 5. Auflage); S tahlbetonbau - Bemessung, Konstruktion, Ausführung ; B.G. Teubner, Stuttgart Lohmeyer, Gottfried u.a. (2007 | 8. Auflage); Weiße Wanne - einfach und sicher ; Verlag Bau + Technik, Düsseldorf Maas, Anton und Steinbrecher, Jutta (2021 | 3. Auflage); Trainingshandbuch für Energieberater ; Reguvis Fachmedien GmbH, Köln Macor, Katja und Kirner, Oliver (2010 | 5. Auflage); Frankreichimmobilien ; Deutsche Schutzvereinigung für Auslandsimmobilien e.V., Freiburg im Breisgau Mayrzedt, Hans und Fissenewert, Horst (2001 | 1. Auflage); Handbuch Bau-Betriebswirtschaft ; Werner Verlag, Düsseldorf mb AEC Software GmbH (2024 | 3. Auflage); Bemessungstafel 'Stahlbeton nach Eurocode 2' mb AEC Software GmbH (2024 | 3. Auflage); Bemessungstafel 'Stahlbau nach Eurocode 3' mb AEC Software GmbH (2024 | 2. Auflage); Bemessungstafel 'Holzbau nach Eurocode 5' mb AEC Software GmbH (2024 | 2. Auflage); Bemessungstafel 'Mauerwerk nach Eurocode 6' Meffle, Günter u.a, (1985 | 1. Auflage); Buchführung für Wirtschafts- und Handelsschulen ; Verlag Gehlen,Bad Homburg vor der Höhe Meschkowski, Herbert und Schütz, Helmut (1972 | 3. Auflage); Schülerduden - Die Mathematik I ; Bibliographisches Institut - Dudenverlag, Mannheim Mohs, Karl (1926 | Reprint); Backofenbau vom Back-Stein zum Backofen ; Reprint Verlag Leipzig, Leipzig Nehmzow, Karl-Heinz (1969 | 5. Auflage); Wirtschaftserkunde ; Verlag Handwerk und Technik GmbH, Hamburg Neimke, Lothar (2012 | 3. Auflage); Das Sachverständigengutachten - Grundlagen für den Aufbau und Inhalt eines Gutachtens ; Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart Neufert, Peter und Neff, Ludwig (1997 | 2. Auflage); Gekonnt Planen | Richtig Bauen ; Friedrich Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig Nücke, Erwin und Reinhard, Alfred (1969 | 11. Auflage); Physikaufgaben für technische Berufe ; Verlag Handwerk und Technik GmbH, Hamburg Opderbecke, Adolf (1910 | Reprint); Der Maurer ; Reprint Verlag, Leipzig Opderbecke, Adolf (1913 | Reprint); Der Zimmermann ; Reprint Verlag, Leipzig Österreichische Gesellschaft für Architektur (1995 | 4. Auflage); Architektur in Wien ; Wiener Verlag, Himberg bei Wien Papula, Lothar (1994 | 4. Auflage); Mathematische Formelsammlung für Ingenieure und Naturwissenschaftler ; Friedrich Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig Pevsner, Nikolaus; Honour, Hugh und Fleming, John (1992 | 3. Auflage); Lexikon der Weltarchitektur ; Prestel Verlag, München Piltz, Herbert u.a. (1985 | 8. Auflage); Technologie der Baustoffe ; Dr. Lüdecke Verlagsgesellschaft mbH, Haslach im Kinzigtal Pothorn, Herbert (2007 | 1. Auflage); Das große Buch der Baustile ; Bassermann Verlag, München Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (1980 | 1. Auflage); Energiesparbuch für das Eigenheim ; Druckhaus Neue Presse, Coburg Reichel, Doris (2006 | 4. Auflage); Ferienimmobilien in Italien ; DSA - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V., Freiburg im Breisgau Reichel, Doris (2021 | 8. Auflage); Ferienimmobilien in Italien ; DSA - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V., Freiburg im Breisgau Reichold, Klaus und Graf, Bernhard (1999 | 1. Auflage); Bauwerke die Geschichte schrieben ; Weltbild Verlag GmbH, Augsburg Reid, Richard (1980 | Reprint); Baustilkunde ; W. M. Riegel, München Riemer, Wolfgang und Scheid, Harald (1998 | 7. Auflage; Abiturwissen - Lineare Algebra und Analytische Geometrie ; Ernst Klett Verlag für Wissen und Bildung, Stuttgart Ruske, Wolfgang (1988 | 1. Auflage); Glas ; WEKA Fachverlage, Kissing Ruske, Wolfgang (1988 | 1. Auflage); Holz-Glas-Architektur ; WEKA Fachverlage, Kissing Rußwurm, Dieter (2002 | 1. Auflage); Bewehren von Stahlbeton-Tragwerken ; Institut für Stahlbetonbewehrung e.V., Düsseldorf Sage, Konrad (1967 | 1. Auflage); Handbuch der Haustechnik - Band 1 'Heizungsanlagen, Elektrische anlagen, Förderanlagen' ; Ullstein, Berlin Sage, Konrad (1967 | 1. Auflage); Handbuch der Haustechnik - Band 2 'Lufttechnische Anlagen, Gesundheitstechnische Anlagen, Industrielle Förderanlagen' ; Ullstein, Berlin Schach, Rainer und Sperling, Wolfgang (2001 | 1. Auflage); Baukosten - Kostensteuerung in Planung und Ausführung ; Springer, Berlin Scharf, Hans u.a. (1959 | 1. Auflage); Physik für mittlere Schulen - Teil 1 ; Hermann Schroedel Verlag KG, Hannover Schäfer, C. (1888 | Reprint); Die Holzarchitektur Deutschlands ; Weltbild Verlag GmbH, Augsburg Scheid, Harald (1999 | 10. Auflage); Abiturwissen - Analysis ; Ernst Klett Verlag für Wissen und Bildung GmbH, Stuttgart Scheid, Harald (1991 | 3. Auflage); Schülerduden - Die Mathematik II ; Dudenverlag, Mannheim Schierenbeck, Henner (1995 | 12. Auflage); Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre ; R. Oldenbourg Verlag GmbH, München Schmidtbleicher, Günter (1971 | 3. Auflage); Der Tischler/Schreiner ; Holland & Josenhans Verlag, Stuttgart Schmitz, Hans-Peter (2004 | 1. Auflage); Baukostentabelle zur exakten Kostenplanung und -ko0ntrolle ; Compact Verlag, München Schneider, Klaus-Jürgen u.a. (1998 | 13. Auflage); Bautabellen für Ingenieure ; Werner Verlag GmbH & Co. KG, Düsseldorf Schneider, Klaus-Jürgen u.a. (2002 | 15. Auflage); Bautabellen für Ingenieure ; Werner Verlag GmbH & Co. KG, Düsseldorf Schoch, Torsten (2021 | 3. Auflage); Wärmebrückenberechnung ; Beuth Verlag GmbH, Berlin Schoch, Torsten (2005 | 1. Auflage); Neuer Wärmebrückenkatalog - Beispiele und Erläuterungen nach neuer DIN 4108 Beiblatt 2 ; Bauwerk Verlag GmbH, Berlin Schoch, Torsten (2023 | 5. Auflage); Neuer Wärmebrückenkatalog - Beispiele und Erläuterungen nach DIN 4108 Beiblatt 2 ; Beuth Verlag GmbH, Berlin Schramek, Ernst-Rudolf (2003 | 71. Auflage) Taschenbuch für Heizung- + Klimatechnik ; Oldenbourg Industrieverlag, München Schweizer, Wilhelm (1974 | 12. Auflage); Ebene Trigonometrie ; Ernst Klett, Stuttgart Schweizer, Wilhelm (1987 | 1. Auflage); Rechnen und Raumlehre 2 ; Ernst Klett, Stuttgart Seiler. Eckhard (1989 | 6. Auflage); Zeitstreß - ade! ; Helfrecht-Verlag, Bad Alexanderbad Seiler, Jörg (1995 | 1. Auflage); Selbst Fliesen und Platten verlegen ; Compact Verlag, München Sieber, Helmut und Huber, Leopold (1976 | 1. Auflage); Mathematische Begriffe und Formeln ; Ernst Klett Verlag, Stuttgart Sieber, Helmut und Huber, Leopold (1980 | 1. Auflage); Mathematische Formeln - Erweiterte Ausgabe E ; Ernst Klett Verlag, Stuttgart Sieber, Helmut und Huber, Leopold (1975 | 2. Auflage); Mathematische Tafeln ; Ernst Klett Verlag, Stuttgart Sonneborn, Siegfried (1995 | 1. Auflage); Dachwohnfenstersysteme ; verlag moderne industrie, Landsberg am Lech Sperling, Wolfgang (2004 | 1. Auflage); Sprüche zum Bauen | Gedichte vom Lieben und Leben ; Cornelia Goethe Literaturverlag AG, Frankfurt am Main Sprengnetter (Band 1-4) Sprengnetter (Band 5-16) Stade, Franz (1904 | Reprint); Die Holzkonstruktion ; Reprint Verlag, Leipzig Steimle, Fritz (2000 | 1. Auflage); Handbuch Haustechnische Planung ; Karl Krämer Verlag, Stuttgart Time-Life Bücher (Redaktion) (1987 | 5. Auflage); Klempner- und Elektroarbeiten ; Time-Life-Books B.V., Amsterdam Time-Life Bücher (Redaktion) (1987 | 6. Auflage); Schränke und Regale ; Time-Life-Books B.V., Amsterdam Unglaube, Daniela (2024 | 2. Auflage); Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung ; Reguvis Fachmedien GmbH, Köln Volger, Karl und Laasch, Erhard (1994 | 9. Auflage); Haustechnik ; B.G. Teubner, Stuttgart Wagner, Walter u.a. (1994 | 19. Auflage); Praktische Baustatik 1 ; B.G. Teubner, Stuttgart Wagner, Walter u.a. (1998 | 15. Auflage); Praktische Baustatik 2 ; B.G. Teubner, Stuttgart Wagner, Walter u.a. (1997 | 8. Auflage); Praktische Baustatik 3 ; B.G. Teubner, Stuttgart Waltermann, Aloy u.a. (1989 | 4. Auflage); Grundlagen der Handelsbuchführung ; Merkur Verlag, Rinteln Warth, Otto (1900 | Reprint); Die Konstruktion in Holz ; Verlag T.H. Schhäfer, Hannover Warth, Otto (1903 | Reprint); Die Konstruktion in Stein ; Verlag T.H. Schäfer, Hannover Weis, Bruno (2001 | 1. Auflage); Grundlagen der Beleuchtungstechnik ; Richard Pflaum GmbH & Co. KG, München Werner, Gerhard und Zimmer, Karlheinz (2004 | 3. Auflage); Holzbau 1 - Grundlagen nach DIN 1052 und Eurocode 5 ; Springer Verlag, Berlin Werner, Gerhard und Zimmer, Karlheinz (2004 | 3. Auflage); Holzbau 2 - Dach- und Hallentragwerke nach DIN 1052 und Eurocode 5 ; Springer Verlag, Berlin Wissenschaftlichen Rat der Dudenredaktion (1982 | 4. Auflage); Duden 'Fremdwörterbuch' (Band 5) ; Dudenverlag, Mannheim Zellinger, Anton (2005 | 1. Auflage); Immobilien in Italien ; Signum Verlag, Wien Zimmermann, Günter (1983 | 1. Auflage); Bauschäden Sammlung - Band 5 ; Forum Verlag, Stuttgart Zimmermann, Günter (1980 | 1. Auflage); Bauschäden vermeiden und beseitigen ; Rationalisierungs-Kuratorium der deutschen Wirtschaft (RKW), Eschborn Als weitere Quellen wird tagesaktuell das Internet zur Recherche bei den Rechtsgrundlagen und die Sammlung der Normen (DIN; VDE, ..) aus dem Beuth Verlag hinzugezogen. 01.07. 2005 gez. Rouven Jasc hke (letzte Änderung 17.09.2025)

  • JASCHKE | Sorry not Sorry

    Sorry not Sorry „Sorry not Sorry“ In den letzten Monaten kam es zu vielen kleinen terminlichen Verzögerungen, die sich leider auf die laufende Projektbearbeitung ausgewirkt haben. Da ich auf keine der Verzögerungen selbst großen Einfluss nehmen konnte, tut es mir zwar leid, dass einige Kunden auf Ihre Bearbeitung warten mussten, jedoch gibt es für mich keinen Grund mich für die Gesamtlage in der Baubranche mit allen Widrigkeiten zu entschuldigen. Wie ich seit Jahren betone ‚Es ist dann fertig, wenn es fertig ist! ‘ Der Personalmangel im Bausektor nimmt stetig zu, so dass es für alle Planenden in der Koordinierung von Baumaßnahmen zunehmend schwierig wird einen verlässlichen Terminplan zu erarbeiten, den wenn es zu Schlüsselgewerken‘ (z.B. Heizung/Sanitär, Elektro, Lüftung, …) keine Angebote gibt, kann man die Gesamtmaßnahme zeitlich nicht planen und schon gar nicht irgendwelche Versprechen zu Fertigstellungsterminen geben! Auch wenn die Pandemie offiziell für beendet erklärt wurde, so haben wir auf den Baustellen immer noch terminliche Komplikationen, wenn Gewerke aufgrund einer Erkrankung ausfallen. Jeder Ausfall hat immer Auswirkungen auf das Gesamtsystem einer Baustelle! Die gestörten Lieferketten aus den Hochzeiten der Pandemie scheinen nur ein Anfang gewesen zu sein, mit den kriegerischen Unruhen auf der ganzen Welt haben sich die Lieferketten weiter verschlechtert, so dass jeder Bauherr auch in seiner Entscheidungsfindung gefragt ist. Das magische Dreieck von „Terminen, Kosten(+) und Qualitäten(-)“ muss ein ausgewogenes Verhältnis haben. Eine einseitige Verschiebung innerhalb dieses Dreiecks hat immer Auswirkungen auf die beiden anderen Parameter! Die durch den Krieg angetriebenen Preissteigerungen bei Material, Logistik und Energie stellen uns vor Herausforderungen, die oft nur durch einen erhöhten Planungs- oder Koordinierungsaufwand in den Griff zu bekommen sind, den auch hier gilt das ausgewogene Verhältnis von „Terminen(+), Kosten und Qualitäten(-)“. Die ‚Nachhaltigkeit‘ in der Baubranche wurde viele Jahrzehnte vernachlässigt und wurde sehr lange der so genannten Selbstverpflichtung der handelnden Akteure überlassen. Das diese Selbstverpflichtung in der Marktwirtschaft nur dann tatsächlich greift, musste durch den Gesetzgeber eingegriffen werden. Durch die geänderte Förderkultur im Bausektor wird beim Neubau nur noch der ‚Klimafreundliche Neubau‘ gefördert, welcher eine Erhöhung der Bauqualität im Sinne der Nachhaltigkeit fordert. Hier verschiebt sich das magische Dreieck erneut und die „Termine(+), Kosten(+) und Qualitäten“ müssen durch die Planenden erneut justiert werden. Leider fehlt es den beteiligten aus der Politik an der Realität im Bausektor. Die berechtigten Neujustierungen in der Gesetzgebung im Sinne des Klimaschutzes bzgl. ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘ sind dringende Gebote unserer Zeit, der versprochene Bürokratieabbau wäre hier ein Anfang, jedoch ist die Baubranche ein sehr ‚träger‘ Tanker und benötigt für alle Änderungen einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Monaten. Wenn dann Änderungen nicht absehbar sind und plötzlich während einer laufenden Planung alles umgeworfen werden muss wegen völlig geänderter Rahmenbedingungen, dauert alles eben etwas länger! Nachdem ich nun 3 Jahre einen großen Bogen um ‚Covid19‘ machen konnte, hat es mich nun im vergangenen Dezember'2023 selbst doch noch erwischt und ich musste meiner Gesundheit eine Priorität einräumen. Auch wenn die akute Infektion nur wenige Tage angedauert hat, so sind die Nachwirkungen leider auch jetzt noch spürbar und ich bin noch nicht so belastbar wie zuvor und habe mir selbst für die Zukunft nun vorgenommen das Arbeitspensum zu reduzieren (.. was oft immer noch mehr ist, als sich so manch ein Gewerkschaftler überhaupt vorstellen kann!) und der eigenen Gesundheit mehr Zeit einzuräumen [www.rouven-jaschke.de/zeiten ] . Aufgrund meiner eigenen Infektion mit ‚Corona‘ möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals auf die allgemein gültigen Infektionsschutzregeln hinweisen. Wer erkrankt ist oder sich krank fühlt hat eine Verpflichtung gegenüber seinen Mitmenschen, sich von anderen Menschen fernzuhalten! Für meinen Alltag gelten nach wie vor die festgehaltenen Schutzmaßnahmen aus der Pandemie [www.rouven-jaschke.de/covid ] . ‚Es ist wie es ist!‘ , ... da ich in der gesamten Situation, das mir menschenmögliche ermögliche, haben meine Tage auch nur 24 Stunden und das Jahr auch nur begrenzte Tage, so dass mir am Ende jeder Woche, zwar bewusst ist, dass irgendjemand noch auf etwas wartet, aber was von außen meine Terminplanung beeinflusst, kann ich nicht ändern und werde mich dafür auch nie entschuldigen! Sorry not Sorry 0 1.04.2020 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 02.123 .2024)

  • Rechtsgrundlagen | JASCHKE

    Rechtsgrundlagen Zusammenstellung der im Tätigkeitsbereich des Sachverständigen relevanten Rechtsgrundlagen. Sollten im individuellen Sachverhalt ältere, ggf. aktuell nicht mehr rechtskräftige Grundlagen zur Bewertung des Sachverhaltens notwendig sein, sind diese im Sachverständigengutachten als Fußnote eingefügt. Die aufgeführten Normen aus DIN und VDI sind durch öffentlich-rechtliche Gesetze, Richtlinien oder Verordnungen eingeführt und haben dadurch einen gesetzesähnlichen Charakter. Normen ohne öffentlich-rechtliche Verankerung sind reine privatrechtliche Empfehlungen und können nur in den privatrechtlichen Verträgen als Bedingungen mit aufgenommen werden. BGB - Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist BauGB - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist BauNVO (2023) - Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist BauNVO (2017) - BauNVO (1990) - BauNVO (1977) - BauNVO (1969) - BauNVO (1962) - BauStellV (2023) - Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. 2023 I Nr. 1) geändert worden ist BetrKV - Betriebskostenverordnung (Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten); Artikel 2 der Verordnung vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346), in Kraft getreten am 01.01.2004 zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.10.2023 (BGBl. I S. 280) m.W.v. 01.01.2024 BNatSchG - EEG - EEWärmeG - EnEV (2002) - EnEV (2007) - EnEV (2009) - EnEV (2014) - EnEV (2019) - EnEV-DVO BW - Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV-Durchführungsverordnung - EnEV-DVO) vom 8. November 2016 / Es wird verordnet auf Grund von 1. § 7 Absatz 1a Satz 2, Absatz 2 und 4, § 7a Absatz 2 und § 7b Absatz 3 und 4 Satz 1 des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in der Fassung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2685), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2197) geändert worden ist, und § 4 Absatz 1 und 2 des Landesverwaltungsgesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313, 314), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585, 614) geändert worden ist, und 2. § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist >> außer Kraft, aber für rückwirkende Sachverständigengutachten von Relevanz EnSimiMaV EltVO BW - EWärmeG BW - Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWärmeG) vom 17. März 2015 FeuVO BW - Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung – FeuVO) vom 8. Dezember 20202; Auf Grund von § 73 Absatz 1 Nummern 1 und 2 und Absatz 8 Nummer 2 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, 358, ber. S. 416), die zuletzt durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 313) geändert worden ist, wird verordnet GaVO BW - GefStoffV (2024) - Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 384) geändert worden ist GEG (2020) - GEG (2023) - GEG (2024) - Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280) geändert worden ist HOAI (2023) - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen); Verordnung vom 10.07.2013 (BGBl. I S. 2276), in Kraft getreten am 17.07.2013 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBl. I S. 88) m.W.v. 28.09.2023 HOAI (2013) - HOAI (2001) - ImmoWertA - Muster-Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Die Fachkommission Städtebau hat diese Muster-Anwendungshinweise am 20. September 2023 zur Kenntnis genommen ImmoWertV (2010) - ImmoWertV (2021) - Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805); Ersetzt V 213-1-7 v. 19.5.2010 I 639 (ImmoWertV) LBO BW (2023) - Landesbauordnung / Gesetz vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), in Kraft getreten am 01.01.1996zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) m.W.v. 25.11.2023 LBOAVO BW - Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5. Februar 2010; Auf Grund von § 73 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 8 Nr. 2 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 8. August 1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Artikel 1 Nr. 51 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GBl. S. 615, 625), wird verordnet LBOVVO BW - Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung – FeuVO) vom 8. Dezember 20202; Auf Grund von § 73 Absatz 1 Nummern 1 und 2 und Absatz 8 Nummer 2 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, 358, ber. S. 416), die zuletzt durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 313) geändert worden ist, wird verordnet MHG - Miethöhegesetz (Gesetz zur Regelung der Miethöhe); Gesetz vom 18.12.1974 (BGBl. I S. 3603) aufgehoben durch Gesetz vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1149) m.W.v. 01.09.2001 >> außer Kraft, aber für rückwirkende Sachverständigengutachten von Relevanz NMV (1970) - Neubaumietenverordnung 1970 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2204), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) geändert worden ist NRG BW - Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 1996; letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GBl. S. 617, 622) PlanZV - ProdHaftG - Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte) Gesetz vom 15.12.1989 (BGBl. I S. 2198); zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2421) m.W.v. 22.07.2017 PVPf-VO BW - Verordnung des Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung- PVPf-VO) vom 11. Oktober 2021 QNG - ROG - Raumordnungsgesetz / Artikel 1 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), in Kraft getreten am 31.12.2008 bzw. 30.06.2009 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBl. I S. 88) m.W.v. 28.09.2023 RoV - Auf Grund des § 6a Abs. 2 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1461) verordnet die Bundesregierung TzWrG - Gesetz über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden (Teilzeit-Wohnrechtegesetz - TzWrG); vom 20.12.1996 UVgO - Unterschwellenvergabeordnung gültig seit 2/2017 VOB/A - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A / Fassung 2019; Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) zuletzt geändert durch die Bekanntmachung der Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) vom 06.09.2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4), anwendbar seit dem 14.02.2024 gem. Verordnung vom 07.02.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 39) VOB/B - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen / Fassung 2016; (Bekanntmachung vom 31.7.2009, BAnz. Nr. 155 vom 15.10.2009) geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3) in der Fassung 2016 in Anwendung seit dem 18.4.2016 gem. § 2 Vergabeverordnung (Art. 1 der Verordnung vom 12.04.2016, BGBl. I S. 624) i.V.m. § 8a Abs. 1 VOB/A 2016 VOB/C - abgelöst in 02/2017 durch UVgO WEG - Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306) geändert worden ist WertR (2006) - WertV - WoBindG - Wohnungsbindungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2404), das zuletzt durch Artikel 161 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist WoGG - Wohngeldgesetz - Artikel 1 des Gesetzes vom 24.09.2008 (BGBl. I S. 1856), in Kraft getreten am 01.10.2008 bzw. 01.01.2009 zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2024 (BGBl. I S. 387) m.W.v. 01.01.2024 (rückwirkend) / Stand: 01.01.2025 aufgrund Gesetzes vom 20.08.2021 (BGBl. I S. 3932) WPG - Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) WSchV (1977) - WSchV (1984) - WSchV (1995) - II.BV - Zweite Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2178), die zuletzt durch Artikel 78 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) geändert worden ist ZPO - Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.12.2005 (BGBl. I S. 3202, ber. 2006 I S. 431, 2007 S. 1781) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2024 (BGBl. I S. 328) m.W.v. 31.10.2024 Als weitere Quellen wird tagesaktuell das Internet zur Recherche und die Sammlung der Normen (DIN; VDE, ..) aus dem Beuth Verlag und die eigene Bibliothek (Literaturverzeichnis) hinzugezogen. 01.07. 2005 gez. Rouven Jasc hke (letzte Änderung 14.04.2025)

  • JASCHKE | Gutachten zur Energetische Qualität von Gebäuden

    [Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten - (Sachgebiet 2420 - Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden)] JASCHKE | Sachverständigengutachten 'Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden' Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes ist eine detaillierte Analyse, die die energetische Leistungsfähigkeit eines Gebäudes bewertet. Das Ziel eines solchen Gutachtens ist es, Verbesserungspotenziale zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Betriebskosten aufzuzeigen und gleichzeitig die Umweltbelastungen zu minimieren. Ein solches Gutachten ist oft erforderlich, wenn ein Gebäude saniert, verkauft oder vermietet wird, oder wenn bestimmte Förderprogramme in Anspruch genommen werden sollen. Hier sind die wesentlichen Schritte und Aspekte, die ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes umfasst: 1. Energieverbrauchsanalyse Erfassung des bisherigen Energieverbrauchs: Der Gutachter analysiert die Verbrauchsdaten der letzten Jahre (Strom, Heizung, Warmwasser) und überprüft, wie effizient das Gebäude diese Ressourcen nutzt. Ermittlung des aktuellen Energiebedarfs: Der Energiebedarf wird unter Berücksichtigung der Gebäudetechnologie, Isolierung, Heizsysteme und der Nutzung des Gebäudes kalkuliert. 2. Gebäudehülle Wärmedämmung: Untersuchung der Außenwände, Fenster, Türen, Dach und des Kellers hinsichtlich ihrer Dämmqualität und Wärmeschutzes. Gutachten können Schwachstellen wie unzureichende Dämmung oder undichte Stellen aufzeigen, die zu hohen Heizkosten führen. Luftdichtheit: Die Untersuchung der Luftdichtheit des Gebäudes, um Wärmeverluste durch undichte Stellen zu identifizieren. Dies erfolgt oft durch ein sogenanntes Blower-Door-Testverfahren. 3. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HVAC) Heizungssystem: Eine Bewertung der Heizungsanlage, ihrer Effizienz und ihres Alters (z.B. ob ein älteres Heizsystem wie eine Öl-Heizung ineffizient ist und durch ein moderneres, energieeffizienteres System ersetzt werden sollte). Lüftung: Überprüfung der Lüftungsanlagen und der Luftqualität im Gebäude. In gut isolierten Gebäuden kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erforderlich sein, um den Energieverbrauch zu senken. Klimaanlage: Falls vorhanden, wird auch die Klimaanlage auf ihre Effizienz hin untersucht. 4. Erneuerbare Energien Solarthermie oder Photovoltaik: Überprüfung der Möglichkeit, Solarenergie zu nutzen, um den Energieverbrauch zu senken. Solaranlagen können zur Warmwasserbereitung oder Stromproduktion eingesetzt werden. Wärmepumpe: Wenn es sinnvoll ist, wird auch die Möglichkeit der Nutzung einer Wärmepumpe in Betracht gezogen, die in vielen Fällen eine energieeffiziente Alternative zu klassischen Heizsystemen darstellt. 5. Energieeffizienzklasse und Zertifikate Energieausweis: Ein wichtiger Bestandteil eines Gutachtens zur Energieeffizienz ist die Erstellung eines Energieausweises. Dieser gibt die Energieeffizienz des Gebäudes an und stellt sicher, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. Der Ausweis enthält die Einstufung des Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse (A bis H). Fördermöglichkeiten: In manchen Fällen wird auch geprüft, ob und welche Förderprogramme (z.B. KfW-Förderung in Deutschland) für Sanierungen oder Investitionen in erneuerbare Energien in Anspruch genommen werden können. 6. Empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Sanierungsmaßnahmen: Der Gutachter empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dies können bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Dämmung, die Installation eines effizienteren Heizsystems oder der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarenergie oder Wärmepumpen sein. Kosten-Nutzen-Analyse: Eine Abschätzung der Investitionskosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie eine Berechnung der Amortisationszeit, d.h., wie lange es dauert, bis die Einsparungen den Aufwand für die Umsetzung decken. 7. Bericht und Empfehlungen Dokumentation: Der Gutachter erstellt einen ausführlichen Bericht, der alle ermittelten Daten und Ergebnisse zusammenfasst. Der Bericht enthält auch die empfohlenen Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz. Langfristige Strategie: Der Gutachter kann Empfehlungen für langfristige energieeffiziente Strategien geben, um den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren. Nutzen eines Energieeffizienz-Gutachtens - Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes bietet viele Vorteile, darunter: Reduzierung der Betriebskosten: Durch Identifizierung von Einsparpotenzialen kann der Energieverbrauch gesenkt und somit auch die Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Umweltschutz: Ein energieeffizienter Betrieb eines Gebäudes verringert den CO2-Ausstoß und trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei. Wertsteigerung des Gebäudes: Ein energieeffizienter Bau kann den Wert eines Gebäudes erhöhen und es für potenzielle Käufer oder Mieter attraktiver machen. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere bei Neubauten oder Renovierungen. Ein Gutachten hilft dabei, diese Anforderungen zu erfüllen. Fazit: Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes ist eine wertvolle Grundlage für alle, die ihre Energiekosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Es hilft, ineffiziente Bereiche im Gebäude zu identifizieren und Lösungen zur Optimierung zu entwickeln Die Fragestellungen zur energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden können unterschiedliche Beweggründe haben. Die Energieeffizienz von Gebäuden wird durch den Energieausweis seit 2002 auf Basis der EnEV (2002-2020) bzw. des GEG (seit 2020) ausgegeben. Der Energieausweis kann rechtlich auf Basis des Verbrauchs oder auf Basis des Bedarfs ausgegeben werden. In beiden Verfahren können hier Ungereimtheiten auftreten, die das Ergebnis verfälschen, hier gilt es fachkundig den Bedarf zu ermitteln und den Grund für ggf. vorhandene Abweichungen zu ermitteln. Durch mangelhafte Planung oder Ausführung können Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden am Gebäude entstehen, in diesen Fällen ist abzuklären, ob ein baulicher Mangel auf Grund einer fehlerhaften Planung oder einer mangelhaften Ausführung besteht. Jedoch nicht alle Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden haben bauliche Ursachen, auch das Nutzerverhalten der Bewohner hat hier einen erheblichen Einfluss. Bei energetischen Aufgabenstellungen spielen auch immer die diversen Fördermittel eine größer werdende Rolle. Die Zuschüsse der BAFA aus den Programmen EBW, EBN, EEW und BEW bzw. die Fördermittel der KFW aus den Programmen BEG EM, BEG WG, BEG NWG, KFN, KNN und WEF sind wichtige wirtschaftliche Aspekte der ‚Energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden‘. Durch die grundlegende Ausbildung als Bauingenieur mit der fachlichen Spezialisierung als Fachingenieur für Bauphysik, Energieeffizienz und ‚Bauen im Bestand‘ in Kombination mit den Zusatzqualifikationen für alle relevanten Fördermittel als ’Energie-Effizienz-Experte‘ mit der Zulassung für Neubau, Sanierung und im Denkmal für Wohn- und Nichtwohngebäude ist mir eine ganzheitliche Betrachtung bei allen Fragestellungen zur Thematik ‚Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohn gebäuden‘ möglich. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 27.11 .2024 )

  • JASCHKE | Hinweis 'Covid'

    Hinweise 'Covid' „Gesundheit ist kein Zustand des Körpers, sondern des Geistes.“ (Mary Baker Eddy) .. und weil der gesunde Menschenverstand uns zur Vorsicht ermahnt, bleiben einige grundlegenden Regel auch für die Zukunft erhalten ... mfG RJ Hinweis 'COVID 19' Die weltweite Pandemie hat auch auf die Arbeitswelt im Bausektor seine Auswirkungen! Die Grundlegenden Hygieneregeln gelten selbstverständlich auf Baustellen genauso wie im Büro: Wir verzichten bewusst auf das ‚Händeschütteln‘, wir bitten dies als Umsichtigkeit zu verstehen! (Dies werden wir auch unabhängig der Inzidenzwerte zukünftig beibehalten!) Wo immer der Mindestabstand von 1,5-2,0 m nicht eingehalten werden kann, bitten wir um den gegenseitigen Respekt und tragen auch zukünftig ‚Maske‘! (Dies wäre auch zukünftig wünschenswert zur Reduzierung der Grippeinfektionen bzw. Erkältungswellen) Niesen und Husten Sie in die Armbeuge! (Was bereits unabhängig von Corona der Normalfall sein sollte!) Reinigen Sie regelmäßig Ihre Hände und desinfizieren Sie Ihre Hände! Verwenden Sie Ihr eigenes Werkzeug und reinigen Sie dies regelmäßig! Die aktuelle Situation mit ‚CORONA‘ führt zu einigen organisatorischen Besonderheiten, die laufenden Baustellenkontrollen finden vorzugsweise ohne weitere Teilnehmer statt, die Besprechungen werden vermehrt per Mail, Videokonferenz, Chat und Telefon abgewickelt! Notwendige Besprechungen und Beratungen finden nur unter den ‚CORONA-REGELN‘ statt! Termine nach Vereinbarung! Auf den Baustellen selbst sind die Anweisungen der Bauleitung bzw. des Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators hinsichtlich der erhöhten Gesundheitsprävention zwingend zu befolgen, bei Zuwiderhandlungen müssen Firmen mit Betretungsverboten für Baustellen rechnen! Einschlägige Vorgaben hierzu gibt die BG Bau, die Handwerkskammer bzw. die Industrie- und Handelskammer bekannt! ACHTUNG für den Schutz der eigenen Gesundheit gelten folgen Grundsätze: Beratungstermine im Büro 'Hüfingen' finden nicht mehr statt! Es gilt grundsätzlich die 3G-Regelung (Es ist für uns Arbeit und somit ein Arbeitsplatz, egal wo wir die Beratung durchführen!) Termine im Objekt (Innenräume) finden nur statt bei Inzidenzen unter 35 mit einer Teilnehmerzahl von max. 5 Personen ! Termine im Freien finden nur mit max. 10 Personen statt! Bei Zuwiderhandlung gegen das objektive situationsbedingte 'Gebot des Masketragens', brechen wir Termine ohne weitere Diskussion ab! Wegen der vermehrten Nachfrage, nochmal zur Erläuterung - JA - diese Regeln halten wir weiterhin ein, ein Arbeitsausfall durch eine doch vermeidbare Erkrankung oder das doch vorhandene Risiko für bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen ist nach wie vor gegeben und für mich selbst kann ich das Risiko so weit minimieren wie ich es für richtig erachte = 'Meine Gesundheit geht hier den rein wirtschaftlichen Interessen vor!' 01.04.2020 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 08. 01.2 023) 'COVID-19'

  • JASCHKE | PROJEKTMANAGEMENT

    Projektmanagement JASCHKE | Projektmanagement # Kauf- & Sanieru ngsberatung # ESG-Management # Beratung in Ligurien (IT) # Nachhaltigkeit - Zertifizierung in der Schweiz (CH) # PR 'Wärmewende' # Objektbetreuung im Bestand # Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination # Projektsteuerung # Planung & Bauleitung 'NearlyZeroEnergyBuilding' 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 13.01.2024) JASCHKE | Projektmanagement

  • JASCHKE | 'ENERGIEEFFIZIENZ + NACHHALTIGKEIT'

    Energieeffizienz + Nachhaltigkeit JASCHKE | Energieeffizienz + Nachhaltigkeit Willkommen! Unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Wohn- und Nichtwohngebäude an. Ziel ist es, Ihre Gebäude energetisch zu optimieren, um Energiekosten zu senken, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Mit unserem Fachwissen und modernen Lösungen unterstützen wir Sie dabei, nachhaltige Konzepte umzusetzen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und langfristig wertsteigernde Maßnahmen zu realisieren. Ob bei der Planung, Beratung, Sanierung oder Modernisierung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite, um Ihre Gebäude zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen nachhaltige und energieeffiziente Lösungen zu entwickeln! # Erstberatung (Initialberatung) - Erstgespräch am Objekt # GEG-Pflichtberatung # Allgemeine Energieberatung # Ressourceneffizienz in der Wirtschaft # Transformationskonzepte in der Wirtschaft # Beratung zur 'PVPf-VO BW' (Wohn- & Nichtwohngebäude) - Mindestanforderung an PV-Anlagen nach PVPf-VO BW # Individueller Sanierungsfahrplan 'ISFP' gefördert durch das BAFA (Wohn- & Nichtwohngebäude) - 'Vor-Ort-Beratung' nach BAFA-Kriterien - Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude gefördert durch das BAFA im Programm EBW - Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg für Nichtwohngebäude (SFP BW) gefördert im Programm EBN (BAFA) # Energieausweise auf Basis des 'Energiebedarfs' für Bestandsgebäude (Wohn- & Nichtwohngebäude) - Ausstellung von Energieausweis nach GEG auf Basis der DIN 18599 für Wohn- & Nichtwohngebäude - Plausibilitätsprüfung für Energieverbrauchsausweise - Sachverständigengutachten im Bereich 'Energieausweise nach EnEV/GEG # Gebäuderessourcenpass # Klimaschutzplan für Gebäude # Energieaudit 'KMU' nach DIN 16247-1 # Beratung 'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit' # Wärme-/Feuchteschutznachweise nach GEG (Neubau, Sanierung und im Denkmal) # Fachplanung 'Klimafreundlicher Neubau' (KFN WG - WEF - KNN WG - KFN NWG - KNN NWG ) inkl. Fördermittelberatung # Fachplanung 'Effizient Sanieren' (BEG EM - BEG WG - BEG NWG) inkl. Fördermittelberatung # Fachplanung 'Effizientes Denkmal' (BEG WG - BEG NWG) inkl. Fördermittelberatung 01.07.2005 gez. Rouven Jaschk e (letzte Änderung 02.12.2024 )

  • JASCHKE | Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination

    Energieeffizienz + Nachhaltigkeit Sicherheits- und Gesundheitsschutz [0.3] SiGe-Check [1.3] SiGe-Plan [2.3] Vorankündigung [3.3] SiGe-Koordination [4.3] SiGe-Hinweise [5.3] SiGe-Unterlage [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht [9-EV] (Eigentümer-)V ersammlungen JASCHKE | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 0.3 SiGe-Check (LPH 0) Die Baustell V ist nun seit 1998 in Kraft und basiert auf EU-Richtlinien aus dem Jahr 1992, im europäischen Vergleich waren wir mit der nationalen Umsetzung des Gesetztes bereits im Verzug, viele europäische Länder haben das Gesetz bereits 1995 vollumfänglich umgesetzt. Wenn man sich heut e fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung auf deutschen Baustellen umsieht, wird diese Verordnung immer noch nicht korrekt umgesetzt - leider verlässt man sich in Deutschland zu sehr auf das 'Sicherheitsnetz' der Berufsgenossenschaften, die im Falle eines Unfalles oft für die körperlichen Schäden aufkommen. Allen Bauherren bieten wir daher einen 'SiGe-Check' an, in dem wir die gesetzliche Notwendigkeit für einen 'Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators' für die vorgesehene Baumaßnahme prüfen. 1.3 SiGe-Plan (LPH 3) Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen werden in der Planungsphase (Beauftragung des SiGeKo in der LPH 3) die zur Ausführung notwendigen sicherheitsrelevanten Maßnahmen gemeinsam mit dem Architekten (Entwurfsverfasser), dem Bauleiter und der Bauherrschaft geplant. Planungsphase: Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) 2.3 Vorankündigung (LPH 7) Vorankündigung in Abstim mung mit dem Bauherren, dem Architekten und der Bauleitung an die Baurechtsbehörde bzw. da zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermitteln! 3.3 SiGe - Koordination (LPH 8 - Bauüberwachung) In der Ausführungsphase wird nur protokolliert und hingewiesen, eine Einmischung in den Kompetenzbereich der Bauleitung erfolgt nicht! Nur in absoluten Notfällen 'Unmittelbaren Gefahren' für Leib und Leben wird durch uns in den Bauablauf eingegriffen! Protokollieren der sekundären Verkehrssicherungspflicht im Sinne des Auftraggebers (Bauherrschaft) laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (sofern der SiGe-Plan beauftragt wurde!) Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Weitergabe an die verantwortliche Bauleitung zur Beseitigung der Mängel 4.3 SiGe-Hinweise Bei kleineren überschaubaren Baumaßnahmen wird oft auf die 'Pos. 1.3 # SiGe-Plan' und die 'Pos. 5.3 # SiGe-Unterlage' aus ökonomischen Gründen verzichtet, da für den Gebäudebetrieb und die damit einhergehenden 'Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen' jedoch auch anfallen, fassen wir in der 'Pos. 4.3 # SiGe-Hinweise' die während der Baumaßnahme ersichtlich gewordenen sicherheitsrelevanten Hinweise für 'Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen' am Gebäude zusammen! 5.3 SiGe - Unte rlage Die Unterlage (Baumerkmalsakte), wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme dem Bauherren übergeben und beinhaltet, die während des Betriebs des Gebäudes notwendigen Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Inhalt und Aufbau einer Unterlage (Baumerkmalsakte) Die Unterlage gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil sollten alle rechnerischen und zeichnerischen Unterlagen sowie die Genehmigungs- und Prüfunterlagen des jeweiligen Bauprojektes gesammelt werden, um anhand dieser Pläne z.B. den Verlauf von Versorgungsleitungen in den Außenanlagen jederzeit rekapitulieren zu können. Im zweiten Teil sollten die notwendigen, sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten bauteilbezogen aufgeführt werden. ,,Spätere Arbeiten" im Sinne der EG-Baustellenrichtlinie sind Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach DIN 31051, die wegen ihres geringen Umfangs nicht die Erstellung eines SiGe-PLAN erfordern Arbeitsschritte zur Erstellung einer Unterlage Im Folgenden sind die einzelnen Arbeitsschritte zur Erstellung des Teils 2 der Unterlage detailliert aufgeführt Zunächst sind die vorhandenen Baupläne zu studieren. Mit Hilfe der Kataloge der BauBG kann dann das Bauwerk in Bauteile bzw. Anlagenteile gegliedert werden und die zu erwartenden späteren Arbeiten ermittelt werden. Die voraussichtliche Häufigkeit der späteren Arbeiten (jährlich, quartalsweise, monatlich etc.) geht in die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen des Bauherrn bei der Auswahl der geeignetsten Sicherheitseinrichtungen ein und sollte deshalb ebenfalls eingetragen werden. Mit Hilfe der Kataloge der BauBG können weiterhin die möglichen Gefährdungen bei den ermittelten späteren Arbeiten sowie die zur Gefährdungsabwehr relevanten sicherheitstechnischen Einrichtungen eingetragen werden. Es wird empfohlen, darüber hinaus einen entsprechenden Kostenvergleich anzustellen. Damit sind die grundsätzlichen Überlegungen abgeschlossen, und der Bauherr ist in der Lage, eine fundierte Entscheidung zur Auswahl der geeignetsten und kostengünstigsten Sicherheitseinrichtung zu treffen. Liegt die Entscheidung des Bauherrn fest, sind die mit der gewählten sicherheitstechnischen Einrichtung verbundenen Baumaßnahmen im Detail zu planen und in den Bauzeichnungen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Plannummern können in der Unterlage eingetragen werden. Schließlich sind die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen in der Ausschreibung zu erfassen. Die im Leistungsverzeichnis können ebenfalls in der Unterlage erfasst werden. Enthalten die eingegangenen Angebote Sondervorschläge, die zur Ausführung kommen, oder ergeben sich während der Bauausführung Änderungen bezüglich der geplanten Sicherheitseinrichtungen, muss die Unterlage entsprechend angepasst werden. Nach Abnahme des Bauwerkes mit den sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten ist dem Bauherrn die komplette Unterlage (Teil 1 und 2) zu erläutern und zu übergeben. Zusatzleistungen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen (Z) Ergänzende Leistungen zu Pos. 1.3; Pos. 2.3; Pos. 3.3; Pos. 4.3 und Pos. 5.3 Analyse der Ausschreibungen, ZTV (Zusätzliche technischen Vertragsbedingungen) und Bauverträge Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten (Zusatztermine zur Beratung) Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen mit der BauBG oder dem Gewerbeaufsichtsamt (Zusatztermin) ... (A) Mögliche Auslagen während der Beratung Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen für die Bauphase >> Planzeichnungen, wie z.B. 'Flucht- und Rettungspläne' lassen wir von externen Spezialisten durchführen! ... 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 21.11.2008 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 15 .01.2024)

  • JASCHKE | AGB

    AGB § Allgemeine Beratungs- und Planungsbedingungen (AGB) § 01 Geltungsbereich § 02 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Leitungserbringung § 03 Leistungsänderungen § 04 Schweigepflicht des Auftragnehmers / Datenschutzbestimmungen § 05 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Bereitstellung von Unterlagen § 06 Vergütung / Angebots- und Zahlungsbedingungen § 07 Mängelbeseitigung / Gewährleistung § 08 Haftung § 09 Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht) § 10 Treuepflicht / Höhere Gewalt § 11 Fördermittel / Baukosten / Energiekennwerte § 12 Kündigung des Vertrages § 13 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrungspflicht von Unterlagen § 14 Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen § 15 Salvatorische Klausel Allgemeine Beratungs- und Planungsbedingungen (AGB) § 01 Geltungsbereich 01.1 Diese allgemeinen Beratungs- und Planungsbedingungen finden Anwendung auf die mit Rouven Jaschke als Auftragnehmer (AN) geschlossenen Dienstleistu ngsverträge. 01.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich aufgenommen wurden. 01.3 Bei Beauftragung durch bevollmächtigte Dritte (z.B. Architekten, Generalplaner, Bauträger, Bauunternehmen, Hausverwalter, etc.) hat der bevollmächtigte Dritte unaufgefordert mit der Auftragsbestätigung die gültige Vollmacht des Bauherren mit vorzulegen, sollte dies nicht geschehen ist der beauftragende dritte Auftraggeber und Rechnungsempfänger aller nach diesen AGB geleisteten Beratungs- und Planungsleistungen. § 02 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Leistungserbringung 02.1 Vertragsgegenstand ist die im Ingenieurvertrag festgelegte Beratungs- und/oder Planungsleistung. 02.2 Der Leistungsumfang der zu erbringenden Beratungs- und/oder Planungsleistung, wird im Vertrag schriftlich fixiert. Bei fehlenden Angaben im Vertrag, wird die Leistung auf Basis der projektspezifischen Erfordernisse auf Stundenbasis erbracht. 02.3 Der AN kann nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber auf Subunternehmer zurückgreifen. Der AN bleibt jedoch in allen Fällen der direkte Ansprechpartner für den AG. Jegliche den Vertrag oder die Leistungserbringung betreffende Kommunikation hat über den AN zu erfolgen. Eine direkte Absprache zwischen den nach geordneten Unternehmern (Subunternehmern) und dem AG haben eine sofortige Auflösung des Vertrages zur Folge (= Außerordentliche Kündigung durch den AG wegen Verletzung des § 10; Nr. 10.1). Bei direkten Absprachen (Leistung, Termine, etc.) zwischen Auftraggeber und Subunternehmer ist der AN von der Haftung gegenüber dem AG freigestellt. § 03 Leistungsänderungen Der AN ist verpflichtet, Änderungsverlangen des AG Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der zeitlichen Kapazitäten zumutbar ist. Änderungen müssen dem AN zur Wirksamkeit schriftlich (Brief, Fax od er E-Mail) vorliegen. Der AN wird daraufhin die Konsequenzen hinsichtlich der Termine, Kosten und Qualitäten hinsichtlich der durchzuführenden Änderungen darlegen. Erst nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der eintretenden Konsequenzen werden die Änderungen ausgeführt. § 04 Schweigepflicht des Auftragnehmers / Datenschutzbestimmungen 04.1 Der AN ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen des AG, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des AG erfolgen. 04.2 Der AN übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. 04.3 Die anvertrauten personenbezogenen Daten können unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen durch den AN im Rahmen der Auftrags-durchführung verarbeitet werden. 04.4 Gemäß der Be rufsordnung für "Beratende Ingenieure", wirbt der Ingenieur alleinig durch seine Leistung. Der AG willigt daher ein, dass der AN unter Nennung von Namen und Bauort mit seiner am Objekt durchgeführten Leistung werben darf. § 05 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Bereitstellung von Unterlagen 05.1 Der AG ist verpflichtet die zur Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen zeitnah bereitzustellen. 05.2 Sollte es zur Auftragsdurchführung notwendig sein in öffentliche Register (Energieversorger, Grundbuch, Kataster, Liegenschaftskataster, Baulasten-verzeichnis, etc.) Einsicht zu nehmen, hat der AG dem AN entsprechende Vollmachten zu erteilen. 05.3 Die ggf. notwendige Vollmachten von Dritten (z.B. Eigentümer-gemeinschaften, Mietern, etc.) hat der AG oder dessen Bevollmächtigter zu beschaffen. 05.4 Die vom AG übergeben Unterlagen werden nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit geprüft, es findet lediglich im Rahmen der Auftragsdurchführung eine Plausibilitätskontrolle statt. Für fehlende oder nicht richtige Unterlagen haftet der AG, der AN ist im Falle der unvollständigen Unterlagen von einer Haftung freigestellt. § 06 Vergütung / Angebots- und Zahlungsbedingungen 06.1 Die vom AN erbrachten Beratungs- und/oder Planungsleistungen sind der Leistung entsprechend zu honorieren. Das Honorar richtet sich nach den zeitlichen Erfordernissen des AN und wird auf Basis der aktuellen Stundensätze nach Aufwand abgerechnet. Alternativ zur Stundenabrechnung können Pauschalhonorare bzw. die Vergütung nach HOAI vertraglich vereinbart werden. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. 06.2 Die dem AN entstehenden Auslagen (Nebenkosten der Auftragsdurchführung) sind vom AG zu erstatten. Die Erstattungen werden mittels Einzelnachweis oder nach vertraglicher Vereinbarung pauschaliert mit 7,5 % der Honorarsumme abgerechnet. Gebühren von öffentlichen Ämtern werden dem AG gesondert in Rechnung gestellt. 06.3 Zahlungen können nur auf das Geschäftsgirokonto geleistet werden, eine Barzahlung ist ausgeschlossen. 06.4 Alle Forderungen werden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) mit Rechnungsstellung fällig. 06.5 Bei längeren andauernden Verzögerungen bei der Bauausführung bzw. der Auftragsdurchführung hat der AN das Recht auf Neufestsetzung der Honorierung, falls die Verzögerung länger als 6 Monate anhält. Die vertraglich vereinbarte Bearbeitungsdauer verlängert sich in diesem Fall entsprechend der Verzögerung. 06.6 Mehrere AG (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. 06.7 Angebote des AN haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab Angebots-erstellung. 06.8 Zahlungsziel, -erinnerung, -verzug / Mahnverfahren / Vorkasse Zahlungsziel Das Zahlungsziel für alle Forderungen ist auf 10 Tage nach Rechnungsstellung festgesetzt. Nach verstrichenem Zahlungsziel ist der AN berechtigt die Bearbeitung bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen auszusetzen. Jeder AG hat die individuellen Banklaufzeiten seiner Haus bank mit einzukalkulieren, der für uns als AN relevante Stichtag ist das Datum der Gutschrift auf unserem Geschäftsgirokonto! In Ausnahmefällen kann das Zahlungsziel vor Auftragsbeginn auf 20 Tage schriftlich verlängert werden, dies kommt dann zum Tragen, wenn die Rechnung über einen bevollmächtigten Dritten an den Zahlungspflichtigen weitergeleitet werden muss. Bei Nichteinhaltung von Zahlungszielen durch den AG, sind selbstverständlich auch alle evtl. gewährten Nachlässe nichtig! Zahlungserinnerung Nach verstrichenem Zahlungsziel erhalten die säumigen AG vom AN eine 'Zahlungserinnerung/1. Mahnung', nach Erhalt dieser Erinnerung bitten wir den AG im eigenen Interesse die offene Rechnung (ggf. Rechnungen) innerhalb von 10 Tagen (Nachfrist) zu begleichen. Nach Ablauf dieser Nachfrist wird Ihr Projekt nicht mehr vom AN bearbeitet, und eine Wiederaufnahme der Leistungen durch den AN bedarf dann der Vorkasse. Zahlungsverzug Ein Zahlungsverzug (vgl. § 286 BGB) tritt automatisch nach 30 Tagen ab Rechnungszustellung unabhängig einer weiteren Zahlungsaufforderung ein. Ab diesem Tag berechnen wir Verzugszinsen entsprechend dem aktuellen Kontokorrentzinssatz des Geschäftsgirokontos des AN bei der SPK SWB. Zudem wird Ihr Projekt nicht weiter von uns bearbeitet. Ein eingetretener Zahlungsverzug wird als einseitige vorzeitige Vertragskündigung durch den AG angesehen. Mit dem eintretendem Zahlungsverzug berechnen wir 40,00 € (brutto)* als Bearbeitungsgebühr für die '2. Mahnung / Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens', die Gerichtsgebühren und anfallenden Verzugszinsen werden im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens zusammen mit der Rechnung zzgl. Bearbeitungsgebühren dann vom Mahngericht am Amtsgericht Stuttgart eingetrieben. Eine Weitergabe der offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen behalten wir uns in Einzelfällen vor. * In der pauschalen Bearbeitungsgebühr (vgl. § 288 BGB) ist die Anfertigung einer kompletten Akte des Auftrages für die weitere Beitreibung der Forderungen für den beauftragten Anwalt inbegriffen, hier entstehen Kosten für Kopien, Versand per Einschreiben. Diese Akten umfassen meist 40-100 Seiten, so dass anhand der Einzelpreises für Kopien und Versand, die erhöhte Bearbeitungspauschale jederzeit auf Wunsch auch als Einzelaufstellung erfolgen kann! Mahnungen (Mahnverfahren) Auf ein langwieriges, mehrstufiges Mahnverfahren wird verzichtet, nach eingetretenem Verzug und verstrichener Nachfrist werden die offenen Forderungen beim Mahngericht am zuständigen Amtsge richt Stuttgart eingereicht oder alternativ an ein privates Inkassounternehmen zur Eintreibung der offenen Posten weitergegeben. Eine weitere Bearbeitung des Projektes erfolgt nach dem Eröffnen des Mahnverfahrens nicht mehr und eine Wiederaufnahme der Bearbeitung ist ausgeschlossen. Vorkasse Bei bereits selbst gemachten negativen Erfahrungen mit der Zahlungsmoral, bei einem sehr schlechten Bonitätsindex (Die Bonität wird standardmäßig bei Aufträgen über 2.500,00 € (netto) Honorarsumme durch uns bei Creditreform, o. ä. geprüft) oder bei sehr hohen Auslagekosten (z.B. hohe Anfahrtskosten, etc.) behalten wir uns das Recht auf anteilige bzw. vollständige Vorausbezahlung der Leistungen ausdrücklich vor. Bei ausländischem AG, ohne EU-Meldeanschrift wird grundsätzlich Vorkasse veranschlagt, da hier das Risiko der Zahlungsausfälle aus Erfahrung leider zu groß sind und das gerichtliche Betreibung von offenen Forderungen mit erheblichen Kosten und einem unübersehbaren Zeitaufwand versehen sind. (z.B. Schweiz, Russland, etc.) Das Recht auf Vorkasse behalten wir uns auch bei bereits negativ aufgefallenen Kundengruppen ausdrücklich vor! Wiederaufnahme der Bearbeitung bei verpasstem Zahlungsziel bzw. eingetretenem Zahlungsverzug Wenn bei einem Projekt, das Zahlungsziel überschritten wird, pausiert die Bearbeitung bis zum vollständigen Zahlungseingang, sollte zwischenzeitlich der Zahlungsverzug eingetreten sein, ist der AN nicht verpflichtet die Bearbeitung wieder aufzunehmen, sollte aus Kulanz die weitere Bearbeitung jedoch durch den AN durchgeführt werden, ist die Wiederaufnahme der Bearbeitung abhängig vor der aktuellen Auslastung des Büros! Mit eingetretenem Verzug sind jegliche Terminzusagen hinfällig und das Projekt wird, wie ein neues Projekt behandelt. (vgl. hierzu auch die Bearbeitungszeiten gemäß Priorisierung!) § 07 Mängelbeseitigung / Gewährleistung 07.1 Ein auftretender Mangel in Bezug auf die Beratungs- und/oder Planungsleistungen ist binnen 6 Monaten nach bekannt werden dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Soweit eine Nachbesserung durch den Auftragnehmer möglich ist, ist dem AN eine angemessene Frist von min. 4 Wochen zur Nachbesserung zu gewähren. Sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein oder auf Basis der mangelhaften Leistung bereits ein Folgemangel aufgetreten sein, greift § 8. 07.2 Bei Fehlschlagen der Mangelbeseitigung kann der AG auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 07.3 Der AN erbringt Planungs- und/oder Beratungsleistungen die den gesetzlichen Gewährleistungsfristen des § 634a BGB unterliegen. Danach ist eine Gewährleistungsfrist bei Leistungen gemäß der HOAI (Entwurfsplanung und Bauantragsplanung) von 5 Jahren ab Leistungsabnahme durch den AG zu gewähren. (Leistungsabnahme = Zahlung des Planungshonorars). Bei Beratungs- und Planungsleistungen die dem Umfang nach nicht in der HOAI geklärt sind, ist die Gewährleistungsfrist auf 3 Jahre (Regelverjährungsfrist gemäß § 195 BGB) begrenzt. § 08 Haftung 08.1 Der AN haftet dem AG, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung des AN steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 08.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet der AN nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 1.000.000,00 € begrenzt (vgl. Berufshaftpflichtversicherung). Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der AN verpflichtet, dem AG eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Der AN haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den AG. 08.3 Schadensersatzansprüche des AG gegen den AN verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen müssen, in jedem Fall aber in 5 Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist. § 09 Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht) Die Leistungen des AN unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG); bei allen Planungs- und/oder Beratungsleistungen werden individuelle auf das jeweilige Objekt abgestimmte Lösungsansätze entwickelt, daher sind die ingenieurtechnischen Lösungen das geistige Eigentum des AN. Die unerlaubte Vervielfältigung von Plänen oder der Nachbau von entwickelten Bauwerken oder Bauteilen ist untersagt. Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars, geht lediglich das uneingeschränkte Nutzungsrecht auf den AG über. Die Verwertungsrechte der Planungs- und/oder Beratungsleistung verbleiben beim AN. § 10 Treuepflicht / Höhere Gewalt 10.1 Der AN führt seine Leistungen auf Basis der geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aus. Die entstehenden Beratungs- und/oder Planungsergebnisse sind individuell angefertigte Lösungsansätze und können nicht auf andere Projekte übertragen werden. Bei Änderungen in der Gesetzgebung und bei den sonstigen Arbeitsgrundlagen (Fördermittelkriterien, etc.) ist ggf. eine Anpassung der Arbeitsleistung des AN notwendig, diese Anpassungen sind auf Basis der geltenden Stundensätze zusätzlich zu vergüten. 10.2 Bei der Ausschreibung (Angebotseinholung) und Vergabe von Bauleistungen kann es aus saisonalen und konjunkturellen Gründen zu Verzögerungen kommen. In Abhängigkeit von Gewerken, kann es zu Verzögerungen kommen, wenn keine oder zu wenige Angebote eingehen. Für die Vergabe von Aufträgen muss mindestens ein gültiges Angebot zur Auswertung eingehen, um jedoch einen repräsentativen Preis für die Bauleistung zu ermitteln und einen Preisspiegel zu erstellen sind mindestens 3 Angebote notwendig. Sollten trotz einer ausreichenden Anzahl von Angebotsaufforderungen zu wenige Angebote zur Auswertung eingehen, ist eine Verzögerung aufgrund einer weiteren Ausschreibungsrunde nicht durch den AN zu vertreten. 10.3 Alle Baumaßnahmen unterliegen den natürlichen Umweltbedingungen. Eine durch die Wetterlage (Schneefall, Frost oder starke Regenfälle) im zeitlichen Ablauf gestörte Baumaßnahme fällt unter "Höhere Gewalt". Die Wettereinflüsse werden, soweit dies statistisch möglich ist, von uns in der Terminplanung mitberücksichtigt, können jedoch nicht vollständig vorausgeplant werden. 10.4 Eine allgemeine Pandemielage, die zu Beeinträchtigungen des allgemeinen Arbeitslebens führen kann, ist als 'Höhere Gewalt' zu verstehen, die sich daraus ergebenden Risiken bzgl. 'Kosten', 'Terminen' und 'Qualitäten' sind nicht vorhersehbar und können nicht in der Planung berücksichtigt werden! § 11 Fördermittel / Baukosten / Energiekennwerte 11.1 Für die im Rahmen der Beratung angesetzten Fördermittel kann keine Garantie durch den AN übernommen werden. Die Gewährung von öffentlichen oder privaten Fördermitteln wird jeweils vom Fördermittelgeber geprüft und gewährt. 11.2 Die der Beratung/Planung zu Grunde liegenden Kostenermittlungen haben informativen Charakter. Eine exakte Kostenermittlung kann nur durch Ausschreibung der Bauleistungen erstellt werden. Die Baupreise unterliegen saisonalen, regionalen und konjunkturellen Schwankungen, auf die in der Beratung & Planung keine Rücksicht genommen werden kann. 11.3 Die tatsächlichen Energiekennwerte unterliegen dem Faktor „Mensch“ und können daher von den Werten aus der Berechnung (Bedarfsorientiertem Energieausweis) abweichen. § 12 Kündigung des Vertrages 12.1 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftrag entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungsabschnitte zum Ende des laufenden Abschnittes mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen ordentlich gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. 12.2 Bei einer außerordentlichen Kündigung, sind die bis dahin angefallenen Arbeitsstunden des AN zzgl. der entstandenen Auslagen zu vergüten. 12.3 Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 12.4 Ein eintretender Zahlungsverzug (vgl. 06.8) wird als einseitige außerordentliche Vertragskündigung angesehen. § 13 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrungspflicht von Unterlagen 13.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen gegenüber dem AG hat der AN das Zurückbehaltungsrecht an den zur Bearbeitung des Projektes überlassenen Unterlagen. 13.2 Die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen erlischt nach 10 Jahren automatisch, eine Abholaufforderung wird nicht versendet. § 14 Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen 14.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag richtet sich nach der Lage des Beratungsobjektes, sofern dieses in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Bei Beratungsobjekten im europäischen Ausland, ist der Gerichtsstand auf Konstanz als zuständiges Landgericht für den Hauptsitz des AN festgelegt. 14.2 Für alle Ansprüche aus den Dienstleistungsverträgen mit dem AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit den europäischen Richtlinien. 14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. § 15 Salvatorische Klausel Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen. 0 1.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 20.12.2024) § 01 Geltungsbereich Allgemeine Beratungs- und Planungsbedingungen (AGB) § 02 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Leistungserbringung § 03 Leistungsänderungen § 04 Schweigepflicht des Auftragnehmers / Datenschutzbestimmungen § 05 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / Bereitstellung von Unterlagen § 06 Vergütung / Angebots- und Zahlungsbedingungen § 07 Mängelbeseitigung / Gewährleistung § 08 Haftung § 09 Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht) § 10 Treuepflicht / Höhere Gewalt § 11 Fördermittel / Baukosten / Energiekennwerte § 12 Kündigung des Vertrages § 13 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrungspflicht von Unterlagen § 14 Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen § 15 Salvatorische Klausel

  • JASCHKE | Objektbetreuung im Bestand

    Objektbetreuung im Bestand | Planung & Bauleitung bei 'Bauen im Bestand' Objektbetreuung im Bestand [0.0-1] Erstberatung (Initialberatung) [0.0-2] GEG-Pflichtberatung [0.0-3] Allgemeine Energieberatung [0.1] Projektentwicklung im Bestand [0.2-1] Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘ [0.2-2] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ [0.2-3] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung [0.2-4] Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘ [0.2-5] Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘ [0.2-6] Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘ [0.3] SiGe-Check [0.7] Beratung zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.7-1] Pre-Check zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.1] Entwurfsplanung [1.2-5] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | A [1.2-6] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | B [1.2-7] Wärmebrückennachweise | Detailiertere Wärmebrückennachweise [1.2-8] Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108 [1.2-9] Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 [1.2-0] Bauteilnachweise im Bestand [1.3] SiGe-Plan [1.7-2] Ökobilanz | LCA nach QNG-Richtlinien [2.1-1] Genehmigungsplanung [2.1-2] Werkplanung, Ausschreibung und Mithilfe bei der Vergabe [2.2] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestäti gung zum Antrag (TPB-ID/BzA/gBzA) [2.3] Vorankündigung [2.7-1] Planungsbegleitung [DGNB-System] | 'Nachhaltigkeit - Umsetzung der Ziele' [2.7-2] Barrierefreiheit (DIN 18040) | Bestätigung zur Barrierefreiheit [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse | Analyse zur Flexibilität der Nutzung [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse | 'LCC - LifeCycle-Costing' [2.7-5] Freigabe für Materialien | Baubiologische Begleitung [2.7-6] Analyse zu Rückbau und Recycling | 'Cradle to Cradle' (Kreislauffähigkeit) [3.1] Bauleitung [3.2] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Energieeffizienz' | 'Energie-Effizienz-Experte' [3.3] Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination [3.7] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Nachhaltigkeit' | 'DGNB Auditor' [4.1] Dokumentation [4.2-1] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste für Fördermittelabruf [4.2-2] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste bei Eigenleistungen [4.2-3] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung nach Durchführung (TPN-ID/BnD/gBnD) [4.3] SiGe-Hinweise [4.7-1] Protokollierung im DGNB-System | Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Ressourcennutzung, Klimawirkung und Kreislauffähigkeit | DGNB Gebäuderessorcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude (ESG-Management) | Klimaschutzplan 2040 [5.2] Energieausweis(e) nach GEG [5.3] SiGe-Unterlage [5.7] Audit 'Nachhaltigkeit' | Zertifizierung im DGNB-System inkl. QNG [5.1] Objektbetreuung [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht [9-EV] (Eigentümer-)Versammlungen 0.0-1 JASC HKE | Objektbetreuung im Bestand Planung & Bauleitung 'Bauen im Betand' bei Umbau, Anbau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung und I nstandsetzung 0.0-1 Erstb eratung (Initi albe ratung nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanier ung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren . (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt) 0.0-2 GEG -Pflicht beratung (nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt) 0.0-3 Allgemeine Energieberatung Die ‚Allgemeine Energieberatung‘ geht auf die baulichen Aspekte wie die GEG-Pflichtberatung (siehe 0.0-2) ein und geht darüber hinaus auf allgemeine Energie sparmöglichkeiten im Alltag ein. (Energieberatung ca. 60-90 min am Objekt) 0.1 Proje ktentwicklung im Bestand Wir entwickeln aus Ihrem Bestandsgebäude ein Konzept, wie man durch geschickten Ausbau, Anbau oder Umbau (ggf. auch Umnutzung von ehemalig gewerblich genutzten Räumen) neuen zeitgemäßen Wohnraum schaffen könnte! Unser Entwurfskonzept beinhaltet hier dann eine skizzenhafte Raumentwicklung (M=1:100) und wird hinterlegt mit den grob anzunehmenden Kosten (Genauigkeit ca. +/- 50%) für die angedachten Maßnahmen! 0.2-1 Sanierungskonzept (EFH/ZF H) inkl. ‚iSFP‘ Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gült iger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)‘ nach BAFA-Kriterien ausgestellt. Förderung max. 650,00 € (brutto) für Wohngebäude (bis 2 Wohneinheiten). Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. 0.2-2 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 WE‘ Wie 0.2-1 mit Förderung von max. 850,00 € (brutto) (ab 3 Wohneinheiten). 0.2-3 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Wohnanlagen ab 3 WE inkl. der Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung‘ Die Erläuterung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ggf. in Höhe von max. 500,00 € (brutto) zusätzlich gefördert, der Zuschuss ermöglich eine kostenneutrale Erläuterung. Gesamtzuschuss max. 1.100,00 € (brutto) 0.2-4 Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘ Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gütiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘ ausgestellt. Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 200 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 850,00 € (netto) gefördert. 0.2-5 Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘ Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche < 500 m²‘ Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 2.500,00 € (netto) gefördert. 0.2-6 Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘ Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche > 500 m²‘ Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF > 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 4.000,00 € (netto) gefördert. Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt immer durch den Auftraggeber! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!) 0.3 SiGe-Check Die BaustellV2023 ist bereits seit 1998 in Kraft und 2023 novelliert worden, um den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen und basiert auf EU-Richtlinien aus dem Jahr 1992, im europäischen Vergleich waren wir mit der nationalen Umsetzung des Gesetztes bereits im Verzug, viele europäische Länder haben das Gesetz bereits 1995 vollumfänglich umgesetzt. 0.7 Beratung ‚Na chhaltigkeit‘ (QNG - Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, ob das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen einzuordnen ist und somi t die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.1 Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (LPH 1-3) LPH 1 - Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ortsbesichtigung c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf d) Formulieren der E ntscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse LPH 2 - Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse LPH 3 - Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20 b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen c) Objektbeschreibung d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung f) Fortschreiben des Terminplans g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Krit erien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a). 1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a). 1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)). 1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2) In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen. 1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachplanung für eine mechanische Lüftungsanlage. 1.2-0 (Einzel-)B auteilnachweis im Bestand Beim Austausch von einzelnen Bauteilen im Bestand sind die zu bearbeitenden Bauteile hinsichtlich der bauphysikalischen Eigenschaften auf die aktuelle Gesetzeslage abzustimmen. Bauteilnachweise nach § 48 GEG mit den Mindestanforderungen aus Anlage 7 GEG. 1.3 SiGe-Plan (LPH 3) Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen werden in der Planungsphase (Beauftragung des SiGeKo in der LPH 3) die zur Ausführung notwendigen sicher heitsrel evanten Maßnahmen gemeinsam mit dem Architekten (Entwurfsverfasser), dem Bauleiter und der Bauherrschaft ge plant. Planungsphase: Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) 1.7-2 Ökobilanzi erung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriter iu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen. 2 .1-1 Genehmigun gsplanung (LPH 4) LPH 4 - Genehmigungsplanung a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Einreichen der Vorlagen c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 2.1-2 Werkplanung, Ausschreibung und Mithilfe bei der Vergabe (LPH 5-7) LPH 5 - Ausführungsplanung a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1 c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen d) Fortschreiben des Terminplans e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der Gewerke orientierten Bearbeitung während der Objektausführung f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe a) Aufstellen eines Vergabeterminplans b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner b) Einholen von Angeboten c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise d) Führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung 2.2 BEG/KFN-Fördermittel | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 0.2 oder 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW). Die Antragsstellung erfolgt immer durch den Bauherren selbst über seine Hausbank oder direkt beim Zuschussgeber (KFW, L-Bank oder BAFA). Eine Vollmacht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus. Die Fördermittelgeber setzen Fristen im Rahmen der Fördermittelprogramme, diese Fristen kann nur der Fördermittelempfänger (Auftraggeber) überwachen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 2.3 Vorankündigung (LPH 7) Vorankündigung in Abstimmung mit dem Bauherren, dem Architekten und der Bauleitung an die Baurechtsbehörde bzw. da zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermitteln! 2.7-1 Planungsbegl eitu ng ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koor dination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.1 Bauleitung (Objekt-/Bauüberwachung nach §45 LBO BW (LPH 8.1)) LPH 8.1 - Objektüberwachung a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch) f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran 3.2 Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG/KFN) Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäu den immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen. 3.3 SiGe - Koordination (LPH 8 - Bauüberwachung) In der Ausführungsphase wird nur protokolliert und hingewiesen, eine Einmischung in den Kompetenzbereich der Bauleitung erfolgt nicht! Nur in absoluten Notfällen 'Unmittelbaren Gefahren' für Leib und Leben wird durch uns in den Bauablauf eingegriffen! Protokollieren der sekundären Verkehrssicherungspflicht im Sinne des Auftraggebers (Bauherrschaft) laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (sofern der SiGe-Plan beauftragt wurde!) Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Weitergabe an die verantwortliche Bauleitung zur Beseitigung der Mängel 3.7 Baubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 4.1 Dokumentation (LPH 8.2) LPH 8.2 - Dokumentation a) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts b) Übergabe des Objekts c) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche d) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 0.0-3 0.0-2 0.1 0.2-1 0.2-2 0.2-3 0.2-4 0.2-5 0.2-6 0.3 0.7 1.1 1.7-1 1.2-5 1.2-6 1.2-7 1.2-8 1.2-9 1.2-0 1.3 1.7-2 2.1-1 2.1-2 2.2 2.3 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.1 3.2 3.3 3.7 4.1 4.2-1 Belegliste für den Fördermittelabruf Die im Fördermittelantrag (Pos. 2.2) beantragten Fördermittel sind an Kriterien gebunden, die im Zuge des Fördermittelabruf geprüft werden müssen. In allen Fördermittelprogrammen ist hierfür eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Kosten (Belegliste) seitens der Fördermittelgeber (BAFA/KFW) gefordert. A CHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG; BEG NWG; KFN bzw. WEF) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-2 Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege) In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-3 Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN) Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG bzw. BEG NWG) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.3 SiGe-Hinweise Bei kleineren überschaubaren Baumaßnahmen wird oft auf die 'Pos. 1.3 # SiGe-Plan' und die 'Pos. 5.3 # SiGe-Unterlage' aus ökonomischen Gründen verzichtet, da für den Gebäudebetrieb und die damit einhergehenden 'Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen' jedoch auch anfallen, fassen wir in der 'Pos. 4.3 # SiGe-Hinweise' die während der Baumaßnahme ersichtlich gewordenen sicherheitsrelevanten Hinweise für 'Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen' am Gebäude zusammen! 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umw 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.2 Energieausw eis(e) nach Baumaßnahmen (Neubau oder Sanierung) Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) 5.3 SiGe - Unte rlage Die Unterlage (Baumerkmalsakte), wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme dem Bauherren übergeben und beinhaltet, die während des Betriebs des Gebäudes notwendigen Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Inhalt und Aufbau einer Unterlage (Baumerkmalsakte) Die Unterlage gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil sollten alle rechnerischen und zeichnerischen Unterlagen sowie die Genehmigungs- und Prüfunterlagen des jeweiligen Bauprojektes gesammelt werden, um anhand dieser Pläne z.B. den Verlauf von Versorgungsleitungen in den Außenanlagen jederzeit rekapitulieren zu können. Im zweiten Teil sollten die notwendigen, sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten bauteilbezogen aufgeführt werden. ,,Spätere Arbeiten" im Sinne der EG-Baustellenrichtlinie sind Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach DIN 31051, die wegen ihres geringen Umfangs nicht die Erstellung eines SiGe-PLAN erfordern Arbeitsschritte zur Erstellung einer Unterlage Im Folgenden sind die einzelnen Arbeitsschritte zur Erstellung des Teils 2 der Unterlage detailliert aufgeführt Zunächst sind die vorhandenen Baupläne zu studieren. Mit Hilfe der Kataloge der BauBG kann dann das Bauwerk in Bauteile bzw. Anlagenteile gegliedert werden und die zu erwartenden späteren Arbeiten ermittelt werden. Die voraussichtliche Häufigkeit der späteren Arbeiten (jährlich, quartalsweise, monatlich etc.) geht in die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen des Bauherrn bei der Auswahl der geeignetsten Sicherheitseinrichtungen ein und sollte deshalb ebenfalls eingetragen werden. Mit Hilfe der Kataloge der BauBG können weiterhin die möglichen Gefährdungen bei den ermittelten späteren Arbeiten sowie die zur Gefährdungsabwehr relevanten sicherheitstechnischen Einrichtungen eingetragen werden. Es wird empfohlen, darüber hinaus einen entsprechenden Kostenvergleich anzustellen. Damit sind die grundsätzlichen Überlegungen abgeschlossen, und der Bauherr ist in der Lage, eine fundierte Entscheidung zur Auswahl der geeignetsten und kostengünstigsten Sicherheitseinrichtung zu treffen. Liegt die Entscheidung des Bauherrn fest, sind die mit der gewählten sicherheitstechnischen Einrichtung verbundenen Baumaßnahmen im Detail zu planen und in den Bauzeichnungen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Plannummern können in der Unterlage eingetragen werden. Schließlich sind die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen in der Ausschreibung zu erfassen. Die im Leistungsverzeichnis können ebenfalls in der Unterlage erfasst werden. Enthalten die eingegangenen Angebote Sondervorschläge, die zur Ausführung kommen, oder ergeben sich während der Bauausführung Änderungen bezüglich der geplanten Sicherheitseinrichtungen, muss die Unterlage entsprechend angepasst werden. Nach Abnahme des Bauwerkes mit den sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten ist dem Bauherrn die komplette Unterlage (Teil 1 und 2) zu erläutern und zu übergeben. 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung d es Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. 5.1 Objektbetreuung während der Gewährleistungsfristen (LPH 9) LPH 9 - Objektbetreuung a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen Zusatzleis tun gen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerver sammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 01.07.20 05 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 07.08.2024) 4.2-1 4.2-2 4.2-3 4.3 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.2 5.3 5.7 5.1 6-1 9-SB 9-EV

  • JASCHKE | Fachplanung 'Klimafreundlicher Neubau (KFN/WEF/KNN)'

    Klimafreundlicher Neubau Fachplanung Klimafreundlicher Neubau [0.7] Beratung zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.7-1] Pre-Check zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.2-1] Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) [1.2-2] Zuschlag für Wohneinheiten [1.2-3] Zuschlag für Nichtwohnungszonen nach DIN 18599 [1.2-4] Planungsoptimierung zum Effizienzhaus/-gebäude >> Effizienzhaus 40/55 EE/NH (LCA/QNG) inkl. Nachweis zu PVPf-VO BW [1.2-5] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | A [1.2-6] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | B [1.2-7] Wärmebrückennachweise | Detailiertere Wärmebrückennachweise [1.2-8] Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108 [1.2-9] Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 [1.7-2] Ökobilanz | LCA nach QNG-Richtlinien [2.2] Fördermittelberatung 'KFN/WEF' | Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) [2.7-1] Planungsbegleitung [DGNB-System] | 'Nachhaltigkeit - Umsetzung der Ziele' [2.7-2] Barrierefreiheit (DIN 18040) | Bestätigung zur Barrierefreiheit [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse | Analyse zur Flexibilität der Nutzung [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse | 'LCC - LifeCycle-Costing' [2.7-5] Freigabe für Materialien | Bauökologische Begleitung [2.7-6] Analyse zu Rückbau und Recycling | 'Cradle to Cradle' (Kreislauffähigkeit) [3.2] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Energieeffizienz' | 'Energie-Effizienz-Experte' [3.7] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Nachhaltigkeit' | 'DGNB Auditor' [4.2-1] Fördermittelberatung 'KFN/WEF/KNN' | Belegliste für Fördermittelabruf [4.2-2] Fördermittelberatung 'KFN/WEF/KNN' | Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) [4.2-3] Fördermittelberatung 'KFN/WEF/KNN' | Bestätigung nach Durchführung (BnD/gBnD) [4.7-1] Protokollierung im DGNB-System | Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Ressourcennutzung, Klimawirkung und Kreislauffähigkeit | DGNB Gebäuderessorcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude (ESG-Management) | Klimaschutzplan 2040 [5.2] Energieausweis(e) nach GEG [5.7] Audit 'Nachhaltigkeit' | Zertifizierung im DGNB-System inkl. QNG [Pos. 6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [Pos. 9-SB] Statusbericht [Pos. 9-EV] Teilnahme an (Eigentümer-)Versammlungen JASCHKE | Fachplanung 'Klimafreundlicher Neubau' 0.7 Beratung ‚ Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qu alitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' vo n Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, o b das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnah men einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Kriterien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.2-1 Bedarfsb erechnung (GEG) D ie Grundleistungen bei der Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) umfassen viele kleine Teilleistungen, die in den Leistungsphasen 1-7 der Architekturplanung erbracht werden, meist wir das Leistungspaket jedoch gebündelt in der Leistungsphase 3 abgerufen (Sinnvollster Moment zur Einarbeitung der bauphysikalischen Anforderungen in Kombination mit den Fördermittelkriterien)! [vgl. Leistungsbild 'Wärmeschutz & Energiebilanzierung' (vgl. HOAI2021 Anlage 1 zu §3 Absatz 1 Nr. 1.2)] 1. Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung b) Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele 2. Mitwirken bei der Vorplanung a) Analyse der Grundlagen b) Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäuden und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen c) Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes d) Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen e) Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen f) Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen g) Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung (integrierte Zusatzleistung) 3. Mitwirken bei der Entwurfsplanung a) Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude b) Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf c) Bemessen der Bauteile des Gebäudes d) Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten 4. Mitwirken bei der Genehmigungsplanung a) Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden b) Aufstellen der förmlichen Nachweise c) Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen 5. Mitwirkung bei der Ausführungsplanung a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen b) Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen 6. Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe a) Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen 7. Mitwirkung bei der Vergabe a) Mitwirken beim Prüfen und Bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen 1.2-2 Zulage zur Bedarfsberechnung für Wohnungen (DIN 18599) Für den Mehraufwand in der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 für Mehrfamilienhäuser wird der zusätzliche Aufwand pro Wohneinheit berechnet. 1.2-3 Zulage zur Bedarfsbe rechnung für ‚Nichtwohnungs-Zonen‘ (DIN 18599) Für den Mehraufwand in der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 für Zonen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, wird der zusätzliche Aufwand pro Zone berechnet. 1.2-4 Planungsoptimierung zum ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ (BEG/KFN) Auf Basis, der unter Pos. 1.2-1/2/3 getätigten Bedarfsberechnung kann, geprüft werden, wie weit eine Optimierung hin zum 'Effizienzhaus/Effizienzgebäude' oder der stufenweise Einsatz von ‚Einzelmaßnahmen‘ unter wirtschaftlichen Aspekten möglich ist. Neubau: Errichtung eines Effizienzhauses in der Stufe EH 40 NH, EH 40 EE oder eines Effizienzgebäudes in der Stufe EG 40 NH, EG 40 EE; für die Z15/Z20-Darlehen der L-Bank gilt die theoretische Stufe EH 55 EE + jeweils die Zusatzanforderung aus LCA (Pos. 1.7-2) bzw. QNG (Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3, 5.7 und 6-1) Sanierung: Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und/oder Gebäudetechnik), Sanierung zum Effizienzhaus (EH = Wohngebäude) in den Stufen EH Denkmal, EH Denkmal EE, EH Denkmal NH, EH 85, EH 85 EE, EH 85 NH, EH 70, EH 70 EE, EH 70 NH, EH 70 EE WPB, EH 70 NH WPB, EH 55, EH 55 EE, EH 55 NH, EH 55 EE WPB, EH 55 NH WPB, EH 40, EH 40 EE, EH 40 NH, EH 40 EE WPB, EH 40 NH WPB oder Effizienzgebäude (EG = Nichtwohngebäude) in den Stufen EG Denkmal, EG Denkmal EE, EG Denkmal NH, EG 70, EG 70 EE, EG 70 EE WPB, EG 70 NH, EG 55, EG 55 EE, EG 55 EE WPB, EG 55 NH, EG 40, EG 40 EE, EG 40 EE WPB, EG 40 NH und die Kriterien für Z15/Z20-Darlehen der L-Bank (analog zum EH 55 EE) inkl. der evtl. möglichen Bonusförderungen für ‚Klimabonus‘ und ‚Geschwindigkeitsbonus‘ (Zusatzförderungen für Wärmepumpen) Bei den Förderstufen mit WPB-Zusatz, sollte ein qualifizierter auf dem Bedarf basierender Energieausweis vorliegen, um die Zusatzförderung einwandfrei rechtfertigen zu können! (vgl. Pos. 1.2-1, 1.2-2 und 1.2-3) Die Bonusförderung für ‚Serielles Sanieren (SerSan)‘ ist in Zusammenarbeit mit der Bauplanung & Bauleitung zu erörtern. Bei allen Förderstufen mit NH-Zusatz (Neubau-Förderprogramme KFWG-Q und KFNWG-Q und der Bonusförderung ‚NH‘ im Bestand) ist die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem QNG-Siegel zwingend erforderlich! (vgl. Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3, 5.7 und 6-1) Die Neubauförderung in den Programmen KFWG und KFNWG ist nur bei zeitgleicher Ökobilanzierung auf Basis der QNG-Richtlinien möglich (vgl. Pos. 1.7-2) Aktuelle Fördermittelbedingungen sind unter www.kfw.de bzw. www.bafa.de abrufbar. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a). 1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a). 1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)). 1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2) In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen. 1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachplanung für eine mechanische Lüftungsanlage. 1.7-2 Ökobilanzierung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriteriu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen. 2.2 BEG/KFN-Fördermittel | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 0.2 oder 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW). Die Antragsstellung erfolgt immer durch den Bauherren selbst über seine Hausbank oder direkt beim Zuschussgeber (KFW, L-Bank oder BAFA). Eine Vollmacht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus. Die Fördermittelgeber setzen Fristen im Rahmen der Fördermittelprogramme, diese Fristen kann nur der Fördermittelempfänger (Auftraggeber) überwachen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 2.7-1 Planungsbegl eitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koordination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.2 Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG/KFN) Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäu den immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen. 3.7 Baubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 4.2-1 Belegliste für den Fördermittelabruf Die im Fördermittelantrag (Pos. 2.2) beantragten Fördermittel sind an Kriterien gebunden, die im Zuge des Fördermittelabruf geprüft werden müssen. In allen Fördermittelprogrammen ist hierfür eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Kosten (Belegliste) seitens der Fördermittelgeber (BAFA/KFW) gefordert. A CHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG; BEG NWG; KFN, WEF bzw. KNN) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-2 Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege) In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-3 Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN) Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG bzw. BEG NWG, KFN, WEF oder KNN) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umw 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.2 Energieausweis(e) nach Baumaßnah men (Neubau oder Sanierung) Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung des Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. Zusatzleis tunge n während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerver sammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 15.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 03.12.2024) 1.7-1 0.7 1.2-6 1.2-7 1.2-2 1.2-3 1.2-4 1.2-1 1.2-8 1.2-9 1.2-5 1.7-2 2.2 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.2 3.7 4.2-1 4.2-2 4.2-3 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.2 5.7 6-1 9-SB 9-EV

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