top of page

 

JASCHKE | Sachverständigengutachten

​

Die von mir erstellten Gutachten bzw. gutachterlichen Stellung-nahmen (Kurzgutachten) sind immer eine objektive Zustands-beschreibung, die auf einer detaillierten Analyse und Bewertung der an mich herangetragenen Fragestellung beruhen.

​

Die Sachverhalte werden so transparent und umfassend wie nur möglich dargestellt und basieren dabei auf den langjährigen Fachkenntnissen, Erfahrungen und den erworbenen Qualifikationen.

​

Die erstellten Gutachten können sowohl zur Klärung vor rechtlichen oder versicherungstechnischen Angelegenheiten dienen.

​

‚Wo man ihm ein Rätsel schenkt,
Steht der Ingenieur und denkt!‘

​

​

​

[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten (Sachgebiet 2420 - Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden)]

​

Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden

​

Die Fragestellungen zur energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden können unterschiedliche Beweggründe haben.

​

Die Energieeffizienz von Gebäuden wird durch den Energieausweis seit 2002 auf Basis der EnEV (2002-2020) bzw. des GEG (seit 2020) ausgegeben. Der Energieausweis kann rechtlich auf Basis des Verbrauchs oder auf Basis des Bedarfs ausgegeben werden. In beiden Verfahren können hier Ungereimtheiten auftreten, die das Ergebnis verfälschen, hier gilt es fachkundig den Bedarf zu ermitteln und den Grund für ggf. vorhandene Abweichungen zu ermitteln.

​

Durch mangelhafte Planung oder Ausführung können Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden am Gebäude entstehen, in diesen Fällen ist abzuklären, ob ein baulicher Mangel auf Grund einer fehlerhaften Planung oder einer mangelhaften Ausführung besteht. Jedoch nicht alle Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden haben bauliche Ursachen, auch das Nutzerverhalten der Bewohner hat hier einen erheblichen Einfluss.

​

Bei energetischen Aufgabenstellungen spielen auch immer die diversen Fördermittel eine größer werdende Rolle. Die Zuschüsse der BAFA aus den Programmen EBW, EBN, EEW und BEW bzw. die Fördermittel der KFW aus den Programmen BEG EM, BEG WG, BEG NWG, KFN und WEF sind wichtige wirtschaftliche Aspekte der ‚Energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden‘.

​

Durch die grundlegende Ausbildung als Bauingenieur mit der fachlichen Spezialisierung als Fachingenieur für Bauphysik, Energieeffizienz und ‚Bauen im Bestand‘ in Kombination mit den Zusatzqualifikationen für alle relevanten Fördermittel als ’Energie-Effizienz-Experte‘ mit der Zulassung für Neubau, Sanierung und im Denkmal für Wohn- und Nichtwohngebäude ist mir eine ganzheitliche Betrachtung bei allen Fragestellungen zur Thematik ‚Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden‘ möglich.

​

​

[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten [Sachgebiet 1400 - Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken]]


Immobilienbewertung

​

Die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wird zu vielen wirtschaftlichen Gelegenheiten benötigt. Eine unabhängige Betrachtung von Immobilien ist notwendig bei Erbschaft, Scheidung, Veräußerung (ggf. Einkauf) und Beleihung.

​

Der Verkehrswert einer Immobilie wird über die verfügbaren Verfahren (Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren) ermittelt und dient dem Auftraggeber zur steuerlichen oder finanziellen Darlegung gegenüber dem Finanzamt oder den Finanzinstituten. Bei den privatrechtlichen Fragen bei einem Verkauf/Ankauf bzw.  bei einer wirtschaftlichen Trennung ist eine unabhängige Bewertung ein fairer Weg zur Wertfindung.

​

Durch die praktische Erfahrung als (geprüfter) ‚Sachverständiger für Immobilienbewertung‘ ist eine Bewertung von komplexen Immobilien (Wohn- und Nichtwohngebäude) möglich. Durch die Expertise aus dem Arbeitsgebiet ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘ ist der Werteinfluss der ‚energetischen Qualität von Gebäuden‘ ein fester Bestandteil meiner Immobilienbewertungen nach ImmoWertV.

​

​

[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten]

​

Barrierefreiheit (Gebäude und gebäudenahes Umfeld)

​

Barrierefreiheit für Gebäude und das gebäudenahe Umfeld - mit unseren Sachverständigenleistungen und Gutachten auf Grundlage der DIN EN 17210 und DIN 18040. Ein barrierefreies bzw. barrierearmes Gebäude sollte für Menschen mit ‚Handicap‘ eigenständig nutzbar sein.

​

Eine Barrierefreiheit bezieht dabei die unterschiedlichsten Einschränkungen mit ein. Die motorischen (Bewegung) und sensorischen (Sehen und Hören) Fähigkeiten werden im Sinne der Barrierefreiheit so weit wie es technisch möglich ist kompensiert.

​

Als Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit unterstützen wir Bauherren und Planer dabei, Immobilien für alle zugänglich zu machen. Als qualifizierte ‚Fachplaner (Sachverständige) für Barrierefreies Bauen‘ analysieren und bewerten wir die baulichen Gegebenheiten, um individuelle Lösungen zu entwickeln. Egal ob es um den Umbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder gewerblichen Räumen geht, gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Rahmen-bedingungen für die Zertifizierungen nach DGNB bzw. QNG erfüllt werden können.

​

Neben den Planungsleistungen bei Bau bzw. Umbau kommt es leider immer häufiger auch zu Fragestellungen zur vertraglich geschuldeten Barrierefreiheit nach dem Erwerb einer Immobilie. Durch die langjährigen praktischen Erfahrungen ist es mir möglich, die Auslegung der vorhandenen ‚Barrierefreiheit‘ im Kontext zu den technischen Bestimmungen objektiv zu bewerten und sachlich darzustellen. Sollte es tatsächlich nachträglichen Handlungsbedarf geben, erarbeiten wir gerne einen Lösungsvorschlag zur Herstellung einer für die Betroffenen nutzbaren Barrierefreiheit.

​

 

[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten (Sachgebiet 6300 - Schäden an Gebäuden)]

​

Schäden an Gebäuden

​

Die Betrachtung von ‚Schäden an Gebäuden‘ erfolgt im Auftrag von Immobilieneigentümern, Bauherren, Mietern oder auch Gerichten zur Klärung eines Sachverhalts am Gebäude.


Durch den Sachverständigen werden zunächst die Schadensursache und der Schadensumfang ermittelt. Durch die detaillierte Analyse der Schäden wird ein Sanierungskonzept durch den Experten dargelegt, in diesem Konzept wird die Beseitigung der Schadensursache und aller damit entstandener Kollateralschäden für die Schadenshöhe ermittelt.


Das Gutachten kann dann als Leitfanden bei der Beseitigung des Schadens dienen oder bietet die Grundlage für die oft damit verbunden Schadensersatzforderungen dienen. Je nach Schaden am Gebäude sollte der langwierige Weg über die gerichtlichen Instanzen jedoch immer überdacht werden. Ein Schaden sollte immer zeitnah behoben werden, um weitere ‚Schäden am Gebäude‘ oder gar gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner zu minimieren.


Bei Schadensereignissen, die durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind, ist es in den meisten Fällen sinnvoll sich nicht ganz in die Hände der Versicherung zu begeben. Eine objektive Schadensbeseitigung ist nicht gewährleistet, wenn Schadens-feststellung, Schadensgutachten, Schadensbeseitigung und Schadensregulierung durch die Versicherung selbst oder durch Firmen, die zum Versicherungskonzern gehören durchgeführt werden!

​

​

[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten]

​

Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz

​

Bei Sanierungen von (historischen) Bestandsgebäuden tritt häufig die Frage nach der technischen Machbarkeit im Sinne der gesetzlichen Vorgaben auf. Wenn das Gebäude noch nicht auf der Liste der Denkmalschutzbehörden steht, kann durch eine gutachterliche Betrachtung ein Gutachten als ‚Erhaltenswerte Bausubstanz‘ in der energetischen Betrachtung den denkmal-geschützten Gebäuden gleichgestellt werden und es bestehen Ausnahmen zur Energieeffizienz nach GEG.


Im Bereich des Denkmalschutzes ist es ein Hauptziel die denkmalgeschützten Gebäude zu erhalten. Bei historischen Gebäuden treten häufig Verformungen auf, die mit dem notwendigen Sachverstand für die strukturellen Probleme und die damit einhergehenden Schäden analysiert und bewertet werden müssen. Das detaillierte Verformungsgutachten des Sach-verständigen ist hierbei ein wichtiger Bestandteil zur Entscheidungsfindung, ob und wie das Gebäude mit Reparaturen oder Restaurierungsmaßnahmen erhalten werden kann.
Es ist immer erstrebenswert bestehendes im Sinne der Nachhaltigkeit zu erhalten, jedoch führen wir diese Sachverständigengutachten objektiv und ergebnisoffen durch und es kann neben dem Erhalt auch ein Rückbau als bestmögliche Option zum Ergebnis haben.

​

​

01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 08.02.2024)

​

​

​

bottom of page