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JASCHKE | Sanierungskonzepte für Wohn- und Nichtwohngebäude

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0.2-1

Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan nach BAFA-Kriterien)‘

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Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gültiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)‘ nach BAFA-Kriterien ausgestellt.

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Förderung max. 650,00 € (brutto) für Wohngebäude (bis 2 Wohneinheiten). Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

 


0.2-2

Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan nach BAFA-Kriterien)

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Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 WE‘

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Wie 0.2-1 mit Förderung von max. 850,00 € (brutto) (ab 3 Wohneinheiten).

 


0.2-3

Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP (Individueller Sanierungsfahrplan nach BAFA-Kriterien)‘ mit WEG-Erläuterung

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Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Wohnanlagen ab 3 WE inkl. der Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung‘

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Die Erläuterung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ggf. in Höhe von max. 500,00 € (brutto) zusätzlich gefördert, der Zuschuss ermöglich eine kostenneutrale Erläuterung. Gesamtzuschuss max. 1.100,00 € (brutto)

 


0.2-4

Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW (Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg)‘

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Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gütiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘ ausgestellt.

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 200 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 850,00 € (netto) gefördert.

 


0.2-5

Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW (Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

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Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche < 500 m²‘

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 2.500,00 € (netto) gefördert. 

 


0.2-6

Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW (Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘

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Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche > 500 m²‘

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF > 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 4.000,00 € (netto) gefördert.

 


Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt immer durch den Auftraggeber! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!)

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01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 07.08.2024)

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