

Randenweg 1e ▪ 78183 Hüfingen (Headoffice)
Jurastraße 27/1 ▪ 72072 Tübingen
Brückengasse 1b ▪ 78462 Konstanz
JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit ▪ Projektmanagement ▪ Sachverständigengutachten
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Suchergebnisse
50 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche
- JASCHKE | Qualifikationen
Qualifikationen # Team # Büroinhaber # Qualifikationen # Mitgliedschaften # Aus-, Fort- und Weiterbildungen + Meilensteine "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was e r schon ist.“ (Henry Ford) Team Von einem Team im herkömmlichen Sinne ist nicht zu sprechen. Nach über 33 Jahren Erfahrung (seit 13.09.1992) in der Baubranche und nun seit über 20 Jahren (seit 01.07.2005) in der Selbstständigkeit in Kombination mit den von mir angebotenen individuellen Leistungen, ist eine Expansion des Ingenieurbüros nicht beabsichtigt, so dass sich das Team auf mich und meine ganz persönlichen vierbeinigen Wohlfühlmanager beschränkt. Selbstverständlich behalte ich mir das Recht vor, projektspezifisch auf freie Mitarbeiter*innen zurückzugreifen, dies ist aus rein wirtschaftlichen Aspekten für die Bauherr*innen der kostengünstigere und organisatorisch praktikablere Weg! Büroinhaber Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ing enieur JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen Qualifikationen Diplom-Ingenieur (FH) (Bauingenieurwesen ( Konstrukti ver Ingenieurbau) / Projektmanagement (Bau) ) (PDF) Fachingenieur für 'Energieeffizienz' (Energetische Bewertung von Gebäuden) (PDF) Fachingenieur für 'Bauphysik' (Thermische Bauphysik) (PDF) Fachingenieu r für 'Bauen im Bestand' (Energetische Modernisierung) (PDF) DGNB Auditor (PDF) DGNB ESG-Manager (PDF) Entwurfsverfasser nach §43 LBO BW (PDF) Bauleiter nach §45 LBO BW (PDF) Fachplaner (Sachver ständiger) für 'Barrierefreies Bauen' (PDF) Sachverständiger für 'Schäden an Gebäuden' XX (Schäden an Gebäuden) >> 2025 XX (Bauphysik) >> 2025 Sachverständiger für 'Energieberatung' (PDF) Sachverständiger für 'Energieeffizienz' (Wärme-/Feuchteschutznachweise inkl. Energiebilanzierung nach GEG) (PDF) XX (Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden) >> 2025 XX (Wertermittlung) >> 2025 (Geprüfter) Sachverständiger für 'Immobilienbewertung' (PDF) Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien XX (Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken) >> 2025 Energie-Ef fizienz-Experte ( Sachverständiger) für 'Förderprogramme des Bundes (BEG WG - BEG WG EM - BEG NWG - BEG NWG EM)' Energie-Ef fizienz-Experte ( Sachverständiger) für 'Förderprogramme des Bundes (KFN WG - WEF - KNN WG - KFN NWG - KNN NWG)' Energie-Ef fizienz-Experte ( Sachverständiger) für 'Förderprogramme des Bundes (LCA WG - LCA NWG)' Energie-Ef fizienz-Experte ( Sachverständiger) für 'Förderprogramme des Bundes (Denkmal WG - Denkmal NWG)' Zertifizierter Energieb erater für 'Baudenkmale (WTA)' für Wohn- & Nichtwohngebäude BAFA 'Energieberater für Wohngebäude' ('Vor-Ort-Beratung' und 'Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) = EBW') BAFA 'Energieberater für Nichtw ohngebäude (DIN 18599 = EBN - Modul 2)' (PDF) BAFA 'Energieauditor (DIN 16247-1 = EBN - Modul 1)' (PDF) BAFA 'Berater für Einsparkonzepte für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtsch aft = EEW - M odul 4' BAFA 'Berater für Transformationskonzepte in der Wirtschaft = BEW - Modul 5' Energieberater fü r 'Photovoltaiknutzung im Gebäude' 'Energieausw eisaussteller' für Wohn- & Nichtwohngebäude (GEG) registriert beim DIBt und der dena Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV (PDF) Fachkraft für 'Arbeitssicherheit' REFA-Fachkraft ( PDF) Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) (PDF) Team Büroinhaber Qualifikationen Mitgliedschaften Mitgliedschaften Aus-, Fort- und Weiterbildungen + Meilensteine xx.xx.xxxx # xxx 12.11.2026 >> Fortbildung: "Das Gründach als Multitalent – Begrünung und Photovoltaik für eine nachhaltige Stadtentwicklung" 14.04.2026 >> Fortbildung: "Mehrgeschossiger Wohnungsbau aus Holz – Vertiefung" 31.03.2026 >> Fortbildung: "Umgang mit Bestand und Denkmalschutz: Balance zwischen Erhalt und Transformation finden" 24.03.2026 >> Fortbildung: "Mehrgeschossiger Wohnungsbau aus Holz – Grundlagen" 06.02.2026 >> Fortbildung: "Denkmal meets Art (2026)' >> Fortbildung: "Energieeffizienz ohne Bauschäden" >> Fortbildung: "Thermischer Komfort durch klimagerechtes Planen" >> Fortbildung: "Ökobilanz & Lebenszyklus - Graue Energie" >> Fortbildung: "N!BBW-Themenworkshop" >> Fortbildung: "FLEXGrid — Freie Formen mit aufspannbaren Holzgitterschalen" >> Fortbildung: " Luft & Licht . Fenster - Fassade - Ausbau . Ökologisch & Nachhaltig" >> Fortbildung: "Aspekte des abwehrenden Brandschutzes beim Holzbau" 24.11.2025 # eingetragen als Berater im 'LBS-Energieberaterportal' >> Fortbildung: "Experiment und Expertise – Sichere Umsetzung innovativer Konzepte im Holzbau" >> Messe 'Architects@Work Stuttgart' >> Fortbildung: "N!BBW-Themenworkshop zur Ökobilanzierung / LCA" >> Jury-Tätigkeit Architects‘ Darling 2025 >> Vortrag: "Katastrophe Mensch? Wie wir die Welt verändern [ Dirk Steffens ]" >> Fortbildung: " Erfolgreich trotz Gegenwind: PV- & Speicher zukunftssicher beraten, planen und bauen!" >> Fortbildung: "Solarstrom selbst produzieren – Das müssen Sie vor der Installation der eigenen Anlage wissen!" >> Fortbildung: " Serielle Sanierung: große Gebäudebestände nachhaltig, wirtschaftlich und sozialverträglich dekarbonisieren" >> Fortbildung: "Ausgebrannt? Die Ziegelindustrie vor dem Lehm-Comeback" >> Fortbildung: "N!BBW-Einsteigerworkshop" >> Fortbildung: "Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm" >> Vortrag: "Hitze, Dürre, Starkregen - Zieht euch warm an, es wird noch heißer! [ Sven Plöger ]" >> Fortbildung: " Auf Zukunftskurs: Öffentliches Bauen mit Holz - Bauvergabe im Holzbau - von der Idee bis zum Baubeginn" >> Fortbildung: "(Geprüfter) Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien (DEKRA D1)" 26.01.2025 # Eintragung im 'Bundesregister für Nachhaltigkeit' >> Fortbildung: "Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Bauteilen" >> Fortbildung: "Moderne Deckenkonstruktion aus Holz und Lehm" >> Fortbildung: "Traumpaar Lehm und Holz - Lehmbauprodukte in der Holzbaupraxis" >> Fortbildung: "Bundständer, Bundseiten, Bundzeichen - auf Spurensuche nach historischen Zimmerungstechniken" >> Fortbildung: "KOMMUNALE FUNKTIONSGEBÄUDE IN HOLZ - KLIMABEWUSSTES UND RESSOURCENSCHONENDES BAUEN" 07.08.2024 # Energie-Ef fizienz-Experte ( Sachverständiger) für 'Förderprogramme des Bundes (LCA WG - LCA NWG)' >> Fortbildung: "Berechnung und Erstellung von Ökobilanzierungen - LCA für klimafreundliche Wohn- & Nichtwohngebäude" >> Fortbildung: "Bauliches Recycling - Wie gelingt die Wiederverwendung von Bauteilen und -materialien aus dem Rückbau?" >> Fortbildung: "Berechnungsbeispiel Musteranlage" >> Fortbildung: "Berechnung von bestehenden Heizungsanlagen mit DanBasic" >> Fortbildung: "Grafische Gebäudeerfassung" >> Fortbildung: "Die Grundlagen der BEG / GEG / EnSimiMaV" >> Fortbildung: "Hydraulischer Abgleich... endlich verständlich!" >> Fortbildung: "Klimafreundlicher Neubau - Nachhaltig Bauen, Förderung erh alten!" >> Fortbildung: "Mineralische Innendämmung für wohngesundes Klima" >> Fortbildung: "Die veränderliche Welt der Förderprogramme oder: Wo Sie bei Multipor sparen können" >> Fortbildung: "HottCAD-Erfassung Grundkurs" >> Fortbildung: "QNG-Projektmanagement: Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven bei der Materialrecherche" >> Fortbildung: "Kompaktkurs Öko bilanzierun g" 01.03.2024 # Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KFN WG - WEF - KNN WG - KFN NWG - KNN NWG) >> Vortrag: "KlimaKompass (SVS) - „Wo stehen wir in Sachen Klimaschutz?“ [ Prof. Dr. Mojib Latif ]" >> Fortbildung: "DG NB Jahreskongress 2024" >> Fortbildung: "Denkmal me ets Art (2024)' >> Fortbildung: "Wärmebrücken in Neubau und Bestand" >> Fortbildung: "Energiedialog für Energieberater der Region (SPK SWB )" >> Fortbildung: "Generis" >> Fortbildung: "BAFA Transformationskonzept - BEW-Modul 5" >> Fortbildung: "Kreisläufe der Zukun ft: Zirkularität als Standard etablieren mit dem Gebäuderessourcenpass" >> Fortbildung: "LCA - Lebenszyklusanalyse und Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN 17463" >> Fortbildung: "Energiedialog für Energieberater der Region (SPK Freiburg-Nördlicher Breisgau)" >> Fortbil dung: " solid UNIT - Kreislaufwirtschaft mineralischer Baustoffe" 11.10.2023 # als Berater im Energieberater-Netzwerk von 'Zukunft Altbau' aufgenommen >> Fortbildung: "Das neue Gebäudeener giegesetz (GEG 2023/2024) und die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)" >> Fortbildung: "Cicular Economy in der Praxis - Was ist möglich?" 06.08 .2023 # Mitglied bei fesa e.V http://www.jaschke.ing 08.06.2023 # Mitglied bei SGNI (Schweizer Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaf t) [bis 31.12.2023] 27.04.2023 # DGNB Auditor >> Fortbildung: "Zum DGNB-Auditor in Vollzeit" 15.04.2023 # Energie-Ef fizienz-Experte ( Sachverständiger) für 'Förderprogramme des Bundes (Denkmal WG - Denkmal NWG)' 12.04.20 23 # Zertifizierter Energieberater für 'Baudenkmale (WTA) für Wohn- und Nichtwohngebäude' >> Fortbildung: "Energieberater für Baudenkm ale" >> Fortbildung: "Mit Contracting-Beratung Ener gieeffizienz umsetzen" 16.03.202 3 # Mitglied bei TRION-climate e .V. [bis 31.12.2025] 10.03.2023 # eingetragen als Berater u nter 'KEA-BW' >> Fortbild ung: " Gebäuderes sourcenpass der DGNB - was er umfasst und wie man ihn nutzen kann" >> Fortbildung: "Klimafreundlicher Neubau (KFN) - Gemeinsames Webinar KfW/GIH" 06.03.2023 # eingetragen als Berater unter 'Consultare-BW' >> Fortbildung: "Wie Gebäude einen Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) leisten" >> Fortbildung: "Durchblick im Förderdschungel 2023 - Was wird in puncto Energieeffizienz gefordert, um zu fördern?" >> Fortbildung: "Is the real estate industry ready for a circular economy? Study results on the EU taxonomy criteria for buildings" >> Fortbildung: "Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lüftungssystemen in Wohn- und Nichtwohngebäuden" 15.02.2023 # Fachplaner (Sachverständiger) f ür 'Barrierefreies Bauen' (PDF) >> Fortbildung: "Die neue Holzbaurichtlinie für Baden-Württemberg - Teil 1 - Weg frei für den klimafreundlichen Holzbau" >> Fortbildung: "GIH Online-Seminar: Neuerungen beim iSFP für Wohngebäude >> Fortbildung: "Aktueller Stand zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): QNG-Siegel und DGNB Zertifizierung" >> Fortbildung: "GIH Bundesverband | DGNB Zertifizierung mit der Fortbildung zum DGNB Consultant für die NH-Klassen" 15.12.2022 # Erweiterter Eintrag als 'Energie-Effizienz-Experte' (EBN - Modul 1)' 1 5.12.2022 # eingetragen als BAFA 'Energieauditor (EDL-G/DIN 16247-1 = EBN - Modul 1)' (PDF) >> Fortbildung: "Kursergänzung Energieaudit DIN 16247" 13.12.2022 # Erweiterter Eintrag als 'Energie-Effizienz-Experte - Energie- und Ressourceneffizienz (EEW - Modul 4)' 13.12.2022 # Erweiterter Eintrag als 'Energie-Effizienz-Experte (BEG NWG + EBN - Modul 2)' (PDF) 13.12.2022 # eingetragen als BAFA 'Energieberater für Nichtwohngebäude (EBN - Modul 2)' (PDF) >> Fortbildung: "Qualitätsmanagement im Holzbau in den Leistungsphasen 5 und 8 AHO" >> Fortbildung: "Planende für Barrierefreies Bauen" >> Fortbildung: "Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (DIN 18599)" (PDF) >> Fortbildung: "Konstruktiver Holzbau: LEICHT UND WEIT" (PDF) 21.10.2022 # DGNB ESG-Manager (PDF) >> Fortbildung: "Expertenwissen' Nachhaltiges ESG-konformes Immobilienmanagement'" (PDF) >> Fortbildung: "Holz-Beton-Verbundbauweise - Planung und Ausführung am Beispiel eines Hallentragwerks" (PDF) 30.09.2022 # DGNB Consultant (PDF) >> Fortbildung: "Prüfung 'DGNB Consultant'" >> Fortbildung: "Brandschutz bei Installationen im Holzbau richtig planen und ausführen!" (PDF) 15.09.2022 # Energieausweisaussteller nach ' GEG' bei der dena (seit 07.11.2006 als Energieausweisausteller registriert) >> Fortbildung: "Bestandsgebäude durch Sanierung zukunftsfähig machen" (PDF) >> Fortbildung: "Nutzerkomfort, Technik und Prozesse in der Gebäudezertifizierung" (PDF) >> Fortbildung: "Ökologie und Ökonomie in der Gebäudezertifizierung" (PDF) >> Fortbildung: "Das DGNB System für Quartiere" (PDF) >> Fortbildung: "Grundlagen des DGNB Systems" (PDF) 08.08.2022 # Selbstverpflichtung für mehr Nachhaltigkeit im Netzwerk "Phase Nachhaltigkeit" (PDF) >> Fortbildung: "Forum: "'Auf Holz bauen 2022'" (PDF) 06.07.2022 # Unterstützer der Initiative "Phase Nachhaltigkeit" (PDF) 05.07.2022 # DGNB Registered Professional (PDF) . >> Fortbildung: "Prüfung 'Grundlagen des Nachhaltigen Bauens'" >> Fortbildung: "DENSITY. Strategien zum systematischen Nachverdichtung und Transformation von Zeilenbauten" (PDF) >> Fortbildung: "Grundlagen des Nachhaltigen Bauens" (PDF) >> Fortbildung: "NH-Klassen und QNG - Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude" (PDF) 04.05.2022 # Mitglied im DGNB e.V. (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) (PDF) >> Fortbildung: "Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Grundlagen und Anwendung" (PDF) >> Fortbildung: "Auffrischungskurs DIN V 18599" (PDF) >> Fortbildung: "Lüftungskonzept & Wohnraumlüftung" (PDF) 17.03.2020 # Energieberater für 'PV-Nutzung im Gebäude' im Photovoltaik-Netzwerk 'Südlicher Oberrhein' (PDF) >> Fortbildung: "Fensterlüftung im Kreuzfeuer der Energieeinsparung und das neue GEG" (PDF) >> Fortbildung: "Neue Gesetze und Strukturen in der Bundesförderung für Wohngebäude" (PDF) >> Fortbildung: "Energiesparendes Bauen und Sanieren V" (PDF) >> Fortbildung: "Energiesparendes Bauen und Sanieren III" (PDF) >> Fortbildung: "Von der EnEV und EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz und Neuerungen in DIN 4108" (PDF) >> Fortbildung: "Energiespa rendes Bauen und Sanieren I" (PDF) 01.10.2018 # Umzug "Randenweg 1e; 78183 Hüfingen" 'Leben-Arbeiten-Erholen' im 'Plus-Energie-Haus' 01.01.2018 # Umbenennung: "JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen" http://www.beratung-planung-bauleitung.de 15.11.2015 # Mitglied im DSA e.V. (Deutsche Sc hutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.) http://www.rouven-jaschke.it 14.08.2015 # Zertifizierter Energieberater 'enqe' (Europäisches Netzwerk qualitätsgeprüfter Energieberater) [Liste geschlossen] >> Fortbildung: "Nachhaltiges Bauen und Sanieren" (PDF) >> Fortbildung: "Energiesparendes Bauen Sanieren II" (PDF) >> Fortbildung: "Energiespar endes Bauen Sanieren IV" (PDF) 01.02.2015 # Energie-Effizienz-Experte (Sachverständiger) für Förderprogramme des Bundes 15.11.2014 # Mitglied im GIH e.V. (GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handw erker e.V.) [Austritt am 30.06.2023] 09.04.2014 # Registrierter Energieausweisaussteller nach 'EnEV/GEG' beim DIBt 08.04.2014 # Fachingenieur für 'Bauen im Bestand' - 'Energetische Modernisierung' (PDF) 06.03.2014 # Fachingenieur für 'Bauphysik' - 'Thermische Bauphysik' (PDF) 24.02.2014 # Fachingenieur für 'Energieeffizienz' - 'Energetische Bewertung von Gebäuden' (PDF) >> Fortbildung: "DIN 18599 komplett - Energetische Nachweise für Nichtwohngebäude" (PDF) >> Fortbildung: "Normen der Energieeffizienz in Deutschland, Frankreich und der Schweiz" >> Fortbildung: "Grenzüberschreitende Mobilität der Fachleute aus der Baubranche" 15.01.2012 # Kompetenzpartner im 'trion-Netzwerk' >> Fortbildung: "Erneuerbare Energien und Energieeffizienz" >> Fortbildung: "Beton - Bauen für die Zukunft" 15.12.2010 # Zulassung als "dena - Energieausweisaussteller" mit Gütesiegel [Liste geschlossen am 30.09.2016] (PDF) 17.11.2010 # Ausstellungsberechtigung für 'Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude' nach §43 LBO BW (PDF) 17.11.2010 # Bauvorlageberechtigter Bauingenieur 'Entwurfsverfasser nach §43 LBO BW' (PDF) >> Vorsitzender des Gutachterausschusses der Gemeinde Hinterzarten [01.06.2009 bis 31.08.2012] 21.11.2008 # Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (PDF) >> Fortbildung: Qualifizierung 'Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator' gemäß Anlagen B&C zur RAB 30 (PDF) 15.04.2008 # Beratender Ingenieur (Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg) (PDF) 15.03.2008 # Mitglied im ‚Netzwerk für Klimaschutz "co2online"' 12.03.2008 # Sachverständiger für Energieeffizienz/EnEV (PDF) >> Freier Sachverständiger im GoValue - Netzwerk [08.12. 2007 bis 31.12.2012] 07.12.2007 # (Geprüfter) Sachverständiger für Immobilienbewertung (PDF) >> Fortbildung: "Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS" (PDF) >> Fortbildung: "Workshop" (PDF) >> Fortbildung: "Gutachten Werkstatt" (PDF) >> Fortbildung: "Sachverständigenwesen; Honorierung; Haftung; Berufshaftpflicht" (PDF) >> Fortbildung: "Berücksichtigung bautechnischer Sachverhalte bei der Bewertung" (PDF) >> Fortbildung: "Zins- und Rentenrechnung, häufig vorkommende Rechte" (PDF) >> Fortbildung: "Geschäfts- und Gewerbegrundstücke" (PDF) >> Fortbildung: "Grundlagen der Gutachtenerstellung" (PDF) >> Fortbildung: "Wohnungs- und Teileigentum" (PDF) >> Freiberufliche Berufspraxis als Bauingenieur (Bauleitung im SF-Bau) [01.03.2007 bis 31.10.2007] 27.01.2007 # Sachverständiger für Energieberatung (PDF) >> Fortbildung: "Grundlagen des Immobilienrechts" (PDF) 15.11.2006 # eingetragen als BAFA 'Vor-Ort-Berater (iSFP)" 07.11.2006 # Zulassung als "dena - Energieausweisaussteller" [Liste geschlossen am 30.09.2016] (PDF) >> Fortbildung: "Workshop" (PDF) >> Fortbildung: "Grundlagen marktkonformer Wertermittlung" (PDF) >> Fortbildung: "Qualifizierungsseminar "Anlagentechnik"" (PDF) >> Fortbildung: "Energetische Gebäudesanierung" (PDF) >> Fortbildung: "Einführung in die Sachverständigentätigkeit - Sachverständige für EnEV /Gesamtenergieeffizienz" (PDF) >> Freiberufliche Berufspraxis als Bauingenieur (Tragwerksplanung) [01.04.2005 bis 28.02.2007] 18.07.2005 # Freiwilliges Mitglied in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (PDF) http://www.casa-roja.eu 01.07.2005 # Gründung: "IB JASCHKE :: Ingenieurbüro für Bauwesen" [Bahnhofweg 3; 79856 Hinterzarten] http://www.rouven-jaschke.de 15.04.2005 # Bauleiter nach §45 LBO BW (PDF) 14.04.2005 # Diplom-Ingenieur (FH) - Bauingenieurwesen / Projektmanagement (Bau) - Konstruktiver Ingenieurbau (PDF) >> Diplomarbeit: ‚Systeme zur Vorkalkulation der Technischen Gebäudeausrüstung im Schlüsselfertigbau‘ >> Studium: "Fachhochschule Biberach a. d. R. - Studiengang 'Bauingenieurwesen/Projektmanagement (Bau)'" >> Berufspraxis als Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) (PDF) >> Fortbildung: "PM-Symposium" (PDF) 05.04.2004 # REFA-Fachkraft (PDF) >> Fortbildung: "REFA im Baubetrieb" (PDF) 28.02.2004 # Fachkraft für Arbeitssicherheit (PDF) >> Fortbildung: "Arbeitsschutz auf Baustellen" >> Fortbildung: "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (PDF) >> Praxissemester im Bereich Projektsteuerung (PDF) >> Fortbildung: "PM-Symposium - Chancen für die Zukunft" (PDF) >> Studium: "Fachhochschule Konstanz - Studiengang 'Bauingenieurwesen'" >> Studium: "Fachhochschule Karlsruhe - Studiengang 'Bauingenieurwesen'" >> Berufspraxis als Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) (PDF) >> Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife 19.07.1995 # Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) >> Ausbildung zum Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) (PDF) >> Einjährige Berufsfachschule für Bauzeichner (PDF) 27.05.1992 # Realschulabschluss 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 03.12.2025 ) Zulassungen (Aus-, Fort- und Weiterbildungen) Übersicht der Bildungsträger
- JASCHKE | Zeiten & Prioritäten
Buerozeiten Arbeitszeiten, Bürozeiten, Urlaubszeiten, usw. # Bürozeiten (Wochenplaner) # Urlaubszeiten (Jahresplaner) # Download 'Jahreskalender' # Objektive Einteilung von Prioritäten 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 16.04.2025) Wochenplaner BÜROZEITEN: jeweils MO-DO jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr bin ich in der Regel persönlich im Büro unter +49 (0) 7707 2079857 erreichbar, leider kann ich das nicht immer garantieren, da meine Präsenz auf Baustellen an manchen Tagen unabdingbar ist. Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, bitte ich um Benachrichtigung per Mail unter info@rouven-jaschke.de , dann werde ich mich schnellstmöglich Ihrem genannten Anliegen annehmen. In einer Zeit, in der jeder ein 'Smartphone' mit sich führt, wird dem klassischen 'Telefonat' immer noch zu viel Beachtung geschenkt, zur Dokumentation aller telefonischer Kommunikation geht zusätzlich Arbeitszeit verloren, wo ein einfaches Bild mit einer einfachen Frage per Mail oder WhatsApp doch zum einen die Fragen besser klärt - weil man es auch optisch sieht (!) - und gleichzeitig die notwendige Dokumentation sicherstellt! Alle Aufträge und Anfragen werden schnellstmöglich entsprechen ihrer Prioritäten bearbeitet, aber ich verzichte bewusst auf eine dauerhafte Erreichbarkeit per Handy! In akuten Notfällen (!!!) erreicht man mich unter der Mail sos@rouven-jaschke.de . Die Prioritäten lege ich an objektiven Maßstäben fest, durch vermehrtes Nachfragen oder gar Drängeln werde ich nicht schneller, es führt eher dazu, das die Priorität für das entsprechende Problem sinkt! Alle Kunden können davon ausgehen, dass ich soviel mir persönlich möglich ist auch zeitnah abarbeite, aber auch ich bin nur ein Mensch und meine Arbeitswoche ist auch begrenzt! Planbare arbeitsfreie Tage (In der Regel kündige ich es vorher nochmals an!) >>> www.facebook.com/ibjaschke und www.instagram.com/ib_jaschke Weihnachten & Neujahr (2 Wochen Urlaub) (FR vor dem 23.12. bis erster MO nach 'Drei König') Fasnacht (1 Woche Urlaub) (Weiberfasnacht bis MO nach 'Aschermittwoch') Tag der Arbeit (1 Woche Urlaub) ('Tag der Arbeit' bis MO nach dem 04.05.) Tag der Einheit (1 Woche Urlaub) (FR vor 'Tag der Einheit' bis MO nach 'Tag der Einheit') Allerheiligen (1 Woche Urlaub) (FR vor 'Allerheiligen' bis MO nach 'Allerheiligen') Jahresplaner Download 'Jahreskalender' Berufsausbildung 1992 - 1993 - 1994 Berufstätigkeit - Fachhochschulreife - Studium - Praktika 1995 - 1996 - 1997 - 1998 - 1999 - 2000 - 2001 - 2002 - 2003 - 2004 Selbstständigkeit - 'JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen' 2005 - 2006 - 2007 - 2008 - 2009 - 2010 - 2011 - 2012 - 2013 - 2014 2015 - 2016 - 2017 - 2018 - 2019 - 2020 - 2021 - 20 22 - 2023 - 2024 2025 - 2026 - 2027 - 2028 - 2029 - 2030 - 2031 - 2032 - 2033 - 2034 2035 - 2036 - 2037 - 2038 - 2039 - 2040 - 2041 - 2042 - 2043 - 2044 2045 - 2046 Download 'Jahreskalender' Prioritätensetzung Objektive Einteilung nach Prioritäten Wie aus den oben genannten Erläuterungen und Darstellung ersichtlich, nehme ich nur an FR-Vormittag Termine auf Baustellen an und an den MO/DO-Nachmittagen besteht die Möglichkeit für Termine mit Bauherrinnen und Bauherren, an allen anderen Tagen bin ich mit der Bearbeitung von Projekten beschäftigt! Die Kommunikation findet vorwiegend über Mail statt, da dies der kosteneffizienteste Weg für die Kunden darstellt! (z.B. Mailbeantwortung = 0,25 Std. vs. Telefonanfrage mit anschließendem Protokoll = 0,50 Std. >> Auch Telefonzeiten sind Arbeitszeiten!) Neben den oben genannten planbaren 'arbeitsfreien' Tagen gibt es leider als menschliches Individuu m auch bei mir Tage, an denen es die Gesundheit erfordert nicht zu arbeiten!
- JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit - Projekmanagement - Sachverständigengutachten - www.rouven-jaschke.de - Bauingenieur - Energieberater - Auditor 2025_Winterpause Klimafreundlicher Neubau Impressum 2025_Winterpause 1/17 # Fachplanung 'Klimafreundlicher Neubau (inkl. LCA/QNG )' B2C/B2B/B2G - KFN (EH/EG 40), WEF (EH 40) bzw. KNN (EH 55) ggf. mit N!BBW # Fachplanung 'Effizient Sanieren (inkl. iSFP )' B2C/B2B/B2G - BEG EM, BEG WG und BEG NWG ggf. mit N!BBW # Fachplanung 'Effizientes Denkmal (inkl. iSFP )' B2C/B2B/B2G - BEG EM, BEG WG-Denkmal und BEG NWG-Denkmal ggf. mit N!BBW # Kauf- & Sanierungsberatung B2C- Energieeffizienz, Immobilienwert, Barrierefreiheit, Schäden und 'Bauen im Bestand' # Objektbetreuung im Bestand ('Beratung, Planung & Bauleitung') inkl. iSFP ) B2C/B2B - BEG EM, BEG WG , BEG NWG, BEG WG-Denkmal und BEG NWG-Denkmal ggf. mit N!BBW # Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination B2C/B2B - SiGeKo im Hochbau # P lanung & Bauleitung 'N early Z ero E nergy B uilding' (inkl. LCA/QNG ) B2C - KFN (EH 40), WEF (EH 40) bzw. KNN (EH 55) ggf. mit N!BBW # Sachverständigengutachten B2C/B2B/B2G - Energieeffizienz, Immobilienwert, Barrierefreiheit, Schäden und 'Bauen im Bestand'
- JASCHKE | Honorare
Honorare Entlohnung der erbrachten Leistungen Honorierung der Leistungen Stundensatz des Büroinhabers Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen Abrechnungsgrundsätze zum Stundenaufwand Tagessätze, Stundensätze,Pauschalen bei 'freiberuflichen Projekteinsätzen' Nebenkosten im EInzelnachweis Entlohnung Entlohnung der erbrachten Le istungen "Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend Jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen." (John Ruskin, 1819-1900, englischer Sozialreformer) Honorierung der Leistungen Soweit es kalkulatorisch möglich ist, werden Leistungen in Anlehnung an die HOAI2021 [ http:// www.hoai.de ] (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) oder eine der Ergänzungen der AHO zur HOAI2021 ermittelt und abgerechnet, da viele Leistungen speziell in der individuellen Beratung jedoch nicht in den Leistungsbeschreibungen erfasst sind, sind diese Beratungsleistungen sowie alle weiteren nicht nach HOAI2021 abrechenbaren Leistungen nach Stundenaufwand zu honorieren! Rechnungen stellen wir in der Regel entsprechend der möglichen stufenweisen Beauftragung (vgl. 'R' im Schaubild oben), die Erfahrung aus den vergangenen Jahren hat jedoch gezeigt, dass ein Auskömmliches Honorar für die in Leistungsphase 8/1 erbrachten Leistungen nur gegeben ist, wenn hier alle beteiligten auch di e normalen Spielregel befolgen und ein reibungsloser Bauablauf und damit ein Terminplan auch eingehalten werden kann, da hier zunehmend jedoch jeder macht was er gerade für sich selbst für richtig und wichtig hält, legen wir anhand der Honorarordnung und dem damit möglichen Terminplan (inkl. einer angemessenen Terminreserve) eine monatliche Abschlagszahlung fest! Stundensatz - Büroinhaber Es ist beim Stundensatz des Büroinhabers zu beachten, dass die 'Ausbildung' im Zusammenhang mit der vielseitigen Qualifikation, sich selbstverständlich auch im Stundensatz widerspiegelt. Die Abrechnung im Stundensatz findet nur bei Zusatzleistungen Anwendung, die 'normalen' Leistungen sind entweder pauschaliert oder werden über die HOAI abgerechnet. Honorierung Stundensatz Der Stundensatz und die Pauschalen werden jährlich zum 01.07 . (Tarifvertrag) und 01.01. (Kosten fürs Folgejahr) überprüft. Die Honorarermittlungen erfolgen so transparent wie möglich, jedermann soll die Preisgestaltung nachvollziehen können, jedoch habe ich für mich selbst nicht den Anspruch immer der billigste zu sein. Es geht um eine faire Preisgestaltung anhand der Qualifikationen , daher gibt es für 'einfache' Aufgabenstellungen auch immer kostengünstigere Anbieter auf dem Markt, allerdings gibt es für komplexere Aufgabenstellungen, bei denen mehr als nur eine der Qualifikationen gefragt ist - nur ganz wenige, die diese Qualifikationen dann in Kombination aus einer Hand anbieten können! Kalkulationsgrundlage für alle Honorare HOAI 2021 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (01/2021) HOAI 2002 - "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure >> nur §34 'Wertermittlungen'" (01/2002) AHO - Heft-Nr. 1 "HOAI - Planen und Bauen im Bestand" (10/2018) AHO - Heft-Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft - Standards für Leistungen und Vergütung" (03/2020) AHO - Heft-Nr. 14 "Tafelfortschreibung Erweiterte Honorartabellen" (06/2001) AHO - Heft-Nr. 15 "Leistungen nach Baustellenverordnung" (03/2011) AHO - Heft-Nr. 19 "Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft" (01/2018) AHO - Heft-Nr. 23 "Leistungen nach Energieeinsparverordnung" (12/2008) AHO - Heft-Nr. 33 "Leistungen für Nachhaltigkeitszertifizierung" (02/2016) AHO - Heft-Nr. 34 "Besondere Leistungen bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume" (01/2016) AHO - Heft-Nr. 40 "Planung der Barrierefreiheit - Erstellung von Barrierefrei-Konzepten" (02/2021) DGNB - Leistungsbild 'DGNB Auditor' (01/2021) DGNB - Leistungsbild 'ESG-Manager' (06/2025) Tarifvertrag zwischen 'ASIA - Arbeitgeberverband Selbstständiger Ingenieure und Architekten' und 'Verdi' (Stand: 01.05.2023) Abrechnungsgrundsätze zum Stundenaufwand Telefongespräche sind Arbeitszeit und werden abgerechnet! (min. 0,25 Std./Telefonat!) Fahrtzeiten werden als Arbeitszeit abgerechnet, jedoch sind wir bemüht Termine zu kombinieren zur Minimierung der Fahrtzeiten! Beratungen, auch ohne konkretes Ergebnis sind honorarpflichtige Arbeitszeit! Nebenkosten werden mit einem pauschalen Zuschlag von 7,5% (Zone 1 ) bzw. 9,5% (Zone 2a/2b ) oder nach im Einzelnachweis (Zone 3/4/5 ) abgerechnet! (vgl. AGB § 06 ). Tagessätze, Stundensätze, Pauschalen bei 'freiberuflichen Projekteinsätzen' Für 'freiberufliche Einsätze' erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot - zugeschnitten auf das jeweilige Projekt! Nebenkosten im Einzelnachweis 01.07.2005 gez. Ro uven Jaschke (letzte Änderung 17.09 .2025)
- JASCHKE | Projekte (Karte)
Projekte (Karte)
- JASCHKE | GEG-Pflichtberatung
GEG-Pflichtberatung JASCHKE | GEG-Pflichtberatung 0.0-2 GEG-Pflicht beratung (nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilienwohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigste n Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt) Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 18.12.2024)
- JASCHKE | Gutachten zum 'Immobilienwert'
[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten [Sachgebiet 1400 - Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken]] JASCHKE | Sachverständigengutachten 'Immobilienbewertung | Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken' Die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken wird zu vielen wirtschaftlichen Gelegenh eiten benötigt. Eine unabhängige Betrachtung von Immobilien ist notwendig bei Erbschaft, Scheidung, Veräußerung (ggf. Einkauf) und Beleihung. Der Verkehrswert einer Immobilie wird über die verfügb aren Verfahren (Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren) ermittelt und dient dem Auf tra gg eber zur steuerli chen oder finanziellen Darlegung gegenübe r dem Finanzamt oder den Finanzinstituten. Bei den priva trechtlichen Fragen bei einem Verkauf/Ankauf bzw. bei einer wirtschaftlichen Trennung ist eine unabhängige Bewertung ein fairer Weg zur Wertfindung. Durch die praktische Erfahrung als (geprü fter) ‚Sachverständiger für Immobilienbewertung‘ ist eine Bewertung von komplexen Immobilien (Wohn- und Nichtwohngebäude) möglich. Durch die Expertise aus dem Arbeitsgebiet ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘ ist der Werteinfluss der‚ energetischen Qualität von Gebäuden‘ ein fester Bestandteil meiner Immobilienbewertungen nach Imm oWertV. Der Zusammenhang zwischen Immobilienwert und energetischer Qualität ist ein zunehmend wichtiges Thema in der Immobilienbewertung. Energetische Qualität bezieht sich auf die Effizienz eines Gebäudes in Bezug auf den Energieverbrauch, einschließlich der Wärmedämmung, der Heizungs- /Kühlsysteme sowie der Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Gebäude mit hoher energetischer Qualität weist in der Regel eine bessere Dämmung, moderne Heiztechnologien und gegebenenfalls Solaranlagen auf. Diese Eigenschaften führen zu einem geringeren Energieverbrauch und damit zu niedrigeren Betriebskosten für die Bewohner. In Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Umweltbewußtheit sind Käufer und Mieter zunehmend bereit, für Immobilien mit hoher energetischer Effizienz mehr zu bezahlen. Darüber hinaus können Immobilien mit guter energetischer Qualität von staatlichen Förderungen oder steuerlichen Vorteilen profitieren, was ihren Marktwert zusätzlich steigern kann. Auch die gesetzlichen Vorgaben, wie etwa die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland, beeinflussen den Immobilienmarkt, da sie Mindeststandards für die energetische Qualität von Gebäuden festlegen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die energetische Qualität eines Gebäudes einen direkten Einfluss auf seinen Wert hat. Immobilien mit hoher Energieeffizienz sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch wirtschaftlich attraktiver, was sie zu einer lohnenden Investition macht. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 08 .02.2024)
- JASCHKE | Hinweis 'Covid'
Hinweise 'Covid' „Gesundheit ist kein Zustand des Körpers, sondern des Geistes.“ (Mary Baker Eddy) .. und weil der gesunde Menschenverstand uns zur Vorsicht ermahnt, bleiben einige grundlegenden Regel auch für die Zukunft erhalten ... mfG RJ Hinweis 'COVID 19' Die weltweite Pandemie hat auch auf die Arbeitswelt im Bausektor seine Auswirkungen! Die Grundlegenden Hygieneregeln gelten selbstverständlich auf Baustellen genauso wie im Büro: Wir verzichten bewusst auf das ‚Händeschütteln‘, wir bitten dies als Umsichtigkeit zu verstehen! (Dies werden wir auch unabhängig der Inzidenzwerte zukünftig beibehalten!) Wo immer der Mindestabstand von 1,5-2,0 m nicht eingehalten werden kann, bitten wir um den gegenseitigen Respekt und tragen auch zukünftig ‚Maske‘! (Dies wäre auch zukünftig wünschenswert zur Reduzierung der Grippeinfektionen bzw. Erkältungswellen) Niesen und Husten Sie in die Armbeuge! (Was bereits unabhängig von Corona der Normalfall sein sollte!) Reinigen Sie regelmäßig Ihre Hände und desinfizieren Sie Ihre Hände! Verwenden Sie Ihr eigenes Werkzeug und reinigen Sie dies regelmäßig! Die aktuelle Situation mit ‚CORONA‘ führt zu einigen organisatorischen Besonderheiten, die laufenden Baustellenkontrollen finden vorzugsweise ohne weitere Teilnehmer statt, die Besprechungen werden vermehrt per Mail, Videokonferenz, Chat und Telefon abgewickelt! Notwendige Besprechungen und Beratungen finden nur unter den ‚CORONA-REGELN‘ statt! Termine nach Vereinbarung! Auf den Baustellen selbst sind die Anweisungen der Bauleitung bzw. des Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinators hinsichtlich der erhöhten Gesundheitsprävention zwingend zu befolgen, bei Zuwiderhandlungen müssen Firmen mit Betretungsverboten für Baustellen rechnen! Einschlägige Vorgaben hierzu gibt die BG Bau, die Handwerkskammer bzw. die Industrie- und Handelskammer bekannt! ACHTUNG für den Schutz der eigenen Gesundheit gelten folgen Grundsätze: Beratungstermine im Büro 'Hüfingen' finden nicht mehr statt! Es gilt grundsätzlich die 3G-Regelung (Es ist für uns Arbeit und somit ein Arbeitsplatz, egal wo wir die Beratung durchführen!) Termine im Objekt (Innenräume) finden nur statt bei Inzidenzen unter 35 mit einer Teilnehmerzahl von max. 5 Personen ! Termine im Freien finden nur mit max. 10 Personen statt! Bei Zuwiderhandlung gegen das objektive situationsbedingte 'Gebot des Masketragens', brechen wir Termine ohne weitere Diskussion ab! Wegen der vermehrten Nachfrage, nochmal zur Erläuterung - JA - diese Regeln halten wir weiterhin ein, ein Arbeitsausfall durch eine doch vermeidbare Erkrankung oder das doch vorhandene Risiko für bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen ist nach wie vor gegeben und für mich selbst kann ich das Risiko so weit minimieren wie ich es für richtig erachte = 'Meine Gesundheit geht hier den rein wirtschaftlichen Interessen vor!' 01.04.2020 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 08. 01.2 023) 'COVID-19'
- JASCHKE | Beratung in Ligurien (IT)
Beratung in Ligurien (IT) ... la vita è bella ... Europa ... Italien ... Ligurien ... Imperia ... Es gibt auf dieser Welt viele schöne ruhige Flecken, an denen man den Alltag vergessen kann und einfach das Leben mal leben kann. Für mich persönlich habe ich einen Region rund um Imperia (Ligurien) gefunden, in der ich so gut wie nirgendwo sonst abschalten kann und einfach mal nix tun kann, außer mal etwas zu lesen, was nicht mit dem Job zu tun hat oder auch einfach nur das gute Essen geniesen kann. Wenn da nicht das grundlegende Interesse an meinem Job, der ja mehr Berufung als Beruf ist wäre, ... es faziniert mich immer wieder die 'Perfektion des Unperfekten' zu erleben. Wenn alte Gebäude teilweise wieder aufgebaut werden, sich das Alte mit dem Neuen zu einer einzigartigen Mischung vereint. Weil mich diese Mischung so fasziniert, beschäftige ich mich auch gerne mit solchen Projekten, auch wenn es eigentlich 'Freizeit oder Urlaub' sein sollte. JASCHKE | B eratung in Ligurien Beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie sind die unterschiedlichen Anforderungen an die gewünschte zukünftige Nutzung zu hinterfragen. Eine Bestandsimmobilie muss technisch und wirtschaftlich zu den gegebenen Möglichkeiten passen. 0.1 Proje ktentwicklung im Bestand Wir entwickeln aus Ihrem Bestandsgebäude ein Konzept, wie man durch geschickten Ausbau, Anbau oder Umbau (ggf. auch Umnutzung von ehemalig gewerblich genutzten Räumen) neuen zeitgemäßen Wohnraum schaffen könnte! Unser Entwurfskonzept beinhaltet hier dann eine skizzenhafte Raumentwicklung (M=1:100) und wird hinterlegt mit den grob anzunehmenden Kosten (Genauigkeit ca. +/- 50%) für die angedachten Maßnahmen! 0.3 SiGe-Check Die BaustellV2023 ist bereits seit 1998 in Kraft und 2023 novelliert worden, um den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen und basiert auf EU-Richtlinien aus dem Jahr 1992, im europäischen Vergleich waren wir mit der nationalen Umsetzung des Gesetztes bereits im Verzug, viele europäische Länder haben das Gesetz bereits 1995 vollumfänglich umgesetzt. 0.4 Kostenschätzung Der in der Literatur und der Normung vorgesehene erste Kostenrahmen als Budgetierung für ein Projekt hat sich als realitätsfremd erwiesen, bei der Genauigkeit in der ersten Ebene (Kostengruppen 100 bis 800) ist die Aussagekraft der 8 Kostengruppen sehr vage, da hierfür grundlegende Annahmen getroffen werden müssen, die sich nur durch die zweite Kostenebene darstellen lassen. Daher empfehlen wir die Kostenschätzung nach DIN 276 nicht wie vorgesehen in der LPH 2 'Vorplanung', sondern diese erste Kosten-schätzung mit der zweiten Ebene der KG in die LPH 0 'Projektentwicklung' vorzuziehen! Die Kostenschätzung soll als Grundlage der Entscheidungsfindung für die weitere Projektplanung dienen. 0.5 Gutachten zum Gebäudezustand (Investitionsbedarf) Der Gebäudezustand spielt beim Immobilieneinkauf für potenzielle Käufer eine zunehmende Rolle, nach Feststellung von bautechnischen Zuständen kann das notwendige Budget für die anstehenden Baumaßnahmen besser kalkuliert werden. Bei der Erfassung vom Gebäudezustand gehen wir hierbei auf die Schäden an der Bausubstanz ein, also auf die anstehenden Kosten, die in jedem Fall bei einer zukunftsorientierten Nutzung der Immobilie anfallen (Sowieso-Kosten). 0.6 Wertermittlung vor möglichen Baumaßnahmen (Einkaufswert) Bei der Eigentumsübertragung - sei es nun der Erwerb einer Immobilie oder die Übertragung einer Immobilie im Rahmen der Familie - benötigt man zur Verifizierung des 'Einkaufswertes' eine unabhängige Kaufpreiseinschätzung. Diese kurze Wertermittlung führen wir gerne unabhängig neutral durch. Die erste Frage, die man sich beim Immobilienerwerb immer stellen sollte, ist 'Was ist mir die eigene Traumimmobilie wert?' und die dazugehörende zweite Frage ist dann 'Kann ich mir die Immobilie finanziell leisten?'. Beide Fragen muss jeder Immobilieninteressent für sich selbst und mit seiner Hausbank ausmachen. Die von uns im Rahmen der 'Kauf- und Sanierungsberatung' integrierte Kaufpreisprüfung ist eine Auswertung des tatsächlichen Immobilienwertes und der notwendigen Investitionskosten. 0.7 Beratung ‚Na chhaltigkeit‘ (QNG - Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, ob das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 26 . 01.2024) www.rouven-jaschke.it ... ogni tempo ha i suoi lati belli ...
- JASCHKE | Energieaudit 'KMU'
Energieaudit 'KMU' (DIN 16247-1) ENERGIEAUDIT für KMU nach DIN 16247-1 [Pos. 8.2-1] Energieaudit für KMU (EBN-Modul 1/DIN 16247-1) [Pos. 8.2-2] Energieaudit für KMU (Energiekosten > 10.00,00 €/a) [SB] Statusbericht JASCHKE | Energieaudit 'KMU' 8.2-1 Energieaudit für ‚KMU‘ (BAFA Modul 1 - DIN 16247-1) Ziele, Anforderungen, Anwendungsbereich und Grenzen des Energieaudits, Zeitraum seiner Durchführung und Anforderungen an die Daten, die vor Beginn des Audits zu sammeln sind, müssen vor dem Audit vereinbart werden. Das eigentliche Audit besteht aus einer Auftaktbesprechung, der Datenerfassung (historische Daten zum Energieverbrauch, vorherige Untersuchungen in Bezug auf Energie und Energieeffizienz, Energietarife etc.), einem Außeneinsatz (Begehung des zu prüfenden Objektes, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, wo zusätzliche Daten benötigt werden), einer Analyse (unter anderem: Energieflüsse und Energiebilanz sowie den Energieverbrauch beeinflussende Faktoren ermitteln, geeignete Energiekennzahlen festlegen, mögliche Einsparungen und dazu notwendige Investitionen evaluieren) und der Erstellung eines Berichts. Dieser wird in einer Abschlussbesprechung übergeben und erläutert. Analyse der energetisch relevanten Komponenten aus Gebäude, Prozesse und Transport. Die Beratung wird durch das BAFA gefördert mit 80% des Beratungshonorars, jedoch mit max. 1.200,00 € (netto) bei jährlichen Energiekosten (= alle Energieträger (Gas, Öl, Benzin, Diesel, Strom, Holz, …)) unter 10.000,00 € (netto). Antragsstellung für den Zuschuss erfolgt durch den Auftraggeber, alle mit der Beratungsförderung einzuhaltenden Fristen der BAFA sind durch den Auftraggeber zu überwachen! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!) 8.2-2 Energieaudit für ‚KMU‘ (BAFA Modul 1 - DIN 16247-1) Ziele, Anforderungen, Anwendungsbereich und Grenzen des Energieaudits, Zeitraum seiner Durchführung und Anforderungen an die Daten, die vor Beginn des Audits zu sammeln sind, müssen vor dem Audit vereinbart werden. Das eigentliche Audit besteht aus einer Auftaktbesprechung, der Datenerfassung (historische Daten zum Energieverbrauch, vorherige Untersuchungen in Bezug auf Energie und Energieeffizienz, Energietarife etc.), einem Außeneinsatz (Begehung des zu prüfenden Objektes, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, wo zusätzliche Daten benötigt werden), einer Analyse (unter anderem: Energieflüsse und Energiebilanz sowie den Energieverbrauch beeinflussende Faktoren ermitteln, geeignete Energiekennzahlen festlegen, mögliche Einsparungen und dazu notwendige Investitionen evaluieren) und der Erstellung eines Berichts. Dieser wird in einer Abschlussbesprechung übergeben und erläutert. Analyse der energetisch relevanten Komponenten aus Gebäude, Prozesse und Transport. Die Beratung wird durch das BAFA gefördert mit 80% des Beratungshonorars, jedoch mit max. 6.000,00 € (netto) bei jährlichen Energiekosten (= alle Energieträger (Gas, Öl, Benzin, Diesel, Strom, Holz, …)) über 10.000,00 € (netto). Antragsstellung für den Zuschuss erfolgt durch den Auftraggeber, alle mit der Beratungsförderung einzuhaltenden Fristen der BAFA sind durch den Auftraggeber zu überwachen! Die geförderten Beratungen können erst nach Antragsstellung beginnen. (ggf. sollte auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden!) Zusatzleistungen während der Projektabwicklung 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 07.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 16.0 1.2024) 8.2-1 [Pos. 8.2'A] Energieaudit [Pos. SB] Statusbericht
- JASCHKE | Fachplanung 'Klimafreundlicher Neubau (KFN/WEF/KNN)'
Klimafreundlicher Neubau Fachplanung Klimafreundlicher Neubau [0.7] Beratung zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.7-1] Pre-Check zur Nachhaltigkeit (QNG) [1.2-1] Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) [1.2-2] Zuschlag für Wohneinheiten [1.2-3] Zuschlag für Nichtwohnungszonen nach DIN 18599 [1.2-4] Planungsoptimierung zum Effizienzhaus/-gebäude >> Effizienzhaus 40/55 EE/NH (LCA/QNG) inkl. Nachweis zu PVPf-VO BW [1.2-5] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | A [1.2-6] Wärmebrückennachweise | Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 - Beiblatt 2 | B [1.2-7] Wärmebrückennachweise | Detailiertere Wärmebrückennachweise [1.2-8] Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108 [1.2-9] Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 [1.7-2] Ökobilanz | LCA nach QNG-Richtlinien [2.2] Fördermittelberatung 'KFN/WEF' | Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) [2.7-1] Planungsbegleitung [DGNB-System] | 'Nachhaltigkeit - Umsetzung der Ziele' [2.7-2] Barrierefreiheit (DIN 18040) | Bestätigung zur Barrierefreiheit [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse | Analyse zur Flexibilität der Nutzung [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse | 'LCC - LifeCycle-Costing' [2.7-5] Freigabe für Materialien | Bauökologische Begleitung [2.7-6] Analyse zu Rückbau und Recycling | 'Cradle to Cradle' (Kreislauffähigkeit) [3.2] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Energieeffizienz' | 'Energie-Effizienz-Experte' [3.7] Baubegleitende Qualitätssicherung 'Nachhaltigkeit' | 'DGNB Auditor' [4.2-1] Fördermittelberatung 'KFN/WEF/KNN' | Belegliste für Fördermittelabruf [4.2-2] Fördermittelberatung 'KFN/WEF/KNN' | Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) [4.2-3] Fördermittelberatung 'KFN/WEF/KNN' | Bestätigung nach Durchführung (BnD/gBnD) [4.7-1] Protokollierung im DGNB-System | Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Ressourcennutzung, Klimawirkung und Kreislauffähigkeit | DGNB Gebäuderessorcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude (ESG-Management) | Klimaschutzplan 2040 [5.2] Energieausweis(e) nach GEG [5.7] Audit 'Nachhaltigkeit' | Zertifizierung im DGNB-System inkl. QNG [Pos. 6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [Pos. 9-SB] Statusbericht [Pos. 9-EV] Teilnahme an (Eigentümer-)Versammlungen JASCHKE | Fachplanung 'Klimafreundlicher Neubau' 0.7 Beratung ‚ Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qu alitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' vo n Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, o b das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnah men einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Kriterien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.2-1 Bedarfsb erechnung (GEG) D ie Grundleistungen bei der Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) umfassen viele kleine Teilleistungen, die in den Leistungsphasen 1-7 der Architekturplanung erbracht werden, meist wir das Leistungspaket jedoch gebündelt in der Leistungsphase 3 abgerufen (Sinnvollster Moment zur Einarbeitung der bauphysikalischen Anforderungen in Kombination mit den Fördermittelkriterien)! [vgl. Leistungsbild 'Wärmeschutz & Energiebilanzierung' (vgl. HOAI2021 Anlage 1 zu §3 Absatz 1 Nr. 1.2)] 1. Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung b) Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele 2. Mitwirken bei der Vorplanung a) Analyse der Grundlagen b) Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäuden und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen c) Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes d) Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen e) Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen f) Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen g) Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung (integrierte Zusatzleistung) 3. Mitwirken bei der Entwurfsplanung a) Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude b) Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf c) Bemessen der Bauteile des Gebäudes d) Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten 4. Mitwirken bei der Genehmigungsplanung a) Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden b) Aufstellen der förmlichen Nachweise c) Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen 5. Mitwirkung bei der Ausführungsplanung a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen b) Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen 6. Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe a) Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen 7. Mitwirkung bei der Vergabe a) Mitwirken beim Prüfen und Bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen 1.2-2 Zulage zur Bedarfsberechnung für Wohnungen (DIN 18599) Für den Mehraufwand in der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 für Mehrfamilienhäuser wird der zusätzliche Aufwand pro Wohneinheit berechnet. 1.2-3 Zulage zur Bedarfsbe rechnung für ‚Nichtwohnungs-Zonen‘ (DIN 18599) Für den Mehraufwand in der Berechnung des Energiebedarfs nach DIN 18599 für Zonen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, wird der zusätzliche Aufwand pro Zone berechnet. 1.2-4 Planungsoptimierung zum ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ (BEG/KFN) Auf Basis, der unter Pos. 1.2-1/2/3 getätigten Bedarfsberechnung kann, geprüft werden, wie weit eine Optimierung hin zum 'Effizienzhaus/Effizienzgebäude' oder der stufenweise Einsatz von ‚Einzelmaßnahmen‘ unter wirtschaftlichen Aspekten möglich ist. Neubau: Errichtung eines Effizienzhauses in der Stufe EH 40 NH, EH 40 EE oder eines Effizienzgebäudes in der Stufe EG 40 NH, EG 40 EE; für die Z15/Z20-Darlehen der L-Bank gilt die theoretische Stufe EH 55 EE + jeweils die Zusatzanforderung aus LCA (Pos. 1.7-2) bzw. QNG (Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3, 5.7 und 6-1) Sanierung: Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und/oder Gebäudetechnik), Sanierung zum Effizienzhaus (EH = Wohngebäude) in den Stufen EH Denkmal, EH Denkmal EE, EH Denkmal NH, EH 85, EH 85 EE, EH 85 NH, EH 70, EH 70 EE, EH 70 NH, EH 70 EE WPB, EH 70 NH WPB, EH 55, EH 55 EE, EH 55 NH, EH 55 EE WPB, EH 55 NH WPB, EH 40, EH 40 EE, EH 40 NH, EH 40 EE WPB, EH 40 NH WPB oder Effizienzgebäude (EG = Nichtwohngebäude) in den Stufen EG Denkmal, EG Denkmal EE, EG Denkmal NH, EG 70, EG 70 EE, EG 70 EE WPB, EG 70 NH, EG 55, EG 55 EE, EG 55 EE WPB, EG 55 NH, EG 40, EG 40 EE, EG 40 EE WPB, EG 40 NH und die Kriterien für Z15/Z20-Darlehen der L-Bank (analog zum EH 55 EE) inkl. der evtl. möglichen Bonusförderungen für ‚Klimabonus‘ und ‚Geschwindigkeitsbonus‘ (Zusatzförderungen für Wärmepumpen) Bei den Förderstufen mit WPB-Zusatz, sollte ein qualifizierter auf dem Bedarf basierender Energieausweis vorliegen, um die Zusatzförderung einwandfrei rechtfertigen zu können! (vgl. Pos. 1.2-1, 1.2-2 und 1.2-3) Die Bonusförderung für ‚Serielles Sanieren (SerSan)‘ ist in Zusammenarbeit mit der Bauplanung & Bauleitung zu erörtern. Bei allen Förderstufen mit NH-Zusatz (Neubau-Förderprogramme KFWG-Q und KFNWG-Q und der Bonusförderung ‚NH‘ im Bestand) ist die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem QNG-Siegel zwingend erforderlich! (vgl. Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3, 5.7 und 6-1) Die Neubauförderung in den Programmen KFWG und KFNWG ist nur bei zeitgleicher Ökobilanzierung auf Basis der QNG-Richtlinien möglich (vgl. Pos. 1.7-2) Aktuelle Fördermittelbedingungen sind unter www.kfw.de bzw. www.bafa.de abrufbar. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 1.2-5 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|A) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie A reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,05 W/(m²a). 1.2-6 Gleichwertigkeitsnachweis für Wärmebrücken (DIN 4108 – Beiblatt 2|B) Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu ermitteln. Bei Wärmebrücken der Kategorie B reduziert sich der pauschale Wärmebrückenzuschlag auf 0,03 W/(m²a). 1.2-7 Detaillierter Wärmebrückennachweis Neben dem Wärmebrückenzuschlag von 0,10 W/(m²/a) ohne Nachweis bzw. 0,05 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken der Kategorie A, 0,03 W/(m²/a) für gleichwertige Wärmebrücken nach Kategorie B ist der detaillierte Wärmebrückennachweis weiterhin möglich. Bei hocheffizienten Gebäuden ist der detaillierte Wärmebrückennachweis die Möglichkeit zur rechnerischen Reduzierung des Energiebedarfs des Gebäudes. (Wärmebrücken <0,03 W/(m²/a)). 1.2-8 Sommerliche Wärmeschutz (DIN 4108-2) In der Gebäudeplanung begrenzt sich der Wärmeschutz nicht nur auf die kalte Jahreszeit, sondern auch auf den Hochsommer, um die stauende Wärme aus den Räumlichkeiten raus zu halten. Der sommerliche Wärmeschutz soll durch konstruktive Lösungen vor der Überhitzung schützen, somit die Behaglichkeit wahren und Energieverbräuche durch elektrische Klimatisierung vorbeugen. 1.2-9 Lüftungskonzept (DIN 1946-6) Die Lüftungsnorm DIN 1946-6 schreibt Lüftungskonzepte in vier Stufen für Neubauten und unter bestimmten Bedingungen für Renovierungen vor. Damit lässt sich die Frischluftzufuhr konzeptionell planen, wenn die Gebäudehülle nach Vorschrift abgedichtet und energiesparend ausgelegt ist. Ein Lüftungskonzept ersetzt nicht die Fachplanung für eine mechanische Lüftungsanlage. 1.7-2 Ökobilanzierung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriteriu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen. 2.2 BEG/KFN-Fördermittel | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 0.2 oder 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW). Die Antragsstellung erfolgt immer durch den Bauherren selbst über seine Hausbank oder direkt beim Zuschussgeber (KFW, L-Bank oder BAFA). Eine Vollmacht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus. Die Fördermittelgeber setzen Fristen im Rahmen der Fördermittelprogramme, diese Fristen kann nur der Fördermittelempfänger (Auftraggeber) überwachen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 2.7-1 Planungsbegl eitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koordination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.2 Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG/KFN) Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäu den immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen. 3.7 Baubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 4.2-1 Belegliste für den Fördermittelabruf Die im Fördermittelantrag (Pos. 2.2) beantragten Fördermittel sind an Kriterien gebunden, die im Zuge des Fördermittelabruf geprüft werden müssen. In allen Fördermittelprogrammen ist hierfür eine übersichtliche Zusammenstellung aller förderfähigen Kosten (Belegliste) seitens der Fördermittelgeber (BAFA/KFW) gefordert. A CHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG; BEG NWG; KFN, WEF bzw. KNN) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-2 Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege) In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg. Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.2-3 Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN) Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BEG WG bzw. BEG NWG, KFN, WEF oder KNN) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM). Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich. 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umw 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.2 Energieausweis(e) nach Baumaßnah men (Neubau oder Sanierung) Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung des Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. Zusatzleis tunge n während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerver sammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 15.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 03.12.2024) 1.7-1 0.7 1.2-6 1.2-7 1.2-2 1.2-3 1.2-4 1.2-1 1.2-8 1.2-9 1.2-5 1.7-2 2.2 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.2 3.7 4.2-1 4.2-2 4.2-3 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.2 5.7 6-1 9-SB 9-EV



