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  • JASCHKE | KONTAKT

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  • JASCHKE | Erstberatung (Initialberatung)

    Erstberatung (Initialberatung) JASCHKE | Erstberatung 0.0-1 Erstberatung (Initi alberatung nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanier ung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilienwohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren . (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt) Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 18.12.2024)

  • JASCHKE | Auftraggeber

    Auftraggeber Auftraggeber/Projekte # Private Bauherren # Hotel- und Gaststättengewerbe # Bau- und Immobilienwirtschaft # Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk # Gesundheit, Kirche und Soziales # Öffentliche Auftraggeber Auftraggeber/Projekte aus dem 'Hotel- und Gastgewerbe' Golfclub Rheinblick e.V. Golfanlage mit Restaurant Hotel 'Vier-Jahres-Zeiten' am Schluchsee Hotelerie & Gastronomie La Palma Gastronomie Hotel Saigerhöh Hotelerie & Gastronomie Pension Silberdistel Hotelerie & Gastronomie Hotel Santa Isabel Hotelerie & Gastronomie Hotel Jägerhaus Hotelerie & Gastronomie Höhengasthof Grüner Baum Hotelerie & Gastronomie Erfurths Bergfried Hotelerie & Gastronomie Hotel Albtalblick Hotelerie & Gastronomie Gasthaus 'Zur Linde' Hotelerie & Gastronomie Thurner Wirtshaus Hotelerie & Gastronomie Landhaus Sonnenhof Hotelerie & Gastronomie Hotel Thomahof Hotelerie & Gastronomie Elztal Hotel Hotelerie & Gastronomie Schwarzwaldgasthaus 'Zum Engel' Hotelerie & Gastronomie Gasthaus 'Kalte Herberge' Hotelerie & Gastronomie Hotel Ludinmühle Hotelerie & Gastronomie Naturfreundehaus Hotelerie & Gastronomie Parkhotel Waldeck Hotelerie & Gastronomie Hotel Schwörer Hotelerie & Gastronomie Apartmenthaus Regina Hotelerie Schwarzwaldpension Kräutle Hotelerie & Gastronomie Tadim Gastronomie Tadim Gastronomie AG 'Hotel- & Gastgewerbe' Auftraggeber/Projekte aus der 'Bau- und Immobilienwirtschaft' Grauer Immobilien GmbH Hausverwaltung Familienheim Hausach eG Hausverwaltung Grießhaber Immobilien- und Verwaltungs-GmbH Hausverwaltung BMA Hausmanagement Hausverwaltung Pro Immobilien GmbH Bauträger Neckar-Wohnbau GmbH Bauträger Pro Immobilien Kreativbau GmbH Bauträger Strittmatter GmbH Hausverwaltung Familienheim Hochschwarzwald e.G. Bauträger Lippl Bau e.K. Bauunternehmung SF-Bau Reichmann Immobilien Immobilienvermarktung IVS Immobilien-Verwaltungs-Service GmbH Hausverwaltung Strittmatter Hausverwaltung Prisma Immobilien Immobilienvermarktung Bruno Stärk Immobilien Hausverwaltung WIG Schwarzwälder GmbH & Co.KG Bauträger Strulik Immobilien Immobilienvermarktung Herbst Immobilien Immobilienvermarktung Mauch Baudienstleistungen GbR Bauträger Moser SF-Bau GmbH & Co.KG Bauunternehmung SF-Bau Bauunternehmung Weber GmbH & Co.KG Bauträger Staub SF-Bau GmbH Bauträger Häring Wohnen+Objekte GmbH Bauträger Klump + Ruf Architekturbüro Schwaninger Immobilien Immobilienvermarktung Dipl.-Ing. Horst Dietsche Büro für Baustatik helibau GmbH Bauträger Sparkasse Hochschwarzwald Immobilienvermarktung Rother KG Hausverwaltung Kersting KG Hausverwaltung Kuhn Immobilien Hausverwaltung Jordan Bau GmbH Bauträger digabau GmbH Bauträger Kaiser Immobilien Hausverwaltung Bauverein Neustadt e.G. Baugenossenschaft MC Immobilien GmbH Bauträger Schrade Immobilien & Service Hausverwaltung AG 'Bau- und Immobilienwirtschaft' Auftraggeber/Projekte aus 'Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk' Renner Natursteine Handwerksbetrieb KBS Industrieelektronik GmbH Gewerbebetrieb evtn GmbH Energieversorger Autohaus VAZ GmbH & Co. KG Autohaus | KFZ-Werkstatt dormakaba EAD GmbH Gewerbebetrieb Zimmereiwerk GbR Handwerksbetrieb LIDL Einzelhandel ZG Raiffeisen e.G. Einzelhandel | KFZ-Werkstatt dm Einzelhandel REWE Einzelhandel Wiebelt GmbH & Co.KG Einzelhandel Dr. Weick Executive Search GmbH Personalberatung Volksbank Überlingen Bank Sprengnetter 'GoValue GmbH' Immobilienbewerter Novila GmbH & Co.KG Einzelhandel Hundeschule Bader Hundeschule Blumen Schöner GmbH Einzelhandel Halsrup + Walcher GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb GWS Schwörer GmbH Gewerbebetrieb Kern GmbH Entsorgungsbetrieb Scherzinger Pumpen GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb Farben Beha GmbH & Co.KG Einzelhandel | Handwerksbetrieb mesa Parts GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb IMS Gear SE & Co. KG aA Gewerbebetrieb Framo Morat GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb Steiert Präzisionsformenbau GmbH Gewerbebetrieb Tritschler GmbH Gewerbebetrieb Steuerkanzlei Beckmann Steuerberatung Adler Schwarzwaldschinken GmbH Nahrungsmittelindustrie AG 'Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk' Auftraggeber/Projekte aus der 'Gesundheit, Kirche und Soziales' Klinik in den Zarten Klinikbetrieb Caritas Seniorenzentrum St. Raphael Pflegeeinrichtung St. Cyriak Katholische Kirchengemeinde AG 'Gesundheitseinrichtungen' Auftraggeber/Projekte von 'Öffentlichen Auftraggebern' Stadt Konstanz Kommune Gemeinde March Kommune Stadt Furtwangen im Schwarzwald Kommune Gemeinde Hinterzarten Kommune Gemeinde Lenzkirch Kommune Gemeinde Schluchsee Kommune Stadt Titisee-Neustadt Kommune AG 'Öffentliche Auftraggeber' 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 14.10 .2024)

  • JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen

    Energieeffizienz + Nachhaltigkeit - Projekmanagement - Sachverständigengutachten - www.rouven-jaschke.de - Bauingenieur - Energieberater - Auditor To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key.

  • JASCHKE | Fachplanung 'Klimafreundlicher Neubau (KFN/WEF/KNN)'

    Klimafreundlicher Neubau Fachplanung Klimafreundlicher Neubau [0.7] Beratung zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.7-1] Pre-Check zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.2-1] Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) [1.2-2] Zuschlag für Wohneinheiten [1.2-3] Zuschlag für Nichtwohnungszonen nach DIN 18599 [1.2-4] Planungsoptimierung zum Effizienzhaus/-gebäude >> Effizienzhaus 40/55 EE/NH (LCA/QNG) inkl. Nachweis zu PVPf-VO BW [1.2-5] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | A [1.2-6] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | B [1.2-7] Wärmebrückennachweise | Detailiertere Wärmebrückennachweise [1.2-8] Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108 [1.2-9] Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 [1.7-2] Ökobilanz | LCA nach QNG-Richtlinien [2.2] Fördermittelberatung 'KFN/WEF' | Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) [2.7-1] Planungsbegleitung [DGNB-System] | 'Nachhaltigkeit - Umsetzung der Ziele' [2.7-2] Barrierefreiheit (DIN 18040) | Bestätigung zur Barrierefreiheit [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse | Analyse zur Flexibilität der Nutzung [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse | 'LCC - LifeCycle-Costing' [2.7-5] Freigabe für Materialien | Bauökologische Begleitung [2.7-6] Analyse zu Rückbau und Recycling | 'Cradle to Cradle' (Kreislauffähigkeit) [3.2] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Energieeffizienz' | 'Energie-Effizienz-Experte' [3.7] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Nachhaltigkeit' | 'DGNB Auditor' [4.2-1] Fördermittelberatung 'KFN/WEF/KNN' | Belegliste für Fördermittelabruf [4.2-2] Fördermittelberatung 'KFN/WEF/KNN' | Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) [4.2-3] Fördermittelberatung 'KFN/WEF/KNN' | Bestätigung nach Durchführung (BnD/gBnD) [4.7-1] Protokollierung im DGNB-System | Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Ressourcennutzung, Klimawirkung und Kreislauffähigkeit | DGNB Gebäuderessorcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude (ESG-Management) | Klimaschutzplan 2040 [5.2] Energieausweis(e) nach GEG [5.7] Audit 'Nachhaltigkeit' | Zertifizierung im DGNB-System inkl. QNG [Pos. 6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [Pos. 9-SB] Statusbericht [Pos. 9-EV] Teilnahme an (Eigentümer-)Versammlungen JASCHKE | Fachplanung 'Klimafreundlicher Neubau' 0.7 Beratung ‚ Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qu alitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' vo n Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, o b das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnah men einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Kriterien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.2-1 Bedarfsb erechnung (GEG) D ie Grundleistungen bei der Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) umfassen viele kleine Teilleistungen, die in den Leistungsphasen 1-7 der Architekturplanung erbracht werden, meist wir das Leistungspaket jedoch gebündelt in der Leistungsphase 3 abgerufen (Sinnvollster Moment zur Einarbeitung der bauphysikalischen Anforderungen in Kombination mit den Fördermittelkriterien)! [vgl. Leistungsbild 'Wärmeschutz & Energiebilanzierung' (vgl. HOAI2021 Anlage 1 zu §3 Absatz 1 Nr. 1.2)] 1. Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung b) Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele 2. Mitwirken bei der Vorplanung a) Analyse der Grundlagen b) Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäuden und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen c) Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes d) Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen e) Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen f) Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen g) Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung (integrierte Zusatzleistung) 3. Mitwirken bei der Entwurfsplanung a) Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude b) Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf c) Bemessen der Bauteile des Gebäudes d) Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten 4. Mitwirken bei der Genehmigungsplanung a) Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden b) Aufstellen der förmlichen Nachweise c) Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen 5. Mitwirkung bei der Ausführungsplanung a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen b) Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen 6. Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe a) Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen 7. Mitwirkung bei der Vergabe a) Mitwirken beim Prüfen und Bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen 1.2-2 Zulage zur Bedarfsberechnung für Wohnungen (DIN 18599) Für den Mehraufwand in der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 für Mehrfamilienhäuser wird der zusätzliche Aufwand pro Wohneinheit berechnet. 1.2-3 Zulage zur Bedarfsbe rechnung für ‚Nichtwohnungs-Zonen‘ (DIN 18599) Für den Mehraufwand in der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 für Zonen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, wird der zusätzliche Aufwand pro Zone berechnet. 1.2-4 Planungsoptimierung zum ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ (BEG/KFN) Auf Basis, der unter Pos. 1.2-1/2/3 getätigten Bedarfsberechnung kann, geprüft werden, wie weit eine Optimierung hin zum 'Effizienzhaus/Effizienzgebäude' oder der stufenweise Einsatz von ‚Einzelmaßnahmen‘ unter wirtschaftlichen Aspekten möglich ist. Neubau: Errichtung eines Effizienzhauses in der Stufe EH 40 NH, EH 40 EE oder eines Effizienzgebäudes in der Stufe EG 40 NH, EG 40 EE; für die Z15/Z20-Darlehen der L-Bank gilt die theoretische Stufe EH 55 EE + jeweils die Zusatzanforderung aus LCA (Pos. 1.7-2) bzw. QNG (Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3, 5.7 und 6-1) Sanierung: Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und/oder Gebäudetechnik), Sanierung zum Effizienzhaus (EH = Wohngebäude) in den Stufen EH Denkmal, EH Denkmal EE, EH Denkmal NH, EH 85, EH 85 EE, EH 85 NH, EH 70, EH 70 EE, EH 70 NH, EH 70 EE WPB, EH 70 NH WPB, EH 55, EH 55 EE, EH 55 NH, EH 55 EE WPB, EH 55 NH WPB, EH 40, EH 40 EE, EH 40 NH, EH 40 EE WPB, EH 40 NH WPB oder Effizienzgebäude (EG = Nichtwohngebäude) in den Stufen EG Denkmal, EG Denkmal EE, EG Denkmal NH, EG 70, EG 70 EE, EG 70 EE WPB, EG 70 NH, EG 55, EG 55 EE, EG 55 EE WPB, EG 55 NH, EG 40, EG 40 EE, EG 40 EE WPB, EG 40 NH und die Kriterien für Z15/Z20-Darlehen der L-Bank (analog zum EH 55 EE) inkl. der evtl. möglichen Bonusförderungen für ‚Klimabonus‘ und ‚Geschwindigkeitsbonus‘ (Zusatzförderungen für Wärmepumpen) Bei den Förderstufen mit WPB-Zusatz, sollte ein qualifizierter auf dem Bedarf basierender Energieausweis vorliegen, um die Zusatzförderung einwandfrei rechtfertigen zu können! (vgl. Pos. 1.2-1, 1.2-2 und 1.2-3) Die Bonusförderung für ‚Serielles Sanieren (SerSan)‘ ist in Zusammenarbeit mit der Bauplanung & Bauleitung zu erörtern. Bei allen Förderstufen mit NH-Zusatz (Neubau-Förderprogramme KFWG-Q und KFNWG-Q und der Bonusförderung ‚NH‘ im Bestand) ist die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem QNG-Siegel zwingend erforderlich! (vgl. Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3, 5.7 und 6-1) Die Neubauförderung in den Programmen KFWG und KFNWG ist nur bei zeitgleicher Ökobilanzierung auf Basis der QNG-Richtlinien möglich (vgl. Pos. 1.7-2) Aktuelle Fördermittelbedingungen sind unter www.kfw.de bzw. www.bafa.de abrufbar. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a). 1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a). 1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)). 1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2) In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen. 1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachplanung für eine mechanische Lüftungsanlage. 1.7-2 Ökobilanzierung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriteriu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen. 2.2 BEG/KFN-Fördermittel | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 0.2 oder 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW). Die Antragsstellung erfolgt immer durch den Bauherren selbst über seine Hausbank oder direkt beim Zuschussgeber (KFW, L-Bank oder BAFA). Eine Vollmacht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus. Die Fördermittelgeber setzen Fristen im Rahmen der Fördermittelprogramme, diese Fristen kann nur der Fördermittelempfänger (Auftraggeber) überwachen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 2.7-1 Planungsbegl eitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koordination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.2 Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG/KFN) Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäu den immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen. 3.7 Baubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 4.2-1 Belegliste für den Fördermittelabruf Die im Fördermittelantrag (Pos. 2.2) beantragten Fördermittel sind an Kriterien gebunden, die im Zuge des Fördermittelabruf geprüft werden müssen. In allen Fördermittelprogrammen ist hierfür eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Kosten (Belegliste) seitens der Fördermittelgeber (BAFA/KFW) gefordert. A CHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG; BEG NWG; KFN, WEF bzw. KNN) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-2 Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege) In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-3 Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN) Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG bzw. BEG NWG, KFN, WEF oder KNN) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umw 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.2 Energieausweis(e) nach Baumaßnah men (Neubau oder Sanierung) Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung des Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. Zusatzleis tunge n während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerver sammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 15.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 03.12.2024) 1.7-1 0.7 1.2-6 1.2-7 1.2-2 1.2-3 1.2-4 1.2-1 1.2-8 1.2-9 1.2-5 1.7-2 2.2 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.2 3.7 4.2-1 4.2-2 4.2-3 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.2 5.7 6-1 9-SB 9-EV

  • JASCHKE | Fachplanung 'Effizient Sanieren (BEG)'

    Effizient Sanieren Fachplanung 'Effizient Sanieren' [0.0-1] Erstberatung (Initialberatung) [0.0-2] GEG-Pflichtberatung [0.0-3] Allgemeine Energieberatung [0.2-1] Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘ [0.2-2] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ [0.2-3] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung [0.2-4] Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘ [0.2-5] Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘ [0.2-6] Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘ [0.7] Beratung zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.7-1] Pre-Check zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.2-5] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | A [1.2-6] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | B [1.2-7] Wärmebrückennachweise | Detailiertere Wärmebrückennachweise [1.2-8] Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108 [1.2-9] Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 [1.2-0] (Einzel-)Bauteilnachweis im Bestand [1.7-2] Ökobilanz | LCA nach QNG-Richtlinien [2.2] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung zum Antrag (TPB-ID/BzA/gBzA) [2.7-1] Planungsbegleitung [DGNB-System] | 'Nachhaltigkeit - Umsetzung der Ziele' [2.7-2] Barrierefreiheit (DIN 18040) | Bestätigung zur Barrierefreiheit [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse | Analyse zur Flexibilität der Nutzung [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse | 'LCC - LifeCycle-Costing' [2.7-5] Freigabe für Materialien | Baubiologische Begleitung [2.7-6] Analyse zu Rückbau und Recycling | 'Cradle to Cradle' (Kreislauffähigkeit) [3.2] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Energieeffizienz' | 'Energie-Effizienz-Experte' [3.7] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Nachhaltigkeit' | 'DGNB Auditor' [4.2-1] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste für Fördermittelabruf [4.2-2] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste bei Eigenleistungen [4.2-3] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung nach Durchführung (TPN-ID/BnD/gBnD) [4.7-1] Protokollierung im DGNB-System | Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Ressourcennutzung, Klimawirkung und Kreislauffähigkeit | DGNB Gebäuderessorcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude (ESG-Management) | Klimaschutzplan 2040 [5.2] Energieausweis(e) nach GEG [5.7] Audit 'Nachhaltigkeit' | Zertifizierung im DGNB-System inkl. QNG [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht [9-EV] (Eigentümer-)Versammlungen 0.0-1 0.0-2 JASCH KE | Fachplanung 'Effizient Sanieren' 0.0-1 Erstb eratung (Initialberatung nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanier ung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab gekl ärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren . (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt) 0.0-2 GEG -P flicht beratung (nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt) 0.0-3 Allgemeine Energieberatung Die ‚Allgemeine Energieberatung‘ geht auf die baulichen Aspekte wie die GEG-Pflichtberatung (siehe 0.0-2) ein und geht darüber hinaus auf allgemeine Energiesparmöglichkeiten im Alltag ein. (Energieberatung ca. 60-90 min am Objekt) 0.2-1 Sanieru ngskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘ Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gült iger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)‘ nach BAFA-Kriterien ausgestellt. 0.2-2 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 WE‘ 0.2-3 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Wohnanlagen ab 3 WE inkl. der Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung‘ 0.2-4 Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘ Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gütiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘ ausgestellt. 0.2-5 Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘ Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche < 500 m²‘ 0.2-6 Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘ Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche > 500 m²‘ Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt immer durch den Auftraggeber! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!) 0. 7 Beratung ‚ Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qu alitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, o b das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnah men einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Krit erien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a). 1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a). 1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)). 1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2) In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen. 1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachplanung für eine mechanische Lüftungsanlage. 1.2-0 (Einzel-)B auteilnachweis im Bestand Beim Austausch von einzelnen Bauteilen im Bestand sind die zu bearbeitenden Bauteile hinsichtlich der bauphysikalischen Eigenschaften auf die aktuelle Gesetzeslage abzustimmen. Bauteilnachweise nach § 48 GEG mit den Mindestanforderungen aus Anlage 7 GEG. 1.7-2 Ökobilanzi erung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriteriu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen. 2.2 BEG/KFN-Fördermittel | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 0.2 oder 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW). Die Antragsstellung erfolgt immer durch den Bauherren selbst über seine Hausbank oder direkt beim Zuschussgeber (KFW, L-Bank oder BAFA). Eine Vollm acht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus. Die Fördermittelgeber setzen Fristen im Rahmen der Fördermittelprogramme, diese Fristen kann nur der Fördermittelempfänger (Auftraggeber) überwachen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 2.7-1 Planungsbegl eitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koor dination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.2 Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG/KFN) Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäu den immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen. 3.7 Baubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 4.2-1 Belegliste für den Fördermittelabruf Die im Fördermittelantrag (Pos. 2.2) beantragten Fördermittel sind an Kriterien gebunden, die im Zuge des Fördermittelabruf geprüft werden müssen. In allen Fördermittelprogrammen ist hierfür eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Kosten (Belegliste) seitens der Fördermittelgeber (BAFA/KFW) gefordert. A CHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG; BEG NWG; KFN bzw. WEF) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-2 Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege) In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-3 Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN) Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG bzw. BEG NWG) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umw 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.2 Energieausw eis(e) nach Baumaßnahmen (Neubau oder Sanierung) Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung d es Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. Zusatzleis tun gen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerver sammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 15.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 15.01.2026) 0.0-3 0.2-1 0.2-2 0.2-3 0.2-4 0.2-5 0.2-6 0.7 1.7-1 1.2-5 1.2-6 1.2-7 1.2-8 1.2-9 1.2-0 1.7-2 2.2 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.2 3.7 4.2-1 4.2-2 4.2-3 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.2 5.7 6-1 9-SB 9-EV

  • JASCHKE | 'Allgemeine Energieberatung

    Allgemeine Energieberatung JASCHKE | Allgemeine Energieberatung für EFH/ZFH 0.0-3 Allgemeine Energieberatung Eine Energieberatung nach Maß, in der ‚Allgemeinen Energieberatung‘ wird bei einem gemeinsamen Rundgang durch die zu beratenden Räume auf die baulichen Zustände zur Energieeffizienz eingegangen. Zusätzlich zum Gebäude werden für den Alltag noch Tipps und Tricks zum ‚Energiesparen‘ vermittelt. (Hinweise zum Stromsparen, Hinweise zum bessern Lüften, …) >> Allgemeine Energieberatung ca. 60-90 min am Objekt Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 21.01.2024)

  • JASCHKE | GEG-Pflichtberatung

    GEG-Pflichtberatung JASCHKE | GEG-Pflichtberatung 0.0-2 GEG-Pflicht beratung (nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilienwohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigste n Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt) Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 18.12.2024)

  • JASCHKE | Beratung in Ligurien (IT)

    Beratung in Ligurien (IT) ... la vita è bella ... Europa ... Italien ... Ligurien ... Imperia ... Es gibt auf dieser Welt viele schöne ruhige Flecken, an denen man den Alltag vergessen kann und einfach das Leben mal leben kann. Für mich persönlich habe ich einen Region rund um Imperia (Ligurien) gefunden, in der ich so gut wie nirgendwo sonst abschalten kann und einfach mal nix tun kann, außer mal etwas zu lesen, was nicht mit dem Job zu tun hat oder auch einfach nur das gute Essen geniesen kann. Wenn da nicht das grundlegende Interesse an meinem Job, der ja mehr Berufung als Beruf ist wäre, ... es faziniert mich immer wieder die 'Perfektion des Unperfekten' zu erleben. Wenn alte Gebäude teilweise wieder aufgebaut werden, sich das Alte mit dem Neuen zu einer einzigartigen Mischung vereint. Weil mich diese Mischung so fasziniert, beschäftige ich mich auch gerne mit solchen Projekten, auch wenn es eigentlich 'Freizeit oder Urlaub' sein sollte. JASCHKE | B eratung in Ligurien Beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie sind die unterschiedlichen Anforderungen an die gewünschte zukünftige Nutzung zu hinterfragen. Eine Bestandsimmobilie muss technisch und wirtschaftlich zu den gegebenen Möglichkeiten passen. 0.1 Proje ktentwicklung im Bestand Wir entwickeln aus Ihrem Bestandsgebäude ein Konzept, wie man durch geschickten Ausbau, Anbau oder Umbau (ggf. auch Umnutzung von ehemalig gewerblich genutzten Räumen) neuen zeitgemäßen Wohnraum schaffen könnte! Unser Entwurfskonzept beinhaltet hier dann eine skizzenhafte Raumentwicklung (M=1:100) und wird hinterlegt mit den grob anzunehmenden Kosten (Genauigkeit ca. +/- 50%) für die angedachten Maßnahmen! 0.3 SiGe-Check Die BaustellV2023 ist bereits seit 1998 in Kraft und 2023 novelliert worden, um den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen und basiert auf EU-Richtlinien aus dem Jahr 1992, im europäischen Vergleich waren wir mit der nationalen Umsetzung des Gesetztes bereits im Verzug, viele europäische Länder haben das Gesetz bereits 1995 vollumfänglich umgesetzt. 0.4 Kostenschätzung Der in der Literatur und der Normung vorgesehene erste Kostenrahmen als Budgetierung für ein Projekt hat sich als realitätsfremd erwiesen, bei der Genauigkeit in der ersten Ebene (Kostengruppen 100 bis 800) ist die Aussagekraft der 8 Kostengruppen sehr vage, da hierfür grundlegende Annahmen getroffen werden müssen, die sich nur durch die zweite Kostenebene darstellen lassen. Daher empfehlen wir die Kostenschätzung nach DIN 276 nicht wie vorgesehen in der LPH 2 'Vorplanung', sondern diese erste Kosten-schätzung mit der zweiten Ebene der KG in die LPH 0 'Projektentwicklung' vorzuziehen! Die Kostenschätzung soll als Grundlage der Entscheidungsfindung für die weitere Projektplanung dienen. 0.5 Gutachten zum Gebäudezustand (Investitionsbedarf) Der Gebäudezustand spielt beim Immobilieneinkauf für potenzielle Käufer eine zunehmende Rolle, nach Feststellung von bautechnischen Zuständen kann das notwendige Budget für die anstehenden Baumaßnahmen besser kalkuliert werden. Bei der Erfassung vom Gebäudezustand gehen wir hierbei auf die Schäden an der Bausubstanz ein, also auf die anstehenden Kosten, die in jedem Fall bei einer zukunftsorientierten Nutzung der Immobilie anfallen (Sowieso-Kosten). 0.6 Wertermittlung vor möglichen Baumaßnahmen (Einkaufswert) Bei der Eigentumsübertragung - sei es nun der Erwerb einer Immobilie oder die Übertragung einer Immobilie im Rahmen der Familie - benötigt man zur Verifizierung des 'Einkaufswertes' eine unabhängige Kaufpreiseinschätzung. Diese kurze Wertermittlung führen wir gerne unabhängig neutral durch. Die erste Frage, die man sich beim Immobilienerwerb immer stellen sollte, ist 'Was ist mir die eigene Traumimmobilie wert?' und die dazugehörende zweite Frage ist dann 'Kann ich mir die Immobilie finanziell leisten?'. Beide Fragen muss jeder Immobilieninteressent für sich selbst und mit seiner Hausbank ausmachen. Die von uns im Rahmen der 'Kauf- und Sanierungsberatung' integrierte Kaufpreisprüfung ist eine Auswertung des tatsächlichen Immobilienwertes und der notwendigen Investitionskosten. 0.7 Beratung ‚Na chhaltigkeit‘ (QNG - Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, ob das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 26 . 01.2024) www.rouven-jaschke.it ... ogni tempo ha i suoi lati belli ...

  • JASCHKE | Arbeitsregion

    Arbeitsregion # ARBEITSREGION 'Südbaden+' [Zone 1; Zone 2a; Zone 2b] # ARBEITSREGION 'Deutschland' [Zone 3] # ARBEITSREGION 'Schweiz' [Zone 4] # ARBEITSREGION 'Italien-Ligurien-Imperia' [Zone 5] ARBEITSREGION 'SÜDBADEN + ' In unserem Kernarbeitsgebiet (1) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 7,50 % auf die Honorarkosten abgerechnet. „Schwarzwald-Baar-Kreis“ [VS,DS] mit den Städten und Gemeinden: Bad Dürrheim; Blumberg; Bräunlingen; Brigachtal; Dauchingen; Donaueschingen; Furtwangen; Gütenbach; Hüfingen (Headoffice/Postanschrift); Königsfeld; Mönchweiler; Niedereschach; St. Georgen; Schönwald; Schonach; Triberg; Tuningen; Unterkirnach; Villingen-Schwenningen; Vöhrenbach Landkreis „Breisgau-Hochschwarzwald“ [FR, NEU, MÜL] mit den Städten und Gemeinden: Breitnau; Eisenbach (Hochschwarzwald); Feldberg (Schwarzwald); Friedenweiler; Hinterzarten; Lenzkirch; Löffingen; Schluchsee; St. Märgen; St. Peter; Titisee-Neustadt; Au; Auggen; Bad Krozingen; Badenweiler; Ballrechten-Dottingen; Bötzingen; Bollschweil ; Breisach am Rhein; Buchenbach; Buggingen; Ebringen; Ehrenkirchen; Eichstetten am Kaiserstuhl; Eschbach; Glottertal; Gottenheim; Gundelfingen; Hartheim; Heitersheim; Heuweiler; Horben; Ihringen; Kirchzarten; March; Merdingen; Merzhausen; Müllheim; Münstertal (Schwarzwald); Neuenburg am Rhein; Oberried; Pfaffenweiler; Schallstadt; Sölden; Staufen im Breisgau; Stegen; Sulzburg; Umkirch; Vogtsburg im Kaiserstuhl; Wittnau Landkreis „Rottweil“ [RW] mit den Städten und Gemeinden: Aichhalden; Bösingen; Deißlingen; Dietingen; Dornhan; Dunningen; Epfendorf; Eschbronn; Fluorn-Winzeln; Hardt; Lauterbach; Oberndorf am Neckar; Rottweil; Schenkenzell; Schiltach; Schramberg; Sulz am Neckar; Villingendorf; Vöhringen; Wellendingen; Zimmern ob Rottweil Landkreis „Tuttlingen“ [TUT] mit den Städten und Gemeinden: Aldingen; Bärenthal; Balgheim; Böttingen; Bubsheim; Buchheim; Deilingen; Denkingen; Dürbheim; Durchhausen; Egesheim; Emmingen-Liptingen; Fridingen an der Donau; Frittlingen; Geisingen; Gosheim; Gunningen; Hausen ob Verena; Immendingen; Irndorf; Königsheim; Kolbingen; Mahlstetten; Mühlheim an der Donau; Neuhausen ob Eck; Reichenbach; Renquishausen; Rietheim-Weilheim; Seitingen-Oberflacht; Spaichingen; Talheim; Trossingen; Tuttlingen; Wehingen; Wurmlingen Landkreis „Waldshut-Tiengen“ [WT, SÄK] mit den Städten und Gemeinden: Albbruck am Hochrhein; Bad Säckingen; Bernau im Schwarzwald; Bonndorf; Dachsberg; Dettighofen; Dogern; Eggingen; Görwihl; Grafenhausen; Häusern; Herrischried; Höchenschwand; Hohentengen am Hochrhein; Ibach; Jestetten; Klettgau; Küssaberg; Lauchringen; Laufenburg; Lottstetten; Murg; Rickenbach; St. Blasien; Stühlingen; Todtmoos; Ühlingen-Birkendorf; Waldshut-Tiengen; Wehr; Weilheim; Wutach; Wutöschingen Landkreis „Konstanz“ [KN, BÜS, STO] mit den Städten und Gemeinden: Aach; Allensbach; Bodman-Ludwigshafen; Büsingen am Hochrhein; Eigeltingen; Engen; Gaienhofen; Gailingen; Gottmadingen; Hilzingen; Hohenfels; Konstanz (Meeting-Point im Co-Working-Space) ; Moos; Mühlhausen-Ehingen; Mühlingen; Öhningen; Orsingen-Nenzingen; Radolfzell; Reichenau; Rielasingen-Worblingen; Singen; Steißlingen; Stockach; Tengen; Volkertshausen Stadtkreis „Freiburg im Breisgau“ [FR] mit de n Stadtteilen: Freiburg im Breisgau (Meeting-Point im Co-Working-Space) (Rieselfeld, Vauban, Weingarten, Haslach, Wiehre, Günterstal, Oberau, Altstadt, Neuburg, Herdern, Zähringen, Stühlinger, Mooswald, Landwasser, Brühl, Betzenhausen, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Munzingen, Tiengen, St. Georgen, Hochdorf, Lehen, Opfingen, St. Nikolaus, Waltershofen) Landkreis „Emmendingen“ [EM] mit den Städten und Gemeinden: Bahlingen; Biederbach; Denzlingen; Elzach; Emmendingen; Endingen; Forchheim; Freiamt; Gutach; Herbolzheim; Kenzingen; Malterdingen; Reute; Rheinhausen; Riegel; Sasbach; Sexau; Simonswald; Teningen; Vörstetten; Waldkirch; Weisweil; Winden; Wyhl Landkreis „Lörrach“ [LÖ] mit den Städten und Gemeinden: Aitern; Binzen; Böllen; Efringen-Kirchen; Eimeldingen; Fischingen; Fröhnd; Grenzach-Wyhlen; Häg-Ehrsberg; Hasel; Hausen im Wiesental; Inzlingen; Kandern; Kleines Wiesental; Lörrach (Meeting-Point im Co-Working-Space) ; Malsburg-Marzell; Maulburg; Rheinfelden (Baden); Rümmingen; Schallbach; Schliengen; Schönau im Schwarzwald; Schönenberg; Schopfheim; Schwörstadt; Steinen; Todtnau; Tunau; Utzenfeld; Weil am Rhein; Wembach; Wieden; Wittlingen; Zell im Wiesental "Zollernalbkreis“ [BL, HCH] mit den Städten und Gemeinden: Albstadt; Balingen; Bisingen; Bitz; Burladingen; Dautmergen; Dormettingen; Dottershausen; Geislingen; Grosselfingen; Haigerloch; Hausen am Tann; Hechingen; Meßstetten; Nusplingen; Obernheim; Rangendingen; Ratshausen; Rosenfeld; Schömberg; Straßberg; Weilen unter den Rinnen; Winterlingen; Zimmern unter der Burg Landkreis 'Tübingen' [TÜ] mit den Gemeinden: Ammerbuch; Bodelshausen; Dettenhausen; Dußlingen; Gomaringen; Hirrlingen; Kirchentillinsfurt; Kusterdingen; Mössingen; Nehren; Neustetten; Ofterdingen; Rottenburg am Neckar; Starzach; Tübingen (Meeting-Point im Co-Working-Space) In der erweiterten Arbeitsregion (2a/2b) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 9,50 % auf die Honorarkosten abgerechnet. „Ortenaukreis“ [OG, KEL, WOL, LR] mit den Städten und Gemeinden: Achern; Appenweier; Bad Peterstal-Griesbach; Berghaupten; Biberach; Durbach; Ettenheim; Fischerbach; Friesenheim; Gengenbach; Gutach; Haslach im Kinzigtal; Hausach; Hofstetten; Hohberg; Hornberg; Kappel-Grafenhausen; Kappelrodeck; Kehl; Kippenheim; Lahr; Lauf; Lautenbach; Mahlberg; Meißenheim; Mühlenbach; Neuried; Nordrach; Oberharmersbach; Oberkirch; Oberwolfach; Offenburg; Ohlsbach; Oppenau; Ortenberg; Ottenhöfen; Renchen; Rheinau; Ringsheim; Rust; Sasbach; Sasbachwalden; Schuttertal; Schutterwald; Schwanau; Seebach; Seelbach; Steinach; Willstätt; Wolfach; Zell am Harmersbach Landkreis "Rastatt" [RA, BH] mit den Städten und Gemeinden: Au am Rhein; Bietigheim; Bischweier; Bühl; Bühlertal; Durmersheim; ElchesheimIllingen; Forbach; Gaggenau; Gernsbach; Hügelsheim; Iffezheim; Kuppenheim; Lichtenau; Loffenau; Muggensturm; Ötigheim; Ottersweier; Rastatt; Rheinmünster; Sinzheim; Steinmauern; Weisenbach Stadtkreis „Baden-Baden“ [BAD] mit den Stadtteilen: Baden-Baden (Balg; Ebersteinburg; Gaisbach; Geroldsau; Haueneberstein; Lichtental; Neuweier; Oos; Sandweier; Steinbach; Varnhalt) Landkreis „Freudenstadt“ [FDS, HOR] mit den Städten und Gemeinden: Alpirsbach; Bad Rippoldsau-Schapbach; Baiersbronn; Dornstetten; Empfingen; Eutingen im Gäu; Freudenstadt; Glatten; Grömbach; Horb am Neckar; Loßburg; Pfalzgrafenweiler; Schopfloch; Seewald; Waldachtal; Wörnersberg Landkreis 'Calw' [CW] mit den Gemeinden: Altensteig; Althengstett; Bad Herrenalb; Bad Liebenzell; Bad Teinach-Zavelstein; Bad Wildbad; Calw; Dobel; Ebhausen; Egenhausen; Enzklösterle; Gechingen; Haiterbach; Höfen an der Enz; Nagold; Neubulach; Neuweiler; Oberreichenbach; Ostelsheim; Rohrdorf; Schömberg; Simmersfeld; Simmozheim; Unterreichenbach; Wildberg Landkreis 'Böblingen [BB,LEO] mit den Gemeinden: Aidlingen; Altdorf; Böblingen; Bondorf; Deckenpfronn; Ehningen; Gärtringen; Gäufelden; Grafenau; Herrenberg; Hildrizhausen; Holzgerlingen; Jettingen; Leonberg; Magstadt; Mötzingen; Nufringen; Renningen; Rutesheim; Schönaich; Sindelfingen; Steinenbronn; Waldenbuch; Weil der Stadt; Weil im Schönbuch; Weissach Stadtkreis 'Stuttgart' [S] mit den Stadtteilen: Stuttgart-Mitte; Stuttgart-Ost; Stuttgart-West; Stuttgart-Süd; Stuttgart-Nord; Bad Cannstadt; Birkach; Botnang; Degerloch; Feuerbach; Hedelfingen; Möhringen; Mühlhausen; Münster; Obertürkheim; Plieningen; Sillenbuch; Stammheim; Untertürkheim; Vaihingen; Wangen; Weilimdorf; Zuffenhausen Landkreis 'Esslingen' [ES, NT] mit den Gemeinden: Aichtal; Aichwald; Altbach; Altdorf; Altenriet; Baltmannsweiler; Bempflingen; Beuren; Bissingen an der Teck; Deizisau; Denkendorf; Dettingen unter Teck; Erkenbrechtsweiler; Esslingen am Necker; Filderstadt; Frickenhausen; Großbettlingen; Hochdorf; Holzmaden; Kirchheim unter Teck; Kohlberg; Köngen; Leinfelden-Echterdingen; Lenningen; Lichtenwald; Neckartailfingen; Neidlingen; Neuffen; Neuhausen auf den Fildern; Notzingen; Nürtingen; Oberboihingen; Ohmden; Ostfildern; Owen; Plochingen; Reichenbach an der Fils; Schlaitdorf; Unterensingen; Weilheim an der Teck; Wendlingen am Necker; Wernau (Neckar); Wolfschlugen Landkreis 'Reutlingen [RT] mit den Gemeinden: Bad Urach; Dettingen an der Ems; Engstingen; Eningen unter Achalm; Gomadingen; Grabenstetten; Grafenberg; Hayingen; Hohenstein; Hülben; Lichtenstein; Mehrstetten; Metzingen; Münsingen; Pfronstetten; Pfullingen; Pliezhausen; Reutlingen; Riederich; Römerstein; Sonnenbühl; St. Johann; Trochtelfingen; Walddorfhäslach; Wannweil; Zwiefalten Landkreis „Sigmaringen“ [SIG,SLG] mit den Städten und Gemeinden: Bad Saulgau; Herbertingen; Hohentengen; Mengen; Krauchenwies; Meßkirch; Sauldorf; Wald; Pfullendorf; Ostrach; Illmensee; Herdwangen-Schönach; Leibertingen; Beuron; Schwenningen; Stetten am kalten Markt; Bingen; Sigmaringen; Scheer; Sigmaringendorf; Hettingen; Neufra; Gammertingen; Veringenstadt "Bodenseekreis" [FN, ÜB, TT] mit den Städten und Gemeinden: Bermatingen; Daisendorf; Deggenhausertal; Eriskirch; Frickingen; Friedrichshafen; Hagnau; Heiligenberg; Immenstaad; Kressbronn; Langenargen; Markdorf; Meckenbeuren; Meersburg; Neukirch; Oberteuringen; Owingen; Salem; Sipplingen; Stetten; Tettnang; Überlingen; Uhldingen-Mühlhofen Natürlich stehen wir Ihnen auch außerhalb unseres Kernarbeitsgebietes gerne beratend zur Verfügung. Für alle Bereich außerhalb unserer Kernarbeitsregion nehmen Sie zur individuellen Angebotserstellung bitte mit unserem Büro KONTAKT auf. Im restlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Zone 3) erbringen wir auf Anfrage ebenfalls alle Leistungen, hier ist dann eine Einzelabrechnung der Nebenkosten erforderlich. ARBEITSREGION 'Schweiz ' (Zone 4) >> Nachhaltigkeit - Zertifizierung in der Schweiz In der deutschsprachigen Schweiz bieten wir die Leistungen in der Thematik 'Nachhaltigkeit im DGNB/SGNI-System' an. ARBEITSREGION ' Italien- Ligurien-Imperia ' (Zone 5) >> Beratung - Immobilien in Ligurien In 'Ligurien' bieten wir Beratungsleistungen zu bestehenden Gebäuden ('Bauen im Bestand') an, da mich persönlich hier die Perfektion des 'Unperfekten' selbst in den Bann gezogen hat. Hinweis: Durch die Beschäftigung mit 'Bauen im Bestand' und den damit auch regionalen Besonderheiten der Architekturgestaltung, beschäftigen wir uns nicht nur mit der deutschen Baukultur und beschränken uns nicht nur auf unser Kernarbeitsgebiet 'Südbaden+', sondern sind auch an den Bauweisen in anderen europäischen Regionen interessiert. Hier beschäftigen wir uns insbesondere mit den in Ligurien (Italien) üblichen 'Rustico'. Durch die alte Bausubstanz in Kombination mit neuer Technik, kann man architektonisch wertvolle Gebäude in die Natur integrieren!

  • CASA ROJA | Neubau 'NZEB'

    CASA ROJA | Neubau 'NearlyZeroEnergyBuilding' To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key. Fragebogen zur Angebotserstellung

  • JASCHKE | Kauf- & Sanierungsberatung

    Kauf- und Sanierungsberatung | Bauen im Bestand To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key. Auftrag zur 'Erstberatung' | Fragebogen zur Angebotserstellung

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