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Leistungen
Externe Links
Entlohnung

Leistunge# JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen

 

In den vergangenen Jahren seit der Gründung 2005 als 'IB JASCHKE :: Ingenieurbüro für Bauleistungen', haben sich die einzelnen Leistungen des Büros im Zuge der Fort- und Weiterbildungen zunehmend spezialisiert, so dass auch die Umbenennung 2018 auf Grund der nachstehenden Leistungsmodule  in 'JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen' nur konsequent war!

# 'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit'

# Energieberatung [Energieeffizienz bei Sanierung im Bestand] (EBW + EBN-Modul 2)

# ​Energieplanung [Energieeffizienz bei Neubauvorhaben]

# Energieausweise im Bestand für 'Verkauf/Vermietung' bzw. zur Taxonomie-Verifikation

# Energieaudit für ‚KMU‘ (EBN-Modul 1 | DIN 16247-1)

# Contracting-Orientierungsberatung (EBN-Modul 3)

# ​Nachhaltigkeit [Neubau & Sanierung]

# Nachhaltigkeit im Bestand

# ​Integrale Architektur ["Architektur + Energieeffizienz + Nachhaltigkeit" bei Neubauvorhaben]

# Bauen im Bestand ["Architektur + Energieeffizienz + Nachhaltigkeit" bei Sanierung im Bestand]

 

# Projektmanagement

# (Technische)Objektbetreuung im Bestand (‚Kleine Baumaßnahmen‘)

# Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo nach BauStellV)

# Projektsteuerung (Kosten)

# ESG-Management (Nachhaltigkeitszertifizierung im Gebäudebetrieb)

 

# Sachverständigengutachten

# Bewertung der energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden

# Bestandsgebäude (Substanz-Mängel-Schäden)

# Immobilienbewertung (Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken)

# Barrierefreiheit von Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld

 

Externe Links zu den angebotenen Leistungen

Weiterführende Informationen findet man auch unter:

Entlohnung der erbrachten Leistungen


"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend Jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."


(John Ruskin, 1819-1900, englischer Sozialreformer)

Honorierung der Leistungen 

Soweit es kalkulatorisch möglich ist, werden Leistungen in Anlehnung an die HOAI2021 [http://www.hoai.de]  (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) oder eine der Ergänzungen der AHO zur HOAI2021 ermittelt und abgerechnet, da viele Leistungen speziell in der individuellen Beratung jedoch nicht in den Leistungsbeschreibungen erfasst sind, sind diese Beratungsleistungen sowie alle weiteren nicht nach HOAI2021 abrechenbaren Leistungen nach Stundenaufwand zu honorieren!

Rechnungen stellen wir in der Regel entsprechend der möglichen stufenweisen Beauftragung (vgl. 'R' im Schaubild oben), die Erfahrung aus den vergangenen Jahren hat jedoch gezeigt, dass ein Auskömmliches Honorar für die in Leistungsphase 8/1 erbrachten Leistungen nur gegeben ist, wenn hier alle beteiligten auch die normalen Spielregel befolgen und ein reibungsloser Bauablauf und damit ein Terminplan auch eingehalten werden kann, da hier zunehmend jedoch jeder macht was er gerade für sich selbst für richtig und wichtig hält, legen wir anhand der Honorarordnung und dem damit möglichen Terminplan (inkl. einer angemessenen Terminreserve) eine monatliche Abschlagszahlung fest!


Stundensatz - Büroinhaber

 

Es ist beim Stundensatz des Büroinhabers zu beachten, dass die 'Ausbildung' im Zusammenhang mit der vielseitigen Qualifikation, sich selbstverständlich auch im Stundensatz widerspiegelt. Die Abrechnung im Stundensatz findet nur bei Zusatzleistungen Anwendung, die 'normalen' Leistungen sind entweder pauschaliert oder werden über die HOAI abgerechnet.

Honorierung
Stundensatz
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Abb. 'Stundensatz' (C) Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke 

Nebenkosten im Einzelnachweis

HINWEIS: Bitte fragen Sie uns nach einem unverbindlichen ersten kostenfreien Beratungsgespräch (ca. 15-20 min), mit den im Beratungsgespräch erlangten Erkenntnissen unterbreiten wir Ihnen gerne ein Honorarangebot! Die Beratungstermine finden immer Nachmittags an Montagen und Donnerstagen statt!

 

Terminvereinbarung unter Mail info@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857

Der Stundensatz wird zweimal jährlich überprüft, dabei werden folgende Punkte einbezogen:

 

Der Stundensatz wird jährlich im Frühling und Herbst zu den Stichtagen 01.01. und 01.07.neu kalkuliert. Hierzu ermitteln wir anhand der Tarifverhandlungen des ASIA (Arbeitgeberverband selbstständiger Ingenieure und Architekten) die theoretischen Personal- und Personalnebenkosten (anteilige Sozialabgaben des Arbeitgebers), ermitteln die im kommenden (Halb-)Jahr zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden (gemäß Tarif 40 Stunden/Woche unter Berücksichtigung von (30 Tage nach Tarifvertrag bei einer 5-Tage-Woche) 24 Urlaubstagen/Jahr), leiten aus den Arbeitsstunden die tatsächlich zur Verfügung stehenden Projektstunden ab und multiplizieren dies dann mit dem jährlich anhand der tatsächlich vorhersehbaren Kosten ermittelten Gemeinkostenfaktors (GKF '2022-2' = 2,1864 > Normalbereich in der Branche als 'Ein-Mann-Unternehmen' wären 1,9000-2,2000) die wirtschaftlich notwendigen Stundensätze zur Kostendeckung. Der von uns auf den ermittelten Stundensatz erhobene Zuschlag von 4,96 % (In der Branche sind 15-20% empfohlen!) für "Wagnis (=Gemittelter Honorarausfall der letzten Jahre!)" ist hierbei jedoch nicht maßgeblich preistreibend! Die Anpassung zum 01.07.2022 auf 139,00 €/Std. (netto) entspricht einer Gehaltserhöhung von 0,80 % (Im Vergleich zu den Forderungen, die aus allen anderen Bereichen öffentlich gemacht werden, ist diese 'Gehaltserhöhung' sehr human und entspricht bei weitem nicht dem eigentlichen Inflationsausgleich von ca. 7,5%).

Die Honorarermittlungen erfolgen so transparent wie möglich, jedermann soll die Preisgestaltung nachvollziehen können, jedoch habe ich für mich selbst nicht den Anspruch immer der billigste zu sein. Es geht um eine faire Preisgestaltung anhand der Qualifikationen, daher gibt es für 'einfache' Aufgabenstellungen auch immer kostengünstigere Anbieter auf dem Markt, allerdings gibt es für komplexere Aufgabenstellungen, bei denen mehr als nur eine der Qualifikationen gefragt ist - nur ganz wenige, die diese Qualifikationen dann  in Kombination aus einer Hand anbieten können!

Kalkulationgrundlage für alle Honorare

  • HOAI 2021 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (01/2021)

  • HOAI 2002 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure >> nur §34 'Wertermittlungen'" (01/2002)

  • AHO - Heft-Nr. 14 "Tafelfortschreibung Erweiterte Honorartabellen" (06/2001)

  • AHO - Heft-Nr. 23 "Leistungen nach Energieeinsparverordnung" (12/2008)

  • AHO - Heft-Nr. 15 "Leistungen nach Baustellenverordnung" (03/2011)

  • AHO - Heft-Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung" (03/2020)

  • AHO - Heft-Nr. 33 "Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung" (02/2016)

  • AHO - Heft-Nr. 40 "Planung der Barrierefreiheit - Erstellung von Barrierefrei-Konzepten" (02/2021)

  • DGNB - Leistungsbild 'DGNB Auditor' (01/2021)

Abrechnunggrundsätze zum Stundenaufwand

  • Telefongespräche sind Arbeitszeit und werden abgerechnet! (min. 0,25 Std./Telefonat!)

  • Fahrtzeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet, jedoch sind wir bemüht Termine zu kombinieren zur Minimierung der Fahrtzeiten!

  • Beratungen, auch ohne konkretes Ergebnis sind Arbeitszeit!

Tagessätze, Stundensätze,Pauschalen bei 'freiberuflichen Projekteinsätzen'

Da nun bedingt durch den um sich greifenden Fachkräftemangel auch zunehmend Anfragen reinkommen bzgl. der 'freiberuflichen' Unterstützung bei Projektabwicklungen (Baumanagement, o.ä.) gibt es natürlich auch die Möglichkeit mich für solche Projekte zu gewinnen.

Natürlich können wir bei solchen 'freiberuflichen' Arbeitseinsätzen den Kunden etwas entgegenkommen, die Tagespauschale (max. 10 Std./Tag und max. 2 AT/Woche) liegt hier bei min. 1.390,00 €/Tag (netto, zzgl. Nebenkosten (alle anfallenden Fahrtkosten + ggf. aller anfallender Übernachtungskosten), zzgl. MwSt. - ACHTUNG: Auch hier gelten die oben genannten Grundsätze)

Natürlich können wir regional auch solche 'freiberuflichen' Arbeitseinsätzen den Kunden etwas entgegenkommen, die Stundenpauschale (max. 10 Std./Tag und max. 2 AT/Woche) liegt hier bei 139,00 €/Stunde (netto, zzgl. Nebenkosten (alle anfallenden Fahrtkosten + ggf. aller anfallender Übernachtungskosten), zzgl. MwSt.- ACHTUNG: Auch hier gelten die oben genannten Grundsätze)

Nebenkosten im Einzelnachweis

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Abb. 'Nebenkosten - Einzelnachweis' (C) Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke 

Kalkulationsgrundlage
Abrechnungsgrundsätze
Tagessätze

01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 02.03.2023)

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