top of page
240104_Flyer_BEG-B.jpg

Fachplanung 'Effizient Sanieren'

 

[0.0-1] Erstberatung (Initialberatung)

[0.0-2] GEG-Pflichtberatung

[0.0-3] Allgemeine Energieberatung

[0.2-1] Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘

[0.2-2] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ 

[0.2-3] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung 

[0.2-4] Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘

[0.2-5] Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘

[0.2-6] Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘

[0.7] Beratung zur Nachhaltigkeit (QNG)

[1.7-1] Pre-Check zur Nachhaltigkeit (QNG)

[1.2-5] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | A

[1.2-6] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | B

[1.2-7] Wärmebrückennachweise | Detailiertere Wärmebrückennachweise

[1.2-8] Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108

[1.2-9] Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

[1.2-0] (Einzel-)Bauteilnachweis im Bestand

[1.7-2] Ökobilanz | LCA nach QNG-Richtlinien

[2.2] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung zum Antrag (TPB-ID/BzA/gBzA)

[2.7-1] Planungsbegleitung [DGNB-System] | 'Nachhaltigkeit - Umsetzung der Ziele'

[2.7-2] Barrierefreiheit (DIN 18040) | Bestätigung zur Barrierefreiheit

[2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse | Analyse zur Flexibilität der Nutzung

[2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse | 'LCC - LifeCycle-Costing'

[2.7-5] Freigabe für Materialien | Baubiologische Begleitung

[2.7-6] Analyse zu Rückbau und Recycling | 'Cradle to Cradle' (Kreislauffähigkeit)

[3.2] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Energieeffizienz' | 'Energie-Effizienz-Experte'

[3.7] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Nachhaltigkeit' | 'DGNB Auditor'

[4.2-1] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste für Fördermittelabruf

[4.2-2] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste bei Eigenleistungen

[4.2-3] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung nach Durchführung (TPN-ID/BnD/gBnD)

[4.7-1] Protokollierung im DGNB-System | Dokumentation 'Nachhaltigkeit'

[4.7-2] Ressourcennutzung, Klimawirkung und Kreislauffähigkeit | DGNB Gebäuderessorcenpass

[4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude (ESG-Management) | Klimaschutzplan 2040

[5.2] Energieausweis(e) nach GEG

[5.7] Audit 'Nachhaltigkeit' | Zertifizierung im DGNB-System inkl. QNG

​

[6-1] Ergänzende Zusatzleistungen

[9-SB] Statusbericht

[9-EV] (Eigentümer-)Versammlungen

sanierungsfahrplanBW.png
isfp.png
Ausgezeichnete-Energieberatung-nach-der-Leitlinie-Energieberatung-Zukunft-Altbau.jpg
0.0-1
0.0-2

JASCHKE | Fachplanung 'Effizient Sanieren'

​

0.0-1 Erstberatung (Initialberatung nach §48/80 GEG)

​

Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘.

​

Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren. (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt)

 


0.0-2 GEG-Pflichtberatung (nach §48/80 GEG)

​

Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘.

​

Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt)

​


0.0-3 Allgemeine Energieberatung

​

Die ‚Allgemeine Energieberatung‘ geht auf die baulichen Aspekte wie die GEG-Pflichtberatung (siehe 0.0-2) ein und geht darüber hinaus auf allgemeine Energiesparmöglichkeiten im Alltag ein. (Energieberatung ca. 60-90 min am Objekt)

​

​

0.2-1 Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘

​

Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gültiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)‘ nach BAFA-Kriterien ausgestellt.

​

Förderung max. 650,00 € (brutto) für Wohngebäude (bis 2 Wohneinheiten). Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

 


0.2-2 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘

​

Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 WE‘

​

Wie 0.2-1 mit Förderung von max. 850,00 € (brutto) (ab 3 Wohneinheiten).

 


0.2-3 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung

​

Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Wohnanlagen ab 3 WE inkl. der Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung‘

​

Die Erläuterung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ggf. in Höhe von max. 500,00 € (brutto) zusätzlich gefördert, der Zuschuss ermöglich eine kostenneutrale Erläuterung. Gesamtzuschuss max. 1.100,00 € (brutto)

 


0.2-4 Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘

​

Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gütiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘ ausgestellt.

​

Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 200 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 850,00 € (netto) gefördert.

 


0.2-5 Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘

​

Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche < 500 m²‘

​

Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF < 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 2.500,00 € (netto) gefördert. 

 


0.2-6 Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘

​

Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche > 500 m²‘

​

Die Beratung für Nichtwohngebäude mit einer NGF > 500 m² nach DIN 18599 (Modul 2) wird ggf. durch das BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten, jedoch bis zu max. 4.000,00 € (netto) gefördert.

 


Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt immer durch den Auftraggeber! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!)

​

​

0.7 Beratung ‚Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude)

​

Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, ob das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist!

​

​

1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘

​

Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt.

​

a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Kriterien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert.

b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses

c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf.

d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen.

e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand.

f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades.

g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten.

h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie.

​

​

1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A)

​

Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a).

​

​

1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B)

​

Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a).

​

​

1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis

​

Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)).

​

​

1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2)

​

In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen.

​

​

1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6)

​

Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachplanung für eine mechanische Lüftungsanlage.

​

​

1.2-0 (Einzel-)Bauteilnachweis im Bestand

​

Beim Austausch von einzelnen Bauteilen im Bestand sind die zu bearbeitenden Bauteile hinsichtlich der bauphysikalischen Eigenschaften auf die aktuelle Gesetzeslage abzustimmen. Bauteilnachweise nach § 48 GEG mit den Mindestanforderungen aus Anlage 7 GEG.

​

​

1.7-2 Ökobilanzierung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderteNeubau

​

Unser Ziel des Kriteriums "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren.

 

Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen.

​

​

2.2 BEG/KFN-Fördermittel | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID)

​

Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 0.2 oder 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW).

 

Die Antragsstellung erfolgt immer durch den Bauherren selbst über seine Hausbank oder direkt beim Zuschussgeber (KFW, L-Bank oder BAFA). Eine Vollmacht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus. Die Fördermittelgeber setzen Fristen im Rahmen der Fördermittelprogramme, diese Fristen kann nur der Fördermittelempfänger (Auftraggeber) überwachen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen.

 

Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich.

​

​

2.7-1 Planungsbegleitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘

 

In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten.

​

a) ggf. Koordination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt)

b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7)

c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung

d) Zielvereinbarung

e) Pflichtenheft erstellen

f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e)

g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix

h) Planungsbegleitung

i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe

j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘)

k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘

l) Projektanmeldung

m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung

​

​

2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready

 

Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen.

​

​

2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse

 

Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei.

​

​

2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘)

 

Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen.

​

​

2.7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB Kriterium "Innenraumluftqualität"

​

Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen.

​

​

2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB Kriterium "Rückbaubarkeit"

 

Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien.

​

​

3.2 Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG/KFN)

 

Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäuden immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen.

​

​

3.7 Baubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘

 

Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden.

​

a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe

b) Koordination des Zertifizierungsprozesses

c) Nachweisführung/Dokumentation

d) weiterführende Beratung bei der Planung

e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen

f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘)

g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel

h) Kommunikation mit der DGNB

i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix

j) Berichterstattung an den Bauherren

​

​

4.2-1  Belegliste für den Fördermittelabruf

​

Die im Fördermittelantrag (Pos. 2.2) beantragten Fördermittel sind an Kriterien gebunden, die im Zuge des Fördermittelabruf geprüft werden müssen. In allen Fördermittelprogrammen ist hierfür eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Kosten (Belegliste) seitens der Fördermittelgeber (BAFA/KFW) gefordert.

 

ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG; BEG NWG; KFN bzw. WEF) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM).

 

Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich.

​

​

4.2-2 Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege)

 

In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg.

 

Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich.

​

​

4.2-3 Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN)

 

Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'!

 

ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG bzw. BEG NWG) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM).

 

Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich.

​

​

4.7-1 Dokumentation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘

​

Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis!

​

a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation

b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen.

​

​

4.7-2 Gebäuderessourcenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand

​

Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu haben.

​

Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen.

​

Langfristig schafft der Gebäuderessourcenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitzverhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umw

​

​

4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘

​

Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken

Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert.

​

​

5.2 Energieausweis(e) nach Baumaßnahmen (Neubau oder Sanierung)

​

Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!)

​

​

5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘

 

Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung des Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen.

 

​

Zusatzleistungen während der Projektabwicklung

​

6-1 Ergänzende Zusatzleistungen

 

Planung & Bauleitung

Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen.

 

Energieeffizienz

Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen.

 

Arbeitssicherheit

Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen.

 

Projektsteuerung/-management

Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen.

 

Nachhaltigkeit

Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen.

 

Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion

Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘

​

​

9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt

​

Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.

​

​

9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD]

​

Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen.

​

​

15.11.2006

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 07.08.2024)

​

​

0.0-3
0.2-1
0.2-2
0.2-3
0.2-4
0.2-5
0.2-6
0.7
1.7-1
1.2-5
1.2-6
1.2-7
1.2-8
1.2-9
1.2-0
1.7-2
2.2
2.7-1
2.7-2
2.7-3
2.7-4
2.7-5
2.7-6
3.2
3.7
4.2-1
4.2-2
4.2-3
4.7-1
4.7-2
4.7-3
5.2
5.7
6-1
9-SB
9-EV
bottom of page