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[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten (Sachgebiet 6300 - Schäden an Gebäuden)]

JASCHKE | Sachverständigengutachten

'Schäden an Gebäuden'

Die Betrachtung von ‚Schäden an Gebäuden‘ erfolgt im Auftrag von Immobilieneigentümern, Bauherren, Mietern oder auch Gerichten zur Klärung eines Sachverhalts am Gebäude. Die Fragestellung an den Sachverständigen stellt hierbei immer eine scheinbar bauliche Abweichung vom vertraglich geschuldeten Zustand dar. Dabei handelt es sich um ..

  • 'Mängel' während der Bauausführung, die bereits vor- oder während der Abnahme durch den Auftraggeber festgestellt werden

  • Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch mechanische, chemische oder physikalische Einwirkungen im laufe der Zeit entstanden sind.


Durch den Sachverständigen werden zunächst die Schadensursache und der Schadensumfang ermittelt. Durch die detaillierte Analyse der Schäden wird ein Sanierungskonzept durch den Experten dargelegt, in diesem Konzept wird die Beseitigung der Schadensursache und aller damit entstandener Kollateralschäden für die Schadenshöhe ermittelt.


Das Gutachten kann dann als Leitfaden bei der Beseitigung des Schadens dienen oder bietet die Grundlage für die oft damit verbunden Schadensersatzforderungen dienen. Je nach Schaden am Gebäude sollte der langwierige Weg über die gerichtlichen Instanzen jedoch immer überdacht werden. Ein Schaden sollte immer zeitnah behoben werden, um weitere ‚Schäden am Gebäude‘ oder gar gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner zu minimieren.


Bei Schadensereignissen, die durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind, ist es in den meisten Fällen sinnvoll sich nicht ganz in die Hände der Versicherung zu begeben. Eine objektive Schadensbeseitigung ist nicht gewährleistet, wenn Schadensfeststellung, Schadensgutachten, Schadensbeseitigung und Schadensregulierung durch die Versicherung selbst oder durch Firmen, die zum Versicherungskonzern gehören durchgeführt werden!

01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 08.02.2024)

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