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JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen

Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur

Entwurfsverfasser nach §43 LBO BW | 'Energie-Effizienz-Experte' (Sachverständiger) für Fördermittel des Bundes (BEG) | DGNB Auditor

 

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Architektur (Bauplanung)

Bauplanung als bauvorlageberechtigter Bauingenieur (Entwurfsverfasser) nach §43 LBO BW und Bauleitung nach §45 LBO BW in Anlehnung an das Leistungsbild nach §34 HOAI.

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[Pos. 1.1]

Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung (LPH 1-3)

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LPH 1 # Grundlagenermittlung

a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers

b) Ortsbesichtigung

c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf

d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

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LPH 2 # Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten

b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte

c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts

d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
(zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)

e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit

g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs

i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

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LPH 3 # Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20

b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

c) Objektbeschreibung

d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit

e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung

f) Fortschreiben des Terminplans

g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

 

 

[Pos. 2.1.1]

Genehmigungsplanung (LPH 4)

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LPH 4 # Genehmigungsplanung

a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b) Einreichen der Vorlagen

c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

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[Pos. 2.1.2]

Werkplanung, Ausschreibung & Mithilfe bei der Vergabe (LPH 5-7)

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LPH 5 # Ausführungsplanung

a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen

b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1

c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

d) Fortschreiben des Terminplans

e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der Gewerke orientierten Bearbeitung während der Objektausführung

f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

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LPH 6 # Vorbereitung der Vergabe

a) Aufstellen eines Vergabeterminplans

b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse

e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

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LPH 7 # Mitwirkung bei der Vergabe

a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner

b) Einholen von Angeboten

c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

d) Führen von Bietergesprächen

e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens

f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche

g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung

h) Mitwirken bei der Auftragserteilung

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[Pos. 3.1]

Bauleitung (Objektüberwachung) (LPH 8/1)

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LPH 8/1 # Objektüberwachung (Bauüberwachung)

a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik

b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)

e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)

f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen

h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen

i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen

j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276

k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber

l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran

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[Pos. 4.1]

Dokumentation (LPH 8/2)

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LPH 8/2 # Dokumentation

a) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

b) Übergabe des Objekts

c) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

d) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

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[Pos. 5.1]

Objektbetreuung (LPH 9)

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LPH 9 # Objektbetreuung

a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

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[Pos. 6.1]

Ergänzende Zusatzleistungen ‚Architektur (Bauplanung)‘ (LPH 1-9)

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Ergänzende Leistungen zu Pos. 1.1; Pos. 2.1; Pos. 3.1; Pos. 4.1 und Pos. 5.1​

  • Bedarfsplanung

  • Bedarfsermittlung

  • Aufstellen eines Funktionsprogramms

  • Aufstellen eines Raumprogramms

  • Standortanalyse

  • Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung

  • Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind

  • Bestandsaufnahme

  • technische Substanzerkundung

  • Betriebsplanung

  • Prüfen der Umwelterheblichkeit

  • Prüfen der Umweltverträglichkeit

  • Machbarkeitsstudie

  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

  • Projektstrukturplanung

  • Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen

  • Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen

  • Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele

  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung

  • Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems

  • Durchführen des Zertifizierungssystems

  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen

  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes

  • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung

  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)

  • Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel:

    • Präsentationsmodelle

    • Perspektivische Darstellungen

    • Bewegte Darstellung/Animation

    • Farb- und Materialcollagen

    • digitales Geländemodell

    • 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)

  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke

  • Fortschreiben des Projektstrukturplanes

  • Aufstellen von Raumbüchern

  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung

  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung

  • Fortschreiben von Raumbüchern​

  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung

  • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall

  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm)

  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung

  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form

  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)

  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung

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Energieeffizienz

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[Pos. 1.2]

Bedarfsberechnung (GEG)

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Die Grundleistungen bei der Bedarfsberechnung nach GEG (DIN 18599) umfassen viele kleine Teilleistungen, die in den Leistungsphasen 1-7 der Architekturplanung erbracht werden, meist wir das Leistungspaket jedoch gebündelt in der Leistungsphase 3 abgerufen (Sinnvollster Moment zur Einarbeitung der bauphysikalischen Anforderungen in Kombination mit den Fördermittelkriterien)! [vgl. Leistungsbild 'Wärmeschutz & Energiebilanzierung' (vgl. HOAI2021 Anlage 1 zu §3 Absatz 1 Nr. 1.2)]

 

​1. Grundlagenermittlung

a) Klären der Aufgabenstellung

b) Festlegen der Grundlagen, Vorgaben und Ziele

 

2. Mitwirken bei der Vorplanung

a) Analyse der Grundlagen

b) Klären der wesentlichen Zusammenhänge von Gebäuden und technischen Anlagen einschließlich Betrachtung von Alternativen

c) Vordimensionieren der relevanten Bauteile des Gebäudes

d) Mitwirken beim Abstimmen der fachspezifischen Planungskonzepte der Objektplanung und der Fachplanungen

e) Erstellen eines Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit der Objektplanung und den Fachplanungen

f) Erstellen von Rechenmodellen, Auflisten der wesentlichen Kennwerte als Arbeitsgrundlage für Objektplanung und Fachplanungen

g) Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung (integrierte Zusatzleistung)

 

3. Mitwirken bei der Entwurfsplanung

a) Fortschreiben der Rechenmodelle und der wesentlichen Kennwerte für das Gebäude

b) Mitwirken beim Fortschreiben der Planungskonzepte der Objektplanung und Fachplanung bis zum vollständigen Entwurf

c) Bemessen der Bauteile des Gebäudes

d) Erarbeiten von Übersichtsplänen und des Erläuterungsberichtes mit Vorgaben, Grundlagen und Auslegungsdaten

 

4. Mitwirken bei der Genehmigungsplanung

a) Mitwirken beim Aufstellen der Genehmigungsplanung und bei Vorgesprächen mit Behörden

b) Aufstellen der förmlichen Nachweise

c) Vervollständigen und Anpassen der Unterlagen

 

5. Mitwirkung bei der Ausführungsplanung

a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 & 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen

b) Mitwirken bei der Ausführungsplanung durch ergänzende Angaben für die Objektplanung und Fachplanungen

 

6. Mitwirken bei der Vorbereitung der Vergabe

a) Beiträge zu Ausschreibungsunterlagen

 

7. Mitwirkung bei der Vergabe

a) Mitwirken beim Prüfen und Bewerten der Angebote auf Erfüllung der Anforderungen

 

 

[Pos. 1.2a]

Planungsoptimierung zum ‚Effizienzhaus/Effizienzgebäude‘ (BEG)

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Auf Basis, der unter Pos. 1.2 getätigten Bedarfsberechnung kann, geprüft werden, wie weit eine Optimierung hin zum 'Effizienzhaus/Effizienzgebäude' oder der stufenweise Einsatz von ‚Einzelmaßnahmen‘ unter wirtschaftlichen Aspekten möglich ist.

 

eubau: Errichtung eines Effizienzhauses/-gebäudes in der Stufe EH 40 EE (LCA)/EG 40 EE (LCA) oder eines Effizienzhauses/-gebäudes in der Stufe EH 40 NH/EG 40 NH, für die Kriterien bei Z15/Z20-Darlehen der L-Bank gilt die theoretische Stufe EH 55 EE

 

Sanierung: Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und/oder Gebäudetechnik), Sanierung zum Effizienzhaus (EH) in den Stufen EH Denkmal, EH Denkmal EE, EH 85, EH 85 EE, EH 70, EH 70 EE, EH 70 EE WPB, EH 55, EH 55 EE, EH 55 EE WPB, EH 40, EH 40 EE, EH 40 EE WPB oder Effizienzgebäude (EG) in den Stufen EG Denkmal, EG Denkmal EE, EG Denkmal NH, EG 70, EG 70 EE, EG 70 EE WPB, EG 70 NH, EG 55, EG 55 EE, EG 55 EE WPB, EG 55 NH, EG 40, EG 40 EE, EG 40 EE WPB, EG 40 NH und die Kriterien für Z15/Z20-Darlen der L-Bank (analog zum EH 55 EE)

 

Bei allen Förderstufen mit NH-Zusatz ist die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem QNG-Siegel zwingend erforderlich! (vgl. Pos. 0.7, 1.7, 2.7, 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 3.7, 4.7, 5.7 und 6.7)

 

Bei den Förderstufen mit WPB-Zusatz, sollte ein qualifizierten auf dem Bedarf basierender Energieausweis vorliegen, um die Zusatzförderung einwandfrei rechtfertigen zu können! (vgl. Pos. 7.2, 7.2-M und 7.2-N)

 

Aktuelle Fördermittelbedingungen sind unter www.kfw.de bzw. www.bafa.de abrufbar.

 

Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich.

 

 

[Pos. 2.2]

Fördermittelberatung | Bestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID)

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Prüfung der Förderfähigkeit auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 und Ausstellung der Antragsbestätigung zum Antrag (BzA, gBzA, TPB-ID) für die Fördermittel des Bundes bzw. des Landes (BW).

 

Die Antragsstellung erfolgt immer über den Bauherren selbst über seine Hausbank (Darlehen der KFW-Bank = BEG WG, BEG NWG bzw. BEG KfN) oder als Zuschussantrag über das Online-Portal der BAFA für Zuschüsse (BEG EM). Eine Vollmacht zur Beantragung von Fördermitteln schließen wir aus Haftungsgründen aus.

 

Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich.

 

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[Pos. 3.2]

Baubegleitung durch den ‚Energie-Effizienz-Experten‘ (BEG)

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Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der beantragten Fördermittel (vgl. Pos. 2.2). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da während der Arbeitsausführung an Gebäuden immer mit Unklarheiten zu rechnen ist, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (Effizienzhausstandart des Gebäudes) der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen.

 

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[Pos. 4.2]

Fördermittelberatung | Bestätigung n. Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID)

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Ausstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD, gBnD, TPN-ID) für die unter Pos. 2.2 beantragten Fördermittel mit der dazugehörenden Rechnungsprüfung hinsichtlich der geforderten Bauteilqualitäten, Überprüfung der Vollständigkeit der Unternehmererklärungen und des ggf. zwangsläufig ausgeführten 'Hydraulischen Abgleichs'! (ACHTUNG: Es werden nur Unterlagen geprüft, die unaufgefordert dem Sachverständigen übermittelt werden, zur Sicherstellung der fristgerechten Vorlage von Bestätigung und Belegliste gemäß den Fördermittelkriterien ist die Vorlage aller Unterlagen 12 Wochen vor Fristablauf notwendig!), nach der Rechnungsprüfung werden die vorliegenden Rechnungen in die seitens der Fördermittelgeber geforderten 'Belegliste' eingetragen und die Fördermittelbestätigung (BnD, gBnD, TPN-ID) online ausgelöst. Der Auftraggeber erhält daraufhin einen Ausdruck der Bestätigung zur Vorlage bei der Hausbank (Kredite der KFW-Bank nach BBEG WG, BEG NWG bzw. BEG KfN) bzw. zum Abruf der Fördermittel im Online-Portal (Zuschüsse der BAFA nach BEG EM).

 

Für die Zusage von Fördermitteln ist alleinig der Fördermittelgeber zuständig, für die Gewährung von Fördermitteln können wir als ‚Sachverständige für Fördermittel‘ daher keinerlei Gewähr übernehmen, wir beraten auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen, eine ‚Prophezeiung‘ von bevorstehenden Änderungen oder Anpassungen in den Fördermittelkriterien und den damit verbundenen Fördermittelhöhen ist uns leider nicht möglich.

 

 

[Pos. 4.2-E]

Erfassung von Einzelrechnung bei Eigenleistung (Materialbelege)

​

In den Fördermittelprogrammen wird explizit die Materialbereitstellung bei Eigenleistung der Bauherren mit gefördert, die Erfassung der Einzelbelege werden hier separat berechnet. Die Eigenleistung zählt als ein Gewerk nach Pos. 4.2 zzgl. der Einzelerfassung pro Beleg.

 

 

[Pos. 5.2]

Energieausweis(e) nach Baumaßnahmen (Neubau oder Sanierung)

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Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung aus Pos. 1.2 (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!)

 

 

[Pos. 6.2]

Ergänzende Zusatzleistungen ‚Energieeffizienz‘

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Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2, 1.2, 1.2-M, 1.2-N, 1.2a, 2.2, 3.2, 4.2 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Energieberatung‘, ‚Energieplanung‘, ‚Integrale Architektur‘ bzw. ‚Bauen im Bestand‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen.

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(Z) Ergänzende Leistungen zu Pos. 1.2; Pos. 2.2; Pos. 3.2; Pos. 4.2 und Pos. 5.2

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  • Prüfen von Nebenangeboten (LPH 7 > sofern nicht unter Pos. 3.2 beauftragt!))

  • Mitwirken bei der Baustellenkontrolle (LPH 8 > sofern nicht unter Pos. 3.2 beauftragt!)

  • Abänderungen in den Nachweisen auf Grund von Planungsänderungen, müssen ggf. in die Bedarfsberechnung eingepflegt werden! â€‹

  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Wettbewerbe​

  • Bestandsaufnahme bestehender Gebäude (z.B. bei unvollständigen Bauakten!)

  • Ermitteln und Bewerten von Kennwerten des Bestandsgebäudes​

  • Mitwirken bei Vorgaben für Zertifizierungen (Sofern nicht paralell 'Nachhaltigkeit' beauftragt wurde)

  • Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung (sofern nicht unter Pos. 1 beauftragt!)​

  • Mitwirken an Projekt-, Käufer- oder Mieterbaubeschreibungen

  • Erstellen eines fachübergreifenden Bauteilkatalogs

  • Mitwirken bei Vorkontrollen in Zertifizierungsprozessen (Sofern nicht paralell 'Nachhaltigkeit' beauftragt wurde)

  • Mitwirken beim Einholen von Zustimmungen im Einzelfall

  • Mitwirken beim Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattplanung der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

  • Mitwirken bei Audits in Zertifizierungsprozessen (Sofern nicht paralell 'Nachhaltigkeit' beauftragt wurde)

  • Nachweise nach EWärmeG BW (Nachweis der ersatzweisen Erfüllung des EWärmeG BW) ggf. 'Antrag auf Befreiung'

  • Nachweise zur Photovoltaik-Pflich für Dächer (KSG BW bzw. PVPf-VO BW) ggf. 'Antrag auf Befreiung'

  • Mitwirkung bei Bewerbungen für Auszeichnungen (z.B. KFW-Award)

  • ...

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(A) Mögliche Auslagen während der Beratung

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  • Schadensanalyse bestehender Gebäude​

>> Schadensanalysen, wie z.B. Schimmelbegutachtungen lassen wir von externen Spezialisten durchführen!​​

  • Rechnerische Nachweise für Wärmebrücken

>> Detailnachweise, wie z.B. punktförmige oder linienförmige Wärmebrücken lassen wir extern durchführen!

  • Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen, Gebäuden und Freiräumen

>> Simulationsberechnungen lassen wir von externen Spezialisten durchführen!​​

  • Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften (LPH 8/9)

>> Überprüfungen der Ausführung wie z.B. die 'Blower-Door-Messung' lassen wir von externen Spezialisten durchführen!​

  • ...​

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Energieeffizienz
[Pos. 5.1] Objektbetreuung
[Pos. 2.1.2] Werkplanung, Ausschreibung & Mithilfe bi der Vergabe
Architektur (Bauplanung)
[Pos. 1.1] Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung
[Pos. 1.2a] Planungsoptimierung zum 'Effizienzhaus/Effizienzgebäude'
[Pos. 2.2] Fördermittelberatung | Bestätigung zum Atrag
[Pos. 3.2] Baubegleitungdurch den 'Energie-Effizienz-Expeten'
[Pos. 4.2] Fördermittelberatung | Bestätigung nach Durchführung
[Pos. 4.2-E] Erfassungvon Einzelrechnungen bei Eigenleistung
[Pos. 2.1.1] Genehmigungsplanung
[Pos. 3.1] Bauleitung (Objektüberwachung)
[Pos. 4.1] Dokumentation
[Pos. 6.1] ErgänzendeZuatleistungen 'Architektur (Bauplanung)'
[Pos. 1.2] Bedarfsberechnung (DIN 18599)
[Pos. 5.2] Energieausweis(e) nach Baumaßnahmen
[Pos. 6.2] Ergänzende Zusatzleistungen 'Energieeffizienz'

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Nachhaltigkeit

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[Pos. 0.7]

Beratung 'QNG' (Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude)

 

​Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, ob das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist!

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[Pos. 1.7]

Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘

 

Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold oder Silber) eines Projektes und wird durch einen DGNB Auditor durchgeführt.

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a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB Systems, die einzelnen Kriterien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert.

b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses

c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf.

d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB abstimmen u. festlegen.

e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand.

f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades.

g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten.

h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie.

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[Pos. 2.7]

Planungsbegleitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Sanierung Bestandsgebäude‘

 

In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten.

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a) ggf. Koordination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt)

b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7)

c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung

d) Verbindliche Zielvereinbarung

e) Pflichtenheft erstellen

f) Koordination von Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d)

g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix

h) Planungsbegleitung

i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe

j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘)

k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘

l) Projektanmeldung

m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung

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[Pos. 2.7a]

Bestätigung zur Barrierefreiheit' >> DGNB Kriterium "Barrierefreiheit"

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​Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen.

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[Pos. 2.7b]

Marktfähigkeitsanalyse >> DGNB Kriterium ‚Marktfähigkeit‘

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Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei.

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[Pos. 2.7c]

Ökobilanz (LCA) >> DGNB Kriterium "Ökobilanz"

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Unser Ziel des Kriteriums "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren.

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[Pos. 2.7d]

Lebenszykluskostenanalyse (LCC) >> DGNB Kriterium "Lebenszykluskosten"

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​Beschreibung: Die DGNB fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen.

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[Pos. 3.7]

Controlling 'Nachhaltigkeit'

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​Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7). Während der laufenden Bauausführung werden hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen und es können Rückfragen gestellt werden, da die bestehenden Gebäude immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Baumaßnahme nicht zu beeinträchtigen.

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[Pos. 4.7]

Dokumentation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘

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Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis!

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a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation

b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokumentenanforderungen.

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[Pos. 5.7]

Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘

 

Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung des Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen.

 

 

[Pos. 6.7]

Ergänzende Zusatzleistungen ‚Nachhaltigkeit‘

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Ergänzende Leistungen zu den Pos. 1.7, 2.7, 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 3.7, 4.7 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen.

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Zusatzleistungen während der Projektabwicklung

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[Pos. SB]

Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt

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Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können.

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[Pos. EV] [DOWNLOAD]

(Eigentümer-)Versammlungen

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Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen.

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01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 25.01.2023)

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Nachhaltigkeit
[Pos. 0.7] Beratung 'QNG'
[Pos. 1.7] Pre-Check 'Nachhaltigkeit'
[Pos. 2.7] Planungsbegleitung 'Nachhaltigkeit'
[Pos. 2.7a] Bestätigung zur Barrierefreiheit
[Pos. 2.7b] Marktfähigkeitsanalyse
[Pos. 2.7c] Ökobilanz (LCA)
[Pos. 3.7] Controlling 'Nachhaltigkeit'
[Pos. 2.7d] Lebenszykluskostenanalyse (LCC)
[Pos. 4.7] Dokumentation 'Nachhaltigkeit'
[Pos. 5.7] Audit 'Zertifizierung'
[Pos. 6.7] Ergänzende Zuazleistung 'Nachhaltigkeit'
[Pos. SB] Statusbericht
[Pos. EV] (Eigentümer-)Versammlung
Schreibheft

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