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Auftrag zur 'Erstberatung' | Fragebogen zur Angebotserstellung

Kauf- & Sanierungsberatung

Bauingenieur | Entwurfsverfasser | Energie-Effizienz-Experte | Auditor für Nachhaltigkeit

Erstberatung​

Erstberatung (Initialberatung) als ‚Vor-Ort-Beratung‘ am Objekt | Auftrag zur Erstberatung

Im Rahmen der Erstberatung wird am Bestandsgebäude auf offene Fragen der Auftraggeberseite eingegangen und es wird auf energetische Schwachstellen, offensichtliche Schäden am Gebäude und den Allgemeinzustand der Immobilie eingegangen. Aus den Erkenntnissen der Erstberatung sollen mögliche Handlungsempfehlungen zu  weiteren notwendigen Beratungs-, Planungs- und Sanierungsschritten abgeleitet werden können.

Beratung für Käufer, Verkäufer, Investoren, Immobilieneigentümer oder Eigentümergemeinschaften (WEG)

Terminvereinbarungen für den ‚Vor-Ort-Termin‘ per Mail oder WhatsApp
Termine sind MO/DO je 14:00 Uhr; 15:30 Uhr und 17:00 Uhr bzw. FR 09:00 Uhr, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr möglich (vgl. Bürozeiten)

Energieberatung

Energiebedarfsausweise im Bestand
Als Ingenieur und ‚Energie-Effizienz-Experte‘ fühle ich mich einem gewissen Qualitätsstandart verpflichtet und kann daher nur Energiebedarfsausweise anbieten. Für die Erfassung der Daten gehört zwingend ein ‚Vor-Ort-Termin‘ (vgl. Erstberatung) am Objekt, an dem die gesetzlichen Mindestanforderungen (u.a. die Nachrüstverpflichtungen zur Obersten Geschossdecke und Dämmung von zugänglichen wärmeführender Rohre, …) in Augenschein genommen werden können und der allgemeine Zustand des Gebäudes hinsichtlich evtl. vorhandener Schäden protokolliert werden kann.

Sanierungskonzept - Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich gefördertes Beratungsinstrument auf Basis eines standardisierten Dokuments für Hauseigentümer, erstellt von ‚Energie-Effizienz-Experten‘. Er zeigt Schritt-für-Schritt auf, wie ein Gebäude energetisch optimiert werden kann – bis hin zum ‚NearlyZeroEnergyBuilding‘, um Energie zu sparen und Kosten zu senken. Ein iSFP bietet Planungssicherheit, erhöht ggf. Fördersätze und ist 15 Jahre gültig und die beschriebenen Maßnahmen müssen nicht sofort umgesetzt werden.  
(ggf. förderfähig als EBW)

Sanierungskonzept - Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW)
Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW) ist ein staatlich anerkanntes, individuelles Konzept zur energetischen Modernisierung von Altbauten (Wohn- und Nichtwohngebäuden), um bis 2040 (BW) einen klimaneutralen Gebäudebestand (NearlyZeroEnergyBuilding) zu erreichen. Er dokumentiert den Ist-Zustand, schlägt schrittweise Maßnahmen zur Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Türen, …) und der Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, …) vor, kalkuliert Kosten/Einsparungen und erfüllt anteilig das EWärmeG BW.
(ggf. förderfähig als EBW bzw. EBN)

Technisches Due Diligence (TDD) - Erweiterte Beratung im Bestand

Projektentwicklung
Eine ‚kleine‘ skizzenhafte Projektentwicklung bei Bestandsgebäuden auf Basis der zuvor durchgeführten Erstberatung, bei der die größtmögliche Nutzung der vorhandenen Bausubstanz mit dem gewünschten Nutzungskonzept (Grundrissgestaltung) zusammengeführt wird. 

Beratung ‚Nachhaltigkeit‘
Nachhaltigkeit wird auch im Bestand zunehmend zum wirtschaftlichen Faktor. Der Erhalt von bereits gebauter Umwelt kann die Ökobilanz (LCA) im Bausektor erheblich positiv beeinflussen und hilft durch Erhalt von Strukturen, Wiederverwendung von Bauteilen, Recycling von Baustoffen oder auch dem Upcycling von Materialen, den Ressourcenverbrauch der Bauwirtschaft zu reduzieren. 

SiGe-Check
Der Sicherheits- & Gesundheitsschutz beim ‚Bauen im Bestand‘ ist durch die in der Vergangenheit verbauten Schadstoffe selbst bei ‚kleinen‘ Baumaßnahmen eine Herausforderung, die im Vorfeld aller geplanter Maßnahmen mit bedacht werden sollte. Neben der Baustellenverordnung (BauStellV) sind die geänderten Bedingungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu berücksichtigen. Das Ziel der Gesetze und Verordnungen ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. (Hinweis: Dies gilt auch bei möglichen Eigenleistungen!)

Kostenschätzung nach DIN 276
Die Kostenschätzung wird zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Planung (LPH 1-2) in der Struktur der DIN 276 mit den 8 Kostengruppen erstellt. Die Kostenschätzung hat dabei eine Genauigkeit von +/- 30% und wird mit zunehmender Planung exakter. (Hinweis: Die Struktur der DIN 276 wird für die spätere Zertifizierung im Bereich ‚Nachhaltigkeit‘ zwingend erforderlich!) 

Sachverständigengutachten ‚Schäden an Gebäuden‘
Bei Bestandsimmobilien kann es aus den unterschiedlichsten Gründen (Wasser- oder Brandschaden, Verschleiß, Setzungen oder Baumängeln) zu sichtbaren oder verdeckten Schäden kommen, die im Rahmen von bevorstehenden Baumaßnahmen fach- und sachgerecht beseitigt bzw. behandelt werden müssen, um die Nutzung des Gebäudes langfristig zu ermöglichen. Für diese Schäden erarbeiten wir gerne mögliche Sanierungsoptionen und betreuen auf Wunsch auch die Beseitigung.

Sachverständigengutachten ‚Immobilienbewertung‘
Die Immobilienbewertung von Bestandsimmobilien kann als Sachverständigengutachten notwendig werden, wenn sich die Beteiligten nicht ohne rechtssichere Bewertung einigen können oder der Wert der Immobilien formell für Rechtsgeschäfte (Verkauf, Kauf, Beleihung, Nießbrauchrecht, Wohnrecht) zwingend erforderlich wird. 

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