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JASCHKE | Erstberatung 

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0.0-1 Erstberatung (Initialberatung nach §48/80 GEG)

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Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘.

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Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren. (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt)

 

Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857

Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich

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Download: ANFRAGE/AUFTRAG - ERSTBERATUNG (Initialberatung nach §48/80 GEG)

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01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 15.01.2024)

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