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  • JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen

    Energieeffizienz + Nachhaltigkeit | Projekmanagement + Trouble Shooting - www.rouven-jaschke.de - Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit Das GModG ist nun seit 29.07.2026 da und tritt stufenweise in Kraft! www.beratung-planung-bauleitung.de JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen 'Beratung-Planung-Bauleitung' bei Neubau, Sanierung und im Denkmal von Wohn- & Nichtwohngebäuden BÜROZEITEN MO-DO von 09:00 bis 12:00 Uhr >> +49 7707 2079857 Termine MO/DO je 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr und FR 09:00 | 10:30 Uhr und 16:00 Uhr ERSTBERATUNG Erstberatung mit bautechnischer Substanz für Eigentümer, Käufer, Kaufinteressenten und Verkäufer GMODG-DIALOG Der GModG-Dialog für Eigentümergemeinschaften GMOD-COMPLIANCE-CHECK Der GModG-Compliance-Check für Eigentümer von Nichtwohngebäuden als 'Kompass' zur Erfüllungen der Sanierungspflichten GA-CHECK Gebäudeautomatisierung-Check (GA-Check) für alle Nichtwohngebäude, die der 70kW-Regel unterliegen - Ertüchtigung nach GModG für Gebäude >70kW = GA-Grad C bzw. >290kW =GA-Grad B bis 31.12.2029! LIGURIA (IT) Beratung-Planung-Bauleitung 'La Dolce Vita' ... die Perfektion des Unperfekten ... www.rouven-jaschke.de Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit KOMMUNIKATION „Wer schreibt bleibt, wer (nur) telefoniert verliert!“ … und da auch wir nur ungern verlieren, bevorzugen wir die Kommunikation per Mail! ... oder direkt per WhatsApp +49 7707 2079857 NZEB-SANIERUNG Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für den echten Energiesprong bei Wohngebäuden (1-12 WE) mit max. möglicher staatlicher Förderung CASA ROJA Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für selbst genutzte Wohngebäude (1-2 WE) - staatlich gefördertes Eigenheim Z-EB Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für kleine Wohngebäude (2-6 WE) - staatlich geförderte Kapitalanlage To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key.

  • 09.002 Neubau EFH | JASCHKE

    Referenzprojekt - 09.002 - Neubau eines Einfamilienwohnhauses 09.002 # Neubau eines Einfamilienwohnhauses Unsere Leistungen: Planung & Bauleitung (LPH 1-7) Konstruktionsplanung (LPH 3-7) Energieplanung (LPH 3-7) 1/1

  • CASA ROJA | Neubau 'NZEB'

    Integrale Planung von Wohngebäuden NZEB/Z-EB - (T)Räume zum Leben, Arbeiten und Erholen To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key. www.casa-roja.eu | www.z-eb.de Fragebogen zur Angebotserstellung 'Neubau' Neubau ‚N Z E B/Z-EB ‘ ** Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit Fachingenieur für Bauphysik und Energieeffizienz + Fachplaner für 'Barrierefreies Bauen' ** Ein Nearly Zero Energy Building (NZEB) , deutsch Niedrigstenergiegebäude, ist ein Haus mit extrem hoher Energieeffizienz. Sein sehr geringer Energiebedarf wird größtenteils durch erneuerbare Energien gedeckt, die am oder nahe am Gebäude erzeugt werden. Seit 2021 ist dieser Standard laut EU-Richtlinie (EPBD) für Neubauten verpflichtend. -- Zukünftig wird das NZEB durch das Null-Emissions-Gebäude (Zero-Emission Buildings, Z-EB) stufenweise abgelöst. Z-EB sind Immobilien mit extrem hoher Energieeffizienz, die im Betrieb keine CO₂-Emissionen durch fossile Brennstoffe verursachen. Laut EU-Richtlinie müssen neue öffentliche Gebäude ab 2028 und alle Neubauten ab 2030 diesen Standard erfüllen. Der verbleibende Energiebedarf wird vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt . Hinweis aus aktuellem Anlass: Wie man den übergeordneten rechtlichen Vorgaben entnehmen kann, kollidiert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)' mit den rechtlichen Vorgaben und natürlich auch den selbst gesteckten Zielen zur Klimaneutralität aus dem Klimaschutzgesetz für 2045 bzw. im Land Baden-Württemberg für 2040. Eine an der Zukunft orientierte Beratung und Planung kommt bereits seit Jahren ohne die Nostalgie über die fossile Technik aus der Vergangenheit aus. Planung & Bauleitung Fachplanung ‚Energieeffizienz‘ Beim Neubau sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an den baulichen Wärme- & Feuchteschutz in Kombination mit der Energiebilanz des Gebäudes einzuhalten (Effizienzhaus/-gebäude). Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln sind die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich zu unterschreiten (Förderfähigkeit in Abhängigkeit des erreichten Effizienzhaus/-gebäude 55/40). Zur Gebäudeenergiebilanzierung kommen weitere Nachweise im Einzelfall hinzu - Wärmebrückennachweise; Sommerlicher Wärmeschutz; Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Die Fachplanung begleitet hierbei den gesamten Planungs- und Bauprozess in den LPH 1-9. (ggf. förderfähig als KFN, WEF, KNN) Projektbeispiele: 09.002 - 14.040 - 15.164 - 16.026 - 24.034 Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [DGNB]‘ Die fachliche Begleitung im Sinne der Nachhaltigkeit wird zunehmend wichtiger im Neubaubereich, da aufgrund der europäischen und deutschen Vorgaben neben der Energieeffizienz von Gebäuden auch die verbauten Ressourcen (Ökobilanz/LCA) erfasst werden müssen (vgl. Gebäuderessourcen-pass (GRP) ). Im geförderten Neubau wird das staatliche ‚Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)‘ gefordert, um dieses Qualitätssiegel erhalten zu können, ist ein Audit zur Nachhaltigkeit in einem akkreditierten Zertifizierungssystem notwendig. Das System der ‚Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)‘ ist für Wohn- und Nichtwohngebäude akkreditiert. (ggf. förderfähig als KFN, WEF, KNN) Projektbeispiele: 24.034 Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [BIRN]‘ Die Zertifizierung der Nachhaltigkeit im BIRN-System erfolgt analog zu den Anforderungen aus dem DGNB-System; das System kann ebenfalls als primäre Zertifizierung genutzt werden, um das staatliche 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)‘ zu erlangen. Das System ist aktuell nur für Wohngebäude akkreditiert. (ggf. förderfähig als KFN, WEF, KNN) Projektbeispiele: 24.034 Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [NBBW]‘ Die Nachweisführung der Nachhaltigkeit im System ‚Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW)‘ wird im Land Baden-Württemberg für öffentliche Gebäude gefordert, die auf Fördermittel des Landes zugreifen und kann durch die klaren Definitionen auch für privatwirtschaftliche Bauprojekte (Wohn- und Nichtwohngebäude) als Planungshilfe dienen. Planung & Bauleitung (LPH 1-9) Als bauvorlageberechtigter Bauingenieur kann das volle Leistungsbild nach §35 Abs. 1 HOAI2021 für die Gebäudeplanung (Architektur) erbracht werden mit allen Leistungsphasen (LPH 1 - Grundlagenermittlung; LPH 2 - Vorplanung; LPH 3 - Entwurfsplanung; LPH 4 - Genehmigungsplanung; LPH 5 - Ausführungsplanung; LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe; LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe; LPH 8 - Objektüberwachung (Bauüberwachung & Dokumentation); LPH 9 – Objektbetreuung). Im Rahmen der Zusatzqualifikationen (Energieeffizienz, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit, Konstruktion, …) können weitere Leistungen als integraler Planungsansatz mit erbracht werden, so dass sich ein reibungsloserer Ablauf einstellt. Projektbeispiele: 09.002 - 14.040 - 15.164 - 16.026 - 24.034 Konstruktionsplanung Im Rahmen der Werkplanung (LPH 5) können hier auf Basis der externen ‚Tragwerksplanung (Statischen Berechnung)‘ auch die Konstruktionspläne als Ergänzung für die Bauausführung mit erbracht werden. Dies kann bei ‚Bauen im Bestand‘ den Vorteil haben, dass alle notwendigen Angaben für die bauausführenden Firmen in einem Plan dargestellt werden, was zur Reduzierung von Abstimmungsfehlern führen kann. Projektbeispiele: 09.002 - 14.040 - 15.164 - 16.026 - 24.034 Fachplanung ‚Barrierefreies Bauen‘ Als Ergänzung zur ‚Planung & Bauleitung‘ erarbeite ich gerne ein Konzept zur ‚Barrierefreiheit‘ in Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld nach DIN 18040 und übernehme diese Erkenntnisse aus dem Konzept in die Entwurfs-, Genehmigungs- und Werkplanung. Projektbeispiele: 24.034 Projektsteuerung Als Ergänzung zur ‚Planung & Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die erweiterten Leistungen aus der Projektsteuerung zum vertieften Controlling in den Themen ‚Kosten, Termine und Qualität‘. Projektbeispiele: 09.002 - 14.040 - 15.164 - 16.026 - 24.034 Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination Als Ergänzung zur ‚Planung & Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die Leistungen gemäß Baustellenverordnung (BauStellV) zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes als Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators. Projektbeispiele: 09.002 - 14.040 - 15.164 - 16.026 - 24.034 Dokumentation für zukünftige Maßnahmen am Gebäude Gebäuderessourcenpass Der Gebäuderessourcenpass (GRP) wird seit 2025 schrittweise in Deutschland eingeführt, insbesondere als Voraussetzung für das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) bei Neubauten. Der GRP erfasst den CO₂-Fußabdruck , die Trennbarkeit, Demontierbarkeit und Verwertbarkeit von Baumaterialien (Kreislauffähigkeit von Baustoffen). Klimaschutzplan für Gebäude Ein systematischer Klimaschutzfahrplan hilft, Gebäude schrittweise und effizient zur gesetzlich vorgesehenen Klimaneutralität 2040 (BW) zu führen. Im Klimaschutzplan werden dabei Maßnahmen erörtert, die Reduzierung der CO₂-Emissionen um 65% bis 2030 als Zwischenziel auf Basis der Emissionen von 1990. Auch ein Neubau muss das Ziel 2040 (BW) vor Augen haben. Sachverständigenleistungen ‘Trouble Shooting‘ - Bau & Immobilien Sachverständigenleistungen - Krisenmanagement, Sanierung und Schadensbegrenzung! - Technische Sanierung: Bestands- & Schadensanalyse, Sanierungskonzepte ... - Baurechtsrettung: Genehmigungs- & Baustopp-Management, Schnittstellenbereinigung - Fördergeldrettung: KFW-/BAFA- Krisenmanagement, Konformitätsprüfung, ... - Zertifizierungssicherung: Schadstoff- & Materialclearing, Lebenszykluskorrektur, ... - Baustellenschutz: Gefahren-Audit, SiGe-Plan-Sanierung, Konfliktmediation Das 'Trouble Shooting' biete ich als lösungsorientierte Hilfestellung an, um gemeinsam mit allen Beteiligten die Zielvorgaben noch zu erreichen - ohne Garantie! - dies ist nur möglich, wenn die Beteiligten gemeinsam eine Lösung wünschen!

  • JASCHKE | Arbeitsregion

    Arbeitsregion - Südbaden - Hüfingen - Konstanz - Freiburg im Breisgau # ARBEITSREGION 'Südbaden+' [Zone 1; Zone 2] # ARBEITSREGION 'Deutschland' [Zone 3] # ARBEITSREGION 'Schweiz' [Zone 4] # ARBEITSREGION 'Italien-Ligurien-Imperia' [Zone 5] ARBEITSREGION 'SÜDBADEN + ' In unserem Kernarbeitsgebiet (1) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 7,50 % auf die Honorarkosten abgerechnet. „Schwarzwald-Baar-Kreis“ [VS,DS] mit den Städten und Gemeinden: Bad Dürrheim ; Blumberg ; Bräunlingen ; Brigachtal ; Dauchingen; Donaueschingen ; Furtwangen; Gütenbach; Hüfingen (Headoffice/Postanschrift) ; Königsfeld; Mönchweiler; Niedereschach; St. Georgen; Schönwald; Schonach; Triberg; Tuningen; Unterkirnach; Villingen-Schwenningen ; Vöhrenbach Landkreis „Breisgau-Hochschwarzwald“ [FR, NEU, MÜL] mit den Städten und Gemeinden: Breitnau; Eisenbach (Hochschwarzwald) ; Feldberg (Schwarzwald); Friedenweiler ; Hinterzarten; Lenzkirch ; Löffingen ; Schluchsee; St. Märgen; St. Peter; Titisee-Neustadt ; Au; Auggen; Bad Krozingen; Badenweiler; Ballrechten-Dottingen; Bötzingen; Bollschweil ; Breisach am Rhein; Buchenbach; Buggingen; Ebringen; Ehrenkirchen; Eichstetten am Kaiserstuhl; Eschbach; Glottertal; Gottenheim; Gundelfingen; Hartheim; Heitersheim; Heuweiler; Horben; Ihringen; Kirchzarten; March; Merdingen; Merzhausen; Müllheim; Münstertal (Schwarzwald); Neuenburg am Rhein; Oberried; Pfaffenweiler; Schallstadt; Sölden; Staufen im Breisgau; Stegen; Sulzburg; Umkirch; Vogtsburg im Kaiserstuhl; Wittnau Landkreis „Rottweil“ [RW] mit den Städten und Gemeinden: Aichhalden; Bösingen; Deißlingen; Dietingen; Dornhan; Dunningen; Epfendorf; Eschbronn; Fluorn-Winzeln; Hardt; Lauterbach; Oberndorf am Neckar; Rottweil; Schenkenzell; Schiltach; Schramberg; Sulz am Neckar; Villingendorf; Vöhringen; Wellendingen; Zimmern ob Rottweil Landkreis „Tuttlingen“ [TUT] mit den Städten und Gemeinden: Aldingen; Bärenthal; Balgheim; Böttingen; Bubsheim; Buchheim; Deilingen; Denkingen; Dürbheim; Durchhausen; Egesheim; Emmingen-Liptingen; Fridingen an der Donau; Frittlingen; Geisingen ; Gosheim; Gunningen; Hausen ob Verena; Immendingen; Irndorf; Königsheim; Kolbingen; Mahlstetten; Mühlheim an der Donau; Neuhausen ob Eck; Reichenbach; Renquishausen; Rietheim-Weilheim; Seitingen-Oberflacht; Spaichingen; Talheim; Trossingen; Tuttlingen; Wehingen; Wurmlingen Landkreis „Waldshut-Tiengen“ [WT, SÄK] mit den Städten und Gemeinden: Albbruck am Hochrhein; Bad Säckingen; Bernau im Schwarzwald; Bonndorf ; Dachsberg; Dettighofen; Dogern; Eggingen; Görwihl; Grafenhausen; Häusern; Herrischried; Höchenschwand; Hohentengen am Hochrhein; Ibach; Jestetten; Klettgau; Küssaberg; Lauchringen; Laufenburg; Lottstetten; Murg; Rickenbach; St. Blasien; Stühlingen; Todtmoos; Ühlingen-Birkendorf; Waldshut-Tiengen; Wehr; Weilheim; Wutach ; Wutöschingen Landkreis „Konstanz“ [KN, BÜS, STO] mit den Städten und Gemeinden: Aach; Allensbach; Bodman-Ludwigshafen; Büsingen am Hochrhein; Eigeltingen; Engen; Gaienhofen; Gailingen; Gottmadingen; Hilzingen; Hohenfels; Konstanz (Meeting-Point im Co-Working-Space) ; Moos; Mühlhausen-Ehingen; Mühlingen; Öhningen; Orsingen-Nenzingen; Radolfzell; Reichenau; Rielasingen-Worblingen; Singen; Steißlingen; Stockach; Tengen; Volkertshausen Stadtkreis „Freiburg im Breisgau“ [FR] mit den Stadtteilen: Freiburg im Breisgau (Meeting-Point im Co-Working-Space) (Rieselfeld, Vauban, Weingarten, Haslach, Wiehre, Günterstal, Oberau, Altstadt, Neuburg, Herdern, Zähringen, Stühlinger, Mooswald, Landwasser, Brühl, Betzenhausen, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Munzingen, Tiengen, St. Georgen, Hochdorf, Lehen, Opfingen, St. Nikolaus, Waltershofen) Landkreis „Emmendingen“ [EM] mit den Städten und Gemeinden: Bahlingen; Biederbach; Denzlingen; Elzach; Emmendingen; Endingen; Forchheim; Freiamt; Gutach; Herbolzheim; Kenzingen; Malterdingen; Reute; Rheinhausen; Riegel; Sasbach; Sexau; Simonswald; Teningen; Vörstetten; Waldkirch; Weisweil; Winden; Wyhl In der erweiterten Arbeitsregion (2) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 9,50 % auf die Honorarkosten abgerechnet. Landkreis „Lörrach“ [LÖ] mit den Städten und Gemeinden: Aitern; Binzen; Böllen; Efringen-Kirchen; Eimeldingen; Fischingen; Fröhnd; Grenzach-Wyhlen; Häg-Ehrsberg; Hasel; Hausen im Wiesental; Inzlingen; Kandern; Kleines Wiesental; Lörrach; Malsburg-Marzell; Maulburg; Rheinfelden (Baden); Rümmingen; Schallbach; Schliengen; Schönau im Schwarzwald; Schönenberg; Schopfheim; Schwörstadt; Steinen; Todtnau; Tunau; Utzenfeld; Weil am Rhein; Wembach; Wieden; Wittlingen; Zell im Wiesental "Zollernalbkreis“ [BL, HCH] mit den Städten und Gemeinden: Albstadt; Balingen; Bisingen; Bitz; Burladingen; Dautmergen; Dormettingen; Dottershausen; Geislingen; Grosselfingen; Haigerloch; Hausen am Tann; Hechingen; Meßstetten; Nusplingen; Obernheim; Rangendingen; Ratshausen; Rosenfeld; Schömberg; Straßberg; Weilen unter den Rinnen; Winterlingen; Zimmern unter der Burg Landkreis 'Tübingen' [TÜ] mit den Gemeinden: Ammerbuch; Bodelshausen; Dettenhausen; Dußlingen; Gomaringen; Hirrlingen; Kirchentillinsfurt; Kusterdingen; Mössingen; Nehren; Neustetten; Ofterdingen; Rottenburg am Neckar; Starzach; Tübingen „Ortenaukreis“ [OG, KEL, WOL, LR] mit den Städten und Gemeinden: Achern; Appenweier; Bad Peterstal-Griesbach; Berghaupten; Biberach; Durbach; Ettenheim; Fischerbach; Friesenheim; Gengenbach; Gutach; Haslach im Kinzigtal; Hausach; Hofstetten; Hohberg; Hornberg; Kappel-Grafenhausen; Kappelrodeck; Kehl; Kippenheim; Lahr; Lauf; Lautenbach; Mahlberg; Meißenheim; Mühlenbach; Neuried; Nordrach; Oberharmersbach; Oberkirch; Oberwolfach; Offenburg; Ohlsbach; Oppenau; Ortenberg; Ottenhöfen; Renchen; Rheinau; Ringsheim; Rust; Sasbach; Sasbachwalden; Schuttertal; Schutterwald; Schwanau; Seebach; Seelbach; Steinach; Willstätt; Wolfach; Zell am Harmersbach Landkreis "Rastatt" [RA, BH] mit den Städten und Gemeinden: Au am Rhein; Bietigheim; Bischweier; Bühl; Bühlertal; Durmersheim; ElchesheimIllingen; Forbach; Gaggenau; Gernsbach; Hügelsheim; Iffezheim; Kuppenheim; Lichtenau; Loffenau; Muggensturm; Ötigheim; Ottersweier; Rastatt; Rheinmünster; Sinzheim; Steinmauern; Weisenbach Stadtkreis „Baden-Baden“ [BAD] mit den Stadtteilen: Baden-Baden (Balg; Ebersteinburg; Gaisbach; Geroldsau; Haueneberstein; Lichtental; Neuweier; Oos; Sandweier; Steinbach; Varnhalt) Landkreis „Freudenstadt“ [FDS, HOR] mit den Städten und Gemeinden: Alpirsbach; Bad Rippoldsau-Schapbach; Baiersbronn; Dornstetten; Empfingen; Eutingen im Gäu; Freudenstadt; Glatten; Grömbach; Horb am Neckar; Loßburg; Pfalzgrafenweiler; Schopfloch; Seewald; Waldachtal; Wörnersberg Landkreis 'Calw' [CW] mit den Gemeinden: Altensteig; Althengstett; Bad Herrenalb; Bad Liebenzell; Bad Teinach-Zavelstein; Bad Wildbad; Calw; Dobel; Ebhausen; Egenhausen; Enzklösterle; Gechingen; Haiterbach; Höfen an der Enz; Nagold; Neubulach; Neuweiler; Oberreichenbach; Ostelsheim; Rohrdorf; Schömberg; Simmersfeld; Simmozheim; Unterreichenbach; Wildberg Landkreis 'Böblingen [BB,LEO] mit den Gemeinden: Aidlingen; Altdorf; Böblingen; Bondorf; Deckenpfronn; Ehningen; Gärtringen; Gäufelden; Grafenau; Herrenberg; Hildrizhausen; Holzgerlingen; Jettingen; Leonberg; Magstadt; Mötzingen; Nufringen; Renningen; Rutesheim; Schönaich; Sindelfingen; Steinenbronn; Waldenbuch; Weil der Stadt; Weil im Schönbuch; Weissach Stadtkreis 'Stuttgart' [S] mit den Stadtteilen: Stuttgart-Mitte; Stuttgart-Ost; Stuttgart-West; Stuttgart-Süd; Stuttgart-Nord; Bad Cannstadt; Birkach; Botnang; Degerloch; Feuerbach; Hedelfingen; Möhringen; Mühlhausen; Münster; Obertürkheim; Plieningen; Sillenbuch; Stammheim; Untertürkheim; Vaihingen; Wangen; Weilimdorf; Zuffenhausen Landkreis 'Esslingen' [ES, NT] mit den Gemeinden: Aichtal; Aichwald; Altbach; Altdorf; Altenriet; Baltmannsweiler; Bempflingen; Beuren; Bissingen an der Teck; Deizisau; Denkendorf; Dettingen unter Teck; Erkenbrechtsweiler; Esslingen am Necker; Filderstadt; Frickenhausen; Großbettlingen; Hochdorf; Holzmaden; Kirchheim unter Teck; Kohlberg; Köngen; Leinfelden-Echterdingen; Lenningen; Lichtenwald; Neckartailfingen; Neidlingen; Neuffen; Neuhausen auf den Fildern; Notzingen; Nürtingen; Oberboihingen; Ohmden; Ostfildern; Owen; Plochingen; Reichenbach an der Fils; Schlaitdorf; Unterensingen; Weilheim an der Teck; Wendlingen am Necker; Wernau (Neckar); Wolfschlugen Landkreis 'Reutlingen [RT] mit den Gemeinden: Bad Urach; Dettingen an der Ems; Engstingen; Eningen unter Achalm; Gomadingen; Grabenstetten; Grafenberg; Hayingen; Hohenstein; Hülben; Lichtenstein; Mehrstetten; Metzingen; Münsingen; Pfronstetten; Pfullingen; Pliezhausen; Reutlingen; Riederich; Römerstein; Sonnenbühl; St. Johann; Trochtelfingen; Walddorfhäslach; Wannweil; Zwiefalten Landkreis „Sigmaringen“ [SIG,SLG] mit den Städten und Gemeinden: Bad Saulgau; Herbertingen; Hohentengen; Mengen; Krauchenwies; Meßkirch; Sauldorf; Wald; Pfullendorf; Ostrach; Illmensee; Herdwangen-Schönach; Leibertingen; Beuron; Schwenningen; Stetten am kalten Markt; Bingen; Sigmaringen; Scheer; Sigmaringendorf; Hettingen; Neufra; Gammertingen; Veringenstadt "Bodenseekreis" [FN, ÜB, TT] mit den Städten und Gemeinden: Bermatingen; Daisendorf; Deggenhausertal; Eriskirch; Frickingen; Friedrichshafen; Hagnau; Heiligenberg; Immenstaad; Kressbronn; Langenargen; Markdorf; Meckenbeuren; Meersburg; Neukirch; Oberteuringen; Owingen; Salem; Sipplingen; Stetten; Tettnang; Überlingen; Uhldingen-Mühlhofen Natürlich stehen wir Ihnen auch außerhalb unseres Kernarbeitsgebietes gerne beratend zur Verfügung. Für alle Bereich außerhalb unserer Kernarbeitsregion nehmen Sie zur individuellen Angebotserstellung bitte mit unserem Büro KONTAKT auf. Im restlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Zone 3) erbringen wir auf Anfrage ebenfalls alle Leistungen, hier ist dann eine Einzelabrechnung der Nebenkosten erforderlich. ARBEITSREGION 'Schweiz ' (Zone 4) In der Schweiz bieten wir aus steuerlichen und organisatorischen Gründen nur 'Dienstleistungen an! bei Rückfragen: rj@jaschke.ing ARBEITSREGION ' Italien- Ligurien-Imperia ' (Zone 5) >> Beratung - Immobilien in Ligurien In 'Ligurien' bieten wir Beratungsleistungen zu bestehenden Gebäuden ('Bauen im Bestand') an, da mich persönlich hier die Perfektion des 'Unperfekten' selbst in den Bann gezogen hat. Hinweis: Durch die Beschäftigung mit 'Bauen im Bestand' und den damit auch regionalen Besonderheiten der Architekturgestaltung, beschäftigen wir uns nicht nur mit der deutschen Baukultur und beschränken uns nicht nur auf unser Kernarbeitsgebiet 'Südbaden+', sondern sind auch an den Bauweisen in anderen europäischen Regionen interessiert. Hier beschäftigen wir uns insbesondere mit den in Ligurien (Italien) üblichen 'Rustico'. Durch die alte Bausubstanz in Kombination mit neuer Technik, kann man architektonisch wertvolle Gebäude in die Natur integrieren!

  • 23.094 Gutachten Wasserschaden | JASCHKE

    Referenzprojekt - 23.094 - Gutachten Wasserschaden 1/1

  • 24.034 Neubau MFH EH 40 NH - QNG-Premium | JASCHKE

    Referenzprojekt - 24.034 - Neubau MFH EH 40 NH - QNG-Premium 24.034 # Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses Unsere Leistungen: Planung & Bauleitung (LPH 1-9) Konstruktionsplanung (LPH 5) Energieplanung (LPH 3-8) inkl. Fördermittelberatung Audit zur Nachhaltigkeit Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination (LPH 3-8) Eckdaten zum Gebäude: Holzrahmenbauweise auf Bodenplatte mit hangseitiger Stützwand Grundstücksfläche: 467 m² BGF: 518,40 m² BRI: 1.521,03 m³ Wohnfläche: 254,59 m² Energetischer Standard des Gebäudes: EH 40 NH nach GEG2024 QNG-Premium Luft-Wasser-Wärmepumpe Wohnungszentrale Be-/Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und vorgeschaltetem Erdwärmetauscher PV-Anlage 29,4 kWp Wallboxen für 4 PKW Zeitlicher Ablauf: 23.03.2024 > Projektidee | Auftragseingang 13.01.2026 > Kaufvertrag Grundstück 04.04.2026 > Bauantrag im Genehmigungsverfahren 31.08.2026 > Baubeginn (geplant) 10.11.2027 > Bezugsfertigstellung (geplant) 20.12.2027 > Projektabschluss (geplant) Planung und Projektvorbereitung: ca. 29 Monate Bauzeit: ca. 15 Monate + anschließender Außenanlage Planung & Bauleitung (Button) Screenshot 2026-06-06 135333 FP 'Nachhaltigkeit - DGNB' (Button) Screenshot 2026-06-06 135304 Screenshot 2026-06-06 135220 FP 'Energieeffizienz - Neubau' (Button) Screenshot 2026-06-06 135040 Screenshot 2026-06-06 135315 FP 'Barrierefreies Bauen' (Button) Screenshot 2026-06-06 135706 1/1

  • 18.111 Umbau Einfamilienwohnhaus | JASCHKE

    Referenzprojekt - 18.111 - Sanierung/Umbau Einfamilienwohnhaus 1/1

  • 25.057 Sanierungskonzept iSFP MFH | JASCHKE

    Referenzprojekt - 25.057 - Sanierungskonzept Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) 25.057 # Sanierungskonzept für eine Mehrfamilienwohnhaus (X WE) Unsere Leistungen: Sanierungskonzepte (iSFP) Eckdaten zum Gebäude: Energetischer Standard des Gebäudes: Massivbauweise Effizienzhaus 55 nach EnEV2016 Zeitlicher Ablauf: Auftragseingang Präsentation der Sanierungskonzepte im Rahmen einer Eigentümerversammlung 1/1

  • JASCHKE | Projekte (Karte)

    Projekte (Karte) - Wo wir schon überall tätig waren!

  • JASCHKE | Bauen im Bestand

    Kauf- und Sanierungsberatung | Bauen im Bestand / Erstberatung, GModG-Dialog / GModG-Compliance-Check / Energiebedarfsausweis / GA-Check / Sanierungskonzept 'Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)' oder 'Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW)' / TDD / Immobilienbewertung / Schäden an Gebäuden / Kostenschätzung nach DIN 276 / Projektentwicklung / SiGE-Check / Beratung 'Nachhaltigkeit im Bestand' To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key. Fragebogen zur Angebotserstellung 'Bauen im Bestand' Bauen im Bestand Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit Fachingenieur für Bauphysik, Energieeffizienz und 'Bauen im Bestand' Planung im Bestand Fachplanung ‚Energieeffizienz‘ im Bestand Beim ‚Bauen im Bestand‘ sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an den baulichen Wärme- & Feuchteschutz in Kombination mit der Energiebilanz des Gebäudes einzuhalten (Effizienzhaus/-gebäude). Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln sind die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich zu unterschreiten (Förderfähigkeit in Abhängigkeit des erreichten Effizienzhaus/-gebäude oder den getätigten Einzelmaßnahmen). Zur Gebäudeenergiebilanzierung kommen weitere Nachweise im Einzelfall hinzu - Wärmebrückennachweise; Sommerlicher Wärmeschutz; Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Die Fachplanung begleitet hierbei den gesamten Planungs- und Bauprozess in den LPH 1-9. ( ggf. förderfähig als BEG WG , BEG NWG bzw. BEG EM ) >>> 'Serielle Sanierung von kleinen Wohngebäuden' Projektbeispiele: 06.031 - 09.010 - 12.057 - 13.023 - 16.038 - 18.111 - 23.117 - 23.123 - 24.011 - 24.051 Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [DGNB]‘ im Bestand Die fachliche Begleitung im Sinne der Nachhaltigkeit wird zunehmend wichtiger im Neubaubereich, da aufgrund der europäischen und deutschen Vorgaben neben der Energieeffizienz von Gebäuden auch die verbauten Ressourcen (Ökobilanz/LCA) erfasst werden müssen (vgl. Gebäuderessourcen-pass (GRP) ). Im geförderten Neubau wird das staatliche ‚Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)‘ gefordert; um dieses Qualitätssiegel erhalten zu können, ist ein Audit zur Nachhaltigkeit in einem akkreditierten Zertifizierungssystem notwendig. Das System der ‚Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)‘ ist für Wohn- und Nichtwohngebäude akkreditiert. Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [NBBW]‘ im Bestand Die Nachweisführung der Nachhaltigkeit im System ‚Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW)‘ wird im Land Baden-Württemberg für öffentliche Gebäude gefordert, die auf Fördermittel des Landes zugreifen und kann durch die klaren Definitionen auch für privatwirtschaftliche Bauprojekte (Wohn- und Nichtwohngebäude) als Planungshilfe dienen. Planung (LPH 1-7) im Bestand Als bauvorlageberechtigter Bauingenieur kann das volle Leistungsbild nach §35 Abs. 1 HOAI2021 für die Gebäudeplanung (Architektur) erbracht werden. (LPH 1 - Grundlagenermittlung; LPH 2 -Vorplanung; LPH 3 - Entwurfsplanung; LPH 4 - Genehmigungsplanung; LPH 5 - Ausführungsplanung; LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe; LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe) Projektbeispiele: 06.031 - 09.010 - 12.057 - 13.023 - 16.038 - 18.111 - 23.117 - 23.123 - 24.051 Konstruktionsplanung (LPH 5-7) im Bestand Im Rahmen der Werkplanung (LPH 5) können hier auf Basis der externen ‚Tragwerksplanung (Statischen Berechnung)‘ auch die Konstruktionspläne als Ergänzung für die Bauausführung mit erbracht werden. Dies kann bei ‚Bauen im Bestand‘ den Vorteil haben, dass alle notwendigen Angaben für die bauausführenden Firmen in einem Plan dargestellt werden, was zur Reduzierung von Abstimmungsfehlern führen kann. Fachplanung ‘Barrierefreies Bauen‘ im Bestand Als Ergänzung zur ‚Planung‘ erarbeite ich gerne ein Konzept zur ‚Barrierefreiheit‘ in Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld nach DIN 18040 und übernehme diese Erkenntnisse aus dem Konzept in die Entwurfs-, Genehmigungs- und Werkplanung. Bauleitung Bauleitung (LPH 8) im Bestand Die Bauleitung gemäß §45 LBO BW bzw. nach HOAI LPH 8 kann für die von uns geplanten Projekte übernommen werden. Während der Bauausführung ist eine konsequente regelmäßige Kontrolle der Bautätigkeit als Qualitätssicherung unabdingbar. Projektbeispiele: 06.031 - 12.057 - 13.023 - 16.038 - 18.111 - 23.117 - 23.123 - 24.051 Projektsteuerung im Bestand Als Ergänzung zur ‚Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die erweiterten Leistungen aus der Projektsteuerung zum vertieften Controlling in den Themen ‚Kosten, Termine und Qualität‘. Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination im Bestand Als Ergänzung zur ‚Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die Leistungen gemäß Baustellenverordnung (BauStellV) zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes als Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators. Projektbeispiele: 06.031 - 16.038 - 23.123 Dokumentation für zukünftige Maßnahmen am Gebäude Gebäuderessourcenpass Der Gebäuderessourcenpass (GRP) wird seit 2025 schrittweise in Deutschland eingeführt, insbesondere als Voraussetzung für das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) bei Neubauten. Der GRP erfasst den CO₂-Fußabdruck , die Trennbarkeit, Demontierbarkeit und Verwertbarkeit von Baumaterialien (Kreislauffähigkeit von Baustoffen). Klimaschutzplan für Gebäude Ein systematischer Klimaschutzfahrplan hilft, Gebäude schrittweise und effizient zur gesetzlich vorgesehenen Klimaneutralität 2040 (BW) zu führen. Im Klimaschutzplan werden dabei Maßnahmen erörtert, die die Reduzierung der CO₂-Emissionen um 65% bis 2030 als Zwischenziel auf Basis der Emissionen von 1990 vorsehen. Sachverständigenleistungen ‘Trouble Shooting‘ - Bau & Immobilien Sachverständigenleistungen - Krisenmanagement, Sanierung und Schadensbegrenzung! - Technische Sanierung: Bestands- & Schadensanalyse, Sanierungskonzepte ... - Baurechtsrettung: Genehmigungs- & Baustopp-Management, Schnittstellenbereinigung - Fördergeldrettung: KFW-/BAFA- Krisenmanagement, Konformitätsprüfung, ... - Zertifizierungssicherung: Schadstoff- & Materialclearing, Lebenszykluskorrektur, ... - Baustellenschutz: Gefahren-Audit, SiGe-Plan-Sanierung, Konfliktmediation Das 'Trouble Shooting' biete ich als lösungsorientierte Hilfestellung an, um gemeinsam mit allen Beteiligten die Zielvorgaben noch zu erreichen - ohne Garantie! - dies ist nur möglich, wenn die Beteiligten gemeinsam eine Lösung wünschen! Projektbeispiele: 23.117

  • RJ | www.casa-roja.eu

    Integrale Planung fürs Eigenheim (1-2WE) als EH 40 NH Planung für B2C Bauherren www.casa-roja.eu CASA ROJA | (T) Räume zum Leben, Arbeiten und Erholen Bereits im individuellen Entwurf für Ihr Eigenheim werden die Anforderungen aus Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeitszertifizierung von uns mitgedacht! Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für selbst genutzte Wohngebäude (1-2 WE) - staatlich gefördertes Eigenheim .. ohne sich bereits am ersten Tag auf einen Hersteller des Hauses festzulegen! Wer heute privat baut, steht vor einer riesigen Herausforderung: Die Zinsen am Markt sind hoch, die gesetzlichen Vorgaben streng. Die Rettung sind die extrem zinsgünstigen Förderkredite der KfW (z. B. für den Klimafreundlichen Neubau) . Um diese Gelder zu bekommen, fordert der Staat jedoch ein offizielles Nachhaltigkeits-Siegel (das QNG-Siegel ). Normalerweise müssen Sie dafür mühsam einen Architekten, einen Energieberater und einen speziellen Zertifizierer (Auditor) koordinieren. Das kostet Zeit, Nerven und viel Geld. Unser All-in-One-Konzept für Sie: Wir planen Ihr Gebäude und erledigen die komplette Energie- und Nachhaltigkeits-Zertifizierung (wenn möglich über das schlanke BiRN-System) direkt mit. >> Ein Ansprechpartner >> Volle Förderung >> Null Stress Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@casa-roja.eu Die Generalplanung für individuell gestalteten Eigenheimen wird Rahmen der Neubau 'NZEB/Z-EB' in LPH 1-9 - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE! STARTSEITE | Z-EB (MFH 2-6 WE) | Neubau NZEB/Z-EB

  • JASCHKE | Kauf- & Sanierungsberatung

    Erstberatung Sanierungskonzept Energieausweis Kostenschätzung Immobilienbewertung Schäden an Gebäude To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key. Auftrag zur 'Erstberatung' | Noch Fragen? >> mail fragen@rouven-jaschke.de | WhatsApp +49 7707 2079857 [jaschke.ing] Erstberatung = 'Vor-Ort-Termin' um erste Fragen zum Kauf bzw. der Sanierung zu klären! ca. 45 min Beratung durch Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke (pauschal 159,00 €) Kauf- & Sanierungsberatung Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit Erstberatung Erstberatung für Wohngebäude mit bautechnischer Substanz | Auftrag zur Erstberatung >> Angebot: 159,00 € inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt. Im Rahmen der Erstberatung wird am Bestandsgebäude auf offene Fragen der Auftraggeberseite eingegangen und es wird auf energetische Schwachstellen, offensichtliche Schäden am Gebäude und den Allgemeinzustand der Immobilie eingegangen. Aus den Erkenntnissen der Erstberatung sollen mögliche Handlungsempfehlungen zu weiteren notwendigen Beratungs-, Planungs- und Sanierungsschritten abgeleitet werden können. Beratung für Käufer, Verkäufer, Investoren, Immobilieneigentümer oder Eigentümergemeinschaften (WEG) Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten) GModG-Dialog im Rahmen einer Eigentümerversammlung | Auftrag zum GModG-Dialog >> Angebot: 359,00 € inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt. Der 'GModG-Dialog' bietet einen kompakten und zielgerichteten Informationsaustausch zwischen Energie-Effizienz-Experten und den Eigentümern einer Wohnanlage. Im Mittelpunkt dieses Treffens steht ein verlässlicher Gesetzes-Check, bei dem der Experte die aktuellen Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes verständlich für Ihr Gemeinschaftseigentum aufschlüsselt. Basis dafür ist eine erste energetische Bestandsanalyse der Gebäudehülle und der zentralen Heizungsanlage. Darauf aufbauend werden zukunftssichere Modernisierungspfade wie der Einsatz von Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Nahwärme aufgezeigt und durch eine wertvolle Förder-Vorschau zu aktuellen Zuschüssen ergänzt. Als Eigentümer erhalten Sie so eine fundierte Entscheidungshilfe für anstehende Beschlüsse, vermeiden teure Fehlplanungen und sichern den Wert Ihrer Immobilie rechtzeitig ab. Beratung für Eigentümergemeinschaften (WEG) Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten) GModG-Compliance-Check | Auftrag zum GModG-Compliance-Check >> Angebot: 579,00 € inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt. Erweiterte Anforderungen an Nichtwohngebäude (NWG) bzw. gemischt genutzte Gebäude mit überwiegender {>50%} Nichtwohnnutzung: Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für energetisch schlechte Nichtwohngebäude Erweiterte Vorgaben für Gebäudeautomation und Gebäudesteuerung Neue Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude Erweiterte Anforderungen an Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden an Nichtwohngebäude bzw. an gemischt genutzte Gebäude, bei denen die Nichtwohnnutzung überwiegt, grundlegende Anforderungen gestellt. Aus der neuen Gesetzeslage ergeben sich folgende Fragen: Handelt es sich im Sinne des GModG um ein Nichtwohngebäude? Handelt es sich um ein grundsätzlich von der Sanierungspflicht befreites Gebäude? Gibt es erhöhte Anforderungen an die Gebäudeautomation (70-kW-Grenze)? Beratung für Eigentümern von Nichtwohngebäuden Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten) Energieberatung Energiebedarfsausweise im Bestand >> Angebot: ab 999,00 € (EFH/ZFH) inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt. Als Ingenieur und ‚Energie-Effizienz-Experte‘ fühle ich mich einem gewissen Qualitätsstandart verpflichtet und kann daher nur Energiebedarfsausweise anbieten. Für die Erfassung der Daten gehört zwingend ein ‚Vor-Ort-Termin‘ (vgl. Erstberatung) am Objekt, an dem die gesetzlichen Mindestanforderungen (u.a. die Nachrüstverpflichtungen zur Obersten Geschossdecke und Dämmung von zugänglichen wärmeführender Rohre, …) in Augenschein genommen werden können und der allgemeine Zustand des Gebäudes hinsichtlich evtl. vorhandener Schäden protokolliert werden kann. Beratung für Käufer, Verkäufer, Investoren, Immobilieneigentümer oder Eigentümergemeinschaften (WEG) Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten) GA-Check | Gebäudeautomatisierungsgrades nach DIN/TS 18599-11 Im Rahmen der Bedarfsberechnung nach DIN/TS 18599 ist bei Gebäuden, die im Rahmen des GModG-Compliance-Check die 70-kW-Grenzen überschritten haben, eine detailliertere Erfassung der Gebäudeautomation nach DIN/TS 18599-11 notwendig, da sich bei den betroffenen Gebäuden ggf. eine Automatisierungspflicht ergibt! Beratung für Eigentümern von Nichtwohngebäuden Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten) Sanierungskonzept - Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) >> Angebot: ab 1.649,00 € (EFH/ZFH)* inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt. Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich gefördertes Beratungsinstrument auf Basis eines standardisierten Dokuments für Hauseigentümer, erstellt von ‚Energie-Effizienz-Experten‘. Er zeigt Schritt-für-Schritt auf, wie ein Gebäude energetisch optimiert werden kann – bis hin zum ‚NearlyZeroEnergyBuilding‘ , um Energie zu sparen und Kosten zu senken. Ein iSFP bietet Planungssicherheit, erhöht ggf. Fördersätze und ist 15 Jahre gültig und die beschriebenen Maßnahmen müssen nicht sofort umgesetzt werden. (ggf. förderfähig als EBW ) Projektbeispiele: 23.123 - 24.011 - 24.051 - 25.038 - 25.057 - 25.061 - 26.052 *abzgl. des ggf. durch das BAFA ausgezahlten Zuschuss zur Beratung (EBW); zzgl. dem Energiebedarfsausweis als Datengrundlagen für das Sanierungskonzept! Sanierungskonzept - Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW) Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW) ist ein staatlich anerkanntes, individuelles Konzept zur energetischen Modernisierung von Altbauten (Wohn- und Nichtwohngebäuden), um bis 2040 (BW) einen klimaneutralen Gebäudebestand (NearlyZeroEnergyBuilding ) zu erreichen. Er dokumentiert den Ist-Zustand, schlägt schrittweise Maßnahmen zur Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Türen, …) und der Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, …) vor, kalkuliert Kosten/Einsparungen und erfüllt anteilig das EWärmeG BW. (ggf. förderfähig als EBW bzw. EBN ) Technisches Due Diligence (TDD) - Erweiterte Beratung im Bestand Projektentwicklung >> Angebot: ab 569,00 € (EFH/ZFH) inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt. Eine ‚kleine‘ skizzenhafte Projektentwicklung bei Bestandsgebäuden auf Basis der zuvor durchgeführten Erstberatung, bei der die größtmögliche Nutzung der vorhandenen Bausubstanz mit dem gewünschten Nutzungskonzept (Grundrissgestaltung) zusammengeführt wird. Bei der Neuschaffung von Wohnraum in ehemaligen Nichtwohnbereichen, dient die Pr5ojektentwicklung als Beantragungsgrundlage fpr die mögliche Beantragung im Fördermittelprogramm 'Gewerbe zu Wohnen' der KFW-Bank. Projektbeispiele: 06.031 - 09.010 - 12.057 - 13.023 - 15.200 - 18.111 - 22.018 Beratung ‚Nachhaltigkeit‘ >> Angebot: ab 299,00 € inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt. Nachhaltigkeit wird auch im Bestand zunehmend zum wirtschaftlichen Faktor. Der Erhalt von bereits gebauter Umwelt kann die Ökobilanz (LCA) im Bausektor erheblich positiv beeinflussen und hilft durch Erhalt von Strukturen, Wiederverwendung von Bauteilen, Recycling von Baustoffen oder auch dem Upcycling von Materialen, den Ressourcenverbrauch der Bauwirtschaft zu reduzieren. SiGe-Check >> Angebot: ab 199,00 € inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt. Der Sicherheits- & Gesundheitsschutz beim ‚Bauen im Bestand‘ ist durch die in der Vergangenheit verbauten Schadstoffe selbst bei ‚kleinen‘ Baumaßnahmen eine Herausforderung, die im Vorfeld aller geplanter Maßnahmen mit bedacht werden sollte. Neben der Baustellenverordnung (BauStellV) sind die geänderten Bedingungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu berücksichtigen. Das Ziel der Gesetze und Verordnungen ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. (Hinweis: Dies gilt auch bei möglichen Eigenleistungen!) Kostenschätzung nach DIN 276 (CapEx) >> Angebot: ab 369,00 € (EFH/ZFH) inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt. Die Kostenschätzung wird zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Planung (LPH 1-2) in der Struktur der DIN 276 mit den 8 Kostengruppen erstellt. Die Kostenschätzung hat dabei eine Genauigkeit von +/- 30% und wird mit zunehmender Planung exakter. (Hinweis: Die Struktur der DIN 276 wird für die spätere Zertifizierung im Bereich ‚Nachhaltigkeit‘ zwingend erforderlich!) Sachverständigengutachten ‚Schäden an Gebäuden‘ Bei Bestandsimmobilien kann es aus den unterschiedlichsten Gründen (Wasser- oder Brandschaden, Verschleiß, Setzungen oder Baumängeln) zu sichtbaren oder verdeckten Schäden kommen, die im Rahmen von bevorstehenden Baumaßnahmen fach- und sachgerecht beseitigt bzw. behandelt werden müssen, um die Nutzung des Gebäudes langfristig zu ermöglichen. Für diese Schäden erarbeiten wir gerne mögliche Sanierungsoptionen und betreuen auf Wunsch auch die Beseitigung. Projektbeispiele: 22.073 - 23.094 - 23.117 Sachverständigengutachten ‚Immobilienbewertung‘ Die Immobilienbewertung von Bestandsimmobilien kann als Sachverständigengutachten notwendig werden, wenn sich die Beteiligten nicht ohne rechtssichere Bewertung einigen können oder der Wert der Immobilien formell für Rechtsgeschäfte (Verkauf, Kauf, Beleihung, Nießbrauchrecht, Wohnrecht) zwingend erforderlich wird. Bei der Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude nach GModG, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Befreiung von der Sanierungsverpflichtung beantragt werden, diese Härtefallregelung bedarf einer wirtschaftlichen Betrachtung von den nach 'Sanierungskonzept' notwendigen Investitionskosten und einem fundierten Wertgutachten zum Gebäudebestand. Diese Härtefallgutachten werden mit der Doppelqualifikation als 'Energie-Effizienz-Experte' und 'Sachverständigen für Immobilienbewertung' als ein Gutachten erbracht! Die Schnittstellenproblematik bei der fundierten Begründung für solche Befreiungen entfällt dadurch!

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