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JASCHKE | Energieaudit 'KMU'

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8.2-1 Energieaudit für ‚KMU‘ (BAFA Modul 1 - DIN 16247-1)

 

Ziele, Anforderungen, Anwendungsbereich und Grenzen des Energieaudits, Zeitraum seiner Durchführung und Anforderungen an die Daten, die vor Beginn des Audits zu sammeln sind, müssen vor dem Audit vereinbart werden. Das eigentliche Audit besteht aus einer Auftaktbesprechung, der Datenerfassung (historische Daten zum Energieverbrauch, vorherige Untersuchungen in Bezug auf Energie und Energieeffizienz, Energietarife etc.), einem Außeneinsatz (Begehung des zu prüfenden Objektes, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, wo zusätzliche Daten benötigt werden), einer Analyse (unter anderem: Energieflüsse und Energiebilanz sowie den Energieverbrauch beeinflussende Faktoren ermitteln, geeignete Energiekennzahlen festlegen, mögliche Einsparungen und dazu notwendige Investitionen evaluieren) und der Erstellung eines Berichts. Dieser wird in einer Abschlussbesprechung übergeben und erläutert. Analyse der energetisch relevanten Komponenten aus Gebäude, Prozesse und Transport.

 

Die Beratung wird durch das BAFA gefördert mit 80% des Beratungshonorars, jedoch mit max. 1.200,00 € (netto) bei jährlichen Energiekosten (= alle Energieträger (Gas, Öl, Benzin, Diesel, Strom, Holz, …)) unter 10.000,00 € (netto). Antragsstellung für den Zuschuss erfolgt durch den Auftraggeber, alle mit der Beratungsförderung einzuhaltenden Fristen der BAFA sind durch den Auftraggeber zu überwachen! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!)

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8.2-2 Energieaudit für ‚KMU‘ (BAFA Modul 1 - DIN 16247-1)

 

Ziele, Anforderungen, Anwendungsbereich und Grenzen des Energieaudits, Zeitraum seiner Durchführung und Anforderungen an die Daten, die vor Beginn des Audits zu sammeln sind, müssen vor dem Audit vereinbart werden. Das eigentliche Audit besteht aus einer Auftaktbesprechung, der Datenerfassung (historische Daten zum Energieverbrauch, vorherige Untersuchungen in Bezug auf Energie und Energieeffizienz, Energietarife etc.), einem Außeneinsatz (Begehung des zu prüfenden Objektes, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, wo zusätzliche Daten benötigt werden), einer Analyse (unter anderem: Energieflüsse und Energiebilanz sowie den Energieverbrauch beeinflussende Faktoren ermitteln, geeignete Energiekennzahlen festlegen, mögliche Einsparungen und dazu notwendige Investitionen evaluieren) und der Erstellung eines Berichts. Dieser wird in einer Abschlussbesprechung übergeben und erläutert. Analyse der energetisch relevanten Komponenten aus Gebäude, Prozesse und Transport.

 

Die Beratung wird durch das BAFA gefördert mit 80% des Beratungshonorars, jedoch mit max. 6.000,00 € (netto) bei jährlichen Energiekosten (= alle Energieträger (Gas, Öl, Benzin, Diesel, Strom, Holz, …)) über 10.000,00 € (netto). Antragsstellung für den Zuschuss erfolgt durch den Auftraggeber, alle mit der Beratungsförderung einzuhaltenden Fristen der BAFA sind durch den Auftraggeber zu überwachen! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!)

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Zusatzleistungen während der Projektabwicklung

 

9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt

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Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.

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07.11.2006

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 16.01.2024)

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8.2-1
[Pos. 8.2'A] Energieaudit
[Pos. SB] Statusbericht
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