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JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit â–ª Projektmanagement â–ª Sachverständigengutachten
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
[1.4-1] Grobterminplan
[2.4-1] Termine 'Planung'
[2.4-2] Bauzeitenplan
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"Wer bauen will der schlag voran,
was Kosten er dazu muss han.
Er würd' sonst vor dem End abstahn.
Der ist ein Narr, der bauen will
und nicht voranschlägt,
was das zu kosten wird
und ob er es vollbringen mag
nach seinem Anschlag."
aus "Das Narrenschiff" (1494) von Sebastian Brant
(1457 bis 1521) Dichter und Humanist Strasbourg/Basel
(Sprüche zum Bauen; Wolfgang Sperling)
JASCHKE | Projektsteuerung (Kosten)
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0.4 Kostenschätzung
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Der in der Literatur und der Normung vorgesehene erste Kostenrahmen als Budgetierung für ein Projekt hat sich als realitätsfremd erwiesen, bei der Genauigkeit in der ersten Ebene (KG 100-800) ist die Aussagekraft der 8 Kostengruppen sehr vage, da hierfür grundlegende Annahmen getroffen werden müssen, die sich nur durch die zweite Kostenebene darstellen lassen. Daher empfehlen wir die Kostenschätzung nach DIN 276 nicht wie vorgesehen in der LPH 2 'Vorplanung' sondern diese erste Kostenschätzung mit der zweiten Ebene der Kostengruppen in die LPH 0 'Projektentwicklung' vorzuziehen! Die Kostenschätzung soll als Grundlage der Entscheidungsfindung für die weitere Projektplanung dienen.
Die Genauigkeit der Kostenschätzung liegt bei ca. +/- 30 %. (ACHTUNG: Bei 'Bauen im Bestand' ist die Genauigkeit bei ca. +/- 40 %)
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1.4 Kostenberechnung
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Die Kostenberechnung nach DIN 276 geht weiter ins Detail und bezieht sich auf die dritte Ebene der Kostengruppen, das heißt auf die Einerstellen. Sie ist Teil der LPH 3 'Entwurfsplanung' und dient als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen im Projekt.
Die Genauigkeit der Kostenberechnung liegt bei ca. +/- 20 %. (ACHTUNG: Bei 'Bauen im Bestand' ist die Genauigkeit bei ca. +/- 30 %)
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2.4 Kostenanschlag
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Der Kostenanschlag nach DIN 276 ist Teil der LPH 7 'Mitwirkung bei der Vergabe'. Die Kostendarstellung im Rahmen dieser Stufe ist Basis für die Vergabe der ausgeschriebenen Bauleistungen und dient der Budgetierung der Baumaßnahme.
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3.4 Controlling ‚Kosten‘
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In der Ausführungsphase werden die Kosten protokolliert und auf Fehlentwicklungen so früh wie möglich hingewiesen, eine Einmischung in den Kompetenzbereich der Bauleitung erfolgt nicht!
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4.4 Kostenfeststellung
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Die finale Phase der Kostenermittlung ist die Kostenfeststellung nach DIN 276. Sie kennzeichnet die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Baukosten. Auch diese werden nach Kostengruppen entsprechend der DIN 276 bis zur dritten Ebene aufgegliedert und folgen der Struktur, die mit dem Kostenanschlag vorliegt. Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlichen Kosten. Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls zu Vergleichen und Dokumentationen. Grundlage für die Kostenfeststellung sind:
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geprüfte Abrechnungsbelege, z.B. Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistung, usw.
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Planungsunterlagen, z.B. Abrechnungszeichnungen
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Erläuterungen
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5.4 Kostenanalyse
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Eine Kostenanalyse führen wir gemeinsam mit Bauträgern oder Fertighausherstellern nach erfolgreichem Projektabschluss immer gerne durch, da man durch die Auswertung der Kosten in Verbindung mit dem Projektverlauf für spätere Projekte bessere Kennzahlen zur Kostenschätzung.
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Zusatzleistungen während der Projektabwicklung
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6-1 Ergänzende Zusatzleistungen
Planung & Bauleitung
Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen.
Energieeffizienz
Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen.
Arbeitssicherheit
Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen.
Projektsteuerung/-management
Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen.
Nachhaltigkeit
Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen.
Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion
Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘
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9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt
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Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.
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9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD]
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Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen.
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01.07.2005
gez. Rouven Jaschke
(letzte Änderung 19.01.2024)
