ENERGIEEFFIZIENZ + NACHHALTIGKEIT | PROJEKTSTEUERUNG & BAUMANAGEMENT IM BESTAND | FACHBERATUNG DENKMAL | IMPRESSUM
ENERGIEEFFIZIENZ + NACHHALTIGKEIT | PROJEKTSTEUERUNG & BAUMANAGEMENT IM BESTAND | FACHBERATUNG DENKMAL | IMPRESSUM
Beratung für
B2C
Eigentümer
Käufer Kaufinteressenten
Verkäufer
Erstberatung mit bautechnischer Substanz
Eine Erstberatung im Gebäudebestand muss mehr sein als nur eine ‚Besichtigung‘. Beim ersten ‚Vor-Ort-Termin‘ werden die grundlegen Fragen erörtert. Die häufigsten Fragen dabei sind:
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‚Zu welchen Maßnahmen ist man gesetzlich verpflichtet?‘
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‚Gibt es Schäden am Gebäude?‘
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,Können die gewünschten Grundrissänderungen bautechnisch umgesetzt werden?‘
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‚Entspricht der angestrebte Kaufpreis dem marktüblichen Immobilienwert?‘
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‚Welche Fördermittel gibt es?‘
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'...'
Diese und weitere allgemeine Fragen können während der Erstberatung geklärt werden. Im Normalfall kann nach der Erstberatung alles weitere in die Wege geleitet werden.
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: info@rouven-jaschke.de
Fragebogen zum Gebäude/Auftrag für eine Erstberatung
Die Erstberatung wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE!
Beratung für
B2C
Eigentümer (WEG)
GModG-Dialog 'Eigentümerversammlung'
Der 'GModG-Dialog' bietet einen kompakten und zielgerichteten Informationsaustausch zwischen Energie-Effizienz-Experten und den Eigentümern einer Wohnanlage. Im Mittelpunkt dieses Treffens steht ein verlässlicher Gesetzes-Check, bei dem der Experte die aktuellen Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes verständlich für Ihr Gemeinschaftseigentum aufschlüsselt. Basis dafür ist eine erste energetische Bestandsanalyse der Gebäudehülle und der zentralen Heizungsanlage. Darauf aufbauend werden zukunftssichere Modernisierungspfade wie der Einsatz von Wärmepumpen, Hybridheizungen oder Nahwärme aufgezeigt und durch eine wertvolle Förder-Vorschau zu aktuellen Zuschüssen ergänzt. Als Eigentümer erhalten Sie so eine fundierte Entscheidungshilfe für anstehende Beschlüsse, vermeiden teure Fehlplanungen und sichern den Wert Ihrer Immobilie rechtzeitig ab.
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: info@rouven-jaschke.de
Die Erstberatung wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE!
GModG-Compliance-Check
Erweiterte Anforderungen an Nichtwohngebäude (NWG) bzw. gemischt genutzte Gebäude mit überwiegender {>50%} Nichtwohnnutzung:
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Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für energetisch schlechte Nichtwohngebäude
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Erweiterte Vorgaben für Gebäudeautomation und Gebäudesteuerung
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Neue Energieeffizienzklassen für Nichtwohngebäude (A bis G statt A+ bis H)
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Erweiterte Anforderungen an Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) werden an Nichtwohngebäude bzw. an gemischt genutzte Gebäude, bei denen die Nichtwohnnutzung überwiegt, grundlegende Anforderungen gestellt. Aus der neuen Gesetzeslage ergeben sich folgende Fragen:
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Handelt es sich im Sinne des GModG um ein Nichtwohngebäude?
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Handelt es sich um ein grundsätzlich von der Sanierungspflicht befreites Gebäude?
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Gibt es erhöhte Anforderungen an die Gebäudeautomation (70-kW-Grenze)?
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...
B2B: Einzelhandel, KFZ-Werkstätten, Handwerksbetriebe, Büroflächen für Dienstleistungen, Verwaltungen, Produktionshallen, Pflegeeinrichtungen (Differenzierung zwischen Pflegeeinrichtung und Wohneinrichtung), Hotel & Gastronomie, Lager & Logistik, Banken, Schulen, Schwimmbäder, Krankenhäuser, Kliniken, ... u.v.m.
B2G: Rathäuser, Schulen, Festhallen, Turnhallen, Sporthallen, Bauhöfe, Schwimmbäder, Museen, Verwaltungsgebäude, Feuerwachen, Kindergärten, Krankenhäuser, Kliniken, ... u.v.m.
Hinweis: Die Kapazitäten sind in der Bewertung für Nichtwohngebäude nach GModG mit aktuell ca. 3.500 zugelassenen Energie-Effizienz-Experten für Nichtwohngebäude bei dem zu erwartenden Beratungsbedarf von bis zu 1.900.000 Gebäuden nicht optimal und in Kombination mit den frei verfügbaren Kapazitäten in der Bauausführung sind die gesetzlich vorgesehenen Fristen ein ambitionierter Zeitplan! >> Daher können wir die fristgerechte Umsetzung der evtl. notwendigen Maßnahmen nie garantieren, wer jedoch zu lange abwartet, wir mit Sicherheit die Fristen nicht einhalten können!
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem Angebot: info@rouven-jaschke.de
Der GModG-Compliance-Check-Check wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE!

Energiebedarfsausweis nach DIN/TS 18599 [WG/NWG]
Der Energiebedarfsausweis ist ein gesetzlich geregeltes Dokument im deutschen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Grundlage einer technischen Berechnung bewertet. Er dient dazu, die energetische Qualität eines Gebäudes unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten darzustellen und ist insbesondere bei Neubauten sowie bei bestimmten Bestandsgebäuden verpflichtend. Rechtliche Grundlage im Gebäudeenergiegesetz (GEG) Der Energiebedarfsausweis ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Das Gesetz fasst frühere Regelwerke wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.
Wichtige Regelungen im GEG zum Energieausweis: Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden Verpflichtende Vorlage spätestens bei Besichtigung Übergabe des Energieausweises an Käufer oder Mieter (Pächter) VeröAentlichung bestimmter Kennwerte bereits in Immobilienanzeigen, oder unter gesetzlichen Voraussetzungen die öAentliche Aushängung Der Energiebedarfsausweis ist besonders relevant für: Neubauten [vgl. hierzu die Leistungen aus dem Bereich ‚CASA ROJA | Neubau ‚NearlyZeroEnergyBuilding‘] Bestandsgebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht energetisch modernisiert wurden. Grundsätzlich ist der Energiebedarfsausweis für alle Gebäude zu empfehlen! Unterschied zum Energieverbrauchsausweis Der Energiebedarfsausweis basiert auf einer technischen Berechnung des Energiebedarfs, während der Energieverbrauchsausweis auf real gemessenen Verbrauchsdaten der Bewohner basiert. Der Energiebedarfsausweis ist somit unabhängig vom Nutzerverhalten vergleichbar für alle Gebäudearten. Als Ingenieur mit vertieften Kenntnissen aus der Energieberatung als ‚Energie-E izienz-Experte‘ und der bautechnischen Ausbildung als Bauingenieur mit der Vertiefung als ‚Fachingenieur für Bauphysik‘ und ‚Fachingenieur für Energiee izienz‘, ist es mir aus fachlicher Überzeugung nicht möglich einen Energieverbrauchsausweis anzubieten.
Gebäudeautomatisierungs-Check (GA-Check)
Durch das am 29.07.2026 in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (§56 GModG) sind alle Eigentümer von Nichtwohngebäuden dazu verpflichtet einen Gebäudeautomatisierungsgrad B (bei Nennleistungen >290 kW) bzw. C (bei Nennleistungen > 70 kW) bis zum 31.12.2029 für die Nichtwohngebäude im Neubau sicherzustellen, für alle bestehenden Nichtwohngebäude sind die reduzierten Anforderungen ebenfalls bis zum 31.12.2029 nachzurüsten. Diese Nachrüstverpflichtungen gilt es zu ermitteln, den nur wenn man die Anforderungen dem Umfang nach auch wirtschaftlich beziffern kann, ist die Option für die wirtschaftliche Härtefallregelung gegeben und es kann eine Befreiung beantragt werden.
Eine erste Einschätzung der grundsätzlichen Verpflichtung wird im Rahmen des GModG-Compliance-Check von uns durchgeführt. Sollte ein detaillierter Nachweis notwendig werden, führen wir auf Basis der DIN/TS 18599-11 nach Muster des IGT - Institut für Gebäudetechnologie GmbH eine erste Einschätzung des Gebäudeautomatisierungsgrades auf Basis der 31 funktionalen Fragen/Faktoren durch. Auf dieser Datenbasis können dann gemeinsam mit der internen oder externen Haustechnik die notwendigen Schritte eingeleitet werden um die Pflicht fristgerecht bis zum 31.12.2029 umzusetzen.
Hinweis: Die Kapazitäten sind in der Bewertung für Nichtwohngebäude nach GModG mit aktuell ca. 6.500 zugelassenen Energie-Effizienz-Experten für Nichtwohngebäude bei dem zu erwartenden Beratungsbedarf von bis zu 1.900.000 Gebäuden nicht optimal und in Kombination mit den frei verfügbaren Kapazitäten in der Bauausführung sind die gesetzlich vorgesehenen Fristen ein ambitionierter Zeitplan!
Achtung: Die gesetzlichen Regelungen aus dem GModG vom 29.07.2026 und der Neuordnung der Fördermittelrichtlinien vom 21.07.2026 sind einem fortlaufenden Prozess der Konkretisierung und dem ständigen Wandel unterworfen, was teilweise zu sehr widersprüchlichen Situationen führt, was die Arbeit der beratenden Energie-Effizienz-Experten zusätzlich erschwert - wir sind bemüht uns tagesaktuell für die Beratungen auf dem laufenden zu halten, jedoch ist dies bei Bekanntgaben nach 20:00 Uhr mit dem Inkrafttreten um 00:00 Uhr des Folgetages nicht immer möglich!
Diese 4 Kernpunkte müssen beachtet werden:
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Verbrauchsdaten und Betriebsdaten messen: Kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse des Verbrauchs aller Hauptenergieträger und gebäudetechnischen Systeme; automatische Anpassung des Energieverbrauchs auf Basis dieser Erkenntnisse.
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Daten nutzbar machen: Die Daten sind herstellerunabhängig über offene frei konfigurierbare Schnittstellen bereitzustellen um eine Analyse zu ermöglichen.
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Energieeffizienz sichern: Zielwerte für die Energieeffizienz festlegen; Effizienzverluste in gebäudetechnischen Anlagen erkennen; den Betreiber über Optimierungsmöglichkeiten informieren.
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Qualität für die Nutzer fortlaufend optimieren: Überwachen Sie die Innenraumklimaqualität und bieten Sie eine automatische, zonenbasierte Lichtsteuerung mit Anwesenheitserkennung.
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: info
Der GA-Check wird Rahmen der Kauf- & Sanierungsberatung in LPH 0 - Vorbereitende Beratung - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE!
Technisches Due Diligence (TDD) - Erweiterte Beratung im Bestand

Projektentwicklung >> Angebot: ab 569,00 € (EFH/ZFH) inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Eine ‚kleine‘ skizzenhafte Projektentwicklung bei Bestandsgebäuden auf Basis der zuvor durchgeführten Erstberatung, bei der die größtmögliche Nutzung der vorhandenen Bausubstanz mit dem gewünschten Nutzungskonzept (Grundrissgestaltung) zusammengeführt wird.
Bei der Neuschaffung von Wohnraum in ehemaligen Nichtwohnbereichen, dient die Projektentwicklung als Beantragungsgrundlage für die mögliche Beantragung im Fördermittelprogramm 'Gewerbe zu Wohnen' der KFW-Bank.
Projektbeispiele: 06.031 - 09.010 - 12.057 - 13.023 - 15.200 - 18.111 - 22.018

SiGe-Check >> Angebot: ab 199,00 € inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Der Sicherheits- & Gesundheitsschutz beim ‚Bauen im Bestand‘ ist durch die in der Vergangenheit verbauten Schadstoffe selbst bei ‚kleinen‘ Baumaßnahmen eine Herausforderung, die im Vorfeld aller geplanter Maßnahmen mit bedacht werden sollte. Neben der Baustellenverordnung (BauStellV) sind die geänderten Bedingungen aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu berücksichtigen. Das Ziel der Gesetze und Verordnungen ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. (Hinweis: Dies gilt auch bei möglichen Eigenleistungen!)

Kostenschätzung nach DIN 276 (CapEx) >> Angebot: ab 369,00 € (EFH/ZFH) inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Die Kostenschätzung wird zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Planung (LPH 1-2) in der Struktur der DIN 276 mit den 8 Kostengruppen erstellt. Die Kostenschätzung hat dabei eine Genauigkeit von +/- 30% und wird mit zunehmender Planung exakter. (Hinweis: Die Struktur der DIN 276 wird für die spätere Zertifizierung im Bereich ‚Nachhaltigkeit‘ zwingend erforderlich!)

Sachverständigengutachten ‚Schäden an Gebäuden‘
Bei Bestandsimmobilien kann es aus den unterschiedlichsten Gründen (Wasser- oder Brandschaden, Verschleiß, Setzungen oder Baumängeln) zu sichtbaren oder verdeckten Schäden kommen, die im Rahmen von bevorstehenden Baumaßnahmen fach- und sachgerecht beseitigt bzw. behandelt werden müssen, um die Nutzung des Gebäudes langfristig zu ermöglichen. Für diese Schäden erarbeiten wir gerne mögliche Sanierungsoptionen und betreuen auf Wunsch auch die Beseitigung.

Sachverständigengutachten ‚Immobilienbewertung‘
Die Immobilienbewertung von Bestandsimmobilien kann als Sachverständigengutachten notwendig werden, wenn sich die Beteiligten nicht ohne rechtssichere Bewertung einigen können oder der Wert der Immobilien formell für Rechtsgeschäfte (Verkauf, Kauf, Beleihung, Nießbrauchrecht, Wohnrecht) zwingend erforderlich wird.
Bei der Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude nach GModG, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Befreiung von der Sanierungsverpflichtung beantragt werden, diese Härtefallregelung bedarf einer wirtschaftlichen Betrachtung von den nach 'Sanierungskonzept' notwendigen Investitionskosten und einem fundierten Wertgutachten zum Gebäudebestand. Diese Härtefallgutachten werden mit der Doppelqualifikation als 'Energie-Effizienz-Experte' und 'Sachverständigen für Immobilienbewertung' als ein Gutachten erbracht! Die Schnittstellenproblematik bei der fundierten Begründung für solche Befreiungen entfällt dadurch!

Beratung ‚Nachhaltigkeit‘ >> Angebot: ab 299,00 € inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Nachhaltigkeit wird auch im Bestand zunehmend zum wirtschaftlichen Faktor. Der Erhalt von bereits gebauter Umwelt kann die Ökobilanz (LCA) im Bausektor erheblich positiv beeinflussen und hilft durch Erhalt von Strukturen, Wiederverwendung von Bauteilen, Recycling von Baustoffen oder auch dem Upcycling von Materialen, den Ressourcenverbrauch der Bauwirtschaft zu reduzieren.
Für die EU-Taxonomie können die Daten ggf. im Rahmen eines ESG-Reporting, eines Klimaschutzplans oder eines Gebäuderessourcenpasses aufgearbeitet werden, hierzu sprechen Sie mich bitte gesondert an, da diese Leistungen als DGNB ESG-Manager bzw. DGNB geprüfter Experte für EU-Taxonomie wegen der komplexen Fragestellungen nicht als Standardleistungen angeboten werden können.

Sanierungskonzept - Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
>> Angebot: ab 1.649,00 € (EFH/ZFH)* inkl. 7,5% NK (Zone 1) & MwSt.
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich gefördertes Beratungsinstrument auf Basis eines standardisierten Dokuments für Hauseigentümer, erstellt von ‚Energie-Effizienz-Experten‘. Er zeigt Schritt-für-Schritt auf, wie ein Gebäude energetisch optimiert werden kann – bis hin zum ‚NearlyZeroEnergyBuilding‘, um Energie zu sparen und Kosten zu senken. Ein iSFP bietet Planungssicherheit, erhöht ggf. Fördersätze und ist 15 Jahre gültig und die beschriebenen Maßnahmen müssen nicht sofort umgesetzt werden. (ggf. förderfähig als EBW)
Projektbeispiele: 23.123 - 24.011 - 24.051 - 25.038 - 25.057 - 25.061 - 26.052
*abzgl. des ggf. durch das BAFA ausgezahlten Zuschuss zur Beratung (EBW); zzgl. dem Energiebedarfsausweis als Datengrundlagen für das Sanierungskonzept!

Sanierungskonzept - Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW)
Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP BW) ist ein staatlich anerkanntes, individuelles Konzept zur energetischen Modernisierung von Altbauten (Wohn- und Nichtwohngebäuden), um bis 2040 (BW) einen klimaneutralen Gebäudebestand (NearlyZeroEnergyBuilding) zu erreichen. Er dokumentiert den Ist-Zustand, schlägt schrittweise Maßnahmen zur Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Türen, …) und der Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung, …) vor, kalkuliert Kosten/Einsparungen und erfüllt anteilig das EWärmeG BW. (ggf. förderfähig als EBW bzw. EBN)
Leistungsportfolio - 'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit' (LPH 1-9)

Planung (LPH 1-7)
Als bauvorlageberechtigter Bauingenieur kann das volle Leistungsbild nach §35 Abs. 1 HOAI2021 für die Gebäudeplanung (Architektur) erbracht werden. (LPH 1 - Grundlagenermittlung; LPH 2 -Vorplanung; LPH 3 - Entwurfsplanung; LPH 4 - Genehmigungsplanung; LPH 5 - Ausführungsplanung; LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe; LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe)
Projektbeispiele: 06.031 - 09.010 - 12.057 - 13.023 - 16.038 - 18.111 - 23.117 - 23.123 - 24.051

Fachplanung ‚Energieeffizienz‘ im Bestand
Beim ‚Bauen im Bestand‘ sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an den baulichen Wärme- & Feuchteschutz in Kombination mit der Energiebilanz des Gebäudes einzuhalten (Effizienzhaus/-gebäude). Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln sind die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich zu unterschreiten (Förderfähigkeit in Abhängigkeit des erreichten Effizienzhaus/-gebäude oder den getätigten Einzelmaßnahmen). Zur Gebäudeenergiebilanzierung kommen weitere Nachweise im Einzelfall hinzu - Wärmebrückennachweise; Sommerlicher Wärmeschutz; Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Die Fachplanung begleitet hierbei den gesamten Planungs- und Bauprozess in den LPH 1-9. (ggf. förderfähig als BEG WG, BEG NWG bzw. BEG EM) >>> 'Serielle Sanierung von kleinen Wohngebäuden'
Projektbeispiele: 06.031 - 09.010 - 12.057 - 13.023 - 16.038 - 18.111 - 23.117 - 23.123 - 24.011 - 24.051

Fachplanung ‚Energieeffizienz‘ - Neubau NZEB/Z-EB
Beim Neubau sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an den baulichen Wärme- & Feuchteschutz in Kombination mit der Energiebilanz des Gebäudes einzuhalten (Effizienzhaus/-gebäude). Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln sind die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich zu unterschreiten (Förderfähigkeit in Abhängigkeit des erreichten Effizienzhaus/-gebäude 55/40). Zur Gebäudeenergiebilanzierung kommen weitere Nachweise im Einzelfall hinzu - Wärmebrückennachweise; Sommerlicher Wärmeschutz; Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Die Fachplanung begleitet hierbei den gesamten Planungs- und Bauprozess in den LPH 1-9. (ggf. förderfähig als KFN, WEF, KNN)
Projektbeispiele: 09.002 - 14.040 - 15.164 - 16.026 - 24.034

Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [DGNB]‘
Die fachliche Begleitung im Sinne der Nachhaltigkeit wird zunehmend wichtiger im Neubaubereich, da aufgrund der europäischen und deutschen Vorgaben neben der Energieeffizienz von Gebäuden auch die verbauten Ressourcen (Ökobilanz/LCA) erfasst werden müssen (vgl. Gebäuderessourcen-pass (GRP)). Im geförderten Neubau wird das staatliche ‚Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)‘ gefordert, um dieses Qualitätssiegel erhalten zu können, ist ein Audit zur Nachhaltigkeit in einem akkreditierten Zertifizierungssystem notwendig. Das System der ‚Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)‘ ist für Wohn- und Nichtwohngebäude akkreditiert. (ggf. förderfähig als KFN, WEF, KNN oder im Bestand mit der NH-Klasse im Rahmen des BEG WG/BEGNWG)
Projektbeispiele: 24.034


Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [NBBW]‘ im Bestand
Die Nachweisführung der Nachhaltigkeit im System ‚Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW)‘ wird im Land Baden-Württemberg für öffentliche Gebäude gefordert, die auf Fördermittel des Landes zugreifen und kann durch die klaren Definitionen auch für privatwirtschaftliche Bauprojekte (Wohn- und Nichtwohngebäude) als Planungshilfe dienen.
Fachplanung ‚Nachhaltigkeit [NBBW]‘ - Neubau NZEB/Z-EB
Die Nachweisführung der Nachhaltigkeit im System ‚Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW)‘ wird im Land Baden-Württemberg für öffentliche Gebäude gefordert, die auf Fördermittel des Landes zugreifen und kann durch die klaren Definitionen auch für privatwirtschaftliche Bauprojekte (Wohn- und Nichtwohngebäude) als Planungshilfe dienen.
Fachplanung ‚Barrierefreies Bauen‘
Als Ergänzung zur ‚Planung & Bauleitung‘ erarbeite ich gerne ein Konzept zur ‚Barrierefreiheit‘ in Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld nach DIN 18040 und übernehme diese Erkenntnisse aus dem Konzept in die Entwurfs-, Genehmigungs- und Werkplanung.
Projektbeispiele: 24.034

Konstruktionsplanung (LPH 5-7) im Bestand
Im Rahmen der Werkplanung (LPH 5) können hier auf Basis der externen ‚Tragwerksplanung (Statischen Berechnung)‘ auch die Konstruktionspläne als Ergänzung für die Bauausführung mit erbracht werden. Dies kann bei ‚Bauen im Bestand‘ den Vorteil haben, dass alle notwendigen Angaben für die bauausführenden Firmen in einem Plan dargestellt werden, was zur Reduzierung von Abstimmungsfehlern führen kann.
Konstruktionsplanung - Neubau NZEB/Z-EB
Im Rahmen der Werkplanung (LPH 5) können hier auf Basis der externen ‚Tragwerksplanung (Statischen Berechnung)‘ auch die Konstruktionspläne als Ergänzung für die Bauausführung mit erbracht werden. Dies kann bei ‚Bauen im Bestand‘ den Vorteil haben, dass alle notwendigen Angaben für die bauausführenden Firmen in einem Plan dargestellt werden, was zur Reduzierung von Abstimmungsfehlern führen kann.
Projektbeispiele: 09.002 - 14.040 - 15.164 - 16.026 - 24.034


Projektsteuerung im Bestand
Als Ergänzung zur ‚Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die erweiterten Leistungen aus der Projektsteuerung zum vertieften Controlling in den Themen ‚Kosten, Termine und Qualität‘.
Projektsteuerung - Neubau NZEB/Z-EB
Als Ergänzung zur ‚Planung & Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die erweiterten Leistungen aus der Projektsteuerung zum vertieften Controlling in den Themen ‚Kosten, Termine und Qualität‘.
Projektbeispiele: 09.002 - 14.040 - 15.164 - 16.026 - 24.034
Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination im Bestand
Als Ergänzung zur ‚Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die Leistungen gemäß Baustellenverordnung (BauStellV) zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes als Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators.
Projektbeispiele: 06.031 - 16.038 - 23.123
Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination - Neubau NZEB/Z-EB
Als Ergänzung zur ‚Planung & Bauleitung‘ übernehme ich gerne auch die Leistungen gemäß Baustellenverordnung (BauStellV) zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes als Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators.
Projektbeispiele: 09.002 - 14.040 - 15.164 - 16.026 - 24.034


Bauleitung (LPH 8) im Bestand
Die Bauleitung gemäß §45 LBO BW bzw. nach HOAI LPH 8 kann für die von uns geplanten Projekte übernommen werden. Während der Bauausführung ist eine konsequente regelmäßige Kontrolle der Bautätigkeit als Qualitätssicherung unabdingbar.
Projektbeispiele: 06.031 - 12.057 - 13.023 - 16.038 - 18.111 - 23.117 - 23.123 - 24.051
Planung & Bauleitung (LPH 1-9) - Neubau NZEB/Z-EB
Als bauvorlageberechtigter Bauingenieur kann das volle Leistungsbild nach §35 Abs. 1 HOAI2021 für die Gebäudeplanung (Architektur) erbracht werden mit allen Leistungsphasen (LPH 1 - Grundlagenermittlung; LPH 2 - Vorplanung; LPH 3 - Entwurfsplanung; LPH 4 - Genehmigungsplanung; LPH 5 - Ausführungsplanung; LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe; LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe; LPH 8 - Objektüberwachung (Bauüberwachung & Dokumentation); LPH 9 – Objektbetreuung). Im Rahmen der Zusatzqualifikationen (Energieeffizienz, Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit, Konstruktion, …) können weitere Leistungen als integraler Planungsansatz mit erbracht werden, so dass sich ein reibungsloserer Ablauf einstellt.
Projektbeispiele: 09.002 - 14.040 - 15.164 - 16.026 - 24.034
Gebäuderessourcenpass
Der Gebäuderessourcenpass (GRP) wird seit 2025 schrittweise in Deutschland eingeführt, insbesondere als Voraussetzung für das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) bei Neubauten. Der GRP erfasst den CO₂-Fußabdruck, die Trennbarkeit, Demontierbarkeit und Verwertbarkeit von Baumaterialien (Kreislauffähigkeit von Baustoffen).

Klimaschutzplan für Gebäude
Ein systematischer Klimaschutzfahrplan hilft, Gebäude schrittweise und effizient zur gesetzlich vorgesehenen Klimaneutralität 2040 (BW) zu führen. Im Klimaschutzplan werden dabei Maßnahmen erörtert, die Reduzierung der CO₂-Emissionen um 65% bis 2030 als Zwischenziel auf Basis der Emissionen von 1990. Auch ein Neubau muss das Ziel 2040 (BW) vor Augen haben.

Planung für
B2C | B2B
Bauherren
Bauträger
Generalunternehmer
'NearlyZeroEnergyBuilding' durch Sanierung
Der Standard 'NZEB' ist seit vielen Jahren in der europäische Gesetzgebung (EBPD) als energetischer Mindeststandard für Neubauten vorgesehen.
Durch eine gezielte ganzheitlich durchdachte Sanierung - einem ingenieurmäßig erstellten SAnierungskonzept, können wir diesen Energiestandard auch bei kleinen Wohngebäuden (1-12 WE) gut erreichen. In der deutschen Fördermittellandschaft nennt sich das dann 'Effizienzhaus 40/55 (EH 40/55)', wenn das Gebäude noch relativ unsaniert ist - ein sogenanntes 'Worst Performance Building (WPB)' (ggf. muss hier ein Energiebedarfsausweis erstellt werden!), könnte es ggf. noch zusätzliche Fördermittel geben. Wenn wir dann die vorgefertigten Bauelemente aus dem Neubaubereich neu denken und eine 'Serielle Sanierung (SerSan)' vornehmen, diese unter Umständen noch mit der 'Nachhaltigkeit (NH-Klasse) über ein Qualitätssiege (QNG)' kombinieren, ist es möglich in einer gut kalkulierbaren Bauzeit diese kleinen Wohngebäude mit einem echten 'Energiesprong' in die Zukunft zu führen.
Wenn alle Parameter eingehalten werden, entsteht ein 'EH 40 NH (QNG) | WPB | SerSan', was aktuell die höchsten Fördermittel im Rahmen der KFW-Programme ermöglicht.
Diese maximale Förderung von zinsvergünstigtem Darlehen (aktuell 150.000,00 €/WE) und einem max. Tilgungszuschuss von max. 35% und den Zuschüssen für die Baubegleitung durch den 'Energie-Effizienz-Experten' und 'Auditoren für Nachhaltigkeit' können nur noch gesteigert werden, wenn es sich bei dem ursprünglichen Gebäude um ein Nichtwohngebäude gehandelt hat. Wenn in ehemaligen Nichtwohngebäuden (z.B. Hotels, Verwaltungsgebäuden, Gewerbehallen, Einzelhandelsgeschäften, Schulen, ...) neuer Wohnraum entsteht, wird diese Maßnahme zusätzlich mit einem Zuschuss im Rahmen des KFW-Programm 'Gewerbe zu Wohnen' von 30.000,00 €/WE gefördert.
Aktueller Hinweis: Wenn schlechte ggf. sogar unbewohnbare Gebäude durch eine umfassende energetische Sanierung wieder bewohnbar gemacht werden und energetisch mit einem Neubau vergleichbar werden, können diese Gebäude im Sinne der 'Mietpreisbremse' als Neubau gewertet werden und somit greift die Mietpreisbremse nicht mehr.
>> Fördermittelkonditionen sind grundsätzlich tagesaktuell vor Beantragung zu überprüfen
www.bafa.de | www.kfw.de | www.l-bank.de
Die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes ist nicht nur eine kostenintensive Maßnahme für den Eigentümer - diese Kosten möchte ich hier nicht relativieren, jedoch muss man die positiven Merkmale einer energetischen Ertüchtigung auch klar benennen:
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Durch eine energetische Sanierung werden die Räume langfristig nutzbar hinsichtlich des Raumklimas während der Heizperiode
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Durch eine bessere hochwertigere Wärmedämmung werden Maßnahmen für den Hitzeschutz (Sommerlicher Wärmeschutz) für die zunehmend heißeren Sommer reduziert
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Durch die besseren Bedingungen sind die Räume langfristig besser vermittelbar an Nutzer (Mieter bzw. Pächter)
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Die Kosten für die Energieversorgung werden auf Jahre kalkulierbar
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Durch die im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung möglichen Instandsetzungen bzw. Instandhaltungen wird die Substanz der Immobilien gesichert, was eine Wertstabilität der Immobilie zur Folge hat
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@nzeb-sanierung.de
Die Gesamtplanung zum 'NZEB-Sanierung' wird Rahmen des Leistungsbereiches 'Bauen im Bestand' - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE!
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Planung für
B2C | B2B
Bauherren
Bauträger
Generalunternehmer
CASA ROJA | (T)Räume zum Leben, Arbeiten und Erholen
Bereits im individuellen Entwurf für Ihr Eigenheim werden die Anforderungen aus Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeitszertifizierung von uns mitgedacht!
Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für selbst genutzte Wohngebäude (1-2 WE) - staatlich gefördertes Eigenheim
.. ohne sich bereits am ersten Tag auf einen Hersteller des Hauses festzulegen!
Wer heute privat baut, steht vor einer riesigen Herausforderung: Die Zinsen am Markt sind hoch, die gesetzlichen Vorgaben streng. Die Rettung sind die extrem zinsgünstigen Förderkredite der KfW (z. B. für den Klimafreundlichen Neubau). Um diese Gelder zu bekommen, fordert der Staat jedoch ein offizielles Nachhaltigkeits-Siegel (das QNG-Siegel). Normalerweise müssen Sie dafür mühsam einen Architekten, einen Energieberater und einen speziellen Zertifizierer (Auditor) koordinieren. Das kostet Zeit, Nerven und viel Geld. Unser All-in-One-Konzept für Sie: Wir planen Ihr Gebäude und erledigen die komplette Energie- und Nachhaltigkeits-Zertifizierung (wenn möglich über das schlanke BiRN-System) direkt mit.
>> Ein Ansprechpartner >> Volle Förderung >> Null Stress
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@casa-roja.eu
Die Generalplanung für individuell gestalteten Eigenheimen wird Rahmen der Neubau 'NZEB/Z-EB' in LPH 1-9 - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE!
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Z-EB (MFH) | Wohnräume zum Wohlfühlen
Zero-EmissionBuilding 'Kleine Mehrfamilienwohnhäuser'
Bereits im individuellen Entwurf für Ihr Investitionsobjekt werden die Anforderungen aus Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeitszertifizierung von uns mitgedacht!
Integrale Gesamtplanung (Architektur-Energieeffizienz-Nachhaltigkeit-Barrierefreiheit) ohne Schnittstellen für kleine Wohngebäude (2-6 WE) - staatlich geförderte Kapitalanlage
.. ohne sich bereits am ersten Tag auf einen Hersteller des Hauses festzulegen!
Wer heute privat baut, steht vor einer riesigen Herausforderung: Die Zinsen am Markt sind hoch, die gesetzlichen Vorgaben streng. Die Rettung sind die extrem zinsgünstigen Förderkredite der KfW (z. B. für den Klimafreundlichen Neubau). Um diese Gelder zu bekommen, fordert der Staat jedoch ein offizielles Nachhaltigkeits-Siegel (das QNG-Siegel). Normalerweise müssen Sie dafür mühsam einen Architekten, einen Energieberater und einen speziellen Zertifizierer (Auditor) koordinieren. Das kostet Zeit, Nerven und viel Geld. Unser All-in-One-Konzept für Sie: Wir planen Ihr Gebäude und erledigen die komplette Energie- und Nachhaltigkeits-Zertifizierung (wenn möglich über das schlanke BiRN-System) direkt mit.
>> Ein Ansprechpartner >> Volle Förderung >> Null Stress
Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem unverbindlichen Angebot: rj@z-eb.de
Die Generalplanung für individuell gestalteten Eigenheimen wird Rahmen der Neubau 'NZEB/Z-EB' in LPH 1-9 - durch JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen angeboten. Als kleines regionales Ingenieurbüro können wir nicht immer telefonisch erreichbar sein und bitten daher um primäre Kontaktaufnahme per Mail - DANKE!




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