

JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit' ▪ 'Projektmanagement' ▪ 'Sachverständigengutachten'
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
JASCHKE | Sachverständigengutachten
Durch die breite Qualifizierung in den unterschiedlichen Disziplinen des Ingenieurwesens im Bausektor, ist es mir möglich, Sachverhalte für ‚Fragestellungen‘ aus den unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und diese den ‚Fragestellern‘ dann die Sachverhalten in Form von Gutachten oder Stellungnahmen qualifiziert in verständlicher Sprache darzulegen.
Sachverständigengutachten
WIKIPEDIA: „Ein qualifizierter Gutachter wird bei Sachfragen zunächst Tatsachen feststellen und danach ggf. Schlussfolgerungen ziehen. Ein Gutachten muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte möglichst auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert werden. Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z.B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird in Deutschland durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, sowie die Zertifizierung oder Bestellung durch ein Gericht (z.B. gemäß §404 ZPO) erreicht. Gutachten können zu Rechts- und Sachfragen erstellt werden. Ein Rechtsgutachten ist die Feststellung des geltenden und anwendbaren Rechts hinsichtlich eines vorgegebenen Sachverhaltes oder aber die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen eines Sachverhaltes. Dabei spielt zumindest in der Rechtslehre der Gutachtenstil eine Rolle, da dieser Formalismus die Fehlererkennung erleichtert. Gutachten zu Sachfragen werden in diesem Zusammenhang zur besseren Abgrenzung auch als "Sachgutachten" oder "Hilfsgutachten" bezeichnet.“
# Bewertung der energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden
# Bestandsgebäude (Substanz-Mängel-Schäden)
# Immobilienbewertung (Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken)
# Barrierefreiheit von Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld
01.07.2005
gez. Rouven Jaschke
(letzte Änderung 07.01.2023)
