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JASCHKE | Sanierungskonzepte für Wohn- und Nichtwohngebäude

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0.2-1 Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘

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Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gültiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)‘ nach BAFA-Kriterien ausgestellt.

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Förderung max. 1.300,00 € (brutto) für Wohngebäude (bis 2 Wohneinheiten). Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

 


0.2-2 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘

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Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 WE‘

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Wie 0.2-1 mit Förderung von max. 1.700,00 € (brutto) (ab 3 Wohneinheiten).

 


0.2-3 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung

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Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Wohnanlagen ab 3 WE inkl. der Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung‘

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Die Erläuterung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ggf. in Höhe von max. 500,00 € (brutto) zusätzlich gefördert, der Zuschuss ermöglich eine kostenneutrale Erläuterung. Gesamtzuschuss max. 2.200,00 € (brutto)

 


0.2-4 Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘

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Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gütiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘ ausgestellt.

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 200 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 1.700,00 € (netto) gefördert.

 


0.2-5 Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘

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Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche < 500 m²‘

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 5.000,00 € (netto) gefördert. 

 


0.2-6 Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘

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Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche > 500 m²‘

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Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF > 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 8.000,00 € (netto) gefördert.

 


Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt immer durch den Auftraggeber! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!)

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01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 14.01.2023)

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