

JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit ▪ Projektmanagement ▪ Sachverständigengutachten'
Südbaden+ >> D-78183 Hüfingen ▪ D-72072 Tübingen ▪ D-78462 Konstanz ▪ D-79098 Freiburg im Breisgau ▪ D-79539 Lörrach
Fragebogen zur Angebotserstellung






























CASA ROJA | Neubau ‚NearlyZeroEnergyBuilding**‘
(T)Räume zum Leben, Arbeiten und Erholen
Planung & Bauleitung | Energieeffizienz + Nachhaltigkeit
** Ein Nearly Zero Energy Building (NZEB), deutsch Niedrigstenergiegebäude, ist ein Haus mit extrem hoher Energieeffizienz. Sein sehr geringer Energiebedarf wird größtenteils durch erneuerbare Energien gedeckt, die am oder nahe am Gebäude erzeugt werden. Seit 2021 ist dieser Standard laut EU-Richtlinie (EPBD) für Neubauten verpflichtend. -- Zukünftig wird das NZEB durch das Null-Emissions-Gebäude (Zero-Emission Buildings, ZEB) stufenweise abgelöst. ZEB sind Immobilien mit extrem hoher Energieeffizienz, die im Betrieb keine CO₂-Emissionen durch fossile Brennstoffe verursachen. Laut EU-Richtlinie müssen neue öffentliche Gebäude ab 2028 und alle Neubauten ab 2030 diesen Standard erfüllen. Der verbleibende Energiebedarf wird vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt.
Fachplanung ‚Energieeffizienz‘
Beim Neubau sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an den baulichen Wärme- & Feuchteschutz in Kombination mit der Energiebilanz des Gebäudes einzuhalten (Effizienzhaus/-gebäude). Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln sind die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich zu unterschreiten (Förderfähigkeit in Abhängigkeit des erreichten Effizienzhaus/-gebäude 55/40). Zur Gebäudeenergiebilanzierung kommen weitere Nachweise im Einzelfall hinzu - Wärmebrückennachweise; Sommerlicher Wärmeschutz; Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Die Fachplanung begleitet hierbei den gesamten Planungs- und Bauprozess in den LPH 1-9. (ggf. förderfähig als KFN, WEF, KNN)
Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [DGNB]‘
Die fachliche Begleitung im Sinne der Nachhaltigkeit wird zunehmend wichtiger im Neubaubereich, da aufgrund der europäischen und deutschen Vorgaben neben der Energieeffizienz von Gebäuden auch die verbauten Ressourcen (Ökobilanz/LCA) erfasst werden müssen (vgl. Gebäuderessourcen-pass (GRP)). Im geförderten Neubau wird das staatliche ‚Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)‘ gefordert, um dieses Qualitätssiegel erhalten zu können, ist ein Audit zur Nachhaltigkeit in einem akkreditierten Zertifizierungssystem notwendig. Das System der ‚Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)‘ ist für Wohn- und Nichtwohngebäude akkreditiert. (ggf. förderfähig als KFN, WEF, KNN)
Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [BIRN]‘
Die Zertifizierung der Nachhaltigkeit im BIRN-System erfolgt analog zu den Anforderungen aus dem DGNB-System; das System kann ebenfalls als primäre Zertifizierung genutzt werden, um das staatliche 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)‘ zu erlangen. Das System ist aktuell nur für Wohngebäude akkreditiert. (ggf. förderfähig als KFN, WEF, KNN)
Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [NBBW]‘
Die Nachweisführung der Nachhaltigkeit im System ‚Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW)‘ wird im Land Baden-Württemberg für öffentliche Gebäude gefordert, die auf Fördermittel des Landes zugreifen und kann durch die klaren Definitionen auch für privatwirtschaftliche Bauprojekte (Wohn- und Nichtwohngebäude) als Planungshilfe dienen.
Planung & Bauleitung (LPH 1-9)
Als bauvorlageberechtigter Bauingenieur kann das volle Leistungsbild nach §35 Abs. 1 HOAI2021 für die Gebäudeplanung (Architektur) erbracht werden mit allen Leistungsphasen (LPH 1 - Grundlagenermittlung; LPH 2 - Vorplanung; LPH 3 - Entwurfsplanung; LPH 4 - Genehmigungsplanung; LPH 5 - Ausführungsplanung; LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe; LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe; LPH 8 - Objektüberwachung (Bauüberwachung & Dokumentation); LPH 9 – Objektbetreuung). Im Rahmen der Zusatzqualifikationen (Energieeffizienz, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit, Konstruktion, …) können weitere Leistungen als integraler Planungsansatz mit erbracht werden, so dass sich ein reibungsloserer Ablauf einstellt.
Konstruktionsplanung
Im Rahmen der Werkplanung (LPH 5) können hier auf Basis der externen ‚Tragwerksplanung (Statischen Berechnung)‘ auch die Konstruktionspläne als Ergänzung für die Bauausführung mit erbracht werden. Dies kann bei ‚Bauen im Bestand‘ den Vorteil haben, dass alle notwendigen Angaben für die bauausführenden Firmen in einem Plan dargestellt werden, was zur Reduzierung von Abstimmungsfehlern führen kann.
Fachplanung ‚Barrierefreies Bauen‘
Als Ergänzung zur ‚Planung & Bauleitung‘ erarbeite ich gerne ein Konzept zur ‚Barrierefreiheit‘ in Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld nach DIN 18040 und übernehme diese Erkenntnisse aus dem Konzept in die Entwurfs-, Genehmigungs- und Werkplanung.
Projektsteuerung
Als Ergänzung zur ‚Planung & Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die erweiterten Leistungen aus der Projektsteuerung zum vertieften Controlling in den Themen ‚Kosten, Termine und Qualität‘.
Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination
Als Ergänzung zur ‚Planung & Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die Leistungen gemäß Baustellenverordnung (BauStellV) zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes als Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators.
Gebäuderessourcenpass
Der Gebäuderessourcenpass (GRP) wird seit 2025 schrittweise in Deutschland eingeführt, insbesondere als Voraussetzung für das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) bei Neubauten. Der GRP erfasst den CO₂-Fußabdruck, die Trennbarkeit, Demontierbarkeit und Verwertbarkeit von Baumaterialien (Kreislauffähigkeit von Baustoffen).
Klimaschutzplan für Gebäude
Ein systematischer Klimaschutzfahrplan hilft, Gebäude schrittweise und effizient zur gesetzlich vorgesehenen Klimaneutralität 2040 (BW) zu führen. Im Klimaschutzplan werden dabei Maßnahmen erörtert, die Reduzierung der CO₂-Emissionen um 65% bis 2030 als Zwischenziel auf Basis der Emissionen von 1990. Auch ein Neubau muss das Ziel 2040 (BW) vor Augen haben.
Sachverständigengutachten ‚Immobilienbewertung‘
Eine Immobilienbewertung in der Bauphase eines Neubaus bzw. nach Fertigstellung von Baumaßnahmen kann zu Absicherung der Beleihung, Festlegung der möglichen Abschreibung oder der Bestellung von eigentumsähnlichen Rechten (Nießbrauch- bzw. Wohnrecht) notwendig werden.
Sachverständigengutachten ‚Energieeffizienz‘
Ein Gutachten zur Energieeffizienz wird nur notwendig, wenn Ziele aus den gesetzlichen Vorgaben, aus den vereinbarten Fördermittelkriterien oder den ggf. zusätzlich vertraglich vereinbarten Zusatzanforderungen nicht erfüllt werden und sich die Beteiligten ohne einen externen Sachverständigen nicht einigen können.
Sachverständigengutachten ‚Schäden an Gebäuden‘
Bei der Bauausführung läuft leider nicht immer alles wie geplant oder es wird auch mal das gebaut, was geplant wurde und das Ergebnis entspricht dann doch nicht dem vertraglich geschuldeten Bauwerk. Gerne bin ich bei der Suche nach technischen und wirtschaftlichen Lösung behilflich. Es geht um Lösungen, die alle Beteiligten gemeinsam tragen können.
Sachverständigengutachten ‚Barrierefreies Bauen‘
Bei der Begutachtung im Sinne der Barrierefreiheit geht es in der Regel um die Herstellung der Nutzbarkeit für Menschen mit Handycap; hier ist die lösungsorientierte Optimierung vordergründig. Eine Abweichung von der vertraglich geschuldeten Barrierefreiheit kann durch Nachlass nicht die Nutzbarkeit herstellen.