

JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit ▪ Projektmanagement ▪ Sachverständigengutachten'
Südbaden+ >> D-78183 Hüfingen ▪ D-72072 Tübingen ▪ D-78462 Konstanz ▪ D-79098 Freiburg im Breisgau ▪ D-79539 Lörrach
Auftrag zur 'Erstberatung' | Fragebogen zur Angebotserstellung
Kauf- & Sanierungsberatung
Bauen im Bestand
Erstberatung | Sanierungskonzept | Baubegleitung
Erstberatung (Initialberatung) als ‚Vor-Ort-Beratung‘ am Objekt | Auftrag zur Erstberatung
Im Rahmen der Erstberatung wird am Bestandsgebäude auf offene Fragen der Auftraggeberseite eingegangen und es wird auf energetische Schwachstellen, offensichtliche Schäden am Gebäude und den Allgemeinzustand der Immobilie eingegangen. Aus den Erkenntnissen der Erstberatung sollen mögliche Handlungsempfehlungen zu weiteren notwendigen Beratungs-, Planungs- und Sanierungsschritten abgeleitet werden können.
Beratung für Käufer, Investoren, Immobilieneigentümer inkl. Eigentümergemeinschaften (WEG)
Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp
Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten)
Energiebedarfsausweise im Bestand
Als Ingenieur und ‚Energie-Effizienz-Experte‘ fühle ich mich einem gewissen Qualitätsstandart verpflichtet und kann daher nur Energiebedarfsausweise anbieten. Für die Erfassung der Daten gehört zwingend ein ‚Vor-Ort-Termin‘ (vgl. Erstberatung) am Objekt, an dem die gesetzlichen Mindestanforderungen (u.a. die Nachrüstverpflichtungen zur Obersten Geschossdecke und Dämmung von zugänglichen wärmeführender Rohre, …) in Augenschein genommen werden können und der allgemeine Zustand des Gebäudes hinsichtlich evtl. vorhandener Schäden protokolliert werden kann.
Sanierungskonzept - Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich gefördertes Beratungsinstrument auf Basis eines standardisierten Dokuments für Hauseigentümer, erstellt von ‚Energie-Effizienz-Experten‘. Er zeigt Schritt-für-Schritt auf, wie ein Gebäude energetisch optimiert werden kann – bis hin zum ‚NearlyZeroEnergyBuilding‘, um Energie zu sparen und Kosten zu senken. Ein iSFP bietet Planungssicherheit, erhöht ggf. Fördersätze und ist 15 Jahre gültig und die beschriebenen Maßnahmen müssen nicht sofort umgesetzt werden. (ggf. förderfähig als EBW)
Sanierungskonzept - Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW)
Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW) ist ein staatlich anerkanntes, individuelles Konzept zur energetischen Modernisierung von Altbauten (Wohn- und Nichtwohngebäuden), um bis 2040 (BW) einen klimaneutralen Gebäudebestand (NearlyZeroEnergyBuilding) zu erreichen. Er dokumentiert den Ist-Zustand, schlägt schrittweise Maßnahmen zur Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Türen, …) und der Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, …) vor, kalkuliert Kosten/Einsparungen und erfüllt anteilig das EWärmeG BW. (ggf. förderfähig als EBW bzw. EBN)
Projektentwicklung
Eine ‚kleine‘ skizzenhafte Projektentwicklung bei Bestandsgebäuden auf Basis der zuvor durchgeführten Erstberatung, bei der die größtmögliche Nutzung der vorhandenen Bausubstanz mit dem gewünschten Nutzungskonzept (Grundrissgestaltung) zusammengeführt wird.
Beratung ‚Nachhaltigkeit‘
Nachhaltigkeit wird auch im Bestand zunehmend zum wirtschaftlichen Faktor. Der Erhalt von bereits gebauter Umwelt kann die Ökobilanz (LCA) im Bausektor erheblich positiv beeinflussen und hilft durch Erhalt von Strukturen, Wiederverwendung von Bauteilen, Recycling von Baustoffen oder auch dem Upcycling von Materialen, den Ressourcenverbrauch der Bauwirtschaft zu reduzieren.
SiGe-Check
Der Sicherheits- & Gesundheitsschutz beim ‚Bauen im Bestand‘ ist durch die in der Vergangenheit verbauten Schadstoffe selbst bei ‚kleinen‘ Baumaßnahmen eine Herausforderung, die im Vorfeld aller geplanter Maßnahmen mit bedacht werden sollte. Neben der Baustellenverordnung (BauStellV) sind die geänderten Bedingungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu berücksichtigen. Das Ziel der Gesetze und Verordnungen ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. (Hinweis: Dies gilt auch bei möglichen Eigenleistungen!)
Kostenschätzung nach DIN 276
Die Kostenschätzung wird zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Planung (LPH 1-2) in der Struktur der DIN 276 mit den 8 Kostengruppen erstellt. Die Kostenschätzung hat dabei eine Genauigkeit von +/- 30% und wird mit zunehmender Planung exakter. (Hinweis: Die Struktur der DIN 276 wird für die spätere Zertifizierung im Bereich ‚Nachhaltigkeit‘ zwingend erforderlich!)
Sachverständigengutachten ‚Schäden an Gebäuden‘
Bei Bestandsimmobilien kann es aus den unterschiedlichsten Gründen (Wasser- oder Brandschaden, Verschleiß, Setzungen oder Baumängeln) zu sichtbaren oder verdeckten Schäden kommen, die im Rahmen von bevorstehenden Baumaßnahmen fach- und sachgerecht beseitigt bzw. behandelt werden müssen, um die Nutzung des Gebäudes langfristig zu ermöglichen. Für diese Schäden erarbeiten wir gerne mögliche Sanierungsoptionen und betreuen auf Wunsch auch die Beseitigung.
Sachverständigengutachten ‚Immobilienbewertung‘
Die Immobilienbewertung von Bestandsimmobilien kann als Sachverständigengutachten notwendig werden, wenn sich die Beteiligten nicht ohne rechtssichere Bewertung einigen können oder der Wert der Immobilien formell für Rechtsgeschäfte (Verkauf, Kauf, Beleihung, Nießbrauchrecht, Wohnrecht) zwingend erforderlich wird.
Fachplanung ‚Energieeffizienz‘ im Bestand
Beim ‚Bauen im Bestand‘ sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an den baulichen Wärme- & Feuchteschutz in Kombination mit der Energiebilanz des Gebäudes einzuhalten (Effizienzhaus/-gebäude). Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln sind die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich zu unterschreiten (Förderfähigkeit in Abhängigkeit des erreichten Effizienzhaus/-gebäude oder den getätigten Einzelmaßnahmen). Zur Gebäudeenergiebilanzierung kommen weitere Nachweise im Einzelfall hinzu - Wärmebrückennachweise; Sommerlicher Wärmeschutz; Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Die Fachplanung begleitet hierbei den gesamten Planungs- und Bauprozess in den LPH 1-9. (ggf. förderfähig als BEG WG, BEG NWG bzw. BEG EM)
Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [DGNB]‘ im Bestand
Die fachliche Begleitung im Sinne der Nachhaltigkeit wird zunehmend wichtiger im Neubaubereich, da aufgrund der europäischen und deutschen Vorgaben neben der Energieeffizienz von Gebäuden auch die verbauten Ressourcen (Ökobilanz/LCA) erfasst werden müssen (vgl. Gebäuderessourcen-pass (GRP)). Im geförderten Neubau wird das staatliche ‚Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)‘ gefordert; um dieses Qualitätssiegel erhalten zu können, ist ein Audit zur Nachhaltigkeit in einem akkreditierten Zertifizierungssystem notwendig. Das System der ‚Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)‘ ist für Wohn- und Nichtwohngebäude akkreditiert.
Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [NBBW]‘
Die Nachweisführung der Nachhaltigkeit im System ‚Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW)‘ wird im Land Baden-Württemberg für öffentliche Gebäude gefordert, die auf Fördermittel des Landes zugreifen und kann durch die klaren Definitionen auch für privatwirtschaftliche Bauprojekte (Wohn- und Nichtwohngebäude) als Planungshilfe dienen.
Planung (LPH 1-7)
Als bauvorlageberechtigter Bauingenieur kann das volle Leistungsbild nach §35 Abs. 1 HOAI2021 für die Gebäudeplanung (Architektur) erbracht werden. (LPH 1 - Grundlagenermittlung; LPH 2 -Vorplanung; LPH 3 - Entwurfsplanung; LPH 4 - Genehmigungsplanung; LPH 5 - Ausführungsplanung; LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe; LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe)
Konstruktionsplanung (LPH 5-7)
Im Rahmen der Werkplanung (LPH 5) können hier auf Basis der externen ‚Tragwerksplanung (Statischen Berechnung)‘ auch die Konstruktionspläne als Ergänzung für die Bauausführung mit erbracht werden. Dies kann bei ‚Bauen im Bestand‘ den Vorteil haben, dass alle notwendigen Angaben für die bauausführenden Firmen in einem Plan dargestellt werden, was zur Reduzierung von Abstimmungsfehlern führen kann.
Fachplanung ‚Barrierefreies Bauen‘ im Bestand
Als Ergänzung zur ‚Planung‘ erarbeite ich gerne ein Konzept zur ‚Barrierefreiheit‘ in Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld nach DIN 18040 und übernehme diese Erkenntnisse aus dem Konzept in die Entwurfs-, Genehmigungs- und Werkplanung.
Bauleitung (LPH 8)
Die Bauleitung gemäß §45 LBO BW bzw. nach HOAI LPH 8 kann für die von uns geplanten Projekte übernommen werden. Während der Bauausführung ist eine konsequente regelmäßige Kontrolle der Bautätigkeit als Qualitätssicherung unabdingbar.
Projektsteuerung
Als Ergänzung zur ‚Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die erweiterten Leistungen aus der Projektsteuerung zum vertieften Controlling in den Themen ‚Kosten, Termine und Qualität‘.
Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination
Als Ergänzung zur ‚Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die Leistungen gemäß Baustellenverordnung (BauStellV) zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes als Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators.
Gebäuderessourcenpass
Der Gebäuderessourcenpass (GRP) wird seit 2025 schrittweise in Deutschland eingeführt, insbesondere als Voraussetzung für das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) bei Neubauten. Der GRP erfasst den CO₂-Fußabdruck, die Trennbarkeit, Demontierbarkeit und Verwertbarkeit von Baumaterialien (Kreislauffähigkeit von Baustoffen).
Klimaschutzplan für Gebäude
Ein systematischer Klimaschutzfahrplan hilft, Gebäude schrittweise und effizient zur gesetzlich vorgesehenen Klimaneutralität 2040 (BW) zu führen. Im Klimaschutzplan werden dabei Maßnahmen erörtert, die die Reduzierung der CO₂-Emissionen um 65% bis 2030 als Zwischenziel auf Basis der Emissionen von 1990 vorsehen.
Sachverständigengutachten ‚Energieeffizienz‘
Ein Gutachten zur Energieeffizienz wird nur notwendig, wenn Ziele aus den gesetzlichen Vorgaben, aus den vereinbarten Fördermittelkriterien oder den ggf. zusätzlich vertraglich vereinbarten Zusatzanforderungen nicht erfüllt werden und sich die Beteiligten ohne einen externen Sachverständigen nicht einigen können.





















