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JASCHKE | Sanierungskonzepte für Wohn- und Nichtwohngebäude

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0.2-1

Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan nach BAFA-Kriterien)‘

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Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gültiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)‘ nach BAFA-Kriterien ausgestellt.

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Förderung für Wohngebäude (bis 2 Wohneinheiten). Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Aktuelle Fördermittelrichtlinien sind immer tagesaktuell beim Fördermittelgeber  zu recherchieren.

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Alle Fördermittelanträge sind vom Fördermittelempfänger selbst zu stellen!

 


0.2-2

Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan nach BAFA-Kriterien)

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Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 WE‘

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Wie 0.2-1 mit Förderung. Aktuelle Fördermittelrichtlinien sind immer tagesaktuell beim Fördermittelgeber  zu recherchieren.

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Alle Fördermittelanträge sind vom Fördermittelempfänger selbst zu stellen!

 


0.2-3

Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan nach BAFA-Kriterien)‘ mit WEG-Erläuterung

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Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Wohnanlagen ab 3 WE inkl. der Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung‘

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Die Erläuterung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ggf. zusätzlich gefördert, der Zuschuss ermöglich eine kostenneutrale Erläuterung. Aktuelle Fördermittelrichtlinien sind immer tagesaktuell beim Fördermittelgeber  zu recherchieren.

 

Alle Fördermittelanträge sind vom Fördermittelempfänger selbst zu stellen!

 


0.2-4

Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW (Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg)‘

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Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gütiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘ ausgestellt.

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 200 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA gefördert. Aktuelle Fördermittelrichtlinien sind immer tagesaktuell beim Fördermittelgeber  zu recherchieren.

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Alle Fördermittelanträge sind vom Fördermittelempfänger selbst zu stellen!

 


0.2-5

Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW (Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

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Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche < 500 m²‘

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA gefördert. Aktuelle Fördermittelrichtlinien sind immer tagesaktuell beim Fördermittelgeber  zu recherchieren.

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Alle Fördermittelanträge sind vom Fördermittelempfänger selbst zu stellen!

 


0.2-6

Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW (Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘

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Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche > 500 m²‘

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF > 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA gefördert. Aktuelle Fördermittelrichtlinien sind immer tagesaktuell beim Fördermittelgeber  zu recherchieren.

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Alle Fördermittelanträge sind vom Fördermittelempfänger selbst zu stellen!

 


Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt immer durch den Auftraggeber! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!)

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01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 15.01.2026)

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