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Auftrag zur 'Erstberatung' | Noch Fragen? >> mail fragen@rouven-jaschke.de | WhatsApp +49 7707 2079857 [jaschke.ing]


Erstberatung = 'Vor-Ort-Termin' um erste Fragen zum Kauf bzw. der Sanierung zu klären!
ca. 45 min Beratung durch Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke
(pauschal 159,00 €)

Kauf- und Sanierungsberatung
Projektentwicklung

Kauf- & Sanierungsberatung

Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit

Erstberatung​

Erstberatung für Wohngebäude mit bautechnischer Substanz |  Auftrag zur Erstberatung >> Angebot: 159,00 €  inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.

Im Rahmen der Erstberatung wird am Bestandsgebäude auf offene Fragen der Auftraggeberseite eingegangen und es wird auf energetische Schwachstellen, offensichtliche Schäden am Gebäude und den Allgemeinzustand der Immobilie eingegangen. Aus den Erkenntnissen der Erstberatung sollen mögliche Handlungsempfehlungen zu  weiteren notwendigen Beratungs-, Planungs- und Sanierungsschritten abgeleitet werden können.

Beratung für Käufer, Verkäufer, Investoren, Immobilieneigentümer oder Eigentümergemeinschaften (WEG)

Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp
Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten)

GModG-Dialog im Rahmen einer Eigentümerversammlung Auftrag zum GModG-Dialog >> Angebot: 359,00 €  inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.

Der 'GModG-Dialog' bietet einen kompakten und zielgerichteten Informationsaustausch zwischen Energie-Effizienz-Experten und den Eigentümern einer Wohnanlage. Im Mittelpunkt dieses Treffens steht ein verlässlicher Gesetzes-Check, bei dem der Experte die aktuellen Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes verständlich für Ihr Gemeinschaftseigentum aufschlüsselt. Basis dafür ist eine erste energetische Bestandsanalyse der Gebäudehülle und der zentralen Heizungsanlage. Darauf aufbauend werden zukunftssichere Modernisierungspfade wie der Einsatz von Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Nahwärme aufgezeigt und durch eine wertvolle Förder-Vorschau zu aktuellen Zuschüssen ergänzt. Als Eigentümer erhalten Sie so eine fundierte Entscheidungshilfe für anstehende Beschlüsse, vermeiden teure Fehlplanungen und sichern den Wert Ihrer Immobilie rechtzeitig ab.

Beratung für Eigentümergemeinschaften (WEG)

Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp
Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten)

GModG-Compliance-Check | Auftrag zum GModG-Compliance-Check >> Angebot: 579,00 €  inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.

Erweiterte Anforderungen an Nichtwohngebäude (NWG) bzw. gemischt genutzte Gebäude mit überwiegender {>50%} Nichtwohnnutzung:

  • Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für energetisch schlechte Nichtwohngebäude

  • Erweiterte Vorgaben für Gebäudeautomation und Gebäudesteuerung

  • Neue Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude

  • Erweiterte Anforderungen an Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden an Nichtwohngebäude bzw. an gemischt genutzte Gebäude, bei denen die Nichtwohnnutzung überwiegt, grundlegende Anforderungen gestellt. Aus der neuen Gesetzeslage ergeben sich folgende Fragen:

  • Handelt es sich im Sinne des GModG um ein Nichtwohngebäude?

  • Handelt es sich um ein grundsätzlich von der Sanierungspflicht befreites Gebäude?

  • Gibt es erhöhte Anforderungen an die Gebäudeautomation (70-kW-Grenze)?

Beratung für Eigentümern von Nichtwohngebäuden

Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp
Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten)

Energieberatung

Energiebedarfsausweise im Bestand   >> Angebot: ab 999,00 € (EFH/ZFH)  inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Als Ingenieur und ‚Energie-Effizienz-Experte‘ fühle ich mich einem gewissen Qualitätsstandart verpflichtet und kann daher nur Energiebedarfsausweise anbieten. Für die Erfassung der Daten gehört zwingend ein ‚Vor-Ort-Termin‘ (vgl. Erstberatung) am Objekt, an dem die gesetzlichen Mindestanforderungen (u.a. die Nachrüstverpflichtungen zur Obersten Geschossdecke und Dämmung von zugänglichen wärmeführender Rohre, …) in Augenschein genommen werden können und der allgemeine Zustand des Gebäudes hinsichtlich evtl. vorhandener Schäden protokolliert werden kann.

Beratung für Käufer, Verkäufer, Investoren, Immobilieneigentümer oder Eigentümergemeinschaften (WEG)

Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp

Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten)

GA-Check Gebäudeautomatisierungsgrades nach DIN/TS 18599-11

Im Rahmen der Bedarfsberechnung nach DIN/TS 18599 ist bei Gebäuden, die im Rahmen des GModG-Compliance-Check die 70-kW-Grenzen überschritten haben, eine detailliertere Erfassung der Gebäudeautomation nach DIN/TS 18599-11 notwendig, da sich bei den betroffenen Gebäuden ggf. eine Automatisierungspflicht ergibt!​

Beratung für Eigentümern von Nichtwohngebäuden

Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp
Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten)

Sanierungskonzept - Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)  >> Angebot: ab 1.649,00 € (EFH/ZFH)*  inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich gefördertes Beratungsinstrument auf Basis eines standardisierten Dokuments für Hauseigentümer, erstellt von ‚Energie-Effizienz-Experten‘. Er zeigt Schritt-für-Schritt auf, wie ein Gebäude energetisch optimiert werden kann – bis hin zum ‚NearlyZeroEnergyBuilding‘, um Energie zu sparen und Kosten zu senken. Ein iSFP bietet Planungssicherheit, erhöht ggf. Fördersätze und ist 15 Jahre gültig und die beschriebenen Maßnahmen müssen nicht sofort umgesetzt werden.  (ggf. förderfähig als EBW)

Projektbeispiele: 23.123 - 24.011 - 24.05125.038 - 25.057 - 25.061 - 26.052

*abzgl. des ggf. durch das BAFA ausgezahlten Zuschuss zur Beratung (EBW); zzgl. dem Energiebedarfsausweis als Datengrundlagen für das Sanierungskonzept!

Sanierungskonzept - Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW)
Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW) ist ein staatlich anerkanntes, individuelles Konzept zur energetischen Modernisierung von Altbauten (Wohn- und Nichtwohngebäuden), um bis 2040 (BW) einen klimaneutralen Gebäudebestand (NearlyZeroEnergyBuilding) zu erreichen. Er dokumentiert den Ist-Zustand, schlägt schrittweise Maßnahmen zur Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Türen, …) und der Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, …) vor, kalkuliert Kosten/Einsparungen und erfüllt anteilig das EWärmeG BW.
(ggf. förderfähig als EBW bzw. EBN)

Technisches Due Diligence (TDD) - Erweiterte Beratung im Bestand

Projektentwicklung  >> Angebot: ab 569,00 € (EFH/ZFH)  inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Eine ‚kleine‘ skizzenhafte Projektentwicklung bei Bestandsgebäuden auf Basis der zuvor durchgeführten Erstberatung, bei der die größtmögliche Nutzung der vorhandenen Bausubstanz mit dem gewünschten Nutzungskonzept (Grundrissgestaltung) zusammengeführt wird. 

Bei der Neuschaffung von Wohnraum in ehemaligen Nichtwohnbereichen, dient die Pr5ojektentwicklung als Beantragungsgrundlage fpr die mögliche Beantragung im Fördermittelprogramm 'Gewerbe zu Wohnen' der KFW-Bank.

Projektbeispiele: 06.031 - 09.010 - 12.057 - 13.023 - 15.200 - 18.111 - 22.018

Beratung ‚Nachhaltigkeit‘  >> Angebot: ab 299,00 €  inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Nachhaltigkeit wird auch im Bestand zunehmend zum wirtschaftlichen Faktor. Der Erhalt von bereits gebauter Umwelt kann die Ökobilanz (LCA) im Bausektor erheblich positiv beeinflussen und hilft durch Erhalt von Strukturen, Wiederverwendung von Bauteilen, Recycling von Baustoffen oder auch dem Upcycling von Materialen, den Ressourcenverbrauch der Bauwirtschaft zu reduzieren. 

SiGe-Check  >> Angebot: ab 199,00 €  inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Der Sicherheits- & Gesundheitsschutz beim ‚Bauen im Bestand‘ ist durch die in der Vergangenheit verbauten Schadstoffe selbst bei ‚kleinen‘ Baumaßnahmen eine Herausforderung, die im Vorfeld aller geplanter Maßnahmen mit bedacht werden sollte. Neben der Baustellenverordnung (BauStellV) sind die geänderten Bedingungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu berücksichtigen. Das Ziel der Gesetze und Verordnungen ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. (Hinweis: Dies gilt auch bei möglichen Eigenleistungen!)

Kostenschätzung nach DIN 276 (CapEx)  >> Angebot: ab 369,00 € (EFH/ZFH)  inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Die Kostenschätzung wird zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Planung (LPH 1-2) in der Struktur der DIN 276 mit den 8 Kostengruppen erstellt. Die Kostenschätzung hat dabei eine Genauigkeit von +/- 30% und wird mit zunehmender Planung exakter. (Hinweis: Die Struktur der DIN 276 wird für die spätere Zertifizierung im Bereich ‚Nachhaltigkeit‘ zwingend erforderlich!) 

Sachverständigengutachten ‚Schäden an Gebäuden‘
Bei Bestandsimmobilien kann es aus den unterschiedlichsten Gründen (Wasser- oder Brandschaden, Verschleiß, Setzungen oder Baumängeln) zu sichtbaren oder verdeckten Schäden kommen, die im Rahmen von bevorstehenden Baumaßnahmen fach- und sachgerecht beseitigt bzw. behandelt werden müssen, um die Nutzung des Gebäudes langfristig zu ermöglichen. Für diese Schäden erarbeiten wir gerne mögliche Sanierungsoptionen und betreuen auf Wunsch auch die Beseitigung.

Projektbeispiele: 22.073 - 23.09423.117

Sachverständigengutachten ‚Immobilienbewertung‘
Die Immobilienbewertung von Bestandsimmobilien kann als Sachverständigengutachten notwendig werden, wenn sich die Beteiligten nicht ohne rechtssichere Bewertung einigen können oder der Wert der Immobilien formell für Rechtsgeschäfte (Verkauf, Kauf, Beleihung, Nießbrauchrecht, Wohnrecht) zwingend erforderlich wird. 

Bei der Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude nach GModG, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Befreiung von der Sanierungsverpflichtung beantragt werden, diese Härtefallregelung bedarf einer wirtschaftlichen Betrachtung von den nach 'Sanierungskonzept' notwendigen Investitionskosten und einem fundierten Wertgutachten zum Gebäudebestand. Diese Härtefallgutachten werden mit der Doppelqualifikation als 'Energie-Effizienz-Experte' und 'Sachverständigen für Immobilienbewertung' als ein Gutachten erbracht! Die Schnittstellenproblematik bei der fundierten Begründung für solche Befreiungen entfällt dadurch!

JASCHKE - Visitenkarte 55/55
Kauf- & Sanierungsberatung
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