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JASCHKE | Kauf- & Sanierungsberatung

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Beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie sind die unterschiedlichen Anforderungen an die gewünschte zukünftige Nutzung zu hinterfragen. Eine Bestandsimmobilie muss technisch und wirtschaftlich zu den gegebenen Möglichkeiten passen.

 


0.0-1 Erstberatung (Initialberatung nach §48/80 GEG)

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Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘.

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Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren. (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt)

 


0.0-2 GEG-Pflichtberatung (nach §48/80 GEG)

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Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘.

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Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt)

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0.0-3 Allgemeine Energieberatung

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Die ‚Allgemeine Energieberatung‘ geht auf die baulichen Aspekte wie die GEG-Pflichtberatung (siehe 0.0-2) ein und geht darüber hinaus auf allgemeine Energiesparmöglichkeiten im Alltag ein. (Energieberatung ca. 60-90 min am Objekt)

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0.1 Projektentwicklung im Bestand

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Wir entwickeln aus Ihrem Bestandsgebäude ein Konzept, wie man durch geschickten Ausbau, Anbau oder Umbau (ggf. auch Umnutzung von ehemalig gewerblich genutzten Räumen) neuen zeitgemäßen Wohnraum schaffen könnte! Unser Entwurfskonzept beinhaltet hier dann eine skizzenhafte Raumentwicklung (M=1:100) und wird hinterlegt mit den grob anzunehmenden Kosten (Genauigkeit ca. +/- 50%) für die angedachten Maßnahmen!

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0.2-1 Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘

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Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gültiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)‘ nach BAFA-Kriterien ausgestellt.

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Förderung max. 1.300,00 € (brutto) für Wohngebäude (bis 2 Wohneinheiten). Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

 


0.2-2 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘

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Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 WE‘

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Wie 0.2-1 mit Förderung von max. 1.700,00 € (brutto) (ab 3 Wohneinheiten).

 


0.2-3 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung

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Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Wohnanlagen ab 3 WE inkl. der Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung‘

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Die Erläuterung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ggf. in Höhe von max. 500,00 € (brutto) zusätzlich gefördert, der Zuschuss ermöglich eine kostenneutrale Erläuterung. Gesamtzuschuss max. 2.200,00 € (brutto)

 


0.2-4 Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘

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Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gütiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘ ausgestellt.

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 200 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 1.700,00 € (netto) gefördert.

 


0.2-5 Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘

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Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche < 500 m²‘

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 5.000,00 € (netto) gefördert. 

 


0.2-6 Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘

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Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche > 500 m²‘

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF > 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 8.000,00 € (netto) gefördert.

 


Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt immer durch den Auftraggeber! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!)

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0.3 SiGe-Check

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Die BaustellV2023 ist bereits seit 1998 in Kraft und 2023 novelliert worden, um den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen und basiert auf EU-Richtlinien aus dem Jahr 1992, im europäischen Vergleich waren wir mit der nationalen Umsetzung des Gesetztes bereits im Verzug, viele europäische Länder haben das Gesetz bereits 1995 vollumfänglich umgesetzt. 

 


0.4 Kostenschätzung

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Der in der Literatur und der Normung vorgesehene erste Kostenrahmen als Budgetierung für ein Projekt hat sich als realitätsfremd erwiesen, bei der Genauigkeit in der ersten Ebene (Kostengruppen 100 bis 800) ist die Aussagekraft der 8 Kostengruppen sehr vage, da hierfür grundlegende Annahmen getroffen werden müssen, die sich nur durch die zweite Kostenebene darstellen lassen. Daher empfehlen wir die Kostenschätzung nach DIN 276 nicht wie vorgesehen in der LPH 2 'Vorplanung', sondern diese erste Kosten-schätzung mit der zweiten Ebene der KG in die LPH 0 'Projektentwicklung' vorzuziehen! Die Kostenschätzung soll als Grundlage der Entscheidungsfindung für die weitere Projektplanung dienen.

 


0.5 Gutachten zum Gebäudezustand (Investitionsbedarf)

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Der Gebäudezustand spielt beim Immobilieneinkauf für potenzielle Käufer eine zunehmende Rolle, nach Feststellung von bautechnischen Zuständen kann das notwendige Budget für die anstehenden Baumaßnahmen besser kalkuliert werden. Bei der Erfassung vom Gebäudezustand gehen wir hierbei auf die Schäden an der Bausubstanz ein, also auf die anstehenden Kosten, die in jedem Fall bei einer zukunftsorientierten Nutzung der Immobilie anfallen (Sowieso-Kosten).

 


0.6 Wertermittlung vor möglichen Baumaßnahmen (Einkaufswert)

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Bei der Eigentumsübertragung - sei es nun der Erwerb einer Immobilie oder die Übertragung einer Immobilie im Rahmen der Familie - benötigt man zur Verifizierung des 'Einkaufswertes' eine unabhängige Kaufpreiseinschätzung. Diese kurze Wertermittlung führen wir gerne unabhängig neutral durch. Die erste Frage, die man sich beim Immobilienerwerb immer stellen sollte, ist 'Was ist mir die eigene Traumimmobilie wert?' und die dazugehörende zweite Frage ist dann 'Kann ich mir die Immobilie finanziell leisten?'. Beide Fragen muss jeder Immobilieninteressent für sich selbst und mit seiner Hausbank ausmachen. Die von uns im Rahmen der 'Kauf- und Sanierungsberatung' integrierte Kaufpreisprüfung ist eine Auswertung des tatsächlichen Immobilienwertes und der notwendigen Investitionskosten.

 


0.7 Beratung ‚Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude)

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Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, ob das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist!

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01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 14.01.2024)

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