top of page

Suchergebnisse

50 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • JASCHKE | Impressum

    Impressum Datenschutzerklärung Disclaimer IMPRESSUM Angaben gemäß §5 TMG: JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur > Keine Beratungen im Büro, bitte die 'Hinweise COVID 19 ' beachten! > Termine nach Vereinbarung ! Kontakt: Telefon: +49 (0) 7707 2079857 (Bitte BÜROZEITEN beachten!) E-Mail: info@rouven-jaschke.de WhatsApp +49 7707 2079857 (Text-/Bildnachrichten) Headoffice/Postanschrift: # Randenweg 1e; D-78183 Hüfingen Meeting-Points in Co-Working-Spaces: # Jurastraße 27/1; D-72072 Tübingen im 'Gründersaal' # Brückengasse 1b; D-78462 Konstanz im Coworking Space Konstanz 'St. Johann' # Kaiser-Joseph-Straße 254; D-79098 Freiburg im Breisgau im 'coworking freiburg' # Schwarzwaldstraße 61; D-79539 Lörrach im 'Startblock | Coworking Lörrach' Umsatzsteuer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 242 944 798 Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen Berufsbezeichnung: Ingenieur [Dipl.-Ing. (FH)] Zuständige Kammer: Ingenieurkammer Baden-Württemberg Verliehen durch: Fachhochschule Biberach an der Riss Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Ingenieurgesetz Baden-Württemberg Regelungen einsehbar unter: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-IngGBWrahmen Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung Name und Sitz des Versicherers: SV Sparkassen Versicherung AG; 70376 Stuttgart (seit 01.01.2022) HDI Versicherung AG; 30650 Hannover (01.01.2014 bis 31.12.2021) Bayrischer Versicherungsverband AG; 80530 München (01.07.2005 bis 31.12.2013) Geltungsraum der Versicherung: Deutschland Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Quelle: eRecht24 Datenschutzerklärung Datenschutz Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenb ezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Cookies Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein. Kontaktformular Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlußfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Google Analytics Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA. Google Analytics verwendet so genannte "Cookies". Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. IP-Anonymisierung # Wir haben auf dieser Website die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Dadurch wird Ihre IP-Adresse von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IPAdresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Browser Plugin # Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch den Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de Widerspruch gegen Datenerfassung # Sie können die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukünftigen Besuchen dieser Website verhindert: Google Analytics deaktivieren Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de Auftragsdatenverarbeitung Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um. Demografische Merkmale bei Google Analytics # Diese Website nutzt die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Diese Daten können keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Sie können diese Funktion jederzeit über die Anzeigeneinstellungen in Ihrem Google-Konto deaktivieren oder die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics wie im Punkt “Widerspruch gegen Datenerfassung” dargestellt generell untersagen. Facebook-Plugins (Like-Button) Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/ . Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter https://de-de.facebook.com/policy.php . Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus. Google+ Unsere Seiten nutzen Funktionen von Google+. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA. Erfassung und Weitergabe von Informationen: Mithilfe der Google+-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google+-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden. Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google+-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen. Verwendung der erfassten Informationen: Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites. LinkedIn Unsere Website nutzt Funktionen des Netzwerks LinkedIn. Anbieter ist die LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court, Mountain View, CA 94043, USA. Bei jedem Abruf einer unserer Seiten, die Funktionen von LinkedIn enthält, wird eine Verbindung zu Servern von LinkedIn aufbaut. LinkedIn wird darüber informiert, dass Sie unsere Internetseiten mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Wenn Sie den "Recommend-Button" von LinkedIn anklicken und in Ihrem Account bei LinkedIn eingeloggt sind, ist es LinkedIn möglich, Ihren Besuch auf unserer Internetseite Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch LinkedIn haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von LinkedIn unter: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy XING Unsere Website nutzt Funktionen des Netzwerks XING. Anbieter ist die XING AG, Dammtorstraße 29-32, 20354 Hamburg, Deutschland. Bei jedem Abruf einer unserer Seiten, die Funktionen von XING enthält, wird eine Verbindung zu Servern von XING hergestellt. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt dabei nach unserer Kenntnis nicht. Insbesondere werden keine IP-Adressen gespeichert oder das Nutzungsverhalten ausgewertet. Weitere Information zum Datenschutz und dem XING Share-Button finden Sie in der Datenschutzerklärung von XING unter: https://www.xing.com/app/share?op=data_protection SSL-Verschlüsselung Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von "http://" auf "https://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden. Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Widerspruch Werbe-Mails Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor. Quelle: https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html Copyright Das Copyright und allen damit verbundenen Rechte an den oben genannten Internetauftritten liegen ausschließlich beim Hersteller und Betreiber [ siehe Impressum ]. Eine Vervielfältigung, das Kopieren der Grafiken, der Dateien, der Texte, der Bilder sowie der Inhalte und Bestandteile dieser Internetseiten in andere elektronische oder gedruckte Publikationen, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Das Zitieren oder Weitervertreiben der Informationen – auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch uns. Das Copyright bezieht sich auf den Inhalt, alle Bilder und Grafiken, alle Texte, das Design der Internetseiten und alles im Zusammenhang mit diesen Internetseiten. Disclaimer Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Quellenangabe: https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 16.04.2025 )

  • JASCHKE | Hinweis 'Covid'

    Hinweise 'Covid' „Gesundheit ist kein Zustand des Körpers, sondern des Geistes.“ (Mary Baker Eddy) .. und weil der gesunde Menschenverstand uns zur Vorsicht ermahnt, bleiben einige grundlegenden Regel auch für die Zukunft erhalten ... mfG RJ Hinweis 'COVID 19' Die weltweite Pandemie hat auch auf die Arbeitswelt im Bausektor seine Auswirkungen! Die Grundlegenden Hygieneregeln gelten selbstverständlich auf Baustellen genauso wie im Büro: Wir verzichten bewusst auf das ‚Händeschütteln‘, wir bitten dies als Umsichtigkeit zu verstehen! (Dies werden wir auch unabhängig der Inzidenzwerte zukünftig beibehalten!) Wo immer der Mindestabstand von 1,5-2,0 m nicht eingehalten werden kann, bitten wir um den gegenseitigen Respekt und tragen auch zukünftig ‚Maske‘! (Dies wäre auch zukünftig wünschenswert zur Reduzierung der Grippeinfektionen bzw. Erkältungswellen) Niesen und Husten Sie in die Armbeuge! (Was bereits unabhängig von Corona der Normalfall sein sollte!) Reinigen Sie regelmäßig Ihre Hände und desinfizieren Sie Ihre Hände! Verwenden Sie Ihr eigenes Werkzeug und reinigen Sie dies regelmäßig! Die aktuelle Situation mit ‚CORONA‘ führt zu einigen organisatorischen Besonderheiten, die laufenden Baustellenkontrollen finden vorzugsweise ohne weitere Teilnehmer statt, die Besprechungen werden vermehrt per Mail, Videokonferenz, Chat und Telefon abgewickelt! Notwendige Besprechungen und Beratungen finden nur unter den ‚CORONA-REGELN‘ statt! Termine nach Vereinbarung! Auf den Baustellen selbst sind die Anweisungen der Bauleitung bzw. des Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators hinsichtlich der erhöhten Gesundheitsprävention zwingend zu befolgen, bei Zuwiderhandlungen müssen Firmen mit Betretungsverboten für Baustellen rechnen! Einschlägige Vorgaben hierzu gibt die BG Bau, die Handwerkskammer bzw. die Industrie- und Handelskammer bekannt! ACHTUNG für den Schutz der eigenen Gesundheit gelten folgen Grundsätze: Beratungstermine im Büro 'Hüfingen' finden nicht mehr statt! Es gilt grundsätzlich die 3G-Regelung (Es ist für uns Arbeit und somit ein Arbeitsplatz, egal wo wir die Beratung durchführen!) Termine im Objekt (Innenräume) finden nur statt bei Inzidenzen unter 35 mit einer Teilnehmerzahl von max. 5 Personen ! Termine im Freien finden nur mit max. 10 Personen statt! Bei Zuwiderhandlung gegen das objektive situationsbedingte 'Gebot des Masketragens', brechen wir Termine ohne weitere Diskussion ab! Wegen der vermehrten Nachfrage, nochmal zur Erläuterung - JA - diese Regeln halten wir weiterhin ein, ein Arbeitsausfall durch eine doch vermeidbare Erkrankung oder das doch vorhandene Risiko für bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen ist nach wie vor gegeben und für mich selbst kann ich das Risiko so weit minimieren wie ich es für richtig erachte = 'Meine Gesundheit geht hier den rein wirtschaftlichen Interessen vor!' 01.04.2020 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 08. 01.2 023) 'COVID-19'

  • JASCHKE | GEG-Pflichtberatung

    GEG-Pflichtberatung JASCHKE | GEG-Pflichtberatung 0.0-2 GEG-Pflicht beratung (nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilienwohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigste n Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt) Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 18.12.2024)

  • JASCHKE | Kontakt

    Kontakt Kontakt Absenden Vielen Dank! Homepage Rouven Jaschke (DE) mail (Office) je 06:30 bis 18:30 Uhr WhatsApp je 06:30 bis 18:30 Uhr WebChat je 09:00 bis 12:00 Uhr Home (DE) 'Leben-Arbeiten-Erholen' fon je 09:00 bis 12:00 Uhr Messenger je 07:30 bis 18:30 Uhr Instagram Social Media Ingenieurkammer BW 'Beratender Ingenieur' DGNB e.V. DGNB Auditor Phase Nachhaltigkeit Initiative Homepage Beratung-Planung-Bauleitung mail (RJ) je 07:30 bis 18:30 Uhr facebook Social-Media Linkedin Business-Profil Homepage Rouven Jaschke (IT) Fördermittel (BEG) ENERGIEEFFIZIENZEXPERTE dena Registriert als Energieausweisaussteller BAFA BAFA "EBW; EBN-Modul 1; EBN-Modul 2; BEW; EEW" trion Climate e.V. Mitglied im Verein DIBt Registriert als Energieausweisaussteller Photovoltaik Netzwerk Energieberater CO2Online Kompetenzpartner Homepage 'Casa RoJa' EnergieExperten AVA-Profil Haus & Co. Kompetenzpartner Heinze Kompetenzpartner ArchitektenWeb Kompetenzpartner HOAI Kompetenzpartner mail (SOS) Notfallkontakt Google Business-Profil Skype ONLINE-MEETING Zoom ONLINE-MEETING Teams ONLINE-MEETING REGIOSTARS Kompetenzpartner DSA e.V. Mitglied im Verein Home (IT) 'Leben-Arbeiten-Erholen' Babbel Sprachkurs 'Italienisch'

  • JASCHKE | Fachplanung 'Effizientes Denkmal (BEG)'

    Effizientes Denkmal Fachplanung 'Effizientes Denkmal' [0.0-1] Erstberatung (Initialberatung) [0.0-2] GEG-Pflichtberatung [0.0-3] Allgemeine Energieberatung [0.2-1] Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘ [0.2-2] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ [0.2-3] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung [0.2-4] Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘ [0.2-5] Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘ [0.2-6] Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘ [0.7] Beratung zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.7-1] Pre-Check zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.2-5] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | A [1.2-6] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | B [1.2-7] Wärmebrückennachweise | Detailiertere Wärmebrückennachweise [1.2-8] Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108 [1.2-9] Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 [1.2-0] (Einzel-)Bauteilnachweis im Bestand [1.7-2] Ökobilanz | LCA nach QNG-Richtlinien [2.2] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung zum Antrag (TPB-ID/BzA/gBzA) [2.7-1] Planungsbegleitung [DGNB-System] | 'Nachhaltigkeit - Umsetzung der Ziele' [2.7-2] Barrierefreiheit (DIN 18040) | Bestätigung zur Barrierefreiheit [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse | Analyse zur Flexibilität der Nutzung [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse | 'LCC - LifeCycle-Costing' [2.7-5] Freigabe für Materialien | Baubiologische Begleitung [2.7-6] Analyse zu Rückbau und Recycling | 'Cradle to Cradle' (Kreislauffähigkeit) [3.2] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Energieeffizienz' | 'Energie-Effizienz-Experte' [3.7] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Nachhaltigkeit' | 'DGNB Auditor' [4.2-1] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste für Fördermittelabruf [4.2-2] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste bei Eigenleistungen [4.2-3] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung nach Durchführung (TPN-ID/BnD/gBnD) [4.7-1] Protokollierung im DGNB-System | Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Ressourcennutzung, Klimawirkung und Kreislauffähigkeit | DGNB Gebäuderessorcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude (ESG-Management) | Klimaschutzplan 2040 [5.2] Energieausweis(e) nach GEG [5.7] Audit 'Nachhaltigkeit' | Zertifizierung im DGNB-System inkl. QNG [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht [9-EV] (Eigentümer-)Versammlungen JASCH KE | Fachplanung 'Effizientes Denkmal' 0.0-1 Erstb eratung (Initialberatung nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanier ung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab gekl ärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren . (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt) 0.0-2 GEG -P flicht beratung (nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt) 0.0-3 Allgemeine Energieberatung Die ‚Allgemeine Energieberatung‘ geht auf die baulichen Aspekte wie die GEG-Pflichtberatung (siehe 0.0-2) ein und geht darüber hinaus auf allgemeine Energiesparmöglichkeiten im Alltag ein. (Energieberatung ca. 60-90 min am Objekt) 0.2-1 Sanieru ngskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘ Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gült iger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)‘ nach BAFA-Kriterien ausgestellt. 0.2-2 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 WE‘ 0.2-3 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Wohnanlagen ab 3 WE inkl. der Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung‘ 0.2-4 Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘ Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gütiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘ ausgestellt. 0.2-5 Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘ Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche < 500 m²‘ 0.2-6 Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘ Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche > 500 m²‘ Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt immer durch den Auftraggeber! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!) 0. 7 Beratung ‚ Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qu alitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, o b das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnah men einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Plat in, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Kriterien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a). 1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a). 1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)). 1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2) In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen. 1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachplanung für eine mechanische Lüftungs anlage. 1.2-0 (Einzel-)B auteilnachweis im Bestand Beim Austausch von einzelnen Bauteilen im Bestand sind die zu bearbeitenden Bauteile hinsichtlich der bauphysikalischen Eigenschaften auf die aktuelle Gesetzeslage abzustimmen. Bauteilnachweise nach § 48 GEG mit den Mindestanforderungen aus Anlage 7 GEG. 1.7-2 Ökobilanzierung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriteriu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen. 2.2 BEG/KFN-Fördermittel | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 0.2 oder 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW). Die Antragsstellung erfolgt immer durch den Bauherren selbst über seine Hausbank oder direkt beim Zuschussgeber (KFW, L-Bank oder BAFA). Eine Vollmacht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus. Die Fördermittelgeber setzen Fristen im Rahmen der Fördermittelprogramme, diese Fristen kann nur der Fördermittelempfänger (Auftraggeber) überwachen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 2.7-1 Planungsbegl eitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koordination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.2 Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG/KFN) Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäu den immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen. 3.7 Baubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 4.2-1 Belegliste für den Fördermittelabruf Die im Fördermittelantrag (Pos. 2.2) beantragten Fördermittel sind an Kriterien gebunden, die im Zuge des Fördermittelabruf geprüft werden müssen. In allen Fördermittelprogrammen ist hierfür eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Kosten (Belegliste) seitens der Fördermittelgeber (BAFA/KFW) gefordert. A CHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG; BEG NWG; KFN bzw. WEF) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-2 Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege) In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-3 Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN) Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG bzw. BEG NWG) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umwelt. 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.2 Energieausweis(e) nach Baumaßnahmen (Neubau oder Sanierung) Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung des Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. Zusatzleis tungen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerver sammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 15.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 15.01.2026) 0.0-1 0.0-2 0.0-3 0.2-1 0.2-2 0.2-3 0.2-4 0.2-5 0.2-6 0.7 1.7-1 1.2-5 1.2-6 1.2-7 1.2-8 1.2-9 1.2-0 1.7-2 2.2 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.2 3.7 4.2-1 4.2-2 4.2-3 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.2 5.7 6-1 9-SB 9-EV

  • JASCHKE | PROJEKTMANAGEMENT

    Projektmanagement JASCHKE | Projektmanagement # Kauf- & Sanieru ngsberatung # Objektbetreuung im Bestand # Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination # Projektsteuerung # Planung & Bauleitung 'NearlyZeroEnergyBuilding' 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 22.01.2026) JASCHKE | Projektmanagement

  • JASCHKE | Projektsteuerung

    Projektsteuerung Projektsteuerung (Kosten) [0.4] Kostenschätzung [1.4-1] Grobterminplan [1.4-2] Kostenberechnung [2.4-1] Termine 'Planung' [2.4-2] Bauzeitenplan [2.4-3] Kostenanschlag [3.4] Controlling 'Kosten' [4.4] Kostenfeststellung [5.4] Kostenanalyse [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht [9-EV] (Eigentümer-)Versammlungen "Wer bauen will der schlag voran, was Kosten er dazu muss han. Er würd' sonst vor dem End abstahn. Der ist ein Narr, der bauen will und nicht voranschlägt, was das zu kosten wird und ob er es vollbringen mag nach seinem Anschlag." aus "Das Narrenschiff" (1494) von Sebastian Brant (1457 bis 1521) Dichter und Humanist Strasbourg/Basel (Sprüche zum Bauen; Wolfgang Sperling) JASCHKE | Projektsteuerung (Kosten) 0.4 Kostenschätzung Der in der Literatur und der Normung vorgesehene erste Kostenrahmen als Budgetierung für ein Projekt hat sich als realitätsfremd erwiesen, bei der Genauigkeit in der ersten Ebene (KG 100-800) ist die Aussagekraft der 8 Kostengruppen sehr vage, da hierfür grundlegende Annahmen getroffen werden müssen, die sich nur durch die zweite Kostenebene darstellen lassen. Daher empfehlen wir die Kostenschätzung nach DIN 276 nicht wie vorgesehen in der LPH 2 'Vorplanung' sondern diese erste Kostenschätzung mit der zweiten Ebene der Kostengruppen in die LPH 0 'Projektentwicklung' vorzuziehen! Die Kostenschätzung soll als Grundlage der Entscheidungsfindung für die weitere Projektplanung dienen. Die Genauigkeit der Kostenschätzung liegt bei ca. +/- 30 %. (ACHTUNG: Bei 'Bauen im Bestand' ist die Genauigkeit bei ca. +/- 40 %) 1.4 Kostenberechnung Die Kostenberechnung nach DIN 276 geht weiter ins Detail und bezieht sich auf die dritte Ebene der Kostengruppen, das heißt auf die Einerstellen. Sie ist Teil der LPH 3 'Entwurfsplanung' und dient als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen im Projekt. Die Genauigkeit der Kostenberechnung liegt bei ca. +/- 20 %. (ACHTUNG: Bei 'Bauen im Bestand' ist die Genauigkeit bei ca. +/- 30 %) 2.4 Kostenanschlag Der Kostenanschlag nach DIN 276 ist Teil der LPH 7 'Mitwirkung bei der Vergabe'. Die Kostendarstellung im Rahmen dieser Stufe ist Basis für die Vergabe der ausgeschriebenen Bauleistungen und dient der Budgetierung der Baumaßnahme. 3.4 Controlling ‚Kosten‘ In der Ausführungsphase werden die Kosten protokolliert und auf Fehlentwicklungen so früh wie möglich hingewiesen, eine Einmischung in den Kompetenzbereich der Bauleitung erfolgt nicht! 4.4 Kostenfeststellung Die finale Phase der Kostenermittlung ist die Kostenfeststellung nach DIN 276. Sie kennzeichnet die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Baukosten. Auch diese werden nach Kostengruppen entsprechend der DIN 276 bis zur dritten Ebene aufgegliedert und folgen der Struktur, die mit dem Kostenanschlag vorliegt. Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlichen Kosten. Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls zu Vergleichen und Dokumentationen. Grundlage für die Kostenfeststellung sind: geprüfte Abrechnungsbelege, z.B. Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistung, usw. Planungsunterlagen, z.B. Abrechnungszeichnungen Erläuterungen 5.4 Kostenanalyse Eine Kostenanalyse führen wir gemeinsam mit Bauträgern oder Fertighausherstellern nach erfolgreichem Projektabschluss immer gerne durch, da man durch die Auswertung der Kosten in Verbindung mit dem Projektverlauf für spätere Projekte bessere Kennzahlen zur Kostenschätzung. Zusatzleis tungen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 19 .01.2024) Projektsteuerung (Kosten) [Pos. 0.4] Kostenschätzung [Pos. 1.4] Kostenberechnung [Pos. 2.4] Kostenanschlag [Pos. 3.4] Controlling 'Kosten' [Pos. 4.4] Kostenfeststellung [Pos. 5.4] Kostenanalyse [Pos. 6.4] Ergänzende Zusatzleistungen 'Projektsteuerung (Kosten)' Pos. SB # Statusbericht Pos. EV # Eigentümerversammlung

  • JASCHKE | Fachplanung 'Effizient Sanieren (BEG)'

    Effizient Sanieren Fachplanung 'Effizient Sanieren' [0.0-1] Erstberatung (Initialberatung) [0.0-2] GEG-Pflichtberatung [0.0-3] Allgemeine Energieberatung [0.2-1] Sanierungskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘ [0.2-2] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ [0.2-3] Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung [0.2-4] Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘ [0.2-5] Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘ [0.2-6] Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘ [0.7] Beratung zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.7-1] Pre-Check zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.2-5] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | A [1.2-6] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | B [1.2-7] Wärmebrückennachweise | Detailiertere Wärmebrückennachweise [1.2-8] Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108 [1.2-9] Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 [1.2-0] (Einzel-)Bauteilnachweis im Bestand [1.7-2] Ökobilanz | LCA nach QNG-Richtlinien [2.2] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung zum Antrag (TPB-ID/BzA/gBzA) [2.7-1] Planungsbegleitung [DGNB-System] | 'Nachhaltigkeit - Umsetzung der Ziele' [2.7-2] Barrierefreiheit (DIN 18040) | Bestätigung zur Barrierefreiheit [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse | Analyse zur Flexibilität der Nutzung [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse | 'LCC - LifeCycle-Costing' [2.7-5] Freigabe für Materialien | Baubiologische Begleitung [2.7-6] Analyse zu Rückbau und Recycling | 'Cradle to Cradle' (Kreislauffähigkeit) [3.2] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Energieeffizienz' | 'Energie-Effizienz-Experte' [3.7] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Nachhaltigkeit' | 'DGNB Auditor' [4.2-1] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste für Fördermittelabruf [4.2-2] Fördermittelberatung 'BEG' | Belegliste bei Eigenleistungen [4.2-3] Fördermittelberatung 'BEG' | Bestätigung nach Durchführung (TPN-ID/BnD/gBnD) [4.7-1] Protokollierung im DGNB-System | Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Ressourcennutzung, Klimawirkung und Kreislauffähigkeit | DGNB Gebäuderessorcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude (ESG-Management) | Klimaschutzplan 2040 [5.2] Energieausweis(e) nach GEG [5.7] Audit 'Nachhaltigkeit' | Zertifizierung im DGNB-System inkl. QNG [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht [9-EV] (Eigentümer-)Versammlungen 0.0-1 0.0-2 JASCH KE | Fachplanung 'Effizient Sanieren' 0.0-1 Erstb eratung (Initialberatung nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanier ung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab gekl ärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren . (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt) 0.0-2 GEG -P flicht beratung (nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt) 0.0-3 Allgemeine Energieberatung Die ‚Allgemeine Energieberatung‘ geht auf die baulichen Aspekte wie die GEG-Pflichtberatung (siehe 0.0-2) ein und geht darüber hinaus auf allgemeine Energiesparmöglichkeiten im Alltag ein. (Energieberatung ca. 60-90 min am Objekt) 0.2-1 Sanieru ngskonzept (EFH/ZFH) inkl. ‚iSFP‘ Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gült iger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)‘ nach BAFA-Kriterien ausgestellt. 0.2-2 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Mehrfamilienwohnhäusern ab 3 WE‘ 0.2-3 Sanierungskonzept (MFH) inkl. ‚iSFP‘ mit WEG-Erläuterung Leistung wie in 0.2-1, jedoch bei ‚Wohnanlagen ab 3 WE inkl. der Erläuterung des Sanierungsfahrplans in einer Eigentümerversammlung‘ 0.2-4 Sanierungskonzept (NGF<200) inkl. ‚SFP BW‘ Im Sanierungskonzept wird am Bestandsgebäude die Gebäudesubstanz (‚Energetische Qualität‘ der wärmeübertragenden Hüllfläche) und die vorhandene Gebäudetechnik (Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen sowie die Beleuchtung) analysiert und in 1-5 einzelnen Stufen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zum bestmöglich zu erreichenden Standard ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ nach aktuell gütiger Gesetzeslage (GEG/BEG) entwickelt. Aufbauend auf dem Sanierungskonzept wird der formelle ‚Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg‘ ausgestellt. 0.2-5 Sanierungskonzept (NGF<500) inkl. ‚SFP BW‘ Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche < 500 m²‘ 0.2-6 Sanierungskonzept (NGF>500) inkl. ‚SFP BW‘ Leistung wie in 0.2-4, jedoch bei einer ‚Nettogrundfläche > 500 m²‘ Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt immer durch den Auftraggeber! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!) 0. 7 Beratung ‚ Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qu alitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, o b das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnah men einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Krit erien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a). 1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a). 1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)). 1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2) In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen. 1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachplanung für eine mechanische Lüftungsanlage. 1.2-0 (Einzel-)B auteilnachweis im Bestand Beim Austausch von einzelnen Bauteilen im Bestand sind die zu bearbeitenden Bauteile hinsichtlich der bauphysikalischen Eigenschaften auf die aktuelle Gesetzeslage abzustimmen. Bauteilnachweise nach § 48 GEG mit den Mindestanforderungen aus Anlage 7 GEG. 1.7-2 Ökobilanzi erung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriteriu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen. 2.2 BEG/KFN-Fördermittel | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 0.2 oder 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW). Die Antragsstellung erfolgt immer durch den Bauherren selbst über seine Hausbank oder direkt beim Zuschussgeber (KFW, L-Bank oder BAFA). Eine Vollm acht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus. Die Fördermittelgeber setzen Fristen im Rahmen der Fördermittelprogramme, diese Fristen kann nur der Fördermittelempfänger (Auftraggeber) überwachen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 2.7-1 Planungsbegl eitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koor dination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.2 Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG/KFN) Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäu den immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen. 3.7 Baubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 4.2-1 Belegliste für den Fördermittelabruf Die im Fördermittelantrag (Pos. 2.2) beantragten Fördermittel sind an Kriterien gebunden, die im Zuge des Fördermittelabruf geprüft werden müssen. In allen Fördermittelprogrammen ist hierfür eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Kosten (Belegliste) seitens der Fördermittelgeber (BAFA/KFW) gefordert. A CHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG; BEG NWG; KFN bzw. WEF) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-2 Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege) In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-3 Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN) Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG bzw. BEG NWG) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umw 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.2 Energieausw eis(e) nach Baumaßnahmen (Neubau oder Sanierung) Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung d es Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. Zusatzleis tun gen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerver sammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 15.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 15.01.2026) 0.0-3 0.2-1 0.2-2 0.2-3 0.2-4 0.2-5 0.2-6 0.7 1.7-1 1.2-5 1.2-6 1.2-7 1.2-8 1.2-9 1.2-0 1.7-2 2.2 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.2 3.7 4.2-1 4.2-2 4.2-3 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.2 5.7 6-1 9-SB 9-EV

  • JASCHKE | Honorare

    Honorare Entlohnung der erbrachten Leistungen Honorierung der Leistungen Stundensatz des Büroinhabers Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen Abrechnungsgrundsätze zum Stundenaufwand Tagessätze, Stundensätze,Pauschalen bei 'freiberuflichen Projekteinsätzen' Nebenkosten im EInzelnachweis Entlohnung Entlohnung der erbrachten Le istungen "Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend Jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen." (John Ruskin, 1819-1900, englischer Sozialreformer) Honorierung der Leistungen Soweit es kalkulatorisch möglich ist, werden Leistungen in Anlehnung an die HOAI2021 [ http:// www.hoai.de ] (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) oder eine der Ergänzungen der AHO zur HOAI2021 ermittelt und abgerechnet, da viele Leistungen speziell in der individuellen Beratung jedoch nicht in den Leistungsbeschreibungen erfasst sind, sind diese Beratungsleistungen sowie alle weiteren nicht nach HOAI2021 abrechenbaren Leistungen nach Stundenaufwand zu honorieren! Rechnungen stellen wir in der Regel entsprechend der möglichen stufenweisen Beauftragung (vgl. 'R' im Schaubild oben), die Erfahrung aus den vergangenen Jahren hat jedoch gezeigt, dass ein Auskömmliches Honorar für die in Leistungsphase 8/1 erbrachten Leistungen nur gegeben ist, wenn hier alle beteiligten auch di e normalen Spielregel befolgen und ein reibungsloser Bauablauf und damit ein Terminplan auch eingehalten werden kann, da hier zunehmend jedoch jeder macht was er gerade für sich selbst für richtig und wichtig hält, legen wir anhand der Honorarordnung und dem damit möglichen Terminplan (inkl. einer angemessenen Terminreserve) eine monatliche Abschlagszahlung fest! Stundensatz - Büroinhaber Es ist beim Stundensatz des Büroinhabers zu beachten, dass die 'Ausbildung' im Zusammenhang mit der vielseitigen Qualifikation, sich selbstverständlich auch im Stundensatz widerspiegelt. Die Abrechnung im Stundensatz findet nur bei Zusatzleistungen Anwendung, die 'normalen' Leistungen sind entweder pauschaliert oder werden über die HOAI abgerechnet. Honorierung Stundensatz Der Stundensatz und die Pauschalen werden jährlich zum 01.07 . (Tarifvertrag) und 01.01. (Kosten fürs Folgejahr) überprüft. Die Honorarermittlungen erfolgen so transparent wie möglich, jedermann soll die Preisgestaltung nachvollziehen können, jedoch habe ich für mich selbst nicht den Anspruch immer der billigste zu sein. Es geht um eine faire Preisgestaltung anhand der Qualifikationen , daher gibt es für 'einfache' Aufgabenstellungen auch immer kostengünstigere Anbieter auf dem Markt, allerdings gibt es für komplexere Aufgabenstellungen, bei denen mehr als nur eine der Qualifikationen gefragt ist - nur ganz wenige, die diese Qualifikationen dann in Kombination aus einer Hand anbieten können! Kalkulationsgrundlage für alle Honorare HOAI 2021 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (01/2021) HOAI 2002 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure >> nur §34 'Wertermittlungen'" (01/2002) AHO - Heft-Nr. 1 "HOAI - Planen und Bauen im Bestand" (10/2018) AHO - Heft-Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung" (03/2020) AHO - Heft-Nr. 14 "Tafelfortschreibung Erweiterte Honorartabellen" (06/2001) AHO - Heft-Nr. 15 "Leistungen nach Baustellenverordnung" (03/2011) AHO - Heft-Nr. 19 "Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft" (01/2018) AHO - Heft-Nr. 23 "Leistungen nach Energieeinsparverordnung" (12/2008) AHO - Heft-Nr. 33 "Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung" (02/2016) AHO - Heft-Nr. 34 "Besondere Leistungen bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume" (01/2016) AHO - Heft-Nr. 40 "Planung der Barrierefreiheit - Erstellung von Barrierefrei-Konzepten" (02/2021) DGNB - Leistungsbild 'DGNB Auditor' (01/2021) DGNB - Leistungsbild 'ESG-Manager' (06/2025) Tarifvertrag zwischen 'ASIA - Arbeitgeberverband Selbstständiger Ingenieure und Architekten' und 'Verdi' (Stand: 01.05.2023) Abrechnungsgrundsätze zum Stundenaufwand Telefongespräche sind Arbeitszeit und werden abgerechnet! (min. 0,25 Std./Telefonat!) Fahrtzeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet, jedoch sind wir bemüht Termine zu kombinieren zur Minimierung der Fahrtzeiten! Beratungen, auch ohne konkretes Ergebnis sind honorarpflichtige Arbeitszeit! Nebenkosten werden mit einem pauschalen Zuschlag von 7,5% (Zone 1 ) bzw. 9,5% (Zone 2a/2b ) oder nach im Einzelnachweis (Zone 3/4/5 ) abgerechnet! (vgl. AGB § 06 ). Tagessätze, Stundensätze, Pauschalen bei 'freiberuflichen Projekteinsätzen' Für 'freiberufliche Einsätze' erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot - zugeschnitten auf das jeweilige Projekt! Nebenkosten im Einzelnachweis 01.07.2005 gez. Ro uven Jaschke (letzte Änderung 17.09 .2025)

  • JASCHKE | Gebäuderessourcenpass

    DGNB Gebäuderessoucenpass 4.7-2 JASCHKE | Gebäuderessourcenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu haben. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umwelt. 21.10.2022 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 22.01.2024)

  • JASCHKE | Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination

    Energieeffizienz + Nachhaltigkeit Sicherheits- und Gesundheitsschutz [0.3] SiGe-Check [1.3] SiGe-Plan [2.3] Vorankündigung [3.3] SiGe-Koordination [4.3] SiGe-Hinweise [5.3] SiGe-Unterlage [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht [9-EV] (Eigentümer-)V ersammlungen JASCHKE | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 0.3 SiGe-Check (LPH 0) Die Baustell V ist nun seit 1998 in Kraft und basiert auf EU-Richtlinien aus dem Jahr 1992, im europäischen Vergleich waren wir mit der nationalen Umsetzung des Gesetztes bereits im Verzug, viele europäische Länder haben das Gesetz bereits 1995 vollumfänglich umgesetzt. Wenn man sich heut e fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung auf deutschen Baustellen umsieht, wird diese Verordnung immer noch nicht korrekt umgesetzt - leider verlässt man sich in Deutschland zu sehr auf das 'Sicherheitsnetz' der Berufsgenossenschaften, die im Falle eines Unfalles oft für die körperlichen Schäden aufkommen. Allen Bauherren bieten wir daher einen 'SiGe-Check' an, in dem wir die gesetzliche Notwendigkeit für einen 'Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators' für die vorgesehene Baumaßnahme prüfen. 1.3 SiGe-Plan (LPH 3) Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen werden in der Planungsphase (Beauftragung des SiGeKo in der LPH 3) die zur Ausführung notwendigen sicherheitsrelevanten Maßnahmen gemeinsam mit dem Architekten (Entwurfsverfasser), dem Bauleiter und der Bauherrschaft geplant. Planungsphase: Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) 2.3 Vorankündigung (LPH 7) Vorankündigung in Abstim mung mit dem Bauherren, dem Architekten und der Bauleitung an die Baurechtsbehörde bzw. da zuständige Gewerbeaufsichtsamt übermitteln! 3.3 SiGe - Koordination (LPH 8 - Bauüberwachung) In der Ausführungsphase wird nur protokolliert und hingewiesen, eine Einmischung in den Kompetenzbereich der Bauleitung erfolgt nicht! Nur in absoluten Notfällen 'Unmittelbaren Gefahren' für Leib und Leben wird durch uns in den Bauablauf eingegriffen! Protokollieren der sekundären Verkehrssicherungspflicht im Sinne des Auftraggebers (Bauherrschaft) laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (sofern der SiGe-Plan beauftragt wurde!) Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Weitergabe an die verantwortliche Bauleitung zur Beseitigung der Mängel 4.3 SiGe-Hinweise Bei kleineren überschaubaren Baumaßnahmen wird oft auf die 'Pos. 1.3 # SiGe-Plan' und die 'Pos. 5.3 # SiGe-Unterlage' aus ökonomischen Gründen verzichtet, da für den Gebäudebetrieb und die damit einhergehenden 'Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen' jedoch auch anfallen, fassen wir in der 'Pos. 4.3 # SiGe-Hinweise' die während der Baumaßnahme ersichtlich gewordenen sicherheitsrelevanten Hinweise für 'Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen' am Gebäude zusammen! 5.3 SiGe - Unte rlage Die Unterlage (Baumerkmalsakte), wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme dem Bauherren übergeben und beinhaltet, die während des Betriebs des Gebäudes notwendigen Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Inhalt und Aufbau einer Unterlage (Baumerkmalsakte) Die Unterlage gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil sollten alle rechnerischen und zeichnerischen Unterlagen sowie die Genehmigungs- und Prüfunterlagen des jeweiligen Bauprojektes gesammelt werden, um anhand dieser Pläne z.B. den Verlauf von Versorgungsleitungen in den Außenanlagen jederzeit rekapitulieren zu können. Im zweiten Teil sollten die notwendigen, sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten bauteilbezogen aufgeführt werden. ,,Spätere Arbeiten" im Sinne der EG-Baustellenrichtlinie sind Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach DIN 31051, die wegen ihres geringen Umfangs nicht die Erstellung eines SiGe-PLAN erfordern Arbeitsschritte zur Erstellung einer Unterlage Im Folgenden sind die einzelnen Arbeitsschritte zur Erstellung des Teils 2 der Unterlage detailliert aufgeführt Zunächst sind die vorhandenen Baupläne zu studieren. Mit Hilfe der Kataloge der BauBG kann dann das Bauwerk in Bauteile bzw. Anlagenteile gegliedert werden und die zu erwartenden späteren Arbeiten ermittelt werden. Die voraussichtliche Häufigkeit der späteren Arbeiten (jährlich, quartalsweise, monatlich etc.) geht in die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen des Bauherrn bei der Auswahl der geeignetsten Sicherheitseinrichtungen ein und sollte deshalb ebenfalls eingetragen werden. Mit Hilfe der Kataloge der BauBG können weiterhin die möglichen Gefährdungen bei den ermittelten späteren Arbeiten sowie die zur Gefährdungsabwehr relevanten sicherheitstechnischen Einrichtungen eingetragen werden. Es wird empfohlen, darüber hinaus einen entsprechenden Kostenvergleich anzustellen. Damit sind die grundsätzlichen Überlegungen abgeschlossen, und der Bauherr ist in der Lage, eine fundierte Entscheidung zur Auswahl der geeignetsten und kostengünstigsten Sicherheitseinrichtung zu treffen. Liegt die Entscheidung des Bauherrn fest, sind die mit der gewählten sicherheitstechnischen Einrichtung verbundenen Baumaßnahmen im Detail zu planen und in den Bauzeichnungen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Plannummern können in der Unterlage eingetragen werden. Schließlich sind die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen in der Ausschreibung zu erfassen. Die im Leistungsverzeichnis können ebenfalls in der Unterlage erfasst werden. Enthalten die eingegangenen Angebote Sondervorschläge, die zur Ausführung kommen, oder ergeben sich während der Bauausführung Änderungen bezüglich der geplanten Sicherheitseinrichtungen, muss die Unterlage entsprechend angepasst werden. Nach Abnahme des Bauwerkes mit den sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten ist dem Bauherrn die komplette Unterlage (Teil 1 und 2) zu erläutern und zu übergeben. Zusatzleistungen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen (Z) Ergänzende Leistungen zu Pos. 1.3; Pos. 2.3; Pos. 3.3; Pos. 4.3 und Pos. 5.3 Analyse der Ausschreibungen, ZTV (Zusätzliche technischen Vertragsbedingungen) und Bauverträge Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten (Zusatztermine zur Beratung) Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen mit der BauBG oder dem Gewerbeaufsichtsamt (Zusatztermin) ... (A) Mögliche Auslagen während der Beratung Erstellen von Flucht- und Rettungswegeplänen für die Bauphase >> Planzeichnungen, wie z.B. 'Flucht- und Rettungspläne' lassen wir von externen Spezialisten durchführen! ... 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 21.11.2008 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 15 .01.2024)

  • JASCHKE | Erstberatung (Initialberatung)

    Erstberatung (Initialberatung) JASCHKE | Erstberatung 0.0-1 Erstberatung (Initi alberatung nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanier ung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilienwohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt – ohne den Inhalt des Gespräches zu protokollieren . (Erstberatung ca. 20-30 min am Objekt) Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 18.12.2024)

bottom of page