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JASCHKE | GEG-Pflichtberatung

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0.0-2 GEG-Pflichtberatung (nach §48/80 GEG)

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Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilien-wohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigsten Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘.

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Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt)

 

Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857

Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich

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Download: ANFRAGE/AUFTRAG - GEG-Pflichtberatung

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01.07.2005

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 15.01.2024)

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