JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit â–ª Projektmanagement â–ª Sachverständigengutachten
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Entlohnung der erbrachten Leistungen
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend Jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."
(John Ruskin, 1819-1900, englischer Sozialreformer)
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Honorierung der Leistungen
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Soweit es kalkulatorisch möglich ist, werden Leistungen in Anlehnung an die HOAI2021 [http://www.hoai.de] (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) oder eine der Ergänzungen der AHO zur HOAI2021 ermittelt und abgerechnet, da viele Leistungen speziell in der individuellen Beratung jedoch nicht in den Leistungsbeschreibungen erfasst sind, sind diese Beratungsleistungen sowie alle weiteren nicht nach HOAI2021 abrechenbaren Leistungen nach Stundenaufwand zu honorieren!
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Rechnungen stellen wir in der Regel entsprechend der möglichen stufenweisen Beauftragung (vgl. 'R' im Schaubild oben), die Erfahrung aus den vergangenen Jahren hat jedoch gezeigt, dass ein Auskömmliches Honorar für die in Leistungsphase 8/1 erbrachten Leistungen nur gegeben ist, wenn hier alle beteiligten auch die normalen Spielregel befolgen und ein reibungsloser Bauablauf und damit ein Terminplan auch eingehalten werden kann, da hier zunehmend jedoch jeder macht was er gerade für sich selbst für richtig und wichtig hält, legen wir anhand der Honorarordnung und dem damit möglichen Terminplan (inkl. einer angemessenen Terminreserve) eine monatliche Abschlagszahlung fest!
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Stundensatz - Büroinhaber
Es ist beim Stundensatz des Büroinhabers zu beachten, dass die 'Ausbildung' im Zusammenhang mit der vielseitigen Qualifikation, sich selbstverständlich auch im Stundensatz widerspiegelt. Die Abrechnung im Stundensatz findet nur bei Zusatzleistungen Anwendung, die 'normalen' Leistungen sind entweder pauschaliert oder werden über die HOAI abgerechnet.
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Der Stundensatz und die Pauschalen werden jährlich zum 01.07. (Tarifvertrag) und 01.01. (Kosten fürs Folgejahr) überprüft.
Die Honorarermittlungen erfolgen so transparent wie möglich, jedermann soll die Preisgestaltung nachvollziehen können, jedoch habe ich für mich selbst nicht den Anspruch immer der billigste zu sein. Es geht um eine faire Preisgestaltung anhand der Qualifikationen, daher gibt es für 'einfache' Aufgabenstellungen auch immer kostengünstigere Anbieter auf dem Markt, allerdings gibt es für komplexere Aufgabenstellungen, bei denen mehr als nur eine der Qualifikationen gefragt ist - nur ganz wenige, die diese Qualifikationen dann in Kombination aus einer Hand anbieten können!
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HINWEIS: Bei den nun ab dem 01.07.2024 kalkulierten 159,00 €/Projektstunde, kommen bei mir als Büroinhaber noch 60,83 €/Arbeitsstunde (Brutto) an, davon erfolgt noch der Abzug der Sozialabgaben (Rente, Kranken-/Pflegeversicherung,..) und diese ganze Berechnung geht noch davon aus, dass alle Kunden ihre Rechnungen vollständig und pünktlich innerhalb des Zahlungsziels von 10 Tagen bezahlen!
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Kalkulationgrundlage für alle Honorare
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HOAI 2021 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (01/2021)
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HOAI 2002 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure >> nur §34 'Wertermittlungen'" (01/2002)
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AHO - Heft-Nr. 14 "Tafelfortschreibung Erweiterte Honorartabellen" (06/2001)
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AHO - Heft-Nr. 23 "Leistungen nach Energieeinsparverordnung" (12/2008)
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AHO - Heft-Nr. 15 "Leistungen nach Baustellenverordnung" (03/2011)
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AHO - Heft-Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung" (03/2020)
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AHO - Heft-Nr. 33 "Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung" (02/2016)
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AHO - Heft-Nr. 40 "Planung der Barrierefreiheit - Erstellung von Barrierefrei-Konzepten" (02/2021)
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DGNB - Leistungsbild 'DGNB Auditor' (01/2021)
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Tarifvertrag zwischen 'ASIA - Arbeitgeberverband Selbstständiger Ingenieure und Architekten' und 'Verdi' (Stand: 01.05.2023)
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Abrechnunggrundsätze zum Stundenaufwand
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Telefongespräche sind Arbeitszeit und werden abgerechnet! (min. 0,25 Std./Telefonat!)
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Fahrtzeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet, jedoch sind wir bemüht Termine zu kombinieren zur Minimierung der Fahrtzeiten!
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Beratungen, auch ohne konkretes Ergebnis sind Arbeitszeit!
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Nebenkosten werden mit einem pauschalen Zuschlag von 7,5% abgerechnet! (vgl. AGB § 06) oder nach Vereinbarung im Einzelnachweis abgerechnet!
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Tagessätze, Stundensätze,Pauschalen bei 'freiberuflichen Projekteinsätzen'
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Da nun bedingt durch den um sich greifenden Fachkräftemangel auch zunehmend Anfragen reinkommen bzgl. der 'freiberuflichen' Unterstützung bei Projektabwicklungen (Baumanagement, o.ä.) gibt es natürlich auch die Möglichkeit mich für solche Projekte zu gewinnen.
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Natürlich können wir bei solchen regionalen Anfragen zu 'freiberuflichen' Arbeitseinsätzen (Beratungsvertrag im Tagessatz) den Kunden etwas entgegenkommen, die Tagespauschale (max. 10 Std./Tag und max. 2 AT/Woche) liegt hier bei min. 1.349,00 €/Tag (netto, zzgl. Nebenkostenpauschale von 7,50%), zzgl. MwSt. - ACHTUNG: Auch hier gelten die oben genannten Grundsätze)
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Natürlich können wir bei überregionalen Anfragen zu 'freiberuflichen' Arbeitseinsätzen (Dienstleistungsvertrag mit Monatspauschale) den Kunden etwas entgegenkommen, die Tagespauschale (max. 10 Std./Tag und max. 4 AT/Woche) liegt hier bei min. 8.999,00 €/Monat (netto, zzgl. Fahrtkosten- und Übernachtungskosten), zzgl. MwSt. - ACHTUNG: Auch hier gelten die oben genannten Grundsätze)
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Nebenkosten im Einzelnachweis
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01.07.2005
gez. Rouven Jaschke
(letzte Änderung 01.07.2024)
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