

JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Südbaden+ >> D-78183 Hüfingen ▪ D-78462 Konstanz ▪ D-79098 Freiburg im Breisgau
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- RJ | www.z-eb.de
Z-EB zero emission building nach EPBD Nachhaltigkeit Energieeffizienz Barrierefreiheit Planung QNG Premium Holz Holzrahmen Individuelle Grundrissgestaltung regionale Ausführung mit Zimmereien aus der Nähe Planung für B2C | B2B Bauherren Bauträger Generalunternehmer www.z-eb.de Z-EB (MFH) | Wohnräume zum Wohlfühlen Zero-EmissionBuilding 'Kleine Mehrfamilienwohnhäuser' Bereits im individuellen Entwurf für Ihr Investitionsobjekt werden die Anforderungen aus Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeitszertifizierung von uns mitgedacht! Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für kleine Wohngebäude (2-6 WE) - staatlich geförderte Kapitalanlage .. ohne sich bereits am ersten Tag auf einen Hersteller des Hauses festzulegen! Wer heute privat baut, steht vor einer riesigen Herausforderung: Die Zinsen am Markt sind hoch, die gesetzlichen Vorgaben streng. Die Rettung sind die extrem zinsgünstigen Förderkredite der KfW (z. B. für den Klimafreundlichen Neubau) . Um diese Gelder zu bekommen, fordert der Staat jedoch ein offizielles Nachhaltigkeits-Siegel (das QNG-Siegel ). Normalerweise müssen Sie dafür mühsam einen Architekten, einen Energieberater und einen speziellen Zertifizierer (Auditor) koordinieren. Das kostet Zeit, Nerven und viel Geld. Unser All-in-One-Konzept für Sie: Wir planen Ihr Gebäude und erledigen die komplette Energie- und Nachhaltigkeits-Zertifizierung (wenn möglich über das schlanke BiRN-System) direkt mit. >> Ein Ansprechpartner >> Volle Förderung >> Null Stress Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@z-eb.de Die Generalplanung für individuell gestalteten Eigenheimen wird Rahmen der Neubau 'NZEB/Z-EB' in LPH 1-9 - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE! STARTSEITE | CASA ROJA | Neubau NZEB/Z-EB
- JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit | Projekmanagement + Trouble Shooting - www.rouven-jaschke.de - Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit Das GModG ist nun seit 29.07.2026 da und tritt stufenweise in Kraft! www.beratung-planung-bauleitung.de JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen 'Beratung-Planung-Bauleitung' bei Neubau, Sanierung und im Denkmal von Wohn- & Nichtwohngebäuden BÜROZEITEN MO-DO von 09:00 bis 12:00 Uhr >> +49 7707 2079857 Termine MO/DO je 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr und FR 09:00 | 10:30 Uhr und 16:00 Uhr www.jaschke.ing Erstberatung mit bautechnischer Substanz für Eigentümer, Käufer, Kaufinteressenten und Verkäufer www.gmodg-dialog.de Der GModG-Dialog für Eigentümergemeinschaften www.gmodg-compliance-check.de Der GModG-Compliance-Check für Eigentümer von Nichtwohngebäuden als 'Kompass' zur Erfüllungen der Sanierungspflichten www.ga-check.de Gebäudeautomatisierung-Check (GA-Check) für alle Nichtwohngebäude, die der 70kW-Regel unterliegen - Ertüchtigung nach GModG für Gebäude >70kW = GA-Grad C bzw. >290kW =GA-Grad B bis 31.12.2029! www.rouven-jaschke.it Beratung-Planung-Bauleitung 'La Dolce Vita' ... die Perfektion des Unperfekten ... www.rouven-jaschke.de Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit KOMMUNIKATION „Wer schreibt bleibt, wer (nur) telefoniert verliert!“ … und da auch wir nur ungern verlieren, bevorzugen wir die Kommunikation per Mail! ... oder direkt per WhatsApp +49 7707 2079857 www.nzeb-sanierung.de Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für den echten Energiesprong bei Wohngebäuden (1-12 WE) mit max. möglicher staatlicher Förderung www.casa-roja.eu Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für selbst genutzte Wohngebäude (1-2 WE) - staatlich gefördertes Eigenheim www.z-eb.de Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für kleine Wohngebäude (2-6 WE) - staatlich geförderte Kapitalanlage To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key.
- RJ | www.jaschke.ing
Erstberatung mit bautechnischer Substanz Beratung für B2C Eigentümer Käufer Kaufinteressenten Verkäufer www.jaschke.ing Erstberatung mit bautechnischer Substanz Eine Erstberatung im Gebäudebestand muss mehr sein als nur eine ‚Besichtigung‘. Beim ersten ‚Vor-Ort-Termin‘ werden die grundlegen Fragen erörtert. Die häufigsten Fragen dabei sind: ‚Zu welchen Maßnahmen ist man gesetzlich verpflichtet?‘ ‚Gibt es Schäden am Gebäude?‘ ,Können die gewünschten Grundrissänderungen bautechnisch umgesetzt werden?‘ ‚Entspricht der angestrebte Kaufpreis dem marktüblichen Immobilienwert?‘ ‚Welche Fördermittel gibt es?‘ '...' Diese und weitere allgemeine Fragen können während der Erstberatung geklärt werden. Im Normalfall kann nach der Erstberatung alles weitere in die Wege geleitet werden. Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@jaschke.ing Fragebogen zum Gebäude/Auftrag für eine Erstberatung Die Erstberatung wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE! STARTSEITE | GModG-Dialog (WEG) | Kauf- & Sanierungsberatung
- RJ www.rouven-jaschke.it
Italien Beratung Leben 'La dolce Vita' Beratung für B2C Eigentümer www.rouven-jaschke.it Beratung-Planung-Bauleitung 'La Dolce Vita' Achtung: Die Beratung-Planung-Bauleitung in Italien pausiert aktuell, da auf Grund von personellen Veränderungen das Team für Italien neu zusammengestellt werden muss. Um uneingeschränkt für unsere Kunden zur Verfügung zu stehen, bereite ich mich persönlich aktuell auf die Zulassung als 'Bauingenieur und Energieberater' vor. Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@rouven-jaschke.it Die Beratung und Planung in Italien wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE! STARTSEITE | Kauf- & Sanierungsberatung
- RJ | www.nzeb-sanierung.de
Generalplanung für kleine Wohngebäude nach dem Prinzip des Energiesprong Planung für B2C | B2B Eigentümer Eigentümer (WEG) www.nzeb-sanierung.de 'N early Z ero E nergy B uilding ' durch Sanierung Der Standard 'NZEB' ist seit vielen Jahren in der europäische Gesetzgebung (EBPD) als energetischer Mindeststandard für Neubauten vorgesehen. Durch eine gezielte ganzheitlich durchdachte Sanierung - einem ingenieurmäßig erstellten SAnierungskonzept , können wir diesen Energiestandard auch bei kleinen Wohngebäuden (1-12 WE) gut erreichen. In der deutschen Fördermittellandschaft nennt sich das dann 'Effizienzhaus 40/55 (EH 40/55)' , wenn das Gebäude noch relativ unsaniert ist - ein sogenanntes 'Worst Performance Building (WPB)' (ggf. muss hier ein Energiebedarfsausweis erstellt werden!), könnte es ggf. noch zusätzliche Fördermittel geben. Wenn wir dann die vorgefertigten Bauelemente aus dem Neubaubereich neu denken und eine 'Serielle Sanierung (SerSan)' vornehmen, diese unter Umständen noch mit der 'Nachhaltigkeit (NH-Klasse) über ein Qualitätssiege (QNG)' kombinieren, ist es möglich in einer gut kalkulierbaren Bauzeit diese kleinen Wohngebäude mit einem echten 'Energiesprong' in die Zukunft zu führen. Wenn alle Parameter eingehalten werden, entsteht ein 'EH 40 NH (QNG) | WPB | SerSan' , was aktuell die höchsten Fördermittel im Rahmen der KFW-Programme ermöglicht. Diese maximale Förderung von zinsvergünstigtem Darlehen (aktuell 150.000,00 €/WE) und einem max. Tilgungszuschuss von max. 35% und den Zuschüssen für die Baubegleitung durch den 'Energie-Effizienz-Experten' und 'Auditoren für Nachhaltigkeit' können nur noch gesteigert werden, wenn es sich bei dem ursprünglichen Gebäude um ein Nichtwohngebäude gehandelt hat. Wenn in ehemaligen Nichtwohngebäuden (z.B. Hotels, Verwaltungsgebäuden, Gewerbehallen, Einzelhandelsgeschäften, Schulen, ...) neuer Wohnraum entsteht, wird diese Maßnahme zusätzlich mit einem Zuschuss im Rahmen des KFW-Programm 'Gewerbe zu Wohnen' von 30.000,00 €/WE gefördert. Aktueller Hinweis: Wenn schlechte ggf. sogar unbewohnbare Gebäude durch eine umfassende energetische Sanierung wieder bewohnbar gemacht werden und energetisch mit einem Neubau vergleichbar werden, können diese Gebäude im Sinne der 'Mietpreisbremse' als Neubau gewertet werden und somit greift die Mietpreisbremse nicht mehr. >> Fördermittelkonditionen sind grundsätzlich tagesaktuell vor Beantragung zu überprüfen www.bafa.de | www.kfw.de | www.l-bank.de Die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes ist nicht nur eine kostenintensive Maßnahme für den Eigentümer - diese Kosten möchte ich hier nicht relativieren, jedoch muss man die positiven Merkmale einer energetischen Ertüchtigung auch klar benennen: Durch eine energetische Sanierung werden die Räume langfristig nutzbar hinsichtlich des Raumklimas während der Heizperiode Durch eine bessere hochwertigere Wärmedämmung werden Maßnahmen für den Hitzeschutz (Sommerlicher Wärmeschutz) für die zunehmend heißeren Sommer reduziert Durch die besseren Bedingungen sind die Räume langfristig besser vermittelbar an Nutzer (Mieter bzw. Pächter) Die Kosten für die Energieversorgung werden auf Jahre kalkulierbar Durch die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung möglichen Instandsetzungen bzw. Instandhaltungen wird die Substanz der Immobilien gesichert, was eine Wertstabilität der Immobilie zur Folge hat Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@nzeb-sanierung.de Die Gesamtplanung zum 'NZEB-Sanierung' wird Rahmen des Leistungsbereiches 'Bauen im Bestand' - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE! STARTSEITE | Kauf- & Sanierungsberatung | Bauen im Bestand
- RJ | www.ga-check.de
GModG Pflicht Gebäudeautomatisierungsgrad B GA NWG 31.12.2029 Beratung für B2C | B2G Eigentümer www.ga-check.de Gebäudeautomatisierungs-Check (GA-Check) Durch das am 29.07.2026 in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (§56 GModG) sind alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden dazu verpflichtet einen Gebäudeautomatisierungsgrad B (bei Nennleistungen >290 kW) bzw. C (bei Nennleistungen > 70 kW) bis zum 31.12.2029 für die Nichtwohngebäude sicherzustellen. Eine erste Einschätzung der grundsätzlichen Verpflichtung wird im Rahmen des GModG-Compliance-Check von uns durchgeführt. Sollte ein detaillierter Nachweis notwendig werden, führen wir auf Basis der DIN/TS 18599-11 nach Muster des IGT - Institut für Gebäudetechnologie GmbH eine erste Einschätzung des Gebäudeautomatisierungsgrades auf Basis der 31 funktionalen Fragen/Faktoren durch. Auf dieser Datenbasis können dann gemeinsam mit der internen oder externen Haustechnik die notwendigen Schritte eingeleitet werden um die Pflicht fristgerecht bis zum 31.12.2029 umzusetzen. Hinweis: Die Kapazitäten sind in der Bewertung für Nichtwohngebäude nach GModG mit aktuell ca. 6.500 zugelassenen Energie-Effizienz-Experten für Nichtwohngebäude bei dem zu erwartenden Beratungsbedarf von bis zu 1.900.000 Gebäuden nicht optimal und in Kombination mit den frei verfügbaren Kapazitäten in der Bauausführung sind die gesetzlich vorgesehenen Fristen ein ambitionierter Zeitplan! Diese 4 Kernpunkte müssen beachtet werden: Verbrauchsdaten und Betriebsdaten messen : Kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse des Verbrauchs aller Hauptenergieträger und gebäudetechnischen Systeme; automatische Anpassung des Energieverbrauchs auf Basis dieser Erkenntnisse. Daten nutzbar machen : Die Daten sind herstellerunabhängig über offene frei konfigurierbare Schnittstellen bereitzustellen um eine Analyse zu ermöglichen. Energieeffizienz sichern : Zielwerte für die Energieeffizienz festlegen; Effizienzverluste in gebäudetechnischen Anlagen erkennen; den Betreiber über Optimierungsmöglichkeiten informieren. Qualität für die Nutzer fortlaufend optimieren : Überwachen Sie die Innenraumklimaqualität und bieten Sie eine automatische, zonenbasierte Lichtsteuerung mit Anwesenheitserkennung. Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@ga-check.de Der GA-Check wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE! STARTSEITE | GModG-Compliance-Check | Kauf- & Sanierungsberatung
- RJ | www.casa-roja.eu
Neubau EH 40 NH QNG KFW EFH ZFH Wohngebäude Planung für B2C Bauherren www.casa-roja.eu CASA ROJA | (T) Räume zum Leben, Arbeiten und Erholen Bereits im individuellen Entwurf für Ihr Eigenheim werden die Anforderungen aus Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeitszertifizierung von uns mitgedacht! Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für selbst genutzte Wohngebäude (1-2 WE) - staatlich gefördertes Eigenheim .. ohne sich bereits am ersten Tag auf einen Hersteller des Hauses festzulegen! Wer heute privat baut, steht vor einer riesigen Herausforderung: Die Zinsen am Markt sind hoch, die gesetzlichen Vorgaben streng. Die Rettung sind die extrem zinsgünstigen Förderkredite der KfW (z. B. für den Klimafreundlichen Neubau) . Um diese Gelder zu bekommen, fordert der Staat jedoch ein offizielles Nachhaltigkeits-Siegel (das QNG-Siegel ). Normalerweise müssen Sie dafür mühsam einen Architekten, einen Energieberater und einen speziellen Zertifizierer (Auditor) koordinieren. Das kostet Zeit, Nerven und viel Geld. Unser All-in-One-Konzept für Sie: Wir planen Ihr Gebäude und erledigen die komplette Energie- und Nachhaltigkeits-Zertifizierung (wenn möglich über das schlanke BiRN-System) direkt mit. >> Ein Ansprechpartner >> Volle Förderung >> Null Stress Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@casa-roja.eu Die Generalplanung für individuell gestalteten Eigenheimen wird Rahmen der Neubau 'NZEB/Z-EB' in LPH 1-9 - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE! STARTSEITE | Z-EB (MFH 2-6 WE) | Neubau NZEB/Z-EB
- RJ | www.gmodg-compliance-check.de
GModG Check Compliance NWG 01.01.2030 01.01.2033 Sanierungspflicht Befreiung Beratung für B2B | B2G Eigentümer www.gmodg-compliance-check.de GModG-Compliance-Check Erweiterte Anforderungen an Nichtwohngebäude (NWG) bzw. gemischt genutzte Gebäude mit überwiegender {>50%} Nichtwohnnutzung: Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für energetisch schlechte Nichtwohngebäude Erweiterte Vorgaben für Gebäudeautomation und Gebäudesteuerung Neue Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude Erweiterte Anforderungen an Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden an Nichtwohngebäude bzw. an gemischt genutzte Gebäude, bei denen die Nichtwohnnutzung überwiegt, grundlegende Anforderungen gestellt. Aus der neuen Gesetzeslage ergeben sich folgende Fragen: Handelt es sich im Sinne des GModG um ein Nichtwohngebäude? Handelt es sich um ein grundsätzlich von der Sanierungspflicht befreites Gebäude? Gibt es erhöhte Anforderungen an die Gebäudeautomation (70-kW-Grenze)? ... Hinweis: Die Kapazitäten sind in der Bewertung für Nichtwohngebäude nach GModG mit aktuell ca. 6.500 zugelassenen Energie-Effizienz-Experten für Nichtwohngebäude bei dem zu erwartenden Beratungsbedarf von bis zu 1.900.000 Gebäuden nicht optimal und in Kombination mit den frei verfügbaren Kapazitäten in der Bauausführung sind die gesetzlich vorgesehenen Fristen ein ambitionierter Zeitplan! Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem Angebot: rj@gmodg-compliance-check.de Der GModG-Compliance-Check-Check wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE! STARTSEITE | GA-Check | Kauf- & Sanierungsberatung
- RJ | www.gmodg-dialog.de
GModG WEG Dialog Informationen Fördermittel Heizung Wärmepumpe Sanierung iSFP Eigentümerversammlung Beratung für B2C Eigentümer (WEG) www.gmodg-dialog.de GModG-Dialog 'Eigentümerversammlung' Der 'GModG-Dialog' bietet einen kompakten und zielgerichteten Informationsaustausch zwischen Energie-Effizienz-Experten und den Eigentümern einer Wohnanlage. Im Mittelpunkt dieses Treffens steht ein verlässlicher Gesetzes-Check, bei dem der Experte die aktuellen Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes verständlich für Ihr Gemeinschaftseigentum aufschlüsselt. Basis dafür ist eine erste energetische Bestandsanalyse der Gebäudehülle und der zentralen Heizungsanlage. Darauf aufbauend werden zukunftssichere Modernisierungspfade wie der Einsatz von Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Nahwärme aufgezeigt und durch eine wertvolle Förder-Vorschau zu aktuellen Zuschüssen ergänzt. Als Eigentümer erhalten Sie so eine fundierte Entscheidungshilfe für anstehende Beschlüsse, vermeiden teure Fehlplanungen und sichern den Wert Ihrer Immobilie rechtzeitig ab. Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@gmodg-dialog.de Die Erstberatung wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE! STARTSEITE | Erstberatung | Kauf- & Sanierungsberatung
- JASCHKE | Bauen im Bestand
Kauf- und Sanierungsberatung | Bauen im Bestand To play, press and hold the enter key. To stop, release the enter key. Fragebogen zur Angebotserstellung 'Bauen im Bestand' Bauen im Bestand Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit Fachingenieur für Bauphysik, Energieeffizienz und 'Bauen im Bestand' Planung im Bestand Fachplanung ‚Energieeffizienz‘ im Bestand Beim ‚Bauen im Bestand‘ sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an den baulichen Wärme- & Feuchteschutz in Kombination mit der Energiebilanz des Gebäudes einzuhalten (Effizienzhaus/-gebäude). Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln sind die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich zu unterschreiten (Förderfähigkeit in Abhängigkeit des erreichten Effizienzhaus/-gebäude oder den getätigten Einzelmaßnahmen). Zur Gebäudeenergiebilanzierung kommen weitere Nachweise im Einzelfall hinzu - Wärmebrückennachweise; Sommerlicher Wärmeschutz; Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Die Fachplanung begleitet hierbei den gesamten Planungs- und Bauprozess in den LPH 1-9. ( ggf. förderfähig als BEG WG , BEG NWG bzw. BEG EM ) >>> 'Serielle Sanierung von kleinen Wohngebäuden' Projektbeispiele: 06.031 - 09.010 - 12.057 - 13.023 - 16.038 - 18.111 - 23.117 - 23.123 - 24.011 - 24.051 Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [DGNB]‘ im Bestand Die fachliche Begleitung im Sinne der Nachhaltigkeit wird zunehmend wichtiger im Neubaubereich, da aufgrund der europäischen und deutschen Vorgaben neben der Energieeffizienz von Gebäuden auch die verbauten Ressourcen (Ökobilanz/LCA) erfasst werden müssen (vgl. Gebäuderessourcen-pass (GRP) ). Im geförderten Neubau wird das staatliche ‚Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)‘ gefordert; um dieses Qualitätssiegel erhalten zu können, ist ein Audit zur Nachhaltigkeit in einem akkreditierten Zertifizierungssystem notwendig. Das System der ‚Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)‘ ist für Wohn- und Nichtwohngebäude akkreditiert. Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [NBBW]‘ im Bestand Die Nachweisführung der Nachhaltigkeit im System ‚Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW)‘ wird im Land Baden-Württemberg für öffentliche Gebäude gefordert, die auf Fördermittel des Landes zugreifen und kann durch die klaren Definitionen auch für privatwirtschaftliche Bauprojekte (Wohn- und Nichtwohngebäude) als Planungshilfe dienen. Planung (LPH 1-7) im Bestand Als bauvorlageberechtigter Bauingenieur kann das volle Leistungsbild nach §35 Abs. 1 HOAI2021 für die Gebäudeplanung (Architektur) erbracht werden. (LPH 1 - Grundlagenermittlung; LPH 2 -Vorplanung; LPH 3 - Entwurfsplanung; LPH 4 - Genehmigungsplanung; LPH 5 - Ausführungsplanung; LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe; LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe) Projektbeispiele: 06.031 - 09.010 - 12.057 - 13.023 - 16.038 - 18.111 - 23.117 - 23.123 - 24.051 Konstruktionsplanung (LPH 5-7) im Bestand Im Rahmen der Werkplanung (LPH 5) können hier auf Basis der externen ‚Tragwerksplanung (Statischen Berechnung)‘ auch die Konstruktionspläne als Ergänzung für die Bauausführung mit erbracht werden. Dies kann bei ‚Bauen im Bestand‘ den Vorteil haben, dass alle notwendigen Angaben für die bauausführenden Firmen in einem Plan dargestellt werden, was zur Reduzierung von Abstimmungsfehlern führen kann. Fachplanung ‘Barrierefreies Bauen‘ im Bestand Als Ergänzung zur ‚Planung‘ erarbeite ich gerne ein Konzept zur ‚Barrierefreiheit‘ in Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld nach DIN 18040 und übernehme diese Erkenntnisse aus dem Konzept in die Entwurfs-, Genehmigungs- und Werkplanung. Bauleitung Bauleitung (LPH 8) im Bestand Die Bauleitung gemäß §45 LBO BW bzw. nach HOAI LPH 8 kann für die von uns geplanten Projekte übernommen werden. Während der Bauausführung ist eine konsequente regelmäßige Kontrolle der Bautätigkeit als Qualitätssicherung unabdingbar. Projektbeispiele: 06.031 - 12.057 - 13.023 - 16.038 - 18.111 - 23.117 - 23.123 - 24.051 Projektsteuerung im Bestand Als Ergänzung zur ‚Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die erweiterten Leistungen aus der Projektsteuerung zum vertieften Controlling in den Themen ‚Kosten, Termine und Qualität‘. Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination im Bestand Als Ergänzung zur ‚Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die Leistungen gemäß Baustellenverordnung (BauStellV) zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes als Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators. Projektbeispiele: 06.031 - 16.038 - 23.123 Dokumentation für zukünftige Maßnahmen am Gebäude Gebäuderessourcenpass Der Gebäuderessourcenpass (GRP) wird seit 2025 schrittweise in Deutschland eingeführt, insbesondere als Voraussetzung für das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) bei Neubauten. Der GRP erfasst den CO₂-Fußabdruck , die Trennbarkeit, Demontierbarkeit und Verwertbarkeit von Baumaterialien (Kreislauffähigkeit von Baustoffen). Klimaschutzplan für Gebäude Ein systematischer Klimaschutzfahrplan hilft, Gebäude schrittweise und effizient zur gesetzlich vorgesehenen Klimaneutralität 2040 (BW) zu führen. Im Klimaschutzplan werden dabei Maßnahmen erörtert, die die Reduzierung der CO₂-Emissionen um 65% bis 2030 als Zwischenziel auf Basis der Emissionen von 1990 vorsehen. Sachverständigenleistungen ‘Trouble Shooting‘ - Bau & Immobilien Sachverständigenleistungen - Krisenmanagement, Sanierung und Schadensbegrenzung! - Technische Sanierung: Bestands- & Schadensanalyse, Sanierungskonzepte ... - Baurechtsrettung: Genehmigungs- & Baustopp-Management, Schnittstellenbereinigung - Fördergeldrettung: KFW-/BAFA- Krisenmanagement, Konformitätsprüfung, ... - Zertifizierungssicherung: Schadstoff- & Materialclearing, Lebenszykluskorrektur, ... - Baustellenschutz: Gefahren-Audit, SiGe-Plan-Sanierung, Konfliktmediation Das 'Trouble Shooting' biete ich als lösungsorientierte Hilfestellung an, um gemeinsam mit allen Beteiligten die Zielvorgaben noch zu erreichen - ohne Garantie! - dies ist nur möglich, wenn die Beteiligten gemeinsam eine Lösung wünschen! Projektbeispiele: 23.117
- Rouven Jaschke | JASCHKE
www.rouven-jaschke.de Headoffice/Postanschrift JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit Randenweg 1e ▪ D-78183 Hüfingen Meeting-Point im Co-Working-Space ‚St. Johann‘ JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen Brückengasse 1b ▪ D-78462 Konstanz Meeting-Point im Co-Working-Space ‚CoWorking Freiburg‘ JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen Kaiser-Joseph-Straße 254 ▪ D-79098 Freiburg im Breisgau Meeting-Point im Co-Working-Space ... (In Vorbereitung) Meeting-Point im Co-Working-Space ... (In Vorbereitung) www.beratung-planung-bauleitung.de Mitgliedschaften/Qualifikationen: Diplom-Ingenieur (FH) (Bauingenieurwesen/Projektmanagement (Bau)) Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg; Beratender Ingenieur (Mitgliedsnummer 809) Entwurfsverfasser nach §43 LBO BW Nachhaltigkeitskoordinator, eingetragen im Bundesregister für Nachhaltigkeit Fachingenieur für 'Energieeffizienz' (Energetische Bewertung von Gebäuden) Fachingenieur für 'Bauphysik' (Thermische Bauphysik) Fachingenieur für 'Bauen im Bestand' (Energetische Modernisierung) Sachverständiger für 'Energieberatung' (Ing BW FL 11) Sachverständiger für 'Energieeffizienz' (Ing BW FL 30) Mitglied der DGNB e.V. (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) DGNB Auditor DGNB Auditor ‚Gebäude im Betrieb‘ (ehem. DGNB ESG-Manager) DGNB geprüfter Experte zur EU-Taxonomie (ehem. DGNB ESG-Manager) DGNB geprüfter Experte für Ökobilanzierung Initiative ‚Phase Nachhaltigkeit‘ BNK|BNG (QNG) Auditor (Nachhaltigkeitsberatung im BiRN-System) Fachplaner (Sachverständiger) für barrierefreies Bauen Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (Geprüfter) Sachverständiger für Immobilienbewertung Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien Zugelassener 'Energie-Effizienz-Experte' für Förderprogramme des Bundes durch die Deutsche Energieagentur (dena) Energieberatung für Wohngebäude (BAFA 'Vor-Ort-Berater (iSFP)') [EBW] Sanierung Wohngebäude – Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen [BEG WG und BEG EM] Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude) mit LCA (Ökobilanzierung) [KFN, WEF und KNN] Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN 18599 (BAFA) [EBN - Modul 2] Sanierung Nichtwohngebäude – Effizienzgebäude und Einzelmaßnahmen [BEG NWG und BEG EM] Klimafreundlicher Neubau (Nichtwohngebäude) mit LCA (Ökobilanzierung) [KFN und KNN] Energieberatung DIN 16247-1 (BAFA 'Energieauditor‘) [EBN - Modul 1] Berater für Einsparkonzepte für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft‘ (BAFA) [EEW] Zertifizierter Energieberater der WTA Sanierung Wohngebäude im Denkmal (zertifizierter Energieberater der WTA) [BEG WG Denkmal] Sanierung Nichtwohngebäude im Denkmal (zertifizierter Energieberater der WTA) [BEG NWG Denkmal] Energieberater für 'Photovoltaiknutzung im Gebäude' Registrierter 'Energieausweisaussteller' für Wohn- & Nichtwohngebäude (EnEV/GEG) beim DIBt 'Bauleiter' nach §45 LBO BW 'Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator' nach BauStellV Fachkraft für 'Arbeitssicherheit' REFA Fachkraft Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) Sonstige Eintragungen und Mitgliedschaften: Energieberater bei diversen kommunalen Energiekarawanen (fesa e.V.) Ausgezeichnete Energieberatung nach der Leitlinie von Zukunft Altbau (KEA BW) Energieberater im LBS-Energieberaterportal (LBS SÜD) DSA e.V. (Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.) DUH e.V. (Deutsche Umwelthilfe e.V.) [Fördermitglied] ING BW DGNB EEE BRNH DGNB Auditor DGNB Auditor GiB DGNB EU Taxonomie BNK|BNG (QNG) Auditor BAFA Energieauditor SV 'Energieeffizienz' Entwurfsverfasser Beratender Ingenieur DIBt Energieausweisaussteller LBS Energieeberater Zukunft Altbau - Energieberater WTA Energieberater Denkmal Phase Nachhaltigkeit DSA e.V. energiekarawane CO2 DUH e.V. Vortrag Furtwangen Energiekarawane KN-Industriegebiet (Button) Energiekarawane KN-Litzelstetten (Button) Energiekarawane KN-Stadelhofen (Button) Fortbildungen: Denkmal meets Art (2027) (19.02.2027) Das Gründach als Multitalent – Begrünung und Photovoltaik für eine nachhaltige Stadtentwicklung (12.11.2026) Energiekarawane ‚Titisee-Neustadt‘ Bioökonomische Baustoffe zum Standard machen – Zukunftsfähige Materialien zwischen Innovation, Praxis und Skalierung (16.10.2026) Einfach bauen – Wirtschaftlich und langlebig mit nachhaltigen Materialien (23.09.2026) EU-Taxonomie als Wettbewerbsvorteil Serielle Sanierung (Energieagentur Konstanz) Das Gebäudemodernisierungsgesetz – Und was es für eure Arbeit bedeutet“ Baulicher Holzschutz & Wiederverwendung tragender Holzbauteile Zukunft des Bauens: effizient, seriell und nachhaltig Praxisdialog online zum Gebäudemodernisierungsgesetz Seriell sanieren - Ihr Haus fit für die Zukunft Weite Spannweiten, große Wirkung: High-Performance-Holztragwerke Bestandsbauten zukunftsfähig machen: tragfähige und energieeffiziente Lösungen für den Gebäudebestand Praxisdialog online zur Prüfung von Wärmepumpenangeboten Klimagerechter planen und bauen - CO2-Reduktion mithilfe von LCA Die Welt im Umbruch – wollen wir Zuschauer oder Gestalter sein? [Joachim Gauck] Laubholz als Chance für den urbanen Wohnungsbau - Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt LaubÖkoLet" Grundausbildung ‚BNKIBNG (QNG) Auditor‘ Umgang mit Bestand und Denkmalschutz: Balance zwischen Erhalt und Transformation finden Wohnungsbau in Kommunen Einfach effizient: Moderne Attikalösungen mit Ytong ZERTIVA-Onboarding: Ihr exklusiver Vorab-Einblick Multipor: Wenn von außen nichts geht: Innendämmung mit System Serielle Sanierung Denkmal meets Art (2026) - Wenn Wände erzählen. Strategien für den Umgang mit historischen Oberflächen Holzbau im Bestand Von der Decke bis zum Dach: nachhaltige und beständige Flachdach- und Tiefgaragendämmung mit Multipor Ökobilanz im Bestand - Methoden für klimawirksame Bauentscheidungen Energieeffizienz ohne Bauschäden Thermischer Komfort durch klimagerechtes Planen Ökobilanz & Lebenszyklus - Graue Energie N!BBW-Themenworkshop FLEXGrid — Freie Formen mit aufspannbaren Holzgitterschalen Luft & Licht. Fenster - Fassade - Ausbau. Ökologisch & Nachhaltig Aspekte des abwehrenden Brandschutzes beim Holzbau Experiment und Expertise – Sichere Umsetzung innovativer Konzepte im Holzbau Architects@Work Stuttgart N!BBW-Themenworkshop zur Ökobilanzierung / LCA Architects‘ Darling 2025 Katastrophe Mensch? Wie wir die Welt verändern [Dirk Steffens] Erfolgreich trotz Gegenwind: PV- & Speicher zukunftssicher beraten, planen und bauen! Solarstrom selbst produzieren – Das müssen Sie vor der Installation der eigenen Anlage wissen! Serielle Sanierung: große Gebäudebestände nachhaltig, wirtschaftlich und sozialverträglich dekarbonisieren Ausgebrannt? Die Ziegelindustrie vor dem Lehm-Comeback N!BBW-Einsteigerworkshop Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm Hitze, Dürre, Starkregen - Zieht euch warm an, es wird noch heißer! [Sven Plöger] Auf Zukunftskurs: Öffentliches Bauen mit Holz - Bauvergabe im Holzbau - von der Idee bis zum Baubeginn (Geprüfter) Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien (DEKRA D1) Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Bauteilen Moderne Deckenkonstruktion aus Holz und Lehm Energiekarawane ‚Konstanz‘ (Industriegebiet) Energiekarawane ‚Konstanz‘ (Litzelstetten) Energiekarawane ‚Konstanz‘ (Stadelhofen) Traumpaar Lehm und Holz - Lehmbauprodukte in der Holzbaupraxis Bundständer, Bundseiten, Bundzeichen - auf Spurensuche nach historischen Zimmerungstechniken KOMMUNALE FUNKTIONSGEBÄUDE IN HOLZ - KLIMABEWUSSTES UND RESSOURCENSCHONENDES BAUEN Berechnung und Erstellung von Ökobilanzierungen - LCA für klimafreundliche Wohn- & Nichtwohngebäude Bauliches Recycling - Wie gelingt die Wiederverwendung von Bauteilen und -materialien aus dem Rückbau? Berechnungsbeispiel Musteranlage Berechnung von bestehenden Heizungsanlagen mit DanBasic Grafische Gebäudeerfassung Die Grundlagen der BEG / GEG / EnSimiMaV Hydraulischer Abgleich... endlich verständlich! Klimafreundlicher Neubau - Nachhaltig Bauen, Förderung erhalten! Mineralische Innendämmung für wohngesundes Klima Die veränderliche Welt der Förderprogramme oder: Wo Sie bei Multipor sparen können HottCAD-Erfassung Grundkurs QNG-Projektmanagement: Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven bei der Materialrecherche Kompaktkurs Ökobilanzierung KlimaKompass (SVS) - „Wo stehen wir in Sachen Klimaschutz?“ [Prof. Dr. Mojib Latif] DGNB Jahreskongress 2024 Denkmal meets Art (2024) Wärmebrücken in Neubau und Bestand Energiedialog für Energieberater der Region (SPK SWB) Generis BAFA Transformationskonzept - BEW-Modul 5 Kreisläufe der Zukunft: Zirkularität als Standard etablieren mit dem Gebäuderessourcenpass LCA - Lebenszyklusanalyse und Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN 17463 Energiedialog für Energieberater der Region (SPK Freiburg-Nördlicher Breisgau) solid UNIT - Kreislaufwirtschaft mineralischer Baustoffe Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023/2024) und die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Cicular Economy in der Praxis - Was ist möglich? Zum DGNB-Auditor in Vollzeit Energieberater für Baudenkmale Mit Contracting-Beratung Energieeffizienz umsetzen Gebäuderessourcenpass der DGNB - was er umfasst und wie man ihn nutzen kann Klimafreundlicher Neubau (KFN) - Gemeinsames Webinar KfW/GIH Wie Gebäude einen Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) leisten Durchblick im Förderdschungel 2023 - Was wird in puncto Energieeffizienz gefordert, um zu fördern? Is the real estate industry ready for a circular economy? Study results on the EU taxonomy criteria for buildings Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lüftungssystemen in Wohn- und Nichtwohngebäuden Die neue Holzbaurichtlinie für Baden-Württemberg - Teil 1 - Weg frei für den klimafreundlichen Holzbau GIH Online-Seminar: Neuerungen beim iSFP für Wohngebäude Aktueller Stand zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): QNG-Siegel und DGNB Zertifizierung GIH Bundesverband | DGNB Zertifizierung mit der Fortbildung zum DGNB Consultant für die NH-Klassen Kursergänzung Energieaudit DIN 16247 Qualitätsmanagement im Holzbau in den Leistungsphasen 5 und 8 AHO" Planende für Barrierefreies Bauen Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (DIN 18599) Konstruktiver Holzbau: LEICHT UND WEIT Expertenwissen' Nachhaltiges ESG-konformes Immobilienmanagement' Holz-Beton-Verbundbauweise - Planung und Ausführung am Beispiel eines Hallentragwerks Prüfung 'DGNB Consultant' Brandschutz bei Installationen im Holzbau richtig planen und ausführen! Bestandsgebäude durch Sanierung zukunftsfähig machen Nutzerkomfort, Technik und Prozesse in der Gebäudezertifizierung Ökologie und Ökonomie in der Gebäudezertifizierung Das DGNB System für Quartiere Grundlagen des DGNB Systems Forum: "'Auf Holz bauen 2022' Prüfung 'Grundlagen des Nachhaltigen Bauens' DENSITY. Strategien zum systematischen Nachverdichtung und Transformation von Zeilenbauten Grundlagen des Nachhaltigen Bauens NH-Klassen und QNG - Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Grundlagen und Anwendung Auffrischungskurs DIN V 18599 Lüftungskonzept & Wohnraumlüftung Fensterlüftung im Kreuzfeuer der Energieeinsparung und das neue GEG Neue Gesetze und Strukturen in der Bundesförderung für Wohngebäude Energiesparendes Bauen und Sanieren V Energiesparendes Bauen und Sanieren III Von der EnEV und EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz und Neuerungen in DIN 4108 Energiesparendes Bauen und Sanieren I Nachhaltiges Bauen und Sanieren Energiesparendes Bauen Sanieren II Energiesparendes Bauen Sanieren IV DIN 18599 komplett - Energetische Nachweise für Nichtwohngebäude Normen der Energieeffizienz in Deutschland, Frankreich und der Schweiz Grenzüberschreitende Mobilität der Fachleute aus der Baubranche Erneuerbare Energien und Energieeffizienz Beton - Bauen für die Zukunft Vorsitzender des Gutachterausschusses der Gemeinde Hinterzarten [01.06.2009 bis 31.08.2012] Qualifizierung 'Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator' gemäß Anlagen B&C zur RAB 30 Freier Sachverständiger im GoValue - Netzwerk [08.12. 2007 bis 31.12.2012] Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS Workshop Gutachten Werkstatt Sachverständigenwesen; Honorierung; Haftung; Berufshaftpflicht Berücksichtigung bautechnischer Sachverhalte bei der Bewertung Zins- und Rentenrechnung, häufig vorkommende Rechte Geschäfts- und Gewerbegrundstücke Grundlagen der Gutachtenerstellung Wohnungs- und Teileigentum Freiberufliche Berufspraxis als Bauingenieur (Bauleitung im SF-Bau) [01.03.2007 bis 31.10.2007] Grundlagen des Immobilienrechts Workshop Grundlagen marktkonformer Wertermittlung Qualifizierungsseminar "Anlagentechnik" Energetische Gebäudesanierung Einführung in die Sachverständigentätigkeit - Sachverständige für EnEV /Gesamtenergieeffizienz Freiberufliche Berufspraxis als Bauingenieur (Tragwerksplanung) [01.04.2005 bis 28.02.2007] Diplomarbeit: ‚Systeme zur Vorkalkulation der Technischen Gebäudeausrüstung im Schlüsselfertigbau‘ Fachhochschule Biberach a. d. R. - Studiengang 'Bauingenieurwesen/Projektmanagement (Bau)' Berufspraxis als Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) PM-Symposium REFA im Baubetrieb Arbeitsschutz auf Baustellen Fachkräfte für Arbeitssicherheit Praxissemester im Bereich Projektsteuerung PM-Symposium - Chancen für die Zukunft Fachhochschule Konstanz - Studiengang 'Bauingenieurwesen' Fachhochschule Karlsruhe - Studiengang 'Bauingenieurwesen' Berufspraxis als Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife Ausbildung zum Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) Einjährige Berufsfachschule für Bauzeichner www.jaschke.ing BÜROZEITEN In normalen Arbeitswochen in ich in der Regel von MO-DO jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr persönlich im Büro unter +49 (0) 7707 2079857 erreichbar, leider kann ich das nicht immer garantieren, da meine Präsenz auf Baustellen an manchen Tagen unabdingbar ist. Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, bitte ich um Benachrichtigung per Mail unter info@rouven-jaschke.de , dann werde ich mich schnellstmöglich Ihrem genannten Anliegen annehmen. In einer Zeit, in der jeder ein 'Smartphone' mit sich führt, wird dem klassischen 'Telefonat' immer noch zu viel Beachtung geschenkt, zur Dokumentation aller telefonischer Kommunikation geht zusätzlich Arbeitszeit verloren, wo ein einfaches Bild mit einer einfachen Frage per Mail oder WhatsApp doch zum einen die Fragen besser klärt - weil man es auch optisch sieht (!) - und gleichzeitig die notwendige Dokumentation sicherstellt! Alle Aufträge und Anfragen werden schnellstmöglich entsprechen ihrer Prioritäten bearbeitet, aber ich verzichte bewusst auf eine dauerhafte Erreichbarkeit per Telefon bzw. Handy! In akuten Notfällen (!!!) erreicht man mich per WhatsApp +49 7707 2079857 Die Prioritäten lege ich an objektiven Maßstäben fest, durch vermehrtes Nachfragen oder gar Drängeln werde ich nicht schneller, es führt eher dazu, dass die Priorität für das entsprechende Problem sinkt! Alle Kunden können davon ausgehen, dass ich so viel mir persönlich möglich ist auch zeitnah abarbeite, aber auch ich bin nur ein Mensch und meine Arbeitswoche ist auch begrenzt! Planbare arbeitsfreie Tage In der Regel kündige ich es vorher unter FACEBOOK und INSTAGRAM nochmals an! Weihnachten & Neujahr (2 Wochen Urlaub) (FR vor dem 23.12. bis erster MO nach 'Drei König') Fasnacht (1 Woche Urlaub) (Weiberfasnacht bis MO nach 'Aschermittwoch') Tag der Arbeit (1 Woche Urlaub) ('Tag der Arbeit' bis MO nach dem 04.05.) Tag der Einheit (1 Woche Urlaub) (FR vor 'Tag der Einheit' bis MO nach 'Tag der Einheit') Allerheiligen (1 Woche Urlaub) (FR vor 'Allerheiligen' bis MO nach 'Allerheiligen') Die Urlaubszeiten entsprechen einem normalen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen in Anlehnung an die tariflichen Rahmenvereinbarungen aus dem Tarifvertrag zwischen 'ASIA - Arbeitgeberverband Selbstständiger Ingenieure und Architekten' und 'Verdi'. „Sorry not Sorry“ In den letzten Monaten kam es zu vielen kleinen terminlichen Verzögerungen, die sich leider auf die laufende Projektbearbeitung ausgewirkt haben. Da ich auf keine der Verzögerungen selbst großen Einfluss nehmen konnte, tut es mir zwar leid, dass einige Kunden auf Ihre Bearbeitung warten mussten, jedoch gibt es für mich keinen Grund mich für die Gesamtlage in der Baubranche mit allen Widrigkeiten zu entschuldigen. Wie ich seit Jahren betone ‚Es ist dann fertig, wenn es fertig ist!‘ Der Personalmangel im Bausektor nimmt stetig zu , so dass es für alle Planenden in der Koordinierung von Baumaßnahmen zunehmend schwierig wird einen verlässlichen Terminplan zu erarbeiten, den wenn es zu Schlüsselgewerken‘ (z.B. Heizung/Sanitär, Elektro, Lüftung, …) keine Angebote gibt, kann man die Gesamtmaßnahme zeitlich nicht planen und schon gar nicht irgendwelche Versprechen zu Fertigstellungsterminen geben! Auch wenn die Pandemie offiziell für beendet erklärt wurde, so haben wir auf den Baustellen immer noch terminliche Komplikationen , wenn Gewerke aufgrund einer Erkrankung ausfallen. Jeder Ausfall hat immer Auswirkungen auf das Gesamtsystem einer Baustelle! Die gestörten Lieferketten aus den Hochzeiten der Pandemie scheinen nur ein Anfang gewesen zu sein, mit den kriegerischen Unruhen auf der ganzen Welt haben sich die Lieferketten weiter verschlechtert, so dass jeder Bauherr auch in seiner Entscheidungsfindung gefragt ist. Das magische Dreieck von „Terminen, Kosten(+) und Qualitäten(-)“ muss ein ausgewogenes Verhältnis haben. Eine einseitige Verschiebung innerhalb dieses Dreiecks hat immer Auswirkungen auf die beiden anderen Parameter! Die durch den Krieg angetriebenen Preissteigerungen bei Material, Logistik und Energie stellen uns vor Herausforderungen, die oft nur durch einen erhöhten Planungs- oder Koordinierungsaufwand in den Griff zu bekommen sind, den auch hier gilt das ausgewogene Verhältnis von „Terminen(+), Kosten und Qualitäten(-)“. Die ‚Nachhaltigkeit‘ in der Baubranche wurde viele Jahrzehnte vernachlässigt und wurde sehr lange der so genannten Selbstverpflichtung der handelnden Akteure überlassen. Das diese Selbstverpflichtung in der Marktwirtschaft nur dann tatsächlich greift, musste durch den Gesetzgeber eingegriffen werden. Durch die geänderte Förderkultur im Bausektor wird beim Neubau nur noch der ‚Klimafreundliche Neubau‘ gefördert, welcher eine Erhöhung der Bauqualität im Sinne der Nachhaltigkeit fordert. Hier verschiebt sich das magische Dreieck erneut und die „Termine(+), Kosten(+) und Qualitäten“ müssen durch die Planenden erneut justiert werden. Leider fehlt es den Beteiligten aus der Politik an der Realität im Bausektor. Die berechtigten Neujustierungen in der Gesetzgebung im Sinne des Klimaschutzes bzgl. ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘ sind dringende Gebote unserer Zeit, der versprochene Bürokratieabbau wäre hier ein Anfang, jedoch ist die Baubranche ein sehr ‚träger‘ Tanker und benötigt für alle Änderungen einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Monaten. Wenn dann Änderungen nicht absehbar sind und plötzlich während einer laufenden Planung alles umgeworfen werden muss wegen völlig geänderter Rahmenbedingungen, dauert alles eben etwas länger! Nachdem ich nun 3 Jahre einen großen Bogen um ‚Covid19‘ machen konnte, hat es mich nun im vergangenen Dezember'2023 selbst doch noch erwischt und ich musste meiner Gesundheit eine Priorität einräumen. Auch wenn die akute Infektion nur wenige Tage angedauert hat, so sind die Nachwirkungen leider auch jetzt noch spürbar und ich bin noch nicht so belastbar wie zuvor und habe mir selbst für die Zukunft nun vorgenommen das Arbeitspensum zu reduzieren (.. was oft immer noch mehr ist, als sich so manch ein Gewerkschaftler überhaupt vorstellen kann!) und der eigenen Gesundheit mehr Zeit einzuräumen. Aufgrund meiner eigenen Infektion mit ‚Corona‘ möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals auf die allgemein gültigen Infektionsschutzregeln hinweisen. Wer erkrankt ist oder sich krank fühlt hat eine Verpflichtung gegenüber seinen Mitmenschen, sich von anderen Menschen fernzuhalten! Für meinen Alltag gelten nach wie vor die festgehaltenen Schutzmaßnahmen aus der Pandemie. ‚Es ist wie es ist!‘ , ... da ich in der gesamten Situation, das mir menschenmögliche ermögliche, haben meine Tage auch nur 24 Stunden und das Jahr auch nur begrenzte Tage, so dass mir am Ende jeder Woche, zwar bewusst ist, dass irgendjemand noch auf etwas wartet, aber was von außen meine Terminplanung beeinflusst, kann ich nicht ändern und werde mich dafür auch nie entschuldigen! Sorry not Sorry www.casa-roja.eu Entlohnung der erbrachten Leistungen "Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend Jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen." (John Ruskin, 1819-1900, englischer Sozialreformer) Honorierung der Leistungen Soweit es kalkulatorisch möglich ist, werden Leistungen in Anlehnung an die HOAI2021 oder eine der Ergänzungen der AHO zur HOAI2021 ermittelt und abgerechnet, da viele Leistungen speziell in der individuellen Beratung jedoch nicht in den Leistungsbeschreibungen erfasst sind, sind diese Beratungsleistungen sowie alle weiteren nicht nach HOAI2021 abrechenbaren Leistungen nach Stundenaufwand zu honorieren! Rechnungen stellen wir in der Regel entsprechend der möglichen stufenweisen Beauftragung, die Erfahrung aus den vergangenen Jahren hat jedoch gezeigt, dass ein auskömmliches Honorar für die in Leistungsphase 8.1 erbrachten Leistungen nur gegeben ist, wenn hier alle Beteiligten auch die normalen Spielregel befolgen und ein reibungsloser Bauablauf und damit ein Terminplan auch eingehalten werden kann, da hier zunehmend jedoch jeder macht was er gerade für sich selbst für richtig und wichtig hält – dies betrifft sowohl die Auftraggeberseite (Bauherren, als auch die ausführenden Handwerksbetriebe - legen wir anhand der Honorarordnung und dem damit möglichen Terminplan (inkl. einer angemessenen Terminreserve) eine monatliche Abschlagszahlung fest! Stundensatz - Büroinhaber Es ist beim Stundensatz des Büroinhabers zu beachten, dass die 'Ausbildung' im Zusammenhang mit der vielseitigen Qualifikation, sich selbstverständlich auch im Stundensatz widerspiegelt. Die Abrechnung im Stundensatz findet nur bei Zusatzleistungen Anwendung, die 'normalen' Leistungen sind entweder pauschaliert oder werden über die HOAI abgerechnet. Der Stundensatz und die Pauschalen werden jährlich zum 01.07. (Tarifvertrag) und 01.01. (Kosten fürs Folgejahr) überprüft. Die Honorarermittlungen erfolgen so transparent wie möglich, jedermann soll die Preisgestaltung nachvollziehen können, jedoch habe ich für mich selbst nicht den Anspruch immer der billigste zu sein. Es geht um eine faire Preisgestaltung anhand der Qualifikationen, daher gibt es für 'einfache' Aufgabenstellungen auch immer kostengünstigere Anbieter auf dem Markt, allerdings gibt es für komplexere Aufgabenstellungen, bei denen mehr als nur eine der Qualifikationen gefragt ist - nur ganz wenige, die diese Qualifikationen dann in Kombination aus einer Hand anbieten können! Abrechnungsgrundsätze zum Stundenaufwand Telefongespräche sind Arbeitszeit und werden abgerechnet! (min. 0,25 Std./Telefonat!) Fahrtzeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet, jedoch sind wir bemüht Termine zu kombinieren zur Minimierung der Fahrtzeiten! Beratungen, auch ohne konkretes Ergebnis sind honorarpflichtige Arbeitszeit! Nebenkosten werden mit einem pauschalen Zuschlag von 7,5% (Zone 1) bzw. 9,5% (Zone 2) oder nach im Einzelnachweis (Zone 3/4/5) abgerechnet! (vgl. AGB § 06). 'Trouble Shooting‘ - Stundensatz mit praxisnahem Zuschlag Für die systematische Fehleranalyse, Diagnose und Behebung von akuten Störungen berechnen wir einen Stundensatz in Höhe von 269,00 Euro zzgl. Nebenkosten entsprechend der Zonen und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit diesem erhöhten Stundensatz kompensieren wir die kurzfristigere Reaktionszeit in den ‚Notfällen‘ und das Abrufen von der gebündelten Kompetenz in allen Leistungsbereichen des Büroinhabers. Kalkulationsgrundlage für alle Honorare HOAI2021 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (01/2021) HOAI2002 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure >> nur §34 'Wertermittlungen'" (01/2002) AHO - Heft-Nr. 1 "HOAI - Planen und Bauen im Bestand" (10/2018) AHO - Heft-Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung" (03/2020) AHO - Heft-Nr. 14 "Tafelfortschreibung Erweiterte Honorartabellen" (06/2001) AHO - Heft-Nr. 15 "Leistungen nach Baustellenverordnung" (03/2011) AHO - Heft-Nr. 19 "Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft" (01/2018) AHO - Heft-Nr. 23 "Leistungen nach Energieeinsparverordnung" (12/2008) AHO - Heft-Nr. 33 "Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung" (02/2016) AHO - Heft-Nr. 34 "Besondere Leistungen bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume" (01/2016) AHO - Heft-Nr. 40 "Planung der Barrierefreiheit - Erstellung von Barrierefrei-Konzepten" (02/2021) DGNB - Leistungsbild 'DGNB Auditor' (01/2021) DGNB - Leistungsbild 'ESG-Manager' (06/2025) Tarifvertrag zwischen 'ASIA - Arbeitgeberverband Selbstständiger Ingenieure und Architekten' und 'Verdi' (Stand: 01.05.2023) Auslagen für externe Hilfestellungen Alle Hilfsleistungen (Laboruntersuchungen, Messungen, etc.) bei der Auftragsdurchführung werden von uns als Auslagen mit Koordinierungsaufschlag von 10% in Rechnung gestellt. Sonderfall ‚Gerichtsauftrag‘ Im Falle eines Sachverständigenauftrags durch das Gericht, greifen die rechtlichen Vorgaben aus dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ab der Beauftragung durch das Gericht, alle vorangegangenen Leistungen sind entsprechend der Honorarvereinbarung zu honorieren! Honorartabelle H-AR Honorartabelle H-AR Hinweis zur aktuellen Preisgestaltung DA der deutsche Gesetz- und Fördermittelgeber in Form der aktuellen Bundesregierung gerne Chaos und Verunsicherung verursacht, ist die Preisgestaltung für mich als Ingenieur nicht ganz einfach. Durch ständige Änderungen an Gesetzen und Fördermittelkriterien haben die erarbeiten Arbeitsunterlagen zu den angebotenen Leistungen - an manchen Tagen ein Verfallsdatum über Nacht - was die Kalkulation der tatsächlich zur Projektbearbeitung zur Verfügung stehender Stunden sehr erschwert. Die deutsche Politik spricht vom Bürokratieabbau, diesen bearbeitet sie jedoch nur aus dem Blickwinkel der öffentlichen Verwaltung, die Bürokratie im Arbeitsalltag nimmt stetig zu >> z.B. werden plötzlich zu statistischen Zwecken wieder Daten bei Fördermittelbestätigungen abgefordert, die pro Projekt zusätzliche Arbeitszeit verbrauchen, die aber keiner bezahlen möchte! Die staatliche 'Deutsche Energie Agentur' erhöht wegen angeblich höherer Verwaltungsaufwendungen die Zulassungsgebühren von 249,90 €/a auf 481,30 €/a und reduziert gleichzeitig die zulässigen Niederlassungen des Ingenieurbüros von 5 auf 3, was dazu führt, dass zum einen der Aktionsradius drastisch eingeschränkt wird - was zur Reduzierung des potenziellen Umsatzes führt und natürlich alle 'Schriftstücke' des Ingenieurbüros neu erstellt bzw. überarbeitet werden müssen - allein diese Willkür der dena GmbH führt zu Mehrkosten von mehreren tausend Euro! Die deutsche Politik - zumindest in der aktuellen Konstellation möchte nicht das die Wirtschaft profitabel arbeiten kann, durch die Maßnahmen der Politik - muss man als selbstständiger Ingenieur froh sein, wenn man am Ende des Jahres noch wirtschaftlich handlungsfähig ist! Wenn sich die Rahmenbedingungen in Deutschland nicht zugunsten der wirtschaftlich handelnden Menschen ändert - und das sehr zeitnah innerhalb von Wochen, wird das 'Dienstleistungsangebot' drastisch reduziert werden, was zur Folge haben wird, dass zumindest die im Markt überlebenden Akteure wirtschaftlich auskömmliche Honorare generieren können! Weitere Anpassungen des Stundensatzes, der Nebenkosten und der kalkulierten Pauschalhonorare kann ich auch im laufenden Geschäftsbetrieb nicht ausschließen, ich bitte um Verständnis! Hüfingen, den 09.08.2026 Rouven Jaschke www.rouven-jaschke.it
- JASCHKE | Arbeitsregion
Arbeitsregion # ARBEITSREGION 'Südbaden+' [Zone 1; Zone 2] # ARBEITSREGION 'Deutschland' [Zone 3] # ARBEITSREGION 'Schweiz' [Zone 4] # ARBEITSREGION 'Italien-Ligurien-Imperia' [Zone 5] ARBEITSREGION 'SÜDBADEN + ' In unserem Kernarbeitsgebiet (1) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 7,50 % auf die Honorarkosten abgerechnet. „Schwarzwald-Baar-Kreis“ [VS,DS] mit den Städten und Gemeinden: Bad Dürrheim; Blumberg; Bräunlingen; Brigachtal; Dauchingen; Donaueschingen; Furtwangen; Gütenbach; Hüfingen (Headoffice/Postanschrift); Königsfeld; Mönchweiler; Niedereschach; St. Georgen; Schönwald; Schonach; Triberg; Tuningen; Unterkirnach; Villingen-Schwenningen; Vöhrenbach Landkreis „Breisgau-Hochschwarzwald“ [FR, NEU, MÜL] mit den Städten und Gemeinden: Breitnau; Eisenbach (Hochschwarzwald); Feldberg (Schwarzwald); Friedenweiler; Hinterzarten; Lenzkirch; Löffingen; Schluchsee; St. Märgen; St. Peter; Titisee-Neustadt; Au; Auggen; Bad Krozingen; Badenweiler; Ballrechten-Dottingen; Bötzingen; Bollschweil ; Breisach am Rhein; Buchenbach; Buggingen; Ebringen; Ehrenkirchen; Eichstetten am Kaiserstuhl; Eschbach; Glottertal; Gottenheim; Gundelfingen; Hartheim; Heitersheim; Heuweiler; Horben; Ihringen; Kirchzarten; March; Merdingen; Merzhausen; Müllheim; Münstertal (Schwarzwald); Neuenburg am Rhein; Oberried; Pfaffenweiler; Schallstadt; Sölden; Staufen im Breisgau; Stegen; Sulzburg; Umkirch; Vogtsburg im Kaiserstuhl; Wittnau Landkreis „Rottweil“ [RW] mit den Städten und Gemeinden: Aichhalden; Bösingen; Deißlingen; Dietingen; Dornhan; Dunningen; Epfendorf; Eschbronn; Fluorn-Winzeln; Hardt; Lauterbach; Oberndorf am Neckar; Rottweil; Schenkenzell; Schiltach; Schramberg; Sulz am Neckar; Villingendorf; Vöhringen; Wellendingen; Zimmern ob Rottweil Landkreis „Tuttlingen“ [TUT] mit den Städten und Gemeinden: Aldingen; Bärenthal; Balgheim; Böttingen; Bubsheim; Buchheim; Deilingen; Denkingen; Dürbheim; Durchhausen; Egesheim; Emmingen-Liptingen; Fridingen an der Donau; Frittlingen; Geisingen; Gosheim; Gunningen; Hausen ob Verena; Immendingen; Irndorf; Königsheim; Kolbingen; Mahlstetten; Mühlheim an der Donau; Neuhausen ob Eck; Reichenbach; Renquishausen; Rietheim-Weilheim; Seitingen-Oberflacht; Spaichingen; Talheim; Trossingen; Tuttlingen; Wehingen; Wurmlingen Landkreis „Waldshut-Tiengen“ [WT, SÄK] mit den Städten und Gemeinden: Albbruck am Hochrhein; Bad Säckingen; Bernau im Schwarzwald; Bonndorf; Dachsberg; Dettighofen; Dogern; Eggingen; Görwihl; Grafenhausen; Häusern; Herrischried; Höchenschwand; Hohentengen am Hochrhein; Ibach; Jestetten; Klettgau; Küssaberg; Lauchringen; Laufenburg; Lottstetten; Murg; Rickenbach; St. Blasien; Stühlingen; Todtmoos; Ühlingen-Birkendorf; Waldshut-Tiengen; Wehr; Weilheim; Wutach; Wutöschingen Landkreis „Konstanz“ [KN, BÜS, STO] mit den Städten und Gemeinden: Aach; Allensbach; Bodman-Ludwigshafen; Büsingen am Hochrhein; Eigeltingen; Engen; Gaienhofen; Gailingen; Gottmadingen; Hilzingen; Hohenfels; Konstanz (Meeting-Point im Co-Working-Space) ; Moos; Mühlhausen-Ehingen; Mühlingen; Öhningen; Orsingen-Nenzingen; Radolfzell; Reichenau; Rielasingen-Worblingen; Singen; Steißlingen; Stockach; Tengen; Volkertshausen Stadtkreis „Freiburg im Breisgau“ [FR] mit den Stadtteilen: Freiburg im Breisgau (Meeting-Point im Co-Working-Space) (Rieselfeld, Vauban, Weingarten, Haslach, Wiehre, Günterstal, Oberau, Altstadt, Neuburg, Herdern, Zähringen, Stühlinger, Mooswald, Landwasser, Brühl, Betzenhausen, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Munzingen, Tiengen, St. Georgen, Hochdorf, Lehen, Opfingen, St. Nikolaus, Waltershofen) Landkreis „Emmendingen“ [EM] mit den Städten und Gemeinden: Bahlingen; Biederbach; Denzlingen; Elzach; Emmendingen; Endingen; Forchheim; Freiamt; Gutach; Herbolzheim; Kenzingen; Malterdingen; Reute; Rheinhausen; Riegel; Sasbach; Sexau; Simonswald; Teningen; Vörstetten; Waldkirch; Weisweil; Winden; Wyhl In der erweiterten Arbeitsregion (2) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 9,50 % auf die Honorarkosten abgerechnet. Landkreis „Lörrach“ [LÖ] mit den Städten und Gemeinden: Aitern; Binzen; Böllen; Efringen-Kirchen; Eimeldingen; Fischingen; Fröhnd; Grenzach-Wyhlen; Häg-Ehrsberg; Hasel; Hausen im Wiesental; Inzlingen; Kandern; Kleines Wiesental; Lörrach; Malsburg-Marzell; Maulburg; Rheinfelden (Baden); Rümmingen; Schallbach; Schliengen; Schönau im Schwarzwald; Schönenberg; Schopfheim; Schwörstadt; Steinen; Todtnau; Tunau; Utzenfeld; Weil am Rhein; Wembach; Wieden; Wittlingen; Zell im Wiesental "Zollernalbkreis“ [BL, HCH] mit den Städten und Gemeinden: Albstadt; Balingen; Bisingen; Bitz; Burladingen; Dautmergen; Dormettingen; Dottershausen; Geislingen; Grosselfingen; Haigerloch; Hausen am Tann; Hechingen; Meßstetten; Nusplingen; Obernheim; Rangendingen; Ratshausen; Rosenfeld; Schömberg; Straßberg; Weilen unter den Rinnen; Winterlingen; Zimmern unter der Burg Landkreis 'Tübingen' [TÜ] mit den Gemeinden: Ammerbuch; Bodelshausen; Dettenhausen; Dußlingen; Gomaringen; Hirrlingen; Kirchentillinsfurt; Kusterdingen; Mössingen; Nehren; Neustetten; Ofterdingen; Rottenburg am Neckar; Starzach; Tübingen „Ortenaukreis“ [OG, KEL, WOL, LR] mit den Städten und Gemeinden: Achern; Appenweier; Bad Peterstal-Griesbach; Berghaupten; Biberach; Durbach; Ettenheim; Fischerbach; Friesenheim; Gengenbach; Gutach; Haslach im Kinzigtal; Hausach; Hofstetten; Hohberg; Hornberg; Kappel-Grafenhausen; Kappelrodeck; Kehl; Kippenheim; Lahr; Lauf; Lautenbach; Mahlberg; Meißenheim; Mühlenbach; Neuried; Nordrach; Oberharmersbach; Oberkirch; Oberwolfach; Offenburg; Ohlsbach; Oppenau; Ortenberg; Ottenhöfen; Renchen; Rheinau; Ringsheim; Rust; Sasbach; Sasbachwalden; Schuttertal; Schutterwald; Schwanau; Seebach; Seelbach; Steinach; Willstätt; Wolfach; Zell am Harmersbach Landkreis "Rastatt" [RA, BH] mit den Städten und Gemeinden: Au am Rhein; Bietigheim; Bischweier; Bühl; Bühlertal; Durmersheim; ElchesheimIllingen; Forbach; Gaggenau; Gernsbach; Hügelsheim; Iffezheim; Kuppenheim; Lichtenau; Loffenau; Muggensturm; Ötigheim; Ottersweier; Rastatt; Rheinmünster; Sinzheim; Steinmauern; Weisenbach Stadtkreis „Baden-Baden“ [BAD] mit den Stadtteilen: Baden-Baden (Balg; Ebersteinburg; Gaisbach; Geroldsau; Haueneberstein; Lichtental; Neuweier; Oos; Sandweier; Steinbach; Varnhalt) Landkreis „Freudenstadt“ [FDS, HOR] mit den Städten und Gemeinden: Alpirsbach; Bad Rippoldsau-Schapbach; Baiersbronn; Dornstetten; Empfingen; Eutingen im Gäu; Freudenstadt; Glatten; Grömbach; Horb am Neckar; Loßburg; Pfalzgrafenweiler; Schopfloch; Seewald; Waldachtal; Wörnersberg Landkreis 'Calw' [CW] mit den Gemeinden: Altensteig; Althengstett; Bad Herrenalb; Bad Liebenzell; Bad Teinach-Zavelstein; Bad Wildbad; Calw; Dobel; Ebhausen; Egenhausen; Enzklösterle; Gechingen; Haiterbach; Höfen an der Enz; Nagold; Neubulach; Neuweiler; Oberreichenbach; Ostelsheim; Rohrdorf; Schömberg; Simmersfeld; Simmozheim; Unterreichenbach; Wildberg Landkreis 'Böblingen [BB,LEO] mit den Gemeinden: Aidlingen; Altdorf; Böblingen; Bondorf; Deckenpfronn; Ehningen; Gärtringen; Gäufelden; Grafenau; Herrenberg; Hildrizhausen; Holzgerlingen; Jettingen; Leonberg; Magstadt; Mötzingen; Nufringen; Renningen; Rutesheim; Schönaich; Sindelfingen; Steinenbronn; Waldenbuch; Weil der Stadt; Weil im Schönbuch; Weissach Stadtkreis 'Stuttgart' [S] mit den Stadtteilen: Stuttgart-Mitte; Stuttgart-Ost; Stuttgart-West; Stuttgart-Süd; Stuttgart-Nord; Bad Cannstadt; Birkach; Botnang; Degerloch; Feuerbach; Hedelfingen; Möhringen; Mühlhausen; Münster; Obertürkheim; Plieningen; Sillenbuch; Stammheim; Untertürkheim; Vaihingen; Wangen; Weilimdorf; Zuffenhausen Landkreis 'Esslingen' [ES, NT] mit den Gemeinden: Aichtal; Aichwald; Altbach; Altdorf; Altenriet; Baltmannsweiler; Bempflingen; Beuren; Bissingen an der Teck; Deizisau; Denkendorf; Dettingen unter Teck; Erkenbrechtsweiler; Esslingen am Necker; Filderstadt; Frickenhausen; Großbettlingen; Hochdorf; Holzmaden; Kirchheim unter Teck; Kohlberg; Köngen; Leinfelden-Echterdingen; Lenningen; Lichtenwald; Neckartailfingen; Neidlingen; Neuffen; Neuhausen auf den Fildern; Notzingen; Nürtingen; Oberboihingen; Ohmden; Ostfildern; Owen; Plochingen; Reichenbach an der Fils; Schlaitdorf; Unterensingen; Weilheim an der Teck; Wendlingen am Necker; Wernau (Neckar); Wolfschlugen Landkreis 'Reutlingen [RT] mit den Gemeinden: Bad Urach; Dettingen an der Ems; Engstingen; Eningen unter Achalm; Gomadingen; Grabenstetten; Grafenberg; Hayingen; Hohenstein; Hülben; Lichtenstein; Mehrstetten; Metzingen; Münsingen; Pfronstetten; Pfullingen; Pliezhausen; Reutlingen; Riederich; Römerstein; Sonnenbühl; St. Johann; Trochtelfingen; Walddorfhäslach; Wannweil; Zwiefalten Landkreis „Sigmaringen“ [SIG,SLG] mit den Städten und Gemeinden: Bad Saulgau; Herbertingen; Hohentengen; Mengen; Krauchenwies; Meßkirch; Sauldorf; Wald; Pfullendorf; Ostrach; Illmensee; Herdwangen-Schönach; Leibertingen; Beuron; Schwenningen; Stetten am kalten Markt; Bingen; Sigmaringen; Scheer; Sigmaringendorf; Hettingen; Neufra; Gammertingen; Veringenstadt "Bodenseekreis" [FN, ÜB, TT] mit den Städten und Gemeinden: Bermatingen; Daisendorf; Deggenhausertal; Eriskirch; Frickingen; Friedrichshafen; Hagnau; Heiligenberg; Immenstaad; Kressbronn; Langenargen; Markdorf; Meckenbeuren; Meersburg; Neukirch; Oberteuringen; Owingen; Salem; Sipplingen; Stetten; Tettnang; Überlingen; Uhldingen-Mühlhofen Natürlich stehen wir Ihnen auch außerhalb unseres Kernarbeitsgebietes gerne beratend zur Verfügung. Für alle Bereich außerhalb unserer Kernarbeitsregion nehmen Sie zur individuellen Angebotserstellung bitte mit unserem Büro KONTAKT auf. Im restlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Zone 3) erbringen wir auf Anfrage ebenfalls alle Leistungen, hier ist dann eine Einzelabrechnung der Nebenkosten erforderlich. ARBEITSREGION 'Schweiz ' (Zone 4) ARBEITSREGION ' Italien- Ligurien-Imperia ' (Zone 5) >> Beratung - Immobilien in Ligurien In 'Ligurien' bieten wir Beratungsleistungen zu bestehenden Gebäuden ('Bauen im Bestand') an, da mich persönlich hier die Perfektion des 'Unperfekten' selbst in den Bann gezogen hat. Hinweis: Durch die Beschäftigung mit 'Bauen im Bestand' und den damit auch regionalen Besonderheiten der Architekturgestaltung, beschäftigen wir uns nicht nur mit der deutschen Baukultur und beschränken uns nicht nur auf unser Kernarbeitsgebiet 'Südbaden+', sondern sind auch an den Bauweisen in anderen europäischen Regionen interessiert. Hier beschäftigen wir uns insbesondere mit den in Ligurien (Italien) üblichen 'Rustico'. Durch die alte Bausubstanz in Kombination mit neuer Technik, kann man architektonisch wertvolle Gebäude in die Natur integrieren!




