

Randenweg 1e ▪ 78183 Hüfingen (Headoffice)
Jurastraße 27/1 ▪ 72072 Tübingen
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JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit ▪ Projektmanagement ▪ Sachverständigengutachten
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
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- JASCHKE | Qualifikationen
Qualifikationen # Team # Büroinhaber # Qualifikationen und (Pflicht-)Mitgliedschgaften # Sonstige Mitgliedschaften # Aus-, Fort- und Weiterbildungen + Meilensteine "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ (Henry Ford) Team Von einem Team im herkömmlichen Sinne ist nicht zu sprechen. Nach über 33 Jahren Erfahrung (seit 13.09.1992) in der Baubranche und nun seit über 20 Jahren (seit 01.07.2005) in der Selbstständigkeit in Kombination mit den von mir angebotenen individuellen Leistungen, ist eine Expansion des Ingenieurbüros nicht beabsichtigt, so dass sich das Team auf mich und meine ganz persönlichen vierbeinigen Wohlfühlmanager beschränkt. Selbstverständlich behalte ich mir das Recht vor, projektspezifisch auf freie Mitarbeiter*innen zurückzugreifen, dies ist aus rein wirtschaftlichen Aspekten für die Bauherr*innen der kostengünstigere und organisatorisch praktikablere Weg! Büroinhaber Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen Qualifikationen und (Pflicht-)Mitgliedschaften Diplom-Ingenieur (FH) (Bauingenieurwesen/Projektmanagement (Bau)) Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg; · Beratender Ingenieur (Mitgliedsnummer 809) · Entwurfsverfasser nach §43 LBO BW · Nachhaltigkeitskoordinator , eingetragen im Bundesregister für Nachhaltigkeit · Fachingenieur für 'Energieeffizienz' (Energetische Bewertung von Gebäuden) · Fachingenieur für 'Bauphysik' (Thermische Bauphysik) · Fachingenieur für 'Bauen im Bestand' (Energetische Modernisierung) · Sachverständiger für 'Energieberatung' (Ing BW FL 11) · Sachverständiger für 'Energieeffizienz' (Ing BW – FL 30) Mitglied der DGNB e.V. (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) · DGNB Auditor · DGNB geprüfter Experte zur EU-Taxonomie (ESG-Manager) · Initiative ‚Phase Nachhaltigkeit‘ Fachplaner (Sachverständiger) für barrierefreies Bauen Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (Geprüfter) Sachverständiger für Immobilienbewertung Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien Zugelassener 'Energie-Effizienz-Experte' für Förderprogramme des Bundes durch die Deutsche Energieagentur (dena) · Energieberatung für Wohngebäude (BAFA 'Vor-Ort-Berater (iSFP) ') [EBW] · Sanierung Wohngebäude – Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen [BEG WG und BEG EM] · Sanierung Wohngebäude im Denkmal (zertifizierter Energieberater der WTA) [BEG WG Denkmal] · Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude) mit LCA (Ökobilanzierung) [KFN, WEF und KNN] · Energieberatung für Nichtwohngebäude ‚DIN 18599‘ (BAFA) [EBN - Modul 2]] · Sanierung Nichtwohngebäude – Effizienzgebäude und Einzelmaßnahmen [BEG NWG und BEG EM] · Sanierung Nichtwohngebäude im Denkmal (zertifizierter Energieberater der WTA) [BEG NWG Denkmal] · Klimafreundlicher Neubau (Nichtwohngebäude) mit LCA (Ökobilanzierung) [KFN] · Energieberatung ‚DIN 16247-1‘ (BAFA 'Energieauditor‘) [EBN - Modul 1] · Berater für Einsparkonzepte für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft‘ (BAFA) [EEW - Modul 4] Energieberater für 'Photovoltaiknutzung im Gebäude' Registrierter 'Energieausweisaussteller' für Wohn- & Nichtwohngebäude (EnEV/GEG) beim DIBt 'Bauleiter' nach §45 LBO BW 'Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator' nach BauStellV Fachkraft für 'Arbeitssicherheit' REFA Fachkraft Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) Team Büroinhaber Qualifikationen Mitgliedschaften Mitgliedschaften Eintragungen Aus-, Fort- und Weiterbildungen + Meilensteine >> Fortbildung: "Das Gründach als Multitalent – Begrünung und Photovoltaik für eine nachhaltige Stadtentwicklung" >> Fortbildung: "Baulicher Holzschutz & Wiederverwendung tragender Holzbauteile" >> Fortbildung: "Weite Spannweiten, große Wirkung: High-Performance-Holztragwerke" >> Fortbildung: "Klimagerechter planen und bauen - CO2-Reduktion mithilfe von LCA" >> Fortbildung: "Laubholz als Chance für den urbanen Wohnungsbau - Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt LaubÖkoLet" >> Fortbildung: "Mehrgeschossiger Wohnungsbau aus Holz - Vertiefung" >> Fortbildung: "Umgang mit Bestand und Denkmalschutz: Balance zwischen Erhalt und Transformation finden" >> Fortbildung: "Wohnungsbau in Kommunen' >> Fortbildung: "Mehrgeschossiger Wohnungsbau aus Holz - Grundlagen" >> Fortbildung: "Serielle Sanierung" >> Fortbildung: "Denkmal meets Art - Wenn Wände erzählen. Strategien für den Umgang mit historischen Oberflächen" >> Fortbildung: "Holzbau im Bestand" >> Fortbildung: "Von der Decke bis zum Dach: nachhaltige und beständige Flachdach- und Tiefgaragendämmung mit Multipor" >> Fortbildung: "Ökobilanz im Bestand - Methoden für klimawirksame Bauentscheidungen" >> Fortbildung: "Energieeffizienz ohne Bauschäden" >> Fortbildung: "Thermischer Komfort durch klimagerechtes Planen" >> Fortbildung: "Ökobilanz & Lebenszyklus - Graue Energie" >> Fortbildung: "N!BBW-Themenworkshop" >> Fortbildung: "FLEXGrid — Freie Formen mit aufspannbaren Holzgitterschalen" >> Fortbildung: " Luft & Licht . Fenster - Fassade - Ausbau . Ökologisch & Nachhaltig" >> Fortbildung: "Aspekte des abwehrenden Brandschutzes beim Holzbau" 24.11.2025 # eingetragen als Berater im 'LBS-Energieberaterportal' >> Fortbildung: "Experiment und Expertise – Sichere Umsetzung innovativer Konzepte im Holzbau" >> Messe 'Architects@Work Stuttgart' >> Fortbildung: "N!BBW-Themenworkshop zur Ökobilanzierung / LCA" >> Jury-Tätigkeit Architects‘ Darling 2025 >> Vortrag: "Katastrophe Mensch? Wie wir die Welt verändern [Dirk Steffens]" >> Fortbildung: "Erfolgreich trotz Gegenwind: PV- & Speicher zukunftssicher beraten, planen und bauen!" >> Fortbildung: "Solarstrom selbst produzieren – Das müssen Sie vor der Installation der eigenen Anlage wissen!" >> Fortbildung: "Serielle Sanierung: große Gebäudebestände nachhaltig, wirtschaftlich und sozialverträglich dekarbonisieren" >> Fortbildung: "Ausgebrannt? Die Ziegelindustrie vor dem Lehm-Comeback" >> Fortbildung: "N!BBW-Einsteigerworkshop" >> Fortbildung: "Verbesserung des Wohnklimas mit kapillaraktiver Innendämmung in Kombination mit Lehm" >> Vortrag: "Hitze, Dürre, Starkregen - Zieht euch warm an, es wird noch heißer! [Sven Plöger]" >> Fortbildung: "Auf Zukunftskurs: Öffentliches Bauen mit Holz - Bauvergabe im Holzbau - von der Idee bis zum Baubeginn" >> Fortbildung: "(Geprüfter) Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien (DEKRA D1)" 26.01.2025 # Eintragung im 'Bundesregister für Nachhaltigkeit' >> Fortbildung: "Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Bauteilen" >> Fortbildung: "Moderne Deckenkonstruktion aus Holz und Lehm" >> Fortbildung: "Traumpaar Lehm und Holz - Lehmbauprodukte in der Holzbaupraxis" >> Fortbildung: "Bundständer, Bundseiten, Bundzeichen - auf Spurensuche nach historischen Zimmerungstechniken" >> Fortbildung: "KOMMUNALE FUNKTIONSGEBÄUDE IN HOLZ - KLIMABEWUSSTES UND RESSOURCENSCHONENDES BAUEN" 07.08.2024 # Energie-Effizienz-Experte ( Sachverständiger) für 'Förderprogramme des Bundes (LCA WG - LCA NWG)' >> Fortbildung: "Berechnung und Erstellung von Ökobilanzierungen - LCA für klimafreundliche Wohn- & Nichtwohngebäude" >> Fortbildung: "Bauliches Recycling - Wie gelingt die Wiederverwendung von Bauteilen und -materialien aus dem Rückbau?" >> Fortbildung: "Berechnungsbeispiel Musteranlage" >> Fortbildung: "Berechnung von bestehenden Heizungsanlagen mit DanBasic" >> Fortbildung: "Grafische Gebäudeerfassung" >> Fortbildung: "Die Grundlagen der BEG / GEG / EnSimiMaV" >> Fortbildung: "Hydraulischer Abgleich... endlich verständlich!" >> Fortbildung: "Klimafreundlicher Neubau - Nachhaltig Bauen, Förderung erhalten!" >> Fortbildung: "Mineralische Innendämmung für wohngesundes Klima" >> Fortbildung: "Die veränderliche Welt der Förderprogramme oder: Wo Sie bei Multipor sparen können" >> Fortbildung: "HottCAD-Erfassung Grundkurs" >> Fortbildung: "QNG-Projektmanagement: Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven bei der Materialrecherche" >> Fortbildung: "Kompaktkurs Ökobilanzierung" 01.03.2024 # Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes (KFN WG - WEF - KNN WG - KFN NWG - KNN NWG) >> Vortrag: "KlimaKompass (SVS) - „Wo stehen wir in Sachen Klimaschutz?“ [Prof. Dr. Mojib Latif]" >> Fortbildung: "DGNB Jahreskongress 2024" >> Fortbildung: "Denkmal meets Art (2024)' >> Fortbildung: "Wärmebrücken in Neubau und Bestand" >> Fortbildung: "Energiedialog für Energieberater der Region (SPK SWB)" >> Fortbildung: "Generis" >> Fortbildung: "BAFA Transformationskonzept - BEW-Modul 5" >> Fortbildung: "Kreisläufe der Zukunft: Zirkularität als Standard etablieren mit dem Gebäuderessourcenpass" >> Fortbildung: "LCA - Lebenszyklusanalyse und Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN 17463" >> Fortbildung: "Energiedialog für Energieberater der Region (SPK Freiburg-Nördlicher Breisgau)" >> Fortbildung: " solid UNIT - Kreislaufwirtschaft mineralischer Baustoffe" 11.10.2023 # Berater im Energieberater-Netzwerk von 'Zukunft Altbau' >> Fortbildung: "Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023/2024) und die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)" >> Fortbildung: "Cicular Economy in der Praxis - Was ist möglich?" 06.08.2023 # Mitglied bei fesa e.V http://www.jaschke.ing 08.06.2023 # Mitglied bei SGNI (Schweizer Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft) [bis 31.12.2023] 27.04.2023 # DGNB Auditor >> Fortbildung: "Zum DGNB-Auditor in Vollzeit" 15.04.2023 # Energie-Effizienz-Experte ( Sachverständiger) für 'Förderprogramme des Bundes (Denkmal WG - Denkmal NWG)' 12.04.2023 # Zertifizierter Energieberater für 'Baudenkmale (WTA) für Wohn- und Nichtwohngebäude' >> Fortbildung: "Energieberater für Baudenkmale" >> Fortbildung: "Mit Contracting-Beratung Energieeffizienz umsetzen" 16.03.2023 # Mitglied bei TRION-climate e.V. [bis 31.12.2025] 10.03.2023 # eingetragen als Berater unter 'KEA-BW' >> Fortbildung: "Gebäuderessourcenpass der DGNB - was er umfasst und wie man ihn nutzen kann" >> Fortbildung: "Klimafreundlicher Neubau (KFN) - Gemeinsames Webinar KfW/GIH" 06.03.2023 # eingetragen als Berater unter 'Consultare-BW' >> Fortbildung: "Wie Gebäude einen Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) leisten" >> Fortbildung: "Durchblick im Förderdschungel 2023 - Was wird in puncto Energieeffizienz gefordert, um zu fördern?" >> Fortbildung: "Is the real estate industry ready for a circular economy? Study results on the EU taxonomy criteria for buildings" >> Fortbildung: "Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lüftungssystemen in Wohn- und Nichtwohngebäuden" 15.02.2023 # Fachplaner (Sachverständiger) f ür 'Barrierefreies Bauen' >> Fortbildung: "Die neue Holzbaurichtlinie für Baden-Württemberg - Teil 1 - Weg frei für den klimafreundlichen Holzbau" >> Fortbildung: "GIH Online-Seminar: Neuerungen beim iSFP für Wohngebäude >> Fortbildung: "Aktueller Stand zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): QNG-Siegel und DGNB Zertifizierung" >> Fortbildung: "GIH Bundesverband | DGNB Zertifizierung mit der Fortbildung zum DGNB Consultant für die NH-Klassen" 15.12.2022 # Erweiterter Eintrag als 'Energie-Effizienz-Experte' (EBN - Modul 1)' 15.12.2022 # eingetragen als BAFA 'Energieauditor (EDL-G/DIN 16247-1 = EBN - Modul 1)' >> Fortbildung: "Kursergänzung Energieaudit DIN 16247" 13.12.2022 # Erweiterter Eintrag als 'Energie-Effizienz-Experte - Energie- und Ressourceneffizienz (EEW - Modul 4)' 13.12.2022 # Erweiterter Eintrag als 'Energie-Effizienz-Experte (BEG NWG + EBN - Modul 2)' 13.12.2022 # eingetragen als BAFA 'Energieberater für Nichtwohngebäude (EBN - Modul 2)' >> Fortbildung: "Qualitätsmanagement im Holzbau in den Leistungsphasen 5 und 8 AHO" >> Fortbildung: "Planende für Barrierefreies Bauen" >> Fortbildung: "Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (DIN 18599)" >> Fortbildung: "Konstruktiver Holzbau: LEICHT UND WEIT" 21.10.2022 # DGNB ESG-Manager >> Fortbildung: "Expertenwissen' Nachhaltiges ESG-konformes Immobilienmanagement'" >> Fortbildung: "Holz-Beton-Verbundbauweise - Planung und Ausführung am Beispiel eines Hallentragwerks" 30.09.2022 # DGNB Consultant >> Fortbildung: "Prüfung 'DGNB Consultant'" >> Fortbildung: "Brandschutz bei Installationen im Holzbau richtig planen und ausführen!" 15.09.2022 # Energieausweisaussteller nach 'GEG' bei der dena >> Fortbildung: "Bestandsgebäude durch Sanierung zukunftsfähig machen" >> Fortbildung: "Nutzerkomfort, Technik und Prozesse in der Gebäudezertifizierung" >> Fortbildung: "Ökologie und Ökonomie in der Gebäudezertifizierung" >> Fortbildung: "Das DGNB System für Quartiere" >> Fortbildung: "Grundlagen des DGNB Systems" 08.08.2022 # Selbstverpflichtung für mehr Nachhaltigkeit im Netzwerk "Phase Nachhaltigkeit" >> Fortbildung: "Forum: "'Auf Holz bauen 2022'" 06.07.2022 # Unterstützer der Initiative "Phase Nachhaltigkeit" 05.07.2022 # DGNB Registered Professional >> Fortbildung: "Prüfung 'Grundlagen des Nachhaltigen Bauens'" >> Fortbildung: "DENSITY. Strategien zum systematischen Nachverdichtung und Transformation von Zeilenbauten" >> Fortbildung: "Grundlagen des Nachhaltigen Bauens" >> Fortbildung: "NH-Klassen und QNG - Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude" 04.05.2022 # Mitglied im DGNB e.V. (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) >> Fortbildung: "Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Grundlagen und Anwendung" >> Fortbildung: "Auffrischungskurs DIN V 18599" >> Fortbildung: "Lüftungskonzept & Wohnraumlüftung" 17.03.2020 # Energieberater für 'PV-Nutzung im Gebäude' im Photovoltaik-Netzwerk 'Südlicher Oberrhein' >> Fortbildung: "Fensterlüftung im Kreuzfeuer der Energieeinsparung und das neue GEG" >> Fortbildung: "Neue Gesetze und Strukturen in der Bundesförderung für Wohngebäude" >> Fortbildung: "Energiesparendes Bauen und Sanieren V" >> Fortbildung: "Energiesparendes Bauen und Sanieren III" >> Fortbildung: "Von der EnEV und EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz und Neuerungen in DIN 4108" >> Fortbildung: "Energiesparendes Bauen und Sanieren I" (PDF) 01.10.2018 # Umzug "Randenweg 1e; 78183 Hüfingen" 'Leben-Arbeiten-Erholen' im 'Plus-Energie-Haus' Zulassungen (Aus-, Fort- und Weiterbildungen) Übersicht der Bildungsträger 01.01.2018 # Umbenennung: "JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen" http://www.beratung-planung-bauleitung.de 15.11.2015 # Mitglied im DSA e.V. (Deutsche Sc hutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.) http://www.rouven-jaschke.it 14.08.2015 # Zertifizierter Energieberater 'enqe' (Europäisches Netzwerk qualitätsgeprüfter Energieberater) [Liste geschlossen] >> Fortbildung: "Nachhaltiges Bauen und Sanieren" (PDF) >> Fortbildung: "Energiesparendes Bauen Sanieren II" (PDF) >> Fortbildung: "Energiespar endes Bauen Sanieren IV" (PDF) 01.02.2015 # Energie-Effizienz-Experte (Sachverständiger) für Förderprogramme des Bundes 15.11.2014 # Mitglied im GIH e.V. (GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handw erker e.V.) [Austritt am 30.06.2023] 09.04.2014 # Registrierter Energieausweisaussteller nach 'EnEV/GEG' beim DIBt 08.04.2014 # Fachingenieur für 'Bauen im Bestand' - 'Energetische Modernisierung' (PDF) 06.03.2014 # Fachingenieur für 'Bauphysik' - 'Thermische Bauphysik' (PDF) 24.02.2014 # Fachingenieur für 'Energieeffizienz' - 'Energetische Bewertung von Gebäuden' (PDF) >> Fortbildung: "DIN 18599 komplett - Energetische Nachweise für Nichtwohngebäude" (PDF) >> Fortbildung: "Normen der Energieeffizienz in Deutschland, Frankreich und der Schweiz" >> Fortbildung: "Grenzüberschreitende Mobilität der Fachleute aus der Baubranche" 15.01.2012 # Kompetenzpartner im 'trion-Netzwerk' >> Fortbildung: "Erneuerbare Energien und Energieeffizienz" >> Fortbildung: "Beton - Bauen für die Zukunft" 15.12.2010 # Zulassung als "dena - Energieausweisaussteller" mit Gütesiegel [Liste geschlossen am 30.09.2016] (PDF) 17.11.2010 # Ausstellungsberechtigung für 'Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude' nach §43 LBO BW (PDF) 17.11.2010 # Bauvorlageberechtigter Bauingenieur 'Entwurfsverfasser nach §43 LBO BW' (PDF) >> Vorsitzender des Gutachterausschusses der Gemeinde Hinterzarten [01.06.2009 bis 31.08.2012] 21.11.2008 # Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (PDF) >> Fortbildung: Qualifizierung 'Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator' gemäß Anlagen B&C zur RAB 30 (PDF) 15.04.2008 # Beratender Ingenieur (Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg) (PDF) 15.03.2008 # Mitglied im ‚Netzwerk für Klimaschutz "co2online"' 12.03.2008 # Sachverständiger für Energieeffizienz/EnEV (PDF) >> Freier Sachverständiger im GoValue - Netzwerk [08.12. 2007 bis 31.12.2012] 07.12.2007 # (Geprüfter) Sachverständiger für Immobilienbewertung (PDF) >> Fortbildung: "Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung ZIS" (PDF) >> Fortbildung: "Workshop" (PDF) >> Fortbildung: "Gutachten Werkstatt" (PDF) >> Fortbildung: "Sachverständigenwesen; Honorierung; Haftung; Berufshaftpflicht" (PDF) >> Fortbildung: "Berücksichtigung bautechnischer Sachverhalte bei der Bewertung" (PDF) >> Fortbildung: "Zins- und Rentenrechnung, häufig vorkommende Rechte" (PDF) >> Fortbildung: "Geschäfts- und Gewerbegrundstücke" (PDF) >> Fortbildung: "Grundlagen der Gutachtenerstellung" (PDF) >> Fortbildung: "Wohnungs- und Teileigentum" (PDF) >> Freiberufliche Berufspraxis als Bauingenieur (Bauleitung im SF-Bau) [01.03.2007 bis 31.10.2007] 27.01.2007 # Sachverständiger für Energieberatung (PDF) >> Fortbildung: "Grundlagen des Immobilienrechts" (PDF) 15.11.2006 # eingetragen als BAFA 'Vor-Ort-Berater (iSFP)" 07.11.2006 # Zulassung als "dena - Energieausweisaussteller" [Liste geschlossen am 30.09.2016] (PDF) >> Fortbildung: "Workshop" (PDF) >> Fortbildung: "Grundlagen marktkonformer Wertermittlung" (PDF) >> Fortbildung: "Qualifizierungsseminar "Anlagentechnik"" (PDF) >> Fortbildung: "Energetische Gebäudesanierung" (PDF) >> Fortbildung: "Einführung in die Sachverständigentätigkeit - Sachverständige für EnEV /Gesamtenergieeffizienz" (PDF) >> Freiberufliche Berufspraxis als Bauingenieur (Tragwerksplanung) [01.04.2005 bis 28.02.2007] 18.07.2005 # Freiwilliges Mitglied in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (PDF) http://www.casa-roja.eu 01.07.2005 # Gründung: "IB JASCHKE :: Ingenieurbüro für Bauwesen" [Bahnhofweg 3; 79856 Hinterzarten] http://www.rouven-jaschke.de 15.04.2005 # Bauleiter nach §45 LBO BW (PDF) 14.04.2005 # Diplom-Ingenieur (FH) - Bauingenieurwesen / Projektmanagement (Bau) - Konstruktiver Ingenieurbau (PDF) >> Diplomarbeit: ‚Systeme zur Vorkalkulation der Technischen Gebäudeausrüstung im Schlüsselfertigbau‘ >> Studium: "Fachhochschule Biberach a. d. R. - Studiengang 'Bauingenieurwesen/Projektmanagement (Bau)'" >> Berufspraxis als Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) (PDF) >> Fortbildung: "PM-Symposium" (PDF) 05.04.2004 # REFA-Fachkraft (PDF) >> Fortbildung: "REFA im Baubetrieb" (PDF) 28.02.2004 # Fachkraft für Arbeitssicherheit (PDF) >> Fortbildung: "Arbeitsschutz auf Baustellen" >> Fortbildung: "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (PDF) >> Praxissemester im Bereich Projektsteuerung (PDF) >> Fortbildung: "PM-Symposium - Chancen für die Zukunft" (PDF) >> Studium: "Fachhochschule Konstanz - Studiengang 'Bauingenieurwesen'" >> Studium: "Fachhochschule Karlsruhe - Studiengang 'Bauingenieurwesen'" >> Berufspraxis als Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) (PDF) >> Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife 19.07.1995 # Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) >> Ausbildung zum Bauzeichner (Konstruktiver Ingenieurbau) (PDF) >> Einjährige Berufsfachschule für Bauzeichner (PDF) 27.05.1992 # Realschulabschluss 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 27.02.2026 )
- JASCHKE | AGB
AGB § Allgemeine Beratungs- und Planungsbedingungen (AGB) § 01 Geltungsbereich § 02 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Leitungserbringung § 03 Leistungsänderungen § 04 Schweigepflicht des Auftragnehmers / Datenschutzbestimmungen § 05 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Bereitstellung von Unterlagen § 06 Vergütung / Angebots- und Zahlungsbedingungen § 07 Mängelbeseitigung / Gewährleistung § 08 Haftung § 09 Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht) § 10 Treuepflicht / Höhere Gewalt § 11 Fördermittel / Baukosten / Energiekennwerte § 12 Kündigung des Vertrages § 13 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrungspflicht von Unterlagen § 14 Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen § 15 Salvatorische Klausel Allgemeine Beratungs- und Planungsbedingungen (AGB) § 01 Geltungsbereich 01.1 Diese allgemeinen Beratungs- und Planungsbedingungen finden Anwendung auf die mit Rouven Jaschke als Auftragnehmer (AN) geschlossenen Dienstleistungsverträge. 01.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich aufgenommen wurden. 01.3 Bei Beauftragung durch bevollmächtigte Dritte (z.B. Architekten, Generalplaner, Bauträger, Bauunternehmen, Hausverwalter, etc.) hat der bevollmächtigte Dritte unaufgefordert mit der Auftragsbestätigung die gültige Vollmacht des Bauherren mit vorzulegen, sollte dies nicht geschehen ist der beauftragende dritte Auftraggeber und Rechnungsempfänger aller nach diesen AGB geleisteten Beratungs- und Planungsleistungen. § 02 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Leistungserbringung 02.1 Vertragsgegenstand ist die im Ingenieurvertrag festgelegte Beratungs- und/oder Planungsleistung. 02.2 Der Leistungsumfang der zu erbringenden Beratungs- und/oder Planungsleistung, wird im Vertrag schriftlich fixiert. Bei fehlenden Angaben im Vertrag, wird die Leistung auf Basis der projektspezifischen Erfordernisse auf Stundenbasis erbracht. 02.3 Der AN kann nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber auf Subunternehmer zurückgreifen. Der AN bleibt jedoch in allen Fällen der direkte Ansprechpartner für den AG. Jegliche den Vertrag oder die Leistungserbringung betreffende Kommunikation hat über den AN zu erfolgen. Eine direkte Absprache zwischen den nach geordneten Unternehmern (Subunternehmern) und dem AG haben eine sofortige Auflösung des Vertrages zur Folge (= Außerordentliche Kündigung durch den AG wegen Verletzung des § 10; Nr. 10.1). Bei direkten Absprachen (Leistung, Termine, etc.) zwischen Auftraggeber und Subunternehmer ist der AN von der Haftung gegenüber dem AG freigestellt. § 03 Leistungsänderungen Der AN ist verpflichtet, Änderungsverlangen des AG Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der zeitlichen Kapazitäten zumutbar ist. Änderungen müssen dem AN zur Wirksamkeit schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) vorliegen. Der AN wird daraufhin die Konsequenzen hinsichtlich der Termine, Kosten und Qualitäten hinsichtlich der durchzuführenden Änderungen darlegen. Erst nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der eintretenden Konsequenzen werden die Änderungen ausgeführt. § 04 Schweigepflicht des Auftragnehmers / Datenschutzbestimmungen 04.1 Der AN ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen des AG, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des AG erfolgen. 04.2 Der AN übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. 04.3 Die anvertrauten personenbezogenen Daten können unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen durch den AN im Rahmen der Auftrags-durchführung verarbeitet werden. 04.4 Gemäß der Berufsordnung für "Beratende Ingenieure", wirbt der Ingenieur alleinig durch seine Leistung. Der AG willigt daher ein, dass der AN unter Nennung von Namen und Bauort mit seiner am Objekt durchgeführten Leistung werben darf. § 05 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Bereitstellung von Unterlagen 05.1 Der AG ist verpflichtet die zur Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen zeitnah bereitzustellen. 05.2 Sollte es zur Auftragsdurchführung notwendig sein in öffentliche Register (Energieversorger, Grundbuch, Kataster, Liegenschaftskataster, Baulasten-verzeichnis, etc.) Einsicht zu nehmen, hat der AG dem AN entsprechende Vollmachten zu erteilen. 05.3 Die ggf. notwendige Vollmachten von Dritten (z.B. Eigentümer-gemeinschaften, Mietern, etc.) hat der AG oder dessen Bevollmächtigter zu beschaffen. 05.4 Die vom AG übergeben Unterlagen werden nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit geprüft, es findet lediglich im Rahmen der Auftragsdurchführung eine Plausibilitätskontrolle statt. Für fehlende oder nicht richtige Unterlagen haftet der AG, der AN ist im Falle der unvollständigen Unterlagen von einer Haftung freigestellt. § 06 Vergütung / Angebots- und Zahlungsbedingungen 06.1 Die vom AN erbrachten Beratungs- und/oder Planungsleistungen sind der Leistung entsprechend zu honorieren. Das Honorar richtet sich nach den zeitlichen Erfordernissen des AN und wird auf Basis der aktuellen Stundensätze nach Aufwand abgerechnet. Alternativ zur Stundenabrechnung können Pauschalhonorare bzw. die Vergütung nach HOAI vertraglich vereinbart werden. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. 06.2 Die dem AN entstehenden Auslagen (Nebenkosten der Auftragsdurchführung) sind vom AG zu erstatten. Die Erstattungen werden mittels Einzelnachweis oder nach vertraglicher Vereinbarung pauschaliert mit 7,5 % (Zone 1) bzw. 9,5% (Zone 2a/2b) der Honorarsumme abgerechnet. Gebühren von öffentlichen Ämtern werden dem AG gesondert in Rechnung gestellt. 06.3 Zahlungen können nur auf das Geschäftsgirokonto geleistet werden, eine Barzahlung ist ausgeschlossen. 06.4 Alle Forderungen werden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) mit Rechnungsstellung fällig. 06.5 Bei längeren andauernden Verzögerungen bei der Bauausführung bzw. der Auftragsdurchführung hat der AN das Recht auf Neufestsetzung der Honorierung, falls die Verzögerung länger als 6 Monate anhält. Die vertraglich vereinbarte Bearbeitungsdauer verlängert sich in diesem Fall entsprechend der Verzögerung. 06.6 Mehrere AG (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. 06.7 Angebote des AN haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab Angebots-erstellung. 06.8 Zahlungsziel, -erinnerung, -verzug / Mahnverfahren / Vorkasse Zahlungsziel Das Zahlungsziel für alle Forderungen ist auf 10 Tage nach Rechnungsstellung festgesetzt. Nach verstrichenem Zahlungsziel ist der AN berechtigt die Bearbeitung bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen auszusetzen. Jeder AG hat die individuellen Banklaufzeiten seiner Hausbank mit einzukalkulieren, der für uns als AN relevante Stichtag ist das Datum der Gutschrift auf unserem Geschäftsgirokonto! Bei Nichteinhaltung von Zahlungszielen durch den AG, sind selbstverständlich auch alle evtl. gewährten Nachlässe nichtig! Zahlungserinnerung Nach verstrichenem Zahlungsziel erhalten die säumigen AG vom AN eine 'Zahlungserinnerung/1. Mahnung', nach Erhalt dieser Erinnerung bitten wir den AG im eigenen Interesse die offene Rechnung (ggf. Rechnungen) innerhalb von 10 Tagen (Nachfrist) zu begleichen. Nach Ablauf dieser Nachfrist wird Ihr Projekt nicht mehr vom AN bearbeitet, und eine Wiederaufnahme der Leistungen durch den AN bedarf dann der Vorkasse. Zahlungsverzug Ein Zahlungsverzug (vgl. § 286 BGB) tritt automatisch nach 30 Tagen ab Rechnungszustellung unabhängig einer weiteren Zahlungsaufforderung ein. Ab diesem Tag berechnen wir Verzugszinsen entsprechend dem aktuellen Kontokorrentzinssatz des Geschäftsgirokontos des AN bei der SPK SWB. Zudem wird Ihr Projekt nicht weiter von uns bearbeitet. Ein eingetretener Zahlungsverzug wird als einseitige vorzeitige Vertragskündigung durch den AG angesehen. Mit dem eintretendem Zahlungsverzug berechnen wir 40,00 € (brutto)* als Bearbeitungsgebühr für die '2. Mahnung / Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens', die Gerichtsgebühren und anfallenden Verzugszinsen werden im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens zusammen mit der Rechnung zzgl. Bearbeitungsgebühren dann vom Mahngericht am Amtsgericht Stuttgart eingetrieben. Eine Weitergabe der offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen behalten wir uns in Einzelfällen vor. * In der pauschalen Bearbeitungsgebühr (vgl. § 288 BGB) ist die Anfertigung einer kompletten Akte des Auftrages für die weitere Beitreibung der Forderungen für den beauftragten Anwalt inbegriffen, hier entstehen Kosten für Kopien, Versand per Einschreiben. Diese Akten umfassen meist 40-100 Seiten, so dass anhand der Einzelpreises für Kopien und Versand, die erhöhte Bearbeitungspauschale jederzeit auf Wunsch auch als Einzelaufstellung erfolgen kann! Mahnungen (Mahnverfahren) Auf ein langwieriges, mehrstufiges Mahnverfahren wird verzichtet, nach eingetretenem Verzug und verstrichener Nachfrist werden die offenen Forderungen beim Mahngericht am zuständigen Amtsgericht Stuttgart eingereicht oder alternativ an ein privates Inkassounternehmen zur Eintreibung der offenen Posten weitergegeben. Eine weitere Bearbeitung des Projektes erfolgt nach dem Eröffnen des Mahnverfahrens nicht mehr und eine Wiederaufnahme der Bearbeitung ist ausgeschlossen. Vorkasse Bei bereits selbst gemachten negativen Erfahrungen mit der Zahlungsmoral, bei einem sehr schlechten Bonitätsindex (Die Bonität wird standardmäßig bei Aufträgen über 2.500,00 € (netto) Honorarsumme durch uns bei Creditreform, o. ä. geprüft) oder bei sehr hohen Auslagekosten (z.B. hohe Anfahrtskosten, etc.) behalten wir uns das Recht auf anteilige bzw. vollständige Vorausbezahlung der Leistungen ausdrücklich vor. Bei ausländischem AG, ohne EU-Meldeanschrift wird grundsätzlich Vorkasse veranschlagt, da hier das Risiko der Zahlungsausfälle aus Erfahrung leider zu groß sind und das gerichtliche Betreibung von offenen Forderungen mit erheblichen Kosten und einem unübersehbaren Zeitaufwand versehen sind. (z.B. Schweiz, Russland, etc.) Das Recht auf Vorkasse behalten wir uns auch bei bereits negativ aufgefallenen Kundengruppen ausdrücklich vor! Wiederaufnahme der Bearbeitung bei verpasstem Zahlungsziel bzw. eingetretenem Zahlungsverzug Wenn bei einem Projekt, das Zahlungsziel überschritten wird, pausiert die Bearbeitung bis zum vollständigen Zahlungseingang, sollte zwischenzeitlich der Zahlungsverzug eingetreten sein, ist der AN nicht verpflichtet die Bearbeitung wieder aufzunehmen, sollte aus Kulanz die weitere Bearbeitung jedoch durch den AN durchgeführt werden, ist die Wiederaufnahme der Bearbeitung abhängig vor der aktuellen Auslastung des Büros! Mit eingetretenem Verzug sind jegliche Terminzusagen hinfällig und das Projekt wird, wie ein neues Projekt behandelt. (vgl. hierzu auch die Bearbeitungszeiten gemäß Priorisierung!) § 07 Mängelbeseitigung / Gewährleistung 07.1 Ein auftretender Mangel in Bezug auf die Beratungs- und/oder Planungsleistungen ist binnen 6 Monaten nach bekannt werden dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Soweit eine Nachbesserung durch den Auftragnehmer möglich ist, ist dem AN eine angemessene Frist von min. 4 Wochen zur Nachbesserung zu gewähren. Sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein oder auf Basis der mangelhaften Leistung bereits ein Folgemangel aufgetreten sein, greift § 8. 07.2 Bei Fehlschlagen der Mangelbeseitigung kann der AG auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 07.3 Der AN erbringt Planungs- und/oder Beratungsleistungen die den gesetzlichen Gewährleistungsfristen des § 634a BGB unterliegen. Danach ist eine Gewährleistungsfrist bei Leistungen gemäß der HOAI (Entwurfsplanung und Bauantragsplanung) von 5 Jahren ab Leistungsabnahme durch den AG zu gewähren. (Leistungsabnahme = Zahlung des Planungshonorars). Bei Beratungs- und Planungsleistungen die dem Umfang nach nicht in der HOAI geklärt sind, ist die Gewährleistungsfrist auf 3 Jahre (Regelverjährungsfrist gemäß § 195 BGB) begrenzt. § 08 Haftung 08.1 Der AN haftet dem AG, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung des AN steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 08.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet der AN nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 1.000.000,00 € begrenzt (vgl. Berufshaftpflichtversicherung). Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der AN verpflichtet, dem AG eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Der AN haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den AG. 08.3 Schadensersatzansprüche des AG gegen den AN verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen müssen, in jedem Fall aber in 5 Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist. § 09 Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht) Die Leistungen des AN unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG); bei allen Planungs- und/oder Beratungsleistungen werden individuelle auf das jeweilige Objekt abgestimmte Lösungsansätze entwickelt, daher sind die ingenieurtechnischen Lösungen das geistige Eigentum des AN. Die unerlaubte Vervielfältigung von Plänen oder der Nachbau von entwickelten Bauwerken oder Bauteilen ist untersagt. Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars, geht lediglich das uneingeschränkte Nutzungsrecht auf den AG über. Die Verwertungsrechte der Planungs- und/oder Beratungsleistung verbleiben beim AN. § 10 Treuepflicht / Höhere Gewalt 10.1 Der AN führt seine Leistungen auf Basis der geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien aus. Die entstehenden Beratungs- und/oder Planungsergebnisse sind individuell angefertigte Lösungsansätze und können nicht auf andere Projekte übertragen werden. Bei Änderungen in der Gesetzgebung und bei den sonstigen Arbeitsgrundlagen (Fördermittelkriterien, etc.) ist ggf. eine Anpassung der Arbeitsleistung des AN notwendig, diese Anpassungen sind auf Basis der geltenden Stundensätze zusätzlich zu vergüten. 10.2 Bei der Ausschreibung (Angebotseinholung) und Vergabe von Bauleistungen kann es aus saisonalen und konjunkturellen Gründen zu Verzögerungen kommen. In Abhängigkeit von Gewerken, kann es zu Verzögerungen kommen, wenn keine oder zu wenige Angebote eingehen. Für die Vergabe von Aufträgen muss mindestens ein gültiges Angebot zur Auswertung eingehen, um jedoch einen repräsentativen Preis für die Bauleistung zu ermitteln und einen Preisspiegel zu erstellen sind mindestens 3 Angebote notwendig. Sollten trotz einer ausreichenden Anzahl von Angebotsaufforderungen zu wenige Angebote zur Auswertung eingehen, ist eine Verzögerung aufgrund einer weiteren Ausschreibungsrunde nicht durch den AN zu vertreten. 10.3 Alle Baumaßnahmen unterliegen den natürlichen Umweltbedingungen. Eine durch die Wetterlage (Schneefall, Frost oder starke Regenfälle) im zeitlichen Ablauf gestörte Baumaßnahme fällt unter "Höhere Gewalt". Die Wettereinflüsse werden, soweit dies statistisch möglich ist, von uns in der Terminplanung mitberücksichtigt, können jedoch nicht vollständig vorausgeplant werden. 10.4 Eine allgemeine Pandemielage, die zu Beeinträchtigungen des allgemeinen Arbeitslebens führen kann, ist als 'Höhere Gewalt' zu verstehen, die sich daraus ergebenden Risiken bzgl. 'Kosten', 'Terminen' und 'Qualitäten' sind nicht vorhersehbar und können nicht in der Planung berücksichtigt werden! § 11 Fördermittel / Baukosten / Energiekennwerte 11.1 Für die im Rahmen der Beratung angesetzten Fördermittel kann keine Garantie durch den AN übernommen werden. Die Gewährung von öffentlichen oder privaten Fördermitteln wird jeweils vom Fördermittelgeber geprüft und gewährt. 11.2 Die der Beratung/Planung zu Grunde liegenden Kostenermittlungen haben informativen Charakter. Eine exakte Kostenermittlung kann nur durch Ausschreibung der Bauleistungen erstellt werden. Die Baupreise unterliegen saisonalen, regionalen und konjunkturellen Schwankungen, auf die in der Beratung & Planung keine Rücksicht genommen werden kann. 11.3 Die tatsächlichen Energiekennwerte unterliegen dem Faktor „Mensch“ und können daher von den Werten aus der Berechnung (Bedarfsorientiertem Energieausweis) abweichen. § 12 Kündigung des Vertrages 12.1 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftrag entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungsabschnitte zum Ende des laufenden Abschnittes mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen ordentlich gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. 12.2 Bei einer außerordentlichen Kündigung, sind die bis dahin angefallenen Arbeitsstunden des AN zzgl. der entstandenen Auslagen zu vergüten. 12.3 Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 12.4 Ein eintretender Zahlungsverzug (vgl. 06.8) wird als einseitige außerordentliche Vertragskündigung angesehen. § 13 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrungspflicht von Unterlagen 13.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen gegenüber dem AG hat der AN das Zurückbehaltungsrecht an den zur Bearbeitung des Projektes überlassenen Unterlagen. 13.2 Die Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen erlischt nach 10 Jahren automatisch, eine Abholaufforderung wird nicht versendet. § 14 Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen 14.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag richtet sich nach der Lage des Beratungsobjektes, sofern dieses in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Bei Beratungsobjekten im europäischen Ausland, ist der Gerichtsstand auf Konstanz als zuständiges Landgericht für den Hauptsitz des AN festgelegt. 14.2 Für alle Ansprüche aus den Dienstleistungsverträgen mit dem AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit den europäischen Richtlinien. 14.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. § 15 Salvatorische Klausel Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 28.02.2026) § 01 Geltungsbereich Allgemeine Beratungs- und Planungsbedingungen (AGB) § 02 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Leistungserbringung § 03 Leistungsänderungen § 04 Schweigepflicht des Auftragnehmers / Datenschutzbestimmungen § 05 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / Bereitstellung von Unterlagen § 06 Vergütung / Angebots- und Zahlungsbedingungen § 07 Mängelbeseitigung / Gewährleistung § 08 Haftung § 09 Schutz des geistigen Eigentums (Urheberrecht) § 10 Treuepflicht / Höhere Gewalt § 11 Fördermittel / Baukosten / Energiekennwerte § 12 Kündigung des Vertrages § 13 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrungspflicht von Unterlagen § 14 Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen § 15 Salvatorische Klausel
- JASCHKE | Gutachten zur Energetische Qualität von Gebäuden
[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten JASCHKE | Sachverständigengutachten 'Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden' Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes ist eine detaillierte Analyse, die die energetische Leistungsfähigkeit eines Gebäudes bewertet. Das Ziel eines solchen Gutachtens ist es, Verbesserungspotenziale zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Betriebskosten aufzuzeigen und gleichzeitig die Umweltbelastungen zu minimieren. Ein solches Gutachten ist oft erforderlich, wenn ein Gebäude saniert, verkauft oder vermietet wird, oder wenn bestimmte Förderprogramme in Anspruch genommen werden sollen. Hier sind die wesentlichen Schritte und Aspekte, die ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes umfasst: 1. Energieverbrauchsanalyse Erfassung des bisherigen Energieverbrauchs: Der Gutachter analysiert die Verbrauchsdaten der letzten Jahre (Strom, Heizung, Warmwasser) und überprüft, wie effizient das Gebäude diese Ressourcen nutzt. Ermittlung des aktuellen Energiebedarfs: Der Energiebedarf wird unter Berücksichtigung der Gebäudetechnologie, Isolierung, Heizsysteme und der Nutzung des Gebäudes kalkuliert. 2. Gebäudehülle Wärmedämmung: Untersuchung der Außenwände, Fenster, Türen, Dach und des Kellers hinsichtlich ihrer Dämmqualität und Wärmeschutzes. Gutachten können Schwachstellen wie unzureichende Dämmung oder undichte Stellen aufzeigen, die zu hohen Heizkosten führen. Luftdichtheit: Die Untersuchung der Luftdichtheit des Gebäudes, um Wärmeverluste durch undichte Stellen zu identifizieren. Dies erfolgt oft durch ein sogenanntes Blower-Door-Testverfahren. 3. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HVAC) Heizungssystem: Eine Bewertung der Heizungsanlage, ihrer Effizienz und ihres Alters (z.B. ob ein älteres Heizsystem wie eine Öl-Heizung ineffizient ist und durch ein moderneres, energieeffizienteres System ersetzt werden sollte). Lüftung: Überprüfung der Lüftungsanlagen und der Luftqualität im Gebäude. In gut isolierten Gebäuden kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erforderlich sein, um den Energieverbrauch zu senken. Klimaanlage: Falls vorhanden, wird auch die Klimaanlage auf ihre Effizienz hin untersucht. 4. Erneuerbare Energien Solarthermie oder Photovoltaik: Überprüfung der Möglichkeit, Solarenergie zu nutzen, um den Energieverbrauch zu senken. Solaranlagen können zur Warmwasserbereitung oder Stromproduktion eingesetzt werden. Wärmepumpe: Wenn es sinnvoll ist, wird auch die Möglichkeit der Nutzung einer Wärmepumpe in Betracht gezogen, die in vielen Fällen eine energieeffiziente Alternative zu klassischen Heizsystemen darstellt. 5. Energieeffizienzklasse und Zertifikate Energieausweis: Ein wichtiger Bestandteil eines Gutachtens zur Energieeffizienz ist die Erstellung eines Energieausweises. Dieser gibt die Energieeffizienz des Gebäudes an und stellt sicher, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. Der Ausweis enthält die Einstufung des Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse (A bis H). Fördermöglichkeiten: In manchen Fällen wird auch geprüft, ob und welche Förderprogramme (z.B. KfW-Förderung in Deutschland) für Sanierungen oder Investitionen in erneuerbare Energien in Anspruch genommen werden können. 6. Empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Sanierungsmaßnahmen: Der Gutachter empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dies können bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Dämmung, die Installation eines effizienteren Heizsystems oder der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarenergie oder Wärmepumpen sein. Kosten-Nutzen-Analyse: Eine Abschätzung der Investitionskosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie eine Berechnung der Amortisationszeit, d.h., wie lange es dauert, bis die Einsparungen den Aufwand für die Umsetzung decken. 7. Bericht und Empfehlungen Dokumentation: Der Gutachter erstellt einen ausführlichen Bericht, der alle ermittelten Daten und Ergebnisse zusammenfasst. Der Bericht enthält auch die empfohlenen Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz. Langfristige Strategie: Der Gutachter kann Empfehlungen für langfristige energieeffiziente Strategien geben, um den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren. Nutzen eines Energieeffizienz-Gutachtens - Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes bietet viele Vorteile, darunter: Reduzierung der Betriebskosten: Durch Identifizierung von Einsparpotenzialen kann der Energieverbrauch gesenkt und somit auch die Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Umweltschutz: Ein energieeffizienter Betrieb eines Gebäudes verringert den CO2-Ausstoß und trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei. Wertsteigerung des Gebäudes: Ein energieeffizienter Bau kann den Wert eines Gebäudes erhöhen und es für potenzielle Käufer oder Mieter attraktiver machen. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere bei Neubauten oder Renovierungen. Ein Gutachten hilft dabei, diese Anforderungen zu erfüllen. Fazit: Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes ist eine wertvolle Grundlage für alle, die ihre Energiekosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Es hilft, ineffiziente Bereiche im Gebäude zu identifizieren und Lösungen zur Optimierung zu entwickeln Die Fragestellungen zur energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden können unterschiedliche Beweggründe haben. Die Energieeffizienz von Gebäuden wird durch den Energieausweis seit 2002 auf Basis der EnEV (2002-2020) bzw. des GEG (seit 2020) ausgegeben. Der Energieausweis kann rechtlich auf Basis des Verbrauchs oder auf Basis des Bedarfs ausgegeben werden. In beiden Verfahren können hier Ungereimtheiten auftreten, die das Ergebnis verfälschen, hier gilt es fachkundig den Bedarf zu ermitteln und den Grund für ggf. vorhandene Abweichungen zu ermitteln. Durch mangelhafte Planung oder Ausführung können Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden am Gebäude entstehen, in diesen Fällen ist abzuklären, ob ein baulicher Mangel auf Grund einer fehlerhaften Planung oder einer mangelhaften Ausführung besteht. Jedoch nicht alle Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden haben bauliche Ursachen, auch das Nutzerverhalten der Bewohner hat hier einen erheblichen Einfluss. Bei energetischen Aufgabenstellungen spielen auch immer die diversen Fördermittel eine größer werdende Rolle. Die Zuschüsse der BAFA aus den Programmen EBW, EBN, EEW und BEW bzw. die Fördermittel der KFW aus den Programmen BEG EM, BEG WG, BEG NWG, KFN, KNN und WEF sind wichtige wirtschaftliche Aspekte der ‚Energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden‘. Durch die grundlegende Ausbildung als Bauingenieur mit der fachlichen Spezialisierung als Fachingenieur für Bauphysik, Energieeffizienz und ‚Bauen im Bestand‘ in Kombination mit den Zusatzqualifikationen für alle relevanten Fördermittel als ’Energie-Effizienz-Experte‘ mit der Zulassung für Neubau, Sanierung und im Denkmal für Wohn- und Nichtwohngebäude ist mir eine ganzheitliche Betrachtung bei allen Fragestellungen zur Thematik ‚Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohn gebäuden‘ möglich. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 27.02.2026 )
- JASCHKE | SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
Sachverständigengutachten - Energetische Qualität von Gebäuden - Barrierefreiheit (Gebäude und gebäudenahes Umfeld) - Schäden an Gebäuden - Denkmal und erhaltenswerte Bausubstanz JASCHKE | Sachverständigengutachten Mit den in den vergangenen Jahren erlangten Qualifikationen , den abgelegten Prüfungen und der gemachten Erfahrung bin ich in der Lage für unterschiedliche Fragestellungen sachkundige Gutachten zu erstellen. Es können von mir technische, wissenschaftliche und wissenschaftliche Fragestellungen aus dem Bau- und Immobiliensektor beantwortet werden. Eine rechtliche Bewertung wird von mir nicht getätigt, da die juristische Aufarbeitung von baulichen Sachverhalten nicht immer etwas mit der Bautätigkeit allein zu begründen sind. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass ein 'Mangel' einen rechtlichen Begriff darstellt. Im Umgangssprachlichen Gebrauch wird auf Baustellen auch eine Abweichung vom Soll-Zustand als 'Mangel' bezeichnet, diese Umgangssprache versuche ich im Arbeitsalltag und explizit in der Gutachtenerstellung zu vermeiden. In folgenden Leistungsbereichen erstelle ich Sachverständigengutachten: # Bewertung der energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden - Vertraglich zugesichertes Effizienzhausniveau wird nicht erreicht (u.a. Fördermittelverlust) - Nachhaltigkeitszertifizierung scheitert an der Bauausführung (u.a. Fördermittelverlust) - Durchgefallene Luftdichtheitsprüfung ('Blower-Door-Test') - Erhebliche Abweichung des Energieverbrauchs vom errechneten Energiebedarf - Aussagekraft von Energieausweisen (Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis) - .. # Immobilienbewertung - Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken - Immobilienwert in Abhängigkeit von Effizienzhausstandard und Nachhaltigkeitszertifikaten - Einkaufswert von Bestandsimmobilien und Grundstücken - Immobilienwert für Beleihung, Steuer und Versicherung - Wertermittlung im Erbfall oder bei Schenkung - Wertermittlung bei Scheidung - .. # Schäden an Gebäuden - Schäden aufgrund höherer Gewalt (Brand-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hochwasserschaden) - Abweichungen von vertraglichen Vereinbarungen (umgangssprachlich 'Mängel') - Zustandsfeststellungsgutachten (Eigenständiges Beweissicherungsverfahren) - Schadensbilder am Gebäude während der Gewährleistungsfristen - Allgemeine Schäden am Gebäude die einer Abklärung bedürfen - .. # Barrierefreiheit in Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld - Bewertung der Standards zur Barrierefreiheit „ready besuchsgeeignet“ und „ready plus“ gemäß QNG-Richtlinie - Barrierefreiheit im Zertifizierungssystem der DGNB/SGNI [SOC 2.1] - Auslegung zur DIN 18040 im Konflikt zu normgerechter Bauausführung (Konflikt mit Mindestschwellen) - .. # Bauen im Bestand (inkl. Denkmalschutz und erhaltenswerte Bausubstanz) - Verformungsgutachten bei denkmalgeschützten Gebäuden - Bewertung von 'Erhaltenswerte Bausubstanz' (historisch oder nur alt) - Erhaltungsfähigkeit von denkmalgeschützten Bauteilen bei erheblichen Substanzschädigungen - .. Bei allen Sachverständigengutachten wird mit dem Sachverstand eines Ingenieurs die Sachlage bewertet, sollten von mir selbst Messungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdichtheit, ..) getätigt werden, dienen diese Messungen der ingenieurmäßigen Beurteilung des Sachverhalts und sind keine absoluten Messwerte. Für meine eigenen stützenden Messungen verzichte ich auf geeichte Messinstrumente. Sollten zur abschließenden Beurteilung des Sachverhaltes absolute Werte notwendig sein, werden von mir entsprechend sachkundige Fachkräfte zur Messung hinzugezogen. Bei statisch relevanten Befunden, muss zwingend ein zugelassener Tragwerksplaner hinzugezogen werden. Bei tiefgreifenden Schäden (Beton, Mauerwerk, Estrich, Fliesen, Holz, ..) ist ggf. ein auf das Gewerk spezialisierter Sachverständiger hinzuzuziehen. Aufmaßtätigkeiten zur Ermittlung von tatsächlichen Wohnflächen könnten von mir selbst erbracht werden, werden jedoch aus Kostengründen gemäß des Kostenminimierungsgebots an entsprechende Fachkräfte weitergeben. Die Sachverhalte werden so transparent und umfassend wie nur m öglich dargestellt und basieren dabei auf den langjährigen Fachkenntnissen, Erfahrungen und den erworbenen Qualifikationen. Die von mir erstellten Gutachten bzw. gutachterlichen Stellungnahmen (Kurzgutachten) sind immer ein e objektive Zustandsbeschreibung, die auf einer detaillierten Analyse u nd Bewertung der an mich herangetragenen Fragestellung beruhen. Die erstellten Gutachten können sowohl zur Klärung vor rechtlichen oder versicherungstechnischen Angelegenheiten dien en. Gemäß meines Arbeitsmottos: ‚Wo man ihm ein Rätsel schenkt, Steht der Ingenieur und denkt!‘ , freue ich mich auch weiterhin auf interessante Fragestellungen, die an mich herangetragen werden. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 17.02.2026)
- JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit - Projekmanagement - Sachverständigengutachten - www.rouven-jaschke.de - Bauingenieur - Energieberater - Auditor Klimafreundlicher Neubau Effizient Sanieren Jubiläum 20 Klimafreundlicher Neubau 1/16 # Fachplanung 'Klimafreundlicher Neubau (inkl. LCA/QNG )' B2C/B2B/B2G - KFN (EH/EG 40), WEF (EH 40) bzw. KNN (EH 55) ggf. mit N!BBW # Fachplanung 'Effizient Sanieren (inkl. iSFP )' B2C/B2B/B2G - BEG EM, BEG WG und BEG NWG ggf. mit N!BBW # Fachplanung 'Effizientes Denkmal (inkl. iSFP )' B2C/B2B/B2G - BEG EM, BEG WG-Denkmal und BEG NWG-Denkmal ggf. mit N!BBW # Kauf- & Sanierungsberatung B2C- Energieeffizienz, Immobilienwert, Barrierefreiheit, Schäden und 'Bauen im Bestand' # Objektbetreuung im Bestand ('Beratung, Planung & Bauleitung') inkl. iSFP ) B2C/B2B - BEG EM, BEG WG , BEG NWG, BEG WG-Denkmal und BEG NWG-Denkmal ggf. mit N!BBW # Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination B2C/B2B - SiGeKo im Hochbau # P lanung & Bauleitung 'N early Z ero E nergy B uilding' (inkl. LCA/QNG ) B2C - KFN (EH 40), WEF (EH 40) bzw. KNN (EH 55) ggf. mit N!BBW # Sachverständigengutachten B2C/B2B/B2G - Energieeffizienz, Immobilienwert, Barrierefreiheit, Schäden und 'Bauen im Bestand'
- JASCHKE | 'Allgemeine Energieberatung
Allgemeine Energieberatung JASCHKE | Allgemeine Energieberatung für EFH/ZFH 0.0-3 Allgemeine Energieberatung Eine Energieberatung nach Maß, in der ‚Allgemeinen Energieberatung‘ wird bei einem gemeinsamen Rundgang durch die zu beratenden Räume auf die baulichen Zustände zur Energieeffizienz eingegangen. Zusätzlich zum Gebäude werden für den Alltag noch Tipps und Tricks zum ‚Energiesparen‘ vermittelt. (Hinweise zum Stromsparen, Hinweise zum bessern Lüften, …) >> Allgemeine Energieberatung ca. 60-90 min am Objekt Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 21.01.2024)
- JASCHKE | Sorry not Sorry
Sorry not Sorry „Sorry not Sorry“ In den letzten Monaten kam es zu vielen kleinen terminlichen Verzögerungen, die sich leider auf die laufende Projektbearbeitung ausgewirkt haben. Da ich auf keine der Verzögerungen selbst großen Einfluss nehmen konnte, tut es mir zwar leid, dass einige Kunden auf Ihre Bearbeitung warten mussten, jedoch gibt es für mich keinen Grund mich für die Gesamtlage in der Baubranche mit allen Widrigkeiten zu entschuldigen. Wie ich seit Jahren betone ‚Es ist dann fertig, wenn es fertig ist! ‘ Der Personalmangel im Bausektor nimmt stetig zu, so dass es für alle Planenden in der Koordinierung von Baumaßnahmen zunehmend schwierig wird einen verlässlichen Terminplan zu erarbeiten, den wenn es zu Schlüsselgewerken‘ (z.B. Heizung/Sanitär, Elektro, Lüftung, …) keine Angebote gibt, kann man die Gesamtmaßnahme zeitlich nicht planen und schon gar nicht irgendwelche Versprechen zu Fertigstellungsterminen geben! Auch wenn die Pandemie offiziell für beendet erklärt wurde, so haben wir auf den Baustellen immer noch terminliche Komplikationen, wenn Gewerke aufgrund einer Erkrankung ausfallen. Jeder Ausfall hat immer Auswirkungen auf das Gesamtsystem einer Baustelle! Die gestörten Lieferketten aus den Hochzeiten der Pandemie scheinen nur ein Anfang gewesen zu sein, mit den kriegerischen Unruhen auf der ganzen Welt haben sich die Lieferketten weiter verschlechtert, so dass jeder Bauherr auch in seiner Entscheidungsfindung gefragt ist. Das magische Dreieck von „Terminen, Kosten(+) und Qualitäten(-)“ muss ein ausgewogenes Verhältnis haben. Eine einseitige Verschiebung innerhalb dieses Dreiecks hat immer Auswirkungen auf die beiden anderen Parameter! Die durch den Krieg angetriebenen Preissteigerungen bei Material, Logistik und Energie stellen uns vor Herausforderungen, die oft nur durch einen erhöhten Planungs- oder Koordinierungsaufwand in den Griff zu bekommen sind, den auch hier gilt das ausgewogene Verhältnis von „Terminen(+), Kosten und Qualitäten(-)“. Die ‚Nachhaltigkeit‘ in der Baubranche wurde viele Jahrzehnte vernachlässigt und wurde sehr lange der so genannten Selbstverpflichtung der handelnden Akteure überlassen. Das diese Selbstverpflichtung in der Marktwirtschaft nur dann tatsächlich greift, musste durch den Gesetzgeber eingegriffen werden. Durch die geänderte Förderkultur im Bausektor wird beim Neubau nur noch der ‚Klimafreundliche Neubau‘ gefördert, welcher eine Erhöhung der Bauqualität im Sinne der Nachhaltigkeit fordert. Hier verschiebt sich das magische Dreieck erneut und die „Termine(+), Kosten(+) und Qualitäten“ müssen durch die Planenden erneut justiert werden. Leider fehlt es den beteiligten aus der Politik an der Realität im Bausektor. Die berechtigten Neujustierungen in der Gesetzgebung im Sinne des Klimaschutzes bzgl. ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘ sind dringende Gebote unserer Zeit, der versprochene Bürokratieabbau wäre hier ein Anfang, jedoch ist die Baubranche ein sehr ‚träger‘ Tanker und benötigt für alle Änderungen einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Monaten. Wenn dann Änderungen nicht absehbar sind und plötzlich während einer laufenden Planung alles umgeworfen werden muss wegen völlig geänderter Rahmenbedingungen, dauert alles eben etwas länger! Nachdem ich nun 3 Jahre einen großen Bogen um ‚Covid19‘ machen konnte, hat es mich nun im vergangenen Dezember'2023 selbst doch noch erwischt und ich musste meiner Gesundheit eine Priorität einräumen. Auch wenn die akute Infektion nur wenige Tage angedauert hat, so sind die Nachwirkungen leider auch jetzt noch spürbar und ich bin noch nicht so belastbar wie zuvor und habe mir selbst für die Zukunft nun vorgenommen das Arbeitspensum zu reduzieren (.. was oft immer noch mehr ist, als sich so manch ein Gewerkschaftler überhaupt vorstellen kann!) und der eigenen Gesundheit mehr Zeit einzuräumen [www.rouven-jaschke.de/zeiten ] . Aufgrund meiner eigenen Infektion mit ‚Corona‘ möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals auf die allgemein gültigen Infektionsschutzregeln hinweisen. Wer erkrankt ist oder sich krank fühlt hat eine Verpflichtung gegenüber seinen Mitmenschen, sich von anderen Menschen fernzuhalten! Für meinen Alltag gelten nach wie vor die festgehaltenen Schutzmaßnahmen aus der Pandemie [www.rouven-jaschke.de/covid ] . ‚Es ist wie es ist!‘ , ... da ich in der gesamten Situation, das mir menschenmögliche ermögliche, haben meine Tage auch nur 24 Stunden und das Jahr auch nur begrenzte Tage, so dass mir am Ende jeder Woche, zwar bewusst ist, dass irgendjemand noch auf etwas wartet, aber was von außen meine Terminplanung beeinflusst, kann ich nicht ändern und werde mich dafür auch nie entschuldigen! Sorry not Sorry 0 1.04.2020 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 02.123 .2024)
- JASCHKE | Klimaschutzplan für Gebäude
Klimaschutzplan für Gebäude JASCHKE | Klimaschutzplan für Gebäude 4 .7-3 Klimaschutzplan >> DGNB System ‚Gebäude im Betrieb‘ >> Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken! Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First " , zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan st ellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 21.10.2022 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 20.01.2024)
- JASCHKE | Nachhaltigkeit in der Schweiz (CH)
Nachhaltigkeit - Zertifizierung in der Schweiz (CH) Nachhaltigkeit - Gebäudezertifizierung in der Schweiz [0.7] Beratung 'Nachhaltigkeit' [1.7-1] Pre-Check 'Nachhaltigkeit' [1.7-2] Ökobilanzierung (LCA) [2.7-1] Planungsbegleitung 'Nachhaltigkeit' [2.7-2] Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) [2.7-5] Bauökologische Begleitung [2.7-6] Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling [3.7] B aubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ [4.7-1] Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Gebäuderessourcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude [5.7] Audit 'Zertifizierung' [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht JASCHKE | Nachhaltigkeit - Gebäudezertifizierung in der Schweiz >> Begleitung durch den Zertifizierungsprozess im DGNB/SGNI-System 0.7 Beratung ‚ Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qu alitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, o b das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnah men einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB/SGNI System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB/SGNI Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB/SGNI Systems, die einzelnen Kriterien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB/SGNI abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.7-2 Ökobilanzierung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriteriu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen . 2.7-1 Planungsbegl eitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB/SGNI System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koordination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachpla ner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB/SGNI Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB/SGNI fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB/SGNI Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB/SGNI-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB/SGNI Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.7 Baubegleitung ‚Nac hhaltigkeit im DGNB/SGNI-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB/SGNI i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB/SGNI System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokum entenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB/SGNI Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umwelt. 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB/SGNI System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB/SGNI System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB/SGNI eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung des Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB/SGNI kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. Zusatzleis tungen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 15.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 22 .01 .202 4 ) 0.7 1.7-1 1.7-2 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.7 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.7 6-1 9-SB
- JASCHKE | Energieausweise
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude JASCHKE | Energiebedarfsausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude Hinweis: Als 'Energie-Effizienz-Experte' , Fachingenieur für 'Bauphysik' und 'Energieeffizienz ' , Sachverständiger für 'Energieberatung' und 'Energieeffizienz' ist die zwar rechtlich noch mögliche Verbrauchsauswertung (Energieausweis auf Basis des Energieverbrauchs) nicht die Aufgabe eines Ingenieurs und die bei der reinen Verbrauchsauswertung erhaltenen Erkenntnisse bringen keine Erkenntnisse zu den Schwachstellen des Gebäudes, der Verbrauchsausweis sagt daher mehr über die Bewohner aus, als über das ausgewertete Gebäude. Daher biete ich nur bedarfsorientierte Energieausweise an. Eine Bedarfsberechnung stellt eine ganzheitliche Betrachtung der thermischen Gebäudehülle in Kombination mit der verbauten Gebäudetechnik für Heizung, Warmwasser und Lüftung dar. Diese komplexe Abbildung der 'Energetischen Qualität' eines Gebäudes mit der dazugehörenden dreidimensionalen Gebäudeeingabe in die Software (Hottgenroth Energieberater mit HottCAD) ist, wenn man auf die individuellen Parameter eines jeden Gebäudes eingehen soll, eine ingenieurtechnische Sachverständigenleistung, zumal bei jedem Energieausweis auch auf mögliche Modernisierungen eingegangen werden sollte, solche Modernisierungsvorschläge sind nur möglich, wenn man das Gebäude auch vor Ort besichtigt hat. Die im Internet kursierenden Angebotspreise für Energieausweise sind daher auf die Aussagekraft der darin enthaltenen Ergebnisse zu hinterfragen! Jede fachliche Kompetenz hat seinen Preis und kann nicht verschenkt werden! 5.2 Energiebedarfsausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude nach Planungs-/Baumaßnahmen Bedarfsberechnung nach §80 GEG (DIN 18599) inkl. Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) >> Energiebedarfsausweis nach vorheriger Bedarfsberechnung im Rahmen einer 'Energieplanung - Neubau/Bestand (Pos. 1.2-1 ff) oder Energieberatung - Bestand (Pos. 0.2-1 ff). Honorarangebot >> Ausstellung 'Energiebedarfsausweis nach vorheriger Bedarfsberechnung 99,00 € (netto)/Ausweis zzgl. Nebenkosten zzgl. gesetzlicher MwSt., zzgl. der vom DIBt erhobenen Registrierungsgebühren für den Energieausweis 9,80 €/Ausweis (netto) zzgl. gesetzlicher MwSt. 7.2 -1/2/3/4 Energieausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand Bedarfsberechnung nach §80 GEG (DIN 18599) inkl. Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) >> unabhängige Energiebedarfsausweis, ohne weitere Planungsleistungen. 07.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 23.04.2025) [Pos. 5.2] [Pos. 7.2] Bedarfsberechnung
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PR 'Wärmewende' PR 'Wärmewende' Beitrag 'Wärmewende' [RJ] Statement zur Energiekarawane Statement zur Energiekarawane Statement zur Energiekarawane
- JASCHKE | ESG-Management
ESG-Management ESG-Management (Nachaltigkeit im Gebäudebetrieb) [8.7] ESG-Management zur EU-Taxonomie [9-SB] Statusbericht JASCHKE | ESG-Management (Nachhaltigkeit im Gebä udebetrieb) 8.7 ESG-Management zur EU-Taxonomie >> DGNB System ‚Gebäude im Betrieb‘ Als ESG-Manager begleiten wir Unternehmen und Investoren bei der ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie. ESG = Environment, Social, Governance Environment (Umwelt) Der Environment-Aspekt des ESG-Ansatzes soll auch im Bau- und Immobiliensektor zu mehr Nachhaltigkeit anregen. Dabei umfasst er Komponenten wie Klimaschutz, Umgang mit Ressourcen, Wasser und Schutz der Artenvielfalt. Positiv gewertet werden auf dem Immobilienmarkt zum Beispiel klimaneutrale Gebäude, umweltfreundliches, energieeffizientes Gebäudemanagement, Grünflächen auf Grundstücken, nachhaltige Abwasserentsorgung und die allgemeine Minimierung von negativen ökologischen Auswirkungen der Objekte und Unternehmen. Social (Soziales) Kriterien für Soziales unterstützen die ESG-Ziele sozialer Gerechtigkeit und umfassen Firmentätigkeiten, die gesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie konzentrieren sich vor allem auf die Achtung der Menschenwürde und auf faire Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten. Auch zum Schutz von unternehmensfremden Personen können einige Maßnahmen ergriffen werden. Gerade in der Immobilienbranche ist es wichtig, die sozialen Auswirkungen der eigenen Produkte im Blick zu haben: wie den Bau von Sozialwohnungen, Entwicklung kommunaler Infrastruktur oder Barrierefreiheit. Governance (Unternehmensführung und Aufsichtsstrukturen) Das Kriterium der Unternehmensführung bezieht sich, wie der soziale Aspekt auch, auf das ethische Verhalten des Unternehmens. Hierbei werden jedoch vor allem wirtschaftliche Prozesse und ihre Auswirkungen auf das Unternehmen und die Gesellschaft berücksichtigt. Bei dem Punkt zählen vor allem die Werte Transparenz und Fairness: zielgerichtetes Vorgehen gegen Korruption, Chancengleichheit und Unabhängigkeit von Aufsichtsräten sollen diese beispielsweise schützen. EU Taxonomie Die EU-Taxonomie ist ein wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument für Unternehmen und Investoren. So werden Anleger bei Investitionen in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf 'Klima und Umwelt' auswirken, künftig von der gleichen Grundlage ausgehen können. In der EU-Taxonomie werden sechs Umweltziele genannt: - Klimaschutz (vgl. Pos. 8.7a) - Anpassung an den Klimawandel - die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen - der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft - Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Zusatzleistungen während der Projektabwicklung 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 21 .10.2022 gez. R ouven Jaschke (letzte Änderung 20.01.2024 ) ESG-Management [Pos. 8.7] ESG-Management zurEU-Taxonomie [Pos. SB] Statusbericht



